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und Herr Boisly meinle: es ware an sich zutreffend, daß die scheidungen des Reichsgerichts an und hebt hier hervor, daß| Beschwichtigung des konstitutionellen Gewissens. Das Gewiffen, Kommissionsberatung aus jener Zeit sich für einen solchen Bara- jemand, der an und für sich ein Recht zum Zutritt in ein Haus das sich dadurch beschwichtigen läßt, muß aber juristisch außer graphen ausgesprochen habe, aber die Neden in einer Kommission hat, schon dadurch, daß er widerrechtlich eindringt, seinen Auf- ordentlich weitherzig und wenig diszipliniert sein. Wenn einer feien niemals das Gesez selbst, sondern höchstens von einiger Be- enthalt und sein Verweilen trotzdem strafbar macht. Warum soll immer wieder ausgeschlossen wird, darf er schließlich in der ganzen beutung für seine Auslegung. Wenn er aber dieser Frage näher- dieser Grundsatz nicht auch im öffentlichen Recht Anwendung Session nicht mitstimmen und es könnte sogar der§ 64 verschärft getreten wäre, dann hätte er als Jurist zu anderen Anschauungen finden? Borchardt hat, daran ist kein Zweifel, objektiv den Haus- werden, ohne daß der ausgeschlossene Abgeordnete, selbst wenn von kommen müssen. Denn wenn man die Entstehungsgeschichte be- friedensbrud) begangen dadurch, daß er sich der Aufforderung des seiner Stimme die Verschärfung abhängt, sich dazu äußern kann, trachtet, so kann man daran nicht zweifeln, daߧ 64 vollständig Hausherrn, des Präsidenten, nicht gefügt hat. Es kann eine Frage denn diese Bestimmung gilt nicht für Geschäftsordnungsfragen. dem entspricht, was im Artikel 78 der Verfassung festgesetzt ist, daß sein, ob er subjektiv des Hausfriedensbruches schuldig ist. Aber Wenn also vorgeschlagen würde, den§ 64 so zu verschärfen, daß nämlich die Kammern innerhalb des Rahmens ihrer Befugnisse, wenn diese Frage verneint würde, so liegt hier der Eventualdolus Ausschließungen für 5 bis 10 Sigungen stattfinden können, und es nämlich ihre Ordnung selbst zu sichern, handeln, wenn sie ihren vor, wie er im Buche steht. Nach seiner Kenntnis der Kom- find 200 dafür und 199 dagegen, so ist die Verschärfung angenom Präsidenten auch die Ausschließungsbefugnis gegenüber einem Ab- missionsverhandlungen über den§ 64 mußte er die Möglichkeit men und der Ausgeschlossene, der die Verschärfung hätte zu Fall geordneten geben. Bereits 1849 war in dem Entwurf eines Dis- fennen, einen Hausfriedensbruch durch Nichtbefolgung der Weisung bringen können, darf nicht mitstimmen. Ist das kein Verlieren ziplinargesezes für die Deutsche   Reichsversammlung vorgeschlagen des Präsidenten zu begehen, und da er sich trotzdem nicht gefügt der Stimme, das doch nach der Verfassung nur bei einem Avance­worden, daß Abgeordnete, die die Ordnung stören, ausgeschlossen hat, muß er das auch verantworten. Nun zur Frage des Wider- ment im Staatsdienst gestattet ist? Von den Geschäftsordnungs­werden können. Als Motiv wurde ausgeführt, daß, wenn ein Ver- standes. Die Polizeibeamten haben amts- und pflichtgemäß Ge- fragen hängen oft die wichtigsten Abstimmungen, hängt geradezu weis nicht ausreiche, auch eine zeitweise Ausschließung angebracht walt angewendet, und wer sich dem widersetzt, macht sich strafbar. Die Fassung der bedeutsamsten Geseze ab, und wenn das bezweifelt sei. Das Recht der Wähler könne dadurch nicht beeinträchtigt wer- Noch klarer ist die Strafbarkeit Borchardts, da er sich den Schuß- werden soll, so kann sich ja mein Mitverteidiger, Rechtsanwalt den, daß man einer Versammlung Mitglieder aufnötige, die dauernd leuten widersetzt hat, denn dem Leutnant gegenüber konnte er sich Haase, darüber äußern, der Vorsitzender der Geschäftsordnungs­die Ordnung stören. Uebrigens könnte ja die Ausschließung vielleicht noch sagen, der Leutnant sei im Hinblick auf§ 105 und fommission des Reichstags ist. Aus all dem ist die gewaltige Be solcher Mitglieder durch die Einberufung von Erfaßmännern 106 des Reichsstrafgesetzbuches nicht vollkommen im Recht; aber die deutung des§ 64 zu erkennen. Der Redner erinnert daran, daß oder durch Neuwahlen paralysiert werden. Die vom Frankfurter   Schußleute handelten nur im Rahmen des ihnen von ihrem durch die Fragestellung des Präsidenten beim freisinnigen Wahl­Parlament beschlossene Verfassung für das Deutsche Reich enthält Leutnant gegebenen Befehls und waren also vollkommen in recht- rechtsantrag im preußischen Abgeordnetenhause 1911 die Konser­ebenfalls eine Bestimmung, die die Ausschließung von Abgeordneten mäßiger Ausübung ihres Amtes. Wenn Leinert sagt, der Prä- vativen für das gleiche Wahlrecht stimmten, dadurch den Antrag der zuläßt. Die Kommission des preußischen Landtags hat 1849 den sident habe ihn doch aufgefordert, sich auf seinen Platz zu begeben, Nationalliberalen   unannehmbar machten und so die ganze Sache Ausschließungsparagraphen vorgeschlagen, und er ist auch von der so war es doch seine Pflicht, die Entfernung Borchards nicht zu zu Fall brachten. Sammer ohne Debatte angenommen worden. Vergegenwärtigt man hindern, die ebenfalls auf einer Weisung des Präsidenten be- Ob die damals vom Präsidenten auf Verlangen der Konser­sich die Sache, so kann nach meiner Ansicht nur als feststehend be- ruhte. Er durfte sich also der Polizei, als sie Borchardt hinaus- vativen durchgesetzte Art der Abstimmung zutreffend oder eine zeichnet werden, daß diejenige Sammer, welche die jetzige preußische zubringen hatte, nicht in den Weg stellen. Wenn der Polizei- Komödie war, ist hier nicht zu erörtern. Hier kommt es nur darauf Verfassungsurkunde befchloffen hat, auf dem Boden des Kom- leutnant eine Handlung auszuführen hat, dann hat er die Pflicht, an, zu zeigen, daß von der Art der Abstimmung das Resultat missionsantrages gestanden und es danach für zulässig gehalten alle hindernisse zu beseitigen und dabei auch nicht vor der Person der Abstimmung und das schließliche Ergebnis abhängt. Dieses hat, daß auch eine zeitweilige Ausschließung ihrer Mitglieder eines Abgeordneten Halt zu machen. Denken Sie, meine Herren, wäre ein ganz anderes geworden, wenn anders abgestimmt wäre. stattfinden könne. Eine solche Bestimmung verstößt also feineswegs daß es sich nicht um zwei bis drei, sondern um 60 Abgeordnete Der Raub der Stimme, den§ 64 in allen Geschäftsordnungsfragen gegen die Verfassungsurkunde. Und wenn mir dagegen eingewendet handeln würde, die sich zusammenrotten, um die Entfernung eines zuläßt, hat also die größte materielle Bedeutung. Der§ 64 werden sollte, wie dies bereits in der Presse geschehen ist, daß man ausgewiesenen Abgeordneten zu hindern, so ist es selbstverständlich, nimmt also dem ausgeschlossenen Abgeordneten in eminent wichtigen doch unmöglich so weit gehen könne, auf Grund des Artikels 78 der daß dann gegen diese 60 genau so gewaltsam vorgegangen werden Fällen die Stimme aus Gründen, die die Verfassung nicht kennt. Verfassung schließlich dem Hause sogar das Recht zu geben, die müßte, wie gegen Beinert. Ein Zweifel ist nur möglich bei der und er darf überhaupt, wenn er ausgeschlossen war, selbst in an Todesstrafe gegen seine Mitglieder zu verhängen, so wider subjektiven Frage des Hausfriedensbruchs Borchards. Ich bitte beren als Geschäftsordnungsfragen nur in dem Ausnahmefall legt sich doch eine solche Frage aus sich selbst heraus. Denn die Sie, sich aber jedenfalls, wie Ihr Urteil auch sein möge, über die mitstimmen, wo das Resultat von seiner Abstimmung abhing und Todesstrafe fann natürlich niemals als Bucht- und Ordnungsmittel subjektive Frage des Hausfriedensbruchs Borchards zu äußern, hätte es sich selbst um Geseze gehandelt, die für seinen Wahlkreis eines parlamentarischen Hauses in einem Sulturstaat in Betracht damit wir eine höchstgerichtliche Entscheidung über diese Frage von der allergrößten Bedeutung gewesen wären. fommen. Das liegt auf der Hand. Es ist auch nicht meine Auf- erhalten. scheidenden Augenblick, wo der Ausgeschlossene eine so wichtige gabe, nachzuweisen, wie weit die Disziplinargewalt autonom von Ich komme nun zu der Frage des Strafmaßes. Gewiß ist Persönlichkeit ist, daß das Schicksal eines Gesetzes von ihn abhängt, einer Stammer erstredt werden kann. Für uns genügt es, nachzu- zu glauben, daß Borchardt an diesem Tage nicht gerade die Ab- muß er dann im Fall der Wiederholung der Abstimmung fcinct­weisen, daß eine solche Disziplinarmaßnahme, wie sie hier vorliegt, ficht gehabt hat, diese Folge herbeizuführen. Aber warum hat er wegen- seine Stimme abgeben, ohne für sein ausschlaggebendes in Uebereinstimmung mit der Verfassung sich befindet. Auf diesem die gewaltige Energie aufgeboten, nochmals in den Saal hinein- Votum die Gründe anderer hören oder andere für seine Meinung Boden stehen auch sämtliche Strafrechtslehrer, und der Verfassungs- zugehen, warum brauchte er das selbst auch nur in seinem partei- gewinnen zu können! Das Wort Parlament aber enthält schon die fommission gehörte auch ein Mann wie Harkort an, der nicht als politischen Interesse, warum mußte er" konstatieren", ob vielleicht Bedeutung des Redens. Eine solche Situation ist ein Widerspruch rüdständig angesehen werden kann. Uebrigens enthält nicht etwa auch das Verbrechen" des§ 105 und 106 des Strafgesetzbuches mit der Verfassung, das kann nicht geleugnet werden. Wird es ge­nur die preußische Verfassung die Ausschließungsbestimmung, son- begangen" würde und warum mußte er die Szene, die weiß leugnet, dann ist alles blanke Willfür und die Gesetze schweigen. dern alle Geschäftsordnungen der verschiedensten parlamentarischen Gott nicht der Hebung des Ansehens des Parlaments gedient hat, Sält man sich aber an das Gesetz, so ist hier ein Widerspruch vor­Länder haben diese Bestimmung. Ich will darauf nicht zu viel noch weiter ausdehnen? Durch diese Momente fällt die Möglich- handen, über den kein dialektisches Seiltänzerkunststück hinweghelfen Gewicht legen, weil man mir sonst entgegenhalten könnte, daß auch feit weg, eine Geldstrafe zu beantragen, und ich muß deshalb kann. Wenn sich der Staatsanwalt darauf beruft, daß bei den anderweitige gefeßliche Grundlagen dieser Länder betrachtet werden gegen den Abg. Borchardt wegen Hausfriedensbruchs eine Ge- vorbereitenden Beschlüssen für die Deutsche Reichsversammlung in müssen. Aber Tatsache ist doch, daß England, Amerika  , Frankreich  , fängnisstrafe von drei Wochen und wegen Wider- Erfurt und Frankfurt   die Verfassung die Ausschließung ent­Italien, Ungarn   und auch eine ganze Reihe deutscher   Einzelstaaten it and die gleiche Strafe von drei Wochen, zusammen hielt, so ist gerade das der Beweis dafür, daß man die Ausschließung solche Bestimmungen haben, darunter Württemberg, wo im Jahre fünf Wochen Gefängnis beantragen. 1909 eine ganz gleiche Bestimmung einstimmig und sogar mit den Der Widerstand des Abg. Leinert ist leichter zu beurteilen, nur durch die Verfassung bestimmen kann, aber nicht durch die Ge Stimmen der sozialdemokratischen Kommissionsmitglieder beschloffen weil er einmal mit der Möglichkeit gerechnet haben mag, sich das deutschen   Verfassungen steht fest, daß jede Beschränkung der Redes schäftsordnung. Im Reichstag   sagte Windthorst 1868: Nach allen wurde. Von seiten der Bundesregierungen ist im Jahre 1879 dem mit verteidigen zu können, daß er auf Grund der Aufforderung freiheit immer in den Grenzen der Verfassung liegen muß, und Bisa Reichstag   ein Entwurf vorgelegt worden, der ebenfalls eine Rege- des Präfigenten auf seinen Platz fißen geblieben fei. Aber das mard sagte: Bürgschaften gegen die Störung kann eine Versamm lung der Ausweisung vornehmen sollte und außerdem die Frage kann ihn nicht straflos machen, das kann ihn höchstens entschuldigen lung nur durch Afte der Gesetzgebung erhalten, durch Gefeße, weldje der Einschränkung der Publikation der Reichstagsverhandlungen und strafmildernd in Betracht kommen. Strafmildernd ist weiter, ihr ein Strafrecht gegen die Mitglieder geben. 1879 legte Bismarc enthielt, und die Möglichkeit der Bestrafung für solche Veröffent- daß Leinert beim zweiten Male wenigstens nicht im Widerstan's dem Reichstag einen Gesetzentwurf vor, der ein solches Strafrecht lichungen geben wollte, die die Reden enthielten, welche wegen beharrte, sondern aufgestanden ist, um die Durchführung der Aus- dem Reichstag einen Gesetzentwurf vor, der ein solches Strafrecht einführen wollte. Der damalige Staatssekretär im Reichsjustizamt, obwaltender Verhältnisse nicht publiziert werden dürften. Der schließung zu ermöglichen. Endlich lag ja auch noch die Möglich- Friedberg, erklärte, daß der Weg eines Gesetzes gewählt werden Reichstag   selbst wollte aber sein Recht nicht einschränken lassen, feit vor, daß die beiden den Widerstand gegen die Beamten viel müsse, wenn man im Reichstage eine Geschäftsordnungsbestimmung feine Geschäftsführung vollkommen autonom zu regeln, und deshalb wilder ausgeführt, um sich geschlagen und auf die Beamten einge aufnehmen wolle, daß ein Abgeordneter von der Sizung ausgeschlossen müsse, wenn man im Reichstage eine Geschäftsordnungsbestimmung wurde jene Vorlage nicht Gesek. Der Reichstag   wehrte sich gegen hauen hätten. Ich beantrage also gegen den Abg. Leinert aufnehmen wolle, daß ein Abgeordneter von der Sizung ausgeschlossen eine Einmengung der Regierung. In den 90er Jahren aber hat wegen Widerstand eine Geldstrafe von 200 Mart, even werden kann. Alle Parteien haben sich damals dieser Ansicht an= geschlossen. Die Führer aller Parteien, Freiherr v. Heeremann, der Reichstag   auf Grund der ihm zustehenden Autonomie selbst die tuell 20 Tagen Gefängnis. Goßler, der spätere Minister, Laster ,, Kleist- Rezzow, Schenk von Ausschließung in seine Geschäftsordnung aufgenommen. Nun be­Stauffenberg usw. erklärten übereinstimmend, daß die Entfernung zeichnet man§ 64 auch als einen Angriff auf die Immunität der eines Abgeordneten auch nicht für den geringsten Zeitraum möglich Abgeordneten. Manche Presseäußerung über die Jmmunitätsfrage ist nur dann zu verstehen, wenn der Schreiber überhaupt keine deut­sei ohne eine Aenderung der Verfassung. Und mit den eindringlichsten Worten warnte damals der Kieler   Professor Haenel liche Vorstellung von dem Wesen der Immunität hat oder wenn in hochgehenden politischen

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Nach einer Pause begannen die Plaidoyers der Verteidiger.

In zweistündiger Rede führte Rechtsanwalt Dr. Heinemann

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stehen soll. Die Immunität der Abgeordneten umfaßt nach der gerichtlichen Entscheidung prüfen, damit nicht erst das Reichsgericht Beiten ihr Amt darin erblicken, alles, was die Politik fordert, mit er annimmt, daß der Abgeordnete überhaupt unter feinem Gesetz aus: Wir müssen alle wichtigen juristischen Fragen vor der reichs. das Parlament davor, fich nicht von dieser Bahn durch die glänzena preußischen Verfassung nur, daß er für seine Aeußerungen inner- die juristische Seite zu prüfen und gleich auch zu entscheiden hat. den gleißenden Formen juristischer Korrektheit zu umgeben. Die halb des Abgeordnetenhauses nur innerhalb des Hauses selbst zur Der Redner polemisiert eingehend gegen die vom Oberstaatsanwalt Berantwortung gezogen werden kann, und daß er während der erwähnten Gutachten des Oberlandesgerichtspräsidenten a. D. Frage ist dann später noch einmal akut geworden, als der Abgeord Session nicht ohne Genehmigung des Parlaments verfolgt werden Exzellenz Hamm   und Professor Dr. Goldschmidt- Berlin  . Zunächst nete Wilhelm Liebknecht   bei einem Hoch auf den Kaiser nicht auf­tann. Wenn nun erklärt wird, daß die Ausschließung deshalb un- müffe geprüft werden, ob der§ 64 der Geschäftsordnung des Abgewiesen und ihr Berichterstatter Albert Traeger   erklärte im Plenum, stand. Die Frage wurde der Geschäftsordnungskommission übera gültig sei, weil sie mit dem Reichsstrafgeses kollidiere und das ordnetenhauses im Einklang mit den Reichsrecht Landesrecht bräche, so ist auch diese Behauptung unzu­treffend. Die§§ 105 und 106 des Reichsstrafgesetzbuches fönnen Landesgesehen

daß die Kommission die konstitutionellen Bedenten nicht habe über­winden können und auf den Standpunkt stehe, daß die Verschärfung

Wenn sich später ber Reichstag auf einen anderen Standpunkt

nicht die Verfassungsbestimmungen einzelner Staaten einschränken stehe, dann erst komme die Frage der reichsgefeßlichen Gültigkeit. der Geschäftsordnung ohne Gesetzesänderung unmöglich sei. oder beseitigen. Diese Paragraphen haben lediglich festzusehen das Das Abgeordnetenhaus darf seine Geschäftsführung autonom, aber Recht, das überall dem Parlament gegen gewaltfame Störungen nicht souverän regeln. Weber das Herrenhaus, noch der König stellte, so sicher nicht aus juristischen Gründen, sondern weil der von außen zusteht. Der Artikel 78 der preußischen Verfassung fann dürfen in die Geschäftsordnung hineinreben, aber die Geschäfts- allbeliebte Präsident von Levehow die Kabinettsfrage stellte. aber dadurch nicht aufgehoben werden. Wäre das der Fall, dann ordnung darf sich nicht mit der preußischen Verfassung in Wider- Wenn in Preußen§ 64 durch eine Verfassungsänderung be­wäre schließlich auch unsere heutige Verhandlung nichtig und es spruch sehen. Die Verfassung wollte dem Abgeordnetenhaus selbst- schlossen worden wäre, dann wäre über die ganze Anklage vom müßten auch alle die vielen Prozesse ungültig sein, die von den verständlich nicht die Macht geben, sich über sie selbst hinweg- rein juristischen Standpunkt aus kein Wort zu verlieren. Aber Gerichten nach erteilter Genehmigung des Parlaments gegen ein- zusetzen. Das ergibt sich daraus, daß die Verfassung Rechtsquelle das ist eben nicht der Fall. Die Geschichte des preußischen Abge­zelne Abgeordnete geführt worden sind. Die Zuchtgewalt des Ab- für die Geschäftsordnung ist, sowie aus dem flüchtigen, ephemaren ordnetenhauses bietet ebenfalls einen Beweis dafür, daß man sich geordnetenhauses und seines Präsidenten ist eine Befugnis der Ge- Charakter der Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung gilt nur früher auch auf den Standpunkt stellte, es sei für die Ausschließung schäftsordnung, die auf einem Verfassungsartikel beruht. Das Vor- für eine Seffion, nicht für die Legislaturperiode, und es existiert eines Abgeordneten eine Gesezesänderung notwendig. Dies be gehen des Präsidenten des Abgeordnetenhauses im Falle Borchardt sogar eine eigene Geschäftsordnungskommission, die ständig auf- weist ein bereits in den fünfziger Jahren vom Justizminister Reinert, sowie das der Polizeibeamten war also recht- und gesetz- tauchende Geschäftsordnungsfragen berät. Eine solche labile Insti- von Lippe vorgelegter Gesebentwurf. Uebrigens ist das noch heute mäßig. Es ist ja auch die Berufung gegen die Ablehnung der tution kann doch nicht das stabilste Gesez, die Verfassung, auf der Rechtens im preußischen Herrenhause. Das preußische Herrenhaus Strafverfolgung der Polizeibeamten an den höchsten preußischen unser ganzes Staatswesen beruht, außer Kraft setzen. Nun ge- fennt die Ausschließung eines feiner Mitglieder nicht auf Grund Gerichtshof nicht erhoben worden, angeblich weil man durch die währleistet Artikel 84 der Verfassung den Abgeordneten die Unver- der Geschäftsordnung, sondern nur auf Grund eines Gefebes heutige Verhandlung die Möglichkeit gewonnen habe, von dem letzlichkeit, was sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nur auf von 1854. Als§ 64 im Abgeordnetenhause zur Beratung stand, Reichsgericht eine Entscheidung darüber erlangen zu können. Aber die Verhältnisse außerhalb des Hauses bezieht. Es ist ganz richtig, haben zwei so angesehene Juristen, wie es Landgerichtsdirektor sollten nicht vielmehr die Verteidiger gefürchtet haben, daß sie beim daß mit diesem Artikel der§ 64 der Geschäftsordnung ebenso wenig Boisly und Geheimrat Träger sind, sich gegen die Gefeßlichkeit des höchsten preußischen Gericht keine andere Entscheidung erlangen im Widerspruch steht, wie mit manchen anderen bestimmten Ver-§ 64 ausgesprochen. Was der Oberstaatsanwalt aus dem Aus­werden, als bei der Staatsanwaltschaft und bei der Oberstaats- fassungsartikeln. Entscheidend ist aber Artikel 78,3: enn ein lande angeführt hat, und zwar aus Ländern, in denen seit Jahr­anwaltschaft? Wenn sie das nicht gefürchtet hätten, hätten sie gewiß Rammermitglied ein solches Staatsamt annimmt oder im Staats- hunderten parlamentarisch regiert wird, kommt hier nicht in Frage. die Entscheidung des Kammergerichts herbeigeführt, um mich zur dienst in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein Denn in allen diesen Ländern besteht die Ausschließung nur auf Verfolgung zu zwingen und um dann hier sagen zu können, sogar höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Siz und Stimme in Grund gesetzlicher Bestimmung. Nur ein Staat kann her­das höchste preußische Gericht hat entschieden, daß das Reichsstraf der Kammer und kann seine Stelle durch Neuwahl erlangen." Aus angezogen werden, wo die Ausschließung nur auf Grund der Ge­gesetz verletzt worden ist. Welches Gesetz soll denn verlegt sein? dieser Stelle folgt, daß der Abgeordnete Sitz und Stimme hat, schäftsordnung verfügt wurde, und das ist Oesterreich  . Hier Wieso soll denn das Recht der Wähler verletzt worden sein? Davon benn verlieren kann man nur etwas, was man befibt und wenn die aber hat das österreichische Reichsgericht unter dem Vorsitz eines fann gar keine Rede sein. Verfassung sagt, aus den und den Gründen verlierst du Siz und der ersten Juristen der Welt, Joseph Unger  , ausdrücklich der Klage Der Hausfriedensbruch soll deshalb nicht vorliegen, weil im Stimme, so heißt das, sonst hast du Siz und Stimme. Der§ 64 einiger Abgeordneten stattgegeben und erklärt, daß diese Bea Abgeordnetenhause überhaupt kein Hausfriedensbruch begangen erklärt aber im Widerspruch dazu, daß der Abgeordnete Siß und Stimmung der Geschäftsordnung, die sogenannte Leg Falkenhagen, werden könnte, und weil der Abgeordnete Borchardt auf Grund Stimme aus anderen Gründen verliert. Ob dieser Verlust auf ungefeßlich ist. Das österreichische Abgeordnetenhaus hat auch eigenen Rechts Mitglied des Abgeordnetenhauses sei. Aber in dem Tage, Wochen, Monate, die Session oder die Legislaturperiode fich sofort, nachdem die Mehrheit, die die Ausschließung auf Grund der Moment, wo der Präsident durch den§ 64 der Geschäftsordnung erstreckt ist quantitativ, graduell verschieden, juristisch ist es gleich- Geschäftsordnung beschlossen hatte, beseitigt war, sich in scharfen das Recht der Ausschließung erlangt hat und dieses Recht ausübt, gültig.§ 64,5 sagt, daß eine Abstimmung, bei der die Stimme des Worten gegen die Gefeßlichkeit dieser Ausschließung gewendet und hört vom Augenblick der Ausschließung an die Mitgliedseigenschaft Ausgeschlossenen den Ausschlag gegeben hätte, nach seinem Wieder- erklärt, daß diese gröbliche Verletzung der Verfassung mit allen des Abgeordneten wenigstens in dem Sinne auf, daß er noch ein eintritt zu wiederholen ist, es sei denn, daß es sich um Geschäfts- Mitteln, die dem Staate zu Gebote ständen, gefühnt werden müsse. Recht auf Anwesenheit im Hause hätte, Man führt einige Ente ordnungsfragen handelt. Albert Träger   nannte das einmal die Das Haus jei entweiht und müsse von Neuem eingeweiht werden.,

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