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Der letzle Referent RekfterunzSassessor Freiherr v. W i l- piowski- Berlin sprach über eine behördliche Negelung des Krippcnwesens. Ein legislatives Vorgehen habe darauf Bedacht zu nehmen, daß das Verantwortlichkeitsgefühl und die Initiative der geborenen Träger des deutschen Krippenwesens, der privaten und gemein- müßigen Vereine, nicht geschwächt werden. Eine Regelung durch Reichs- oder Landesgeseß sei bei der Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse vorläufig nicht am Platze. Dagegen sei eine allgemeine Anweisung der Zentralbehörden an die ihnen unterstellten Organe erwünscht, um aus diese Weise das erforderliche Material zum Er- laß von Polize, Verordnungen oder ortsstatutarischcn Vorschriften sur ortlich begrenzte Bezirke zu verlangen. In der Diskussion wird von einer Reihe von Rednern auf die Ansteckungsgefahr hingewiesen, die den Kindern in den Krippen drohe, weil die Kontinuität der Fürsorge nicht gewährleistet sei. Hierauf schloß der Vorsitzende Kammerherr v, Behr- Pinnow(Berlin  ) die Tagung.'> Hus der Partei. Ein staatsgefährlicher Nelkenderkauf. Im Juli d. I. erschienen in Hemelingen   b. Bremen   in der Woh- nung eines Parteigenossen zwei preußische Gendarmen und der Kreissekretar und forderten von ihm das Geld, das er beim Nelken- verkauf aus dem Hemelinger   Gcwerkschaftsfeste vereinnahmt hatte. Unser Genosse gab auch 76 M. heraus, als man ihm mit der Ver- Haftung drohte. Das war das Geld, mit dem noch Rechnungen zu begleichen waren. Den Ueberschuß vom Nelkenverkauf hatte der Verkaufer bereits an den Wahlfonds abgeführt. Auf den Protest gegen die ungesetzliche Konfiskation des Geldes den Blumen- verkauf hatte der Landrat in Achim   genehmigt erhielt unser Genosse einen Strafbefehl in Höh- von 2S M.. weil er ohne Polizei-' liche Erlaubniseine Sammlung" von Geld veranstaltet hatte. Eine gleich hohe Strafe beantragte der Staatsanwalt am Don- nerstag vor dem Schöffengericht in Achim  , bei dem der Angeschul- cJi'6 gerichtliche Entscheidung beantragt hatte. Das Gericht konnte -xj-kr r davon Überzeugen, daß ein Blumenverkauf und eine Geldsammlunig, die nach dem Hannoverschen Gesetz von 1847 der polizeilichen Genehmigung bedarf, gleichbedeutend seien, Das Ur- reit lautete daher auf Freisprechung. Soziales. Eine Wohlfahrtskritik. Die berühmteste unter den berühmten Wohlfahrtsfirmen, Krupp  in Essen, überrascht durch eine treffliche Kritik der viel bewcih- räucherten privaten Wohlfahrtseinrichtungen. Dazu veranlasste sie das Gesetz über die Angestelltenbersicherung. Es erlaubt, private Massen zu sogenannten Ersatzkassen auszubauen. Die Mitgliedschaft gu solchen Kassen entbindet von der Verpflichtung des direkten An- Schlusses an die staatliche Versicherung. In den Ersatzkassen kann «aber die Willkür der Unternehmer nicht unbegrenzt aufrechterhalten tverden. Die privaten Wohlfahrtskassen sind durchweg auf der Basis errichtet, daß sie wohl die Beitragspflicht der Versicherten bor  - schreiben, diesen aber keinen Anspruch auf Gegenleistungen aus den Kassen sicherstellen. Es hängt stets von derGnade" des Unter- nehmers ab, ob ein Versicherter jemals eine Rente oder Unter- stützung erhält. Der Unternehmer hat es in der Hand, jedem Ver- sicherten jederzeit die Mitgliedschaft zu rauben. Und geschieht das, dann ermangelt der unfreiwillig Hinausgeworfene jeden Anspruches auf Rückzahlung der von ihm geleisteten Beiträge. Diese Knute erlaubt das Gesetz für die Zukunft nicht mehr. Die zugelassenen Ersatzkassen dürfen keine Bestimmung enthalten, die den Versicherten für den Fall der freiwilligen oder unfreiwilligen Lösung des Dienst- Verhältnisses vollständig rechtlos macht; ihn aller Ansprüche an die Versicherung beraubt. Das genügt der Firma Krupp  , um ihren weltberühmten Wohlfahrtsruhm preiszugeben. Eine Wohlfahrt ohne Knebel dient nicht ihren Zwecken, sie läßt daher ihre Werk- Pensionskasse einfach eingehen. Das bezieht sich natürlich nur auf die Beamtenpenfionskasse. Ueber die Arbeiter die Wohlfahrtsknute zu schwingen, ist noch immer erlaubt und daher wird man auf dem Gebiete ber Arbciterwohlfahrt weiter knebeln und sich als Wohl- itäter preisen lassen. Das Vorgehen der Firma Krupp   zeigt ganz sonnenklar, daß die sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen den Schwerpunkt darauf legen, die Arbeiter und Angestellten zu wissenlosen Sklaven zu machen. Wird ihrer Willkür die geringste Beschränkung auferlegt, dann ist es mit dem Wvhlfahrtssinn vorbei. Nach dieser Erfahrung wird der Gesetzgeber gar nicht umhin können, nun auch die Arbeiter von dem Knebel der vollständigen Rechtlosigkeit in den privaten Kassen zu befreien._ Ungültige Stadtverordnetenwahl. Bei den Stadtverordnetenwahlen in Essen   im Jahre 1916 wurde im Westbezirk in der ersten Abteilung der Wirt Philipsen- bürg gewählt. Der Bezirk, ein mehr ländlicher Außenbezirk, wo aber auch sehr viele Facharbeiter der Firma Krupp   in der ersten Abteilung wählen, hat in dieser Abteilung annähernd 3606 ein- geschriebene Wähler. Abgegeben wurden mehr als 1869 Stimmen, wovon auf PH. 974 fielen. Gegen die Wahl wurde Einspruch erhoben, weil insgesamt nur eine Wahlfrist von 5 Stunden festgesetzt gewesen sei und die Turn- Halle der Schule, die zum Wahllokal bestimmt war. bei der ganzen Sachlage nicht genügt hätte. Tatsächlich haben viele Wähler lange auf dem Schulhof warten müssen, ehe sie überhaupt in die über- volle Turnhalle hineingelangen konnten. Die festgesetzte Wahlfrist endete um 8 Uhr abends. Nach diesem Zeitpunkt wurden zur Wahl moch diejenigen zugelassen, welche sich in der Turnhalle schon be- fanden, sowie auch diejenigen, welche schon um 8 Uhr auf dem Schulhof anwesend waren. Die Stadtverorbnetenversammluiig gab dem Einspruch statt und erklärte die Wahl für ungültig. Der Bezirlsausschuh bestätigte den Beschluß und das Oberverwaltungsgericht verwarf dieser Tage jdie von PH.   dagegen«ingelegte Berufung. Das Oberverwaldungsgericht führte begründend aus:Da es Ifich um eine Fristwahl handelte, hätten allerdings nach Eintritt der festgesetzten Schlußzeit(8 Uhr) noch alle die wählen dürfen, die im Wahllokal schon anwesend waren. Zum Wahllokal sei aber nur die Turnhalle bestimmt gewesen. Darum sei die Wahl schon deshalb ungültig, weil auch alle diejenigen noch zur Wahl zuge- lassen wurden, welche um 8 Uhr bereits auf dem Schulhofe standen. Dies sei eine so grobe Unregelmäßigkeit, die schon für sich die Un- gültigkeit der Wahl nach sich ziehe. Ferner sei sie aber auch un- gültig, weil das Wahllokal und die Wahlzeit im Hinblick auf die Zahl der eingeschriebenen Wähler(annähernd 3969) unzulänglich gewesen seien. Allerdings müßten sich die Wähler gewisse Unbe- quemlichkeiten gefallen lassen. Eine Beschränkung des Wahlrechts bürfe aber nicht eintreten. Selbst wenn man nun nicht mit der vollen Zahl der eingeschriebeneil Wähler rechne für das Wähl- geschäft. so sei es doch ganz unmöglich, daß bei annähernd 3999 eingeschriebenen Wählern in fünf Stundew die Wahl ordnungS- mäßig vor sich gehen könne. Auch dieser Grund rechtfertige die Ungültigkeitserklärung.(Aktenzeichen L B. 7, 12.)_ �Verantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den Ein moSerner barm�erzkger Samariter. Zu dem in Nr. 292 und 216 enthaltenen Artikeln mit der UeberschriftEin moderner barmherziger Samaritzer" teilt uns Herr Rechtsanwalt Berg folgendes mit: Ich habe in einer Reihe von Fällen von dem im gleichen Hause mit mir wohnen>den Arzte Dr. Friedenheim den Auftrag erhalten, gegen einzelne OrtÄiankenkassen für von ihm ärztlich behandelte Kassenmitgliedcr Klage bei den zuständigen Magistraten einzu- reichen. H-rr T-r. Friedenheim hat mir in sämtlichen Fällen Prozeßvollmacht überreicht, die mit den Namen der klagenden Kassen- Mitglieder unterzeichnet waren. Ich habe die Mandate angenommen, da ich nicht den mindesten Anlaß hatte, an der ordnungsmäßigen Vollmachtserteilung zu Zweifeln, und habe nach vergeblicher Zahlungsaufforderung die Klagen eingereicht. Ich darf wohl an- nehmen, daß in den beiden Notizen Ihres Blattes eine gegen mich persönlich gerichtete Spitze nicht enthalten ist, da ich auf die Voll- machtserteilung selbst keinerlei Einfluß ausgeübt habe. Daß ein Rechtsanwalt für ihm unbekannte Mandanten� deren Vollmacht er durch eine ihm bekannte dritte Person ausgehändigt erhält, Prozesse führt, ist durchaus nichts Ungewöhnliches. Woranf die Erklärungen einzelner Kassenmitglieder, sie hätten Klage nicht beabsichtigt, zurück- zuführen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Herr Dr. Frieden«- heim hat nunmehr gegen die Krankenkassen im eigenen Namen bei den ordentlichen Gerichten Klage eingereicht und wird bei dieser Gelegenheit die Vernehmung der behandelten Kassenmitglieder her- biführen. Es wird sich ja dann herausstellen, ob die hier in Rede stehenden Mitglieder unter ihrem Zeugeneid aufrechterhalten, daß die zwecks Einziehung des Arzthonorars bei der verpflichteten Krankenkasse ihrerseits erteilte Vollmacht ihnen von Dr. Frieden- heim irgenwieabgelistet" worden sei." Die Annahme des Rechtsanwalts» daß unsere beiden Notizen keine Spitze gegen ihn enthielten, trifft durchaus zu, Gerichts-Zeitung, Die besondere Ehre des Herrn Rittergutsbesitzers. Wenn ein gewöhnlicher Sterblicher beleidigt wird, kann er sich auf dem Wege der Privatklage Genugtuung verschaffen. Anders liegt die Sache, wenn es sich um die Beleidigung eines Ritterguts- besitzers durch seinen Knecht handelt. Hier liegt dann einösscnt- lches Interesse" vor und der Staatsanwalt beeilt sich, öffentliche Klage gegen einen derartigen Sünder zu erheben. Ein Pferde- knecht des Rittergutsbesitzers v. Winterfeld auf Ncuhof, Kreis West- priegnitz, hatte in einer konservativen Reichstagswählerversanun- lung im Dezember v. I. dem sozialdemokratischen Diskussionsredner Beifall geklatscht. Ter Herr v. Winterfeld sah dies und ließ den Knecht kurz hernach zu sich in die Wohnung rufen, um ihm Vor- Haltungen zu machen. Dabei fiel auch das Wort, wenn die Wahl nicht nach dem Wunsch des Herrn klappe, dann seien beide geschie- dene Leute. Am Tage nach der Wahl, die auf dem Gut auch mehrere Stimmen gebracht hatte, begegnete v. Winterfeld dem Knecht, als dieser eben in einem Sack Brot nach Hause trug, das ihm der Milchkutscher aus dem Dorf mitgebracht hatte, v. Winter- feld hielt ihn an, ließ ihn den Sack leeren und völlig umwenden, um sich zu überzeugen, ob er nicht etwa gestohlenes Gut darin wegtrage" Dieser beleidigende Verdacht mutzte natürlich den Knecht erbittern und er äußerte sich dem Vorknecht gegenüber, man halte ihn für einen Spitzbuben. Der Rittergutsbesitzer kam wieder dazu, worauf sich ein Wortwechsel entspann, in dessen Verlauf der Knecht seinem Arbeitgeber die Aeußerung hinwarf, diesem stecke bei der ganzen Sache die Wahl vom Tag vorher im Kopf. Wenn v. Winter- feld wissen wolle, wie er gewählt habe, möge er es ihm am Arsch fingern, dort fei es angeklebt. Dies wurde als eine fürchterliche Beleidigung des junkerlichen Arbeitgebers erachtet. Flugs mußte auf dem Weg der öffentlichen Klage durch den Staatsanwalt die Sühne erwirkt werden. Auf Antrag des Staatsanwalts erkannte das Schöffengericht in Perleberg  den Knecht der öffentlichen Beleidigung für schuldig und verurteilte ihn unter Verfällung in die Kosten zu einer Gefängnisstrafe von acht Tagen. Dem beleidigten Rittergutsbesitzer wurde außerdem die Publikationsbefugnis zugesprochen. Selbstverständlich war für den Besitzer auch, daß er den Knecht sofort aus der Arbeit jagte und ihn aus der Wohnung und vom Hof verwies. Nach dem geltenden Strafrecht mutz sich ein Landarbeiter dem- nach gefallen lassen, daß er als Dieb bezeichnet und mit seiner Familie aus Wohnung und Arbeit gejagt wird, wenn er seinem Beleidiger, einem junkerlichen Rittergutsbesitzer, gegenüber eine Aeußerung gebraucht, die höchstens als despektierliche Aufforderung betrachtet werden kann, der man nicht nachzukommen braucht. Und überdies sorgt dann der Staatsanwalt dafür, daß der rcspekt- lose Knecht 8 Tage ins Loch fliegt. Von Rechts wegeiU Wird die Strafkammer das Urteil bestätigend Klus aller Melt. Polizist Nr. 2203. DieWiener Arbeiter-Zeitung" schreibt: Wie oft denkt man: Die Nummer dieses WachniaimcS muß ich mir merken, besonders im Gewühl einer politischen. Demonstration oder sonstwo, wenn rohe Fäuste über Rechtsgüter entscheiden wollen. Auch dieser Polizist Nr. 2295 ist getreuen Gedächtnisses würdig I Er heißt Stephan Polyak und ist ein Charakter I Das klingt ironisch, besonders in diesen Spalte», ist aber diesmal ganz ernst gemeint, denn der Polizist Nr. 2295 ist jener ehrenhaste Mann, der sich im Bndapester Abgeordnetenhause weigerte, Hand an einen freien Ab- geordneten zu legen. Er wurde' auf der Stelle verhaftet und es läßt sich ausmalen, wie die Tisza-Knechte den tapferen Mann in den vier Wänden eines ungarischen Polizeilommissariats bearbeiten werden, seUbstverständlich bloß mit geistigen und moralischen Straf- Mitteln. Sie werden ihn vor allein in einen Arrest stecken und dann, wenn er bei Wasser und Brot lirre geworden ist, werden sie ihn aus dem Dienst jagen. Fragt sich nur. ob Nr. 2295 das sehr tragisch nehmen wird. Der Wachmann Stephan Polyak ist kein gewöhnlicher Polizist, er ist mehr als das, er ist ein wahrhafter Schutz-Mann, er wollte nicht eine blind dreinschlagende Faust sein, sondern er wollte, daß sein Kopf zu seiner Hand ja sage. Ein Polizist, der ans Gesetz, der ans Recht, der au das Sittliche denkt, ein Polizist mit persönlichem Verantwortungsgefühl wo ist sein Bild, daß es verewigt werde I Der Polizist Nr. 2295 verdient ein Denkmal. In einer Zeit, wo jedermann sich gern als Automat, als gedankenlos aussührendes Organ, als bequem unverantwortliches Pflichtgeschöpf niederen Ranges fühlt, hat dieser Wachmann Stephan Potyak den Mut gehabt, sich selbst über sein Tun Rechenschaft zu geben.Ich lege nicht Hand an einen ungarischen Abgeordneten". Das»st ein kleines Heldenlied. Das es unier den Polizisten so eine Nr. 2295 gibt, wer hätte das gedacht? Aber laßt nur wieder große, kühne Tage aufstehen, auch in diesem Lande der Wurschtigkeit, und ihr werdet auch hier eure Wunder erleben! Diese Nr. 2295 ist nicht gar so selten, paßt nur auf l_ Eisenbahnkatastrophe in Frankreich  . Ein schwerer Eiienbahnunfall hat sich gestern abend in der Nähe der französischen   Stadt C a e n ereignet. Ans der Lokalbahn, die von Caen   nach dein bekannten Badeort Cabourg   führte, herrschte ein sehr reger Sonntagsverkehr, nnd zwei Lokalzllge fuhren in geringer Eni- fernung hinter einander her. Der Führer des zweiten Zuges glaubte bei einer Gleiskrümmung, er habe genügend Distanz von dem ersten Lnstrateotkil oerantw.: Ttz. Glocke. Berlin  . Druck u. Verlag: Vorwärts Zuge, um schneller fahren zu können. Nach einigen Minuten aber schon erfolgte ein Zusammenstoß, und die letzten Wagen des ersten Zuges waren vollkommen zertrümmert. EinPafsagier wurde getötet und 16 verwundet, darunter einer tödlich und drei schwer._ Zwei Kinder einer Arbeiterfamilie erstickt. In Naundorf bei Gotha   ließ am Sonntag früh ein Ehepaar seine drei kleinen Kinder allein in der Wohnung zurück, um Feld- arbeit zu verrichten. Als die Mutter einige Stunden darauf heiin- kehrte, sah sie, wie Nachbarn sich Zugang in die Wohnung verschaffen wollten. Es stellte sich heraus, daß brennende Kohle anS dem Ofen gefallen war und ein Bett in Brand gesetzt hatte. Die zwei jüngsten Kinder, eins ein, das andere zwei Jahre alt, starben trotz sofort herbeigeholter ärztlicher Hilfe, das dritte, ältere Kind wurde gerettet. Schweres Touristenunglück in den Alpe». Fünf reichSdeutsche Touristen unternahmen am Sonnabend eine Hochtour über das Winkelkar zur Pyramider.spitze im.Zahmen Kaiser". Beim Abstieg verirrten sie sich in der Dunkelheit. Kauf- mann Kahn aus München   stürzte in eine tiefe Schlucht ab. Sein Begleiter aus Augsburg  , der ihm Hilfe bringen wollte, st ü r z t e gleichfalls ab. Die RettungScxpedition fand Kahn nur als Leiche auf; der Augsburger   Tourist ist mit leichten Verletzungen davongekommen. Eine Zigeunerschlacht. AuS Nancy   wird gemeldet, daß in dem Vorort Ehampig» neulles sich ein schwerer Kampf zwischen mehreren Zigeunerfamilien abgespielt hat, der zu einer förmlichen Schlacht ausartete. In einem Wirtshaus erschien ein Trupp Zigeuner  , die in einigen Zeltwagen vor der Stadt lagerten. Plötzlich gerieten sie mtt einander ,n Streit, in dessen Verlauf ein Zigeuner aus einer Flinte auf seinen Gegner feuerte. Die anderen Zigeuner zogen darauf Messer und Revolver hervor und es entspann sich ein Kampf, bei dem sieben Personen schwer verletzt und ein Ehepaar, namens Grün, sofort getötet wurde. Die Verletzten, die in das Hospital gebracht wurden, schweben in Lebensgefahr. Futterueidische Pfaffen. In Torre del Greco   bei Neapel   existiert ein Altersheim, zu dem eine Kirche gehört. Das Altersheim lag in Händen von Nonnen; die Kirche wurde von einem Priester verwaltet, der mit allen Mitteln die Wohltätigkeit der Gläubigen für s e i n e Kirche zu monopolisieren suchte, während die Nonnen ihrerseits sich mühten, möglichst viel Almosen für ihr Institut zu sammeln. Als die Konkurrenz der Nonnen sich in den Einnahmen fühlbar machte. hetzte der Pfarrer die Bevölkerung auf und begab sich mit ungefähr 290 Gläubigen vor das Altersheim mit der Absicht, die Nonnen gewaltsam zu vertreiben. Die Oberin schickte sofort nach der Polizei, die mit großer Mühe den streitbaren Priester und seine Gefolgschaft aus dem Hoipiz entfernten. Diese Episode klerikalen Fulterneides wird natürlich von dem bösen ungläubigen Teil der Bevölkerung zum Gegenstand scharfen SpotteS gemacht. Die Hüter der Ordnung. Die Untersuchung in der New-A orker Skandalaffäre fördert immer neue Enthüllungen zutage. So hat sich jetzt der Polizei- präfekt W a l d o w gezwungen gesehen, zuzugeben, daß auf seine Veranlassung hin sieb enund dreißig Personen bei der Polizei eingestellt wurden, die schon mehrfach wegen der schwersten Verbreche», wie Meineid und Mord, bestraft sind. Waffersnot in Südnngarn. Durch schwere Regenfälle sind im südlichen Ungarn   weite Gebiete überschwemmt worden. Der durch das Unwetter angerichtete Schaden ist groß, läßt sich aber noch gar nicht über- sehen, da die Sintflut immer noch andauert. Die Ortschaften Etsch  - darf, Marosheviz, Disznajo-GernyeSzeg, Haseldorf  , Palota-Jlva und Magyar-Regen sind überschwemmt, bei Palota-Jlva wurde der Eisen« bahndamm in einer Länge von 299 Meter fortgeschwemmt. Bei Haseldorf   riß das Wasser dreihundert Meter des Eisenbahndammes fort und überschwemmte das Dorf. Die ganze Gegend zwischen dem Marosflusse und dein Görgenybache steht unter Wasser. Der Eisenbahnverkehr i st e i n g e st e l l t. In Etschdorf find zahlreiche Häuser, in GernyeSzeg die Hälfte der Häuser eingestürzt. Die Einwohner flüchten._ Vereint in den Tod. Ueber ein Liebesdrama wird heute aus San Diego   in Kalifornien   berichtet. Der junge Advokat MileS Folsom und die Tochter eines schwerreichen Banliers in San Diego  , Miß Thelma B a r t r o e, hatten beschlossen, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden, weil sich ihrer ehelichen Verbindung unübersteigliche Hinder- nisse in den Weg stellten. Am Sonntagnachmittag schritten sie zur Tat. Sie bestiegen ein Automobil und unternahmen zunächst einen Ausflug, wobei Folsom den Kraftwagen selbst lenkte. Das Auto raste mit einer Geschwindigkeit von 190 Kilometer in der Stunde dahin. Als der Wagen an einen tiefen Abgrund kam. ließ ihn der junge Mann absichtlich in voller Fahrt hin« unterfahren. Beide Insassen waren sofort tot. Ihre Leichen wurden auf dem Grunde des Abhanges eng vero s ch l u n g e n aufgefunden._ Kleine Notizen. Schweres Unglück auf dem Kaliwerk Westeregeln  . In der Karnalitmühle des Kaliwerkes Westeregeln   sprang ein schweres Schwungrad entzwei. Durch die umherfliegenden Eisenteile wurden ein Arberter sofort getötet und vier andere lebensgefährlich verletzt. Die Verletzten wurden nach Halle in die Klinik transportiert. Der Revolver. Am Montagmorgen hat in B l a n k e n es e der dem Trünke ergebene Schuhmacher Dürr   seinen zwölfjährigen Sohn durch einen Schutz in die Schläfe schwerverletzt und seine Frau durch einen Schuß ins Bein leicht verwundet. Er tötete sich dann selbst- durch einen Schuß in denKopf. In dem Königsberger Vororte Methdethen gab am Sonntagabend die Wirtin Bach auf den früheren Gutsbesitzer Kamins ky, bei dem sie früher bedien st et gewesen ist, sechs Revolver« > ck> ü s s e ab. von denen einer dem Ueberfallenen im Rücken stecken blieb. Die Bach entfloh nach der Tat in den Wald,- wo sie gestern früh als Leiche aufgefunden wurde. Eine Panik. Während eines Gottesdienstes in der Synagoge in T e r e s p o l(Rußland  ) entstand infolge einer aus einer umgefallenen Petroleumlampe herausschlagenden Flamme in der überfüllten Frauenabteilung eine Panik. Vier Frauen wurden er» drückt und 23 verletzt, unter ihnen drei lebensgefährlich. Dampfcrkatastrophe im nördlichen Rußland  . Auf der Dwina   ist der PassagierdampferObnowka" infolge eines Zusammenstoßes mit einein Schnelldaiupfer gesunken. Die Besatzung und ein Teil d e r P a s s a g i e r e ist gerettet. Nach den bisherigen Fest« ftellungen sind 29 Personen umgekommen. Schweres Grudenunglück in Spanien  . Aus Puertollano  wird gemeldet, daß dort bei einem Einsturz eines Schachtes in einem Bergwerk fünf Bergleute getötet und eine große Anzahl Bergleute verletzt worden sind. Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co, Brrliv SW,