Der letzle Referent RekfterunzSassessor Freiherr v. W i l-piowski- Berlin sprach über einebehördliche Negelung des Krippcnwesens.Ein legislatives Vorgehen habe darauf Bedacht zu nehmen, daßdas Verantwortlichkeitsgefühl und die Initiative der geborenenTräger des deutschen Krippenwesens, der privaten und gemein-müßigen Vereine, nicht geschwächt werden. Eine Regelung durchReichs- oder Landesgeseß sei bei der Verschiedenheit der örtlichenVerhältnisse vorläufig nicht am Platze. Dagegen sei eine allgemeineAnweisung der Zentralbehörden an die ihnen unterstellten Organeerwünscht, um aus diese Weise das erforderliche Material zum Er-laß von Polize, Verordnungen oder ortsstatutarischcn Vorschriftensur ortlich begrenzte Bezirke zu verlangen.In der Diskussion wird von einer Reihe von Rednern auf dieAnsteckungsgefahr hingewiesen, die den Kindern in den Krippendrohe, weil die Kontinuität der Fürsorge nicht gewährleistet sei.Hierauf schloß der Vorsitzende Kammerherr v, Behr-Pinnow(Berlin) die Tagung.'■>Hus der Partei.Ein staatsgefährlicher Nelkenderkauf.Im Juli d. I. erschienen in Hemelingen b. Bremen in der Woh-nung eines Parteigenossen zwei preußische Gendarmen und derKreissekretar und forderten von ihm das Geld, das er beim Nelken-verkauf aus dem Hemelinger Gcwerkschaftsfeste vereinnahmt hatte.Unser Genosse gab auch 76 M. heraus, als man ihm mit der Ver-Haftung drohte. Das war das Geld, mit dem noch Rechnungen zubegleichen waren. Den Ueberschuß vom Nelkenverkauf hatte derVerkaufer bereits an den Wahlfonds abgeführt. Auf den Protestgegen die ungesetzliche Konfiskation des Geldes— den Blumen-verkauf hatte der Landrat in Achim genehmigt— erhielt unserGenosse einen Strafbefehl in Höh- von 2S M.. weil er ohne Polizei-'liche Erlaubnis„eine Sammlung" von Geld veranstaltet hatte.Eine gleich hohe Strafe beantragte der Staatsanwalt am Don-nerstag vor dem Schöffengericht in Achim, bei dem der Angeschul-cJi'6 gerichtliche Entscheidung beantragt hatte. Das Gericht konnte-xj-kr r davon Überzeugen, daß ein Blumenverkauf und eineGeldsammlunig, die nach dem Hannoverschen Gesetz von 1847 derpolizeilichen Genehmigung bedarf, gleichbedeutend seien, Das Ur-reit lautete daher auf Freisprechung.Soziales.Eine Wohlfahrtskritik.Die berühmteste unter den berühmten Wohlfahrtsfirmen, Kruppin Essen, überrascht durch eine treffliche Kritik der viel bewcih-räucherten privaten Wohlfahrtseinrichtungen. Dazu veranlasste siedas Gesetz über die Angestelltenbersicherung. Es erlaubt, privateMassen zu sogenannten Ersatzkassen auszubauen. Die Mitgliedschaftgu solchen Kassen entbindet von der Verpflichtung des direkten An-Schlusses an die staatliche Versicherung. In den Ersatzkassen kann«aber die Willkür der Unternehmer nicht unbegrenzt aufrechterhaltentverden. Die privaten Wohlfahrtskassen sind durchweg auf der Basiserrichtet, daß sie wohl die Beitragspflicht der Versicherten bor-schreiben, diesen aber keinen Anspruch auf Gegenleistungen aus denKassen sicherstellen. Es hängt stets von der„Gnade" des Unter-nehmers ab, ob ein Versicherter jemals eine Rente oder Unter-stützung erhält. Der Unternehmer hat es in der Hand, jedem Ver-sicherten jederzeit die Mitgliedschaft zu rauben. Und geschieht das,dann ermangelt der unfreiwillig Hinausgeworfene jeden Anspruchesauf Rückzahlung der von ihm geleisteten Beiträge. Diese Knuteerlaubt das Gesetz für die Zukunft nicht mehr. Die zugelassenenErsatzkassen dürfen keine Bestimmung enthalten, die den Versichertenfür den Fall der freiwilligen oder unfreiwilligen Lösung des Dienst-Verhältnisses vollständig rechtlos macht; ihn aller Ansprüche an dieVersicherung beraubt. Das genügt der Firma Krupp, um ihrenweltberühmten Wohlfahrtsruhm preiszugeben. Eine Wohlfahrtohne Knebel dient nicht ihren Zwecken, sie läßt daher ihre Werk-Pensionskasse einfach eingehen. Das bezieht sich natürlich nur aufdie Beamtenpenfionskasse. Ueber die Arbeiter die Wohlfahrtsknutezu schwingen, ist noch immer erlaubt und daher wird man auf demGebiete ber Arbciterwohlfahrt weiter knebeln und sich als Wohl-itäter preisen lassen.Das Vorgehen der Firma Krupp zeigt ganz sonnenklar, daßdie sogenannten Wohlfahrtseinrichtungen den Schwerpunkt darauflegen, die Arbeiter und Angestellten zu wissenlosen Sklaven zumachen. Wird ihrer Willkür die geringste Beschränkung auferlegt,dann ist es mit dem Wvhlfahrtssinn vorbei. Nach dieser Erfahrungwird der Gesetzgeber gar nicht umhin können, nun auch die Arbeitervon dem Knebel der vollständigen Rechtlosigkeit in den privatenKassen zu befreien._Ungültige Stadtverordnetenwahl.Bei den Stadtverordnetenwahlen in Essen im Jahre 1916wurde im Westbezirk in der ersten Abteilung der Wirt Philipsen-bürg gewählt. Der Bezirk, ein mehr ländlicher Außenbezirk, woaber auch sehr viele Facharbeiter der Firma Krupp in der erstenAbteilung wählen, hat in dieser Abteilung annähernd 3606 ein-geschriebene Wähler. Abgegeben wurden mehr als 1869 Stimmen,wovon auf PH. 974 fielen.Gegen die Wahl wurde Einspruch erhoben, weil insgesamt nureine Wahlfrist von 5 Stunden festgesetzt gewesen sei und die Turn-Halle der Schule, die zum Wahllokal bestimmt war. bei der ganzenSachlage nicht genügt hätte. Tatsächlich haben viele Wähler langeauf dem Schulhof warten müssen, ehe sie überhaupt in die über-volle Turnhalle hineingelangen konnten. Die festgesetzte Wahlfristendete um 8 Uhr abends. Nach diesem Zeitpunkt wurden zur Wahlmoch diejenigen zugelassen, welche sich in der Turnhalle schon be-fanden, sowie auch diejenigen, welche schon um 8 Uhr auf demSchulhof anwesend waren.Die Stadtverorbnetenversammluiig gab dem Einspruch stattund erklärte die Wahl für ungültig. Der Bezirlsausschuh bestätigteden Beschluß und das Oberverwaltungsgericht verwarf dieser Tagejdie von PH. dagegen«ingelegte Berufung.Das Oberverwaldungsgericht führte begründend aus:„Da esIfich um eine Fristwahl handelte, hätten allerdings nach Eintrittder festgesetzten Schlußzeit(8 Uhr) noch alle die wählen dürfen,die im Wahllokal schon anwesend waren. Zum Wahllokal sei abernur die Turnhalle bestimmt gewesen. Darum sei die Wahl schondeshalb ungültig, weil auch alle diejenigen noch zur Wahl zuge-lassen wurden, welche um 8 Uhr bereits auf dem Schulhofe standen.Dies sei eine so grobe Unregelmäßigkeit, die schon für sich die Un-gültigkeit der Wahl nach sich ziehe. Ferner sei sie aber auch un-gültig, weil das Wahllokal und die Wahlzeit im Hinblick auf dieZahl der eingeschriebenen Wähler(annähernd 3969) unzulänglichgewesen seien. Allerdings müßten sich die Wähler gewisse Unbe-quemlichkeiten gefallen lassen. Eine Beschränkung des Wahlrechtsbürfe aber nicht eintreten. Selbst wenn man nun nicht mit dervollen Zahl der eingeschriebeneil Wähler rechne für das Wähl-geschäft. so sei es doch ganz unmöglich, daß bei annähernd 3999eingeschriebenen Wählern in fünf Stundew die Wahl ordnungS-mäßig vor sich gehen könne. Auch dieser Grund rechtfertige dieUngültigkeitserklärung.(Aktenzeichen L B. 7, 12.)_�Verantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für denEin moSerner barm�erzkger Samariter.Zu dem in Nr. 292 und 216 enthaltenen Artikeln mit derUeberschrift„Ein moderner barmherziger Samaritzer" teilt uns HerrRechtsanwalt Berg folgendes mit:„Ich habe in einer Reihe von Fällen von dem im gleichen Hausemit mir wohnen>den Arzte Dr. Friedenheim den Auftrag erhalten,gegen einzelne OrtÄiankenkassen für von ihm ärztlich behandelteKassenmitgliedcr Klage bei den zuständigen Magistraten einzu-reichen. H-rr T-r. Friedenheim hat mir in sämtlichen FällenProzeßvollmacht überreicht, die mit den Namen der klagenden Kassen-Mitglieder unterzeichnet waren. Ich habe die Mandate angenommen,da ich nicht den mindesten Anlaß hatte, an der ordnungsmäßigenVollmachtserteilung zu Zweifeln, und habe nach vergeblicherZahlungsaufforderung die Klagen eingereicht. Ich darf wohl an-nehmen, daß in den beiden Notizen Ihres Blattes eine gegen michpersönlich gerichtete Spitze nicht enthalten ist, da ich auf die Voll-machtserteilung selbst keinerlei Einfluß ausgeübt habe. Daß einRechtsanwalt für ihm unbekannte Mandanten� deren Vollmacht erdurch eine ihm bekannte dritte Person ausgehändigt erhält, Prozesseführt, ist durchaus nichts Ungewöhnliches. Woranf die Erklärungeneinzelner Kassenmitglieder, sie hätten Klage nicht beabsichtigt, zurück-zuführen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Herr Dr. Frieden«-heim hat nunmehr gegen die Krankenkassen im eigenen Namen beiden ordentlichen Gerichten Klage eingereicht und wird bei dieserGelegenheit die Vernehmung der behandelten Kassenmitglieder her-biführen. Es wird sich ja dann herausstellen, ob die hier in Redestehenden Mitglieder unter ihrem Zeugeneid aufrechterhalten, daßdie zwecks Einziehung des Arzthonorars bei der verpflichtetenKrankenkasse ihrerseits erteilte Vollmacht ihnen von Dr. Frieden-heim irgenwie„abgelistet" worden sei."Die Annahme des Rechtsanwalts» daß unsere beiden Notizenkeine Spitze gegen ihn enthielten, trifft durchaus zu,Gerichts-Zeitung,Die besondere Ehre des Herrn Rittergutsbesitzers.Wenn ein gewöhnlicher Sterblicher beleidigt wird, kann er sichauf dem Wege der Privatklage Genugtuung verschaffen. Andersliegt die Sache, wenn es sich um die Beleidigung eines Ritterguts-besitzers durch seinen Knecht handelt. Hier liegt dann ein„össcnt-lches Interesse" vor und der Staatsanwalt beeilt sich, öffentlicheKlage gegen einen derartigen Sünder zu erheben. Ein Pferde-knecht des Rittergutsbesitzers v. Winterfeld auf Ncuhof, Kreis West-priegnitz, hatte in einer konservativen Reichstagswählerversanun-lung im Dezember v. I. dem sozialdemokratischen DiskussionsrednerBeifall geklatscht. Ter Herr v. Winterfeld sah dies und ließ denKnecht kurz hernach zu sich in die Wohnung rufen, um ihm Vor-Haltungen zu machen. Dabei fiel auch das Wort, wenn die Wahlnicht nach dem Wunsch des Herrn klappe, dann seien beide geschie-dene Leute. Am Tage nach der Wahl, die auf dem Gut auchmehrere Stimmen gebracht hatte, begegnete v. Winterfeld demKnecht, als dieser eben in einem Sack Brot nach Hause trug, dasihm der Milchkutscher aus dem Dorf mitgebracht hatte, v. Winter-feld hielt ihn an, ließ ihn den Sack leeren und völlig umwenden,„um sich zu überzeugen, ob er nicht etwa gestohlenes Gut darinwegtrage" Dieser beleidigende Verdacht mutzte natürlich den Knechterbittern und er äußerte sich dem Vorknecht gegenüber, man halteihn für einen Spitzbuben. Der Rittergutsbesitzer kam wieder dazu,worauf sich ein Wortwechsel entspann, in dessen Verlauf der Knechtseinem Arbeitgeber die Aeußerung hinwarf, diesem stecke bei derganzen Sache die Wahl vom Tag vorher im Kopf. Wenn v. Winter-feld wissen wolle, wie er gewählt habe, möge er es ihm am Arschfingern, dort fei es angeklebt.Dies wurde als eine fürchterliche Beleidigung des junkerlichenArbeitgebers erachtet. Flugs mußte auf dem Weg der öffentlichenKlage durch den Staatsanwalt die Sühne erwirkt werden. AufAntrag des Staatsanwalts erkannte das Schöffengericht in Perlebergden Knecht der öffentlichen Beleidigung für schuldig und verurteilteihn unter Verfällung in die Kosten zu einer Gefängnisstrafe vonacht Tagen. Dem beleidigten Rittergutsbesitzer wurde außerdemdie Publikationsbefugnis zugesprochen. Selbstverständlich war fürden Besitzer auch, daß er den Knecht sofort aus der Arbeit jagteund ihn aus der Wohnung und vom Hof verwies.Nach dem geltenden Strafrecht mutz sich ein Landarbeiter dem-nach gefallen lassen, daß er als Dieb bezeichnet und mit seinerFamilie aus Wohnung und Arbeit gejagt wird, wenn er seinemBeleidiger, einem junkerlichen Rittergutsbesitzer, gegenüber eineAeußerung gebraucht, die höchstens als despektierliche Aufforderungbetrachtet werden kann, der man nicht nachzukommen braucht.Und überdies sorgt dann der Staatsanwalt dafür, daß der rcspekt-lose Knecht 8 Tage ins Loch fliegt. Von Rechts wegeiUWird die Strafkammer das Urteil bestätigendKlus aller Melt.Polizist Nr. 2203.Die„Wiener Arbeiter-Zeitung" schreibt: Wie oft denkt man:Die Nummer dieses WachniaimcS muß ich mir merken, besondersim Gewühl einer politischen. Demonstration oder sonstwo, wennrohe Fäuste über Rechtsgüter entscheiden wollen. Auch dieserPolizist Nr. 2295 ist getreuen Gedächtnisses würdig I Er heißtStephan Polyak und ist ein Charakter I Das klingt ironisch,besonders in diesen Spalte», ist aber diesmal ganz ernst gemeint,denn der Polizist Nr. 2295 ist jener ehrenhaste Mann, der sich imBndapester Abgeordnetenhause weigerte, Hand an einen freien Ab-geordneten zu legen. Er wurde' auf der Stelle verhaftet und esläßt sich ausmalen, wie die Tisza-Knechte den tapferen Mann inden vier Wänden eines ungarischen Polizeilommissariats bearbeitenwerden, seUbstverständlich bloß mit geistigen und moralischen Straf-Mitteln. Sie werden ihn vor allein in einen Arrest stecken unddann, wenn er bei Wasser und Brot lirre geworden ist, werden sieihn aus dem Dienst jagen. Fragt sich nur. ob Nr. 2295 das sehrtragisch nehmen wird. Der Wachmann Stephan Polyak ist keingewöhnlicher Polizist, er ist mehr als das, er ist ein wahrhafterSchutz-Mann, er wollte nicht eine blind dreinschlagende Faust sein,sondern er wollte, daß sein Kopf zu seiner Hand ja sage. EinPolizist, der ans Gesetz, der ans Recht, der au das Sittliche denkt,ein Polizist mit persönlichem Verantwortungsgefühl— wo ist seinBild, daß es verewigt werde I Der Polizist Nr. 2295 verdient einDenkmal. In einer Zeit, wo jedermann sich gern als Automat, alsgedankenlos aussührendes Organ, als bequem unverantwortlichesPflichtgeschöpf niederen Ranges fühlt, hat dieser Wachmann StephanPotyak den Mut gehabt, sich selbst über sein Tun Rechenschaft zugeben.„Ich lege nicht Hand an einen ungarischen Abgeordneten".Das»st ein kleines Heldenlied. Das es unier den Polizisten so eineNr. 2295 gibt, wer hätte das gedacht? Aber laßt nur wieder große,kühne Tage aufstehen, auch in diesem Lande der Wurschtigkeit, undihr werdet auch hier eure Wunder erleben! Diese Nr. 2295 ist nichtgar so selten, paßt nur auf l_Eisenbahnkatastrophe in Frankreich.Ein schwerer Eiienbahnunfall hat sich gestern abend in der Näheder französischen Stadt C a e n ereignet. Ans der Lokalbahn, die vonCaen nach dein bekannten Badeort Cabourg führte, herrschte ein sehrreger Sonntagsverkehr, nnd zwei Lokalzllge fuhren in geringer Eni-fernung hinter einander her. Der Führer des zweiten Zuges glaubtebei einer Gleiskrümmung, er habe genügend Distanz von dem erstenLnstrateotkil oerantw.: Ttz. Glocke. Berlin. Druck u. Verlag: VorwärtsZuge, um schneller fahren zu können. Nach einigen Minuten aberschon erfolgte ein Zusammenstoß, und die letzten Wagen des erstenZuges waren vollkommen zertrümmert. EinPafsagierwurde getötet und 16 verwundet, darunter einer tödlichund drei schwer._Zwei Kinder einer Arbeiterfamilie erstickt.In Naundorf bei Gotha ließ am Sonntag früh ein Ehepaarseine drei kleinen Kinder allein in der Wohnung zurück, um Feld-arbeit zu verrichten. Als die Mutter einige Stunden darauf heiin-kehrte, sah sie, wie Nachbarn sich Zugang in die Wohnung verschaffenwollten. Es stellte sich heraus, daß brennende Kohle anS dem Ofengefallen war und ein Bett in Brand gesetzt hatte. Die zwei jüngstenKinder, eins ein, das andere zwei Jahre alt, starben trotz sofortherbeigeholter ärztlicher Hilfe, das dritte, ältere Kind wurde gerettet.Schweres Touristenunglück in den Alpe».Fünf reichSdeutsche Touristen unternahmen am Sonnabend eineHochtour über das Winkelkar zur Pyramider.spitze im.ZahmenKaiser". Beim Abstieg verirrten sie sich in der Dunkelheit. Kauf-mann Kahn aus München stürzte in eine tiefe Schlucht ab.Sein Begleiter aus Augsburg, der ihm Hilfe bringen wollte,st ü r z t e gleichfalls ab. Die RettungScxpedition fand Kahnnur als Leiche auf; der Augsburger Tourist ist mit leichtenVerletzungen davongekommen.Eine Zigeunerschlacht.AuS Nancy wird gemeldet, daß in dem Vorort Ehampig»neulles sich ein schwerer Kampf zwischen mehreren Zigeunerfamilienabgespielt hat, der zu einer förmlichen Schlacht ausartete. In einemWirtshaus erschien ein Trupp Zigeuner, die in einigen Zeltwagenvor der Stadt lagerten. Plötzlich gerieten sie mtt einander ,n Streit,in dessen Verlauf ein Zigeuner aus einer Flinte auf seinenGegner feuerte. Die anderen Zigeuner zogen darauf Messerund Revolver hervor und es entspann sich ein Kampf, bei demsieben Personen schwer verletzt und ein Ehepaar, namensGrün, sofort getötet wurde. Die Verletzten, die in dasHospital gebracht wurden, schweben in Lebensgefahr.Futterueidische Pfaffen.In Torre del Greco bei Neapel existiert ein Altersheim,zu dem eine Kirche gehört. Das Altersheim lag in Händen vonNonnen; die Kirche wurde von einem Priester verwaltet, der mitallen Mitteln die Wohltätigkeit der Gläubigen für s e i n e Kirchezu monopolisieren suchte, während die Nonnen ihrerseits sich mühten,möglichst viel Almosen für ihr Institut zu sammeln. Als dieKonkurrenz der Nonnen sich in den Einnahmen fühlbar machte.hetzte der Pfarrer die Bevölkerung auf und begab sich mit ungefähr290 Gläubigen vor das Altersheim mit der Absicht, die Nonnengewaltsam zu vertreiben. Die Oberin schickte sofort nachder Polizei, die mit großer Mühe den streitbaren Priester und seineGefolgschaft aus dem Hoipiz entfernten. Diese Episode klerikalenFulterneides wird natürlich von dem bösen ungläubigen Teil derBevölkerung zum Gegenstand scharfen SpotteS gemacht.Die Hüter der Ordnung.Die Untersuchung in der New-A orker Skandalaffäre fördertimmer neue Enthüllungen zutage. So hat sich jetzt der Polizei-präfekt W a l d o w gezwungen gesehen, zuzugeben, daß auf seineVeranlassung hin sieb enund dreißig Personen bei derPolizei eingestellt wurden, die schon mehrfach wegen derschwersten Verbreche», wie Meineid und Mord, bestraft sind.Waffersnot in Südnngarn.Durch schwere Regenfälle sind im südlichen Ungarn weiteGebiete überschwemmt worden. Der durch das Unwetterangerichtete Schaden ist groß, läßt sich aber noch gar nicht über-sehen, da die Sintflut immer noch andauert. Die Ortschaften Etsch-darf, Marosheviz, Disznajo-GernyeSzeg, Haseldorf, Palota-Jlva undMagyar-Regen sind überschwemmt, bei Palota-Jlva wurde der Eisen«bahndamm in einer Länge von 299 Meter fortgeschwemmt.Bei Haseldorf riß das Wasser dreihundert Meter desEisenbahndammes fort und überschwemmte dasDorf. Die ganze Gegend zwischen dem Marosflusse und deinGörgenybache steht unter Wasser. Der Eisenbahnverkehri st e i n g e st e l l t. In Etschdorf find zahlreiche Häuser, inGernyeSzeg die Hälfte der Häuser eingestürzt. DieEinwohner flüchten._Vereint in den Tod.Ueber ein Liebesdrama wird heute aus San Diego inKalifornien berichtet. Der junge Advokat MileS Folsom und dieTochter eines schwerreichen Banliers in San Diego, Miß ThelmaB a r t r o e, hatten beschlossen, gemeinsam aus dem Leben zuscheiden, weil sich ihrer ehelichen Verbindung unübersteigliche Hinder-nisse in den Weg stellten. Am Sonntagnachmittag schritten sie zurTat. Sie bestiegen ein Automobil und unternahmen zunächsteinen Ausflug, wobei Folsom den Kraftwagen selbst lenkte. DasAuto raste mit einer Geschwindigkeit von 190 Kilometer in derStunde dahin. Als der Wagen an einen tiefen Abgrund kam.ließ ihn der junge Mann absichtlich in voller Fahrt hin«unterfahren. Beide Insassen waren sofort tot. IhreLeichen wurden auf dem Grunde des Abhanges eng veros ch l u n g e n aufgefunden._Kleine Notizen.Schweres Unglück auf dem Kaliwerk Westeregeln. In derKarnalitmühle des Kaliwerkes Westeregeln sprang ein schweresSchwungrad entzwei. Durch die umherfliegenden Eisenteilewurden ein Arberter sofort getötet und vier anderelebensgefährlich verletzt. Die Verletzten wurden nachHalle in die Klinik transportiert.Der Revolver. Am Montagmorgen hat in B l a n k e n es e derdem Trünke ergebene Schuhmacher Dürr seinen zwölfjährigenSohn durch einen Schutz in die Schläfe schwerverletzt undseine Frau durch einen Schuß ins Bein leicht verwundet. Ertötete sich dann selbst- durch einen Schuß in denKopf.—In dem Königsberger Vororte Methdethen gab am Sonntagabenddie Wirtin Bach auf den früheren Gutsbesitzer Kamins ky, beidem sie früher bedien st et gewesen ist, sechs Revolver«> ck> ü s s e ab. von denen einer dem Ueberfallenen im Rücken steckenblieb. Die Bach entfloh nach der Tat in den Wald,- wo sie gesternfrüh als Leiche aufgefunden wurde.Eine Panik. Während eines Gottesdienstes in der Synagoge inT e r e s p o l(Rußland) entstand infolge einer aus einer umgefallenenPetroleumlampe herausschlagenden Flamme in der überfülltenFrauenabteilung eine Panik. Vier Frauen wurden er»drückt und 23 verletzt, unter ihnen drei lebensgefährlich.Dampfcrkatastrophe im nördlichen Rußland. Auf der Dwina istder Passagierdampfer„Obnowka" infolge eines Zusammenstoßesmit einein Schnelldaiupfer gesunken. Die Besatzung und einTeil d e r P a s s a g i e r e ist gerettet. Nach den bisherigen Fest«ftellungen sind 29 Personen umgekommen.Schweres Grudenunglück in Spanien. Aus Puertollanowird gemeldet, daß dort bei einem Einsturz eines Schachtesin einem Bergwerk fünf Bergleute getötet und einegroße Anzahl Bergleute verletzt worden sind.Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer u. Co, Brrliv SW,