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Die orts statutarischen Kosten für die Neu­pflasterung von Straßen sind für die Rechnungsjahre 1912 bis 1914 neu festzustellen. Die vom Magistrat vorgeschlagenen Ein. heitsfäße für Steinpflaster, Asphaltpflaster, Entwässerung und Be­leuchtungsvorrichtung, die zum Teil gegen die geltenden Säße eine Erhöhung erfahren, werden ohne Debatte angenommen.

Zur Verbreiterung der Neuen Wilhelmstraße beabsichtigt der Magistrat den freihändigen Erwerb des Straßen­landes von den Grundstüden 12-14, auf welchen ein Neubau er­richtet werden foll. Gefordert wird ein Einheitspreis von 16 000 Mark für die Quadratrute 1127 M. pro Quadratmeter. Stadtb. Kyllmann( Fr. Fr.) beantragt, den Gegenstand in ge­heimer Sigung zu verhandeln.

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Wegen 26 Pfennige drei Monate Gefängnis!

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In 6orgekommen; ea fommen aber nicht bloß Leichtkranke, sondern| Aeußerung über die Kreaturen" noch zu bestrafen, und zwar mit bootszerstörer und fünf Torpedoboote find gestrandet auch ganz alte Leute dahin. einer Geldstrafe von 50 Mart, Nagoya   hat der Taifun viele Opfer gefordert, eine Die Vorlage wird angenommen. Spirenerei und ein Kloster sind dort eingestürzt." Der Vorentwurf zum Neubau einer Gemeindedoppel­28ie ein Telegramm aus Tsurugi meldet, ist dort ein schule mit einer Abteilung für Nebentlassen, Handarbeitsunter- In die neue Novelle zum Strafgeseh hat man unter anderem Torpedoboot gesunken, die ganze Mannschaft richt usw. und eines Dienst- und Wohngebäudes an der Weh- auch den§ 248a mit aufgenommen, wonach jemand, der aus Not ge- follertrunten fein. Zwei andere Torpedoboote wurden lauer Straße( nahe der Greifswalder Straße, Kostenüberschlag ringfügige Gegenstände entwendet, nur bestraft werden kann, wenn 1,068 000 m.) wird genehmigt. Strafantrag vorliegt. Diese mildernde Gejebesbestimmung will mit hier durch den Taifun beschädigt. Ein neuerliches Telegramm aus Tokio   meldet, daß der den unhaltbar gewordenen Zuständen aufräumen, daß Leute, die sich aus Not an fremdem Eigentum vergreifen, oft für längere Zeit ins Taifun der schlimmste der legten fünfzig Jahre war. Der an­Gefängnis geschickt werden, obgleich der Geschädigte gav fein Jnter- gerichtete Schaden übersteigt vierzig Millionen gen. Die esse an der Strafverfolgung hat. Jüngst hat das Dresdener   Oberkriegsgericht die Begriffe Not" Zahl der Umgekommenen ist groß und viele Tausende find obdachlos. und" gevinger Wert" so eng begrenzt, daß die Anwendung der er- In Nagoya   blieb ein Haus unbeschädigt, der wähnten Paragraphen auf Soldaten so gut wie ausgeschlossen ist. Safen wurde zerstört, brei Dampfer find ge­Der zur Aburteilung stehende Fall lag wie folgt: Der Soldat Helbig unten, mehrere gescheitert. In Gifu   wurden 262 Personen vom Infanterieregiment Nr. 177 hatte seine am 1. Juli erhaltene getötet und 288 verlegt. Jn Ofata wurden 20000 Säuser Löhnung bis zum 4. Juli für notwendige Ausgaben aufgebraucht. 8 er stört. Er stand Zuschüsse erhält er nicht ohne jegliche Geldmittel da Schweres Straßenbahnunglück bei Krefeld  . und hatte schon zwei Tage trockenes Brot gegessen. Am 6. Juli ent­Auf der eingleifigen Straßenbahnstrecke Krefeld  - Rhein­wendete er aus dem verschlossenen Schranke eines Kameraden eine Mark, das übrige Geld ließ er unberührt. Von dem Gelde ber hafen hat sich am Donnerstagmorgen, begünstigt durch starken brauchte er 26 Bf. für Fett, Salz und Bier. Der Diebstahl wurde Nebel, ein folgenschwerer Zusammenstoß zweier bald entdeckt, H. gestand die Tat sofort ein und gab die übrigen Straßenbahnwagen zugetragen. Entgegen der Weisung 74 Pf. heraus. Als Motiv zur Tat gab er Not an. Obgleich ein Strafantrag nicht vorlag und die Voraussetzungen des§ 248a ge­geben waren, wurde der Soldat in Saft genommen und wegen schweren Diebstahls angeklagt. Das Kriegsgericht fam mit Recht zur Einstellung des Verfahrens. Es hat die Frage der Not bejaht und ausgeführt, daß sich auch ein Soldat vorübergehend in Not befinden könne, und deshalb auch in den Genuß des§ 248a fomme müsse. Gegen das Urteil legte der Gerichtsherr Berufung ein; er erstrebte Bestrafung, weil seiner Meinung nach die mehrfach er­wähnte Gefchesbestimmung zu Unrecht angezogen worden sei. Das Berufungsgericht hat den Soldaten nun unter Aufhebung des erst 3 Monaten Gefängnis verurteilt und zur instanzlichen Urteils zu Begründung angeführt, daß von einer Anwendung des§ 248a keine Rede sein könne, denn der Angeklagte habe nicht aus Not gehandelt, sich vielmehr nur in einer momentanen selbstverschuldeten Geld­verlegenheit befunden. S. legte sofort Revision ein. Das Urteil verkennt den Begriff Not im Sinne des§ 248a Str.G.B. Not liegt danach auch dann vor, wenn sie selbstverschuldet ist,

Stadtv. Metzke( Soz.) stimmt dem Antrage zu. Die Versammlung beschließt demgemäß. Der Antrag Cassel wegen Einbringung einer Vorlage zur Einführung der Pflichtfortbildungsschule für Mädchen wird auf Wunsch des Antragstellers wegen Be­hinderung des Stadtschulrats Michaelis für heute abgesezt. Schluß 8 Uhr.

Aus der Partei.

Totenliste der Partei.

einen pflichttreuen, ehrenbollen, bewährten Kämpfer.

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Bestrafte Prügelpädagogik.

In Jena   starb am Mittwoch der Mitbegründer der Partei organisation im dritten weimarischen Wahlkreise, Schuhmachermeister Reinhold Härzer im Alter von 51 Jahren. Härzer war einer von den wenigen, die schon unter dem Sozialistengesetz die Ge­danken des Sozialismus verbreiteten. Immer stand er in den vorderen Reihen, lange Jabre gehörte er dem Gemeinderat an und die letzte Zeit war er auch im Bezirksausschuß als Abgeordneter tätig. Seit einer Reihe von Jahren kandidierte er zum Landtag. Im letzten Reichstagswahlkampf bat der Verstorbene trog feiner Krankheit feinen vollen Mann gestellt und so sehr viel mit dazu beigetragen, daß es zum erstenmal möglich war, den britten weimarischen Wahlkreis für die Sozialdemokratie zu gewinnnn. In Vom Schöffengericht in Reichenau   i. Sa. wurde Hilfslehrer Härzer verlieren die Genossen des dritten weimarischen Wahlkreises glade, Sohn eines Pfarrers, wegen fahrlässiger Körperverlegung in vier Fällen zu der ungewöhnlich milden Strafe von 20 M. oder vier In Bremen   starb im Alter von 60 Jahren der Genosse Go- Tagen Gefängnis verurteilt. Zur Anflage standen zehn Fälle. In mann, der schon während des Sozialistengesetzes in der Partei eifrig sechs Fällen war die Anflage fallen gelassen, obschon darunter so tätig war. starke Büchtigungen von Schülern waren, daß selbst der Ortspfarrer in Reibersdorf, wo auch der Angeklagte tätig ist, den Eltern der ge­züchtigten Kinder den Rat gab, die Kinder solange zu Hause zu be halten, bis die Wunden wieder heil seien. Verurteilt wurde der nicht mehr so junge Mann, weil er einem Rinde ein Ohr zwei Zenti­meter weit eingeriffen, einem Knaben mit dem Stock ins Gesicht ge schlagen und einem anderen Knaben derartig den Kopf auf die Bank gestoßen, daß der Knabe eine Verlegung an der Nase davontrug. Einem Mädchen gab der Angeklagte einen Stoß auf den Oberarm, daß es einen handtellergroßen, blau und grün unterlaufenen Fled davontrug. Das Gericht brachte in der Urteilsbegründung zum Aus brud, daß die Behandlung der Kinder eine ungebührliche gewefen fei. Auch in den nicht zur Bestrafung herangezogenen Fällen fei das Gericht weit davon entfernt, die Erziehungsmethode als forrett anzuerkennen. Das ist so ziemlich die allergelindeste Verurteilung einer solchen Prügelpädagogik. Sie dürfte mehr als Anreizung, wie als Strafe wirken.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Breßprozeß.

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Vor dem Schöffengericht in Dffenburg i. Baden wurde am 25. d. Mets. ein politischer Breßprozeß verhandelt als Nachspiel zur berühmt gewordenen Oberbürgermeisterwahl. Kläger   war eine Zentrumsgröße, der frühere Realschullehrer Megger daselbst, jetzt Profeffor in Freiburg  . Angeklagt war die Redaktion der Mann heimer Boltsstimme"( Genoffe Remmele), wegen eines Ar­tikels, ben die übrigen vier Angeklagten, Rebakteure liberaler Blätter sowie die Genoffin Marie Ged, abgedruckt hatten. Vom Kläger   war behauptet worden, er habe bei der Wahl, als das Zentrum Wahl­enthaltung beschloß, Streifposten gestanden, und fei durchaus un befähigt zur Leitung einer Realschule. Den Beweis für legtere Be hauptung lehnte das Gericht ab, weil es sich um ein Urteil über ben Kläger handle. Da das Streitpostenstehen nicht bewiesen wurde, fam das Gericht zu Geldstrafen von 50, 40, 30, 20 und 15 M.

Gerichts- Zeitung.

Pädagogen vor Gericht.

Beim Amtsgericht Berlin- Mitte sollten gestern zwei Prozesse berhandelt werden, in denen Mitgliedern des Lehrerkollegiums der Handelsschule von Engelberg  ( in Berlin  , Dresdener Straße) die Rolle der Angeklagten zugewiesen war. In beiden Fällen handelte es sich um Beleidigungsklagen, in dem einen Fall um die Klage eines frühe­ven Schülers gegen einen Lehrer, in dem anderen um die Klage eines früheren Lehrers gegen den Direktor.

Der an der Schule tätige Lehrer Dr. Blogmeier wurde von dem früheren Schüler Urbansti beschuldigt, ihn wegen vermeintlichen Täuschungsversuches einen gemeinen Menschen" genannt und dabei ihm ins Gesicht gefpieen zu haben. Die 149. Abteilung des Amts­gerichte Berlin- Mitte tam nicht zu einer Feststellung des Sach­verhalts, weil die Parteien den Bergleich, den der Vorfibende von vornherein empfohlen hatte, schließlich annahmen. In den Verhand­lungen hierüber erklärte der Kläger Urbanski, er habe die entehrende Behandlung im so weniger verdient, da er tatsächlich gar keine Täuschung begangen habe. Der Angeklagte Plogmeier beftritt, daß er sich der ihm zur Last gelegten Beschimpfung Urbanstis, für die dieser sich auf das Beugnis von Mitschülern berief, schuldig gemacht habe. Zu dem Vorwurf, daß Lehrer Blogmeier dem Schüler Ur­banski ins Gesicht gespieen habe, meinte der Vorsitzende, daß sei vielleicht nur so beim Sprechen gekommen. Erwähnt wurde, daß Urbanski dem Direktor Engelberg   zulegt eingeräumt hatte, im Ver­hör gelogen zu haben. Urbanski erklärte hierzu, er habe das gesagt, weil der Direktor ihm stundenlang zugesetzt hatte. Bur Sprache tam auch, daß der Direktor von dem Geständnis die Zulassung zur Prüfung habe abhängig machen wollen. Der Rechtsbeistand des Klägers, Rechtsanwalt Herz, forderte, daß in dem Vergleich der An­geflagte um Entschuldigung bitten solle. Plogmeiers Verteidiger, Justigrat Jonas, erwiderte entrüstet:" Das kann ein Lehrer nicht!" Nach langem Hin und Hev wurde der Vergleich zustande gebracht. Blogmeier erklärte, er habe nicht die Absicht gehabt, Urbansti au beleidigen, und wenn er die Aeußerung getan haben sollte, so sei er fich nicht bewußt gewesen, daß er Urbansti dadurch beleidigen konnte. Die Gerichtskosten wurden geteilt.

Nachher wurde vor der 147. Abteilung des Amtsgerichts Berlin­Mitte gegen den Leiter dieser Schule, den Direktor Engelberg  , eine Leleidigungellage verhandelt, die einer ihrer früheren Lehrer, der jebige Pastor Ladegast, angestrengt hatte. Auch der Herr Direktor wurde beschuldigt, mit Schimpfworten, und zwar mit sehr kräftigen, feinem erger Luft gemacht zu haben. Mehrfach war es zwischen ihm und einzelnen feiner Lehrer zu Differenzen gekommen, die dazu führten, daß die Lehrer aus der Schule ausschieben. Ueber drei aus geschiedene Lehner, die durch eine Klagefache ihm Verdruß bereiteten, äußerte Direttor Engelberg im Lehrerfollegium, mit solchen Lumpen und Schurken müsse man sich herumärgern. Giner der drei, ein Dr. Renner, der das erfahren hatte, hat bereits eine Verurteilung Engelbergs zu 50 Mark Geldstrafe erzielt. Ein anderer, der jetzt als Stläger auftretende Ladegast, hatte erst sehr viel später davon gehört. Daß die Schimpferei auch ihm gegolten hatte, wurde vor Gericht

Ein Rechtsstreit des Königs von Sachsen  .

hatte der eine Straßenbahnführer an einer Weiche nicht ge­wartet und fuhr, ohne die Geschwindigkeit zu mäßigen, auf einen entgegenkommenden Straßenbahnwagen auf. Bei dem Zusammenprall wurden die vorderen Plattformen der Wagen Die auf der bollständig zusammengedrückt. Blattformen stehenden Fahrgäste und die Wagenführer erlitters neist schwere Verlegungen. Im ganzen wurden zehn Personen schwer und 27 leichter verlegt. Abschreckungstheorie.

In Hamburg   sind in der letzten Zeit fünf Mordtaten vor. gekommen; zwei der Mörder laufen zum großen Leidwesen der Da sich die Mordbuben der Bürgerschaft noch unentdeckt herum. Polizei durchaus nicht freiwillig stellen wollen, ist die Behörde auf einen genialen Gedanken gekommen, der zukünftige Bluttaten radikal beseitigt. Offenbar müssen Mörder vorher nicht gewußt haben, daß auf ihre Tat Todesstrafe steht. Um diesen be­bauerlichen Mangel abzuhelfen, hat die Hamburgische Polizeibehörde gelegentlich der gestern in Hamburg   vollzogenen Hinrichtung des Raubmörders Meißner, der im Dezember vorigen Jahres bei Curhaven das Ehepaar Ulrich ermordete, beschlossen, als ab­schredendes Beispiel nach preußischem Muster die Hinrichtung durch Anschlagen an den Litfaßsäulen be­fannt zu geben. Wenn die Belehrung ihre Wirkueg auf zukünftige Mörder nicht ausübt, dann sind sie wirklich unverbesserlich.

Todessturz eines italienischen Fliegers.

Ein tödlicher Fliegerabsturz hat sich gestern auf dem Flugplage von Mirafiori zugetragen. Dort hatte der Aviatiker Naga 3- oni mit einem neuen Apparat mehrere Probeflüge ausgeführt, als oni mit einem neuen Apparat mehrere Probeflüge ausgeführt, als bas Flugzeug in beträchtlicher Höhe plöglich beftig zu schwanken anfing und nach furger Beit auf die Erde stürzte. Der Flieger fonnte nur als Leiche aus den Trümmern des Apparats hervor gezogen werden.

Wer Knecht ist...

Die Rigaische Zeitung" schildert eine prachtvolle Blüte ruffi­schen Kadavergehorsams: Der Polizeimeister der Nishni  Nowgoroder Meffe Uichakow war vor einiger Zeit im Hauptgebäude Zu dem Privateigentum des Königs von   Sachsen gehört das des Jahrmarktes in den ihm zugeteilten Dienst- und Wohnräumen Schloßgut Guttentag in   Schlesien( im Regierungsbezirk   Oppeln). im Begriff gewefen, ein Bad zu nehmen. Da ihn mitten in Dieses Gut ist von der Vermögensverwaltung des Königs im Jahre den Vorbereitungen zum Bade eine Order des Gouverneurs ab­1898 an den Amtsrat Hepner verpachtet worden. Im Laufe des berief, eilte der Polizeimeister fort und vergaß dabei, den Jahres 1908 entstanden nun zwischen dem Bächter und der fönig Hahn der Wasserleitung zu schließen. Die Wanne war lichen Vermögensverwaltung Differenzen über die Frage, wer die bald überfüllt, und das Wasser strömte auf den Fußboden, von wo für den Gutsbezirk zu zahlenden Schullasten zu tragen hat. Gs es in die untere Etage, in die Räume des Handelshauses Keller hat damit folgende Bewandtnis: Jm Pachtvertrag war bestimmt, durchfickerte und die Waren durchnäßte. Als die Angestellten des daß( mit Ausnahme der Kosten für Armenpflege) die in barem Geschäfts hinaufeilten, um die Ursache der Ueberschwemmung fest­Gelde zu leistenden Steuern und Abgaben für Kirche und Schule zustellen, bot sich ihnen in der Wohnung des Polizeimeisters ein von dem Verpächter zu tragen find, soweit es sich nicht um persön furioses Bild: Vor der Wanne, im Waffer, das den Fußboden liche Lasten des Bächters und seiner Familie handelt; Natural- bedeckte, stehend, befand sich ein Schußmann in strammer leistungen an Lehrer, Hand- und Spanndienste waren vom Bächter Haltung, ber mit flopfendem Herzen hilflos auf die Ueber­zu tragen. Am 1. April 1908 trat nun das neue preußische Bolts- schwemmung blickte, die sein Vorgesezter angerichtet hatte. Als man ihn schulgesetz vom Jahre 1906 in Kraft. Auf Grund desselben bildeten fragte, warum er den Hahn der Wasserleitung nicht geschlossen habe, bie Stadtgemeinde   Guttentag und der Gutsbezirk einen Gesamte antwortete er: Seine Hochwohlgeboren haben den Hahn geöffnet schulverband. Infolge eines Antrages der Güterdirektion des und mir noch keine Order erteilt, ihn zu schließen. Wie fann und das Königs wurde dann gemäß des§ 8 des Volksschulgefeßes im Wege ich, ohne den Befehl des Herrn Bolizeimeisters der sogenannten Unterverteilung bestimmt, daß die auf den Guts- Waffer strömte ruhig weiter. Die Firma Keller ließ aber die Sache Sie verlangte vom Jahrmarktskomitee bezirk Guttentag entfallenden Schullasten von sämtlichen steuer- nicht auf sich beruhen. pflichtigen Personen zu tragen seien. Dem Schulverband gegenüber Schadenersatz für die durch Nässe verdorbenen Waren. Das Komitee blieb aber der Gutsbefizer, also der König, allein für die Beiträge verwies die Firma mit ihrer Forderung( 126 Rubel laut Resolution haftbar, da§ 8 des Gesetzes bestimmt, daß die Schullasten in einem des Komitees) an den Polizeimeister Uichatow, für den wieder der Gutsbezirk von dem Gutsbefizer zu tragen sind. Für das Etatsjahr Gouverneur von Nishni Nowgorod Chwostow eintrat, indem er 1908/09 find dann rund 9200 M. Schulunterhaltungsbeiträge von auf die Resolution des Jahrmarktkomitees folgenden Vermerk schrieb: dem Pächter Hepner erhoben und unter Protest gezahlt worden. Ich kann diese Forderung nicht bestätigen, da derartige Fälle Diese verlangt er jeßt, abzüglich 400 M. für Naturalleistungen, er- in ben legten brei bis vier Jahren häufig vorkommen und auf einen stattet und hat deshalb gegen den König eine, Klage auf Zahlung Mangel an der Badeeinrichtung, nicht aber auf ihre von rund 8800 M. angestellt. Zur Begründung macht der   Kläger Benutzung zurückzuführen sind." geltend, daß die Unterverteilung im Sinne des Volksschulunter haltungsgesezes nicht hätte vorgenommen werden dürfen, weil diese Rasten nach dem Pachtvertrage vom Verpächter zu tragen seien. Das Landgericht Oppeln hat die Klage abgewiesen. Das Ober­landesgericht Breslau war anderer Meinung: es hat den König zur Sahlung der verlangten 8759 M. 30 Pf. verurteilt und führt hier zu in seinen Entscheidungsgründen aus: Die entscheidende Frage, heißt es in den Gründen, ob die vom   Kläger persönlich zu leisten­den Beiträge als persönliche Lasten anzusehen sind, ist zu ber­neinen. Nach dem Volksschulunterhaltungsgesetz find die Schul­lasten von dem Gutsbesitzer zu tragen. Die Zulassung der Unter­berteilung ändert nichts an dem rechtlichen Charakter der Schul­lasten als einer persönlichen Laft des Gutsbefibers. Hiernach greift die Bestimmung des Pachtvertrages, daß persönliche Lasten des Pächters vom Berpächter nicht zu tragen sind, nicht   Plak. Es muß für die Schullasten der Beklagte aufkommen und muß sie dem Stläger, soweit fie von diesem gezahlt sind, erstatten. Das Reichsgericht hat die vom   Beklagten eingelegte Revifion am Dienstag zurückgewiesen.

Aus aller Welt.

Die Caifunverbeerungen in   Japan.

Königl. bayerische Zentrumslokomotivführer. Manche Leute haben bisher geglaubt, daß die leider recht häufigen Eisenbahnunfälle aus ueberanstrengung des Betriebs­personals und ähnlichen Urfachen resultieren. Mit nichten! Die mangelnde Kenntnis religöfer Dinge ist daran chuld und deshalb hat die homogen- schwarze Regierung in   Bayern die Prüfung der Bahnbeamten auch auf Bibelfestigteit und bie Kenntnis der katholischen Hierarchie ausgedehnt. So werden bei der Inspektion München   Hauptbahnhof den Prüflingen die folgenden Fragen vorgelegt:

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Wie heißen die bayerischen Grabistümer? Wie heißen die vier Propheten, die großen und die kleinen? Wie heißen die Erzbischöfe? Wo ist das Konsistorium und wie heißt sein Borstand? Wie heißen die bange­listen?

Wäre es nicht noch borteilhafter, überhaupt nur Leute einzustellen, die die Kaplansprüfung bestanden haben? Das würde das Ver­gnügen an der Fahrt ins bessere Jenseits zweifellos steigern.

Kleine Notizen.

Vom Treibriemen erfaßt. In einem Sägewert an der Lands­berger Straße in   München wurde ein Maichinist vom Treib. riemen erfaßt und derart zur Seite geschleudert, daß er an den Wie erst jetzt durch ein verspätet eingetroffenes Telegramm be- erlittenen Verlegungen furz darauf verstarb. Schweres Bootsunglüd. Wie aus   Brest gemeldet wird, unter­durch das Zeugnis zweier früherer Lehrer Dr. Thom the cage kannt wird, haben die Wirbelstürme der legten Tage in den nahmen drei Touristen, Graf Trobrian, ber ehemalige Gees bewiesen, die gleichfalls beide in Unfrieden aus der Schule ausge japanischen Gewässern sowohl wie auf dem Lande furchtbare Ver- offizier Balco und ein Engländer namens Wogan Browns schieden sind. Wittauer bekundete auch, daß ihm gegenüber Engel­  berg später mit Bezug auf Ladegast noch gesagt habe, solche Kreaturen heerungen angerichtet. Die Stadt   Tokio ist seit zwei Tagen fast vor einigen Tagen eine Bootsfahrt. Gestern wurde in der Nähe müßtem vernichtet werden. Beuge schilderte den Herrn Direktor als vollkommen von der Welt abgeschnitten. Ueberall find des Hafens von Aberwrach am Strande die Leiche Browns leicht erregbar und erzählte von häufigem Wechsel der Lehrer, den Verwüstungen angerichtet worden, doch fehlen noch Einzelheiten. gefunden. Das Boot ist berschollen. Man befürchtet, daß auch er an der Schule beobachtet habe. Rechtsanwalt Herz als Rechts- Die Wirkungen des Taifuns find in der Mitte der Südlüfte am die beiden anderen Touristen ertrunken sind. beistand des Klägers beantragte, gegen den Angeklagten auf eine schwersten. Der   französische Panzerfreuzer Dupleig" ist in der erhebliche Strafe zu erkennen, weil hier ein gebildeter Mann so gröb Höhe von   Yokohama aufgelaufen, tonnte aber am Montag liche Schimpfwörter gebraucht habe. Der Verteidiger, Justizrat Jonas, hielt Freisprechung für geboten, da   Engelberg wegen jener wieder flott gemacht werden. Bei Shimonoseti ist ein japa Neußerungen schon in dem Prozeß Rennen bestraft worden sei. Das nischer Personendampfer gescheitert, die Zahl der Urteil lautete auf Einstellung des Verfahrens bezüglich der Schimpf- Opfer ist noch unbekannt. Auch japanische Kriegsschiffe haben wörter Lumpen und Schurken", die   Engelberg schon gebüßt habe. fchweren Schaden gelitten; das Linienschiff Satsuma" und Dagegen sei er wegen der später gegen Badegast allein gerichteten das Schulfchiff Manju" haben die Masten eingebüßt; bier Torpedo­

Eingegangene Druckfchriften.

Die Erde. Nr. 1. J. Halbmonatsschrift für Länder- und Böller­Die Lefe. funde. Herausgeber E. Banse. Einzelnummer 60 Bj. A. Dunder,   Weimar. Seit 36-38. Literarische Beitung. Herausgeber G. Muschner. Erscheint jeden Sonnabend. Einzelheft 15 Bi Berlag in  Stuttgart,