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Bleibt die goldene Jugend zu viel Geld schuldig oder wird sie in der Zeit der Kirchenbauten sittlicher?

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aufzutreten hatte, behufs ihrer Abreise ihre Gage erbat, wurde| währung eines Darlehns von der Entnahme einer sehr großen Unerfehlichen Schaden hat eine Hehlerei herbeigeführt, sie vertröstet mit dem Hinweise, daß der Direktor erkrankt sei. Anzahl von Loosen abhängig gemacht hat. Der Gerichtshof hat welche heute den Produktenhändler Max Sammet aus Neu­Andererseits wurde behauptet, daß sich der Direktor nach jedoch den gewerbsmäßigen Bucher im Sinne des Gesezes nicht für Weißensee vor die 1. Straffammer am Landgericht II führte. Amsterdam begeben habe, um Künstler anzuwerben." vorliegend erachtet, da dem Julius Rosenberg fein besonderer In der Nachbarschaft des Angeklagten wohnt der Buchdruckerei Vortheil aus diesen Geschäften erwachsen ist. Ein Sachverstän- besiger Adolph Schulze, der Entdecker einer neuen Blindenschrift. diger hat bekundet, daß er einschließlich der Loose nicht mehr als Fünfundzwanzig Jahre hat Schulze daran gearbeitet, die bekannte 9-10 pet. verdient hat. Wenn dies auch im loyalen Geschäfts: Moohnsche Blindenschrift zu verbessern, die Moohnsche Keilschrift Bufolge unserer Mittheilung über die Firma Wis verfahren nicht üblich ist, so fonnte doch eine Verurtheilung durch gewöhnliche römische Buchstaben zu ersetzen. Gleich den fing u. Ko. find an hiesiger Kriminalpolizei allein aus allen wegen Wuchers gegen Julius Rosenberg nicht eintreten. Den An Schrifttypen hat Schulze besondere Landkartentypen hergestellt, Theilen Deutschlands durch Geschädigte Nachrichten in 360 Fällen geklagten Abter hat der Gerichtshof des gewerbsmäßigen Wuchers mit denen Landkarten gedruckt werden, deren erhabene Grenzen, zugegangen, wobei wiederholt ein Geschäftstniff, welcher und des Betruges sowie der Unterschlagung in idealer Konkurrenz Gebirge, Meere, seitens der Blinden mittels Taſtens mit den angenagelt zu werden verdient, angewendet wurde. W. u. Ko. mit Untreue, sowie des Lotterievergehens für schuldig erachtet. Fingern studirt werden. Zu jedem Schriftzeichen, zu jedem Strich, gestatteten nämlich denjenigen Geschäftsleuten in der Provinz, Der Betrug ist gefunden worden in dem Umstande, daß Abter zu jeder Grenze auf der Karte, wie zu jedem Gebirge mußte die sich nur schwer zum Einkauf entschlossen, die nicht verkauften den Offizieren Loose verkaufte mit dem Hintergedanken, ihnen Schulze besondere Matrizen herstellen, eine zeitraubende, wie Waaren zurückzugeben. Sobald die Sendung abging, schickte die die Loose zur letzten Klasse vorzuenthalten. Die Unterschlagung unschäßbare Arbeit. Die Schulze'sche Erfindung ist patentirt und Firma die Faktura, nicht wie üblich, per Post, sondern verpackte in idealer Konkurrenz mit Untreue hat der Gerichtshof gefunden beim Blinden - Unterricht bereits allenthalben im Gebrauch. Nun das Begleitschreiben in der Versandtkiste, sodaß der Empfänger in dem Schierstädt'schen Falle. Des gewerbsmäßigen Glücksspiels, hat Herr Schulze aber einen Sohn, der zwar Schriftsetzer gelernt der Waare die Rechnung entweder garnicht, oder erst nach beziv. Falschspiels ist Abter nicht für schuldig befunden worden, hat und im Geschäft seines Vaters arbeitet, der aber ein wenig längerem Suchen fand. Dann aber, wenn schon der Kunde die dagegen hat der Gerichtshof 15 Fälle wegen Lotterievergehens beschränkt ist. Dieser Sohn, Richard Schulze, machte die Be­Rechnung wirklich fand, übersah er in den meisten Fällen einen für vorliegend erachtet. tanntschaft des Angeklagten und wurde von diesem angestiftet, auf der Faktura unauffällig gedruckten Vermerk, wonach der Be- Den Angeklagten Fährle und den Angeklagten v. Meyerind seinem Vater Typen zu stehlen und an ihn zu ver­trag durch eine Dreimonats- Tratte erhoben wurde. Die zumeist hat der Gerichtshof des gewerbsmäßigen Glücksspiels und des kaufen, und der junge Schulze stahl seinem Vater mit Wechselrecht wenig vertraute kleine Kundschaft in der Provinz Betruges beim Spiel für schuldig erachtet. Der Gerichtshof hat unbesehen und ohne Auswahl die werthvollsten und für lange wurde, falls Zahlung nicht erfolgte, verklagt und aus- dies gefunden in dem Nachsetzen, wobei sowohl Lichtner als auch Beit unerseßlichen Typen; wie Sammet vor der Strafkammer gepfändet und auf diese Praxis sind eine ganze Anzahl Händler, Fährle jedesmal gewannen, in dem sogenannten Todtkaufen in selbst zugab, ein Vierteljahr lang jede Woche 10-15 Pfund und Geschäftsleute und Gewerbetreibende total ruinirt worden. Die den Fällen v. Bodizka, v. Schierstädt und bei Fährle ganz be- erhielt für das Pfund zuerst 7 und dann 6 Pf. Wie Schulze mitverhaftet gewesenen Buchhalter und Reisende der Firma find sonders in dem Falle im Café Robby, der, obwohl er nicht zur( Water) angab, sind ihm auf diese Weise 5-6 Zentner gestohlen übrigens wieder auf freien Fuß gefeßt, während sich die vier Anklage steht, doch sehr gravirend ist. v. Meyerinc hat nach worden, der Verlust wird ihm aber dadurch um so schmerzlicher, " Chefs" in Haft befinden. Ansicht des Gerichtshofes zweifellos auch Kenntniß gehabt, daß weil fast durchweg nur ein Theil der Typen eines Werkes- zu Er hätte, wenn er dies noch nicht früher gewußt, es in dem Falle Typen gestohlen wurde, so daß der Abgang eines oder Lichtner ein gewerbsmäßiger Glücksspieler und Falschspieler war. jeder einzigen Karte gehören nämlich so und so viel abgepaßte des Herrn Hans v. Schierstädt merken müssen. Gravirend für mehrerer Pfunde stets mehrere ganze Werke vernichtete. Der v. Wienerind ist auch das Vorkommniß in Gotha . Der Gerichts- Sachverständige für das Buchdruckereigewerbe, Buchdruckereibesizer hof ist der Meinung, daß v. Meyerinck entweder die Karten auf der Köpfel- Berlin, schätzte den Werth alter Typen je nach der Le= Rückseite gezeichnet hatte, oder daß Lichtner die Karten nach ihrer girung auf 25-33 M. pro Zentner; neue Typen- die ge Lage fannte. Ebenso ist der Gerichtshof der Meinung, daß Seß ftohlenen waren nämlich sämmtlich neu auf 2,50-3,00. und Seemann sich des gewerbsmäßigen Glücksspiels und Falsch- pro Pfund. Der Werth der Edeltypen lasse sich überhaupt nicht spiels schuldig gemacht haben. Heß und Samuel Seemann sind schäßen, derselbe hänge von To gewiegte Spieler, daß sie von dem Falschspiel Lichtner's werthung ab. der Möglichkeit der Ver­Daß der Angeklagte den unrechtmäßigen zweifellos Kenntniß hatten. Seemann hat sich auch des Betruges Erwerb der Typen kannte, geht daraus hervor, daß beim Roulettespiel schuldig gemacht. Dagegen hat der Gerichts- er dieselben in der Wohnung seines Vaters versteckte. Dort hof nicht die Ueberzeugung gewinnen können, daß May Nosen- wurde noch ein Theil gefunden, doch waren die Typen ver­berg des Falschspiels schuldig ist. Da dieser nur dieses einen dorben, in Säde gepackt und mit Füßen darauf herum getreten. Vergehens wegen von der niederländischen Regierung ausgeliefert Das Schöffengericht am Amtsgericht II hatte zwar die An­worden ist, so war dieser Angeklagte überhaupt freistiftung zum Diebstahl nicht für eriviefen erachtet, und deshalb Polizeibericht. Am 1. d. M. Morgens erschossen sich ein zusprechen. Bei der Strafabmessung hat der Gerichtshof bei nur wegen einfacher Hehlerei auf vier Monate Gefängniß er­Raufmann in seiner Wohnung, in der Wänchebergerstraße, und v. Meyerinck dessen hohe gesellschaftliche Stellung erwogen, tannt. Die Straffammer tam dagegen zu der Ueberzeugung, ein Raufmann im Thiergarten, am Neuen See. Vor dem die ihm ganz besondere Pflichten auferlegte. Bei den anderen daß gewohnheitsmäßige Hehlerei vorliege. Hätte die Staats­Hause Louisenstraße 38 fiel Mittags ein Arbeiter von seinem in Angeflagten und die Vorstrafen ihr gemein- anwaltschaft Berufung eingelegt, würde der Angeklagte in das der Fahrt befindlichen Heuwagen, gerieth unter die Räder und gefährliches Treiben in Erwägung gezogen. Der Gerichtshof Buchthaus gewandert sein, so aber mußte sich der Gerichtshof erlitt eine schwere Verlegung am Knie. An der Ecke der hat deshalb die Angeklagten v. Meyerinck, Fährle und Abter zu unter dem Ausdrucke des Bedauerns darauf beschränken, das erste Straße Alt- Moabit und der Lüneburgerstraße wurde Abends ein je 4 Jahren Gefängniß, zu je 3000 m. Geldstrafe event. noch zu Urtheil zu bestätigen. Gegen den eigenen Sohn hatte der be­Arbeiter durch einen Rollwagen überfahren und an den ie 300 Tagen Gefängniß, Samuel Seemann und Heß zu je stohlene Water teinen Strafantrag gesteйt. Beinen bedeutend verletzt. Im Laufe des Tages fanden drei 2 Jahren Gefängniß, je 2000 M. Geldstrafe event. noch zu je Brände statt. 200 Tagen Gefängniß, sowie alle diese Angeklagten zu je 5 Jahren Ehrverlust, Julius Rosenberg zu 750. und Sußmann zu 1000 M. Geldstrafe verurtheilt, May Rosenberg dagegen frei­gesprochen bezw. das Verfahren gegen diesen eingestellt. Den An­geklagten Fährle, Heß und Abter wurden je 9 Monate, v. Meŋe­rind 8 Monate, Samuel Seemann 4 Monate und Sußmann 120 M. für die erlittene Untersuchungshaft in Anrechnung gebracht. Da nach endete diese Gerichtsverhandlung gegen 9 Uhr Abends. Die Angeklagten nahmen das Urtheil cugenscheinlich mit großer Niedergeschlagenheit auf.

Wiederum hat fich ein Inhaber eines bedeutenden Kaufhauses erschossen. Der Mitinhaber der bekannten Schuh­waaren- Fabrit von Schiller und Rosenthal, Leipzigerstr. 72, der 46 Jahre alte Kaufmann Gustav Rosenthal ist gestern Morgen gegen 8 Uhr nahe dem Forsthause im Thiergarten mit einem Schuß in der rechten Schläfe aufgefunden. Rosenthal, der Jerufalemerstr. 44/45 wohnte, ist bei der That so zu Werke ge­gangen, daß er mit Sicherheit den Tod finden mußte, auch wenn Das Geschoß die beabsichtigte Wirkung nicht hervorgebracht hätte. Er hatte sich, bevor er den Schuß auf sich abgab, am Rande eines Gewässers so aufgestellt, daß er rücklings hineinfallen und ertvinken mußte. Die Leiche ist denn auch im Wasser aufgefunden. Welche Gründe dem Geschäftsmann, der in faufmännischen Kreisen für sehr sicherstehend galt, veranlaßt haben, Hand an sich selbst zu legen, ist bisher nicht bekannt geworden.

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Theater.

Theater Unter den Linden. Mittwoch, den 1. November. Zum ersten Male:" Münchener Kindl." Operette in drei Aften von Alexander Landesberg und Leo Stein . Musik von Carl Weinberger.

Wem Beine in Trikots und reiche Dekorationen zum Kunst genuß genügen, der wird die gestrige Premiere des Theaters Unter den Linden mit voller Befriedigung verlassen haben. Unter den Besuchern dürften dem Beifalle nach zu schließen, viele auf diesem niedrigen Niveaudes Geschmades gestanden zu haben. Die Handlung, vor allem die Verwandlungsszene war von mehr als operettenhafter Unwahrscheinlichkeit. Die zum Theil schlecht

gesungene Mufit war viel zu gut für die dürftige Handlung. Gespielt wurde von den Hauptpersonen recht gut, so insbesonders von Frau Jlla Palmay und Herrn Steinberger.

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wurden

Gerichts- Beitung.

Soziale teberlicht.

Achtung, Töpfer! Da der diesjährige Fensterstreit einen ungemein hartnäckigen Verlauf nimmt und noch nicht abzusehen ist, wenn derselbe zum Abschluß gelangt, werden die Mitglieder des Allgemeinen Vereins der Töpfer aufgefordert, die beschlossenen Prozente pünktlich Rosenstr. 30 bei Wernau abzuführen, damit die Streifenden unterstützt werden können.

Der Vorstand des allgemeinen Vereins der Töpfer und Berufsgenossen. ( Mitgliedschaft Berlin .)

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An alle auf Neubauten beschäftigten Handwerker und Arbeiter! Wie bei allen Bauarbeitern die Winterzeit sich am meisten fühlbar macht durch Arbeitslosigkeit, so auch bei den Ein klassischer Beweis für die abschreckende Wirkung der Einsegern. Dieses in Betracht ziehend, hat der Verein der Ein­Prügel- und Zuchthausstrafe wurde in der heutigen Sigung der setzer( Tischler) einen Beschluß gefaßt, dahingehend, bis auf neunten Straftammer des Landgerichts I geführt. Ein alters weiteres für den Winter die Licht- und Sonntagsarbeit gänzlich schwacher Greis, der 80 jährige Handelsmann Samuel Treu zu unterlassen, um mehr Kollegen Arbeitsgelegenheit zu geben. Das Wallner Theater beherbergt jetzt in seinen Räumen era, wurde gestern, unterstützt von einem Gerichtsdiener, aus Um nun dieses durchführen zu können, bedürfen wir Eurer Hilfe, eine Gastspielvorstellung des Eden Theaters unter Direktion des der Untersuchungshaft vorgeführt, um sich wegen Diebstahls zu unterstüßt uns, indem Ihr uns diese Bauten, wo von den dort Herrn B. Schenk. Es beschleicht gewiß manchem Besucher ein verantworten. Der alte Mann hat die meiste Beit seines langen beschäftigten Einsegern gegen diesen Beschluß verstoßen wird, Gefühl des Unbehagens, wenn er in diesen Räumen, die ehemals Lebens hinter Kerkermauern zugebracht. Er hat alle Strafen bekannt giebt. Sucht auf die Betreffenden einen moralischen dem Besucher in tünstlerischer Beziehung einen genußreichen verbüßt, die nach der alten wie der neuen Gerichtsordnung Druck auszuüben, indem Ihr dieselben auf den Werth der Ver­Abend verschafften, jetzt die Bühne für ein Spezialitäten- Theater verhängt werden können. Das ihm vorgehaltene Strafregister fürzung der Arbeitszeit hinweist. Zur Kontrolle über diese hergerichtet sieht. Doch abgesehen davon, der Abend bot auch in begann mit drei Peitschenhieben, dann folgte Verweis, Bauten haben wir eine Kommission gewählt, an welche alle Ansprüchen auf diesem Gebiet nicht den von uns gehegten Er- darauf eine Bestrafung mit 40 Peitschenhieben. Nachdem der Unregelmäßigkeiten zu melden sind. Die Adressen sind folgende: 1. Bienefeld, Wollinerstr. 65. 2. Ferdinand, Bank­wartungen. Den größten Theil des Abends beherrschte die Angeklagte dann mehrere Gefängnißstrafen erlitten, folgte die 3. Maier, Klödenstr. 4. 4. Preppernau, Zauber und Wunderwelt von Direktor Schenk dargestellt. erste Buchthausstrafe mit Verlust der Nationalfofarde und von straße 51. Sie bot nichts besonderes erwähnenswerthes was nicht dieser Beit an löste eine Buchthausstrafe die andere ab. Treu- Beusselstraße 88. 5. Rodemann, Frankfurterstraße 91. auf diesem Gebiete schon dem Publikum, bekannt ist. herz brachte zulent acht Jahre im Buchthause zu Brunsbüttel zu. 6. Schimmelpfennig, Bionstirch Blaz 12. 7. Schulz, Die Schattenbilder erinnerten lebhaft der Kindheit Er ist ein unverbesserlicher Ladendieb. Er war taum in Freiheit Naunynstr. 27. 8. Walter, Pantow, Mühlenstr. 52. Im Auftrage des Vorstandes: fröhliche Tage und würde auch besser zu einer Kinder- gesetzt und nach Berlin gekommen, als er hier wieder einen Benno Misch, Wollinerstraße Nr. 31, Hof 1 Tr. vorstellung sich eignen. Die Leistungen der räthselhaften Luft- Diebstahl beging. In dem Laden eines Goldarbeiters ließ er sich wandlerin tönnte man dem gesellig beifügen. Das Piano­Waaren vorlegen und entwendete dabei eine Brosche und einen Der Streif der Sattler in der Militäreffekten- Fabrik von Orchester gab dem Spieler Gelegenheit zur Entfaltung seiner Ring. Jest soll er wieder auf zwei Jahre ins Buchthaus Jansen in Straßburg dauert nun bereits vier Wochen, ohne daß gewiß großen Geschicklichkeit, sein Instrument mit Armen, Beinen es wird wohl seine letzte Bestrafung sein. das Ende abzusehen ist. Der Streit wäre schon längst zu gunsten und Händen zu bearbeiten, aber ein musikalischer Genuß war es Das Rowdythum in der besseren" Gesellschaft. Be- der Arbeiter entschieden, wenn nicht dem Fabrikanten der Lie­gewiß nicht, den Tönen zu lauschen, die dem Instrument ent- tanntlich dringen neuerdings immer mehr von Frauen und ferungstermin hinausgeschoben worden wäre. Nach dem bis­lockt wurden. Es war zu viel! Pauken, Trommel und Trompeten, Mädchen Klagen in die Deffentlichkeit, daß sie von Gesindel im herigen Verlauf darf man annehmen, daß die Arbeiter als Harmonium, Piano, Glockenspiel, Schellen, Zither und Xylophon Bylinderhut schamlos und roh attafirt und mit unfittlichen An- Sieger hervorgehen werden, trotz der bekannten Liebenswürdigkeit in möglichster Disharmonie durcheinander, dazwischen noch ein trägen verfolgt werden. Eine den Bildungsstand der maß der Polizei. Einige Anklagen hat man schon erhoben, wegen ohrenbetäubender Lärm, der auch den geduldigsten Menschen zur gebenden Gesellschaftsschichten illustrirende Affäre wurde heute bhaltung einer nicht angemeldeten Versammlung, wegen Be­Verzweiflung bringen konnte, das stellt doch zu hohe Ansprüche vor der VI. Strastammer des Landgerichts I in der Berufs- leidigung und Bedrohung u. f. w., doch haben diese Schreck­an unser nervöses Zeitalter. instanz verhandelt. Auf der Anklagebant saß der fünfund mittel bisher noch teinen Erfolg gehabt. Ausständig sind noch fünfzigjährige bisher unbescholtene Kaufmann Christian 16 Mann. Anfragen und Sendungen sind zu richten an Ludwig Arthur Märker. Es war am Abend des 13. April, als die Segl, Fischerstaden 17, 1 Tr. Zuzug streng fernhalten. Telephonisten Fräulein B., ein 19jähriges Mädchen, nach be= Der Verband der Sattler und Tapezirer und endetem Dienste auf dem Heimwege die Charlottenstraße verwandten Berufsgenossen.

Der Spieler- und Wuchererprozeß in Hannover .

( Schluß.)

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hinten

passirte. Am Hotel de Rome wurde fie von dem Organisirte Streifbrecher giebt es nicht blos in Deutsch hinter ihr ihr gehenden Angeklagten plöglich von berührt, ste faßte die Berührung als eine Beleidigung auf und zur jetzigen Zeit wirthschaftlichen Niederganges die Blacklegs un­land. Auch im kapitalistischen Musterlande England wagen sich stellte den Angeklagten energisch zur Rede, indem sie einen Am Mittwoch fand das Plaidoyer statt. Der Staatsanwalt Schlag ins Gesicht oder die Herbeiholung eines Schutzmanns ihm gescheut an die Deffentlichkeit, und dieser Tage sind ihrer 150 Wilhelm erörterte die Beweisaufnahme in ihren allgemeinen in Aussicht stellte. Anstatt sich zu entschuldigen, packte der An- ogar zu einem Kongrep in London zusammengetreten. Nachdem Zügen, während der Staatsanwalt- Substitut Geel die einzelnen geklagte das junge Mädchen beim Kragen und schüttelte es, solution gegen die Tendenz der verhaßten Trades- Unions gefaßt sie getreu den Weisungen ihrer Unternehmer bereits eine Reso­Fälle behandelte und die gestern bereits mitgetheilten Straf- daß die erschreckte Dame um Hilfe rief und in höchſter Erregung haben, werden die ehrlichen Arbeiter in England nicht verfehlen, anträge stellte. Hierauf erfolgten die Reden der Vertheidiger dem Angreifer einen Schlag ins Gesicht versezte. Der Angeklagte Diese Burschen mit dem gebührenden verächtlichen Fußtritt abzus Rechtsanwalt Dr. Friedmann- Berlin und Rechtsanwalt Dr. Gotthelf- erhob nun seinen Spazierstock und versette dem jungen Mädchen strafen. Komisch ist, daß deutsche Kapitalistenblätter die organi­Berlin für von Meyerinck, Fährle und Samuel Seemann, Rechts: mehrere wuchtige Schläge über den Kopf, so daß der Stock zer- firten Streitbrecher, die sich auch zu geistigen Sklaven des anwalt Oppenheimer- yamburg für Sußmann, Justizrath Seckel- brach und die Gemißhandelte ein blaues Ange und eine Wunde Göttingen für Heß, Rechtsanwalt Rins Hannover für May am Ohr davontrug. Frl. B. verlor infolge der Aufregung die Rapitals herabwürdigen, als eine Vereinigung freier Arbeiter Rosenberg und Rechtsanwalt Dr. Ascher für Julius Rosenberg, Besinnung und mußte in einer Droschke nach ihrer väterlichen bezeichnen. welche Freisprechung beantragen. Wohnung geschafft werden. Ein Zeuge des Vorfalls Erhebungen über die Arbeitszeit ze. im Gast- und Um 54 Uhr Nachmittag zog sich der Gerichtshof zur Besorgte dafür, daß der Name des Angeklagten polizei- Schankwirthschaftsgewerbe sollen demnächst in Leipzig auf rathung zurück. Kurz nach 8 Uhr erschien er wieder im Gerichts- lich festgestellt wurde. Letzterer riß sich damit heraus, Veranlassung der Kommission für Arbeiterstatistik in ca. 150 saal. Der Präsident, Landgerichtsdirektor Heinroth, verkündete daß er an einer Nervenkrankheit leide, in deren Folge ihn auf solcher Betriebe vorgenommen werden, in denen zur Zeit der folgendes Urtheil: der Straße mitunter plöglich die Sicherheit der Füße verlasse, Umfrage mindestens eine nicht zur Familie des Wirthes gehörige Angesichts der späten Abendstunde und der persönlichen Ab so daß er ins Wanken gerathen und dann manchmal die Straßen- Person als Kellner( Oberkellner), als Kellnerin oder als Kellner­gespanntheit will ich die Begründung des Urtheils nur streifen. paffanten berühre. Hier in diesem Falle sei die junge Dame lehrling beschäftigt wird. Zu diesem Zwecke werden Fragebogen Ich will mit dem Angeklagten Sußmann beginnen. Der Gerichts- fofort auf ihn eingedrungen und er habe sie mit dem Stocke ausgegeben, welche in der einen Hälfte der Betriebe ausschließ­hof hat die feste Ueberzeugung gewonnen, daß die Angeklagten lediglich abgewehrt. Diese Behauptungen konnten schon vor dem lich von den Wirthen, in der anderen Hälfte ausschließlich von Heß und Rosenberg sich im schlimmsten Maße des gewerbsmäßigen Schöffengericht nicht erwiesen werden, der Angeklagte wurde je einem Kellner( Kellnerin) zu beantworten sind. Die Beant­Wuchers schuldig gemacht haben und daß Sußmann ihnen diejen vielmehr zu 100 M. Geldstrafe verurtheilt. Der Staatsanwalt, wortung in den Betrieben, deren Inhaber die Anfangsbuchstaben Mucher wesentlich ermöglicht und erleichtert hat. Allein der Ge- welcher hiergegen die Berufung eingelegt hatte, hielt diese Strafe A bis L haben, hat von den Arbeitgebern, in den übrigen Be­richtshof erachtet es nicht für nachgewiesen, daß Sußmann von für viel zu niedrig und beantragte gestern drei Monate Getrieben von den Arbeitern zu erfolgen. Die Fragebogen sind mit dem Treiben der erwähnten Angeklagten Kenntniß hatte. Suß- fängniß, indem er anf die Rohheit hinwies, die in einem größter Sorgfalt auszufüllen und werden binnen 5 Tagen wieder mann war daher nur in zwei Fällen wegen Vertrieb von in folchen Angriff auf ein wehrloses junges Mädchen auf offener abgeholt. Aus der durch den Inhalt der Fragebogen etwa er­Preußen verbotenen Lotterieloofen zu verurtheilen. Der Ange- Straße liege. Der Gerichtshof rechnete dem Angeklagten nur langten Kenntniß von dem Vorkommen einer Uebertretung der flagte Julius Rosenberg hat zweifellos auch Wucher getrieben. feine bisherige Unbescholtenheit als mildernden Umstand an und Polizeistunde wird ein Anlaß zum strafrechtlichen Einschreiten Zwei glaubwürdige Beugen haben bekundet, daß er die Ge- erkannte auf 600 M. Geldbuße event. 120 Tage Gejängniß. nicht entnommen werden.

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