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Aus den Organisationen.

Die außerordentliche Kreiskonferenz des Wahlkreises Lennep Remscheid Mettmann wählte am Sonntag den Genossen Rudolf Bühler, Parteisekretär des Wahltreises Nieder Barnim, nahezu einstimmig zum Barteisekretär.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

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Diese aber seien

Das Landgericht und Kammergericht zu Berlin haben die Ans sprüche zur Hälfte als begründet anerkannt. Das Kammergericht führt zur Begründung seines Urteils im näheren aus, daß der Fiskus nach den Grundsäßen über die Haftung aus Betriebsunfall schadenersaßpflichtig ist, wenn nicht das eigene Verschulden des Berunglückten die Haftpflicht des Fiskus im vorliegenden Fall auss schließt. Letzteres sei zum Teil der Fall. Denn Sch. sei nach der Bekundung von Augenzeugen auf das Trittbrett gesprungen, als der Bug noch im Fahren war. Ausgeschlossen sei die Annahme der Kläger , daß der Verunglückte von dem nachdrängenden Publikum gezwungen worden sei, auf den noch fahrenden Zug aufzuspringen. Denn ein hinter ihm stehender Fahrgast hat sich zu derselben Zeit in das hinterste Abteil der dritten Klasse, das sich vor einem gebückt, um ein Patet aufzunehmen. Auch der Umstand, daß er Wagen zweiter Klasse befand, eingestiegen ist, laffe eine Bwangs­lage als ausgeschlossen erscheinen. In dem Aufspringen liegt eine

Bezirksparteitag für Schleswig- Holstein und Fürstentum Lübeck . mus des finfen Schultergelenks, 7. mäßigem Grad von Nerbefi-, lefung erfolgte. Das Urteil erklärt, auch die Jugendheime feien ein Am 29. und 30. September fand in tel ber diesjährige schwäche, 8. Altersweitsichtigkeit in dem dem Alter entsprechenden Glied in der Gesamtheit derjenigen Einrichtungen, die die sozial Parteitag der Bezirtsorganisation von Schleswig- Holstein und das Grade leidet. Durch diese Leiden hielt S.-N. Dr. H. die im demokratische Partei zur Durchführung ihrer politischen Ziele gea Fürstentum Lübed statt. In seinem Bericht über die Tätigkeit des 66. Lebensjahr stehende Frau W. für nur um 50 Proz. in ihrer troffen habe. Der Verein Arbeiter- Jugendheim sei schon deshalb als Bezirksvorstandes bebauerte der Vorsigende Genosse Bartels die Erwerbsfähigkeit behindert. Sie sollte noch imftande sein, ein ein politischer Verein anzusehen, weil er diese der sozialdemo­Aufhebung des Nürnberger Beschlusses betreffend Abführung des Drittel der Erwerbsfähigkeit zu verwerten, insbesondere als Auf- tratischen Partei dienenden Einrichtungen durch Beschaffung Tagesverdienstes am 1. Mai. Die Diskussionsredner sprachen sich wärterin, Zimmervermieterin oder Kinderwärterin. im gleichen Sinne aus. Es wurde ein Antrag angenommen, in Troß dieses Gutachtens verurteilte das Schiedsgericht die von Geld fördern wolle. Rosenfeld bemängelte, daß hier jeder dem die Erwartung ausgesprochen wird, daß die Partei Landesversicherungsanstalt zur Zahlung der Rente, Ausschlag Bersuch fehle, aus der Tätigkeit des Vereins selber den Nachweis und Gewerkschaftsbeamten auch in Zukunft am 1. Mai ihren gebend für die Entscheidung des Schiedsgerichts war das Gutachten politischer Betätigung zu führen. Auf seinen Antrag wurde Genosse Tagesverdienst an den Maifonos abführen. Eine Resolution wurde des behandelnden Arztes Dr. G. und der versönliche Eindruck der Eugen Ernst , der Vorsitzende des Verbandes der sozialdemokratischen angenommen, die die Aufhebung des Nürnberger Beschlusses miß- Klägerin. Wahlvereine, vernommen. Er bekundete, daß der Verein Arbeiter­billigt. Ein Antrag auf Abhaltung einer Frauenkonferenz für Die Landesversicherungsanstalt Berlin legte gegen die Ent­Schleswig- Holstein in diesem Jahre wird dem Bezirksvorstand zur scheidung das Rechtsmittel der Revision beim Reichsversicherungs- Jugendheim von den sozialdemokratischen Wahlvereinen nicht unter­Erwägung überwiesen, ebenso ein Antrag, den in dänischer Sprache amt ein und stützte sich zur Begründung darauf, daß das Schieds- füst wird, sondern seine Mittel selber durch seine Mitglieder auf­erscheinenden Röde Postbud" statt viermal achtmal im Jahre er- gericht ohne eingehende sachliche Begründung dem Gutachten des bringen muß und seine eigene Kasse hat. fcheinen zu lassen. Reichstagsabgeordneter Genosse Karl Legien behandelnden Arztes Dr. G. den Vorzug vor dem des Vertrauens- Der Staatsanwalt ging auf diese Befundung mit feinem Worte sprach dann über das Thema:" Der Kampf um die proletarische arztes gegeben und das Recht der freien Beweiswürdigung über- ein. Nach wie vor berief er sich auf das Oberverwaltungsgerichts­Jugend". Landtagsabgeordneter Genoffe 2einert sprach über: Die treten habe. Die bei Frau W. bestehenden Leiden seien, abgesehen urteil, das so ausgezeichnet" sei, daß er sich ,, weiteres ersparen" Wahlrechtsfrage und die Landtagswahl in Preußen". Zu dem Referat von den Wirkungen der Fingergicht, von einem Laien taum wahr tönne. Er beantragte gegen den Angeklagten 30 Mark Geldstrafe. des Genossen Regien wurden zwei Anträge eingereicht. Der eine ver- zunehmen, Frau W, sei fähig, das gesetzliche Lohndrittel zu er- Der Angeklagte führte zu seiner Verteidigung aus, auch hier in dem Langt mehr auftlärende Tätigkeit für die Jugend von 18-20 Jahren werben. Verfahren vor dem ordentlichen Gericht sei ein Beweis, daß der Ver­mit Rücksicht auf die zunehmende polizeiliche Verfolgung der Jugend. Das Reichsversicherungsamt hob die Entscheidung des Schieds­Der andere Antrag verlangt die Herausgabe eines besonderen gerichts auf und wies die Sache zur anderweitigen Berhandlung ein sich politisch betätigt habe, nicht erbracht und auch nicht versucht Organs für die in der Jugendbewegung tätigen Personen. Beide und Entscheidung an das Schiedsgericht zurück. Maßgebend hierfür worden. Man habe hier sogar unterlassen, auch nur ein einziges Anträge wurden abgelehnt. Zu dem ersten Antrag wurde gesagt, war, daß mit der Möglichkeit gerechnet werden müsse, daß sich Dr. G. der Schriftstücke zu verlesen, auf die das Oberverwaltungsgericht sich man wolle für Jugendliche von 18-20 Jahren feine besondere durch die tatsächlichen Erwerbsverhältnisse der Frau W. bei der Ab- ftüßte. Alle Voraussetzungen des Oberverwaltungsgerichts feien un­Organisation schaffen. Zum Borsigenden der Bezirksleitung wurde schätzung der Invalidität habe mitbestimmen lassen. Das Schieds- zutreffend, aber sie selber zu prüfen habe man hier nicht für nötig Genosse Bartels Altona wiedergewählt. gericht habe hierüber weitere Aufklärung zu treffen. Nunmehr gehalten. Daß die Arbeiter Jugendheime tatsächlich sich jeder poli­wurde vom Schiedsgericht die Arbeitgeberin über die Leistungs- tischen Betätigung enthalten, werde fich z. B. aus den Bekundungen der fähigkeit der Frau W. vernommen. Dieselbe fagte aus, daß sie 3wed Frau W. nur noch aus Mitleid weiter beschäftigt habe, daß fie Heimleiter ergeben. Zum Zweck ihrer Vernehmung sei zu ver­wochen und monatelang aussehen mußte. Daraufhin wurde die tagen, wenn das Gericht nicht schon jetzt zu einer Freisprechung Landesversicherungsanstalt Berlin vom Schiedsgericht erneut zur Bahlung der Rente verurteilt. Das Gericht hielt die Vernehmung der Heimleiter nicht für Auch diese Entscheidung focht die Landesversicherungsanstalt nötig und verurteilte ohne weitere Beweiserhebung den Angeklagten Berlin mit dem Mittel der Revision an. Hingewiesen wurde, daß zu 20 M. Geldstrafe. Die Begründung sagte, es sei ganz gleich­aus den Angaben der Arbeitgeberin nur entnommen werden könnte, gültig, ob die Jugendheime sich bereits in äußerlich erkennbarer daß Frau. nicht mehr imstande sei, als Näherin tätig zu sein, Weise politisch betätigt haben. Die Jugendheime feien politischen Die Kampfesweife des Reichsverbandes am Pranger. daß aber die Feststellung darüber fehlt, ob Frau W. nicht noch als so meinte der Vorsitzende In Brandenburg wurde am Montag der Redakteur der Aufwärterin usw. das erforderliche Drittel zu verdienen in der Lage Charakters insofern, als sie Brandenburger Zeitung", Genoffe Baron, bom Schöffengericht fei. Diese Prüfung hätte das Schiedsgericht umsomehr vornehmen Unterstützung der Jugendausschüsse dienten. wegen Beleidigung des Reichsverbandes zu 50 W. Geldstrafe ver- müffen, als der Vertrauensarzt des Schiedsgerichts Frau W. noch politisch, da ihr Bwed sei, die Jugend zu sozialdemokratischer Welt­urteilt. Die Verurteilung erfolgte aus formalen Gründen, in Wirks zu anderen leichteren Arbeiten für fähig hielt. anschauung zu erziehen. lichkeit sind die leitenden Herren des Reichsverbandes ob ihrer Das Reichsversicherungsamt hob auch diese Entscheidung auf Stampfesmethoden als Gebrandmarkte aus der Verhandlung hervor- und verwies nochmals die Sache an das Schiedsgericht zurück. In Der zu große Andrang zu den Vorortzügen vor dem Reichsgericht. gegangen. Brivatläger waren die Herren Generalleutnant 3. D. der Entscheidung sagt das Reichsversicherungsamt:" Das Schieds- Zu einem bekannten Uebelstande des Berliner Vorortverkehrs b. Liebert, die Abgeordneten v. Dirksen, v. Arnim Büfe- gericht hat nun in der Begründung seiner Entscheidung von der gehört der Umstand, daß zur Zeit des Feierabends die Vorortzüge, bom, die Grafen v. Arnim, Dohna u. a. Ihr Anwalt war Berufung auf ein ärztliches Gutachten ganz abgesehen und seine die gewöhnlich in größeren Zwischenräumen zu verkehren pflegen, Nechtsanwalt Dr. Cohn Deffau; Verteidiger des Genoffen Baron Ueberzeugung lediglich auf das Ergebnis der Ermittelungen über das Heer der Reisenden nach dem Verkehrserfordernis nicht zu war Gen. Wolfgang eine. Unter Anklage stand ein satirisches Inserat, die tatsächlichen Erwerbsverhältnisse der Klägerin geftüßt. Das fassen vermögen. Die Folge ist stets ein großes Drängen um die das dem in München erschienenen Wigblatt Rückwärts" entnommen reicht nicht aus." Weiter wurde darauf hingewiesen, daß das freien Bläge, um das langweilige Warten auf den nächsten Vorort­war und durch das sich die Steichsverbandsherren beleidigt fühlten. Reichsversicherungsamt kein Bedenken tragen würde, gestützt auf zug zu vermeiden. Infolge dieser Eile beim Einsteigen ist am In der Verhandlung wurde der Wahrheitsbeweis zugelassen; sieben die Gutachten der Landesversicherungsanstalt und des Vertrauens- 12, August 1910, abends gegen 8 Uhr, der Malermeister Sch. auf Stunden lang wurde die Kampfesweise des Reichsverbandes gründ- arztes des Schiedsgerichts Dr. H. die Frage, ob Klägerin nicht mehr dem Schlesischen Bahnhof in Berlin zu Unglück gekommen, als er lich beleuchtet. Das Ergebnis der Auseinandersetzungen fommt in fähig sei, die gefeßliche Mindestgrenze zu erreichen, zu verneinen. in den Vorortzug nach Strausberg einsteigen wollte. Sch. hatte ber Urteilsbegründung folgendermaßen zum Ausdruck: Allein bei dem hohen Alter der Klägerin seien jene ärztlichen Gut- nocy vor dem Halten des Buges nach einem Türgriff gefaßt; dabei " Dabei( beim Wahrheitsbeweis) hat sich herausgestellt auf achten jetzt für eine Entscheidung über die Leistungsfähigkeit der ist er abgerutscht, in den Zwischenraum von Perron und Trittbrett seiten bes Reichsverbandes, daß er häufig Formen Klägerin nicht mehr geeignet. gefallen und von dem Zuge getötet worden. Seine Erben haben wählt im Kampf, die man objektiv nicht billigen Nunmehr hörte das Schiedsgericht nochmals seinen Vertrauens. auf Grund des Reichshaftpflichtgejebes gegen den preußischen Eisen­Iann. Er hat grobe Verbalinjurien gebraucht arzt Dr. H., der jetzt die Klägerin vom 1. Juni 1911 ab als dauernd bahnfiskus Ansprüche auf Schadenersatz erhoben. und nicht erwiesene schwere Vorwürfe. Den sozial- erwerbsunfähig, mithin für invalid erklärte. bemokratischen Führern sind Motive unterstellt, Bum dritten Male verurteilte nun das Schiedsgericht die wofür abfolut fein Beweis borhanden ist. Dann Landesversicherungsanstalt Berlin zur Zahlung der Invaliden­ist auch nachgewiesen, daß der Reichsverband in rente, jetzt allerdings erst zahlbar vom 1. Juni 1911 ab. einem Zeil feiner Veröffentlichungen Ent- Damit hat ein langwieriger Kampf um die Rente sein Ende stellungen und falsche Tatsachen gebracht hat. Es gefunden ist nicht erwiesen, daß er wider besseres Wissen gehandelt hat, aber er ist nicht von dem Vorwurf zu befreien, daß er die Vorsicht, die ein großer Verband anwenden muß, wenn er eine Broschüre veröffentlicht, außer acht gelassen hat. Im Falle Lassalle warf er vor, Lassalle habe der Sinnen­freude gelebt. Der Reichsverband hat da in einer fei ein politischer Verein, behauptete im März 1911 der Berliner Weise zitiert, die das wahre auf den Kopf stellt. Dabet muß allerdings als mildernd in Betracht kommen, daß feft- Polizeipräsident. Gegen dessen Aufforderung, demgemäß das Ver­steht, daß Lassalle die finnlichen Genüffe nicht verschmäht hat. In einsstatut und eine Liste der Vorstandsmitglieder dem Polizei­einem ferneren Artikel sind dem Ste chtsanwalt eine unpräsidium einzureichen, richtete der Vereinsvorsitzende Rechtsanwalt ehrlichkeit und Trics vorgeworfen worden wegen einer Rede Kurt Rosenfeld eine Beschwerde an den Oberpräsidenten. Als dieser Fahrlässigkeit, die besonders deshalb groß ist, weil der Verunglückte iu Dranienbaum. Von einer Unredlichkeit eines in feinem Bescheid dem Polizeipräsidenten beistimmte, flagte Genosse in der einen Hand eine Rolle Tapeten trug. Weiter aber fährt tann nicht im geringsten die Rede sein. Der da Rosenfeld gegen den Oberpräsidenten beim Oberverwaltungsgericht. Das Sammergericht in der Urteilsbegründung fort: Gegenüber malige Reichstagskandidat Seine brachte zum Ausbruck, daß er über und als das Oberverwaltungsgericht im März 1919 die Auffaffung diesem grobfahrlässigen Verschulden des Verunglüdten ist aber der bie legten Ziele der Sozialdemokratie nicht sprechen und nur die bes Dberpräsidenten für zutreffend erklärte, verweigerte Rosenfeld Umstand zu berüdsichtigen, daß durcy den starken Andrang zu den praktischen Fragen der Gegenwart berühren wolle, die in der wie zuvor dem Polizeipräsidium die Einreichung des Statuts und Berliner Vorortzügen eine Steigerung der Betriebsgefahr hervor gerufen wird. Die wenig veränderte Eisenbahnanlage entspricht nächsten Wahlkampagne zur Entscheidung gelangen sollten. Die nicht mehr den Berliner Verkehrsverhältnissen. Als weitere Gra verschiebenen Wendungen gegen Rechtsanwalt der Vorstandsliste. Heine enthalten völlig unberechtigte grobe Gegen das polizeiliche Strafmandat, das jetzt wie erwartet höhung der Betriebsgefahr in Verbindung mit dem Andrang des worden war Ausfälle. prompt eintraf und für angebliche Uebertretung Bublifums bezeichnet das Rammergericht noch den Umstand, daß Was General b. Siebert in der Broschüre über die des Reichsvereinsgefeges eine Geldstrafe von 20 M. festsetzte, erhob die Bahnsteige höher gelegt und das Einsteigen erleichtert worden Neigung zum Altohol bei der Sozialdemokratie sagt, ist Rosenfeld Widerspruch. Somit tam- wie der Beschuldigte es ist, so daß die Leute nicht abwarten, bis der Bug hält.( Im Gegen außerordentlich tendenziös einseitig, wenn auch in gewünscht hatte ein ordentliches Gericht in die Lage, prüfen zu fab hierzu hat die Eisenbahn in der Höherlegung der Bahnsteige einer neuen Auflage des Buches durch eine Fußnote Einschränkungen müssen, ob denn der Verein Arbeiter Jugendheim Berlin" eine Berminderung der Betriebsgefahr erblickt.) Endlich bezeichnet vorhanden sind. Es bleibt aber dennoch sehr ein wirklich ein politischer Verein sei. das Kammergericht noch den Umstand als Steigerung der Betriebs­feitig, weil er nicht hervorhob, daß die offizielle Amtsgerichts Berlin- Mitte , die Die 142. Abteilung des gefahr, daß sich zwischen dem Bahnsteige und den Trittbrettern ein zu entscheiden hatte, be- 3wischenraum befindet, der bisweilen gefährlich werden kann. Sozialdemokratie gegen ben Alkoholismus schloß in einem ersten Termin auf Antrag des Vertreters Das Reichsgericht hat die Revision des Fiskus am Montag Stellung nimmt." Das Gericht hielt zurüdgewiesen. der Staatsanwaltschaft die Bertagung. für nötig, die Aften des Verwaltungsstreitverfahrens heranzuziehen, desgleichen die Aften des früheren Strafverfahrens wegen des Jugendausschusses, der für politisch erklärt worden war. Gestern wurde in einem zweiten Termin verbandelt, und man durfte jetzt Der Zentralverband der Maschinisten und Heizer, Verwaltungs gespannt darauf sein, wie das Gericht gemäß der Begründung stelle Berlin , beschloß in einer außerordentlichen Generalversamm­des Vertagungsbeschluffes- an Hand der Alten nachprüfen würde, lung, die am Sonnabendabend in den Arminhallen" stattfand, die ob das Oberverwaltungsgericht von zutreffenden Voraussetzungen wöchentlichen Beiträge auf 70 Pf. zu erhöhen. Mit Rücksicht auf ausgegangen sei. Das Nichterkollegium war übrigens völlig neu die in Aussicht genommene Verschmelzung mit den fleinen Zahl­zusammengesetzt: nicht nur andere Schöffen saßen darin, sondern stellen in der Umgegend von Berlin , die mancherlei Unterstützungs­auch den Vorfiz führte ein anderer Richter als im ersten Termin. einrichtungen befißen, stimmte die Versammlung der geforderten Erhöhung um 10 Pf. zu. Die Minderheit, die der Erhöhung Ebenso war diesmal auch einem anderen Vertreter der Staatsanwalt opponierte, war immerhin ziemlich start, wurde aber schließlich schaft die Aufgaben zugefallen, die Anklage durchzufechten. befiegt. Eine heftige Diskussion entspann sich über den zweiten Der Angeklagte Rosenfeld äußerte in seiner Vernehmung sich Punkt der Tagesordnung, die Wahl eines Leiters der Berliner Den zum Militärdienst ausgehobenen versicherungspflichtigen wieder sehr eingehend über den Zweck des Vereins Arbeiter- Jugend- Bahlstelle betreffend. Durch eine geheime Abstimmung wurde Die notwendig gewordene jungen Leuten wird dringend empfohlen, ihre Quittungsfarten fura Heim Berlin ". Der einzige Zweck sei der, Geld zu sammeln, das für Schlichting- Nürnberg gewählt. vor dem Rekruteneinstellungstermin bei den zuständigen Polizei- Jugendheime gebraucht werde. Der Verein habe jetzt schon etwa Wahl eines Revisors fiel auf Gräfe. Die Versammlung wurde revieren umzutauschen, auch wenn die Gültigkeitsdauer der Starten 10 000 Mitglieder, aus deren Monatsbeiträgen von 10 Bf. die Unter- zum Schluß noch von einigen internen Angelegenheiten in Anspruch noch nicht abgelaufen sein sollte. Es wird hierdurch verhütet, daß die haltungskosten der schon bestehenden beiden Heime und die Ein- genommen Karten, die mit dem Markeninhalt für den Versicherten einen be- richtungsfosten neu zu gründender Heime gedeckt werden. In den Aus aller Welt. sonderen Wert besigen, während der Militärdienstzeit verlegt werden Heimen finde jeder Jugendliche Gelegenheit, in behaglich und fünstlerisch ausgestatteten Räumen durch Lektüre und Spiel sich zu belehren und oder senst in Verlust geraten. Durchftechereien bei der Reichspoft. fich zu unterhalten. Der Vorsitzende wünschte zu wissen, ob nicht ein Hartnäckiger Kampf gegen die Invalidenrente. Bufammenhang. mit der sozialdemokratischen Partei bestehe. Als Im Jahre 1908 trug im Reichstage bei der Beratung des Post Ginen äußerst langwierigen und hartnäckigen Kampf um die Rosenfeld die Bezugnahme auf Verhandlungen des Nürnberger etats unser verstorbener Genoffe Singer mehrere Fälle von Vers Invalidenrente hatte die Näherin Witwe W. zu bestehen. Parteitages als unzutreffend zurückwies und das Jrrige einer Ver- legung des Briefgeheimnisses durch Postbeamte vor. Trotzdem in Dieselbe erkrankte im Februar 1910, wurde erwerbsunfähig und stellte, geſtüßt auf ein Gutachten ihres sie feit zwei Jahren beim darlegte, holte der Vorfigende das Urteil des Ober- handen sein können, trat der Staatssekretär Straette den Aus­und stellte, gestützt auf ein Gutachten ihres sie seit zwei Jahren gleichung zwischen Jugendausschüssen und Verein Arbeiter- Jugend einem so umfangreichen Betriebe immer einige räudige Schafe vor­behandelnden Arztes Dr. G. bei der Landesversicherungsanstalt Berlin den Antrag auf Gewährung der Invalidenrente. Der An- verwaltungsgerichts hervor, das ja den Verein gleichfalls für politisch führungen unseres Genossen recht erregt entgegen und bes stritt, daß derartige Fälle sich überhaupt jemals ereignen spruch wurde jedoch durch Bescheid vom 19. Mai 1910 abgewiefen, erklärt habe. Von dem ordentlichen Gericht erwartete und forderte der An- tönnten. Bald darauf, am 16. Februar 1909, stand der weil die Vertrauensärzte der Anstalt Frau W. nicht für invalid Hielten. geklagte, daß es prüfe, ob wirklich für die Behauptung, der Verein Vorwärts" vor Gericht, weil er an Hand einer Beschlagnahme von Siergegen wurde Berufung beim Schiedsgericht für Arbeiter fei politisch, der Beweis erbracht sei. Aber was von Beweisen" Briefen einige fritische Bemerkungen über Verlegung des Brief­versicherung beim Stadtkreis Berlin eingelegt. Das Schiedsgericht der Anklagebehörde wäre für das ordentliche Gericht übrig geheimnisses gebracht hatte. Den Strafantrag für sämtliche Post­hörte feinen Vertrauensarzt Herrn S.- 9. Dr. H. In seinem Gut es nicht das Oberverwaltungsgerichtsurteil beamte batte Herr Kraette gestellt und erzielte auch eine Ver achten fam berselbe zu dem Ergebnis, daß Frau W. an 1. geringer geblieben, ivenn Aberverhärtung, 2. abgelaufenem Lungentatarrh, 3. unwesentlichen gehabt hätte? Der Staatsanwalt erklärte ausdrücklich, daß er urteilung des Verantwortlichen, Genossen Davidjohn, it Krampfadern, 4. leichter Sentung der Gebärmutter, 5. Berbidungen weiteren Beweis nicht antreten" werde. Womit hätte er das auch 800 Mart. Mit diesem Urteil tam ber verstorbene Staatsanwalt ber Endgelenke der Finger beider Sände mit Bewegungsbeschrän- versuchen sollen? Anfänglich wollte er fogar auf die Verlesung Steinbrecht nicht auf seine Stoften. Er hatte sich in seinem Eifer für tung am linken driften und zweiten Finger, 6. leichtem Rheumatis- jenes Urteils verzichten, weil es ja allgemein bekannt set. Die Ber - die gute Sache hinreißen lassen und nur vier Monate Ge.

Mit diesem Auszuge aus der Urteilsbegründung mag es sein Bewenden haben. Die Tätigkeit des Reichsverbandes ist hier an Gerichtsstelle gebührend gekennzeichnet worden.

Noch ein Preßfänder.

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Das Amtsgericht Thiersheim in Oberfranken verurteilte den Genoffe Buchta von der Fränkischen Boltstribüne"( Bayreuth ) au 25 M. Geldstrafe. Der Angeklagte sollte einen katholischen Pfarrer durch die Veröffentlichung eines Briefes beleidigt haben.

Soziales.

Umtausch von Quittungskarten der zum Militärdienst ausgehobenen Bersicherten.

Gerichts- Zeitung.

Der Verein ,, Arbeiter- Jugendheim Berlin "

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Verfammlungen.