Gerichts- Zeitung.
Ihr laßt den Armen schuldig werden, Dann überlaßt Ihr ihn der Bein.
An diesen Fall erinnert ein am Montag vor der Straffammer in Stolp in Pommern verhandelter Fall, über den die Kösliner Zeitung" folgendermaßen berichtet:
ständen keine Rechnung, die für den Angeklagten mildernd ins Gewicht fallen.
Infolge der Anwesenheit zweier hervorragender Revolutionäre in Pefing Dr. Sunyatsen und wangching hat Prinz Pulun von der kaiserlichen Witwe Longhu und dem Das Vereinsgesetz gegen die Freie Volksbühne. Raiser Puyiden Befehl erhalten, zu Ehren dieser Nachdem der Polizeipräsident von Berlin der Freien Voltsbühne beiden einen großen Empfang zu veranstalten. die Aufführung des Rosenowschen Dramas„ Die im Schatten leben"
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Vor wenigen Jahren kam aus Schlesien die erschütternde verboten hatte, berief die Leitung der Freien Voltsbühne eine öffent- Die beiden Genannten haben die Einladung hierzu angenommen. Kunde, daß das Gericht eine Mutter zum Tode verurteilt liche Berfammlung ein mit dem Thema: Die im Schatten leben Der Prinz Pulun hat bei dieser Gelegenheit im Namen der hatte, weil sie ihr Kind ermordet hatte, das zu ernähren ihr der Polizeikampf gegen die Freie Voltsbühne". Die Ver- Kaiserin und des Kaisers( beide haben auch nach der Abunmöglich gemacht war, weil sie des Kindes wegen von Ge- fammlung fand am 13. Mai im Konkordiaiaal statt. Am 11. Mai dankung ihre Titel beibehalten) eine Rede verlesen, die folgendermeinde zu Gemeinde abgeschoben und um die Arbeit gebracht war sie durch Inferat im Vorwärts" angezeigt. Nach Ansicht maßen lautet: war. Die arme Unglückliche wurde später zu 10 Jahren der Polizei soll die Versammlung eine politische gewesen sein und die Form des Inserats im„ Vorwärts" nicht den vereinsgeießlichen Suchthaus„ begnadigt". Von einer Anklageerhebung gegen Borichriften beziehungsweise dem Ministerialerlaß über die An die herzlosen Gemeindevorsteher hörte man nichts. meldung politischer Versammlungen entsprochen haben. Deshalb hatte die Polizei den Genossen Gustav Winkler als Einberufer und den Genossen Kurt Baate als Leiter der Versammlung mit Strafmandaten über 5 beziehungsweise 10 M. bedacht. Ueber die Rechtmäßigkeit der Strafmandate sollte gestern das Schöffengericht entfcheiden. Hier vertrat der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Heinemann den Standpunkt, die Versammlung sei keine politische gewesen, denn es habe sich nicht um eine Einwirkung auf die Gesezgebung oder Verwaltung des Staates gehandelt, sondern es sei nur die Maßnahme fritisiert worden, welche der Polizeipräsident im borliegenden Falle gegenüber der Freien Boltsbühne getroffen hatte. Das Kritisieren einer Verwaltungsmaßnahme gegen eine bestimmte Person oder, was juristisch dasselbe sei, gegen einen bestimmten Verein, sei teine politische Angelegenheit. Nach der Rechtsauffassung des Kammerwenn sie eine direkte Einwirkung auf die Gesetzgebung oder sonstige gerichts sei eine Versammlung nur dann als politische anzusehen, Funktionen des Staates beabsichtige.
Das Gericht tam noch nicht zu einem Urteil. Es vertagte die Berhandlung, bis das Urteil des Oberverwaltungsgerichte über die Klage der Freien Boltsbühne gegen das polizeiliche Verbot der Aufführung des Dramas„ Die im Schatten leben" vorliegt.
Die Herren Sunyatsen und Hwangching sind außerordentliche Genies. Sie haben einen Sieg errungen ebenso groß wie sie felber. Sie haben das alte Regime geändert und die Ne publit dant einer Arbeit vieler Jahre ein gerichtet. Sie haben auch ihre Großmut, ihre Tugend und ehrliche Gesinnung dabei gezeigt. Jm 20. Jahrhundert drängt eine allgememe Stimmung die Völker nach der Republik hin, und niemand kann dieser widerstehen. Deshalb hat die Kaiserin Witwe den Thron verlassen, und sie sowohl wie der Kaiser felbst sind Anhänger der Republik geworden, und alle beide wünschen, daß man eine Politik der Gleichheit und der Vereinigung der fünf Rassen befolge, um das Land einer guten Zukunft entgegenzuführen. Die ganze faiserliche Familie ist glücklich, daß nun die Zukunft des Landes und die Vereinigung der fünf Raffen durch die Republik gesichert ericheint. Nur deswegen haben der Kaiser und die Kaiserin auf den Thron verzichtet.
der u. a. die Erhebung Kantons Anfang 1911 organisiert und Der General Hwangching, ein äußerst energischer Revolutionär, während der Revolution Hanyang gegen die kaiserlichen Truppen verteidigt hat, antwortete:
... Ein trauriges Bild ergab die Verhandlung gegen die underehelichte 17jährige Marianna W. aus Sommin, Kreis Bütow , und deren Mutter, die Arbeiterfrau Pauline W. Beide wurden beschuldigt, den Tod des von der ersteren am 22. Dezember vorigen Jahres geborenen Kindes durch Verhungern herbeigeführt zu haben. Die Vernehmung der W. ergab folgendes: Sie war im Kreise Berent im Dienst und hatte dort ein Verhältnis mit einem verheirateten Arbeiter, das nicht ohne Folgen blieb. Das Kind wurde im Hause seiner Mutter, die in Sommin im Armenhause wohnte, geboren. Die Zustände im Armenhause, in der Ewigkeit" genannt, find die denkbar schlechte sten. In der Stube der Angeklagten wohnten 9 Personen, darunter zwei Schwerkrante, in der Hinterstube 7 Personen, die durch deren Zimmer durchgehen mußten. Das Kind wollte die Brust nicht nehmen und mußte, da die Leute zu arm waren, um Milch zu kaufen, in den ersten zwei Wochen von Zuckerwasser Der Vorwurf, daß ein preußischer Leutnant sozialdemokratische leben. Als dann Milch beschafft wurde, konnte es diese nicht Freunde habe", bildete den Gegenstand eines Beleidigungsprozesses, vertragen. Es wurde nun weiter mit Tee und Zuckerwasser welcher gestern unter Borfiz des Landgerichtsrats Nimbach die ernährt, bis das arme Wesen am 24. Februar endlich von 2. Straflammer des Landgerichts I beschäftigte. Angeflagt war seinen Qualen durch den Tod erlöst wurde. Die junge der Rentier Dr. Alexander Coulin aus Bretten ( Baden ), der Am Abend fand ein großes Fest statt, auf dem Toaste zwischen Mutter tat alles mögliche, um Mittel zur wegen weiter Entfernung seines Aufenthaltsorts vom persönlichen den Revolutionären und den ehemaligen Imperialisten ausgetauscht Erscheinen entbunden war. Der Anflage liegt ein Borfall zuPflege des Kindes zu beschaffen. Sie wandte sich grunde, der sich anläßlich des im vergangenen Jahr in Baden statt- wurden; auch mehrere Mitglieder der kaiserlichen Familie nahmen bergeblich an den Vater des Kindes, sie wandte sich an gefundenen Manövers des 14. Armeekorps abgespielt hatte. Der bei den Ansprachen das Wort. Das Fest nahm erst um Mitternacht die Gerichte, es wurde endlich ein Vormund bestellt, in Charlottenburg ansässige Oberleutnant Klein, fein Ende. der sich jedoch auch nicht um das Kind kümmerte. Auf Antrag welcher zur Teilnahme an dem Manöver abkommandiert worden Unseren dentschen Monarchisten werden ob einer solchen der Staatsanwaltschaft wurde die Leiche des Kindes durch die war, lag feinerzeit bei dem jebigen Angeklagten, der in Bretten in dynastisch- republikanischen Verbrüderungsfeier mit ihrer Verherrlichung Kreisärzte Dr. Hülsmeyer- Bütow und Dr. Poddey- Lauen- Baden eine Villa besikt, in Quartier. Wie behauptet wird, soll der Revolution die Haare auf den loyalen Köpfen zu Berge stehen. burg obduziert. Beide Sachverständige sagen überein- Dr. C. seinen Manövergast in der denkbar schlechtesten Weise be
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Kindereien als Folgen eines Manövers.
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Wenn die Revolution so großartig gewesen ist und ihre Aufgabe so leicht zu lösen und ihr Triumph so schnell war, so ist dies bor allem der Lage zu danken, die für die republikanische Bewegung günstig war, aber auch dem Edelmut des Throns, der fein Blutvergießen leiden wollte, ferner dem Einfluß Juanschikais und der Staatsmänner des Nordens, die die Meinung des Thrones teilten. Ich kann daher sagen, daß alle Mitglieder der kaiserlichen Familie ihren Anteil haiten an dem Triumph der Republik und daß auch ihnen hierfür die Ehre gebührt.
Die leidige Politik.
stimmend aus, daß sie eine solche Leiche noch nicht gesehen handelt und ihm u. a. völlig ungenießbare Speisen und Getränke In China find aber selbst die Angehörigen des Kaiserhauses davon stimmend aus, daß sie eine solche Leiche noch nicht gesehen vorgesetzt haben. Als der Offizier eines Tages wieder falten und überzeugt, daß sie zur Wohlfahrt eines Landes höchst überflüssig hätten. Sie war ein Skelett mit Haut überzogen, jeder dünnen Kaffee vorgeseht erhielt, verzichtete er freiwillig auf diesen sind, und daß eine Revolution ein höchst segensreicher Vorgang, die Muskel fehlte, der Magen war zusammengeschrumpft, der Genuß und wechselte sein Quartier, welches in der Manöversprache Republik aber eine treffliche Staatsform ſei. Darm glich gefettetem Papier, es war in ihm keine Spur von als Geizbude" bezeichnet wird. Als er in einer nahegelegenen Nahrung enthalten. Der Vertreter der Staats- Gastwirtschaft eine Tasse Kaffee zu sich nahm, wurde er von der anwaltschaft wandte sich in bitteren Worten an alle, die wohl von dem Elend der Familie gewußt, aber ihre Pflicht versäumt hätten, so der Amtsvorsteher, Gemeindeborsteher und Vormund. Er bat, der Mutter des Kindes infolge ihrer Jugend und in Anbetracht der bitteren Armut der Familie mildernde Umstände nicht zu versagen. Er beantragte für die W. 5 Monate Gefängnis, wovon ein Monat Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wird, für die Pauline W. 9 Monate Gefängnis. Das Gericht verurteilte die Hauptangeklagte W. zu 5 Monaten, wovon ein Monat Untersuchungshaft angerechnet wird, und deren Mutter zu 3 Monaten Gefängnis."
gesprächigen Wirtin gefragt, weshalb er nicht in seinem Quartier Staffee trinte. Der Offizier erzählte nun, ohne sich etwas Böses Reifen und dergleichen hat Wilhelm II. sich zur Herbstjagd nach Nach schweren Regierungsarbeiten, Baraden, Besichtigungen, dabei zu denken, die Ursache hierzu und erfuhr von der Wirtin, daß Reisen und dergleichen hat Wilhelm II. sich zur Herbstjagd nach Dr. C. in dem Rufe eines geizigen Mannes stehe. Diese Erzählung Rominten begeben, um von den Strapazen auszuruhen und dem mehreren anderen Gästen, welche der sozialdemokratischen Partei Grenze des Reiches verfolgt den Saiier die leidige Politik und raubt des Offiziers wurde von der Wirtin mit einigen lebertreibungen edlen Jagdsport obzuliegen. Aber selbst bis an diese nordöstliche angehörten, mitgeteilt. Bald darauf erschien in einer sozialdemo- ihm manche Stunde, die er dem Jagdvergnügen in der wildreichen fratischen badischen Zeitung ein Artikel, in welchem das Verhalten Romintener Heide widmen wollte. Wie die Rh.- Weftf. 3tg." zu des Dr. Coulin einer scharfen Kritik unterzogen wurde mit dem melden weiß, ist der Draht und das Telephon zwischen Hinweise, daß Dr. C. sonst zu den Gegnern der Sozialdemokratie melden weiß, ist der Draht und das Telephon zwischen gehöre. Dieser Artikel gab dem Angeklagten Veranlassung, sich mit Wilhelmstraße und Rominten infolge der Vorgänge auf dem Balkan einer geharnischten Beschwerde an den preußischen Kriegsminister in geradezu fieberhafter Tätigkeit gewefen. Dazu wenden, welche u. a. den Baffus enthielt, der Leutnant Klein neben sind ganze Berge von Schriftstücken in dem habe seinen sozialdemokratischen Freunden" den Sachverhalt er- Jagdschloß eingetroffen, so daß der Kaiser unausgesetzt arbeiten Wie sind solche Zustände, wie solches Urteil möglich? zählt". Der Kriegsminister übergab die Beschwerde der Staats- muß. Am Sonntag hatte er gar so viel zu tun, daß er die Früh Wie fonnten die Armen verurteilt werden, die alles ihnen anwaltschaft, da in dem Vorwurf, ein preußischer Offizier habe piriche ausfallen lassen mußte. Mögliche getan hatten, um dem Kinde Nahrung zu schaffen, sozialdemokratische Freunde, eine schwere Beleidigung liege. Das Wäre es bei dieser Sachlage nicht bequemer, wenn der Kaiser aber von allen Behörden im Stich gelassen wurden? Was Gericht schloß sich dieser Auffassung an und verurteilte den Berlin aufsuchen würde? Die leidige Politik läßt doch keine sollten sie denn mehr tun, als sie getan haben? Etwa stehlen Angeklagten wegen Beleidigung zu 100 M. Geldstrafe. gehen? Das wäre menschlich erklärlich gewesen: Gesez ist Rindisch flingt die Beschwerde des Geizbuden" besizers. Die richtige Jagdlust aufkommen und die recht erheblichen Kosten der mächtig, mächtiger ist die Not. Aber strafbar kann die Unter- Kindlichkeit wird fast noch übertroffen durch die Auffassung, es drahtlichen Verständigung würden dann in Fortfall kommen! sei eine Beleidigung, Sozialdemokraten zu Freunden zu haben. lassung des Stehlens doch nicht sein.
Weshalb sind statt der Mutter und Großmutter nicht die Vertreter der Behörden, deren Schuld der Staatsanwalt anerkannte, auf die Anklagebank gebracht? Weshalb wurden ferner die Personen bis hinauf zur höchsten Aufsichtsinstanz nicht zur Anklage gebracht, die solche himmelschreiende Zustände im Armenhause duldeten? Sie sind daran schuldig, daß die Mutter und Großmutter das Kind nicht ernähren fonnten. Aber: Thr laßt den Armen schuldig werden, dann überlaßt Ihr ihn der Pein.
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Aus den zarischen Totenhäusern.
Maul- und Klauenfeuche als Grund eines Versammlungsverbots. Diefer Tage nahm vor dem Bezirksgericht zu Baku ein Prozeß Drehna auf einem Adergrundstück am 10. September 1911 eine feinen Gehilfen und zwei Auffeher seinen Abschluß. Vor Gericht Genoffe Kaltschmidt aus Finsterwalde wollte in Fürstlich gegen den früheren Direktor des Zentralgefängnisses, Waliew, Bersammlung unter freiem Himmel abhalten. Der Amtsvorsteher wurde ein ungeheuerliches sorruptionssystem im versagte aber auf Grund des§ 7 des Vereinsgesetzes die Ge nehmigung, weil wegen der herrschenden Maul- und Klauenseuche Gefängnis aufgedeckt. Gegen hohe Belohnungen gestattete der aus der Abhaltung der Versammlung eine Gefährdung der öffent. Direktor den wohlhabenden Gefangenen, Gelage und Orgien in den lichen Sicherheit zu befürchten sei. Vergeblich beschwerte sich St. Bellen oder in seiner Wohnung abzuhalten. Jn 11 Monaten„ verbeim Landrat und beim Regierungspräsidenten zu Frankfurt a. D. diente" Waliem 55 000 Rubel. Gegen die politischen Gefangenen Der Regierungspräsident meinte, das Verbot läge im veterinär- wandte derselbe Direktor andere Methoden an. Davon legten die polizeilichen Interesse. Das Zusammenströmen der Leute in einem auf dem Gerichtstische liegenden ausgeschlagenen GeErregtheit gegen eine Lehrerin. Eine außerordentlich harte Strafe Orte, wo die Maul- und Klauenseuche herrsche, könne leicht dazu fangenenzähne einen sprechenden Beweis ab. Das Gericht verhängte das Schöffengericht Berlin- Schöneberg gegenüber dem beitragen, die Seuche zu verbreiten. Das gehe auch aus den Maß- verurteilte den Direktor zu fünf Jahren ArrestantenPortier Da u st, der sich in einer freilich nicht schönen Weise gegen eine nahmen der Oberpostdirektion hervor, durch die die Postboten ber tompagnie. Nun ist er natürlich reif für die Begnadigung durch städtische Lehrerin benommen hatte. Es war die Auflage anlaßt worden seien, die im Sperrgebiet liegenden Gehöfte nicht bat bie den Baren! wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körper- au betreten. A. tlagte nun beim Oberverwaltungsgericht. berlegung und Bedrohung gegen ihn erhoben worden. Die Sein Anwalt, Dr. Heinemann, machte in der schriftlichen Klagefleine Tochter des Angeklagten besuchte die Gemeindeschule in der begründung geltend: Erstens könne die Seuche die von Tier auf In der Strafanstalt von Wyoming hat sich der feltene Fall Winterfeldtstraße und gab der Lebrerin Frl. Graebich durch unfaubere Tier übertragen werde, nicht durch ein Zusammenströmen von ereignet, daß die Zuchthäusler einen Mitgefangenen gelyncht haben. Haltung ihrer Schulbefte und ihr sonstiges Verhalten Anlaß zu Menschen verbreitet werden. Wie man aber auch darüber denke: wiederholten Rügen. Eines Tages verfügte die Lehrerin, daß das auf jeden Fall würde eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit Im dortigen Gefängnis befand sich ein Neger in Unterfuchungshaft, Mädchen nachzuizen habe und in der Nachbleibestunde schlug die Lehrerin nicht vorliegen. Nur eine solche aber könne nach§ 7 des Reichs- weil er eine alte Frau überfallen hatte, die das Gefängnis das Mädchen mit einem Lineal auf die Finger. Der Angeklagte, vereinsgesetzes das Verbot einer öffentlichen Versammlung unter oft besucht und den Infassen Wohltaten erwiesen hatte. Als der Neger nun von einer Zelle in die andere übergeführt werden sollte, ein in seiner Gesundheit geschwächter und leicht erregbarer Mann. freiem Himmel rechtfertigen. In seiner Klageerwiderung führte der Regierungspräsident stürzten 150 8uchthäusler aus ihren Bellen, entrissen war zu derielben Zeit in die klasse getreten und hatte dies gesehen; aus: Es sei allgemein anerkannt, daß eine Verschleppung der Maul- ihn den Wächtern, warfen ihm ein Seil um den Hals und er geriet darüber in gewaltige Aufregung und verursachte eine und Klauenfeuche auch durch Menschen möglich sei. Davon gingen stürzten ihn zum Fenster hinaus, so daß er mit gelärmende Szene. Er versetzte der Lehrerin einen Schlag auf die auch eine Bundesratsverordnung und§ 47 des neuen Viehseuchen - brochenem Genic auf dem Hofe der Anstalt liegen blieb. Backe, schlug dann nochmals mit einer Schulmappe gegen die Lehrerin und belegte sie mit argen Schimpfworten. Schließlich drohte er ihr, fie züchtigen zu wollen, wenn sie ihm auf der Straße begegnen
follte.
Der Angeklagte gab unter anderem zu seiner Entschuldigung an, daß er besonders darüber empört geweien iei, daß, wie er gefehen haben will, die Lehrerin das Kind mit dem Lineal gegen den Kopf geschlagen habe. Diese Behauptung wurde durch die Beweisaufnahme nicht bestätigt.
gesetzes aus. Aber auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit fei anzunehmen. Die Verbreitung der Maul- und Klauenfeuche habe notwendig eine Steigerung der Fleischpreise zur Folge. Die Wolfsernährung werde erschwert. Dadurch werde die Gesundheit Sicherheit ein. Das Verbot sei um so notwendiger gewesen, als gefährdet. Damit trete dann auch eine Gefährdung der öffentlichen die Seuche nur in dem einen Orte Fürstlich Drehna in dem Kreise Luckau geherrscht habe und die andern Orte des Kreises damals feuchenfrei gewesen seien.
Das Oberverwaltungsgericht tam noch zu Der Staatsanwalt beantragte 6 Monate und eine feiner Entscheidung. Sie wurde ausgesetzt, d. h. sie wird Boche Gefängnis, wobei er berücksichtigte, daß der Angeklagte in einer nichtöffentlichen Sigung gefällt und dann lediglich durch infolge feiner Strautheit leicht erregbar sei. Das Gericht ging schriftliche Zustellung an die Parteien publiziert werden. weit über diesen Antrag hinaus; es berücksichtigte feinerfeits, daß der schon mehrfach vorbestrafte Angeklagte eine ganz unerbörte Szene aufgeführt, sich außerordentlich rob gegen eine Frau benommen, die ihm bilflos gegenüber stand, und die Autorität der Lehrerin vor den Schülerinnen schwer geschädigt habe. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr Gefängnis.
Nach einer Mitteilung der Frankfurter Beitung" wurde dieser Die Art und Höhe der Strafe gehen bei weitem über den Zweck Tage von der„ Agence d'Extrême Orient" folgendes aus Peking einer Strafe und tragen in durchaus einseitiger Weise den Um- berichtet:
Im Gefängnis gelyncht.
Kleine Notizen.
Der schwarze Tod. Auf der Grube Kamphaufen bei Saar brücken wurden zwei Berglente durch niedergehende Gesteinsmaisen verschüttet und getötet.
am Mittwoch abend der Arbeiter Frost seine Ehefrau durch Jm Streit erstochen. Nach einem voraufgegangenen Streit hat Messerstiche getötet und sich darauf selbst das Leben genommen. Ein Wildererdrama. Der Bächter der Gemeindejagd in Kasten roth bei Elberfeld , Polizeikommissar Adolf aus Elberfeld und sein Jagdhüter überraschten gestern drei Wilderer auf frischer Tat. Als die Wilddiebe der Aufforderung des Pächters, ihre Gewehre abzugeben, nicht nachfamen und die Lage bedenklich wurde, gab der Wächter einen Schuß ab, durch den der eine der Wilderer so schwer verlegt wurde, daß er nach kurzer Zeit starb. Die beiden anderen sind entkommen.
Zehn Kinder verbrannt. Im Dorfe St. Bernhard in Quebec jind nachts bei einem Wohnungsbrande zehn Kinder einer französisch- kanadischen Familie umgekommen, während die Eltern sich auf einem Ball befanden.