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It. 233. 29. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt Soabend, 5. Oktober 1912.

Die Streikjuitiz auf der Anklagebank. präsidenten in Glen als Zeugen zu laden. Die Herren ſollten Männer zu hören, die die proletarische Jugendarbeit mit anderen

bekunden, daß auf Wunsch aus dem Justizministerium die Verfahren Augen ansehen wie die staatlichen Behörden. Der Pastor Nachdem nun allmählich die Streifprozesse im Ruhrrevier zur in Streits außerordentlich beschleunigt worden sind. A Außerdem Schröder in Kiel hielt kürzlich einen Vortrag über Sozialistische Neige gehen, soll jetzt vor der Essener Straffammer die vielbesprochene sollten die Zeugen bestätigen, daß speziell in diesem Sinne von Jugendarbeit und Staat" und äußerte sich dabei folgendermaßen über unsere Jugendarbeit: Streifjustiz gekrönt werden. Es entspricht nach alter Erfahrung beiden Herren eingewirkt sei und daß auch der Herr Oberlandes­durchaus der preußischen Gepflogenheit, daß man, anstatt fritisierte gerichtspräsident sein st är fstes Mißfallen darüber ausgesprochen Mißstände abzustellen, die Kritiker vor den Kadi schleppt. Dieses hatte, daß das Essener Gericht so langsam arbeitet. urborussische Schauspiel soll sich auch bei der Streifjustiz wieder holen. In der Essener Gerichtsverhandlung nahmen drei Kritiker der Streifjustiz auf der Anklagebank Play.

Am 31. März fand im Nordparksaale in Essen eine öffent liche Bergarbeiterversammlung statt, die sich mit dem verflossenen Bergarbeiterstreit beschäftigte. In der Diskussion nahm auch der Führer der Demokratischen Vereinigung von Essen, Rechtsanwalt Dr. Levy das Wort, um aus seiner Erfahrung als Verteidiger einer großen Anzahl Streitfänder" heraus die Streifjustiz zu beleuchten. Dr. Levy kritisiecte die eigen artige Handhabung der strafprozessualen Bestimmungen in Streifsachen. Das beschleunigte Tempo, die unnötige Ver­hängung der Untersuchungshaft, die Ermittelung, ob die An­geklagten und Zeugen organisiert seien, und die vielfach drakonischen Strafen. Schließlich wies Dr. Levy noch darauf hin, daß doch die Arbeiter nicht allein vom Koalitionsrecht Gebrauch machten. Rechts­anwälte, Aerzte und andere akademische Berufe nugten das Recht auch aus und in diesen Kreisen gelte derjenige als nicht moralisch Hochstehend, der seiner Berufsvereinigung die Solidarität bräche. Weshalb sollten denn die Arbeiter anders gewertet werden? Auf jeden gerecht denkenden Menschen müsse die Streifjustiz den Eindruck der Klassenjustiz machen.

"

In diesem Sinne berichtete die Eisener Arbeiter Zeitung" am 1. April über die Ausführungen Dr. Levys, auch der Essener Allgemeine Beobachter" brachte einen ähnlichen Bericht.

Durch die Ausführungen Dr. Levys und deren Wiedergabe in der Bresse sollen die Vorsitzenden und die richterlichen Beamten des Effener Landgerichts beleidigt sein. Die Staatsanwaltschaft erblickt in den Darlegungen den Vorwurf eines Mangels an Objektivität und den Vorwurf der Handhabung der Klassenjustiz. Es ist deshalb Anklage erhoben 1. gegen Dr. Levy, 2. gegen den Redakteur Genossen Neumann von der Essener Arbeiter- Zeitung" und 3. gegen den Redakteur Eugen Schored vom Allgemeinen ored bolt Beobachter".

Die Angeklagten haben zunächst den Versuch gemacht, den Wahr heitsbeweis anzutreten. Sie behaupten, die Anflage fei au Unrecht aus§ 185 Str.-G.-B. erhoben, es müsse auch§ 186 Str.-G.-B. herangezogen werden. Formale Beleidigungen enthielten die Aus­führungen nicht. Deshalb könne der Wahrheitsbeweis nicht abge schnitten werden. Der Ausdruck Klaffenjuftig" sei gang selbst verständlich nicht im Sinne einer bewußten Rechtsbeugung zu ver­stehen, sondern es sei hiermit nur das unbewußte Befangenfein in der Anschauung einer bestimmten Gesellschaftsklasse gemeint. So sei dieses Wort in der Literatur und Presse unzählige Male un­beanstandet angewandt. In diesem Sinne hätten die Urteile aller­dings den Eindrud hervorgerufen, daß die Richter nicht mit voller innerer Unbefangenheit den Prozessen gegenüberstanden.

Die Angeklagten beantragten zunächst den Oberlandes gerichtspräsidenten in Hamm und den Landgerichts

Es war ferner beantragt, vier Rechtsanwälte zu laden, die vor­nehmlich in Streifprozessen als Verteidiger tätig waren. Diese sollten belunden, daß wegen der kleinsten Lappalien Offizialklage erhoben wurde, daß die Anklagefchriften in vielen Fällen so ungenügend be­gründet waren, daß die Angeklagten nicht wußten, was ihnen vor­geworfen wurde; daß ferner sogar doppelte Anklagen erhoben wurden, obwohl die Angeklagten schon einmal freigesprochen waren und daß wegen geringer Lappalien Verhaftungen veranlaßt seien. Jeder Haftentlassung sei von der Staatsanwaltschaft mit der stereotypen Begründung widersprochen, daß die Strafe ihren Zwed sonst ver­fehle. Bei der Strafvollstreckung sei äußerst rigoros verfahren( be­fanntlich wurden Mütter mit Säuglingen erbarmungslos ins Gefängnis gesteckt). Die Anwälte sollten noch bestätigen, daß die Vorsitzenden der Straflammern dahin wirkten, daß die Angeklagten auf die Erklärungsfrist verzichteten; daß ferner im Verhältnis zu der sonstigen Judikatur außerordentlich hohe Strafen verhängt wurden; daß schließlich die gerichtlichen Maßnahmen eine gründliche Vorbereitung der Verteidigung teils vereitelten, teils außerordentlich erschwerten.

Gegenüber der reaktionären Jugendpflege verfolgt die sozial­demokratische Partei eine gleichstellende Hebung der geistigen Entwickelung der Jugend aller Streise. Sie ist bestrebt, mit geists anregenden Mitteln in dieser Hinsicht immer vollkommener zu wirken, um dadurch weitere Kreise der Jugend heranzuziehen zu einer Arbeit, die der sich bedenklich ausbreitenden Degeneration wesentlich abhelfen dürfte. Nun ist es aber bedauerlich, daß der Staat dieser auf sozialistischer Grundlage aufgebauten Jugend­arbeit nicht wohlwollend gegenüberstehe, sondern sie bekämpfe. Habe das innere Berechtigung? Um die Jugend nicht so früh­zeitig mit politischen Fragen zu belasten, müßten die politischen Jugendvereinigungen in unpolitische umgewandelt werden. Man ist sogar so unflin gewesen, gegen diese politischen Jugendvereini gungen mit polizeilicher Kampinmitteln vorzugehen. Durch diese Handlungsweise der Regierung ist aber nichts erreicht, sondern nur Unheil angerichtet worden."

Der Pastor besprach dann auch den Erlaß des Kultusministers betreffs der Jugendpflege im nationalen Sinne und meinte dazu:

" Diese von der Regierung angestrebte Jugendarbeit ist eigen­artig. Sie hat für die Mitglied der Jugendvereine auf natio­nalem Boden eine Ermäßigung der Preise für Bahnfahrten ge­währt und Millionen Mark für Unterstützung in den Staats­fonds eingestellt, während für die sozialistschen Jugendvereine nichts geschah. Bian lasse der sozialistischen Jugend erst Ruhe und Zeit, damit sie zuigen fann, rb sie bessere Früchte zeitigt als die reaktionäre Jugendpflege. kan erweise. ihr alle Liebe, die bei ihren Gegnern sich oft vermissen läßt."

Als Zeuge sollte noch der Landgerichtsdirektor anjura Dortmund geladen werden. Er sollte bekunden, daß von der Staats­anwaltschaft und auch von den Straffammern mit übertriebener Eile und nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet war. In zahllosen Wenn der Herr Pastor die politischen Jugendvereine in un­Fällen sei die der Judikatur widersprechende Jdealkonkurrenz politische umwandelrt will, mag er bei den sogenannten nationalen des§ 153 der Gewerbeordnung mit Beleidigung oder Jugendvereinen anfangen; denn die so viel verfolgte und bekämpfte Körperverlegung angenommen, indem in zahlreichen Fällen proltarische Jugendben egung betätigt sich auf unpolitischem Boden. daß sie bessere Früchte zeitigt als die reattionäre Jugendarbeit. Den Beweis hat die proletaris he Jugendarbeit heute schon erbracht,

Literatur.

wegen Aeußerungen auch nach Beendigung des Streiks oder gegen­über Personen, die gar nicht zur Klasse der Arbeiter gehörten, An­klagen wegen Vergehen gegen§ 153 der Gewerbeordnung oder wegen versuchter Nötigung erhoben wurden. Der Zeuge sollte noch Im Verlag von J. H. W. Die Nach f. in Stuttgart ist bekunden, daß die von ihm geleitete Straffammer im bewußten soeben erschienen: Grundfra gen der Erziehung. Von Otto Rühle . Gegensatz zu der anderen Dortmunder Streitfammer in leichten 23. Bändchen der Kleinen Bibliothek". Fällen auf Geldstrafe erkannt hat und daß die prinzipielle Inhaltsverzeichnis: 1. Theoretische Grundlage und soziale Erkennung von Gefängnisstrafen auch in den leichtesten Fällen der Voraussetzungen. Erziehung. Aufgabe der Erziehung. Erziehungs­Individualistische und sogenannten Streifvergehen durch die andere sogenannte Streittammer ideale. Abriß der Grziehungsgeschichte. von ihm( Direktor Wanjura) und den anderen Mitgliedern feiner soziale Pädagogik. Crzi chungsmittel: Psychologie und Kinder­Stammer als ungerechtfertigte Härte und der Ausfluß einer gewissen forschung. Das Normalt id. Vängel und Ausgleichsversuche. Der Befangenheit betrachtet worden ist.

Alle Beweisanträge sind als unerheblich vor dem Termin abgelehnt. Die Zeugen sind zum Teil aber direkt geladen. Die Verteidigung führen Reichstagsabgeordneter Genosse Heine und Rechtsanwalt May Frant I- Dortmund . Ueber den Ausgang der Verhandlung werden wir berichten.

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Ein Bastor über die proletarische Jugendbewegung. In der Zeit, wo die Behörden nicht genug in der Verfolgung der proletarischen Jugend tun können, ist es auch interessant,

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