Einzelbild herunterladen
 

2. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

r. 260.

Sonnabend. den 4. November 1893.

10. Jahrg.

geklagten wird dann der Gerichtshof die Anteinen des An- lich gesinnt sind, sondern sich oft der stärksten Ausdrücke bedienen, Zeitung" haben die Schulkinder in Bantikom seit einigen Tagen

-

"

-

Die Arbeiter find Tag und Nacht in Betrachtung des Bildes und der Freigiebigkeit ihrer Unternehmer derart versunken, daß der Betrieb darunter leidet, und die Direktoren bereits erwägen, ob sie den Undankbaren denn doch nicht des Guten zu viel ge­than haben.

Monaten 28 Rorrektionshäusler, unter der Aufsicht von zwei möglichst vor der Bildung herumbrücken', so halten sie es Gerichts- Beifung. Aufsehern, während die Arbeiter, welche doch verhältnißmäßig die auch für unangemessen, daß diejenigen, die in irgend Zum Prozeß Polke. Dem Vernehmen nach wird in dem meisten Steuern bezahlen müffen, vergeblich Arbeit suchen. Daß einer Weise von ihnen abhängig find, animirt werden, allzuviel Prozeß Polte zunächst der für den 6. November angesetzte die Geſchädigten gegen solche Unternehmer nicht gerade freund des göttlichen Funkens in sich aufzunehmen. Nach der Kyrizer werden. Bei dem des Staats- wird ihnen kein rechtlich Denkender verübeln, zumal sie von der Ferien, weil der Lehrer fein Holz hat, die Schule heizen zu anwalts entgegen zu nehmen haben. Das Schreiben, in welchem besitzenden Klasse mit immer mehr Steuern bedacht werden. Und laffen. Der Patron, Herr Rittergutsbesitzer Roloff, hat die Ver­Paul Polfe von Paris aus sein Nichterscheinen begründet, ist da wagt man den Arbeitern Unzufriedenheit und Terrorismus pflichtung, der Schule 2½½ Meter Kiefern- Klobenholz erster Güte ein umfangreiches Schriftstück. Der Angeklagte behauptet darin, porzuwerfen, wo doch in den meisten Fällen nicht die Arbeiter, zu liefern, während die Gemeinde die Kohlen kauft. Statt des Holzes hat vor einiger Zeit der Herr Patron dem Lehrer daß er sich nicht von feiger Furcht vor etwaiger Strafe bewegen sondern die Unternehmer selbst die Unzufriedenheit schaffen. 6,75 M. geschickt, der Lehrer behauptet nun aber, daß ihm lasse, sondern durch die Lehren, die er aus dem ersten Prozesse Zur Frage der Arbeitslosen- Statistik in Frankfurt niemand für dieses Geld 21/2 Meter Holz verkaufen will, und gezogen. Das Verfahren, in welchem er freigesprochen worden, a. M. Montag, den 30. Oktober, fand im Römer unter dem hat das Geld zurückgeschickt. Herr Roloff sandte aber bis jetzt dauere bereits Jahre, die unendlichen Aufregungen, in welche Vorsitz des Oberbürgermeisters eine Sigung der Kommission fein Holz, und da die Kohlen der Gemeinde nicht brennen, wenn er im Laufe des Prozesses gestürzt worden, hätten seine Nerven seitens des Magistrats, dem Vorsitzenden des Statistischen Amts sie nicht mit Holz angezündet werden, so mußte die Schule ge­und seine Gesundheit derartig erschüttert, daß er schon aus diesem und der Kommission des hiesigen Gewerkschaftskartells in An- schlossen werden. äußerlichen Grunde vorziehe, sich neuen Aufregungen nicht noch gelegenheit der Aufnahme einer Arbeitslosen- Statistik und der Wozu auch Schulen für die Tagelöhnerkinder. Diese haben, einmal auszusetzen. Der Angeklagte deutet weiter an, daß er Errichtung eines städtischen Arbeitsnachweises statt. Dieselbe gleich ihren Eltern, den von der göttlichen Weltordnung so ge­in dem ganzen Verlaufe seines Prozesses nach seiner Meinung tagte Abends von 8-10%/ 4 Uhr unter reger Betheiligung sämmt wollten ureignen Beruf, die nothleidenden Gutsbesizer durch unter dem Einflusse einer gegen die Börse im Allgemeinen und licher Delegirten an der Besprechung, welche vorerst nur die Vor- ihrer Hände Arbeit zu ernähren und zu diesem Lebenszweck ist gegen einzelne Bankiers im Besonderen gerichtete Bewegung, die fragen in dieser Angelegenheit behandeln konnten, um dem Rechnen und Schreiben eher hinderlich als förderlich. auch jetzt noch ardauere, zu leiden gehabt habe. Er befürchte, Magistrat die Vorschläge und Wünsche der Arbeiter zur Er­daß er sofort wieder in Untersuchungshaft genommen werden wägung zu unterbreiten. Nach den Aeußerungen der anwesen­Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft! Diesem würde, deren Dauer nach seinen Erfahrungen nicht abzusehen sei. den Mitglieder der Gemeindeverwaltung steht eine sorgfältige Grundfaze scheint auch die Direktion der Hannov. Maschinenbau­Im ersten Prozeß fei er ein volles Jahr in Untersuchungshaft Prüfung der Sache zu erwarten. Hoffentlich wird recht bald Aktiengesellschaft vorm. G. Egestorff zu huldigen, denn sie hat behalten worden, lediglich weil der wegen Unterschlagung aus ein günstiger Erfolg zum Nußen der betheiligten Kreise zu ver- in den letzten Tagen eine Anzahl ihrer Arbeiter mit einem feinem Geschäft entlassene Buchhalter und Denunziant Hamscher zeichnen sein. fleinen Geschenk überrascht. Während die Aktionäre 17 pct. ihn fälschlich des Fluchtverdachts beschuldigt habe. Alle seine Dividende ausgezahlt bekamen und die Herren vom Aufsichtsrath Vorstellungen dagegen seien erfolglos geblieben, er sei 383 Tage Der Lohn für dreiundvierzigjährige Dienstbotentrene. aus dem Gewinn des letzten Geschäftsjahres außerdem noch ins­in Hast behalten worden, bis die Strafkammer während der Ver: Ein medriges enges Souterrainstübchen, so berichtet der Wähler", gesammt über 28 000 M., die Herren vom Vorstand, also die handlung aus eigenem Antriebe und ohne Antrag der Vertheidi- vollgestopft mit altem Hausrath und einem Defchen, und in Direktion, über 31 000 m. und die Meister und Beamten 15 000 gung ihn aus der Haft entlassen habe. Der Angeklagte beschwert diesem Bimmer" ein 67 Jahre altes Dienstmädchen. Am Mark erhielten, haben diejenigen Arbeiter, die ununter fich in jenem Schreiben weiter darüber, daß er, nachdem 24. Juni 1850 hat fie ihren Dienst angetreten. Sie hat ehrlich brochen zwei Jahre in der Fabrit beschäftigt sind er lediglich auf grund der Denunziation des Hamscher und fleißig ihrer Herrschaft gedient, die Kinder mit großgezogen Steindruck angefertigten 32-48 Zentimeter großen Karton im verhaftet worden, am Tage nach der Verhaftung ganz kurz von und nun ist sie am 1. Oftober 1893 nach 43jähriger Thätigkeit Werthe von etwa 20 Pf. erhalten, auf dem die Betriebswerkstatt, einem jungen Assessor vernommen worden und erst nach 21/2 Mo- bei dieser Herrschaft entlassen worden Alters wegen. Mit nebst der Kolonie( Rumänien ) abgebildet ist. naten feine zweite Vernehmung erfolgt sei. Er erinnert weiter 28 Thaler Lohn und 10 Thaler Weihnachten hat sie ihre alte an das ungewöhnliche Verfahren, daß die Staatsanwaltschaft, Mutter unterstützt; nichts ist ihr geblieben, als das gute Zeugniß um überhaupt erst Beweismaterial gegen ihn zusammen zu ihrer Herrschaft und das Versprechen derselben, vom 1. Januar 1894 bringen, durch öffentliche Bekanntmachung alle diejenigen, die ab bis zu ihrem 70. Jahre vierteljährlich 20 M. zu zahlen. Das sich durch ihn geschädigt glaubten, aufgefordert habe, sich zu 3eugniß lautet: melden. Auch nach Abschluß der Voruntersuchung habe man G. Ammer hat vom 24. Juni 1850 ab mit einer alle seine Anträge auf Haftentlaffung gegen hohe Kaution ab- furzen Unterbrechung bis heute in meinem Dienst gestanden Krankenkassen- Wesen. Eine Frage von grundsätzlicher gelehnt. Der Angeklagte bezeichnet in seinem Schreiben das E3 und verdient jeder Herrschaft angelegentlichst empfohlen Bedeutung entschied die Dortmunder Berufungskammer. Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen ihn für um so auffallen­zu werden. handelte sich darum, festzustellten, ob Söhne, die in dem Geschäft der, als nicht einmal in den Fällen des Kommerzienraths Wolff, Leipzig , den 1. Oftober 1893. ihres Vaters thätig sind und nur Kost und Pflege genießen, zur des Bankiers Maaß u. a., in welchen es sich um Unter­Orts- Krankenkasse angemeldet werden müssen. Ein hiesiger schlagungen von Depots handelte, die Staatsanwaltschaft Meggermeister hat seine beiden Söhne bei der Krankenkasse ab­eine solche öffentliche Aufforderung habe ergehen lassen. gemeldet, weil er glaubte, fie brauchten der Orts- Krankenkasse Er habe, um sich zum Termin am 6. November vorzubereiten, nicht anzugehören, da sie bei ihm keinen baaren Lohn, sondern vergeblich um Aushändigung einer Anzahl von Korrespondenz­nur Kost, Pflege und Kleidung empfingen. Die Polizei war aber heften und Protokollen gebeten, statt dessen habe die Staats- Königl. preußische Sozialreform in Helgoland . Die anderer Meinung und sandte dem Meggermeister einen Straf­anwaltschaft einen neuen Verhaftungsantrag gegen ihn gestellt, Invaliditäts- und Altersversicherung ist bekanntlich durch Ver- befehl. Hiergegen erhob der Metzger Einspruch und das Schöffen= welcher vom Land- und vom Kammergericht mit der Motivirung ordnung vom 14. September vorigen Jahres auch auf Helgoland gericht sprach den Mann frei. Nun legte die Staatsanwaltschaft abgelehnt worden sei, daß nach den bisherigen Ergebnissen in eingeführt worden. Helgoland muß deshalb einer Versicherungs- Berufung ein und die Berufungskammer nahm den Mezger­den zur Anklage stehenden Fällen ein dringender Verdacht der Anstalt angeschlossen werden. Mit Rücksicht darauf, daß Helgo- meister in 3 M. Geldstrafe. Das Gericht stellte fest, daß die Thäterschaft nicht vorliege". Polfe behauptet, daß ihm durch die land der Provinz Schleswig- Holstein zugetheilt ist, ist beim Söhne, welche in dem Geschäft ihres Vaters arbeiten, nach dem Ablehnung seiner Anträge auf Aushändigung der Korrespondenz- Bundesrath der Antrag gestellt worden, Helgoland der Ver- Gefeße der Orts- Krankenkasse angehören müssen. Die Kost und hefte und Protokolle die Gelegenheit zur zweckentsprechenden sicherungs- Anstalt dieser Provinz anzuschließen. die Pflege sei in diesem Falle dem Lohne gleich zu achten. Vorbereitung seiner Vertheidigung genommen sei und daß seine Der Württembergische Krankenkassen- Verband, so wird der durch die Vorkommnisse der letzten 2/2 Jahre erschöpften Kräfte Wie Klein- Paris feine Leute bildet. Dreißig Mufen- Frants. Beitung" aus Reutlingen berichtet, hat, wie seit einer eine nochmalige Untersuchungshaft nicht aushalten würden. In söhne " der Leipziger Universität haben im vergangenen Sommer- Reihe von Jahren, die Mitglieder- und Rechnungsverhältnisse dieser Weise hat der Angeklagte, wie uns derselbe mittheilt, fein femefter teine einzige Vorlesung gehört. Den Säumigen ist des seiner Verbandskasse in einer Vergleichenden Uebersicht" zu­Nichterscheinen zum Termin am 6. November begründet. Das halb das akademische Bürgerrecht entzogen worden. Womit diese fammengestellt und den Mitgliedern in Form einer Broschüre Reichsgericht hatte in 7 Fällen die Revision des Staatsanwalts Herren Studenten ihre Zeit todtschlagen, ist bekannt. Kneipen zugehen lassen. Die Statistit umfaßte 188 Rassen für durchgreifend erachtet. Giner dieser Fälle hat inzwischen und Fechten spielen in ihrem Tagesprogramm eine bedeutende 178 159 Mitgliedern. Der Verband hat im vergangenen Jahre bas Zivilgericht beschäftigt, die Ansprüche des betreffenden Rolle. Das ist aber noch nicht das schlimmste. Sie haben noch einen recht namhaften Zuwachs infolge Beitritts von Kranken­Klägers gegen Polte sind aber zurückgewiesen worden. feinere" Passionen. Der hiesige Verein zur Hebung der Sitt- pflege- Versicherungen erhalten. Im Rechnungsjahre 1891 waren lichkeit" hat es für nöthig gehalten, dem Grifettenwesen bei der beren nur 8, im Rechnungsjahr 1892 aber 28 mit zu hiesigen Studentenschaft zu Leibe zu gehen und Rektor und Senat sammen 51 747 Mitgliedern im Verbande. Die der Universität haben hierbei ihre Mitwirtung zugesagt. Man zelnen Momente über Mitgliederstand und Krankheitsfälle, hat bereits einen Studenten relegirt wegen unfittlichen Um- namentlich die Ergebnisse über Einnahmen und Ausgaben ganges mit einem Mädchen und dessen zeitweiser Unterbringung find klar und übersichtlich zusammengestellt, so daß auf bei einer Logiswirthin". Der Wirthin ist die Aufnahme von den ersten Blick zu ersehen ist, wie in jeder Kasse gewirthschaftet Studenten untersagt worden. Der Relegirte hat Beschwerde er- wurde. Namentlich sind von Interesse die Anhaltspunkte über hoben und es wird sich daher das sächsische Kultusministerium die Ausgaben für ärztliche Behandlung, für Arzneien und damit zu beschäftigen haben. sonstige Heilmittel, die wieder für sich unter der Rubrik: Ge fammtausgaben für Heilzwecke" zusammengezogen sind und recht in die Augen springende Unterschiede zu Tage fördern. Neben dieser gründlichen Behandlung der Rechnungsverhältnisse hat es dieser gründlichen Behandlung der Rechnungsverhältnisse hat es sich die Verbandsleitung angelegen sein laffen, durch monatliche Zusammenfünfte eines, aus den Vorstandsmitgliedern zusammen­gesetzten Spruch kollegiums die aus der Mitte des Verbandes einlaufenden Anfragen und Streitfälle eingehend zu erörtern und fällen beide Theile fich des Defteren der Ansicht dieses Verbands zu beantworten, so daß durch unparteiische Berathung in Streit­fällen beide Theile fich des Defteren der Ansicht dieses Verbands­ausschusses fügten und wiederholt kostspielige Prozesse hierdurch vermieden wurden.

Soziale Lieberlicht. Unsere Unternehmer und der Arbeiterschuh. Ein Aus­beuter schlimmster Sorte, der Papierfabrikant Riedel in Glauchau , stand vor einigen Tagen vor dem Landgericht Zwickau , an­getlagt, wiederholentlich Schulkinder und jugendliche Arbeiter, lettere bis zu 18, ja sogar 36 Stunden ohne Unterbrechung be­schäftigt zu haben. Das Landgericht verhängte über Riedel 1500 m. Geldstrafe eventuell vier Monate Gefängniß wegen Verlegung der Bestimmungen des Arbeiterschutzes.

5. A. C. Walther, Kreisgerichtsrath a. D. Jst noch ein Kommentar nöthig zu diesem Aft freisgerichts­räthlichen Wohlwollens? Nein, wir wollen die Wirkung dieses Beugnisses und seiner Vorgeschichte nicht abschwächen.

"

mit

ein

Ein Wink mit dem Baumpfahl. Das Wiesbadener Eisen­bahn- Betriebsamt macht in einem autographisch vervielfältigten Schriftstück, datirt 26. Oftober 1893, Nr. 6718 P I, das an alle ihm unterstellten Dienststellen gerichtet ist, auf die am 31. Df tober stattfindende Wahl der Wahlmänner, sowie die auf den Aus den Musterwerkstätten. Unser Hallesches Bruder- 7. November anberaumte Wahl der Abgeordneten für den blatt berichtet: Ein strenges Regiment herrscht in der hiesigen preußischen Landtag aufmerksam und verordnet, daß den wahl­Bentralwerkstatt, wie aus folgendem Vorgang ersichtlich. Tauschen berechtigten Beamten und Arbeitern Gelegenheit zur Ausübung da dieser Tage einige Arbeiter ihre Meinung aus über die zweck des Wahlrechtes gegeben werde. Ein Ausfall am Tagelohn solle mäßigste Art der Ausführung einer denselben übertragenen Arbeit. durch die Wahl nicht verursacht werden; wo eine Stellvertretung Dies mußte ein höherer Beamter gesehen haben, der, wohl ge- möglich oder nothwendig sei, damit der Beamte seiner Wahl­trieben von dem unheimlichen Gefühl, es feien sozialistische pflicht nachkommen könne, sei rechtzeitig für eine solche Sorge zu Auch die Bamberger Gewerkschaften beabsichtigen, neben Theorien erörtert worden, nichts Giligeres zu thun hatte, als die tragen. Diese Fürsorge des föniglichen Eisenbahn- Betriebsamtes dem Zentral- Arbeitsnachweis ein unentgeltliches Auskunftsbureau Arbeiter aufzufordern, sich zu Protokoll nehmen zu lassen. Zwei wäre an und für sich sehr löblich, wenn nicht aus dem Schlußsaße zu errichten. Es soll dadurch jedem Arbeiter ohne Unterschied der Arbeiter sahen natürlich eine solche Maßregel als ihrer un- ein anderes Gesicht herausblickte. Der Satz lautet wörtlich wie über Unfallversicherungs-, Krankenkassen- und Alters- und würdig an und leisteten der Aufforderung nicht Folge, erhielten folgt: Schließlich wird erwartet, daß jeder Beamte und Arbeiter Invaliditäts- Versicherungswesen, gewerbliche Streitigkeiten 2c. 2c. aber am anderen Tage die Kündigung und werden nach Ablauf durch Betheiligung an der Wahl seiner Pflichten eingedent ist Auskunft ertheilt werden. Die es Bureau wird in furzer Zeit ins derselben den Staub der Musterwerkstatt von ihren Füßen und in richtiger Würdigung seiner Stellung seine Stimme ab- Leben treten; die Vorarbeiten sind nahezu vollendet. schütteln. geben wird". Das wird angesichts einer öffentlichen Abstimmung jeder verstehen, dem Gott im Amt auch nur die kleinste Portion Verstand gegeben hat.

Wer steht noch unterm Nachtwächter? Diese Frage Die Misére des Fabrifinspektorats. Die bessischen Fabrik dürfte nach der Reorganisation, die der Stadtrath von Walters­inspektoren werden mit sehr viel Anderem, mit der Inspektion hausen getroffen, schwer zu beantworten sein. Die Nachtwächter nicht zusammenhängenden Arbeiten beauftragt, sie könnten fast Das Reichs- Versicherungsamt hat als Rekurzinstanz in in diesem thüringischen Städtchen erhielten von 10 Uhr vor fagen belästigt. Troßdem im Großherzogthum Heffen, wesentlich einer Unfallfache eine bemerkenswerthe Entscheidung getroffen. Mitternacht bis 4 Uhr nach Mitternacht, also für sechs Dienste durch wiederholte Anregung der sozialdemokratischen Vertreter Eine Arbeiterin St. aus M. flagte, der Papier - 8tg." zufolge, stunden, 70 Pf.; macht pro Stunde 112/3 P. Lohn. Diese im Landtag, feit einigen Jahren zwei Aufsichtsbeamte ernannt gegen die Papiermacher- Berufsgenossenschaft auf Gewährung Löhne waren aber dem Stadtrath jedenfalls noch zu hoch, denn find, reicht ihre Arbeitskraft doch nicht aus, alle Betriebe zu be- einer Unfallrente. Die Klägerin war eines Tages in es wurde den Leuten aufgegeben, eine Stunde länger Dienst zu fichtigen; dabei sind sie noch verpflichtet, Gutachten in der Fabrik- einer Papierfabrik auf einen Ballen Hadern gestiegen, thun, ohne daß man sie dafür entschädigte. Die Leute erhalten inspektion ganz fern liegenden Angelegenheiten abzugeben, wo- um sich Kaffee auf dem Dien zu wärmen, war hierbei also jetzt für sieben Nachtdienststunden 70 Pf., macht 10 Pf. pro Das sind durch ihre Thätigkeit wesentlich beeinträchtigt wird. Neuerdings berabgestürzt und hatte sich einen Oberschenkel gebrochen. Die Stunde für einen erwachsenen männlichen Arbeiter. macht das großh. Kreisamt Darmstadt bekannt, daß Herr Fabrik Berufsgenossenschaft erblickte in diesem Unfall teinen ent- die Löhne, die sich stolz mit den berühmten Weberlöhnen des inspektor Möser als Beauftragter der Sektion IV der Leder- schädigungspflichtigen Betriebsunfall. Das Schiedsgericht München Eulengebirges messen können. industrie Berufsgenossenschaft im Sinne des§ 82 des Unfall- verurtheilte indessen auf Berufung der Klägerin die Papier­Arbeiterkämpfe in Oesterreich . Der Stand der Lohns versicherungs Gesetzes bestellt worden ist. Wir verstehen nicht, macher- Berufsgenossenschaft zur Zahlung der angemessenen Unfall­wie man die Aufsichtsbeamten für Fabriken in solcher Weise rente. Das Schiedsgericht nahm an, daß der Unfall lediglich bewegung der Bildhauer in Wien ist in der vergangenen ihrer eigentlichen Thätigkeit entrückt. Es dürfte dieses Vor- durch die der Papierfabrik eigenthümlichen Gefahren veranlaßt Woche stationär geworden, die Zahl der Streitenden und Ar­fommniß Veranlassung zu einer Interpellation in der Zweiten worden sei. Gegen dieses Urtheil legte wiederum die Berufs- beitslosen hat sich nur um eine geringe Zahl vermindert, nichts­Ständefammer werden und sind wir gespannt, welche Stellung genossenschaft ihrerseits Berujung beim Reichs- Versicherungsant destoweniger dauert der Kampf fort und wird von Seite der die Negierung zu dieser Frage einnehmen wird. ein. Auf eine entsprechende Anfrage dieses erklärte die betreffende nicht bewilligt habenden Firmen mit großer Hartnäckigkeit weiter­Firma, daß es bei den Frauen, die in der Papierfabrik beschäftigt geführt. Wozu Korrektionshäuser zuweilen gut sind, legt unser find, allgemein üblich sei, sich ihren mitgebrachten Kaffee behufs Die Fächer Tischlermeister in Wien haben ihren Gothaer Parteiorgan dar. Es ist von uns wiederholt, schreibt Genuß desselben auf den Defen in der Fabrik zu wärmen. Auf Auftraggebern den Streit erklärt, weil dieselben die von ihnen es, darauf hingewiesen worden, welcher Schaden den Arbeitern grund dieser erhaltenen Auskunft verwarf das Reichs- Versicherungs- geforderten 30 pSt. Erhöhung der Tarifpreise nicht bewilligten. diesen Streit der Meister, welcher und Gewerbetreibenden durch das Eisenacher Korrektionshaus amt nach eingehender Berathung die Berufung der Berufs - Durch mit dem zugefügt wird. Die Honoratioren, bis herab zum Bürgerstand, genossenschaft und beließ der Arbeiterin die ihr vom Schieds- 28. Oktober erst zu einem vollständigen wurde, würden laffen ihre Gartenarbeiten, Holzspalten, Umzüge und sonstigen gerichte zuerkannte Unfallrente. zugleich die Gehilfen, zirka 250 an der Zahl zum Mit­Arbeiten vielfach von den Korrektionshäuslern ausführen. So streifen resp. Feiern gezwungen und sie stellten deshalb beschäftigen jegt die Bau- Unternehmer, Maurermeister Freitag und Agrarierthum und Bildung sind zwei Begriffe, die sich wieder an ihre Meister die Forderung nach Einführung Kaufmann Bierschent, auf dem frühern Daube'schen Grundstück, so ziemlich einander ausschließen traffeste Selbstfucht ist mit der zehnstündigen Arbeitszeit und eines Minimallohnes von welches von genannten Herren erworben worden ist, seit wahrer Bildung nicht vereinbar. Und wie die Oftelber sich selber 10 fl. Die zehnstündige Arbeitszeit wurde in einer größeren An­