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Die Bundesratsverordnung für die Glasindustrie.

Die Ausnahmebestimmungen für die Glasindustrie wurden be­Banntlich vom Bundesrat auf die Dauer von zehn Jahren erlassen und am 5. März 1912 um ein weiteres Jahr verlängert. Gegen wärtig machen die Industriellen die verzweifeltsten Anstrengungen, um den Beweis zu erbringen, daß ohne diese Bestimmungen die Glasindustrie dem Ruin zugeführt würde. Doch selbst die Be­richte der Gewerbeinspektoren sprechen sich entschieden gegen die Nachtarbeit aus So sagt der Gewerbeaufsichtsbeamte für Liegni in seinem Jahresbericht: " Boni Standpunkt des Arbeiterschuhes ist jede Nachtarbeit, insbesondere eine regelmäßige, in hohem Grade als schädlich und beklagenswert anzusehen, und da 45( von insgesamt 47) Hohl­glashütten des Regierungsbezirks ohne sie fertig werden können, muz namentlich für die Jugendlichen ein strenges Verbot der Nachtarbeit auf das Wärmste befürwortet werden."

verurteilt war, weil sie zwei Arbeitswilligen zugerufen hatte Streifbrecher pfui!"

Ist's hier erlaubt, gesittet pfui zu rufen?

§ 153 G.- 0.

Strafanzeigepflicht der Ehefrau?

Da bekanntlich nichts so albern ist, daß es nicht begeisterte An hänger fände, steht zu erwarten, daß auch Miß Gawthorpe die Werbe­trommel nicht umsonst gerührt hat.

Explosionskatastrophe in Mexiko  .

Eine Woche Gefängnis wegen Vergehens gegen§ 153 der Ge­Eine verheerende Pulverexplosion meldet der Telegraph aus der werbeordnung erhielt vor der Straffammer des Landgerichts Mül­ hausen   i. Els. als Berufungsinstanz der Gauleiter Bürker des Stadt Tampiro in Meriko. In dem Warenhause der Stadt Deutschen Gemeindearbeiterverbandes in Straßburg  . Das Ver- brach ein Brand aus, der die in einem Speicher aufbewahrten gehen soll in einem von Bürker in der Mülhauser Volkszeitung" Schießpulverborräte erfaßte und zur Explosion brachte. veröffentlichten Situationsbericht über einen im Februar d. J. Durch die Explosion wurde das Warenhaus vollständig zerstört, über stattgefundenen Streik von Elektrizitätsarbeitern bei den ober- 100 Menschen unter den Trümmern der Baulichkeiten rheinischen Kraftwerken in Mülhausen   i. E. liegen. Das Schöffen­gericht hatte auf drei Tage Gefängnis erkannt, gegen welches Urteil begraben und etwa ebensoviel durch umherfliegende Balken und sowohl der Staatsanwalt wie der Verurteilte Berufung an die Steine verlegt. Bisher sind aus den Trümmern 51 Leichen geborgen worden. Straffammer eingelegt hatten. Wenn Kinder mit Fener spielen. Auf dem Gute Ahrensberg bei Neustrelit spielten Durch§ 139 des Strafgesetzbuchs ist mit Gefängnis bedroht, zwei Kinder eines Vorschnitters in einer Scheune mit Streichhölzern. von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münz- Es geriet die Scheune in Brand, wobei das eine vierjährige Kind berbrechens, Mordes, Raubes, Menschenraubes oder eines gemein- so schwere Brandwunden erlitt, daß es nach kurzer Zeit in gefährlichen Verbrechens( Brandstiftung, vorfäßliche Ueberschwem­mung mit gemeiner Gefahr für Menschenleben oder Eigentum, vor- Neustrelizer Krankenhause   verschied. Auch die Mutter der Kleinen fäßliche Gefährdung von Eisenbahnen oder Eisenbahnanlagen, vor- erlitt bei der Rettung ihres Kindes schwere Brandwunden.  - fäßliche Zerstörung von Schiffszeichen, vorfäßliche Strandung, Ein anderes Brandunglück wird aus Beuthen   gemeldet: Während Brunnenvergiftung und dergl.) zu einer Zeit, in welcher die Ver- die Frau des Hüttenbeamten Dr Iowsti vom Borsigwerk auf dem hütung des Verbrechens möglich ist, glaubhafte Kenntnis erhält Markt ihre Einkäufe besorgte, beschäftigte sich in der elterlichen und es unterläßt, hiervon der Polizeibehörde oder der durch das Wohnung die fiebenjährige Tochter in der Küche am herd. Verbrechen bedrohten Person zur rechten Zeit Anzeige zu machen. feuer. Die Kleider des Kindes gerieten hierbei in Brand und Das Schwurgericht in Güstrow   hatte die Ehefrau eines wegen wurde legteres nur noch als berkohlte Leiche aufgefunden. Brandstiftung   verurteilten Mannes auf Grund dieses Baragraphen verurteilt. Das Reichsgericht verwarf am Montag die Revision und erkannte dadurch, daß die Denunziationspflicht aus§ 139 St.G.B. auch für die Ghefrau ihrem Manne gegenüber besteht.

Doch das macht den Glasindustriellen wenig Sorge. Auf allen in den letzten Wochen zu diesem Zweck einberufenen Generalver- wer sammlungen der Unternehmerorganisationen forderten sie mit allem Nachdruck, daß der Bundesrat ihren Wünschen zu entsprechen habe, und die Ausnahmebestimmungen um weitere 10 bis 15 Jahre zu verlängern seien. Bei dem Einfluß, den die Industriellen auf die Regierung haben, ist wohl anzunehmen, daß ihrem Verlangen ent­sprochen wird. Dabei ist vor allen Dingen zu beachten, daß die jugendlichen Arbeiter von 12 bis 14 Jahre eine fast ununter­brochene Arbeitszeit( in einigen Betrieben bis zu 12 Stunden) haben, denn auch während der Pausen werden die jugendlichen Ar­beiter zu außergewöhnlichen Arbeiten herangezogen, so daß fie oft genug ihre Speisen während der Arbeit einnehmen müssen. Daß die Nachtarbeit auf die Gesundheit der Arbeiter sehr nachteilig ein­wirkt, zeigen die Krankenziffern. Und nach einer vom Verband der Glasarbeiter aufgenommenen Statistik beträgt das Durchschnitts­alter der Glasarbeiter 37 Jahr und 14 Tage.

Der Schutz der Arbeiter müßte der Regierung höher stehen als die Privatinteressen des Kapitalismus  . Dabei gehört die Glas industrie zu denjenigen Industriezweigen, die sehr hohe Gewinne bringen. Dividendem von 14 bis 20 Proz. sind nicht selten. Auch wünschen die Glasarbeiter selbst nicht einmal eine völlige Leseiti­gung, sondern nur eine Einschränkung der Nachtarbeit. Sie for­dern, daß die Arbeit nicht vor 4 Uhr morgens beginnen und nicht nach 10 Uhr abends endem darf. Besonderes Gewicht wird von den Arbeitern darauf gelegt, daß die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gänzlich beseitigt wird, und auch an diesen Tagen nicht am Abend beginnen darf, damit dem Arbeiter eine ausreichende und genügende Sonntagsruhe gegeben wird. Nach den jest geltenden Ausnahmebestimmungen darf die Ge­Samtdauer der Beschäftigung innerhalb einer Woche 60 Stunden nicht überschreiten. Diese Bestimmungen werden besonders in den großen Betrieben überschritten. Wohl beträgt die eigentliche Arbeits­zeit einschließlich der Pausen auch des Nachts nicht mehr als zwölf Stunden, aber da ein ständiger Mangel an Hilfsarbeitern in den Glashütten vorhanden und die Bezahlung nur eine geringe ist, so müssen selbst die jugendlichen Arbeiter Ueberschichten machen. Dies System besteht vor allen Dingen in den großen und recht bedeuten­den Flaschenfabriken der Aktiengesellschaft für Glasindustrie vor­mals Fr. Siemens in Dresden   und Döhlen Es wäre in erster Linie Pflicht der Gewerbeinspektion, hier mit aller Energie einzu­greifen, um der Ausnutzung der jugendlichen Arbeitskraft vorgu­beugen.

Aus der frauenbewegung.

Ein Gebet streikender Arbeiterinnen.

Eine mysteriöse Geschichte.

Das rätselhafte Verschwinden zweier Frauen hält seit längerer Zeit schon die Gemüter in der Gegend von Schwaben   in Auf­regung und beschäftigt gegenwärtig auch den Untersuchungsrichter am Landgericht München I  . Danach ist Ende vergangenen Jahres die Schwiegermutter eines in einer Ortschaft unweit Schwaben  wohnenden Waldarbeiters plöglich verschwunden. Diefer Tatsache wurde erst keine weitere Bedeutung beigelegt, bis anfangs Februar d. J. auch die Frau des Waldarbeiters, Mutter von In einer Miederfabrik von Kalmazoo( Michigan   in Nord  - fünf Kindern, auf rätselhafte Weise verschwand. amerika) traten, wie das Gewerkschaftsorgan der Textilarbeiter Seine nach der Mutter fragenden Kinder soll der Waldarbeiter berichtet, 350 Mädchen vor einigen Wochen in den Streit, am ersten Tage damit getröstet haben, daß er sagte, fie sei zur Kirche weil sie bei den Hungerlöhnen, die dort gezahlt werden, nicht eri- gegangen; am zweiten Tage soll er ihnen gesagt haben, die Mutter stieren können. Sie verlangten eine bescheidene Lohnerhöhung und fei zu Verwandten nach Passau  . Kurz, die Mutter blieb verschwunden. eine menschenwürdige Behandlung, wurden aber vom Fabrikanten Das gab der Fama allerlei Stoff zu Mutmaßungen, die sich schließ Nun fam der Wald­furz abgewiesen. Die streikenden Mädchen stellten dann Streiflich zu direkten Anschuldigungen verdichteten. posten auf, um die arbeitswilligen Arbeiterinnen, die der Fabri- arbeiter im Wirtshaus mit einigen Bauern in Streit, wobei ihm Sei stad, ich weiß, wo Dei Alte ist!" fant angestellt hatte, durch gütliche Ueberredung vom Streitbruch ein Gütler zurief: Waldarbeiter entfernte fich aus der Wirtschaft, und als abzuhalten. Die Streifpoften wurden verhaftet und von einem Der Richter zu Geld- und Gefängnisstrafen verurteilt. In ihrer Not später auch der Gütler den Heimweg antrat, wurde plöglich wandten sich die Mädchen an den lieben Gott im Himmel, damit in stockfinsterer Nacht ein Revolverschuß auf ihn abgegeben, den Gütler nur leicht verlegte. Dieser hielt dent er die Streitbrecherinnen bekehre und den Fabrikanten bestrafe. der Josephine Casan, Führerin der streikenden Mädchen, verfaßte ein Angreifer fest und Leuchtete ihm mit einem Streichholz ins Gesicht. Notgebet für ihre Kolleginnen, das diese in der Nähe der Mieder- Er erstaunte nicht wenig, als er in dem Revolverhelden den Wald­arbeiter erkannte, mit dem er vorher in Streit geraten war. Db­fabrik dreimal täglich verrichteten. Es heißt darin: Unser lieber Bater, unser guter Gott, der du so barmherzig wohl ihn der Gütler genau erkannte, leugnete der Waldarbeiter am bist und gesagt hast, wer bittet, dem wird gegeben", wir bitten anderen Tage dem recherchierenden Gendarmen gegenüber, auf den einen Schuß abgegeben zu haben. Der Walds dich demütigst, daß du uns bessere Löhne verschaffst, damit Gütler eines Verbrechens des Lotschlags wir uns halbwegs anständig fleiden und ernähren können. Unser arbeiter wurde wegen stellte nach wie vor hartnädig in Da die Glasindustriellen in Deutschland   nicht genügend jugend- Arbeitgeber ist zwar sehr reich, weigert sich aber, unsere Bitten verfuchs verhaftet und stellte nach Dieses Leugnen liche Arbeiter unter so schlechter Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erfüllen und hat die Hilfe der Polizei angerufen, um uns Abrede, auf den Gütler geschossen zu haben. finden, haben besonders die großen Werke zu einem etwas un- vollständig zu erdrücken. Beschüße unsere Streitposten, welche kommt den Behörden verdächtig war, weshalb vermutet wird, daß sauberen Mittel gegriffen Sie senden Agenten in die österreichi- von gottbergessenen, herzlosen Polizisten brutal angegriffen wur- der Waldarbeiter Frau und Schwiegermutter gewalt­schen Kronländer, besonders nach Bosnien   und Ungarn  , um jugend- den. Wir haben uns an die Pastoren, an die Presse und sam beseitigt, die Leichen eventuell bergrabenga hat und daß der Waldarbeiter auch den Gütler, in dem er einen liche Arbeiter anzuwerben, die allem Anschein nach noch unter an das Publikum gewandt, aber sie haben uns nicht geholfen. 14 Jahre alt sind. Da diese ausländischen jugendlichen Arbeiter Segne unsere Union  , damit sie stark wird und wir in den Stand unbequemen Zeugen vermutete, durch seinen Angriff beseitigen wollte. oft nicht lesen und schreiben können, so tann ihnen, oft nicht plau- gesetzt werden, den herzlosen Arbeitgebern Widerstand zu leisten Auf Anordnung des Untersuchungsrichters wird in den nächsten fibel gemacht werden, in welcher Art sie ausgebeutet werden. Auch und wir uns nicht immer an dich um Hilfe wenden müssen. Du Tagen das Terrain, insbesondere die umliegenden Wälder mit diese noch im Kindesalter stehenden Burschen müssen Ueberschichten siehst unsere Kleinen Kinder hilflos und leidend und du siehst die Dachshunden abgesucht. machen; unter der schweren Nachtarbeit, die durch Ueberschichten bis streifenden Mädchen, welche die Sünde hassen und doch durch die zu 18 Stunden ausgedehnt wird, drohen sie zusammenzubrechen. Armut gezwungen werden, zu sündigen. Alle diese Uebertretungen wurden von der Organisation der Glasarbeiter wiederholt festgestellt und gebrandmarkt; trotzdem wird die Ausnutzung der jugendlichen Arbeitskraft in systematischer Weise fortgesetzt. Würden die Industriellen eine anständige Behandlung und Bezahlung für die schwere Arbeit in Glashütten   geben, so würden sie in Deutschland   genügend erwachsene Arbeiter finden. Die Verpflegung der aus dem Ausland herangezogenen jungen Arbeitskräfte ist eine sehr mangelhafte. Gewöhnlich wird die Kost aus den Fabritekantinen bezogen, deren Besitzer aus den Aller­ärmsten auch noch Profit herausschlagen. Die Schlafräume in den Betrieben spotten oft jeder Beschreibung; Reinigung und Ventila­tion läßt sehr viel zu wünschen übrig.

Die Lebenshaltung der in der Glasindustrie beschäftigten jugendlichen Arbeiter ist durch die übermäßig ausgedehnte Nacht­arbeit auf einen Tiefstand herabgedrückt, der als unbeschreiblich be­zeichnet werden muß. Der Bundesrat hat geradezu die Pflicht, dem Verlangen der Glasarbeiter zu entsprechen und die Ausnahme­bestimmungen so festzusehen, wie von den organisierten Arbeitern vorgeschlagen. Die Nachtarbeit kann mit der einzigen Ausnahme, der Bedienung und Unterhaltung der Feuerungs- und Schmelz­öfen, auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Für die Verarbeitung der geschmolzenen Glasmaffe genügt die Zeit von 4 Uhr morgens bia 10 Uhr abends vollkommen. Ja, es dürfte sich nach ganz kurzer Beit von selbst ergeben, daß diese Einschränkung der Nachtarbeit einen wesentlichen Borteil für die Industriellen selbst bietet, dann erhalten die Glasöfen zum Schmelzprozeß mehr Beit, dann wird das zur Verarbeitung fommende Glas in bedeutend besserem Zu­sband abgeschmolzen werden fönnen und die Verarbeitung wird sich besser und vorteilhafter als bisher vollziehen.

Unsere Arbeitgeber

find so hartherzig und profitgierig, wie die Wucherer, die du aus dem Tempel getrieben hast, und unsere Richter und Polizisten sind so grausam wie Pilatus, Herodes und ihre Schergen. Herr, verlasse uns nicht!"

So weit das Gebet. Die Anspielung auf die Sünde ist wohl so zu verstehen, daß viele Mädchen den Vorgesetzten zu Willen sein müssen oder weil der Verdienst so gering ist, ihren Leib an andere Männer, die sie nicht lieben, verkaufen müssen.

Das Gebet scheint zwar nicht erhört worden zu sein, denn die Arbeiterinnen sandten Vertrauenspersonen nach Detroit   und ande­ren Städten Michigans, um Gelder für Streitunterstützung zu sammeln. Dieser Schritt hatte mehr Erfolg als das dreimal täg­lich zu Gott in den Himmel gesandte Gebet. Immerhin empfehlem wir unseren christlich" Organisierten eine gleiche Verurteilung der Arbeitgeber, Streifbrecherinnen und Polizei.

Aus aller Welt.

Kleine Notizen.

Bei der Arbeit erstict. Auf der Zementfabrit in Neubedum ( Westfalen  ) find zwei italienische Arbeiter, die an der Erweiterung eines Kellerraumes vier Meter tief unter der Erde beschäftigt waren, durch Einatmen von Erdgasen erstidt.

Familiendrama. Am Mittwochmorgen hat in seiner Wohnung in Offenbach   der Lackierer Adam 8ipp auf sein elf Monate altes Kind geschossen und sich dann selbst durch einen Revolverschuß entleibt. Das Kind wurde schwer verleşt ins Krankenhaus gebracht. Als Grund der Tat gibt der Mann in einem hinterlassenen Briefe an, daß er sich von seiner Frau hinter. gangen fühlte.

Revolte in einem rumänischen Zuchthause. Im Zuchthause zu Galas revoltierten die Sträflinge gegen die Verwaltung. Sur Unterdrückung des Aufstandes wurde Gendarmerie herangezogen. In dem Kampfe zwischen den Gendarmen und Zuchthäuslern wurden ein Gendarm und sieben Sträflinge getötet und 17 schwer berlegt.

Folgenschwerer Gerüsteinsturz. Auf einem Neubau in Buenos Aires   stürzte das Baugerüft ein und begrub zahlreiche Arbeiter unter sich. 27 Arbeiter erlitten Berlegungen, zwei davon liegen im Sterben.

Absturz eines russischen Fliegers. In Petersburg   stürzte Mittwoch morgens der Aviatiker Raje w sti bei Flugverfuchen mit einem neuen Apparate ab. Rajewski wurde so schwer verlegt, daß fein Bustand hoffnungslos erscheint.

Der nationale Hungerftreik der frauen. Freiwilliger Hungerstreik oder politische Freiheit ist das neueste Losungswort, das, wie bereits kurz gemeldet wurde, die englischen Suffragetten geprägt haben, um ihren Stimmrechtsforderungen er höhten Reiz zu geben. Wenn es nach dem Wunsch und Willen von Miz Mary Gawthorpe, der Ruferin in diefem Hungerstreit zur Erzwingung des Frauenstimmrechts, geht, sollen am ersten Weih­Wer da weiß, wie schwer die immerhin recht bedeutende Zahl nachtsfeiertag nach dem letzten Schlage der Mitternachtsstunde in der jugendlichen Arbeiter in der deutschen   Glasindustrie zu leiden hat, wird verlangen, daß eine durchgreifende Reform geschaffen ganz England die politisch mündigen Frauen zum Zeichen des Pro­werden muß. Kennt die Regierung und der Bundesrat diese Bu- teftes gegen ihre Unterdrücker die Eßarbeit einstellen und sie nicht stände, dann muß dem Verlangen der organisierten Glasarbeiter eher wieder aufnehmen, bis ihnen ihr Recht geworden ist. Miß Gawthorpe ist es mit ihrer verrückten Jdee, die nur dazu beitragen NO. entsprochen werden. fann, die Sache der englischen Stimmrechtlerinnen weiter zu tom N. promittieren, heiliger Ernst, wie der folgende, von ihr veröffentlichte Aufruf beweist:

Gerichts- Zeitung.

Titulatur Zahnklinik".

Annahmestellen für ,, Kleine Anzeigen" Berlin   C. A. Sahnisch, Aderstr. 174.

W.

G. Schmidt, Kirchbachstr. 14.

R. Hackelbusch, Petersburger Plaz 4. Gustav Vogel, Koppen­straße 82. N. Wengels, Gr. Frankfurter Str. 120. 2. Zucht. Immanuelfirchstr. 12. J. Neut, Barnimitr. 42. W. Baumann, Rheinsberger Str. 67. H. Fischer, Bastianſtr. 6. Karl Mars. Greifenhagener Str. 27. J. Hönisch, Nazarethkirchstr. 49. H. Vogel, Lorgingstr. 37. A. Zieh, Invalidenstr. 124.

2. Dechand, Rubeplatstr. 24.

" Wir stehen am Vorabend einer neuen Parlamentssession. Wenn NW. Kar! Anders, Salzwedelerstr. 8. diesmal unsere Erwartungen wieder getäuscht werden, schlage ich vor, SW. S. Werner, Gneisenaustr 72. Daehn, Hagelberger Str. 27. Der Polizeipräsident von Charlottenburg   hatte durch Ver- in ganz England einen weiblichen General hungerstreit So. Bauf Wöhm, zen. Klak 14/15. V. Sorich, Engelujer 15. St. Fris, Prinzenstr. 31. H. Lehmann, Rottbuser Damm 8. fügung dem Zahntechniker Altmann aufgegeben, von seinem Haus- zu inszenieren. Und zwar soll diefer am 25. Dezember um 12 Uhr Adlershof  . Karl Schwarzloie, Bismardstr. 50. schilde die Aufschrift" Zahnklinik" zu beseitigen, sowie die Worte: nachts beginnen. Ich fordere deshalb alle Frauen, denen die Er- Baumschulenweg. 5. Hornig, Marienthalerstr. 13, L " Behandlung durch Arzt, Zahnarzt Der Bezirksausschuß setzte die Verfügung außer Kraft. Das fämpfung der politischen Freiheit am Herzen liegt, auf, mir unver- Borsigwalde  . Paul Kienast, Rauschstr. 10. Charlottenburg  . Gustav Scharnberg, Sefenheimer Str. 1. die Klage A.s endgültig ab. Begründend wurde ausgeführt: Unter feiner langen Briefe und Auseinandersetzungen, es genügt die Ueber- Grünan. Franz Ricin, Friedrichstr. 10. Oberverwaltungsgericht hob jedoch fürzlich das Urteil auf und wies züglich ihre Zustimmung zu erklären. Es bedarf zu dem 3wed Friedrichshagen  . Ernst Werkmann, Köpenicker Str. 18. Zahnklinik verstehe man eine Anlage, die von einer approbierten fendung einer Postkarte, die am Kopf das Gelübde" Ich verspreche" Johannisthal  . Bielide, Raifer- Wilhelm- Plaz 6. Medizinalperson unternommen werde. Da das hier nicht der Fall und den Namen und die Adresse der Frau trägt, die entschlossen ist, Karlshorst  . Richard Küter, Rödelstr. 9, II. Köpenick  . Emil Wikler, Riegerstr. 6, Laden. sei, dürfe jene Bezeichnung auf dem Schilde nicht gebraucht werden. fich dem freiwilligen Hungerstreit zu unterziehen. Besonderen Wert Lichtenberg  . Etto Seifel, Bartenbergstr. 1. Was die Worte:" Behandlung durch Arzt, Zahnarzt" angehe, lege ich auf die Beitrittserklärung von Ehefrauen, Schwestern, Nieder- Schöneweide. With. Iluruh, Brüdenstr. 10. so müßten sie beim Publikum die Vorstellung hervorrufen, daß das Müttern und Familienangehörigen von Mitgliedern des Parla Nowawes. Wilhelm Jappe, Friedrichstr. 7. Bublifum jerzeit in dem Betriebe eine derartige Medizinal­Ober- Schöneweide. Alfred Bader, Wilhelminenhofstr. 17 II. person vorfinde. Das sei auch nicht der Fau gewesen, denn nach ments und der Regierung, von Bekannten und Freundinnen Pankow  . Ctto Rißmann, Mühlenstr. 30. den Behauptungen seien mit solchen Aerzten nur Verträge abge- aller in hoher sozialer Stellung befindlichen Männer, von gesell- Reinickendorf. P. Gursch, Provinzstr. 56, Laden. schloffen, wonach sie, wenn V. es für erforderlich halte, auf schaftlich und beruflich angesehenen Suffragetten, von Schrift- Neukölln. M. Heinrich, Nedarjtr. 2. Conrad, Hermannstr. 50. C. Rohr, Siegfriedstr. 28/29. telephonischen Anruf erscheinen müßten. So rechtfertige sich das ftellerinnen, Künstlerinnen, Wissenschaftlerinnen und Lehrerinnen. Schöneberg  . Wilhelm Bäumler, Martin- Luther- Str. 69 im Laden. Rummelsburg  . A. Rosenkranz, Alt- Boghagen 56. polizeiliche Einschreiten auch in dieser Beziehung. Spandan. Köppen, Breitestr. 64. Steglitz  .. Bernfee, Alsenstr. 5. Tempelhof  . Joh. Krohn, Boruſſiaſtr. 62. Treptow  . Robert Gramenz, Stiefbolzstr. 412, Raden. Weißensee  . Fuhrmann, Sedanſtr. 103. Schillert, Berliner Allee 253. Wilmersdorf. Paul Schubert, Wilbelmsaue 27.

Streitbrecher pfui!

Das Reichsgericht verwarf am Dienstag die Revision der Bergarbeiterfrau Ebbeit, die am 27. März vom Landgericht Dort­ mund   wegen vermeintlicher Beleidigung zu einer Woche Gefängnis Berantwortlicher Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln. Für den

Wenn angesichts der Einmütigkeit der zum äußersten entschlossenen Frauenwelt das Parlament in seiner ablehnenden Haltung verharrt, wird der Hungerstreit eine Notwendigkeit, und es ist dann eine un­abweisbare Pflicht für uns Frauen, den Streik mit Entschlossenheit und mit dem vollen Bewußtsein, daß er für viele von uns den Tod zur Folge haben kann, durchzuführen." Enseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts

Bucheruderes u. Verlagsanstalt Baul Singer u. Co., Berlin   SW.