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Donnerstag,
Gerichts- Zeitung.
Der Pastor als Erzieher.
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Richard Lenz befundeten eine lange Reihe. seiner Mitschüler, daß der daß er sehr erregt gewesen sein müsse. Sonst pflege ein Gericht Bastor ihn an den Ohren geschüttelt hatte, so daß Blut solche Versicherungen als Ausrede abzulehnen. Mindestens habe der floß. Diese Bekundung wurde unterstützt durch einige Er- Angeklagte, da er einige Er Angeklagte, da er gegen den Grundsatz guter Pädagogen in wachsene, die den Knaben furz nach seiner Heimfehr aus Erregung strafte, fahrlässige Störperverletzung begangen, die nicht Wegen Mißhandlung eines Konfirmanden hatte gegen den an der Konfirmandenstunde gesehen hatten. Auch ein Kriminalwacht- ftraflos bleiben dürfe. Dem Antrag des Staatsanwalts, die Bes der Pfingstkirche( Petersburger Plazz) amtierenden Prediger Ludwig meister, dem die Mutter auf dem Polizeibureau den Juugen rufung zu verwerfen, schloß sich der Verteidiger Rechtsanwalt Kurt Sylvester auf Antrag des Vaters des mißhandelten Knaben die vorgestellt hatte, bestätigte, daß die Züchtigung so fagte er vor Ulrich an. Er nahm den Angeklagten gegen den Verdacht einer Staatsanwaltschaft öffentliche Anklage erhoben. Das Amtsgericht Gericht ein bißchen deutlich" ausgefallen war. Dazu kamen die Ausrede" in Schuß und suchte auch seine pädagogische BeBerlin- Mitteh die Mißhandlung als erwiesen an, glaubte aber in Bekundungen des Arztes, der den Jungen untersucht hatte. Er hatte fähigung" zu retten, indem er den erfolgreicheren Amtsbruder Uebereinstimmung mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft dem hinter dem einen Dhr eine klaffende blutige Wunde von 12 Benti- Schlegelmilch preisgab. Fast Ilang es wie Spott, als er von den Angeklagten, daß er nicht wissentlich das ihm zustehende Büchtigungs- meter Länge und 2 Zentimeter Breite und hinter dem anderen phänomenalen Erfolgen" dieses vermeintlichen Entlastungszeugen recht überschritten habe, und erklärte ihn daher für straffrei. Gegen Ohr eine etwas kleinere ähnliche Wunde festgestellt und gab sein sprach, der den Angeklagten so schwer belastet hatte. Die Freidieses Urteil tegte der als Nebenkläger zugelassene Vater des Miß- Gutachten dahin ab, daß man schon ordentlich zerren" müsse, um iprechung des Angeklagten sei notwendig schon un der Diszipli Handelten die Berufung ein, so daß gestern vor dem Landgericht solche Wunden beizubringen. Die weitere Angabe des Konfirmanden willen, die das Gericht schüßen müsse. Berlin I( Strafkammer 5) die Erziehungsmethode des Pastors noch Lenz, daß Pastor Sylvester ihn auch mit der Faust ins Kreuz gepufft Das Gericht tam zu dem Urteil, die Berufung sei zu verwerfen, einmal geprüft werden mußte. habe, wurde durch die übrigen Zeugen nur vereinzelt unterstüßt. so daß es bei der Freisprechung perbleibt. Erwiesen sei, daß Pastor Die meisten Beugen erklärten, nichts davon gesehen zu haben. Ein Sylvester den Konfirmanden Lenz an den Ohren zog, so daß sie älterer Schüler, der gleichfalls früher Konfirmande von Sylvester bluteten. Hiermit habe er das Büchtigungsrecht, das ihm im übrigen gewesen war, bekundete, daß der Pastor im Unterricht„ rote zustehe, überschritten. Er sei aber wohl so erregt gewesen, daß er Hunde!" geschimpft habe. nicht mehr wußte, was er tat. Man müsse annehmen, daß er infolge der Erregung über die Unbotmäßigkeit der Jungen sich in einem an Bewußtlosigkeit grenzenden Zustand befand, der die freie Willensbestimmung ausschloß. Auch Fahrlässigkeit liege nicht vor.
Wieder kam da zur Sprache, daß in der Konfirmandenstunde des Predigers Sylvester eine geradezu tolle Wirtschaft geherrscht hat, gegen die er mit Brügeln ankämpfen zu sollen glaubte.
Der Angeklagte erklärte, er habe den Konfirmanden Richard Lenz im Verdacht gehabt, im Konfirmandensaal eine Stinkbombe gelegt zu Der Verteidiger Rechtsanwalt Kurt Ulrich hatte wieder Beweis haben. Solche und ähnliche Streiche seien oft verübt worden, man dafür angetreten, daß im Konfirmandenunterricht des Pastors Sylhabe Erbsen im Konfirmandensaal ausgestreut, Spedichwarte und vefter die tollsten Rüpeleien verübt worden seien. Sie wurden geGummi auf den Ofen gelegt, eine Tüte Pferdemist mitgebracht, dem schildert vom Kirchendiener Winkel, der über wüsten Radau, über Pastor Sylvester, dessen Mißerfolg auf dem Gebiete der ErPastor die Kleider mit Kreide beschmiert usw Da Lenz fich noch Verstreuung von Sand, Kieselsteinen, Pferdekot, über Legung von ziehung durch diese Urteilsbegründung schonungslos festgestellt wird, renitent benommen und die Anordnung, vorzukommen, nicht sogleich Stinkbomben berichtete. Ein schlechter Dienst wurde dem Angeklagten hat inzwischen den Staub der sündigen Reichshauptstadt von seinen befolgt habe, so habe er, der Pastor, ihm eine Ohrfeige gegeben. wieder durch die Aussagen des Pastors Schlegelmilch erwiesen,
Daß er Lenz, wie die Anklage ihm zur Laft legte, an den Ohren von dem er einige Monate im Konfirmandenunterricht vertreten Füßen geschüttelt. Am letzten Sonntag hat er sich von der Pfingstgeschüttelt habe, so daß hinter beiden Ohren blutende Riffe worden war. Schlegelmilch schilderte die Jungen als völlig aucht- gemeinde verabschiedet, um in einem Dorf bei Küstrin das Pfarramt entstanden, bestritt Sylvester. Er versicherte, daß er sich los. Einen der schlimmsten habe er gepadt und geschüttelt, dann zu übernehmen. nicht erinnere, etwas Derartiges getan zu haben. Das Konsistorium erst habe der Junge klein beigegeben. Ueberbaupt seien die Jungen
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Briefkaften der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet 2inbenstraße 69, born bier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4½ bis 7½ Uhr abends, Sonnabends,
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verden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor.
habe durch Verordnung gestattet, gegen grobe Ausschreitungen von folgfamer geworden, als er ,, scharfe Saiten aufgezogen" hatte. Der VerKonfirmanden den Stock zu gebrauchen, er selber aber habe immer treter des Nebentlägers, Rechtsanwalt Kurt Rosenfeld , stellte fest, nur" Ohrfeigen gegeben. Es sei auch nicht wahr, daß er seine Kon- daß Zeuge weder Ohrfeigen gegeben, noch an den Ohren gerissen, firmanden als rote Hunde" beschimpft habe oder als Strolche, die noch in das Kreuz gepufft und dennoch die Jungen zur Raison geer noch ins Zuchthaus bringen werde. Den Knaben habe er nur ge- bracht habe. Schlegelmilch erklärte wiederholt, daß er mit eindringsagt:" Am häufigsten besucht mich der Kriminalschuhmann, der be- lichen Ermahnungen Erfolg gehabt habe. Ein paar Gemeindeschulfragt mich über euch. Daher notiere ich mir euere Streiche; denn lehrer soften sich über das Schülermaterial Sylvesters äußern, das die muß ich ihm sagen." Im Anschluß daran habe er sie dann er- fie aus ihrer eigenen Unterrichtstätigkeit kannten. Lehrer Eduard C. 23. 72. Fordern Sie vom Eigentümer Beseitigung der Mängel mahnt, nichts Böses zu tun. Er schloß seine Schilderung des Radtke hat bei Lenz keinen Widerstand bemerkt. Lehrer Steffens unter Segung einer etwa zehntägigen Frist. Verstreicht diese erfolglos, jo schlimmen Treibens der Jungen mit den Worten:„ Es ist entfehlich, hat„ das Gefühl gehabt, daß die Eltern gegen ihn fann Klage erhoben werden, die nicht aussichtslos erscheint. D. I D. 100. 1. Nach in solcher Situation Stunde für Stunde zu unterrichten. Ich bin( den Lehrer) arbeiteten". Der Kirchenälteste Albrecht wußte zu Schöneberg 100. Berjährung ist nicht eingetreten. dadurch herzkrank geworden und habe auf einige Monate in ein erzählen, daß er einen Konfirmanden zu den anderen habe fagen Ablauf von fünf Jahren kann der Schuldner erneut zur Ableistung des Offenbarungseides geladen werden. 2. 250. 30 Jahre. F. B. 300. Sanatorium gehen müssen. Meinen innersten Gefühlen widerstreitet hören, der Vater habe gesagt, er brauche sich von den Schwarzen Sie haben nach Ihrer Darstellung ein Recht auf Wiedereinräumung des es, Kinder zu unterrichten, die unwürdig sind, das Abendmahl nichts gefallen zu laffen. Kellers. Fordern Sie den Eigentümer dazu auf; bleibt diese Aufforderung Die Miete müssen Sie zahlen. zu genießen. Ich halte es mit den Worten des Petrus : Welcher Für den Nebenkläger beantragte Rechtsanwalt Kurt Rosenfeld , erfolglos, fönnen Sie lagen. M. S. 1. Ja. 2. Bis unter euch unwürdig ist, der isfet sich selber das Gericht." Prediger den Angeklagten der Mißhandlung schuldig zu sprechen und zu be-.. 68. Die Kostenforderung ist verjährt. zu dem Zeitpunkt, wo das Kind seinen Unterhalt selbst erwirbt. 3. Ja, die Sylvester behauptete, die geschilderten Zustände feien nicht bloß in strafen. Der Angeklagte habe wahrscheinlich so wenig pädagogische notwendigen Stoften. Die Ansprüche können nicht durch Sie, sondern durch geltend gemacht feiner Konfirmandenstunde vorgekommen, ähnliches komme eigentlich Befähigung, daß er gegen die Nüpeleien der Jungen ohnmächtig ben gefeßlichen Vertreter- anscheinend die Mutter werden. Invalidenversicherung. 1. Nach dem von der Drts. war, aber das gebe ihm noch nicht das Recht, zu Mißhandlungen zu frankenkasse festgesetzten durchschnittlichen Tagelohn. 2. Nach dem Die Beweisaufnahme brachte dasselbe Ergebnis, wie in der schreiten. Aus Sylvesters Versicherung, daß er sich nicht erinnere, Lenz ortsüblichen Tagelohn. . G. 44. Ihre Angaben reichen nicht tommen Sie in die Sprechstunde. Verhandlung vor dem Amtsgericht. Mit dem früheren Konfirmanden an den Ohren gezauft zu haben, habe das Amtsgericht geschlossen, aus;
bei allen Amtsbrüdern vor.
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