Bildet die Wurzel des unauslöschlichen Haffes des Bentrumsführers Gröber gegen die Volkspartei.
Die Wahlen von 1906/07, die ersten auf Grund der neuen Verfassung vorgenommenen, führten zu folgendem Ergebnis. Bei den Wahlen in den 70 Bezirken( von denen 69 je einen, Stuttgart - Stadt fechs Abgeordnete wählt) erhielten
Dada
Sozialdemokratie Zentrum Bolkspartei
Nationalliberale.
Konservative
•
6
Stimmen
Mandate
91 659
•
89 859
25 Proz. 24
11
21
"
80 012
21
20
58 044 51 908
16 14
"
11 12
•
-
Dazu tamen erstmals 17 in zwei Landeswahlkreisen( in dem einen 9, dem anderen 8) durch Verhältniswahl gewählte Abgeord nete, von denen entfielen auf Gesamtstärke
Sozialdemokratie
9
Pentrum Bolkspartei. Konservative Nationalliberale
4443
der Fraktion 15 25
24
Das Zentralfomitee der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Ruß- bedingte Ausfehung des Urteils ist einzuführen. Der Jugendliche lands( das ist die Fraktion des Genossen Lenin ) sendet uns eine wird für ein bis drei Jahre auf Bewährung gestellt und von einem längere Erwiderung auf unseren Bericht vom 5. Oftober über die Fürsorger geleitet Diese bedingte Verurteilung hat vor dem be= Konferenz fozialdemokratischer russischer Organisationen, in der bedingten Strafnachlaß voraus, daß die Verurteilung ganz unterhauptet wird, daß in jener Konferenz die russischen Arbeiterzentren bleibt, wenn sich der Jugendliche bewährt, daß ferner der Richter, überhaupt nicht vertreten" waren. Blechanow habe die Teil- wenn er das Urteil fällen muß, nunmehr erst die Strafe auswählt. nahme an der Konferenz abgelehnt und Alegiusti, früherer Ab- Als Strafen sind nur Geldstrafe, Haft und Gefängnis zu verwengeordneter der zweiten Duma, diese verlassen.
Polizeiliches, Gerichtliches ufw.
Der prügelnde Lehrer.
stimme" eine Darstellung der Züchtigung eines Schülers burch den In einer Notiz aus Sachfendorf hatte die Märkische VollsLehrer Herrig gegeben und auf Grund eines vorliegenden ärztlichen Attestes den Vorwurf der Ueberschreitung des Büchtigungsrechtes erhoben. Wegen Beleidigung des Lehrers wurde gegen den verantwortlichen Redakteur Bartels Anklage erhoben, die das Kottbuser Landgericht am Mittwoch beschäftigte. Das Richter follegium ging über den Antrag des Staatsanwalts, der 100 M. Geldstrafe beantragt hatte, noch hinaus und verurteilte den Genossen Bartels zu 150 M. Geldstrafe. Intereffant war in der Zeugen bernehmung, daß der prügelnde Behrer sich den Richtern als Bei diesen Proporzwahlen hatte sich das Stimmenverhältnis leitender Geift in patriotischen Bereinen vorstellte. gegenüber den Bezirkswahlen nicht unwesentlich verschoben. Die Um die von ihm geübte besonnene Art des Prügelns zu demonNationalliberalen wurden von den Konservativen und Landwirts- in zwei Arten gezüchtigt werden soll. Eine neuartige Theorie der ſtrieren, legte der Zeuge Photographien vor, die zeigen, wie bündlern an den Sailuß gedrängt. Die nationalliberale Partei- Schulprügelei! Bartei- awei organisation ist die schwächste, bei den Bezirkswahlen erzielen sie ihre bescheidenen Erfolge mir noch mit Hilfe beliebter" Kandidaten. Das Ergebnis der Reichstagswahlen vom 12. Januar d. I.
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hat nun bereits gezeigt, welche Verschiebungen im Stärkeberhältnis Dritter
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den. Der Verweis wird durch die bereits vorgeschlagenen Maß regeln entbehrlich, Brügelstrafe ist völlig indiskutabel. Die Haft ist als Custodia honesta( ehrenhafte Verwahrung) zu gestalten und von Gefängnis und Zuchthaus völlig zu trennen. Dem Richter muß aber auch die Möglichkeit eröffnet werden, den Jugendlichen statt zu bestrafen, der Fürsorgeerziehung zu überweisen, wenn die droht. Bei schweren Verbrechen, Verwahrlosung oder sittlicher Tat feine sehr schwere ist und die Verwahrlosung des Jugendlichen Verderbnis muß auf Gefängnis erkannt werden.
Die Gefängnisstrafe ist in besonderen Jugendgefängnissen zu vollziehen, die auf dem Lande liegen, mit landwirtschaftlichen Betrieben verbunden und ganz in den Dienst der Besserung der Jugendlichen zu stellen sind. Von dem Strafvollzug ist alles Düſtere, Die Jugend Niederdrückende und Entehrende fernzuhalten, er muß in seelischer und körperlicher Beziehung alle guten Kräfte der Ju gendlichen entwickeln und stählen. Der Strafvollzug ist progressiv zu gestalten. Die Dauer der Anhaltung wird nicht von vornherein bestimmt, vielmehr fällt der Richter zunächst ein unbeſtimmtes Strafurteil". Das Gesetz soll ein allgemeines Mindestmaß und Dauer der Anhaltung richtet sich nach den Ergebnissen des VollHöchstmaß festsehen, etwa 1 Jahr und 10 Jahre. Die tatsächliche zuges. Nur so fann die Gefängnisstrafe zu einem wirksamen Besse rungsmittel gemacht werden und dem Schutz der Gesellschaft dienen. Der Referent bespricht eingehend die amerikanischen Einrich tungen. Es müßten die Einrichtungen so getroffen werden, daß der Bestrafte
deutscher Jugendgerichtstag. efte als taugliches Glied in die Geſellſchaft zurüdtehre.
der Parteien feit 1906 eingetreten sind. Die Sozialdemokratie Schließlich fordert der Referent, daß bei Personen im Alter vom brachte 153 335 32,5 Proz. aller Stimmen auf. Konservative 18. bis zum 20. Lebensjahre die Todesstrafe und die lebenslange und Zentrum bracht en es zusammen auf 163 492 34,6 Proz., Der dritte deutsche Jugendgerichtstag wurde gestern hier unter Freiheitsentziehung ausgeschlossen sein müsse. Wenn die ReNationalliberale und Volkspartei zusammen auf 155 221 Stimmen zahlreicher Beteiligung durch Amtsgerichtsrat Dr. Köhne- Berlin form des Strafrechts überhaupt die Rehabilitation nicht allgemein 32,8 Proz. Die Eozialdemokratie als die weitaus stärkste Partei eröffnet. Nach den Begrüßungen sprach Prof. Förster- Zürich über einführt, so soll sie doch im Sinne voller Tilgung der erlittenen stelt also eine bedeutende Macht und in vielen Bezirken eine gegenüber der anwachsenden Kriminalität der Jugendlichen. Er Strafvollzug für Jugendliche anerkannt werden.( Beifall.) felt also eine bedenstende Macht und in vielen Bezirken eine die Notwendigkeit und Dringlichkeit gesetzgeberischer Maßnahmen Verurteilung durch Wohlverhalten während längerer Zeit nach dem Gefahr für die Bürgerlichen, besonders die liberalen Parteien bar. wandte sich gegen die Bestrebungen, welche die Erziehung an Stelle Der zweite Referent zu diesem Thema, Amtsgerichtsrat AllDas ist der Hauptgrund, der den Zusammenschluß der National- der Strafen sehen wollen. Demgegenüber müffe energisch erklärt menröder- Frankfurt a. M., kommt auf Grund seiner Ausführun liberalen und der Volkspartei herbeiführte. Die führende" werden, daß es keine durchgreifende Erziehung ohne Strafe gebe, gen zu folgenden Leitfäßen: 1. Das Strafverfahren ist so zu ge Stellung, die die Rodtspartei seit 1895 im Landtag einnahm, kann am wenigsten gegenüber jugendlichen Delinquenten. Man müsse stalten, daß alle Fälle ausgeschieden werden können, in denen Ersie ,, auf sich allein gestüßt, nicht mehr behaupten. Trotz der Ver- das Strafprinzip unverwischt aufrechterhalten und in den neuen aiehungs- und Besserungsmaßregeln einer Bestrafung vorzuziehen mehrung der vom Volte gewählten Abgeordneten um 23 durch die Formen eines besonderen Jugendstrafrechts zum Ausdruck bringen. find. In den übrigen Fällen muß es von allem ErziehungswidriVerfassungsreform blieb ihre Mandatsziffer schon im legten Land. Dagegen müßten an Stelle der Strafen und Erwachsenengefängnis gen freigehalten und Verfahren, Aburteilung und Strafvollstreckung tag um 7 hinter der von 1895 zurück. Sie versucht daher, gemein- pädagogisch organisierte Jugendstrafen treten. Erst nach solcher auf die Verhütung von Rückfällen eingestellt werden. 2. Die Wahl Strafvollstreckung fomme dann eine Erziehungs- oder Bewahrungs- avischen Straf- und Erziehungsverfahren sollte nicht nur in den jam mit den Nationalliberalen, ihren früheren Erzfeinden, zu frist. Diese Jugendstrafe brauche nicht immer die Form einer Sänden des Staatsanwalts liegen. 3. Bei der Anwendung der retten, was zu retten ist. Seitdem die Volkspartei den imperia Freiheitsberaubung besitzen. Es könnte dem jugendlichen Uebel Strafmittel darf der Gesichtspunkt der Erziehung nicht aus den listischen Rüstungsaberwitz mitmacht, zu dem auf dem Mannheimer fäter in leichteren Fällen und da, wo er aus seiner Laufbahn ge- Augen gelaffen werden. 4. Der Richter sollte bei der Auswahl der Parteitag noch die Rechtsschwenkung in der Zollfrage gekommen worfen werden würde, auch eine freie Sühnezeit unter der Kontrolle Erziehungsmittel, die an Stelle oder neben Strafen treten, nicht beschränkt sein. 5. Die vorhandenen Strafmittel erscheinen auch ist, muß man auch schon die Laternen zu Hilfe nehmen, wenn man eines Jugendpflegers auferlegt werden. Notwendig sei eine sorg für ein fünftiges Strafrecht als geeignete Grundlage. Jedoch ist noch einem Unterschied zwischen ihr und den Nationalliberalen entfältigere Ausbildung der Jugendpfleger und Jugendrichter vom ein Ausbau der bedingten Strafaussetzung erforderlich. 6. Bei der decken will. Die Stellung der Mehrheit der Volkspartei zu den pädagogischen Standpunkte aus. Dazu gehöre auch eine pädago= Ausgestaltung der Erziehungsmittel ist eine gefeßliche Regelung der sozialpolitischen Forderungen der Arbeiter war schon längst von gischere Gestaltung des Universitätsunterrichts.- Prof. Dr. Kriegs: Schußaufsicht notwendig und der Erlaß eines Reichsfürsorgegefeßes demselben Klaffenegoismus diftiert wie die der Nationalliberalen. mann- tiel als zweiter Referent hält es für nötig, daß das Jugend- anzustreben. 7. Im Interesse einer durchgreifenden erzieherischen gerichtsgesetz scharf das gegensäßliche Verhältnis von Strafe und Troydent regt sich in manchen von jenen Bezirken, in denen die Erziehung umgrenzt. Der Vorschlag der Entwürfe, dem Richter Fürsorge für straffällige Jugendliche empfiehlt es sich, auch künftig volksparteilichen Wähler nationalliberale Kandidaten unterstüßen die prinzipielle Entscheidung zu überlassen, verdiene feine Billigung. Jugendstrafrichter und Vormundschaftsrichter auf administrativem Jugendgerichte in der besonderen Form einer Personalunion von follen, immer noch der Widerstand. Der kleinbürgerlichen Gefolg- Auch der Vorschlag, auf die Bestrafung des jungen Rechtsverschaft der Volkspartei alten Schlags geht es gegen das Gefühl, den brechers zu verzichten und sich mit der Anordnung erzieherischer Der dritte Referent, Pastor Badhausen- Hannover, erklärte, daß Nationalliberalen ihre Kräfte zu leihen. Groß sind diese wider Maßnahmen zu begnügen, unterliege schweren Bedenken. Ge die gegenwärtige strafrechtliche Behandlung der jugendlichen Rechtsspenstigen Grappen freilich nicht, aber sie rühren sich in der würde hierin eine Prämie für schlechte Erziehung und eine Benach brecher unzulänglich sei. Gesetzlich geordnete Erziehungsmittel Oeffentlichkeit , und die Nationalliberalen bereiten durch ihr gleich teiligung der nicht Verwahrlosten liegen. Ga tönnte das auch dazu müssen angesichts der fittlichen unreife und der damit zusammenzeitiges Kuhhandeln mit der äußersten Rechten den Protestlern als Strafanstalt betrachtet werden würden. Es werde dabei auch friminellen Jugendlichen mehr als bisher angewandt werden. Die führen, daß die Erziehungsanstalten von der öffentlichen Meinung hängenden unzulänglichen Sühnefähigkeit einer großen Zahl der doo einen günstigen Boden. Ungeachtet der Bestimmung des Wahl nicht berücksichtigt, daß gegenüber sehr groben Graeffen, vor allem Herauffeßung der Strafmündigkeit auf das vollendete 16., minde in abkommens, daß keine der beiden Parteien mit einer dritten Ab- von älteren Jugendlichen, ein Bedürfnis vorhanden sei. Keine ftens aber auf das 14. Lebensjahr, erscheint wünschenswert, um der machungen treffen darf, erweisen die Nationalliberalen den Kon- Strafe werde jedoch anzutreten sein, wenn die Schuld des Erziehung Raum zu schaffen. Sollte dies nicht erreichbar sein, fervativen allerhand Liebesdienste. In dem einen Bezirk ver- Jugendlichen so gering sei, daß ein berücksichtigenswertes Ver- so ist um so dringlicher zu fordern, daß ein zukünftiges Gericht für zichten sie auf jede ernsthafte Agitationsarbeit gegen den Nachbar geltungsbedürfnis durch die kriminelle Verschuldung nicht hervor- ftrafmündige Jugendliche im Fall eines Rechtsbruches statt des zur Rechten, im anderen präsentieren sie einen„ nationalliberalen" gerufen werde. Dem Richter müsse die Möglichkeit gelaffen werden, Strafverfahrens das Erziehungsverfahren einleiten darf, wenn bei Kandidaten, wie ihn die Konservativen sich wünschen, im dritten in solchen Fällen von einer Etrafe abzusehen. Zugleich mit der den Jugendlichen Erziehungsbedürftigf- it und Erzieh agsmöglich unterstützen sie ohne weiteres den konservativen Kandidaten. Die Straffreierklärung sind Erziehungsmaßnahmen anzuordnen. Der feit festgestellt werden. Sollte diese Forderung nicht vurchführbar Folge ist, daß in verschiedenen Bezirken in volksparteilichen Bresse berücksichtigt werden. Nur für den Fall, daß das System der unbedingten Begnadigung zugelassen werden. Die ErziehungsbedürftigErziehungsgedante muß im Rahmen der strafrechtlichen Aktion selbst sein, so muß wenigstens die bedingte Verurteilung statt der bes äußerungen verkündet wird, eher werde der Sozialdemokrat ge- ftimmten Verurteilung nicht akzeptiert werden sollte, kann tros feit liegt vor, wenn der Jugendliche durch seine Umgebung gefähr wählt, als daß der konservativ- nationalliberale Bewerber bolts der hervorgehobenen Bedenken der Grundjab: Erziehung an Stelle det ist, ohne erziehlichen Schuh dafteht oder bereits subjektiv verparteiliche Unterstützung finde. Man darf jedoch derartige der Strafe dem Gesetzgeber zur legislativen Verwertung empfohlen wahrloft ist. Im Zweifelsfalle ist die Erziehungsmöglichkeit von " Drohungen" nicht zu hoch zu bewerten. werden.( Lebhafter Beifall.)- An die Referate schloß sich eine pädagogischen und psychiatrischen Sachverständigen festzustellen. Nur In einen gewissen Zusammenhang mit dem Niedergang der kurze Aussprache, in der sich fast sämtliche Redner im Gegensab wenn Erziehungsbedürftigkeit oder Erziehungsmöglichkeit nicht vorVolkspartei darf man auch das Ausscheiden des Präsidenten stellten zu den Ausführungen des ersten Referenten, Profeffor handen sind, ist der jugendliche Rechtsbrecher strafrechtlich zu be= v. Payer aus dem Landtag bringen. Er würde wohl doch noch Dr. Förster. Sie betonten fast ausnahmslos, daß das Moment der handeln. Dies trifft u. a. zu, wenn die Symptome subjektiver eine Periode ausgehalten haben, wenn dem Präsidentenwetter zu Debatte beteiligten sich Prof. Mittermayer- Gießen, Oberlandes von dem Delift einen normalen Erfolg hatte, wenn der Jugendliche Erziehung in den Vordergrund gestellt werden müsse. An der Verwahrlosung fehlen, wenn die bisherige Erziehung abgesehen trauen wäre. Unten anfangen" will er aber nicht aufs gerichtpräsidentpräsident a. D. Hamm- Bonn , Geh. Justizrat Frenkel- zukünftig in fittlich reiner Umgebung verbleiben wird, wenn er für neue, wie er selbst einmal erklärt hat. Außer Bayer stehen sämt- Breslau , Direktor Dr. Polligkeit- Frankfurt a. M. und Prof. Förster- bas Delikt verantwortlich gemacht werden kann. Jedoch ist bei der liche namhafteren Politiker Württembergs wieder zur Wahl. Einer Zürich im Schlußwort. Von einer Beschlußfaffung wurde Abstand Wahl der Strafe auf das feinere fittliche Empfinden und die Zuist sogar wieder aus der bureaukratischen Versenkung aufgetaucht, genommen. in der er vor 2½ Jahren verfunten war, nämlich D. b. Hieber, Der ehemalige zweite Vorsitzende der nationalliberalen Reichstags fraktion, der sich vom Parteileben zurückzog, als durch seine Gr nennung zum Regierungsdirektor seine Mandate erloschen waren. Hieber bewirbt sich jetzt wieder in seinem früheren Bezirk Welzheim , der während der letzten zwei Jahre im Besitz der Sozialdemokratie war, hat es aber nicht nur mit einem sozialdemokratischen, sondern auch mit einem konservativen Gegner zu tun, und selbst mit der vertragsmäßigen Unterstützung der Volkspartei hapert es.
Aus der Partei.
Erwiderung.
In feiner geftrigen Nummer veröffentlicht der Vorwärts" eine Lange Erklärung Stautsfys gegen mich, zu der ich mir drei turze Bemerkungen zu gestatten bitte.
Seute wurde über das Hauptthema
Straf. und Erziehungsmittel im einzelnen ihre Anwendung und Organisation
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funft des Jugendlichen Rücksicht zu nehmen. Erziehungsmöglich teit ist nicht vorhanden, wenn die Unmöglichkeit freier und gemeinsamer Erziehung durch Beobachtung in einer Erziehungsanstalt festgestellt ist, wenn die gefeßlichen Erziehungsmittel an dem Jugendlichen bereits erfolglos erschöpft sind, wenn das von ihm be= gangene Verbrechen seiner Natur und den Begleitumständen nach verhandelt. Der erste Referent, Universitätsprofeffor Dr. Graf v. trenge Einzelbehandlung notwendig macht. Muß ein psychopathisch Gleispach- Prag , führte aus: Alle modernen Staaten streben seit der minderwertiger, Jugendlicher straffrei bleiben, so sollte das GeJahrhundertwende danach, die Verwahrlosung und Kriminalität der richt dessen Ueberweisung in eine zwischenanstalt" oder eine HeilJugend vorbeugend zu bekämpfen. Deutschland hat sehr viel für und Pflegeanstalt beschließen können. Muß ein degenerierter Judie Jugendfürsorge getan, die Reform des Strafrechts hat es noch gendlicher bestraft werden, so ist in dem pathologischen Zustand nicht nachzuholen. Die Dringlichkeit dieser Aufgabe ergibt sich aus der ohne weiteres ein Strafmilderungsgrund zu sehen. Die auf Grund Kriminalstatistik. Der gemeinsame Grundzug aller Reformen geht des Gesetzes angeordnete Erziehung darf nicht durch nachfolgende dahin, das Gebiet der Strafe einguengen und Erziehungsmittel Strafe beschwert werden, mit Ausnahme des Falles, wenn die Eran ihre Stelle zu setzen. Eine radikale Richtung will die Strafe ziehung auf fortgesetten schuldhaften Widerstand stößt. Auf Anbei Jugendlichen durch Erziehungsmittel ersetzen, dagegen wollen trag der Erziehungsbehörde soll der Jugendrichter Ueberweisung die deutschen und österreichischen Entwürfe die Strafe nur be in das Jugendgefängnis verfügen dürfen. Bei dauernd guter Füh schränken und durch Erziehungsmittel ergänzen. In der Regel rung des Bestraften soll auf seinen Antrag die Strafe im Straffann die Ausschaltung der Strafe bei den Jugendlichen nicht emp- register gelöscht werden. Der Referent schlägt als Erziehungsfohlen werden, denn die Ausschaltung des Verantwortlichkeitsge- mittel, die durch Gesetz anzuordnen wären, vor: Den Verweis, die fühls würde die Jugend und ihren Geist schädigen. Dagegen muß Erziehungsaufsicht durch Jugendbeamte in der bisherigen Um1. Es ist eine freie Erfindung Kautskys, daß ich den Protest der eine engere Begrenzung der Verantwortlichkeit und die Möglich gebung, eventuell unter gewissen Beschränkungen der Bewegungshundert Genoffen gegen Hildebrands Ausschließung herausgehauen" teit gefordert werden, die Strafe zu vermeiden, wenn sie schädlich freiheit, Trennung von der bisherigen Umgebung, Unterbringung haben soll. Ich habe ihn als Tatsache erwähnt, aber nicht beurteilt. statt nüßlich durch ihre Nebenwirkungen sein würde. Die Ge- in einer Familie unter gleichzeitiger Erziehungsaufsicht, endlich Den Hohn Kautskys darüber, daß ich die von mir seit langem geteilten fängnisstrafe für Jugendliche muß so umgestaltet werden, daß sie Unterbringung in einer staatlich beaufsichtigten Erziehungsanstalt. und auch in der Neuen Zeit" bertretenen Ansichten von Marg und erziehlich wirken kann. Aus physiologischen Gründen ist die untere Er fordert weiter sorgfältige Auswahl der Jugendbeamten, die geEngels über eine bestimmte Frage nicht sofort geopfert habe, als sich Grenze der strafrechtlichen Verantwortlichkeit vom 12. auf das voll- feßlich zu bevollmächtigen find, die Erziehungsanstalten weiter zu herausstellte, daß Wolfgang Heine und Ruberrimus fie teilen, muß ich endete 14. Lebensjahr hinaufzusetzen. In diesem Alter ist bereits vervollkommnen und Seil- und Erziehungsanstalten einzurichien. mit männlicher Fassung zu ertragen suchen, ebenso wie feine Em die erforderliche soziale Selbständigkeit für die Strafmündigkeit Als gefeßliche Strafmittel nennt er die Geldstrafe, die freien vörung darüber, daß ich in einem Parteiorgan die Ansichten von erreicht. Das Alter von 14 bis 18 Jahren ist als Periode proble- Strafen" nach Foerster und die Gefängnisstrafe. Die PrügelMary und Engels vertreten habe. matischer Reife aufzufassen. Die Borfrage, ob der Jugendliche Strafe fowie furzfristige Freiheitsstrafen sind auszuschließen, die 2. Daß ich mein Gehalt stets pünktlich erhalten habe, auch wenn nach seiner Entwidelung verantwortlich gemacht werden könne, ist untersuchungshaft möglichst durch andere Mittel zu ersetzen. Die ich Artikel über hundert Jahre alte Vorkommniffe" schrieb, bestätige zu verneinen, wenn dem Jugendlichen wegen zurückgebliebener Gerichte für Jugendliche sollen fünftig so organisiert werden, das ich gern. Ich hoffe aufrichtig, daß Kautsky diefelbe angenehme Er- Entwickelung oder mangels der geistigen oder sittlichen Reife die die Funktionen des Vormundschaftsrichters und des Jugendstraffahrung gemacht hat, wenn er Artikel über zweitausend Jahre alte Fähigkeit fehlt, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder dieser Ein- richters in einer Hand vereinigt werden( Jugendamt), das JugendBorlommniffe" schrieb. Aber was gehen alle diese Sentiments bie ficht gemäß zu handeln. Die Strafgefeßtommission für das amt soll durch Jugendbeamte fachverständig unterstübt werden. Es Deffentlichkeit an? Auch die Affäre mit Bebels Erklärung, über die Deutsche Reich hat, den österreichischen Entwürfen folgend, diesen soll dadurch, daß die Staatsanwaltschaft erst auf Antrag des JuKautsky so weitläufig plaudert, war längst widerlegt, als jenes Standpunkt geschaffen. Für die geistig Minderwertigen unter gendamtes eingreift, in innige Fühlung mit dem Volksleben treten. - von Kautsky diskret verfchwiegene Borkommnis" eintrat, das den kriminell Jugendlichen ist der Strafvollzug nach ärztlichem( Beifall.) An die Referate fnüpfte sich eine längere Debatte, aus der mich moralisch zwang, den Parteivorstand um Entbindung von der Gutachten zu modifizieren, allenfalls in besonderen Anstalten Mitarbeit am politischen Teil der Neuen Zeit" zu ersuchen. durchzuführen. Bei einer durch den Strafvollzug nicht behobenen hervorzuheben ist, daß sich Fräulein Gaudsticker- München scharf 3. Die fachlichen" Einwände Kautstys gegen meine Propa- Gemeingefährlichkeit muß der Minderwertige lediglich zum 3wved gegen die Ablehnung weiblicher Schöffen durch den Amtsgerichtsrat gierung marristischer Grundsäge sind so lustige Trugschlüsse, daß es der Sicherung weiter verwahrt werden. Minima non curat praetor! Allmenröder wendete. Die Abstimmung über die von den Referenten vorgelegten mir nicht lohnt, mit ihrer Aufklärung den Raum des Vorwärts" Uebermütige Jugendstreiche, entschuldbarer Leichtsinn und dergleichen soll der Richter durch eine ernste Ermahnung des Jugend- Leitfäße wird erst morgen( Sonnabend) vorgenommen, wo auch die und meine Zeit zu verschwenden. lichen abtun tönnen, ohne ihn verurteilen zu müssen. Dieser Beg Berhandlungen des Deutschen Jugendgerichtstages zu Ende gehen Steglig- Berlin, 11. Oktober 1912. ist der Einschränkung des Legalitätsgrundsatzes vorzuziehen. Die werden.
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F. Mehring.