i..m 29.i.», w 2. KeilM des Lsmiirls" Derliller NslksdlR.».z.Em InduTtrie und Handel.Krieg und Börse.Das verängstigte Publikum, dessen Lage natürlich durchdie Spekulanten weidlich ausgenutzt wird, warf infolge derungünstigen Nachrichten noch mehr Wertpapiere auf denMarkt. Montan-, Elektrizitäts- und Schiffahrtsaktien sankendurchweg um 5 und mehr Prozent. Noch weit schlimmer wardie Lage am Kassamarkt. Hier sanken Jndustriewerte um12, 24, 30 ja selbst 46 Prozent. Die Anleihepapiere derBalkanstaaten fielen wiederum um 1 bis 2 Prozent: aberauch deutsche Reichs- und Staatsanleihen wurden von demRückgang betroffen. Am Schluß der Börse unternahmen dieGroßbanken Jnterventionskäufe, wodurch die Kurse stand-hielten. Die Frankfurter Börse wies ebenfalls einen starkenKursrückgang auf. In Paris trat wiederum ein panikartigerKurssturz ein. Auch in London gaben die Kurse nach.An der Berliner Getreidebörse stiegen die Preiseerheblich. Die Stockung des Transports vom Balkan machtsich für deutsche Importeure unangenehm bemerkbar. DerDeutsche Handelstag hat bereits beim Auswärtigen Amt Ein-spruch erhoben, daß griechische Schiffe, die mit russischem Ge-treibe für deutsche Rechnung beladen waren, von der Türkeibeschlagnahmt worden sind. Die Frachtsätze und Kriegsver-sicherungsprämien sind erheblich erhöht worden. Einzelnerussische Getreideexporteure haben überdies die Getreide-cinkäuse ganz eingestellt. Recht charakteristisch ist, daßrussischeHändleran der Börse deutschenRoggenaufkaufen. Die hohen Getreidepreise auch im Auslandmachen es lohnend, deutschen Roggen zu erstehen, da ja diedeutsche Regierung die Ausfuhr infolge des Getreideeinfuhr-scheinsystems prämiiert. Und das geschieht zu einer Zeit, wodie Zufuhren stocken und die Jnlandsroggenpreise an einemTage um 4 Mark stiegen!Gerichts-Zeitung*„krankenhausdisziplin".Das Amtsgericht Berlin-SchSneberg(20. Abteilung) hatte amMittwoch zu entscheiden in einer Beleidigungsklage gegen einenArzt des Auguste-Biktoria-Krankenhauses zu Schöneberg, der einemPatienten„flegelhaftes Benehmen" vorgeworfen hatte. Kläger warein Magistratssekretär a. D. Koeppen, der bisher im Dienste derStadt Schönebery gestanden hat, Angeklagter ein Arzt Dr. Raether,der inzwischen das Schöneberger Auguste-Biktoria-Krankenhäusverlassen hat und jetzt Assistenzarzt im Friedrichshain-Krankenhalktzu Berlin ist. Der Prozeß wäre ohne Interesse für die Oeffent-lichkeit, wenn nicht in der vierstündigen Verhandlung die Frage dersogenannten„KrankenhauSdisziplin" zu eingehender Erörterunggekommen wäre.Dem Krankenhaus war Koeppen vom Magistrat zur Heilungeines SchrcibkrampfeS überwiesen worden. Als an einemder ersten Tage der Afsistenzart Dr. Raetheg den Patienteneine Schriftprobe machen ließ, fiel diese so zerfahren aus,daß Raether Uebertrcibnng annahm. Er ließ einen KollegenDr. Weichbrodt kommen, der auf diesem Gebiet der Heil-künde mehr Sachkenntnis hatte. Nachdem Dr.'Weichbrodt vondem Patienten eine ähnlich schlechte Schriftprobe erhalten hatte.sagte er ihm. bei solchen Schreibleistungen könne er nicht Schreib?»bleiben. Er fragte dann Koeppen aus, wieviel Penston er wohl be-kommen würde, ob er davon leben könnte usw. Diese Mitteilungund das daran sich anschließend« Verhör brachte den zur Heilungüberwiesenen Patienten so aus der Fassung, daß er erregt auf denTisch schlug und dem Herrn Doktor sagte, er verbitte stch diesen To»,das sei keine Art. mit ihm zu verhandeln, er verweigere die Aus-kuuft. Nun fuhr Dr. Raether auf und sagte dem Patienten:„Be-tragen Sir sich anständig, Ihr flegelhaftes Benehmen hat schonwiederholt Anstoß erregt, Sie haben sich nichts zu verbitten!"Wegen dieser Aeußerung reichte Koeppen Beleidigungsklage gegenDr. Raether ein.Vor Gericht gab der Angeklagte die Aeußerung zu. doch behaup-tcte er, sie sei gegenüber Koeppen nötig gewesen. Ein vom Vor-sitzenden angeregter Einigungsversuch scheiterte daran, daß der An-geklagte durch seinen Verteidiger Rechtsanwalt Laschte erklärte, diegeforderte Entschuldigung sei ihm unmöglich. Rechtsanwalt Holpert, der den Kläger vertrat, fragte erstaunt, ob vielleicht derKlassenunterschied einem Doktor verbiete, einen von ihm belei-digten Subalternbeamten um Entschuldigung zu bitten. Der An-geklagte bot Beweis dafür an, daß Koeppen sehr oft Anstoß erregthabe. Durch jene Aeußerung habe er Koeppen nicht beleidigen, son-dern nur sein Betragen kennzeichnen wollen.� Er beanspruche denSchutz des§!S3(Wahrung berechtigter Jntrnssen). Wie sehr daSrespektlose Betragen des Patienten den Dr. Raether verdrossenhaben muß. ersah man auS seiner immer wiederholten Erklärung,er habe auf Disziplin zu halten, er erwarte als Assistenzarzt, daßder Patient vor ihm aufstehe» und so weiter. Die gegenüber demPatienten gebrauchte Aeußerung.flegelhaftes Benehmen" sei.keineBclcdigung an sich", sie habe nur eine Rüge sein sollen.In der Beweisaufnahme über die Hausordnung bekundeteder Direktor des Krankenhauses, Professor Huber, die Disziplinfei in der von»hm geleiteten Anstalt keineswegs so scharf, daßluast von Kasernenton»prcchen könnte. Disziplin sei aber nötig,namentlich erwarte er immer, daß Kranke aufstehen, wenn erkomme. Der Vorsitzende ftchste:„Die Hausordnung schreibt daS'vor?" Direktor Huber:„Ich kann nicht sagen, was in der Haus-Ordnung steht." sHeiterkeit im Zuhörerraum.) Rechtsanwalt' Holpert:.Steht drin, daß die Kranken aufstehen müssen?" DirektorHuber:.Das wird wohl dnnstehen. Rechtsanwalt Holpert:„AlsoteiHdeise ist sie Ihnen auch nicht bekannt! Wie lange sind Siedenn Direktor?" Direktor Huber:.Sech» Jahre."(Heiterkeit.)Rechtsanwalt Holpert:„Und sechs Tage war Koeppen' drin! Damachen Sie ihm einen Vorwurf, daß rr stch nicht an die Haus-ordnung hielt?" Kläger Koeppen bestritt übrigens mehrere der ihmzur Last gelegten.Disziplinwidrigkeiten. Gegenüber dem Bor-wurf, bei der Visite des Direktors die Zeitung gelesen zu haben,erklärte er. er habe während der Bettruhe, die verordnet war. inGegenwart des Direktors die Zeitung vor stch auf dem Bett liegengehabt. Ueber Koeppens Betragen urteilte Zeuge Hnber sehr vielzurückhaltender als der Angeklagte. Er wollte fast den Ausdruck"»ngoiiöri," als zu scharf ablehnen. Auf den Direktor, folgte alsZeuge der Wärter Fritze, der aus seiner Entrüstung über Koeppenkein Hehl machte. Er erzählte unter anderem. Koeppen ser vorDr. Raether nicht aufgestanden, und fügte hinzu:„Selbst einSchwerkranker stand auf!" Auch Pslegeschwester Hartmann� sagteaus, daß„bei der Visite alle Patienten an ihrem Bett standen", daßaber Koeppen, der in besonderem Zimmer lag, das nicht tat.DaS Ergebnis dieser Beweisaufnahme wurde von RechtsanwaltHolpert dahin zusammengefaßt, daß zwar nicht bei dem Direktor,aber wohl bei den jüngeren Aerzten und dem unteren Personal dasrechte Verständnis für die Stimmung des Patienten gefehlt zu babenIcheinc.«Die Ueberspannnng des Autoritätsgefühls, die Erwartungunbedingten Respekts vor der.Disziplin", entschuldige nicht die Be-leidigungen. Die Wahl des Ausdrucks.flegelhaftes Benehmenerweise die Absicht, zu beleidigen. Der Verteidiger Recht SanwattLafchke führte dagegen aus, Koeppen habe den direkten Wünschender Vorgesetzten— denn als solche könne er die Aerzte nur be-zeichnen— nicht entsprochen. Der Ausdruck„flegelhaftes Benehmen"sei der richtige gewesen; die Absicht einer Beleidigung habe dem'Dr. Raether gefehlt, er habe NUP ein berechtigtes Interesse gewahrtund sei daher freizusprechen.Das Urteil lautete, Dr. Raether habe als Assistenzarzt gegen-über dem Patienten ein Rügerecht gehabt, seine Aeußerung sei fach-lich berechtigt gewesen, die Absicht einer Beleidigung habe sich nichtfeststellen lassen, er müsse daher straffrei bleiben.Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt.Klingelfahrer.Drei Einbrecher, die lange Zeit hindurch nach Art der„Klingel-fahrer" Einbruchsdiebstähle verübt hatten, wurden gestern vor der1. Strafkammer des Landgerichts II verurteilt. Es waren diesOtto Tosdal, dessen Bruder Alwin Dosdal und Johann Kirza-ninsky.Die Angeklagten haben eine große Anzahl Diebstähle in derWeise verübt, daß sie an den Wohnungen klingelten, dann, wennihnen niemand öffnete, eindrangen und alles, was nur irgendwiemitnehmenswert war, stahlen. Sie erbeuteten in allen Fällenverhältnismäßig große Werte, so unter anderem nacheinander inden verschiedenen Wohnungen Silbersachen, Schmucksachen usw.im Werte von 1000 M.. 1300 M.. 2400 M. usw. Mit der Zeitwurden sie bei der Verübung dieser Einbrüche immer dreister.DaS sollte ihnen schließlich zum Verhängnis werden. Als sie beieinem Einbruch die Beute nicht mit einem Male fortschaffenkonnten, erschienen sie am Abend nochmals in derselben Wohnung.Inzwischen war jedoch von einem in demselben Hause wohnhaftenRestaurateur. der die Wohnung beaufsichtigen sollte, der Diebstahlentdeckt wordest und als die„Herren Einbrecher" zum zweitenMale erschienen, wurde ihnen ein recht warmer Empfang bereitet.DaS Gericht erkannte mit Rücksicht auf die Gemeingefährlich-keit derartiger Diebstähle gegen Otto Dosdal und Ktrzaninskyauf 3 Jahre 6 Monate Zuchthaus, Ehrverlust und Polizeiaufsichtund gegen Alwin Dosdal auf 1 Jahr und b Monate Gefängnis.Bon der Aufgabe deS GesindedienstverhaltnisseS bei Heirat.Für den Fall, daß ein Dienschote heiraten will, enthalten dieverschiedenen im preußischen Staate geltenden Gesindeordnungenbezüglich der Lösung des Dienstverhältnisses besondere Bestimmun-gen. Sie stimmen in der Hauptsache überein in den Gesindeord-nungen vom 8. November 1810(Provinzen Ost- und Westpreußen,Pommern. Posen. Brandenburg. Schlesien. Sachsen. Westfalen ohnedie Kreise Rees. Duisburg und Essen), vom IV. August 1844(Rheinprovinz und die Kreise Rees. Duisburg und Essen) und vom 11. April184B(Neuvorpommern und Rügen), sowie vom 28. April 1838(Regie-rungsbezirk Osnabrück).Diese Bestimmungen besagen übereinstimmend(in der Gesinde-ordnung vom 3. November 1810 sind es die 8K 147 und 148):.Dienstboten können vor Ablauf der Dienstzeit, jedoch nachvorhergegangener Aufkündigung den Dienst verlassen, wenn derDienstbote durch Heirat oder auf andere Art zur Anstellung einereigenen Wirtschast vorteilhafte Gelegenheit erhält, die er durchAusdauerung der Mietzeit versäumen müßte.— In allen$ällen,wo der Mietvertrag innerhalb der Dienstzeit, jedoch nur nach vorher-gegangener Aufkündigung, aufgehoben werden kann, muß dennochdas laufende Vierteljahr(Neuvorpommern: Halbjahr) und beimonatsweise gemieteten Gesinde der lausende Monat auSgehaltenwerden."Um die Anwendung und Auslegung dieser Bestimmungen hau-delte eS sich in einem Strafverfahren gegen das DienstmädchenHeiduck, di; auf Grund des Gesetzes über die Dienstpflichten desGesinde» vom 24. April 1854 angeklagt worden war, weil sie vor»zeitig in gesetzwidriger Weise den Dienst verlassen habe. DaSMädchen hatte sich im März verlobt und, da es im Mai heiratenwollte, am 24. März gekündigt, in der Annahme, daß es damittrotz jährlichen Kontrakts� der noch längere Zeit lief, das Rechtgewinne, mit Ablauf dieses Vierteljahrs, also mit dem 1. April,den Dienst zu verlassen. Als sie im ApM weg ging, vcranlaßteaber der Dienstherr auf Grund des Gesetzes von 1864 ein Straf-verfahren wegen gesetzwidrigen vorzeitigen Verlassens des Dienstesgegen sie.Die Strafkammer in Meseritz als Berusungsinstanz verurteilteauch die Angeklagte. Das Gericht nahm zwar an. daß das MädchenGelegenheit hatte, zu heiraten. Indessen legte es die Bestimmungüber das Aushalten des„laufenden Vierteljahres" für den Fall dervierteljährigen Kündigungsfrist zum Dienstablauf dahin aus, daßauf jeden Fall die vierteljährige Kündigungsfrist insofern innezu-halten sei, daß der Austritt erst am Schlüsse des nächsten Viertel-jähre» erfolgen könne. Bei dieser Auslegung konnte sich daS Land-gericht auf Darlegungen im Kommentar Lindenbergs, des ehe-maligen Senatspräsidenten beim Ersten Strafsenat des Kammer-gerichtS, berufen.Ter Erste Strafsenat des Kammrrgerichts hob am Dienstag dieBarentscheidung auf und verwies die Sache zu nochmaliger Eni-scheidung an das Landgericht zurück. Begründend wurde ausgeführt:Der Senat schließe sich Lindcnbcrgs Auffassung nicht an. Das„laufende Vierteljahr" im Sinne der zitierten Vorschriften»eiunbedenklich dasjenige, in dem das Ereignis eintrete, das zurKündigung führe.(Hier das Verlöbnis mit der Absicht, sehr baldzu heiraten.) DaS sei hier der März gewesen. DaS am 24. Märzlaufende Bierteljahr hätte also innegehalten werden müssen; daslaufe mit dem 31. März ab. Es könne keine Rede davon sein, daßdas folgende Vievieljahr auszuhalten sei. Wenn der Dienstbotealso sonst die HciratSgelegenheit hätte verpassen müssen, dann hätteer am 1. April nach der Kündigung im März die Stelle verlassenkönnen. Da das Landgericht bisher nur davon gesprochen habe,daß allerdings die Gelegenheit hätte verpaßt werden können, somüsse es nochmal nachprüfen, ob die Gelegenheit bei einem längerenVerbleiben im Dienst verpaßt werden mußte. Werde das festgestellt,dann habe Freisprechung zu erfolgemHus aller Melt.Vom Kulturwerb dee Kriege.Da» Pariser Wocheirblatt„I-es Droits de I'Lamms" veröffentlicht einen Goldatenbrref aus Marokko, der gerade im jetzigen Augen-blick, da die Kriegsfurie den europäischen Südosten durchrast und denganzen Erdteil bedroht, besonderes Interesse veidient. Die ersteHülste des au» Marrakesch vom 10. September d. I. datierten Briefesgibt jile Beschreibung eines Kampfes mit der Harka des EI Heidabei Sidi-bu-Atmau am 6. September. Die französische Artillerierichtete dort ein furchtbares Blutbad an. Dagegen warendie Verluste auf französischer Seite minimal— S Tote, darunter einSenegalese und 7 Verwundete. Trotzdem erwachte, wie der Schreibererzählt, bei der Vorhut plötzlich die Räch gier:.Die Rache aberbestand in folgendenph Die die Kolonne eskortierenden Infanteristenwarfen sich auf die Leichname der Marokkaner,denen sie begegneten, und nahmen Amputationen allerArten an ihnen vor, indem sie ihnen die Köpfe, Ohren,Zungen, Füße, Hände usw. abschnitten. Jeder wolltesein kleines Andenken haben.Gegen 1 Uhr kamen wir im Lager an. Die GumierS(ein-geborene berittene Hilfötruppen), die den Nachzüglern nachgesetzthatten, brachten 12 Gefangene ein. Oberst M a n g i n verhörtesie und beschloß nach dreistündiger Verhandlung alle um S Uhrnachmittag außerhalb des Lagers füsilieren zulassen. Die Senegalesen wurden mit der Vollstreckung diesesUrteils betraut und je 3 Gefangene wurden von einem Peloton zurHinrichtung geführt. Während dessen steckt« man den Duar(Dorf) im Osten des Lagers in Brand. Die Flammen stiegenriesenhaft jäh empor und in diesem höllengleichen Rahmenschritten die Gefangenen zum Tode... Einer von ihnen, einjunger, kräftiger Mensch vermochte die Wachsamkeit seiner Begleiterzu täuschen. Er entfloh plötzlich und lief, offenbar dem Justinlt derSelbsterhaltung folgend in südlicher Richtung vom Lager. Es warvergebliche Mühe. 50 Soldaten aller Wafiengattrmgen machten sichzu seiner Verfolgung auf. Als der Unglückliche dies sah. warf er sichin ein Silo(ausgetrocknete? Flußbett) von 4 Meter Tiefe, in derHoffnung, so den Leuten, die ihm auf den Fersen waren, zu ent-rinnen. Nun begann das Drama— oder richtiger der Mord.Der Marokkaner war etwa 4 Meter unterhalb der Erdoberfläche, ineiner Art von Schacht— also ganz ungesährlich. Oben, am Randdes Schachtes, hockten die Soldaten, die die Meute gebildet hatten,und sahen zu dem Verfolgten hinab. Da schoß der Gedanke durchdie vertierten Gehirne:.Werfen wir Steine auf den„morioauä!"(Mohren-Mauren). Und jeder nahm soviel Kiesel-steine als er tragen konnte und schichtete sie am Rand des Silosauf, uin den Angrffs vorzubereiten. Dann begannen die Steine aufden unglückseligen Gemarterten zu fliegen, der mit einem Blick desEntsetzens emporflehte. Die Kolonialsoldaten munterten die Sene-galesen auf mit den Worten:„Wackerer Senegalesel A kagil" wasauf senegalesisch bedeutet: So ist'S gut! Der Gemarterte suchte sichan der Wand emporzuschwingen. Aber es ging ihm schlecht. Einungeheurer Stein fuhr auf� seinen blntigen Schädelnieder und warf ihn zu Boden. Dem Marokkaner strömtedaS Blut aus allen Körperteilen. Sein Gesicht hattenichts mehr von einem Menschen und dennoch wandte er diesesGesicht immer noch zur Schachtöffnung empor, als woMe er einletztes Mal das Mitleid seiner Henker anflehen. DieAntwort war ein Regen von Steinen jeder Größe, der aufden blutigen Kopf niederging und diesen zermalmte. Der ganzeKörper wurde steif wie im Augenblick deS Sterbens, aber der Todkam immer noch nicht. Bald wurde der Körper des Unglücklichenunter den Steinen, die noch immer flogen, begraben und erst spätam Abend verließ man den grausigen Schacht des vollbrachtenWerkes froh. Die beim Mord anwesenden Sergeanten der Kolonial-armer waren von dieser unerwarteten Zerstreuung besondersbefriedigt."„Die? find die Details unserer marokkanischen„Pazifikation"Ich haben Ihnen schon geschrieben, daß Fälle dieser Artsehr zahlreich sind und ich erzähle Ihnen nur die abscheulichstenund blusigsten. Was das Ranben anlangt, fo wird esauf einer großen Stufenleiter betrieben. Mank a u f t bei den Mauren und wenn sie Bezahlung fordern, zeigtman ihnen einen Flintenlauf oder eine Bajonett«spitze. Das ist zweifellos das Recht des Stärkeren."So weit der Brief, den das durchaus nicht revolutionäre,sondern nur ehrlich demokratische Blatt veröffentlicht. Und mansage nicht pharisäisch, daß derlei Dinge nur bei halbwilden Sene-galesen und bei den schlechten Elementen der grotzstädsischen Be-völkerung, die die französischen Kolonialregimenter füllen) möglichseien. Deic Krieg ruft überall die grausam st enInstinkte in den Menschen wach, er verilichtet zahllosewertvolle Leben und Kulturgüter uud erniedrigt die Vernichterselbst.SchiffSkatastrophe im Memeler Hafen.Ein schweres Schiffsunglück hat sich am Donnerstag abend inder achten Munde in der Nähe von Memel zugetragen. Bei derAusfahrt aus dem Hafen überfuhr der Dcunpfer„B i S m a r ck" dendie Fahrtlinie kreuzenden Motorkutter„Anna Maria", dersofort in 24 Mete» Wassertiefe sank. Di« aus drei Fischernbestehende Besatzung deS KutterS ertrank. Der Dampfer„Bismarck"setzte ein Boot au«, doch blieben die Rettungsversuche bei d;r Herr-schenken Dunkelheit erfolglos.Goldfunde iu GchleStvig.Wie feit Jahrhunderten in bestimmten Gegenden Schlesiens undvor über Jahresfrist in der Eifel, so sind jetzt auch im BezirkSchleswig Goldfunde gemacht worden. Bei Erdarbeiten unweitJeifing bei Tondern hoben die Arbeiter in mäßiger Tiefe plötzlichSchollen au», die mit einer gelblichen Masse durchsetztwaren. Der Bauleiter machte dem LandratSamt davon Mitteilung,daS Proben davon dem Hütteutechnischen Laboratorium in Braun-schweig zur Untersuchung einsandte. Diese? hat festgestellt, daß dieErde einen Goldgehalt habe. Die Bauarbeiten wurden soforteingestellt und das in Frage kommende Gelände für den Berkehrgesperrt. Es sollen jetzt weitere Untersuchungen vorgenommen werden,um zu ermitteln, welche Ausdehnung diese goldhaltigen Erdlagerungenhaben resp. ob sich ein Abbau lohnen würde.Ei« Roman ans dem Lebe».Inserate von wenigen Zeilen sprechen manchmal BSude. Einenganze» Roman enthüllt ein Inserat, daS dieser Tage in einer großenthüringische Zeitung stand. Es lautet:.Ich ersuche die Modistinnen. Schneiderinnen. Damenkon fektionZ-geschafte hiesiger Stadt, mich nicht weiter mit Rechnungen, die meinedurchgebrannte Frau angehen, behelligen zu wollen.Zahlung, st keine von mir zu erwarten; den Offenbarung L-erd habe ,ch schon nn vorigen Jahre geleistet. Auf Wunsch bin ichI-doch bereit, an Interessenten die Adresse des jetzigenL i e b h a b e r« m e i n r r F r a u bekannt zu geben. Fr.. F...St.. straße.den Humor über den Verlust feiner besseren Ehehälftescheint der Trauernde ja noch nicht verloren zu haben.Der Prozeß gegen die New Norker Polizeimörder.Den Geschworenen in dem Prozeß gegen den PolizeileutnantBecker hat der Vorsitzende des Schwurgerichts eine recht unau-genehme Ueberraschung bereitet. Nach der Komplettierung derGeschworenenbank ordnete der Borsitzende an, daß die Geschworenenwährend der ganzen Dauer de« Prozesses von der Oeffent-lichkeit abgeschlossen werden, um Beeiiiflusiungen zuVerhindern. Da der Prozeß sich langsam dahinschlept und das Ende