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i..m 29.i.», w 2. KeilM des Lsmiirls" Derliller NslksdlR.».z. Em InduTtrie und Handel. Krieg und Börse. Das verängstigte Publikum, dessen Lage natürlich durch die Spekulanten weidlich ausgenutzt wird, warf infolge der ungünstigen Nachrichten noch mehr Wertpapiere auf den Markt. Montan-, Elektrizitäts- und Schiffahrtsaktien sanken durchweg um 5 und mehr Prozent. Noch weit schlimmer war die Lage am Kassamarkt. Hier sanken Jndustriewerte um 12, 24, 30 ja selbst 46 Prozent. Die Anleihepapiere der Balkanstaaten fielen wiederum um 1 bis 2 Prozent: aber auch deutsche Reichs- und Staatsanleihen wurden von dem Rückgang betroffen. Am Schluß der Börse unternahmen die Großbanken Jnterventionskäufe, wodurch die Kurse stand- hielten. Die Frankfurter Börse wies ebenfalls einen starken Kursrückgang auf. In Paris   trat wiederum ein panikartiger Kurssturz ein. Auch in London   gaben die Kurse nach. An der Berliner   Getreidebörse stiegen die Preise erheblich. Die Stockung des Transports vom Balkan   macht sich für deutsche   Importeure unangenehm bemerkbar. Der Deutsche   Handelstag hat bereits beim Auswärtigen Amt Ein- spruch erhoben, daß griechische Schiffe, die mit russischem Ge- treibe für deutsche   Rechnung beladen waren, von der Türkei  beschlagnahmt worden sind. Die Frachtsätze und Kriegsver- sicherungsprämien sind erheblich erhöht worden. Einzelne russische   Getreideexporteure haben überdies die Getreide- cinkäuse ganz eingestellt. Recht charakteristisch ist, daß russischeHändleran der Börse deutschenRoggen aufkaufen. Die hohen Getreidepreise auch im Ausland machen es lohnend, deutschen   Roggen zu erstehen, da ja die deutsche Regierung die Ausfuhr infolge des Getreideeinfuhr- scheinsystems prämiiert. Und das geschieht zu einer Zeit, wo die Zufuhren stocken und die Jnlandsroggenpreise an einem Tage um 4 Mark stiegen! Gerichts-Zeitung* krankenhausdisziplin". Das Amtsgericht Berlin  -SchSneberg(20. Abteilung) hatte am Mittwoch zu entscheiden in einer Beleidigungsklage gegen einen Arzt des Auguste  -Biktoria-Krankenhauses zu Schöneberg  , der einem Patientenflegelhaftes Benehmen" vorgeworfen hatte. Kläger   war ein Magistratssekretär a. D. Koeppen, der bisher im Dienste der Stadt Schönebery gestanden hat, Angeklagter ein Arzt Dr. Raether, der inzwischen das Schöneberger Auguste-Biktoria-Krankenhäus verlassen hat und jetzt Assistenzarzt im Friedrichshain  -Krankenhalkt zu Berlin   ist. Der Prozeß wäre ohne Interesse für die Oeffent- lichkeit, wenn nicht in der vierstündigen Verhandlung die Frage der sogenanntenKrankenhauSdisziplin" zu eingehender Erörterung gekommen wäre. Dem Krankenhaus war Koeppen vom Magistrat zur Heilung eines SchrcibkrampfeS überwiesen worden. Als an einem der ersten Tage der Afsistenzart Dr. Raetheg den Patienten eine Schriftprobe machen ließ, fiel diese so zerfahren aus, daß Raether Uebertrcibnng annahm. Er ließ einen Kollegen Dr. Weichbrodt kommen, der auf diesem Gebiet der Heil- künde mehr Sachkenntnis hatte. Nachdem Dr.'Weichbrodt von dem Patienten eine ähnlich schlechte Schriftprobe erhalten hatte. sagte er ihm. bei solchen Schreibleistungen könne er nicht Schreib?» bleiben. Er fragte dann Koeppen aus, wieviel Penston er wohl be- kommen würde, ob er davon leben könnte usw. Diese Mitteilung und das daran sich anschließend« Verhör brachte den zur Heilung überwiesenen Patienten so aus der Fassung, daß er erregt auf den Tisch schlug und dem Herrn Doktor sagte, er verbitte stch diesen To», das sei keine Art. mit ihm zu verhandeln, er verweigere die Aus- kuuft. Nun fuhr Dr. Raether auf und sagte dem Patienten:Be- tragen Sir sich anständig, Ihr flegelhaftes Benehmen hat schon wiederholt Anstoß erregt, Sie haben sich nichts zu verbitten!" Wegen dieser Aeußerung reichte Koeppen Beleidigungsklage gegen Dr. Raether ein. Vor Gericht gab der Angeklagte die Aeußerung zu. doch behaup- tcte er, sie sei gegenüber Koeppen nötig gewesen. Ein vom Vor- sitzenden angeregter Einigungsversuch scheiterte daran, daß der An- geklagte durch seinen Verteidiger Rechtsanwalt Laschte erklärte, die geforderte Entschuldigung sei ihm unmöglich. Rechtsanwalt Hol­pert, der den Kläger   vertrat, fragte erstaunt, ob vielleicht der Klassenunterschied einem Doktor verbiete, einen von ihm belei- digten Subalternbeamten um Entschuldigung zu bitten. Der An- geklagte bot Beweis dafür an, daß Koeppen sehr oft Anstoß erregt habe. Durch jene Aeußerung habe er Koeppen nicht beleidigen, son- dern nur sein Betragen kennzeichnen wollen. Er beanspruche den Schutz des§!S3(Wahrung berechtigter Jntrnssen). Wie sehr daS respektlose Betragen des Patienten den Dr. Raether verdrossen haben muß. ersah man auS seiner immer wiederholten Erklärung, er habe auf Disziplin zu halten, er erwarte als Assistenzarzt, daß der Patient vor ihm aufstehe» und so weiter. Die gegenüber dem Patienten gebrauchte Aeußerung.flegelhaftes Benehmen" sei.keine Bclcdigung an sich", sie habe nur eine Rüge sein sollen. In der Beweisaufnahme über die Hausordnung bekundete der Direktor des Krankenhauses, Professor Huber, die Disziplin fei in der von»hm geleiteten Anstalt keineswegs so scharf, daß luast von Kasernenton»prcchen könnte. Disziplin sei aber nötig, namentlich erwarte er immer, daß Kranke aufstehen, wenn er komme. Der Vorsitzende ftchste:Die Hausordnung schreibt daS' vor?" Direktor Huber:Ich kann nicht sagen, was in der Haus- Ordnung steht." sHeiterkeit im Zuhörerraum.) Rechtsanwalt' Hol­pert:.Steht drin, daß die Kranken aufstehen müssen?" Direktor Huber:.Das wird wohl dnnstehen. Rechtsanwalt Holpert:Also teiHdeise ist sie Ihnen auch nicht bekannt! Wie lange sind Sie denn Direktor?" Direktor Huber:.Sech» Jahre."(Heiterkeit.) Rechtsanwalt Holpert:Und sechs Tage war Koeppen' drin! Da machen Sie ihm einen Vorwurf, daß rr stch nicht an die Haus- ordnung hielt?" Kläger   Koeppen bestritt übrigens mehrere der ihm zur Last gelegten.Disziplinwidrigkeiten. Gegenüber dem Bor- wurf, bei der Visite des Direktors die Zeitung gelesen zu haben, erklärte er. er habe während der Bettruhe, die verordnet war. in Gegenwart des Direktors die Zeitung vor stch auf dem Bett liegen gehabt. Ueber Koeppens Betragen urteilte Zeuge Hnber sehr viel zurückhaltender als der Angeklagte. Er wollte fast den Ausdruck "»ngoiiöri," als zu scharf ablehnen. Auf den Direktor, folgte als Zeuge der Wärter Fritze, der aus seiner Entrüstung über Koeppen kein Hehl machte. Er erzählte unter anderem. Koeppen ser vor Dr. Raether nicht aufgestanden, und fügte hinzu:Selbst ein Schwerkranker stand auf!" Auch Pslegeschwester Hartmann� sagte aus, daßbei der Visite alle Patienten an ihrem Bett standen", daß aber Koeppen, der in besonderem Zimmer lag, das nicht tat. DaS Ergebnis dieser Beweisaufnahme wurde von Rechtsanwalt Holpert dahin zusammengefaßt, daß zwar nicht bei dem Direktor, aber wohl bei den jüngeren Aerzten und dem unteren Personal das rechte Verständnis für die Stimmung des Patienten gefehlt zu baben Icheinc.«Die Ueberspannnng des Autoritätsgefühls, die Erwartung unbedingten Respekts vor der.Disziplin", entschuldige nicht die Be- leidigungen. Die Wahl des Ausdrucks.flegelhaftes Benehmen erweise die Absicht, zu beleidigen. Der Verteidiger Recht Sanwatt Lafchke führte dagegen aus, Koeppen habe den direkten Wünschen der Vorgesetzten denn als solche könne er die Aerzte nur be- zeichnen nicht entsprochen. Der Ausdruckflegelhaftes Benehmen" sei der richtige gewesen; die Absicht einer Beleidigung habe dem' Dr. Raether gefehlt, er habe NUP ein berechtigtes Interesse gewahrt und sei daher freizusprechen. Das Urteil lautete, Dr. Raether habe als Assistenzarzt gegen- über dem Patienten ein Rügerecht gehabt, seine Aeußerung sei fach- lich berechtigt gewesen, die Absicht einer Beleidigung habe sich nicht feststellen lassen, er müsse daher straffrei bleiben. Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt. Klingelfahrer. Drei Einbrecher, die lange Zeit hindurch nach Art derKlingel- fahrer" Einbruchsdiebstähle verübt hatten, wurden gestern vor der 1. Strafkammer des Landgerichts II   verurteilt. Es waren dies Otto Tosdal, dessen Bruder Alwin Dosdal und Johann Kirza- ninsky. Die Angeklagten haben eine große Anzahl Diebstähle in der Weise verübt, daß sie an den Wohnungen klingelten, dann, wenn ihnen niemand öffnete, eindrangen und alles, was nur irgendwie mitnehmenswert war, stahlen. Sie erbeuteten in allen Fällen verhältnismäßig große Werte, so unter anderem nacheinander in den verschiedenen Wohnungen Silbersachen, Schmucksachen usw. im Werte von 1000 M.. 1300 M.. 2400 M. usw. Mit der Zeit wurden sie bei der Verübung dieser Einbrüche immer dreister. DaS sollte ihnen schließlich zum Verhängnis werden. Als sie bei einem Einbruch die Beute nicht mit einem Male fortschaffen konnten, erschienen sie am Abend nochmals in derselben Wohnung. Inzwischen war jedoch von einem in demselben Hause wohnhaften Restaurateur. der die Wohnung beaufsichtigen sollte, der Diebstahl entdeckt wordest und als dieHerren Einbrecher" zum zweiten Male erschienen, wurde ihnen ein recht warmer Empfang bereitet. DaS Gericht erkannte mit Rücksicht auf die Gemeingefährlich- keit derartiger Diebstähle gegen Otto Dosdal und Ktrzaninsky auf 3 Jahre 6 Monate Zuchthaus  , Ehrverlust und Polizeiaufsicht und gegen Alwin Dosdal auf 1 Jahr und b Monate Gefängnis. Bon der Aufgabe deS GesindedienstverhaltnisseS bei Heirat. Für den Fall, daß ein Dienschote heiraten will, enthalten die verschiedenen im preußischen Staate geltenden Gesindeordnungen bezüglich der Lösung des Dienstverhältnisses besondere Bestimmun- gen. Sie stimmen in der Hauptsache überein in den Gesindeord- nungen vom 8. November 1810(Provinzen Ost- und Westpreußen  , Pommern  . Posen. Brandenburg  . Schlesien  . Sachsen  . Westfalen ohne die Kreise Rees  . Duisburg   und Essen), vom IV. August 1844(Rhein­ provinz   und die Kreise Rees  . Duisburg   und Essen) und vom 11. April 184B(Neuvorpommern und Rügen  ), sowie vom 28. April 1838(Regie- rungsbezirk Osnabrück  ). Diese Bestimmungen besagen übereinstimmend(in der Gesinde- ordnung vom 3. November 1810 sind es die 8K 147 und 148): .Dienstboten können vor Ablauf der Dienstzeit, jedoch nach vorhergegangener Aufkündigung den Dienst verlassen, wenn der Dienstbote durch Heirat oder auf andere Art zur Anstellung einer eigenen Wirtschast vorteilhafte Gelegenheit erhält, die er durch Ausdauerung der Mietzeit versäumen müßte. In allen$ällen, wo der Mietvertrag innerhalb der Dienstzeit, jedoch nur nach vorher- gegangener Aufkündigung, aufgehoben werden kann, muß dennoch das laufende Vierteljahr(Neuvorpommern: Halbjahr) und bei monatsweise gemieteten Gesinde der lausende Monat auSgehalten werden." Um die Anwendung und Auslegung dieser Bestimmungen hau- delte eS sich in einem Strafverfahren gegen das Dienstmädchen Heiduck, di; auf Grund des Gesetzes über die Dienstpflichten des Gesinde» vom 24. April 1854 angeklagt worden war, weil sie vor» zeitig in gesetzwidriger Weise den Dienst verlassen habe. DaS Mädchen hatte sich im März verlobt und, da es im Mai heiraten wollte, am 24. März gekündigt, in der Annahme, daß es damit trotz jährlichen Kontrakts� der noch längere Zeit lief, das Recht gewinne, mit Ablauf dieses Vierteljahrs, also mit dem 1. April, den Dienst zu verlassen. Als sie im ApM weg ging, vcranlaßte aber der Dienstherr auf Grund des Gesetzes von 1864 ein Straf- verfahren wegen gesetzwidrigen vorzeitigen Verlassens des Dienstes gegen sie. Die Strafkammer in Meseritz   als Berusungsinstanz verurteilte auch die Angeklagte. Das Gericht nahm zwar an. daß das Mädchen Gelegenheit hatte, zu heiraten. Indessen legte es die Bestimmung über das Aushalten deslaufenden Vierteljahres" für den Fall der vierteljährigen Kündigungsfrist zum Dienstablauf dahin aus, daß auf jeden Fall die vierteljährige Kündigungsfrist insofern innezu- halten sei, daß der Austritt erst am Schlüsse des nächsten Viertel- jähre» erfolgen könne. Bei dieser Auslegung konnte sich daS Land- gericht auf Darlegungen im Kommentar Lindenbergs, des ehe- maligen Senatspräsidenten beim Ersten Strafsenat des Kammer- gerichtS, berufen. Ter Erste Strafsenat des Kammrrgerichts hob am Dienstag die Barentscheidung auf und verwies die Sache zu nochmaliger Eni- scheidung an das Landgericht zurück. Begründend wurde ausgeführt: Der Senat schließe sich Lindcnbcrgs Auffassung nicht an. Das laufende Vierteljahr" im Sinne der zitierten Vorschriften»ei unbedenklich dasjenige, in dem das Ereignis eintrete, das zur Kündigung führe.(Hier das Verlöbnis mit der Absicht, sehr bald zu heiraten.) DaS sei hier der März gewesen. DaS am 24. März laufende Bierteljahr hätte also innegehalten werden müssen; das laufe mit dem 31. März ab. Es könne keine Rede davon sein, daß das folgende Vievieljahr auszuhalten sei. Wenn der Dienstbote also sonst die HciratSgelegenheit hätte verpassen müssen, dann hätte er am 1. April nach der Kündigung im März die Stelle verlassen können. Da das Landgericht bisher nur davon gesprochen habe, daß allerdings die Gelegenheit hätte verpaßt werden können, so müsse es nochmal nachprüfen, ob die Gelegenheit bei einem längeren Verbleiben im Dienst verpaßt werden mußte. Werde das festgestellt, dann habe Freisprechung zu erfolgem Hus aller Melt. Vom Kulturwerb dee Kriege. Da» Pariser WocheirblattI-es Droits de I'Lamms" veröffent­licht einen Goldatenbrref aus Marokko  , der gerade im jetzigen Augen- blick, da die Kriegsfurie den europäischen   Südosten durchrast und den ganzen Erdteil bedroht, besonderes Interesse veidient. Die erste Hülste des au» Marrakesch   vom 10. September d. I. datierten Briefes gibt jile Beschreibung eines Kampfes mit der Harka des EI Heida bei Sidi-bu-Atmau am 6. September. Die französische   Artillerie richtete dort ein furchtbares Blutbad an. Dagegen waren die Verluste auf französischer Seite minimal S Tote, darunter ein Senegalese und 7 Verwundete. Trotzdem erwachte, wie der Schreiber erzählt, bei der Vorhut plötzlich die Räch gier:.Die Rache aber bestand in folgendenph Die die Kolonne eskortierenden Infanteristen warfen sich auf die Leichname der Marokkaner, denen sie begegneten, und nahmen Amputationen aller Arten an ihnen vor, indem sie ihnen die Köpfe, Ohren, Zungen, Füße, Hände usw. abschnitten. Jeder wollte sein kleines Andenken haben. Gegen 1 Uhr kamen wir im Lager an. Die GumierS(ein- geborene berittene Hilfötruppen), die den Nachzüglern nachgesetzt hatten, brachten 12 Gefangene ein. Oberst M a n g i n verhörte sie und beschloß nach dreistündiger Verhandlung alle um S Uhr nachmittag außerhalb des Lagers füsilieren zu lassen. Die Senegalesen   wurden mit der Vollstreckung dieses Urteils betraut und je 3 Gefangene wurden von einem Peloton zur Hinrichtung geführt. Während dessen steckt« man den Duar (Dorf) im Osten des Lagers in Brand. Die Flammen stiegen riesenhaft jäh empor und in diesem höllengleichen Rahmen schritten die Gefangenen zum Tode... Einer von ihnen, ein junger, kräftiger Mensch vermochte die Wachsamkeit seiner Begleiter zu täuschen. Er entfloh plötzlich und lief, offenbar dem Justinlt der Selbsterhaltung folgend in südlicher Richtung vom Lager. Es war vergebliche Mühe. 50 Soldaten aller Wafiengattrmgen machten sich zu seiner Verfolgung auf. Als der Unglückliche dies sah. warf er sich in ein Silo(ausgetrocknete? Flußbett) von 4 Meter Tiefe, in der Hoffnung, so den Leuten, die ihm auf den Fersen waren, zu ent- rinnen. Nun begann das Drama oder richtiger der Mord. Der Marokkaner war etwa 4 Meter unterhalb der Erdoberfläche, in einer Art von Schacht also ganz ungesährlich. Oben, am Rand des Schachtes, hockten die Soldaten, die die Meute gebildet hatten, und sahen zu dem Verfolgten hinab. Da schoß der Gedanke durch die vertierten Gehirne:.Werfen wir Steine auf den morioauä!"(Mohren-Mauren). Und jeder nahm soviel Kiesel- steine als er tragen konnte und schichtete sie am Rand des Silos auf, uin den Angrffs vorzubereiten. Dann begannen die Steine auf den unglückseligen Gemarterten zu fliegen, der mit einem Blick des Entsetzens emporflehte. Die Kolonialsoldaten munterten die Sene- galesen auf mit den Worten:Wackerer Senegalesel A kagil" was auf senegalesisch bedeutet: So ist'S gut! Der Gemarterte suchte sich an der Wand emporzuschwingen. Aber es ging ihm schlecht. Ein ungeheurer Stein fuhr auf� seinen blntigen Schädel nieder und warf ihn zu Boden. Dem Marokkaner strömte daS Blut aus allen Körperteilen. Sein Gesicht hatte nichts mehr von einem Menschen und dennoch wandte er dieses Gesicht immer noch zur Schachtöffnung empor, als woMe er ein letztes Mal das Mitleid seiner Henker anflehen. Die Antwort war ein Regen von Steinen jeder Größe, der auf den blutigen Kopf niederging und diesen zermalmte. Der ganze Körper wurde steif wie im Augenblick deS Sterbens, aber der Tod kam immer noch nicht. Bald wurde der Körper des Unglücklichen unter den Steinen, die noch immer flogen, begraben und erst spät am Abend verließ man den grausigen Schacht des vollbrachten Werkes froh. Die beim Mord anwesenden Sergeanten der Kolonial- armer waren von dieser unerwarteten Zerstreuung besonders befriedigt." Die? find die Details unserer marokkanischenPazifikation" Ich haben Ihnen schon geschrieben, daß Fälle dieser Art sehr zahlreich sind und ich erzähle Ihnen nur die abscheulichsten und blusigsten. Was das Ranben anlangt, fo wird es auf einer großen Stufenleiter betrieben. Man k a u f t bei den Mauren und wenn sie Bezahlung fordern, zeigt man ihnen einen Flintenlauf oder eine Bajonett« spitze. Das ist zweifellos das Recht des Stärkeren." So weit der Brief, den das durchaus nicht revolutionäre, sondern nur ehrlich demokratische Blatt veröffentlicht. Und man sage nicht pharisäisch, daß derlei Dinge nur bei halbwilden Sene- galesen und bei den schlechten Elementen der grotzstädsischen Be- völkerung, die die französischen   Kolonialregimenter füllen) möglich seien. Deic Krieg ruft überall die grausam st en Instinkte in den Menschen wach, er verilichtet zahllose wertvolle Leben und Kulturgüter uud erniedrigt die Vernichter selbst. SchiffSkatastrophe im Memeler Hafen  . Ein schweres Schiffsunglück hat sich am Donnerstag abend in der achten Munde in der Nähe von Memel   zugetragen. Bei der Ausfahrt aus dem Hafen überfuhr der DcunpferB i S m a r ck" den die Fahrtlinie kreuzenden MotorkutterAnna Maria", der sofort in 24 Mete» Wassertiefe sank. Di« aus drei Fischern bestehende Besatzung deS KutterS ertrank. Der DampferBismarck  " setzte ein Boot au«, doch blieben die Rettungsversuche bei d;r Herr- schenken Dunkelheit erfolglos. Goldfunde iu GchleStvig. Wie feit Jahrhunderten in bestimmten Gegenden Schlesiens und vor über Jahresfrist in der Eifel  , so sind jetzt auch im Bezirk Schleswig   Goldfunde gemacht worden. Bei Erdarbeiten unweit Jeifing bei Tondern   hoben die Arbeiter in mäßiger Tiefe plötzlich Schollen au», die mit einer gelblichen Masse durchsetzt waren. Der Bauleiter machte dem LandratSamt davon Mitteilung, daS Proben davon dem Hütteutechnischen Laboratorium in Braun- schweig zur Untersuchung einsandte. Diese? hat festgestellt, daß die Erde einen Goldgehalt habe. Die Bauarbeiten wurden sofort eingestellt und das in Frage kommende Gelände für den Berkehr gesperrt. Es sollen jetzt weitere Untersuchungen vorgenommen werden, um zu ermitteln, welche Ausdehnung diese goldhaltigen Erdlagerungen haben resp. ob sich ein Abbau lohnen würde. Ei« Roman ans dem Lebe». Inserate von wenigen Zeilen sprechen manchmal BSude. Einen ganze» Roman enthüllt ein Inserat, daS dieser Tage in einer großen thüringische Zeitung stand. Es lautet: .Ich ersuche die Modistinnen. Schneiderinnen. Damenkon fektionZ- geschafte hiesiger Stadt, mich nicht weiter mit Rechnungen, die meine durchgebrannte Frau angehen, behelligen zu wollen. Zahlung, st keine von mir zu erwarten; den Offenbarung L- erd habe ,ch schon nn vorigen Jahre geleistet. Auf Wunsch bin ich I-doch bereit, an Interessenten die Adresse des jetzigen L i e b h a b e r« m e i n r r F r a u bekannt zu geben. Fr.. F... St.. straße. den Humor über den Verlust feiner besseren Ehehälfte scheint der Trauernde ja noch nicht verloren zu haben. Der Prozeß gegen die New Norker Polizeimörder. Den Geschworenen in dem Prozeß gegen den Polizeileutnant Becker hat der Vorsitzende des Schwurgerichts eine recht unau- genehme Ueberraschung bereitet. Nach der Komplettierung der Geschworenenbank ordnete der Borsitzende an, daß die Geschworenen während der ganzen Dauer de« Prozesses von der Oeffent- lichkeit abgeschlossen werden, um Beeiiiflusiungen zu Verhindern. Da der Prozeß sich langsam dahinschlept und das Ende