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Während das

öffentlichen Aemtern die richtigen Konsequenzen ziehen. Einstiveilen gericht einen Mann als Hausbefizer im Sinne der Städteordnung 1 methode" entzog und wieder zur Großmutter ging. Bergebens haf stimmen wir für den Kommissionsantrag. anerkannt hat, obwohl er, um seine Gläubiger zu übervorteilen, das sich Herr W. seitdem bemüht, sein Kind wieder in seine Gewalt zu Abg. Graf Moltke( frt., auf der Tribüne schwer verständlich) Haus auf den Namen seiner Frau überschrieben bringen. Im Laufe der gestrigen Verhandlung, wo die Großmutter spricht gegen das Frauenstimmrecht. hatte, lediglich weil er Nießnuger des Vermögens seiner und die kleine Erna Zeugnis gegen den Angeklagten ablegten, er­Abg. Hausmann( natt.): Meine Freunde werden ebenfalls für Frau sei. Solchen Leuten kommt der Vorteil des Hausbesiger- suchte dieser den Richter, ihm zur Wiedererlangung feines Kindes den Kommissionsbeschluß stimmen. Ich bestreite nicht, daß in abseh- privilegs zu. Durch das Hausbefizerprivileg werden lediglich behilflich zu sein. Der Richter konnte in dieser Angelegenheit nichts barer Zeit der Augenblick kommen wird, wo man auch die Frage die Gemeinden geschädigt. Im allgemeinen stellen die tun. Er verwies Herrn W. auf der Prozeßweg. des Frauenwahlrechts wird erwägen müssen, aber heute ist für uns Hausbesitzer erfahrungsgemäß ihre persönlichen Interessen in den Gericht im Beratungszimmer weilte, schickte die alte Frau das dieser Zeitpunkt noch nicht gekommen. Die Kommission ist nicht Vordergrund. Dabei stellen sich diese Herren in ihren Verfamm- weinende Kind hinaus. Nach Schluß der Verhandlung suchte der etwa über die Frage zur Tagesordnung übergegangen, sondern sie lungen hin und bezeichnen sich als den Wall gegen die rote Flut, Vater im Gerichtsgebäude vergebens nach seinem Kinde. Die Kleine Mit feindseligen Drohungen gegen hat nur die Materie nicht für so dringend gehalten, daß man die als die Kerntruppe im Kampfe gegen alles, was dem Gesamtinteresse war spurlos verschwunden. Regierung zu einem sofortigen Beschluß drängen müßte. schädlich sei.( Lachen bei den Sozialdemokraten.) und solche Medens- seine Schwiegermutter verließ Herr W. das Haus. Der Kampf um den Besitz des Kindes wird also wohl mit ge Abg. Lippmann( Vp.): Neun Millionen Frauen stehen heute im arten mögen auf dieses Haus noch Eindruck machen, im allgemeinen Eriverbsleben. Da ist es doch selbstverständlich, daß die Frauen lockt man damit heutzutage feinen Hund mehr hinter dem Ofen steigerter Erbitterung fortgesetzt werden. Wie er ausgeht, kann nicht teilnehmen wollen an der Festsetzung der Geseze, die über ihr hervor. Und auch hervorragende Kommunalpolitiker haben sich un- zweifelhaft sein. Hinter dem Vater steht die Staatsgewalt, die ihm Erwerbsleben bestimmen. Hier handelt es sich nur um die Frage, umwunden gegen das Hausbesizerprivileg ausgesprochen. Ich bin zur Wiedererlangung seines Kindes behilflich sein wird, wenn er ob die Frauen teilnehmen sollen an den kommunalen Wahlen, und überzeugt, daß auch Sie in Ihrer Mehrheit davon durchdrungen sie anruft. So kommt der Mann zwar zu seinem formalen Recht da sagen wir nicht wie die Konservativen: niemals!", auch nicht sind, daß dies Privileg in die heutige moderne Zeit nicht auf das Kind, aber das Leben des Kindes kann dadurch vergällt wie Zentrum und Nationalliberale: noch nicht!", sondern wir hineingehört. Aber Sie glauben durch seine Beretigung die Sozial- werden. Um das Glück eines Kindes handelt es sich. Da sollte sich fagen: schon jetzt!" Wir sollten endlich die alte Fessel beseitigen, demokratie von den Stadtverordnetenversammlungen fernhalten zu der Vater, von dem wir annehmen, daß er das Beste seines Kindes die uns verhindert, die Frauen an den Verwaltungsangelegenheiten, tönnen. Doch Sie irren sich, wenn Sie glauben, dies Ziel will, nicht so sehr auf sein Recht stüben, als vielmehr durch liebe­der sozialen Fürsorge und den Schulangelegenheiten in den Gemeinden erreichen zu können. Wir haben uns bisher mit dem Hausbesißer volle und verständige Einwirkung auf das ihm entfremdete Kind zu beteiligen. Heute sind die Frauen nur Objekte der Gesetzgebung, privileg sehr gut abgefunden und werden uns auch in Zu ein neues und festes Land zwischen Vater und Tochter zu knüpfen wir wollen sie zu Subjekten der Gesetzgebung machen.( Bravo  ! funft damit abfinden. Den Schaden von dem Fortbestehen dieses bemüht sein. Nicht mit dem Rohrstock, sondern mit Liebe, Nachsicht links.) Privilegs haben nicht wir, sondern die Gemeinden, deren Ver- und Geduld erwirbt man das Bertrauen eines Kindes. Herr W., tretung dadurch die Möglichkeit genommen wird, wichtige soziale dem ja- wie der Gerichtsvorsißende konstatierte die besten Aufgaben, vor allem die Wohnungsfrage, zu lösen. Leumundszeugnisse zur Seite stehen, möge es mit diesen Mitteln versuchen. ( Bravo  ! bei den Sozialdemokraten.)

Damit schließt die Debatte.

Die Petitionen werden als Material übertiefen. Eine Petition des Katholischen Frauenbundes in Köln   auf Buziehung der Frauen zu den Schultommissionen wird zur Berücksichtigung überwiesen.

Eine Petition um Einführung der Städteordnung in Neuvorpommern   und Rügen beantragt die Kommission, zur Berücksichtigung zu überweisen. Abg. Rewoldt( ft.) spricht für Ueberweisung der Petition zur Erwägung.

Ein Regierungskommissar betont, die Berechtigung des Wunsches werde von der Regierung anerkannt, aber es habe sich bisher noch nicht das dringliche Bedürfnis gezeigt, dies auch gegen den Willen der städtischen Behörden zu tun. Gerade die größten Städte, wie Stralsund   und Greifswald  , hätten sich dagegen erklärt. Daher sei die leberweisung zur Erwägung das beste.

Abg. Heine( natl.) tritt für den Kommissionsbeschluß ein. Abg. Lippmann( Vp.) legt die Notwendigkeit dar, in Neu­vorpommern die Städteordnung einzuführen. Unter den jezigen Verhältnissen sei insbesondere der Handwerkerſtand ganz rechtlos. Abg. Hirsch( Soz.): Auch wir stimmen für den Kommissions antrag, nicht etwa weil wir die Städteordnung für gut hielten, sondern weil sie immer noch besser ist als der jezige Zustand in Neuvorpommern.

Ein Schlafstellendieb.

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Zu 10 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht wurde gestern der angebliche Kaufmann Paul Magnus verurteilt, gegen den die 4. Straftammer des Land­ gerichts I   eine Anklage wegen Rückfallsdiebstahls zu verhandeln hatte. Der Angeklagte, der als gewerbsmäßiger Schlafstellendieb schon Zuchthausstrafen bis zu 8 Jahren hinter sich hat, hatte jetzt wieder in ca. 50 Fällen gleichartige Diebstahle verübt. Mit Rüd­ficht darauf, daß es sich um einen unverbesserlichen, gewerbsmäßigen Verbrecher handelt, erkannte die Straftammer, um die Mitwelt auf recht lange Zeit vor ihm zu sichern, auf diese Strafe.

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Abg. Boisly( natt.): Wir beantragen, die Petition der Regierung als Material zu überweisen. Erschöpfendes Material zur endgültigen Beantwortung der Frage liegt noch nicht vor. Wir sprechen uns weder für noch gegen das Hausbesigerprivileg aus, sondern wollen die Regierung lediglich zur Prüfung der Frage veranlassen., Abg. Mertin( ft.) spricht für den Antrag auf Uebergang zur Tagesordmmg. Die Hausbefizer hätten in den Gemeindevertretungen durchaus ihre Pflicht auch in der sozialen Fürsorge getan. Abg. Wolff- Lissa( Bp.): Die weitaus große Mehrzahl der Be­völkerung wünscht die Aufhebung des Hausbefizerprivilegs, daher treten auch wir für die Beseitigung dieses Ausnahmezustandes ein. Abg. Fleischer( 3) spricht für den Uebergang zur Tagesordnung über die Petition. Troß des eigenem Geständnisses freigesprochen. Abg. v. Pappenheim  ( f.) hält die Frage für nicht spruchreif; Vor der 12. Straffammer des Landgerichts I   waren gefiern man werde sie bei einer Revision der Städteordnung erörtern können. wegen Verbrechens gegen den§ 218 StrGB. der Kaufmann Bruno Der Uebergang zur Tagesordnung wird beschlossen. Eine Petition des Spandauer   Magistrats wünscht eine Ab- Solz und die Näherin Paula Konczak angeklagt. Der Angeklagte H. lernte vor drei Jahren die jebige Mitangeklagte kennen. Zwischen änderung des Kommunalabgabengesezes. Die Kommission beantragt leberweisung zur Erwägung. beiden entwickelte sich ein Liebesverhältnis, welches später von seiten Abg. Dr. Liebknecht( Soz.): Die Petition will die Kommunal- des H. wieder gelöst wurde. Die K. soll von nun an ihren ehe­steuerpflicht für die öffentlichen Grundstücke einführen. In der maligen Geliebten mit dem wütendsten Haß verfolgt haben. Wie Abg. Frhr. v. Malhahn( f.): Wir treten für den Kommissions- Kommission gab der Regierungsvertreter zu, der Ausfall der dieser behauptet, habe ihn die K. wiederholt auf der Straße attakiert antrag ein. Wenn die Regierung aber dem Wunsche der Petition Grundsteuer bei dem heutigen Zustande fönne bei fleineren und sei mit ihren Hutnadeln auf ihn losgegangen. Nebenbei habe nachfommt, so möge fie Vorsorge treffen, daß dem Eindringen der Gemeinden in der Nähe großer Ortschaften einen für die Gemeinde- ea fich. gefallen lassen müssen, täglich mit den unglaublichsten Sozialdemokratie in unsere Gemeindevertretungen in Neuvorpommern finanzen nicht unbedentlichen Umfang annehmen. Da eine Revision Schmähbriefen bombardiert zu werden. Wie ein als Zeuge ber= ein Riegel vorgeschoben wird. Auch liberale Stadtverwaltungen des Kommunalabgabengesetzes in absehbarer Zeit in Aussicht genommener Portier Tripsch bekundete, sei die K. eines Tages auf wünschen aus diesem Grunde einen erhöhten Zensus für die Wahl- nommen sei, werde die Regierung zu erwägen haben, auf welchem berechtigung. Wege das in der Petition angestrebte Ziel zu erreichen sein werde. Das ist das alte Lied. Die Regierung sagt immer, ste stelle Erwägungen" an, wenn eine Reform auf den St. Nimmerleinstag verschoben werden soll. Wenn wirklich der Wille zu Reformen be­steht, haben die Herren noch immer Mittel und Wege gefunden, sie Die Petition wird zur Berücksichtigung überwiesen. durchzuführen; nur wenn man glaubt, nach außen das Gesicht Ueber eine Petition des Mietervereins in Danzig   um Auf- wahren den Anschein der Reformfreundlichkeit erweden hebung des Hausbesigerprivilegs bei den Stadt zu müssen, berweist man auf Erwägungen. Leider hat dieser berordnetenwahlen beantragt die Kommission Ueber- Wechsel auf die allerfernste Zukunft der Stommiffion genügt, die gang zur Tagesordnung. Sache im wesentlichen als erledigt zu betrachten.

Abg. Lippmann( Vp.): Dem Herrn Vorredner fehlt wohl der richtige Maßstab für das Wort liberal". Wenn es liberale Stadt­verwaltungen gibt, die sich in diesem Sinne geäußert haben, sind sie eben nicht liberal.( Heiterfeit und Sehr richtig! linfs.)

Abg. Hirsch( Soz.):

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Die Petition wird zur Erwägung überwiesen. Das Haus vertagt sich.

Mittwoch 12 Uhr: Kleine Borlagen, Anträge und Petitionen. Schluß 4 Uhr.

Gerichts- Zeitung.

Der Kampf um das Kind.

den Hof des Hauses gekommen, in welchem H. seinerzeit wohnte, und habe hier einen Mordsspektakel gemacht. Da sie sich wie un sinnig gebärdete und einen großen Auflauf verursachte, habe er sich, da sie freiwillig nicht ging, gezwungen gesehen, den Sprengschlauch an den Hydranten anzuschrauben und die K. gewissermaßen vom Hofe herunterzuspritzen".

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Eines Tages wurde H. durch eine Vorladung zur Polizei über. rascht. Als er dort erschien, erfuhr er zu seinem Entsehen, daß die St. fich selbst eines Verbrechens wider das teimende Leben und ihn der Anstiftung bezichtigt habe. In der gestrigen Verhandlung ließ H. durch Rechtsanwalt Dr. Puppe geltend machen, daß jene Anzeige lediglich den grimmigen Rachegelüften der R. entsprungen sei, die bor keinem Mittel zurückscheue, um ihren ehemaligen Geliebten ins Verderben zu ziehen. Das Gericht fam ebenfalls zu der Ueber zeugung, daß es sich um eine falsche Selbstbezichtigung handelt und sprach beide Angeklagte frei. Der Staatsanwalt hatte je 4 Monate Gefängnis beantragt.

Aus der Frauenbewegung.

Frauenwahlrecht und Handelskammern.

on Wir beantragen, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Die unsinnige, ja unter Umständen direkt gemein­Schädliche Bestimmung des Hausbesigerprivilege mag vielleicht vor 100 Jahren bei Erlaß der Städteordmmg, als wir noch einen seẞ­haften Hausbesitzerstand hatten, Sinn gehabt haben. Aber inzwischen haben sich die Verhältnisse vollkommen geändert. Insbesondere in den Großstädten sind die Hausbefizer zum Teil Leute mit wenig Kapital, die im Grunde genommen nur noch die Vermögens­Ein Bild mißlicher Familienverhältnisse, bei denen ein zehn berwalter ihrer Hypothekengläubigersind.( Sehr wahr! jähriges Mädchen der leidende Teil ist, wurde gestern in einer Ver­Vor einiger Zeit, hatte der Deutsche   Handelstag auf Ver bei den Soziald.) Zum Teil sind es auch Häuserhändler. Daher liegt handlung vor dem Schöffengericht Berlin- Wedding entrollt. Ein anlaffung mehrerer Handelskammern den Handelsminister ersucht, gar fein Grund vor, die Bestimmung aufrecht zu erhalten, daß die Werkmeister W. war der gefährlichen Körperverlegung seiner zehn den Frauen, die Inhaber von im Handelsgewerbe eingetragenen Hälfte der Stadtverordneten aus Hausbesigern zu beſtehend hat jährigen Tochter Erna angeklagt. Er hat das Kind mit einem Rohre Firmen sind, das persönliche Wahlrecht zu gewähren. Zurzeit Im Jahre 1876 hat die preußische Regierung selbst bei ſtock derart geschlagen, daß durch ärztliche Untersuchung zahlreiche dürfen sie sich nur von einem Manne vertreten lassen, ohne die Ges Borlegung des Entwurfs einer Städteordnung für die östlichen blaue Flecke und Striemen an verschiedenen Körperteilen, ein Haut­Provinzen, der nicht zur Verabschiedung gelangte, ausdrücklich betont, rib sowie eine martitüdgroße Wunde an der Schläfe festgestellt wißheit zu haben, daß er seine Stimme nach den Aufträgen der daß das Bedürfnis, ja die Nüglichkeit einer derartigen, eine besondere worden ist. Der Angeklagte führt als Erklärung für die grobe Inhaberin abgibt. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe Klasse der Einwohnerschaft hervorhebenden Bestimmungen vielfach Mißhandlung seines Kindes seine große Erregung an und als Ur- hat darauf geantwortet, daß es sich einstweilen erübrige, zu dev An­regung Stellung zu nehmen, da zurzeit eine Abänderung des und anscheinend nicht ohne Grund in Frage gestellt sei, und hat fache gab er eine Darstellung an, deren wesentlichste Züge folgen: preußischen Gesebes über die Handelstammern nicht in Frage stehe. deshalb selbst die Beseitigung dieses Privilegs vorgeschlagen. des Bild geben: Die Antwort ist echt preußisch: obgleich die gefeßlich berufenen Damals waren auch beide Häuser des Landtags damit einverstanden. der Frau zugesprochen, die nach der Scheidung bei ihrer Mutter, der Der Angeklagte war von seiner Frau geschieden, das Kind war Bertreter des Handelsstandes sich für eine Alenderung erklären, Jetzt aber will die Regierung Witwe N., wohnte. Frau W. ist vor einigen Monaten gestorben. tommt für einen Minister die Anregung gar nicht in Frage, so Seitdem hatte der Vater( der Angeklagte W.) das Recht, sein Kind, lange er sich nicht damit beschäftigen will die jest zehnjährige Erna, zu sich zu nehmen. Das hat er auch. Das Kind stand aber unter dem Einfluß seiner Großmutter( der Witwe N.) und scheint nur ungern zum Vater gegangen zu sein. Dieser, der sich inzwischen wieder verheiratet und ein fünfjähriges Der kapitalistische Grand- Seigneur von geftern. sind aus zweiter Ehe hat, will an seiner Tochter Erna ein störrisches Wesen und andere Unarten bemerkt haben. Am meisten ist W. darüber erbittert, daß die Großmutter das Kind gegen ihn einge= nommen hat. Anstatt die Schule zu besuchen, ging Erna eines Tages zu ihrer Großmutter. Dann erfuhr W., daß die Großmutter mit dem Kinde beim Waisenrat war. Er wollte nun von seiner Tochter wissen, was die Großmutter beim Waisenrat vorgebracht habe. Das Kind sagte nichts und bekam deshalb die Prügel mit dem Rohrstock, die den Gegenstand der Anklage bilden.

den Unsinn verewigen,

Das Gericht hielt die Mißhandlung des Kindes für erwiesen, es hielt dem Angeklagten aber seine durch die ganze Situation er klärliche Erregung zugute und meinte, er sei sich nicht bewußt ge­wesen, daß er sein Züchtigungsrecht überschritten habe. Der Ange­lagte wurde deshalb freigesprochen.

Aus aller Welt.

Man schreibt uns aus Brüssel  :

um das Eindringen der Sozialdemokraten in die Stadtverordneten­bersammlungen zu erschweren.( Hört! hört! bei den Sozialdemo­traten.) Noch vor zwei Jahren hat ein Regierungsvertreter in der Ge­meindefommission zugegeben, daß das Hausbefizerprivileg in die heutigen Rei: verhältnisse nicht mehr hineinpasse.( hört! hört! bei den Sozialdemokraten.) Er führte mit Recht aus, daß das Haus­bejiyerpileg nicht mehr vereinbar sei mit den gewaltigen Aufgaben In der guten Gesellschaft" ist vorige Woche eine gründliche Stink der neueren Kommunalpolitik, der Politik des Grunderwerbs, der bombe geplaßt. Ein Finanzier im Stile Isidore Léchats, der Allmächtige Wohnungsgestellung durch die Städte usiv. Das war das nackte eines fapitalistischen Unternehmens, ein Mann, der die Hand in Zugeständnis, daß dies Privileg gemeinschädlich sei, daß es einer Unzahl von geschäftlichen Unternehmungen hatte, der im nicht dazu beitrage, bestimmte Fragen der kommunalen Bodenpolitik Privatleben in Hunderttausenden wühlte und ein dementsprechendes zu fördern. In diesem Jahre aber hat der Regierungsvertreter er­Ansehen genoß, hat sich als ein allererstrangiger Schwindler ent klärt, daß trozdem die Regierung nur im Rahmen einer allgemeinen puppt und die Flucht ergriffen. Die Untersuchung hat bisher über Revision der Gemeindeverfassungsgeseze das Hausbesitzerprivileg den Umfang und die Operationen der Gaunereien Wilmarts, der ändern könne und daß eine solche Revision zurzeit nicht in Aussicht übrigens auf den für einen Spizbuben humoristischen Vor stehe. Und in welchem Rahmen sich eine etwaige Revision der namen Nestor hört, noch lange fein ausreichendes Licht gebracht, Städteordnung durch dieses Haus bewegen, würde, haben uns die aber auch die oberflächlichen Schätzgungen zeigen den Mann als Ausführungen des Abg. v. Malyahn vorhin gezeigt, der Maß einen etiva der Humbert ebenbürtigen Genossen, wenngleich weder nahmen gegen das Eindringen vo von Sozialdemokraten in die Ge­Bedeutungsvoller als das hier abgeurteilte Vergehen des An- die Person des Belgiers noch das Milieu seiner Operationen meindevertretungen verlangte. Dabei ist ohne Mitarbeit geklagten ist das Schicksal des Kindes, welches im Mittelpunkt der geschmierte Banken und Wechselagenturen- so amüsant sind wie im der Sozialdemokratie heute an eine vernünftige Affäre steht. Zwei Parteien, die sich augenscheinlich sehr feindselig franzöfifchen Fall. Nur zeigt vielleicht auch der Fall Wilmart nicht weniger weit ausschauende Kommunalpolitit gar nicht gegenüberstehen, kämpfen um den Besiz eines Kindes, als ob es sich gleich der der Madame Humbert, auf wie einfache Weise im Grunde mehr zu denken.( Lachen rechts.) Ihr Lachen beweist nur, daß um eine Sache und nicht um ein menschliches Wesen handelt, dessen die Welt zu bestehlen ist nämlich, wenn es im großen geschieht. Sie feine praktische Erfahrung haben. Ich fann mich für meine Empfindungen mögen sie durch Tatsachen begründet sein oder Und der Herr Berwaltungsdirektor und Industrielle Wilmart hat es Behauptung auf Urteile objektiv denkender Stadtoberhäupter, be- nicht doch auch Berücksichtigung verdienen. Auf der einen Seite an" Größe" und Schmiß" in dieser Beziehung wahrhaftig nicht ziehen. So hat Oberbürgermeister Fuß aus Kiel  , ein Gegner des steht die Großmutter, die seit Jahren an der Erziehung des Kindes fehlen lassen. Man schätzt bisher den Umfang feiner Gaunereien allgemeinen Wahlrechts, doch zugegeben, daß die Sozialdemokraten initgewirkt hat. Sie hängt an dem Kinde und glaubt, daß es auf rund vierzig Millionen. Es heißt, daß Wilmart etwa 60 000 in der Gemeinde mit Fleiß, Ernst und Verständnis mitarbeiten. nirgends beffer aufgehoben sei als bei ihr. Dem Vater ist die alte bis 70 000 gefälschte oder wertlose Obligationen in Verkehr gebracht Oberbürgermeister Dr. Adickes hat erklärt, es sei längst anerkannt, Frau nicht wohlgesinnt. In seiner jebigen Frau erblickt sie viel hat. Unter den Geldinstituten die hineingelegt" wurden, befinden daß gesunde und bedeutungsvolle moderne Entwickelungen aus dem leicht mit Unrecht die märchenhafte böse Stiefmutter, die dem sich u. a. die Société Générale", die" Société du Crédit Ju sozialistischer Ideenkreise hervorgewachsen sind, daß namentlich die zur Kinde das Leben zur Hölle macht. Was ist begreiflicher, als daß die dustriel", die Union du Crédit", die Banque   international". Die Verbesserung der Lage der städtischen Arbeiterschaft unternommenen alte Großmutter, die gewiß das Beste des Kindes will, der Kleinen Spartasse soll für 400 000 Fr. Papiere haben, die wertlos sind. Eine Alles in Maßnahmen sozialistischen Anregungen zu verdanken sind. Und Widerwillen gegen den Aufenthalt beim Vater einflößt?-Nun Wechselagentur foll mit 1 800 000 Fr. hängen bleiben... S

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ſehr falich von 60 Agenturen und etwa

der preußischen Verwaltung, daß fie so lange die gegen ihn beeinflußte Kind zu sich. Kan sich unter diesen Um- 30 Banten, die Wilmart hineingelegt" hat. Sozialdemokraten möglichst von den Selbstständen in kurzer Zeit ein gutes Verhältnis zwischen Vater und Kind Nestor Wilmart ist aber eine gefallene Größe. Gestern noch verwaltungsämtern ferngehalten hat.( Hört! hört! herausbilden? Gewiß nicht. Liebendes Verständnis würden wohl ein Grand- Seigneur, vor dessen Namen die gute" Gesellschaft bei den Sozialdemokraten.) Das Hausbesigerprivileg steht ins- mit der Zeit das Herz des Kindes dem Vater zurüderobern. Aber in Ehrfurcht erstarb, um dessen Gruß und Händedrud man buhlte, Das ins, mit der Aber in Chrfurcht erstar, og und man buite, besondere auch der Förderung der Wohnungsfrage durch die Städte daran fehlt es. Vom Augenblick an, wo das Kind in das ihm völlig dessen Einladungen auf Schloß und Jagdfige man erpierte, dessen hindernd im Wege.( Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Die fremde Baterhaus tritt, soll alles gleich nach Wunsch gehen. In erlesene Weine man schlürfte, dessen Maitreffen man bestaunte­Fälle sind nicht vereinzelt, in denen Magistrate Maßnahmen zur Be- den kleinen Unarten des zehnjährigen Mädchene sieht der Vater den ist Wilmart heute ein Verleugneter, mit dem man um Gotteswillen ,, Nein, wer hätte so was ges. seitigung des Wohnungselends in den Städten vorgeschlagen Einfluß seiner ehemaligen Schwiegermutter, der er nicht minder nichts zu tun gehabt haben will. haben, die aber an dem organisierten Hausbefizertum ge- feindselig gegenübersteht wie sie ihm. Die Erbitterung gegen die dacht," fragen fich die unzähligen Schmarozerfreunde, die ohne Arg­scheitert find.( Hört! hört! bei Sozialdemokraten.) feindliche Schwiegermutter ist es, die den Vater zum Zorn gegen das wohn jahrelang den rätfelhaften Goldstrom fließen sahen, mit mit der das Mädchen bei seiner Daß das Hausbefizerprivileg nicht mehr in unsere Zeit hineinpaßt, eigene Stind entflammt und ihm den Rohrstock in die Hand drückt, derselben Unschuldsmiene, beweist die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts. Da- mit dem nun die Folgen des großmütterlichen Einflusses heraus- Mama nach dem Leutnant fragte. Warum sollte gerade Nestor nach bin ich als Hausbesiger wählbar, selbst wenn mir fein Ziegel- geprügelt werden sollen.. Wilmart ein Gauner sein und Obligationen fälschen? War Wilmart stein von dem Hause gehört, wenn ich nur im Grundbuch als Haus- G2 ist zu begreifen, daß sich das Kind dieser gewiß gut ge- nicht ein Finanzgenie, ein fapitalistischer Tatenmensch, würdig ein befizer stehe. Ich kenne sogar einen Fall, wo das Oberverwaltungs- meinten, aber doch gänzlich verfehlten väterlichen Erziehungs, Balzacfcher Held zu sein? Wo hatte der Mann nicht alles feine