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fängnisstrafe von 8 Monaten und 1 Jahr Ehrberluft. Es hält ihn in 3 Fällen des Betruges für schuldig, da er den Unternehmern bewußt andere Leute zugeschickt hatte, als er sich nach den Verträgen verpflichtet hatte. Das Gebaren des Angeklagten verstößt in jeder Beziehung gegen Treu und Glauben, da er die Notlage der Unter nehmer in betrügerischer Absicht mißbraucht hat. Da noch mehrere derartige Betrugsfälle gegen Knoth schweben, werden sich die Gerichte noch mehrfach mit ihm zu beschäftigen haben.

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Mehr Schutz solch famosen Staatsstüßen, rufen die Scharf­macher, oder sind sie endlich zu der Ansicht gelangt, daß nicht ein Schutz der Arbeitswilligen, sondern ein solcher gegen Arbeitswillige vonnöten ist?

Konfufion in der Streikjustig.

Die Ehefrau des Bergmanns Pozibilski aus Sterkrade wurde 12 Tage nach einem angeblichen Streifvergehen von der Ehefrau des Arbeitswilligen" Friedrich Glocke bei der Polizei denunziert, ihrem Mann, als er von der Arbeit gekommen sei, zugerufen zu haben: Streitbrecher, Bummelant, Pfui!" Die beschuldigte Bergmannsfrau erhielt darauf von der Sterkrader Polizeiverwal­tung einen Strafbefehl über 15 M. mit der Begründung, daß sie dem Bergmann Glocke ihre Verachtung bekundet habe durch das Wort Streifbrecher", auch habe sie sich der Störung der öffent­lichen Ordnung" schuldig gemacht. Die mit dem polizeilichen Strafmandat bedachte Bergmannsfrau beantragte richterliche Ent­scheidung. Das Schöffengericht erkannte auch insofern den Ein­spruch als berechtigt an, als es gerade das Wort Streifbrecher", worauf die Polizei Gewicht gelegt hatte, als nicht erwiesen aus­schied. Auch der" Bummelant" wurde nicht nachgewiesen, blieb nur das Pfui", das die Denungiantin selbst gehört haben wollte, obwohl andere Zeugen bekundeten, daß die Angeklagte zur ange= gebenen Zeit überhaupt nicht zu Hause gewesen war. Das Schöffengericht erkannte nun auf 5 M. Geldstrafe wegen groben Unfugs". Jm Bewußtsein ihrer Unschuld legte die Beschuldigte Berufung ein, so daß sich die Straftammer in Duisburg mit der

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Der Angeklagte bestreitet die Annahme, daß er Vertreter der Fünf Kinder vergiftet. In der spanischen Ortschaft 3amora Firma Lusson sei, und behauptet, daß er die unter strengem Ver- vergiftete ein Mann namens Terero seine fünf Kinder. Ein schluß gehaltenen Bücher und Bilder nur für sich selbst habe Kind ist bereits gestorben, der Zustand der vier anderen ist kommen lassen. Da in allen Prozessen dieser Art die Bücher ver- bedenklich. Der unmenschliche Vater wurde verhaftet. lesen werden müssen, wird die Straftammer wieder auf längere Ein blutiges Ehedrama spielte sich am Dienstag in Hamburg Zeit der Erledigung anderer Anklagesachen entzogen sein. Ueber ab. Dort versuchte der Gärtner Siegfried Worth seine von ihr den Ausgang des Prozesses werden wir berichten. getrennt lebende Ehefrau dazu zu bewegen, sich mit ihm wieder au bertragen und die gemeinschaftliche Wohnung wieder aufzusuchen. Frau W., die fich gerade bei einer Freundin aufhielt, schlug aber die Bitte ihres Ehemannes rundweg ab und es entspann sich ein erregter Wortwechsel, in dessen Verlauf Worth einen Revolver zog und auf seine Frau mehrere Schüsse abgab. Von einer Kugel in den Unterleib getroffen, sprang die Unglückliche in ihrer Todes­angst auf das Fensterbreit und, ehe ihr Mann noch früh genug hinzuspringen konnte, von dort aus in den Hof hinab, wo sie mit gebrochenem Arm liegen blieb. Worth, der jetzt einsah, was er angerichtet hatte, richtete die Waffe auf sich selbst und tötete sich durch einen Schuß durchs Herz.

Aus aller Welt.

Agrarische Befcheidenheit. Landjunker und ländliche Arbeiter bilden eine große Familie. So fann man es bis zum Ueberdruß tagtäglich in der fonservativen Presse lesen. Dagegen ist die ttt Sozialdemokratie, die ja bekanntlich die Zerstörung der Familie auf ihr blutrotes Bannier geschrieben hat, natürlich der ärgste Feind des fleinen Bauern und ländlichen Arbeiters. Und nur aus Haß gegen das harmonische Verhältnis zwischen Gutsbesizer und Landbevölkerung treibt sie ihre verheßende Agitation. Hell erstrahlen läßt sein Mit­gefühl für die wirtschaftlichen Sorgen des kleinen Mannes der auf solzig( Schlesien ) residierende Ritterguis befizer Herr b. Kliging, der im Neufalzer Stadtblatt" vom 22. Oftober feinem gepreßten Herzen wie folgt Luft macht:

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An die Bewohner von Grünwald, Jeschane und Glashütte! Täglich erhalte ich von Euch Gesuche um Waldstreu. Nun leiden aber unsere geschäftlichen Beziehungen, wenn Euer Gemeindevorsteher Radam jetzt fast täglich an meiner Grenze jagt, um die nur wenigen Fasanen usw. noch ab­zuschießen. Hätte Nadam Verständnis und Mitgefühl für die Bedürfnisse seiner Gemeinde, so würde er solche Handlungen unterlassen, durch welche Ihr der Wald­streu verlustig geht. Sobald Radam das Jagen an meiner Grenze unterläßt, will ich meinen Wald schädigen und Waldstreu nach Bedarf Euch verkaufen.

Kolzig, im Oktober 1912.

W. b. Kliging."

Wie wir hören, will die konservative Fraktion im Preußischen pellieren, ob es überhaupt angängig sei, daß das edle Waidtverk von Bürgerlichen ausgeübt werden dürfe. In der Be­gründung wird der Redner gleichzeitig das durchaus berechtigte Radam sofort seines Amtes entsegt werde. Nadam habe Verlangen aussprechen, daß der widersetzliche Gemeindevorsteher sich durch seine unqualifizierbare Handlungsweise dringend sozial demokratischer Umtriebe verdächtig gemacht, denn es fei eine nur Sozialdemokraten zuzutrauende Gefühlsroheit, dem Rittergutsbefizer b. liging die für die gutsherrliche Tafel bringend nötigen Fasanen die Regierung den berechtigten Wünschen der Interpellanten Rechnung wegzuschießen. Sollte, was ja als selbstverständlich angesehen werde, tragen, fo werbe Serr v. Sliging noch einmal Gnade walten laffen und troz schwerer Schädigung wieder Waldstreu ver­

Unserem Genoffen Willi Osterloh nebst Braut Klara Skirl die besten Glückwünsche zur Bermählung.

Die Genossen des 325. Bezirks, 4. Kreis. 217a

999666

Todes- Anzeigen

Sozialdemokratischer Wahlverein

f. d. 6. Berl. Reichstagswahlkreis.

Am 22. Oktober verstarb unser Genosse, der Gastwirt

Schliemannstr. 45, Bezirk 550.

Ehre seinem Audenken! Die Beerdigung findet am Freitag, den 25. 5. Mis., ttach­mittags 4, Uhr, von der Halle des Gethsemane- Kirchhofes in Nordend aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Deutscher Transportarbeiter- Verband. Bezirksverwaltung Groß- Berlin. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege, der Bierfahrer Christav Ambrosat

am 20. d. Mts. im Alter von 49 Jahren verstorben ist.

ant

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Donnerstag, den 24. d. Mts., nach­mittags 4%, Uhr, von der Leichen­halle des St. Georgen- Kirchhofes in der Landsberger Allee aus statt. 67/18 Die Bezirksverwaltung

Für die Beweise herzlicher Teil bei der Beerdigung unserer lieben Tochter und Schwester

Martha

sagen wir allen Beteiligten unferen beften Dant.

Familie Pöschel.

Danksagung.

22

Sache zu befaffen hatte. Das Berufungsgericht erkannte auf Ein- andtage den Herrn Landwirtschaftsminister darüber inter Georg Stucke name und ben vielen Strangspenden stellung des Verfahrens, weil nicht eine Uebertretung", sondern entweder ein Vergehen nach§ 185 R.St.G.( Beleidigung) oder ein Bergehen nach§ 153 R.G.O. vorliege, dieserhalb aber fein Straf antrag gestellt sei. Nun hätte man boch wohl erwarten sollen, die arme Frau habe Ruhe gehabt vor weiterer Verfolgung. Doch weit gefehlt. Nachdem die 5 M.- Sache die Revisionsinstanz im Sinne des Staatsanwalts passiert hatte, mußte sich das Schöffengericht abermals damit befassen. Es verurteilte jetzt die Angeklagte zu 15 M. Geldstrafe und begründete das sowohl mit 8 185 St.G. als auch mit§ 153 6.0. Nun schien man aber wohl erst Geschmack an der Sache zu bekommen, denn jetzt legte der Amtsanwalt wieder Berufung ein. Er will jest wenigstens eine Gefängnisstrafe für die Sünderin dabei herausholen und begründet das damit, daß § 153 G.D. nur Gefängnisstrafe tennt. Dazu konnte sich nun aber das Berufungsgericht doch nicht verstehen. Es verwarf die Be­rufung des Amtsanwalts und meinte großmütig, daß die erkannte Geldstrafe von 15 M. als ausreichend" erachtet worden sei.

Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte mit solchen Sappalien sich monatelang beschäftigen müssen, ist es nicht ver­wunderlich, daß ihr Blick für Verfolgung wirklich im öffentlichen Intereffe zu verfolgender Straftaten sich trübt und gemeingefähr liche Verbrecher immer seltener gefaßt werden können.

Wucher und Betrug.

Der Prozeß gegen Narbenkötter und Kaltfeid, über den wir am 19. b. M. berichteten, ging gestern zu Ende. Das Gericht ver­urteilte Norbentötter zu 1 Jahr Gefängnis unter Anrechnung von 7 Monaten Untersuchungshaft und entließ ihn aus der Haft. Der Mitangeklagte wurde freigesprochen.

Raub und Betrug.

Eine recht gefährliche Schwindlerin mußte sich gestern in der Person der Näherin Hedwig Gutheil vor dem Schwurgericht des Landgerichts I berantworten

Wie seinerzeit mitgeteilt, war die Angeklagte verhaftet worden, ale sie in der Nähe des Schlesischen Bahnhofes einem Schulmädchen, welches für seine Mutter Einkäufe machen sollte, das Portemonnaie entriß und bamit flüchtete. Es stellte sich heraus, daß sich die An­getlagte auch in anderen Fällen an Kinder herangedrängt und ihnen unter der Vorspiegelung, sie sollten für sie einen Auftrag erledigen, das Portemonnaie abgeschwindelt hatte unter dem Vor­geben, es solange aufbewahren zu wollen, bis sie zurückkämen.

taufen.

Des Grubendramas letzter Aft.

Die furchtbare Ratastrophe auf der North- yeII­Grube auf Tasmania hat den von uns befürchteten Ausgang gebracht. Trotz der Versicherung des Grubendirektors, daß die von der Oberwelt abgeschnittene Mannschaft sich retten würde, befinden sich noch 42 Bergleute in dem brennenden Schacht. Die Versuche, zu ihnen zu dringen, sind vergeblich geblieben. Um die Grube nicht ver­nichten zu laffen, hat sich die Behörde entschlossen, den Unglücksschacht unter Wasser zu sezen. Mit den in die Grube eindringenden Wasserfluten entschwindet den Angehörigen zwar jede Hoffnung auf Rettung ihrer Lieben, aber sie haben wenigstens die tröstliche Zuversicht, daß den Aktionären der Grube fein allzu großer petuniärer Schaden erwächst. Und das ist doch die Hauptsache!

Gute Kundschaft.

Vor dem Landgericht Leipzig batten sich die Schuhleute Klemm und Brosch wegen Hehlerei zu verantworten, da sie in einem Kolonialwarengeschäft Waren entweder zu niedrigem Breise oder nur gegen ein Trinkgeld von den Verkäufern entnommen hatten. Der Schußmann Brosch wurde zu bier Monaten Gefängnis und zwei Jahren Ehrverlust verurteilt. Da­gegen wurde Schußmann Klemm freigesprochen, da man ihm nicht nachweisen konnte, daß er gänzlich umsonst gekauft hatte. Die angeklagten vier Verkäufer und noch zwei andere Männer erhielten Gefängnisstrafen von einer Woche bis zu drei Monaten.

Deutscher Metallarheiter- Verhand

Verwaltungsstelle Berlin. Den Kollegen zur Nachricht, daß unfer Mitglied, ber Schleifer

Albert Kupfer

am 21. Oktober gestorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Frei 3% 1hr, von der Leichenhalle des tag, den 25. d. Wits., nachmittags Auferstehungs- Kirchhofes, Weißen see aus statt.

Rege Beteiligung erwartet 126/15 Die Ortsverwaltung.

Verhand der Fabrikarheiter Deutschlands .

Am Sonnabend, den 19. Dito­ber verstarb unser Mitglied

Theodor Schwantke.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Heute Donnerstag, den 24. Oktober, nach­mittags 4 Uhr, von der Halle des Borsigwalder Friedhofes aus statt. Die Ortsverwaltung.

Arbeiter- Athleten- Bund Deutschlands .

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege

Natürlich ist der Schutzmann Brosch eine seltene Ausnahme Bor Gericht erbat Rechtsanwalt Hüffener für die Angeklagte unter den Schußleuten, trotzdem schlechte Leute behaupten, daß ähn die Zubilligung mildernder Umstände, da sie in Not gehandelt liche billige Einfäufe öfter bortämen. Ja, sogar soweit versteigt sich habe. Das Gericht erkannte wegen Raubes und Betruges unter die Bosheit, einzelnen Schuhleuten nachzureden, daß neben der Stube, Richard Schwentorat Bubilligung mildernder Umstände auf 1 Jahr und 4 Monate Ge- der sie an den Straßeneden pflegen, die billigen Einkäufe an Speisen fängnis unter Anrechnung von 2 Monaten der erlittenen Unter- und Getränken wesentlich zu ihrem gewichtigen Leibesumfang bei­fuchungshaft. tragen. Natürlich ist das nur haltloses Geschwät!

Wiederholt möchten wir gegenüber ähnlichen und noch schlimmeren Fällen die Eltern darauf hinweisen, ihren Kindern einzuschärfen, dritten Personen gegenüber die größte Vorsicht zu üben.

Unittliche Schriften?

Ein Postpascha.

In geheinter Sigung verhandelte die Disziplinarkammer in Leipzig gegen den Postverwalter Hermann Bär in Göppers­ dorf bei Burgstädt . Bär hatte sich in den Amtsräumen sittliche Verfehlungen gegen zwei ihm unterstellte Postgehilfinnen zu­schulden tommen lassen. Er wurde zu Dienstentlassung ver urteilt, ihm aber zwei Drittel der Pension auf drei Jahre zugebilligt.

Kleine Notizen.

Ein neuer umfangreicher Prozeß wegen Verbreitung unzüche tiger Schriften und Bilder begann gestern vor der 1. Straffammer bes Landgerichts III unter Vorsiz des Landgerichtsdirektors Bahr. Die Person des Angeklagten fällt aus dem Rahmen der sonstigen Prozesse dieser Art etwas heraus; die Anklage richtet sich nämlich gegen den Sekretär der Lagereiberufsgenossenschaft in Leipzig , Eisenbahnunfall. Am Dienstagabend streifte bei der Einfahrt May Baumbach, der beschuldigt wird, in Charlottenburg und in den Bahnhof Kirchhain die Lokomotive eines Güterzuges eine Leipzig solche unzüchtigen Sachen bertrieben zu haben. Die An- stehende Lokomotive und brachte sie zur Entgleisung. Durch den flagebehörde hält ihn jogar für einen Mittelsmann der Firma entgleisten Tender wurde die Schrantenwärterin Michaelis H. Lusson in Paris , die dafür bekannt ist, daß sie obstöne Werke getötet. Sonstiges Personal wurde nicht verletzt. und Bilder, die sie aus Paris , Haag, Budapest und Barcelona be­zieht, mit Hilfe von Mittelspersonen in den verschiedenen Bändern bertreiben läßt. Eine bei dem Angeklagten vorgenommene Haus­fuchung förderte über 80 Bücher, Ansichtsposttarten, Kataloge und zahlreiche Photographien zutage, welche sämtlich unter den§ 184 Et.G.B. fallen.

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Beraubter Geldtransport. Als die Kopenhagener Landmannsbank gestern einen fleinen Geldiad von einer Pariser Bank erhielt, zeigte fich, daß von den 10 000 Frant, die der Sac enthalten sollte, 6400 Frant fehlten. Um eine vorzeitige Entdeckung zu ver hindern, hatte der Dieb die unterwegs gestohlenen Goldstücke durch Ein- und 8 weipfennigftüde erfeßt.

v. Sportklub Arfona"-Lichtenberg nach kurzer Krankheit gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Donnerstag, den 24. d. Mts., nach­mittags ühr, von der Leichen­halle in Marzahn aus statt.

Treffpunkt der Kollegen um 3 Uhr am Bahnhof Lichtenberg Friedrichsfelde . 9426 Ulm zahlreiche Beteiligung bittet Der Vorstand.

Nach jahrelangen schweren Leiden verstarb am 22. d. W. meine liebe Frau, unsere gute Mutter, Schwester Tochter und Tante

Klara Kärting

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geb. Mehnert. Die Beerdigung findet 25. d. M., nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des neuen Pauls­firchhofs in Plößensee aus statt. Dies zeigt an 26a Max Kärting nebst Kindern.

Hiermit sagen wir für die zahl reichen Kranzspenden anläßlich des Hinscheidens unseres lieben Bruders, Schwagers, Onkels und meines lieben Bräutigams 32

Karl Knopp

allen Verwandten, Freunden und Bes tannten, insbesondere dem Verband der Buch- und Steindruderet- Hilfs. arbeiter, dem Bergschen Quartett so. wie Herrn Melle für die trostreichen Worte an der Babre des Entschlafenen unseren tiefgefühlten Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Dr. Simmel

Spezial- Arzt für Haut- und Harnleiden. dicht am

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