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niemand diese Abficht gehabt. Festgestellt wurde ,, daß man furz Bor Eröffnung der Versammlungen sich sogar noch mit der Polizei

Russisches .

richten. Heute etwas Aehnliches: Das Jahrbuch der Fürsorge, deffen Gin bemerkenswerter Prozeß fand dieser Tage in Jalta ( Krim ) nächster 4. Band in diesen Tagen im Verlage von J. Springer­teils mit den zur Ueberwachung kommandierten Leutnants, teils statt. Der Schriftsteller Sikorsky mußte sich vor dem Appelhof Berlin erscheint, veröffentlicht jetzt eine Annonce aus der Sulinger auch mit den Beamten des zuständigen Rebiers.- in Verbindung wegen der Anschuldigung verantworten, Mitglied der sozialdemo- Streiszeitung, dem offiziellen Organ des Kreises, in der ein Waisen gesetzt hatte, um ganz sicher zu sein, daß gegen eine Verlegung der fratischen Partei zu sein und während der Wahlkampagne für die rat mitteilt: Er werde am Sonntage im Gasthause zwei kleine Versammlungen nichts eingewendet werden würde. Die Auskünfte zweite Duma( vor 6 Jahren!) für den sozialdemokratischen Kan- Mädchen von 2 und 4 Jahren mindestfordernd in gute Pflege lauteten zustimmend. Die beiden Bolizeileutnants, die gleichfalls didaten agitiert zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zum er unterbringen. So geschehen nicht vor 100 ober 200 Jahren, lust der bürgerlichen Ehrenrechte und zur lebens­vernommen wurden, haben den Eindrud gehabt, daß die Versammlänglichen Deportation nach Sibirien ! sondern am 14. Februar 1912. Bedenkt man, daß die deutschen Lungen in den Hauptsälen zu Ende gelangt seien und neue Ver- Während der Telegraph diese ungeheuerliche Nachricht( die Armenverwaltungen etwa für eine Viertel Million unmündiger sammlungen gefolgt seien, während die Teilnehmer der ersten Ver- feineswegs vereinzelt dasteht) über ganz Rußland verbreitet, Kinder zu sorgen haben, so fühlt man, welchy wichtige Reformen sammlungen in ihren Sälen blieben bringen die Zeitungen täglich Dußende von Mitteilungen über die hier durchzuführen sind, bis diese Kinder ihre richtige Verpflegung Aufstellung offizieller sozialdemokratischer Kandidaten, über die haben, die ihnen auch durch die Papiere des Gesetzes feierlich Wahl sozialdemokratischer Wahlmänner usw. Welchen Beweises augesagt ist. bedarf es noch, um darzutun, daß die Sozialdemokratie, bem an geführten Bluturteil zum Troß. sich selbst unter dem Regime des Staatsstreiches nicht aus dem öffentlichen Leben verdrängen läßt Eben weil sie der Gefahren bewußt ist, der sie ihre einzelnen Mitglieder ausseßt, ist ihre Energie doppelt bewundernswert, mit der sie unter dem Kugelschauer der Feinde ausharrt und, Boll um Boll vordringend, sich ihr Eristenzrecht im öffentlichen Leben verteidigt.

Der Staatsanwalt hielt nach den Aussagen der Polizeileutnants für erwiesen, daß in beiden Lokalen die Versammlung zunächst ge. fchloffen und dann neue Bersammlungen abgehalten worden seien. Die Sache sei bon prinzipieller Bedeutung. Auf die Höhe der Strafe tomme es nicht an, aber Strafe müsse sein. 3 Mark Geldstrafe seien ausreichend.

Parteiliteratur.

Schädigung eines Orchestermitgliebes durch die Hite einer elektrischen Lampe.

Der§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt dem Dienstherrn auf, Räume, Gerätschaften oder Vorrichtungen, die zur Dienst­leistung erforderlich sind, so einzurichten und zu unterhalten, daß der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung das gestattet. Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitsverträge, gleichviel, ob es sich um Das Protokoll über die Verhandlungen des einen gewerblichen Arbeiter, um einen Handlungsgehilfen, um Parteitages der Sozialdemokratischen Partei einen Landarbeiter, um Gesinde, um. Bühnenmitglieder, Orchester­Deutschlands, abgehalten in Chemnih vom 15. bis 21. Sep- mitglieder, Bureauangestellte, Kontoristen, Ingenieure usw. Handelt. tember 1912, ist im Verlag der Buchhandlung Vorwärts, Paul Singer G. m. b. H., erschienen. Das Protokoll umfaßt 558 Seiten. Die Ausgabe auf befferem Papier kostet broschiert 2,50 M., gebunden 3,50 M.; die Vereinsausgabe broschiert 1,25 M., gebunden 1,75 M.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

Am Dienstag hatte das Reichsgericht über eine auf Grund des § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegen die Stadtgemeinde in Freiburg , als Inhaberin des dortigen städtischen Orchesters, ge= richtete Klage zu entscheiden.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Heine, forderte Freisprechung. Er führte aus, daß tatsächlich nur von Fortsegung einer verlegten Bersammlung die Rede sein könne. Zur Verlegung sei feineswegs erforderlich, daß sämtliche Teilnehmer mitgehen. Entscheidend sei, daß das Bureau und der Referent sich in den anderen Raum be­geben. Bei der Beratung des Reichsvereinsgefeßes sei in der Reichs­tagskommission ausdrücklich auf den oft vorkommenden Fall Bezug genommen worden, daß nach Füllung eines Versammlungssaales die übrigen Versammlungsteilnehmer im anschließenden Garten bleiben. Die Verlegung einer Versammlung sei gerade deswegen zugelaffen worden, um ein Verfahren, wie es in den hier vorliegenden Fällen geübt worden sei, zu ermöglichen. Falsch sei es, schon im Saal die Bersammlung zu schließen, denn dann handle es sich um teine Ver­Der Kläger M. ist Mitglied des Städtischen Orchesters in Frei legung mehr. Aber gerade das sei von den Angeklagten mit Be­burg in Baden, wo er Baßklarinette spielt. Im Alten Stadttheater dacht vermieden worden, weil sie sich vorher vergewissert haben, daß steht hinter ihm der Fagottist. Am 24. September 1908 ist am Bult sie so nicht verfahren durften. Für den Schluß einer Versammlung Das geistige Eigentum" des Menschenhändlers. des Fagottisten eine Lampe angebracht worden, die nur 15 Benti­sei nicht die Annahme einer Resolution erforderlich, die ja nicht Am Donnerstag stand vor der Straftammer alle der Re- meter vom Kopfe des M. entfernt war und eine bedeutende Hike immer das Ende zu bedeuten brauche. Der Schluß erfolge mit der dakteur des" Volksblatts", Genosse könen. Dieser hatte verbreitete. Schon am ersten Abend hat M. den Kapellmeister auf offiziellen Erklärung: Ich schließe die Versammlung", an die auch im Mai d. J. gelegentlich des Hafenarbeiterstreits zwei für Streif die Lampe und die Size aufmerksam gemacht. Der Kapellmeister brecher angefertigte Arbeitsverträge im Voltsblatt" veröffentlicht, das Vereinsgeseh ganz bestimmte Folgen geknüpft habe. Zweifellos um den Menschenhandel in seiner ganzen Verwerflichkeit zu zeigen. soll darauf erwidert haben, daß er die Lampe dann wieder weg­bestehe zwischen den auf demselben Grundstück befindlichen Sälen Der angebliche Verfasser dieser Verträge, Kaufmann und Arbeits- nehmen müsse. Obgleich M. noch mehrfach daran erinnert hat, und dem Garten ein enger Zusammenhang. Bezüglich der willigenvermittler Bezüglich der willigenvermittler Adolf ezberg aus Blankenese be- ist nichts weiter mit der Lampe geschehen. Nach 5 Proben und " Pharusfäle" stellte der Verteidiger sich auf den Standpunkt, daß trachtete die Verträge als sein geistiges Eigentum" und stellte 10 Vorstellungen hat M. sich krank gemeldet und angegeben, daß fämtliche Säle des Lokals für die angezeigte Versammlung benutzt Strafantrag wegen Verlegung des Urheberrechts. er durch die Hize der Lampe eine Nervenstörung erlitten habe. werden konnten, weil tein bestimmter genannt war. In einem Begleitschreiben zu den Verträgen war die Vermittelungs. Die Aerzte haben eine Art Neuralgie festgestellt. Nunmehr hat firma Hezberg als erstklassig bezeichnet worden. Die Streit M. Klage gegen die Stadt Freiburg erhoben und Entschädigung Bei der Verkündung des brecher mußten sich schriftlich verpflichten, die Stellen der Urteils Streifenden zu besetzen und erhielten im Falle einer fiegreichen" für allen Schaden begehrt, den er durch die Einwirkung der Lampe Beendigung des Streits eine Gratifitation.

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Berurteilt, trob allebem!

Das

erlitten hat.

HOURDAY

hob der Vorsitzende hervor, auch er müsse die Sache als prinzipiell wichtig bezeichnen. Das Gericht hatte den Sachverhalt dahin be­Das Landgericht Freiburg und Oberlandesgericht Karlsruhe Genosse Könen erklärte vor Gericht, bei der Veröffentlichung urteilt, daß in allen Fällen eine neue Versammlung anzunehmen der Verträge gar nicht daran gedacht zu haben, sich des unerlaubten haben die Ansprüche des Klägers dem Grunde nach als berechtigt fei. Ruffow müsse bezüglich der Versammlung in dem zweiten Saal Nachdrucks schuldig zu machen; die Verträge feien nur abgedrudt anerkannt und die Stadtgemeinde verurteilt. Das Oberlandes von der Uebertretung des Vereinsgefeßes freigesprochen werden, weil worden, um das Gebaren der Streitbrechervermittler zu friti- gericht stellt in seinen Entscheidungsgründen zunächst fest, daß das die Versammlungsanzeige nicht vom" Bharussaal", sondern von den sieren. Der Staatsanwalt war jedoch der Meinung, die Verträge Nervenleiden des Klägers auf die Einwirkungen der Lampe am Pharusjälen" gesprochen habe. Da sei eine Mehrheit von Oertlich- feien Geiftesprodukte" Heßbergs und beantragte gegen Genossen Bulte des Fagottisten zurückzuführen ist. Das Gericht berücksichtigt keiten anzunehmen gewesen, so daß im Zweifelsfall die Polizei Gericht tam jedoch zu der Ansicht, daß es sich bei den Verträgen dabei den Umstand, daß der Kläger schon nervös disponiert war fragen konnte, welcher Saal gemeint war. Anders aber liege die nicht um ein schußfähiges geistiges Wert handle und führt aus, daß die Lampe und ihre Siße zum großen Teile Sache für Ruffow wie für Baersch bezüglich der Versammlungen in und sprachy Könen frei. mitwirkende Ursache des Leidens sind. Die Haftpflicht der Stadt­dem Garten; hier sei ein Vergehen gegen das Vereinsgesetz erwiesen, gemeinde gründet das Oberlandesgericht auf den Dienstvertrag und und es müsse daher Berurteilung erfolgen. Die durch das Vereins­die Bestimmungen des§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches . Als ver­geset zugelassene Verlegung einer begonnenen Versammlung sebe In einer Rede während des Bergarbeiterstreits im Lugau - fassungsmäßig berufener Vertreter der Stadtgemeinde so heißt voraus, daß nicht in dem anfänglich benutzten Raum schon Schluß Delsniger Revier soll Genoffe Redakteur Mar Müller von der es in der Urteilsbegründung weiter fommt der Theater­der Versammlung erfolgt sei. Für den Schluß der Versammlung Chemnitzer Volksstimme" die Gendarmen beleidigt haben. Im direktor B. in Betracht. Für ein Verschulden des Direktors B. feien feine Formalitäten vorgesehen, daher müsse man diesen Be- rozeß vor dem Stollberger Schöffengericht wurden nur zwei hat die Gemeinde zu haften. Der Theaterdirektor B., dem die Be Belastungszeugen vernommen, die vom Genossen Müller geladenen griff logisch dahin auslegen, daß Schluß eintrete, wenn der Zwed Beugen wurden abgelehnt. Unter den Belastungszeugen befand schwerde des Klägers vom Kapellmeister mitgeteilt worden war, der Bersammlung erreicht sei. In den beiden hier vorliegenden fich auch der Delsniger Wachtmeister, der gar nicht in der Wer hatte die Sache zu untersuchen und für Abhilfe zu sorgen. Auch Fällen sei mit der Beendigung der Rebe der Zweck der Versammlung fammlung war und sich nur auf das stüßen konnte, was ihm der der Umstand, daß der Kläger oft nörgelte, durfte ihn von der - nämlich die Erörterung der Angelegenheit, die zur Einberufung Schußmann, der am Büfett gestanden hatte, mitteilte. Genoffe Untersuchung nicht abhalten, besonders dann nicht, als er erfuhr, den Anlaß gegeben hatte erreicht gewesen. Nachher habe ja auch Müller bestritt entschieden, den in Frage kommenden Ausdrud ge- daß Kläger über Schmerzen geklagt hat. Auch die Arbeitsüber­der Referent nicht seine Rede fortgefeßt, sondern dieselbe in abge- braucht zu haben. Das half ihm nichts, er wurde zu einem Mo- häufung gibt keinen berechtigten Grund dazu, Maßregeln zu unter­fürzter oder etwas geänderter Form wiederholt. Eine Resolution nat Gefängnis verurteilt. Die dagegen eingelegte Berufung wurde laffen, die im Interesse der Gesundheit von Dienstverpflichteten nötig sind. könne vielleicht formeller Schluß sein, aber nötig sei eine solche nicht, bom Landgericht Chemnik verworfen. Diesmal hatte die Staats­anwaltschaft an Stelle des Delsniger Wachtmeisters den Stollberger um den Schluß herbeizuführen. Die bereits beendete Versammlung Obergendarm geladen, der allerdings auch nicht in der Versamm­habe nicht mehr verlegt werden können. Was darauf gefolgt ſei, lung war. Den Belastungszeugen standen vier Entlastungszeugen müsse als neue Bersammlung angesehen werden. Die Angeklagten gegenüber. Genoffe Müller wies darauf hin, daß er in seiner feien zu bestrafen, 3 Mark Geldstrafe seien ausreichend. Rede sogar das besonnene Verhalten der Gendarmen anerkannt habe. Half alles nichts, das Urteil wurde bestätigt. Die Aus fagen der beiden Beamten und eines Bostassistenten, der den Aus­bruck nicht bestimmt angeben konnte, wogen schwerer als die Aus­fagen der Zeugen des Genossen Müller.

Tezi Aus der Partei.

Kommunalwahlfieg.

Frankfurt a. M., 25. Oftober.( Privattelegramm des Bor­wärts".) Bei den heutigen Stadtverordnetenwahlen eroberte die Sozialdemokratie 5 von 7 Mandaten.

Eine Niederlage des Zentrums.

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Von der preußischen Rechtsgleichheit. Wegen Beleidigung hatte sich am Donnerstag der Verantwort. liche der Görlizer Volkszeitung", Genosse Oswald, vor dem Schöffengericht in Görlitz zu verantworten. Er hatte eine Notia aus Weißwasser aufgenommen, in der zwei Gerichtsurteile gegen übergestellt waren: Ein Generaldirektor, dessen Einkommen auf In dem Arbeiterdorfe Gleuel bei Köln , das bisher un mindestens 150 000 m. jährlich geschäßt wird, erhielt wegen einer bestrittene Domäne des Zentrums war, mußten für sechs erledigte persönlichen Beleidigung eines im öffentlichen Leben stehenden Gemeinderatsposten die Nachwahlen vorgenommen werden. Sämt- Mannes 10 M. Geldstrafe; dagegen wurde ein Lagerhalter, der als liche sechs Size hatten sich im Besize des Zentrums befunden. Die Herausgeber eines Wahlflugblattes ohne nähere Angabe von Ber. Kommunalwirtschaft des Zentrums hatte aber sogar im Bürger- fonen das Wort Glown gebraucht hatte, zu 50 M. Strafe ver­tum eine lebhafte Oppofition gegen die schwarze Partet entfacht, urteilt. An diese Gegenüberstellung war die Bemerkung geknüpft: die zur Aufstellung von Zentrumsgegnern geführt hatte. Die Aber trotzdem ist jeder Preuße vor dem Gesetz gleich, Klassen­Sozialdemokraten hatten in der zweiten und dritten Klasse Kandi- iustiz gibt es nicht." Durch die letzten Worte soll der daten aufgestellt. Die Wahl endete mit einer völligen Niederlage Amtsgerichtsvorsitzende beleidigt worden sein und der Landgerichts. des Zentrums. Die schwarzen Herrschaften brachten teinen präsident in Görlig stellte Strafantrag. Das Urteil lautete auf einzigen ihrer Kandidaten durch. In der dritten 50 Mart Strafe. Klasse siegten unsere Genossen Hambloch und Klein mit er­heblicher Mehrheit. In der zweiten und ersten Klasse wurden die Kandidaten der Zentrumsopposition mit bedeutender Stimmen­mehrheit gewählt. Die Kandidaten der Sozialdemokratie erhielten auch in der zweiten Abteilung Stimmen, und zwar 10 und 11.

Ein Bürgermeister mit Grundsägen.

In Krossen( Oder), sollte eine Versammlung gegen die Teuerung stattfinden, die in einem Orte, wo die Arbeiterschaft unter den denkbar schlechtesten Lohnverhältnissen dahinvegetieren muß, für die Bevölkerung von doppelter Bedeutung war. Aber der Stadtgewaltige, der von der Not des Volkes und von politischer Gleichberechtigung eigenartige Vorstellungen zu haben scheint, hatte es anders beschlossen. Das Gesuch um Ueberlassung eines Plages, auf dem die Versammlung ohne jede Hinderung des Verkehrs bor sich gehen konnte, hat der Cato von Krossen mit folgendem Utas beantwortet: Krossen( Oder), am 24. Ottober 1912.

Der Bürgermeister. ( Stadtwappen.) J.-No. 1. 4008.

Auf Ihr Gesuch vom 19. da. Mts. erwidere ich Ihnen, daß die Versammlung auf dem hiesigen Neumarkt nicht stattfinden tann, da ich grundsäblich städtische Plätze zur Abhaltung von sozialdemokratischen Versammlungen nicht hergebe. Dr. jur. Strauß. Herrn Oswald Grauer

Lichtenberg- Berlin , Frankfurter Chaussee 144. Bemerkt sei hierzu, daß es unseren Genossen in Kroffen un möglich ist, einen Saal zu Versammlungen zu erhalten, was zum Teil auch auf die Grundsätze" des Herrn Bürgermeisters zurück­zuführen ist. Der Herr wird mit der Zeit aber merken, daß sein " grundsägliches" Stadtregiment den Geist der Rebellion" nicht ertöten fann. Die Sozialdemokratie ist mit ganz anderen Leuten fertig geworden, als es das prinzipienstarre Oberhaupt der Stom­mune Strossen ist.

Aufbedung von Schulmißständen und trotzdem Strafe.

Soziales.

Das Reichsgericht hat das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsa ruhe bestätigt.( Aktenzeichen: III. 58/12.)

Noch lange nicht in ausreichendem Maße machen insbesondere Bandarbeiter, Bureaugehilfen und Handlungsgehilfen von dem Recht auf Schadenersatz Gebrauch, das ihnen bei Mißachtung der Vorschriften des§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches zusteht.

Die Säuglingssterblichkeit unter den Armen und unter ben Reichen.

Das statistische Amt der Stadt Rönigsberg hat eine interessante Schrift über den Einfluß des Berufe und der Sozialstellung auf die Bevölkerungsbewegung der Großstädte( nachgewieſen an Königs­ berg i. Br.) herausgegeben, in der auch der Nachweis geliefert wird, daß die Säuglingssterblichkeit unter den Armen viel größer ist als unter den Reichen. So betrug fie im Jahre 1907 in Industrie und Handwerk: a) Selbständige, Betriebs-, Geschäftsleiter usw. 3,0 vom Tausend der Gesamtbevölkerung, b) technisch und taufmännisch ge bildetes Aufsichts- und Bureaupersonal 2,4, c) Gefellen, Gehilfen, Lehrlinge und andere mit berufs- oder gewerblicher Ausbildung usw. 4,8. Jn Handel und Verkehr: a) Selbständige, Betriebs, Ge­schäftsleiter uft. 2,3, b) faufmännisch gebildetes Bureau- und Rech nungspersonal 2,7, c) Handlungsgehilfen, Kellner, andere Hilfs personen, Pacer usw. 5,2. Militärpersonen, Beamte usw.: a) Offi­siere, höhere Beamte, Anwälte ufw. 1,8, b) Unteroffiziere und Ge meine, Bureau- usw. Personal 2,0, Staftellane, Bortiers, Boten, Ar beiter ufw. 3,8. Die höchste Säuglingssterblichkeit ist also in der Kreifen der Handlungsgehilfen, Kellner und kaufmännischen Hilfe­personals zu verzeichnen, die niedrigste in den Kreisen der Offiziere und höheren Beamten. Man sieht, wie sehr die soziale Stellung auf die Säuglingssterblichkeit einwirkt. Will man diese vermindern, so muß man die Lage der schlechtgestellten Arbeiter, Handwerker und

Versammlungen.

Im Voltsblatt für Mühlhausen i. Th." waren die sehr harten Büchtigungen eines Volksschullehrers fritisiert werden. Das führte zu einem Strafprozeß gegen die Genoffen Markewit als Verfasser und Goßner als berantwortlichen Redakteur. In Angestellten verbessern. der Verhandlung wurde durch ein großes Zeugenaufgebot die Züchtigungsmethode des Lehrers beleuchtet und der Wahrheits­beweis erbracht. Troßdem verurteilte das Gericht Markeit zu 100 M.( der Staatsanwalt beantragte vier Monate Gefängnis) Eine Branchenversammlung der Klempner nahm am Donners­und Goßner zu 20 M. Geldstrafe, weil in dem Artikel von einem tag den Jahresbericht des Branchenleiters Devigneug entgegen. prügelnden Pädagogen" und einer sehr beachtenswerten Prügel- Er gab eine eingehende Darstellung von den Lohnbewegungen der ver­leiftung" die Rede war. Doch erkannte das Gericht an, daß die schiedenen Spezialbranchen und Betriebe. Besonders konnte in Verhandlung ein Bild ergeben habe, das nicht sehr erquidlich sei. Diesem Jahre für die Werkstattklempner etwas geban werden. In einer Reihe von Betrieben wurden ohne Arbeitsniederlegung Tarife abgeschlossen, wodurch eine Erhöhung der Stundenlöhne auf 65, 67% und 70 Pf. eintrat. In der Badewannenbranche, wo die Arbeiter sehr gut organisiert sind, konnte die achtstündige Arbeits­Bersteigerung armer Kinder an den Mindestfordernden. zeit durchgesetzt werden. Auch war die Beteiligung an der Maifeier Noch heute im sogenannten Jahrhundert des Kindes suchen eine sehr gute. In einem Betriebe wurde der Lohn auf 80 Pf. Behörden, die zum Schuße der Kinder bestellt sind, nicht diese erhöht und die Arbeitszeit auf 8 Stunden verkürzt. Die Lohn­möglichst gut zu versorgen, sondern sich ihnen so billig, wie es geht, bewegung in der chirurgischen Branche währt bereits 8 Wochen. und werden aushalten bis zum Siege. Die im Frühjahr durch­zu entledigen. Als vor zwei Jahren eine uneheliche Mutter in Bei brei Firmen wird noch gestreift. Die Streifenden stehen fest Glaz wegen Ermordung ihres Kindes zum Tode verurteilt war, geführte Bewegung in der Bierdruckbranche nahm einen befriedi sah sich infolge unserer Darlegung des Falls der Minister des genden Abschluß. Es ist beabsichtigt, die Tarife, welche noch Innern durch das haarsträubende Verhalten mehrerer Polizei- Einstellungslöhne bon 50-55 Bf. enthalten, zu tündigen, um eine behörden, das hierbei zutage trat, veranlaßt, alle diese Behörden entsprechende Lohnerhöhung durchzusehen. Die Zahl der organi auf ihre Pflichten besonders aufmerksam zu machen und dabei fierten Klempner beträgt 3600. Die Versammlung erklärte fich in einem amtlichen Erlaß festzustellen, daß jene Kindesmörderin mit der Tätigkeit des Branchenbeibers und der Kommission ein­zu ihrer unſeligen Tat gekommen sei, weil sie sich durch Maßnahmen verstanden. Devigneur sowie die übrigen Kommissionsmitglieder Es wurde noch mitgeteilt, daß die Klempnermeister mit der einer Polizeibehörde und verschiedener Armenverwaltungen in einer wurden wieder mit der Leitung der Branche betraut. Notlage befand, also durch Verschulden gerade der Behörden, die Absicht umgehen, eine Innungsfrankentaffe zu errichten. Eine gefeßlich berufen waren, solchen Notlagen abzuhelfen, nicht sie zu Branchenversammlung wird sich nächstens mit dieser Angelegenheit schaffen. Ueber einen ähnlichen Fall mußten wir erst jüngst be beschäftigen.

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