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Monopols cmfaugeBeit. Die Interessenten. die gern die Lieferung für Deutschland übernehmen wollen, erwarten nach ihren eigenen Worteneine brillante Situation" für sich durch das Monopol. Auch die amerikanischen, vom Trust unabhängigen Produzenten kommen für eine Versorgung Deutschlands nicht in Frage: Die Suis Refining Co. liesert ihr Petroleum(14 SO» Tonnen) bereits an die Deutsche Bank; die Union Petroleum Co. ist nur eine kleine Gesellschaft, die selbst wagenweise auskauft; und die Pure Oil Co. hält nur ihre Produktion unabhängig vom Trust, ihr Export ist durch Verträge mit dem Trust geregelt. Eine Preiserniedrigung durch das Monopol sei nicht zu erwirken. Allein die Transportkosten von Baku (Rußland ), Compina(Rumänien ) und Galizien nach Deutschland stellen sich wesentlich teurer als von New Aork. Die Beförderung von 1000 Kilogramm Petroleum würde gegen den Transport ab Raffinerie New Jork mehr kosten: nach Hamburg ab Galizien 20, 6S M.; ab Compina 7,65 M.; ab Baku 22,07; nach Berlin ab Galizien 10,84 M., ab Compina 7,65 M.. ab Baku 22,07 M. Billiger als der Trust könnte die Monopolgesellschaft nicht einkaufen, denn der Trust ist selbst Produzent. Eine Ermäßigung der Unkosten würde der Monopol- gesellschaft nur in ganz geringem Ilmfange möglich sein. Die höheren Einkaufspreise würden diese Differenz auch sofort aus- gleichen. Weiter sucht die Deutsch -Amerikanische Petroleumgesellschaft nachzuweisen, daß die Monopolgesellschaft mindestens mit einem Verkaufspreis von 18,9 Pf. rechnen müsse, während der bisherige Berkaufspreis nur 15,9 bezio. 16,2 Pf. betragen habe. Das Monopol würde also preisverteüernd wirken, Das sei um so sicherer zu erwarten, als die D e u t s ch e B a n k. die ja die Kontrolle über die Vertriebsgesellschaft ausüben soll, durch ihre finanzielle Be- teiligung an Petroleumgesellschaften zugleich Liferantin ist. Wenn die Regierung durch Einschränkung der Dividende hohe Verkaupfspreise finden will, so ist noch immer nicht die Situation ausgeschlossen, daß die Deutsche Bank als Produzentin an hohen Licferungspreisen mehr interessiert ist als die Deutsche Bank in ihrer Eigenschaft als Monopolgesellschaft an hohen Dividenden. Uebrigens hat die Deutsche Bank ihre Petroleuminterefien zu erweitern gesucht. Sie wollte zu hohem Kurse die Aktien der Pure Oil Co.(Phila- delphia) und der Sulf Refining Co. erwerben und wurde nur durch die Geldknappheit infolge des Balkankrieges daran gehindert. Schließlich weist die Deutsch -Ainerikanische Petroleumgesellschaft darauf hin, daß sie etwa 1160 Angestellte beschäftigt. Wo sollen diese Angestellten bleiben? Werden sie von der Monopol- gesellschaft sofort übernommen oder sonst irgendwie entschädigt werde»? Folgen des Wagenmangels im Rnhrrcvier. Ueber den Wagenmangel teilt die Harpener Bergbau-Aktien- gesellschaft mit: Der durch den Wagenmangel hervorgerufene Gesamt- förderungsausfall betrug 14 090 Tonnen. DieS entspricht 15 Proz der ganzen Oktoberlieferung. Der Lohnausfall wird auf 79 009 M- geschätzt, durch welchen die Kohlenhauer einen Lohnverlust von 22 bis 23 M., die übrigen Arbeiter einen solchen von 15 bis 25 M. im Monat erleiden. Thyssen als Händler. Bor einiger Zeit wurde gemeldet, daß die Firma Thyssen u. Co. die Absicht habe, in Köln eine Eisengroßhandlung zu errichten. Dazu wird derFrankfurter Zeitung " jetzt aus Interessentenkreisen mitgeteilt, daß sich die Firma vor Monatsfrist unter der Bezeichnung Thysseusche Handelsgesellschaft m. b. H. Köln etabliert und es trotz der widerstrebenden Händlerorganisation mzwischen auch durchgesetzt habe, sowohl in die Rheinisch-Weslsälische Trägerhändler-Bereinigung als auch in die Rheinisch-Westfälische GaSrohrhändlervereinigung als Werkshändler aufgenommen zu werden. Die Händler sind schon durch die Syndikatsbildung in der Schwerindustrie wesentlich zurückgedrängt worden. Wenn jetzt die großen Finnen, wie es Thyssen getan, noch ihre eigenen Händler spielen, dürfte es mit der Selbständigkeit und der Bedeutung der Händler noch mehr zurückgehen. Smdns- Leitung. Rcvolverschieyerei. Wegen einer überaus leichtfertigen Revolverschießerei, durch die mehrere Menschenleben gefährdet wurden und ein Mann ver- letzt worden ist, stand gestern der Arbeiter Robert Grünberger, ein noch nicht 29 Jahre alter Rtann ,vor der 1. Strafkammer des Land- gerichts-I. Der Angeklagte erschien mit zwei anderen jungen Männern am Abend des 26. Mai in dem Meyerschen Schanklokal, Stralsunderstraße 59. Die drei fingen mit anderen Gästen Necke- reien an. Grünberger betrug sich so unnütz, daß die Wirtsleute sich genötigt sahen, ihn gewaltsam zu entfernen. Draußen auf der Straße zog er einen Revolver aus der Tasche, öffnete die Tür zum Schauklokal und rief, indem er den Revolver in der ausgestreckten Hand vorhielt:So, jetzt müht Ihr alle daran glauben!" Unmittel- bar darauf krachte ein Schuß, der in. Lokal große Erregung her- vorrief, so daß die Gäste schleunigst hinter den Ladentisch krochen. Dem ersten Schuß folgten kurz hintereinander noch vier andere. Vier Kugeln drangen in die Wand bezw. in den Schanktisch, eine aber traf den Kutscher Tamm in den Rücken. Als ein schleunigst herbeigeholter Schutzmann den Revolverhelden festnahm und ihn nach der Wache transportierte, schrie G.:Es sitzt noch eine Kugel im Revolver! Schießen Sie mir das Ding doch in den Kopf, dann ist alles vorbei!" Der verwundete Tamm mußte nach dem Lazarus- Krankenhaus transportiert werden, wo sich die Verletzung glück- licherweise als nicht lebensgefährlich erwies. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten, der bei dem ganzen Vorfall an- getrunken war, 9 Monate Gefängnis. Der Gerichtshof glaubte trotz der durch Zeugen bekundeten Angetrunkenheit doch über den Antrag des Staatsanwalts hinausgehen zu müssen, da dem Unfug des Revolverschichens durch strenge Strafen gesteuert werden müsse. Der Angeklagte wurde zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis unkcr An- rcchnung von 5 Monaten Untersuchungshaft verurteilt. Das Mcsserattentat eines jugendlichen Liebhabers lag einer Anklage wegen versuchten Mordes zugrunde, welche gestern unter Vorsitz des Landgerichtsrats Bienutta die 4. Strafkammer des Landgerichts II beschäftigte. Aus der Untersuchungshaft wurde der 18jährigc Arbeiter Paul Lehmann vorgeführt, der sich wegen Dieb- stahls, versuchter Nötigung und Mordversuchs verantworten mußte. Angeklagte unterhielt mkt einer in Köpnick wohnhaften I7jahrigen Arbeiterin ein Liebesverhältnis, welches schließlich in die Brüche ging. Der Angeklagte wollte jedoch trotzdem auf den Verkehr nicht verzichten. Sein jugcndlich-romantisch angehauchtes Gemüt verleitete ihn schließlich zu einer etwas tragikomisch wir- kenden Tat, die zum Glück ohne jedes Blutvergießen ablief. Er bewaffnete sich zuerst mit einem lltcvolver, den er seinem Meister stahl, dann mit einem stumpfen und verrosteten Dolchmesser und schließlich mit einer Flasche giftiger Blcizuckerlösung. Mit diesen Mord- und Selbstmordrequlsiten ausgerüstet, sucht« er seine njährige Geliebte auf. Die freundliche Einladung, mit Hilfe der Bleizuckerlösung gemeinsam aus dem Leben zu scheiden, wurde von Ihr abgelehnt. Da der Angeklagte inzwischen gemerkt hatte, daß der Revolver insolge Altersschwäche nicht mehr funktionierte, blieb ihm nur noch das abgebrochene, rostige Messer übrig. Als sich das Mädchen lveigcrtc, mit ihm weiter zugehen", zog er plötzlich das Messer hervor und versetzte ihm mit diesem von hinten einen Schlag in die Halsgegend, der nicht einmal bis auf die Haut kam, da das Messer von dem Jackett abprallte. Nach Verübung dieser Tat lief er schleunigst davon, nachdem er der Arbeikerin noch die Works fürchterliche Rache" zugerufen hatte. Er wurde dann nach einem fingierten Selbstmordversuch der Polizei zugeführt, die ihn in Haft behielt. Der Staatsanwalt beantragte 214 Jahre Gefängnis, während der dem Angeklagten als Offizialverteidiger gestellte Re- ferendar Dr. Peltasoh» im schlimmsten Falle nur eine Körperver- letzung für vorliegend erachtete, wegen welcher der Angeklagte, der doch offenbar nur eine Jugendeselei begangen habe, milde zu be- strafen sei. Das Urteil lautete auf 4 Monate Gefängnis unter Anrechnung von 1 Monat der Untersuchungshaft bei sofortiger Haftentlassung._ Der falsche Kriminalbeamte. Zu dem gestern unter dieser Ueberschrift gegebenen Bericht über die Gerichtsverhandlung gegen den Kauftnann Erich Rodde, teilt uns der Schriftsetzer P. mit, daß die Angaben des Angeklagten erfunden sind, nach denen er, der Schriftsetzer P., mit ihm be­freundet sei, den abenteuerlichen Plan zur Beschwindelung der Ehefrau P. mitausgeheckt habe, krank gewesen sei und den Brief in den Kasten gesteckt habe. P. ist mit dem Verurteilten keineswegs befreundet, noch hat er ihn bei der Schwindelei Vorschub geleistet; zur Zeit der Tat befand er sich in Schlesien . Wer haftet für den Unfall eines Schulknaben beim Turnunterricht? Durch das Gesetz vom 1. August 1999 ist in Preußen die Haftpflicht des Staates für Amtspflichtverletzung der unmittel- baren Staatsbeamte» eingeführt worden.§ 1 des Gesetzes be­stimmt: Verletzt ein unmittelbarer Staatsbeamter in Ausübung der ihm anvertrauten öffentlichen Gewalt vorsätzlich oder fahr- lassig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die in Z 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmte Ver- antwortlichkeit an Stelle des Beamten den Staat. Die nur mittelbaren Staatsbeamten, wie es z. B. die Bolksschullehrcr sind, fallen nicht unter diese gesetzliche Bestimmung in jj 1; für sie haftet der Staat nicht. Nun bestimmt§ 4 des erwähnten Gesetzes, daß die Vorschriften des§ 1 auch auf die für den Dienst eines Kommunalvcrbandcs angestellten Beamten mit der Maßgabe An- Wendung finden, daß an die Stelle des Staates der Kommunal- verband tritt. Es fragt sich, ob ein Schulverband als Kommunal- verpand im Sinne des Gesetzes zu betrachten ist, und weiter, ob ein im Dienste des Schulverbandes stehender Bolksschullehrcr als Kommunalbeamter anzusehen ist. Das Reichsgericht hat in einer am Dienstag ergangenen Entscheidung beide Rechtsfragen verneint. Damit ist die Schadenshaftung der Gemeinde für Un- fälle, die im Schulunterricht durch ein Verschulden des Lehrers verursacht sind, abgelehnt. Die Entscheidung ist von großer Be- deutung, weil Unfälle in der Schule, namentlich beim Turn- Unterricht, ja nicht selten sind. Für diese haftet also nur der betreffende Lehrer, vorausgesetzt, daß ihn ein Verschulden trifft. Die Gemeinde ist von jeder Ersatzpflicht befreit. Die Einzel- heiten des interessanten Rechtsstreits sind folgende: Der damals 19 Jahre alte Schüler K. ist am 23. August 1910 beim Turnunterricht in der Gemeindevolksschule der Gemeinde Sanbhorst(Kreis Aurich ) dadurch verunglückt, daß er vom Reck gefallen und dabei das linke Ellbogengelenk gebrochen hat. Der Vater des Schülers, ein Postschaffner a. D., verlangt ini Prozeß- wege von der Gemeinde Sandhorst Ersatz für Kurkosten und klagt zugleich für seinen Sohn auf Feststellung, daß die Gemeinde dem Knaben allen durch den Unfall entstandenen Schaden zu ersetzen habe. Zur Begründung der Klage ist geltend gemacht: Der Un- fall sei durch Verschulden des den Unterricht leitenden Lehrers B. verursacht, dieser hätte dafür sorgen müssen, daß bei den Uebungen am Reck eine Hilfsstellung zum Abfangen der Kinder vorhanden war; für das Verschulden des Lehrers müsse die Ge- meinde nach Z 4 des Beamtenhaftpflichtgesetzes einstehen. Vom Landgericht Aurich ist die Klage abgewiesen worden. Dagegen hat das Oberlandesgericht Celle die Beklagte zur Tragung des Schadens verurteilt. Das Oberlandesgericht nimmt an, daß der Leherer als Kommunalbeamter anzusehen und daß der Un- fall tatsächlich auf ein Verschulden des Lehrers zurückzuführen ist. Auf die von der Beklagten eingelegten Revision hat das Reichsgericht das Berufungsurteil aufgehoben und in Ueberein- stimmung mit dem Landgericht die Klage abgewiesen. Der höchste Gerichtshof führt zur Begründung seiner Entscheidung aus: Die erste Frage ist die, ob der' Schul - verband, in dessen Diensten der Bolksschullehrer von der Aufsichts- behörde angestellt ist, identisch ist mit dem Kommunalverband im Sinne des 8 4 des Gesetzes. Das Oberlandesgericht hat das be- jaht. Das ist aber unrichtig. Aus der Entstehungsgeschichte und den Motiven des Gesetzes ergibt sich, daß als Kommunalverbände nur Amtsverbände und zur Wahrnehmung einzelner kommunaler Angelegenheiten gebildete Zweckverbände anzusehen sind, aber niemals Schulverbände. In zweiter Linie fragt es sich, ob ein Volksschulehrer als Kommunalbeamter anzusehen ist. Das ist zu verneinen. Nach der ganzen Entwicklung des Volksschulwesens in Preußen muß angenommen werden, daß die preußischen Volks- lchrer auf keinen Fall als Kommunalbeamte zu betrachten sind, (Aktenzeichen: III. 186/12.) Bon Kurpfuscherei»nd ähnlichem. Der Medizinal- und Regierungsrat Dr. Dutschke in Erfurt hatte vor einem von der Saniogesellschaft hergestellten Mittel, das angeblich Zuckerkrankheit heilt, gewarnt, weil eS keine spezifische Wirkung halbe und die Herstellungskosten der Dosis,«die für 6 M. verkauft wird, ganze 39 Pf. betragen. Die Gesellschaft klagte darauf auf Schadenersatz. Der Minister des Innern erhob Konflikt, -da der Beklagte zu der Warnung berechtigt und verpflichtet war. Das Obemmaltnngsgencht gab dieser Tage dem Konflikt aus den von dem Minister angeführten Gründen statt. Ein Urteil darüber, ob daS angebliche Mittel völlig wertlos ist, wollen wir nicht fällen. Der Medizinalrat war aber zweifellos zu seiner Warnung durchaus berechtigt, nachdem das städtische NahrungSmittelamt Feststellungen in dem in der Warnung ent- haltenen Sinne getroffen hatte. Es-wäre zu wünschen, daß vor angeblichen Heilmitteln, gleichviel, ob sie von approbierten Aerzten oder anderen Personen ausgehen, zum mindesten dann stets amtlich gewarnt wird, wenn die Kosten unverhältnismäßig hohe sind. In dem Prozeß suchte die Gesellschaft den hohen Preis-damit zu rocht- fertigem, daß sie hohe Aufwendungen habe machen müssen, um das Mittel zu erkunden. Selbst wenn diese Behauptung der Gesellschaft zutreffend wäre, läge in all den Fällen strafbarer Sachwucher vor, in denen Minderbemittelten oder Personen, die in ihrer Unkenntnis oder aus Verzweiflung über ihren Gesundheitszustand ein Mittel, -das 30 Pf. Herstellungswert hat, für 6 M. verkauft wird. In der Reichstagskommission über das Kurpfuschereigesctz und von uns ist wiederholt darauf hingewiesen, daß der Beutelschneiderei mit angeb- lichen Medikamenten auf diesem strafrechtlichen Wege beizukoMmen ist. Freilich dürfte der Kampf nicht auf vermeintliche Schwindel- Präparate beschränkt bleiben, sondern auch auf den Sachwucher aus- zudchnen sein, der insbesondere mit von großen Farbwerken her- gestellten Präparaten getrieben wird. Hier liegt ein der Volks- gesundheit dienendes reiches Feld für die Staatsanwaltschaft vor. Weshalb beschreitet sie dieses nicht und konstruiert allerlei Aufsehen erregende, mit dem Rechtsbewußlsein der Allgemeinheit unverein- bare Anklagen gegen Arbeiter und Arbeitervertreter, die von ihrem gewerkschaftlichen und politischen Recht Gebrauch machen? Ein Hundertstel der Arbelt, die heute zur Jagd gegen Aufklärung der Jugend vergeudet wird, auf das Gebiet der Kurpfusch- und Medizin- Wucherei übertragen» würde der Allgemeinheit-reichen- Gewinn bringe», Ena aller Melt. Masfenerkrankttnge». Massenerkrankungen infolge Genusses trichinösen Fleisches sind tn den schlesischen Ortschaften Grotz-Radisch, Cölln , und D i e h s a vorgekommen. Vor zirka vierzehn Tagen zeigten sich die ersten Anzeichen und bis jetzt sind über sechzig Fälle zu verzeichnen. Die Ursache ist der Genuß von Schweine- fleisch und Wurst von dem Fleischer Hänsch in C o l l m und dem Fleischer aus G r o ß- R a d i s ch.- In welcher Weise das mit den Trichinen behaftete Fleisch in den Handel gekommen ist, ist wohl noch nicht recht aufgeklärt; nur sollen die beiden Fleischer öfter zusammen schlachten. Von, Dominium Groß-Radisch liegen allein 14 Personen und von dem Fleischer und Gastwirt Hänsch in Collm die Fran und eine Tochter schwer krank danieder. Der Briefträger Grehl aus Niesky hat auf seiner Tour beim Gastwirt H. in Collm gefrühstückt und ist jetzt ebenfalls schwer krank. Eine Untersuchung, welche in Collm vom Kreis- arzt und drei Görlitzer Aerzten vorgenommen wurde, stellte Trichinen in einem Stück Fleisch fest, welches sich der ebenfalls erkrankte Oberförster von Collm aus seinem Arm schneiden ließ._ Ter Lohn für treue Dienste. Gutsherrschaft und Gesinde bilden eine große Familie? Sc> kann man es in den agrarischen Blättern lesen. Wie harmonisch dieses Familienverhältnis aussieht, hat ein Oberschweizev des der Familie v. Stülpnagel gehörigen Rittergutes Grün- berg in der Uckermark erleben müssen. Der Betreffende stand seit dem 1. Oktober 1887 als Schweizer im Dienste derer v. Stülpnagcl. Seine Hoffnung, anläßlich seines 25jährigen Dienstjubiläums eine Auszeichnung zu erfahren, hat sich auf recht eigenartige Weiss bewahrheitet. Statt der erhofften Geldspende erhielt er zum 1. Ok- tober d. I. seine Entlassung durch den Oberinspekton Behm. Der Oberschweizer, der seine Obliegenheiten stets Pflicht- eifrig erfüllt hat, führt seine Entlassung darauf zurück, daß er sein sauer verdientes Geld nicht bei einem Gastwirte verzehren wollte» der als angehender Schwiegervater des Ober» inspektors gilt. Aber das wird wohl ein Irrtum des Schweizers sein, sonst würde der jetzige Besitzer des Gutes, Leutnant! v. Stülp nagel, wohl ein ernstes Wort mit seinem Ober- inspektor reden. Denn Gutsherrschaft und Gesinde bild«n doch eine große Familie!_ Tödlicher Fliegerabsturz. Ein schweres Fliegerunglück, das den Tod von zwei Fliegern im Gefolge hatte, hat sich gestern nachmittag auf dem Flugplatze bei H a l b e r st a d t ereignet. Wie ein Telegramm meldet, stieg der Leutnant Altrichter vom Infanterieregiment Nr. 20 auf einem Doppeldecker mit dem Ingenieur Meyer als Fluggast auf. In 20 Meter Höhe versagte Plötzlich der Motor und das Flugzeug stürzte fe n k r e ch t zur Erde. Beim Aufprall auf den Boden explodierte der Bcnzinbehälter und setzte den Doppeldecker in Brand. Ingenieur Meyer, der ini letzten Augenblick noch abzuspringen versuchte, erlitt dabei einen Genickbruch und war auf der Stelle tot. Leutnant Altrichter erlit einen schweren Schädelbruch und wurde in bewußt- losem Zustande in ein Krankenhaus gebracht, wo er jedoch bald nach der Einlieferung verstarb. Die fiebente Grostmacht. Eine recht sonderbare Einschätzung der Presse betätigte dieser Tage der Gemeindesekretär der in der Nähe von Frankfurt a. M. gelegeneu Ortschcftt Schwanheim. Wie unser Frankfurter Parteiblatt mitteilt, finden die Gemeindevertretersitzungcn von Sch-wanheim von jetzt ab in dem Saale der neuen Schule statt. Wie dieser neue Saal im ganzen mehr Annehmlichkeiten bietet, so hatten die Berichterstatter gehofft, daß endlich auch für sie ein- mal gesorgt werde. Das war eine gründliche Täuschung. Den an- wesenden Berichterstatetr derSchwanheimer Zeitung" plazierte man auf den Flur, hier war er gezwungen, sich seine N o- tizen auf den Knien zu machen. Als er sich über diesen wenig idealen Zustand beim Gemeindesekretär beschiverte, meinte dieser, wenn der sozialdemokratische Berichter- statter, der in derVolks st imme" immer seine Glossen über uns macht, nicht da ist. dann nnen Sie sich ja in das Zimmer setzen. Ist er aber an» wesend, dann müssen Sie beide auf dem Flur sitzen. Was sich der Herr Gemeindcsekretär hier anmaßt, das geht doch über die Hutschnur. Wer hat diese Anordnung getroffen, der Herr Bürgermeister oder der Herr Gemeindesekretär? Mit solchen Geniestreichen glaubt mau der Sozialdemokratie Abbruch zu tun und erreicht doch nur, daß mancher glaubt, es fei eklvas faul im Staate Dänemark._ A»ts Neu Byzanz. DasBörsenblatt für den deutschen Buchhandel bringt folgende Ankündigung einer literarischen Neuheit: A. M. Witte. Der letzte Schwarze Ritter von Wilhelmshöhe.* Gewidmet Ihrer Exzellenz Frau Gräfin v. d. Grocben, erscheint Mitte November. Ihre Majestät dieKaiserin geruhen, Sich ans das Erscheinen dieses Buches zu freuen. Verlagsbuchhandlung Gust. v. Dobbelcr, Berlin W. Hoffentlich hält die Freude auch nach dem Lesen de? Werkes an. Der Titel ist ja recht vielversprechend. Hinrichtung eines geistig Minderwertigen. In Köln ist am Dienstag der 41jährige Tagelöhner Knopp durch Fallbeil hingerichtet worden. In seinen Absckiedsbriefen hat Knopp, der im Snilferwahn sein vierjähriges Söhnchcn ermordet halte, zum Ausdruck gebracht, daß er ei» Opfer des Fusel» g e n u s s e s sei. Knopp war a e i st i g minderwertig. In- olge eines Schädelbruches konnte er beim Militär den Helm nicht tragen, und er litt dauernd bei Regenwetter an Schwindelanfällen; dazu kam jahrelanger Schnapsgenuß bei einem durch elende Ernährung geschwächten Körper. In den Wochen vor semer cheußlichen Tat hat Knopp meist von Brot und Kartoffeln gelebt; und in dieser Verfassung trank er einen halben Liter Schnaps. Dann beging er die Tat. Den Antrag, neben dem Gerichtsarzt den in Köln Ivohiicnden Psychiater Prof. Dr. Aschaffenburg als Gutachter zu hören, hat das Gericht abgelehnt, obwohl es sich in diesem Falle um ein Menschenleben gehandelt hat. Wider alles Erwarten hat der König das Todesurteil der Geschworenen bestätigt. Man mag zur Todesstrafe stehen, wie man will: auch ein Anhänger der Todesstrafe kann niemals die Hinrichtung eineS geistesschwachen Deliranten gutheißen.__ Kleine Notizen. LicbeStragödie. Wie aus Rombach in Lothringen gemeldet wird, ereignete sich dort am Dienstngahend ein furchtbares Licbesdrama. Ein Maschinist erschoß dort iu einem Anfall von Eifersucht seine Frau, seine Geliebte und sich selbst. Vier Arbeiter schwer verbrüht. In dem städtischen Elektrizitäts- werk zu Kassel ereignete sich gestern ein schwerer Unglücksfall. In