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Gewerkschaftliches.

Beuchelei der chriftlichen Demagogen.

Streifrecht.

garde versucht nach wie vor, die Firma Legel aus der Patsche zu die Landesversicherungsanstalt diese Rente in Fortfall, weil seit der reißen, ohne daß dieser bisher mit diesem Versuch besonders ge- Rentenbewilligung in den Verhältnissen insofern eine wesentliche dient ist. Nur den einzigen Vorteil" hat die Firma, reichlich tief Aenderung eingetreten sei, als sich der Verdacht auf Rüdenmarks­in den Geldbeutel greifen zu dürfen, um diesen Elementen für einige leiden nicht bestätigt hat. Des weiteren sagte die Anstalt, daß an Die christlichen Demagogen sehen ihre Heßfrucht der Ernte Zeit über Wasser zu helfen. Eine öffentliche Versammlung der die noch bestehenden Folgen der Alkoholvergiftung eine ausreichende entgegenreifen. Nun wollen sie ihre Hände in Unschuld Fenster- und Messingpuzer beschäftigte sich mit diesem Streit und Anpassung eingetreten sei. Von W. wurde gegen diesen Bescheid waschen. Seit Jahr und Tag hetzen sie in der skrupellosesten nahm eine Sympathieresolution an. Die Streikenden denken na- Berufung beim Oberversicherungsamt Groß- Berlin eingelegt und türlich nicht daran, von ihrer Forderung Anerkennung des Ein- geltend gemacht, dah tatsächlich eine Besserung in seinem Zustande Weise gegen das Koalitionsrecht. Durch erlogene und ten- heitstarifs" abzugehen; sie sind überzeugt, daß fie trotz allem in nicht eingetreten sei, er infolge seiner Leiden nicht imftande sei, Denziös zurechtgeftuzte Terrorismusgeschichten waren sie für biefem Stampfe fiegen werden und bitten die Arbeiterschaft, ihnen das gesetzliche Lohndrittel verdienen zu können. Das Oberversiche die Scharfmacher bei deren Forderungen auf Ausnahme- nach wie vor durch strengste Solidarität helfend zur Seite zu stehen. rungsamt holte vom Sanitätsrat Dr. K. ein Gutachten ein. In gesetze gegen die Arbeiterbewegung die Hauptlieferanten von Deutscher Transportarbeiterverband. Bezirk Groß- Berlin. demselben heißt es, daß in dem Zustande des p. W. seit der In­Material. Gestüßt auf die gewerkschaftschriftlichen Terrorismus­validenrentenbewilligung eine wesentliche Veränderung nicht ein­30 Bauglaser der Firma Spinn u. Co., Leipziger Straße , getreten sei. Die Erscheinungen im Nervensystem sowie das sonstige geschichten, Urteile und Aussprüche, begründen nun die hatten am Mittwoch früh die Arbeit niedergelegt, weil die Firma förperliche und geistige Verhalten des Ws. find genau dieselben wie Stoalitionsfeinde ihre Attentatsforderungen gegen das entgegen den klaren Bestimmungen des Tarifs einen Bau in Afford zur Zeit der ersten Untersuchung. Sanitätsrat Dr. K. pflichtet an den Zwischenmeister Diebjet, Sonnenburger Str. 23, Ede dann dem Arzt der Landesversicherungsanstalt darin bei, daß es sich So erfolgreich arbeiteten die Christen, daß der Zentral- Gleimstraße, bergeben hat. Diebjet, der noch vor kurzer Zeit als bei W. nicht um eine organische Erkrankung des Rückenmarks han­Zentral- an verband der Scharfmacher, der Bund der Industriellen, libe- Gefelle bei Spinn u. Co. beschäftigt war, hat den Bau fogar er delt, sondern um die Folgen des chronischen Alkoholismus. Wört­rale Handelskammern und der Hansabund, konservative heblich unter den tariflichen Bedingungen übernommen; er betreibt lich heißt es dann:" In dieser Aenderung über die Auffassung des Innungskrauter, freisinnige Handwerkskammern ebenso wie in seinem Wohnhause ein Papiergeschäft, für die Organisation war vorliegenden Falles ist zweifellos eine Besserung und damit eine der Bund der Landwirte, sich auf die christlichen Kronzeugen Diebiet früher nicht zu haben; er hatte stets die Ausrede, daß wesentliche Veränderung in dem Zustande des W. zu erblicken Eine nette Selbständigkeit, wenn Dazu kommt, daß an die nervösen Erscheinungen eine gewisse An­berufen, einen verschärften Arbeitswilligenschutz als über- er sich selbständig machen wolle. haupt nicht mehr zu leugnende Notwendigkeit hinstellen. Nun man, um feine Existenz aufrechtzuerhalten, den organisierten, schwer passung eingetreten ist." Infolge dieser anderweitigen Beurteilung sie diese Frucht reifen schen, wollen die christlichen Seker als ihre Arbeitsbedingungen kämpfenden Arbeitern in den Rücken des Falles betrachtet auch Sanitätsrat Dr. N. den W. als nicht unschuldige Knaben gelten. Sie sehen das Unheil, das sie an­Die Arbeit bei Spin u. Co. wurde am gleichen Tage wieder richteten, und flüchten vor der Verantwortung. Noch auf dem aufgenommen, nachdem der betreffende Bau organisierten Arbeitern christlichen Gewerkschaftskongreß in Dresden betrieb man übertragen und die Firma einen Revers unterzeichnet hat des In­munter die Hegerei gegen die freien Gewerkschaften. Kurz halts, daß alle Geschäftsverbindungen mit D. gelöst sind und keine vorher hatte der Abg. Giesberts das Schlagwort geprägt: neuen wieder angeknüpft werden. Erst rot, dann Brot!" Den Freisinnigen im Berliner Rat­hause gefiel das Heßwort so gut, daß sie es sogar gegen die städtischen Arbeiter ausspielten, als diese die Forderung des forporativen Arbeitsvertrages erhoben.

Mit fedem Mute stellen sich die Christen nun so, als hätten sie nie ein Wässerchen getrübt. Die Westdeutsche Arbeiterzeitung" schreibt u. a.:

"

Nach wie vor lehnen die Christlichen Gewerkschaften einen Arbeitswilligenschutz", ein Berbot von Streitpostenstehen" glatt ab. Wir wollen uns aus eigener Straft des sozialdemokratischen Terrors erwehren, man möge dabei nur seitens der Unternehmer oder Behörden die gegnerische Uebermacht nicht noch künstlich er­

höhen."

fält!

Deutfches Reich.

Reichskonferenz der Binnenschiffer und Flößer.

Der Transportarbeiterverband hat zum 10. und 11. November nach Hamburg eine Reichskonferenz der Binnenschiffer und Flößer einberufen. Die Konferenz foll Stellung nehmen zu drei wichtigen Fragen: Revision des Binnenschiffahrtsgefezes, Bemannungsfrage und Regelung der Arbeitszeit in der Binnenschiffahrt.

Die Rechtslage der Schiffsmannschaften ist eine durchaus un­günstige. Nicht nur, daß die Bestimmungen des Binnenschiffahrts­gejeges durchaus reaktionär sind, es bestehen außer diesem Gesetz noch andere Bestimmungen, wie das Elbzollgesetz sie vorsieht, die die Rechtslage der Mannschaften sehr beeinträchtigen. Die Bemannungsvorschriften sind namentlich in der Form unzu Um die Heuchelei dieser Auslassung zu kennzeichnen, sei auf folgendes verwiesen: Im Ruhrrevier waren die Christen länglich, als eine reichsgefeßliche Regelung nicht vorgesehen ist und die lautesten Rufer für einen Streif. Als dieser unvermeid- 10 eine ganze Reihe von Organen Bestimmungen erlassen, die sich zum großen Teil widersprechen. Außerdem sind die Bestimmungen lich geworden war, beschlossen die Christenführer, ihren Mit- aber auch nicht zeitgemäß, weil die Anzahl der Mannschaften ent­gliedern den Streifbruch zur Pflicht zu machen, wobei das sprechend der gefahrvollen Tätigkeit zu gering ist. religiöse Moment selbstverständlich in bestimmender Weise Die Frage der Arbeitszeitregelung ist gegentvärtig besonders den Ausschlag geben sollte. Als sich trotz des Streikbruch- aktuell; die Regierung befaßt sich damit schon seit Jahren. Die Erhebungen über die Sonntagsruhe datieren seit 1885 und beschlusses eine überraschend große Zahl Bergarbeiter am Ansstand beteiligte, riefen die Streifbruchführer nach Militär. die über die Nachtruhe seit 1895. Die wichtigsten Ermittelungen wurden 1905, 1907, 1908 und 1909 angestellt. Die Erhebungen Sie fabrizierten Terrorismusfälle, schwindelten frech haben unglaublich lange Arbeitszeiten ergeben, so daß das kaiserliche drauf los, die Christen würden zum Mitstreifen gezwungen, Gesundheitsamt eine Gefährdung der Gesundheit der Schiffsmann und sie beschuldigten die Behörden, durch Versagen der be- schaften fonstatierte. Der Regierung sind dann auch vom Beirat waffneten Macht den sozialdemokratischen Terrorismus" für Arbeiterstatistit Vorschläge unterbreitet worden, die zwar nicht und sozialdemokratische Gewalttätigkeiten zu fördern. Gen- die Mißstände beseitigen, aber doch die allergrößten Schädigungen darmen in großer Zahl und Militär en masse, bewaffnet bis beheben fönnten. an die Zähne, wurden ins Ruhrrevier gesandt. Das war der Die Regierung hat aber bis heute noch nicht eingegriffen. erfte Erfolg christlicher Streifbruch- und Heztaktik. Aber die Die Fragen, die die Konferenz beschäftigen werden, find also bewaffnete Macht fand zunächst keine Arbeit. Die Streifenden von großer Wichtigkeit, nicht nur für die direkt Beteiligten, sondern waren ruhig und Ausschreitungen einiger Hingebrüder über- auch gemäß der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Binnenschiffahrt sah man. Von neuem setzte die christliche Heße ein. Nun be- für den gesamten Handel und Verkehr. schuldigte man durch tendenziöse Darstellungen Gendarmen und Militär der Rumpanei mit gewalttätigen Streifenden. Schließlich hatte diese Heßerei den Erfolg, daß der Eifer Be­waffneter Zusammenstöße verursachte. Das Ueberfallen und. Mißhandeln Streifender fälschte chriftliche Wahrheit dann wieder in sozialdemokratische Terrorismusgeschichten um.

Aussperrung von mehr als 2000 Metallarbeitern

in Westfalen .

Nach Ablauf der 14 tägigen Kündigungsfrist erfolgte gestern in Menden die Aussperrung von mehr als 2000 Metallarbeitern, nachdem die Verhandlungen des Arbeiterausschusses mit dem Ver­treter der Firma Schmöle u. Co. ergebnislos verlaufen sind.

festgestellt!

Tote und Verwundete waren das Ergebnis solch christ­licher Tätigkeit! Doch damit nicht genug! Streikende und deren Angehörige, die sich durch das chriftliche Treiben ver- Schon wieder eine chriftliche Verleumdung gerichtlich raten fühlten und das in scharfen Worten zum Ausdruck brachten oder auf die Provokationen der Streifbrecher ant­Der Geschäftsführer der Zweigstelle Lüdenscheid des Deutschen worteten, wurden als Streikjünder der Staatsanwaltschaft Bauarbeiterverbandes, Genosse Ferdinand Schmidt, war gelegent­denunziert. Dem Verrat der gesamten Bergarbeiterschaft lich einer Bauarbeiter- Aussperrung von den Christlichen schwer ver­fügte man nun noch gehässige Rache gegen einzelne Opfer der leumdet worden. Der Christliche Wagner hatte behauptet, Genosse Verräterei zu. Und es regnete schwere Strafen, die Em- Schmidt habe deshalb eine Einigung herbeiführen wollen, weil er pörungsschreie in der ganzen Kulturwelt auslösten. Den bestochen sei. Ein anderer Christlicher namens Reidt hatte behauptet, Christen aber war das Wüten der bewaffneten Macht und daß Genosse Schmidt hinter dem Rücken des Christlichen Bauarbeiter berbandes, mit dem zufammen der Kampf geführt wurde, einen der Justiz anscheinend noch nicht schneidig und scharf genug, Vertrag mit den Unternehmern abgeschlossen habe und ihn als einen denn noch jetzt wieder unterstellt man, die freien Gewerk- Lumpen bezeichnet. Genosse Schmidt strengte Privattlage an, über schaften würden in ihrer Uebermacht seitens Unternehmer die das Schöffengericht in Hagen i. W. verhandelte. Durch Zeugen oder Behörden" noch künstlich" erhöht. In demselben Atem- wurde festgestellt, daß die Behauptungen der beiden Christlichen un­zuge behaupten die Christen, ein Arbeitswilligenschut" würde wahr waren und daß Genosse Schmidt völlig forrett gehandelt hat. von ihnen glatt abgelehnt". Das ist wirklich der Gipfel der Das Urteil lautete gegen Wagner auf 6 M. und gegen Reidt auf Demagogie und Heuchelei! Von dem, was an Attentate 100. Geldstrafe und Tragung der Kosten. Ob die schwarze Presse, gegen das Streifrecht an das Licht" der Gesebgebung kommt, die seinerzeit die Verleumdungen weiter verbreitete, jetzt soviel An­stand aufbringen und das bedauern wird? entfällt ein vollgerüttelt Maß Schuld auf die christlichen Setz- stand aufbringen und das bedauern wird? apostel. Das soll kein Arbeiter vergessen.

Berlin und Umgegend.

Ein Streik gewonnen durch die Tätigkeit der-

Arbeitswilligen!

Soziales.

Jugendliche Arbeiter vor dem Gewerbegericht.

mehr invalid.

Diesem Gutachten folgte das Oberversicherungsamt und wies die Berufung des W. zurüd. Obwohl Sanitätsrat Dr. K. zugeben muß, daß eine Veränderung gegen früher nicht eingetreten ist, kommt er dennoch zu den Schluß, daß Invalidität nicht mehr vor­liegt. Der Fall macht die Auffassung weiter Kreise begreiflich, daß unter allen Umständen die Landesversicherungsanstalten Zah­lung der Rente ersparen wollen.

Versammlungen.

Deutscher Transportarbeiterverband. Der am Donnerstag ab­gehaltenen Generalversammlung des Bezirks Groß- Berlin lag der Geschäfts- und Kassenbericht für das dritte Quartal vor, dem wir folgende Angaben entnehmen: Bei 156 Firmen mit 4563 Beschäf= Bei 154 Firmen erziel tigten wurden Forderungen eingereicht. ten 3472 Kollegen auf friedlichem Wege Lohnerhöhungen, die in den meisten Fällen für jeden der Beteiligten 1-2 M., in fünf Fällen über 2 M. wöchentlich betrugen. Darunter find Fälle, wo die Lohn­erhöhung für jeden 3, 4, 6, 7 M. pro Woche betrug. Bei 93 Fir­men mit 1037 Beschäftigten tam es zum Streit, der überall mit Erfolg beendet werden konnte und den Beteiligten Lohnerhöhungen von 1,50, 2,60, 2,70, 3, M. pro Mann und Woche brachten. Ein Streit mit 6 Beteiligten ging verloren. Bei 126 Firmen mit 1909 Beschäftigten wurden Verkürzungen der wöchentlichen Arbeitszeit von 3-6 Stunden, in 3 Fällen von je 12 Stunden erreicht. Bei 142 Firmen mit 4348 Beschäftigten wurden Tarifverträge abges schlossen. Zu Abwehrbewegungen tam es bei 13 Firmen mit 316 Beschäftigten. Abgewehrt wurde bei 3 Firmen mit 50 Beteiligten die beabsichtigte Lohnherabsehung und bei 4 Firmen mit 61 Betei­ligten die beabsichtigte Verlängerung der Arbeitszeit. In 5 Fällen konnte die Maßregelung von 17 Kollegen, in 2 Fällen die Nicht­anerkennung der Organisation und in einem Falle die Einführung von Strafgeldern abgewehrt werden. 2 Abwehrfälle hatten feinen Erfolg. Die Agitationstätigkeit war eine sehr rege. Es wurden abgehalten 215 Branchenversammlungen, 1391 Betriebsbesprechun­gen, 229 Sigungen der Vertrauensleute und 322 Verhandlungen. Die Mitgliederzahl Es wurden 4757 Neuaufnahmen gemacht. betrug am Anfang des Quartals 47 754 und stieg bis zum Schluß

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des Quartals auf 49 015, nämlich 45 098 männliche, 1994 weibliche und 1923 jugendliche. Der Kassenbericht schließt in Einnahme und Ausgabe mit 465 186,95 M. Der Ueberschuß vom dritten Quartal beträgt 34 857,83 M., der Kassenbestand 141 421,01 M. Für Unterstübungszwede wurden ausgegeben an Arbeitslose 34 585 M., an Krante 49 607 M., an Streifende 11 998 m., an Gemaßregelte 3538 M., in Sterbefällen 7829 M., Rechtsschutz 281 M., Ertraunter­ftüßung 1297 M. Der Arbeitsnachweis befette 2738 feste und 5723 Aushilfsstellen. Arbeitslos waren am Schluß des Quartals 738 Kollegen.

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Der Redner

Der Vorsitzende Werner bezeichnete die Tätigkeit im abge. laufenen Quartal als eine recht erfolgreiche. Die Steigerung der Mitgliederzahl und die zahlreicher eingegangenen Beiträge seien um so erfreulicher, als im dritten Quartal die beschlossene Bei­tragserhöhung eintrat. Die von manchen Kollegen gehegte Be­fürchtung, die Beitragserhöhung werde einen Rüdgang an Mit­gliedern zur Folge haben, sei also nicht eingetroffen. brachte die schon öfter erörterten Grenzstreitigkeiten mit dem Brauerverband zur Sprache. Er besprach den Konflikt zwischen beiden Verbänden, der im August d. J. aus Anlaß von Vorgängen in der Bergbrauerei begann, wo Mitglieder beider Verbände bc= schäftigt sind, nachdem sich die Bergbrauerei mit der früheren En­dersbrauerei vereinigt hatte. Diese Differenzen zwischen beiden Verbänden seien erledigt worden und man habe geglaubt, nun werde Ginigkeit herrschen. Da habe aber der Brauerverband in seinem Organ die Vertrauensleute des Transportarbeiterverbandes angegriffen. Dieser habe sich darauf durchaus objektiv verteidigt. Ferner habe der Vorsitzende des Brauerverbandes auf dessen Ver­bandstag in Mannheim das Vorgehen des Brauerverbandes in Amerika zur Nachahmung empfohlen, der sich dadurch Ruhe mit dem Transportarbeiterverband verschafft habe, daß er die Mitglic­der des letzteren zu sich hinübergezogen habe. Dies Verhalten des amerikanischen Brauerverbrandes habe der Courier als Revolver­und Räubertaktit bezeichnet. Der Redner betonte: Nicht wir sind schuld, wenn ein besseres Zusammenarbeiten mit dem Brauerei­arbeiterverband nicht möglich ist, sondern es liegt an diesem selbst. Wir können unsere in den Brauereien tätigen Mitglieder mur er­suchen, am Transportarbeiterverband festzuhalten. Diese Ausführungen des Redners fanden auch in der Dis­fuffion Zustimmung. An dem Geschäftsbericht wurde feine Kritik

Letzte Nachrichten.

1. Gegen die Lichtpausanstalt Elektra klagte der 15jährige Ar­Bei der Firma Aschinger traten die Maschinisten und Heizer beiter H. unter Beistand seiner Mutter vor der 8. Kammer des Ge­ in einen Streif. Derfelbe hat jezt nach fünftägiger Dauer un- werbegerichts auf Zahlung von 38 M. Lohn für 14 Tage wegen un­erivartet schnell zu einem günstigen Resultat geführt. Es war der begründeter sofortiger Entlassung. Der Kläger war bei der be­flagten Firma als Radfahrer bei einer täglichen Arbeitszeit von geübt. Firma gelungen, Arbeitswillige aufzutreiben, die aber offenbar nicht 10 Stunden beschäftigt. Er wurde nach Angabe der Firma sofort wußten, daß man zur Herstellung von Dampf außer Kohlen auch entlassen, weil er sich geweigert habe, ueberstunden zu machen, Waffer braucht. Sie führten den Kesseln zwar eifrig Kohlen aber trotzdem dies bei seiner Anstellung vereinbart worden sei. Der fein Speisewasser zu und ein Dampfkessel, der diese ungewohnte Kläger erklärte, ihm sei nur gesagt worden, er müsse ab und zu Behandlung nicht vertragen founte, flog in die Luft, ohne glücklichers länger arbeiten, da jedoch täglich von ihm Ueberstunden verlangt Verbot der Kriegshebblätter. weise Menschenleben zu vernichten. Ob nun der Firma selbst oder wurden, habe er diese einmal gegen 8 und einmal um 9 Uhr abends Konstantinopel , 9. November. ( W. T. B.) Tanin" und" Jeni aber den aufsichtführenden Behörden Bedenken an der hier gar zu verweigert. Nach§ 136 G.-O. durfte der Kläger überhaupt nicht demonstrativ vor Augen geführten nüßlichen" Tätigkeit der arbeits- länger als bis 8% Uhr abends beschäftigt werden. Der Anspruch Gazetta" find wegen aufreizender Artikel suspendiert worden. Es des Klägers war also voll berechtigt. Es tam aber ein Vergleich scheint, daß die Behauptung der" Jeni Gazetta", die Religion und willigen Elemente tamen, furz, schneller als die Streikenden bei zustande, nach dem sich die Beklagte zur Zahlung von 18 M. ver- das Kalifat feien in Gefahr, für zu übertrieben angesehen wird. Ausbruch des Kampfes wohl gedacht haben, kam es zu einer Einigung.

pflichtete.

Zugentgleisung.

2. Bei dem Kartonfabrikanten Ließ war der jugendliche Ar­Nach fünftägiger Dauer ist der Kampf mit vollem Erfolg für beiter R. als Laufbursche beschäftigt und wurde nachdem er eine Wagenmangel im Ruhrrevier. das Maschinenpersonal beendet worden. Mit der Firma wurde ein Woche gearbeitet- plötzlich entlassen. Durch Klage vor dem Ge­Effen( Ruhr ), 9. November. ( P.-C.) Der Wagenmangel im Bertrag abgeschlossen, der eine neunstündige Arbeitszeit vorsieht. An werbegericht forderte er den Lohn für 14 Tage, da er ohne Ein­Lohnerhöhung wurden die eingereichten Säße erzielt. Der Anfangslohn haltung der gesetzlichen Kündigungsfrist entlassen ist. Der Be- Ruhrrebier nimmt von Tag zu Tag größere Dimensionen der Maschinisten und Heizer beträgt 36 M., nach einem Jahr 37 M., nach klagte wendete ein, für seinen Betrieb bestehe ein Tarif, der die an. Auf den Zechen Unser Friz"," Consolidation" und" Zollverein " 3ivei Jahren 38 M. Der Anfangslohn der Hilfsarbeiter ist 31 M., nach arbeiter und als solcher sei der Kläger zu betrachten, denn er habe Kündigungsfrist ausschließe. Der Tarif gelte auch für Hilfs- mußten heute wiederum Feierschichten eingelegt werden. einem Jahr 32 M. und nach zwei Jahren 38 M. Der Buschlag für auch schon mit stanzen müssen. leberstunden beträgt 25 Broz. An Urlaub wird gewährt, nach einem Das Gericht war der Ansicht, daß der Kläger kein Hilfsarbeiter Jahre 3 Tage, nach zwei Jahren 4 Tage, nach drei Jahren 5 Tage im Sinne des Tarifes sei und daher Anspruch auf die gesetzliche und nach vier Jahren 6 Tage. Bei Neubesezung von Arbeitsstellen Kündigungsfrist habe. Der Beklagte wurde verurteilt, dem Kläger Karlsruhe, 9. November. ( W. T. B.) Heute nachmittag ist der um 2 Uhr 44 Minuten nach Herrenalb fahrende Zug der Albtalbahn muß der paritätische Arbeitsnachweis für Maschinisten und Heizer den Lohn für 14 Tage zu zahlen. bei der Unterführung der Staatsbahn infolge von Schotteraufhäu­benutzt werden. Die Tarifdauer ist bis zum 15. November 1914 fung auf dem Bahnförper engleist. Der Wagenführer, der im vorgesehen. Entziehung der Invalidenrente bei anderer ärztlicher Beurteilung. lebten Augenblick auf die Gefahr aufmerksam wurde, bremste sofort. Der Streit der Messingpuzer bei der Firma Karl Legel Der Bauarbeiter W. erhielt von der Landesversicherungs- Es war jedoch zu spät. Der Motorwagen stieß gegen die Tunnel­dauert unverändert fort. Eine erneut von dem Deutschen Transport- anstalt Berlin feit Anfang des Jahres 1911 die Invalidenrente, weil mauer und die nachfolgenden Wagen prallten hart aufeinander. arbeiterverband nachgesuchte Verhandlung mit der Firma Legel er infolge eines Rückenmarksleidens und Alkoholvergiftung als in- Der Materialschaden ist erheblich. Vier Personen erlitten Quet­brachte wiederum keinen Erfolg. Die internationale Streifbrecher- valide angesehen wurde. Durch Bescheid vom 24. Juli 1912 brachte schungen.

Verantw. Rebatt.: Alfred Wielepp, Neukölln. Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.

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