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Nr. 264. 29. Jahrgang.

2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt Sonntag, 10. November 1912.

Südwestafrikanische

Eingeborenenmiẞhandlungen.

Bödiker- Göbel- Kaufmann.

In Nr. 177 vom 1. August 1912 hatten wir unter der Ueber­sprochen, die wieder einmal in frassester Weise gezeigt hatte, wie July , der einzige Mann unter den Verlebten, habe große sehr die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes vom Geiste Hautdefekte gehabt, die Sachverständiger näher schildert; in der Rentenquetscherei getragen wird. In der neuesten Nummer der Monatsblätter für Arbeiterversicherung", herausgegeben von Lebensgefahr sei er nicht gewesen.

Vor einiger Zeit spielte sich in Windhuk ein Prozeß gegen praktischer Arzt in Gobabis, gab nach dem Berichte von Süd- schrift Recht eine Entscheidung des Reichsversicherungsamtes be­den Farmer Kramer ab, der die haarsträubendsten Tat- west" folgende Darstellung: fachen über barbarische Eingeborenenmißhandlungen ans Tageslicht brachte. Kramer wurde in erster Instanz zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Sache kam dann vor das Obergericht, das nach mehrtägiger Verhandlung eine Bertagung für ange­bracht hielt, um durch Vernehmungen weiterer Zeugen eine gründliche Klärung der Frage" herbeizuführen. Kramer hatte nämlich zu seiner Entschuldigung angeführt, daß er zu den unmenschlichen Mißhandlungen seiner eingeborenen Ar­beiter durch die Notwehr veranlaßt worden sei, da die be­treffenden Eingeborenen Ver giftungsversuche gegen ihn und seine Familie unternommen hätten. In dem Bertagungsbeschluß führte der Oberrichter u. a. aus: Das Gericht ist der Ansicht, daß doch möglicherweise Fälle von Vergiftungen in Frage kommen könnten und daß deshalb Notwehr borgelegen haben könne." werden über die weiteren Verhandlungen seinerzeit berichten. Für heute jedoch wollen wir eine Reihe von Einzel. heiten aus dem Verlauf der bisherigen Ber handlungen mitteilen, um der deutschen Deffentlichkeit zu zeigen, welch ungeheuerliche Zustände in Südwestafrika herrschen.

Wir

Der Farmer Kramer behauptete, daß nicht nur gegen sein Vieh Vergiftungsversuche begangen worden seien, sondern, daß man ihm selbst nach dem Leben getrachtet habe. Eines Tages feien er und seine Frau nach dem Genuß von Tee er­krankt, den sie für vergiftet gehalten hätten. Ein andermal habe man sie dadurch zu vergiften versucht, daß man Gift in das Feuer getan( 1) habe, um todbringenden Rauch zu entwickeln! Auch hätten die Leute Giftpfeile be feffen, deren sie sich ihm gegenüber zu bedienen beabsichtigt hätten. In der Verhandlung stellte sich nun heraus, daß Kramer durch die furchtbarsten Prügel und Marter allerhand Geständnisse aus seinen schwarzen Arbeitern herauszupressen versucht hat. Der frühere Farmberwalter Kramers, Beuge Röder, erklärte, daß erst seit 1912 von Vergiftungen die Rede gewesen sein. Kramer selbst habe die Sache durch Ausfragen" der Eingeborenen aus findig gemacht. Auf Anordnung Kramers seien die Eingeborenen, bis auf eine männliche Person lauter Frauen, gefesselt und geprügelt worden. Der mißhandelte Einge borene July fei geschlagen worden, damit er das Gift her ausgebe und ausfage. Er, Röder, habe dolmetschen müssen, da sich Kramer mit July nicht verständigen konnte. Er fei aber nicht bei dem ganzen Berhör dabei ge: wesen.( Der Richter macht hier darauf aufmerksam, daß Kramer also den July meist allein vorgenommen habe, obwohl er sich mit ihm ohne Dolmetscher gar nicht verständi gen fonnte!) Beuge Röder fährt fort( wir folgen hier wie im übrigen der füdwestafrikanischen Beitung Südwest"): Kramer habe gefchlagen, um was rauszufriegen". Kramer habe ihm auch den Auftrag gegeben, einen Feuerbrand zu holen

Marias Wunden gingen über den ganzen Rüden. Die Mitgliedern des Reichsversicherungsamtes, wird, gewissermaßen brandige Haut, die zuerst noch vorhanden war, ging na chamtlich, zu unseren damaligen Ausführungen Stellung genommen. her ab! Deshalb haben die Verlegungen nach Aussage des Das geschieht in dem leitenden Artikel: Bur Frage der freien Beweiswürdigung." Sachverständigen dem Auge zuerst nicht in vollem Umfange bloß­gelegen. Die Ueberhäutung ging nicht glatt vor sich, weil auch mit auf Grund des eigenen Augenscheins in der Beurteilung Wir hatten dem Reichsversicherungsamt vorgeworfen, daß es- nach Anbringung zweier Spannungsschnitte sich die Haut nicht des Einflusses eines Nervenleidens auf die Erwerbsfähigkeit von ziehen ließ, das Unterhautzellgewebe sei durch die starken Scham- einem auf dreiwöchentlicher Untersuchung in der Charité beruhen­bodhiebe zerstört gewesen. den Gutachten des Geh. Med.- Rats Prof. Dr. Ziehen in nicht Das Leben der Maria set wohl bedroht gewesen, zu verantwortender Weise abgewichen war. Die Charité hatte die fie habe lange krank gelegen. Erwerbsbeschränkung auf 60 Broz., das Reichsversicherungsamt Kanduros Verlegungen seien nicht so erheblich gewefen. Die auf. 30 Broz. geschätzt. Wir hatten gesagt, daß die Schäßung der Möglichkeit des Zusammenhangs zwischen der Mißhandlung und durch Unfallsfolgen bewirkten Erwerbsbeschränkung ja sicher die Auf­der Fehlgeburt sei wahrscheinlich. Wenn sie getreten worden gabe der rechtsprechenden Instanzen sei. Alles aber habe seine sei, wäre der Konner sicher. Auch wenn große Gewalt ange- Grenzen. Die Einwirkung innerer und nervöser Leiden auf die wendet werde, könne es noch recht lange dauern, bis als Erfolg Erwerbsfähigkeit sei so schwierig au beurteilen, daß man hier dem eine Fehlgeburt eintrete. Amalie habe ebenfalls Arzt ein entscheidendes Wort einräumen müsse. Es sei geradezu eine Anmaßung, wenn ein medizinischer Laie sich das Recht heraus­nehme, einer Autorität von Weltruf gegenüber den Inhalt eines ärztlichen Gutachtens besser würdigen zu können, wie diese.

handtellergroße Hautbefekte

gehabt; ihr Leben set nicht besonders(!) gefahrbet gewesen. Magdalena, die an sich schwächlich erscheine, habe nicht so starte Verlegungen aufgewiesen, sie sei aber immerhin ordentlich ausgepeitscht worden. Die Verlegungen hätten sich über Rücken,

Das Reichsversicherungsamt betont in dem erwähnten Artikel, Arbeiterversicherung als Grundsatz gelte, daß über die erhobenen daß wie überall in der Rechtsprechung, so auch auf dem Gebiete der

Brust und Schultern erstreckt. Die verstorbene Auma habe am schlimmsten ausgesehen. Sie hätte nur durch direkte Hautüber- Ansprüche nach freier richterlicher Ueberzeugung zu entscheiden pflanzung auf operativem Wege behandelt werden fönnen. Sie sei und daß die Würdigung der Beweise nach feiner Richtung einer starb an der Ruhr, an der, wie der Sachverständige sagt, ja auch Einschränkung unterliege. Frei sei die Würdigung, weil der Richter gang gesunde Leute sterben können. Gin Busammenhang zwischen an teine Regel des geschriebenen Rechtes gebunden fei. Nur das dem Tod und der Büchtigung ist nicht nachzuweisen. Alwine Gesetz binde ihn, das in ihm lebe, sein Gewissen. Das Reichs­sei auch nicht so schlimm mißhandelt worden, immerhin aber 31. Dezember 1901 die Gesichtspunkte entwidelt, die für die Be­versicherungsamt habe schon in seinem Rundschreiben vom übereine bäterliche Büchtigung" hinausgehend, Sie war nicht weiter in Behandlung. Maria, Jakobs Frau, wird deutung und Berwertung der ärztlichen Gutachten maßgebend sein müßten. Danach finde die Aufgabe der ärztlichen Begutachtung bauernd in ihrer Arbeitsfähigkeit geschädigt bleiben." im allgemeinen in der Feststellung der die Lebenserscheinungen be

Also in Ausübung des in Südwestafrika den Einge- rührenden Folgen des Unfalls ihre Begrenzung. Die sonstigen borenen gegenüber allgemein üblichen väterlichen Büchti- ärztlichen Aeußerungen böten zwar wertvolle, bei innerer Krant­gungsrechtes", respektive auf bloßen Berdacht hin, wurden heit fogar oft unentbehrliche aber feineswegs bindende Unter­zahlreiche Eingeborene von Kramer mit dem Schambod, lagen für die Urteilsfindung. Sonst würde die Rechtsprechung der Nilpferdpeitsche derartig mißhandelt, daß ihr Leben zum auf eine mechanische Wiederholung der ärztlichen Gutachten herab­Teil schwer bedroht war, daß bei einer der Mißhandelten gebrüdt. eine Fehlgeburt eintrat, daß eine andere, deren Wunden nur durch direkte Haufüberpflanzung auf operativem Wege hätten geheilt werden können, starb( freilich an der Ruhr), daß eine lange frant lag und wieder ein andere dauernd in ihrer Arbeitsfähigkeit geschädigt sein wird!

Immer und immer wieder haben die Vertreter der Arbeiter im Reichstage, die sozialdemokratischen Abgeordneten, dagegen ge= fämpft, daß die Feststellung des Grades der Erwerbsbeschränkung dem Arzte überlassen bleibe. Nur ihrer Kritit an der geübten Gepflogenheit ist es zu danken, wenn schließlich die Regierung ver­Und für diese grenzenlosen Barbareien bekam der An- sprochen hatte, dahin zu wirken, daß der Arzt sich beschränke auf geklagte nur ein Jahr und neun Monate Ge- das, was er als Fachmann zu übersehen, imftande sei, und nach fängnis! Ja, wenn die erneuten untersuchungen auch einer Erinnerung an dieses Versprechen durch den Ganpijen och Ho nur die leiseste Möglichkeit ergeben follten, daß hat der damalige Staatssekretär bes Innern, Graf Bojadowsky, wirklich einmal, wenn auch nicht im Fall Kramer, im Reichstag am 14. März 1901 mitgeteilt, daß er im Sinne des Bergiftungsversuche durch Eingeborene vorgekommen fein Verfprechens ber Regierung am 29. Januar 1901 ans das Reichs­sollten, wird Kramer vielleicht gar der Tatbestand der Not- versicherungsamt geschrieben habe. Dieses hat dann schließlich im und neben July hinzulegen; dabei habe er sich nichts gedacht! wehr zugute gehalten und er am Ende gar frei. Dezember desselben Jahres das erwähnte Rundschreiben an die Berufsgenossenschaften erlassen. Es ist also indirekt nur der So= July wurde so stark geschlagen, daß die Wunden auf. gesprochen! plagten. Sehr charakteristisch für die Art, wie mit den zialdemokratie zu danken. Er wurde dann im Proviantraum ange­fettet, wo er vom 27. Januar bis 3. Februar verblieb. Gingeborenen in Südwest umgesprungen wird, sind auch die Wir haben zwar im Laufe der Jahre immer und immer wieder Der Richter fragt den Zeugen: Nun sagen Sie einmal, mo- Aeußerungen des Staatsanwalts, Bezirksamt.bie Erfahrung machen müssen, daß dem Reichsversicherungsamt an­scheinend die Grundsäße seines Rundschreibens ganz aus der Er­zu war eigentlich die ganze Prügelei? Weil sie es zu toll manns Todt. Er wies darauf hin, daß innerung gekommen sind und daß es bei den allereinfachsten trieben," antwortete der Beuge und fährt fort: sie hätten Fingerberlegungen den ärztlichen Gutachten eine Bedeutung bei­es ja selbst ausgesagt! Der Verteidiger Dr. Kramer, der Bruder des An­mißt, die oft geradezu haarsträubend ist. Das haben wir aber nicht geglaubt, daß in einem Falle, wo ausnahmsweise wirklich geklagten, sucht an dieser Stelle nachzuweisen, daß bei der einmal der Arzt der kompetente Beurteiler der Erwerbsfähigkeit ist, ganzen Sache zwei Beitabschnitte zu beachten seien. Vor der Giftsache sei nur zur Strafe gezüchtigt worden, nicht um Aussagen zu erlangen, und nur nach dem Ge­ständnis. Der Richter weist jedoch darauf hin, daß ja na ch dem Geständnis des Angeklagten felbst ge­prügelt worden sei, um ein Geständnis zu erlangen.

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erst vor drei Wochen ein ähnlicher Fall

bon Eingeborenenmißhandlungen vorgelegen habe, bei dem er gegen den Angeklagten Buchthaus habe beantragen müssen, welche Antrag leider abgelehnt worden sei. Dann sagte er nach Südwest" weiter:

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sich das Amt seines Rundschreibens in der geschehenen Art er­ Um es der Oeffentlichkeit zu ersparen, ihn als negrophilen innern werde. Das sucht der Artikel in den Monatsblättern" ( negerfreundlichen) Staatsanwalt hinzustellen, wolle er gleich er- nun zu rechtfertigen. Bei den im Gutachten geschilderten krank­flären, daß er weit dabon entfernt fei, aus nur haften Erscheinungen, die nicht schwerer Natur waren", bei einer ethischen oder moralischen Gründen gute Be- nur leicht erhöhten Erregbarkeit der Hautgefäßnerben, einer Drud­handlung der Eingeborenen und ein hohes empfindlichkeit einiger Nervenaustrittsstellen im Gesicht und einer Strafmaß für Eingeborenenmißhandlungen zu unregelmäßigkeit der Pulsfrequenz" habe es sich nur um ein fordern." Nervenleiben geringeren Grades gehandelt. Dabei hat es im Gut­

Als Beweismaterial" für die Vergiftungs­beichten der Eingeborenen lag folgendes Material bor : 1. eine Patronenhülse, die ein grünliches Pulver enthielt, 2. eine Wurzel, die inzwischen verfuttert wurde, 3. eine Büchse mit lichen Büchtigungsrecht, mit dem der Angeklagte Beit feines Aufenthaltes in der Klinik fast immer schlecht war, wie Weiter führte der Staatsanwalt aus, mit dem väter achten ganz übersehen, daß der Schlaf des Kranken während der einer Salbe ,, die Bestandteile einer Schlange, Räferlarven fich herauszureden suchte, werde überhaupt viel Unfug ge- auch objektiv durch die Nachtwache beobachtet wurde", daß was und einer Wurzel enthielt, 4. ein Stüd angeblich von der trieben. Daß man die Eingeborenen ohrfeige( er- bas Gutachten als bemerkenswert hervorhebt der Patient dabei Spize eines Giftpfeils, 5. eine Büchse, enthaltend einen kleinen wachsene Männer und Frauen!) könne als Ausübung des am Tage niemals schlafend angetroffen wurde. Das ist doch ein Lederföcher mit kleinen Pfeilchen. Der Sachverständige Büchtigungsrechts gelten, mehr aber nicht. Dr. Sieber, der Leiter des bakteriologischen Instituts in Büchtigungsrechts gelten, mehr aber nicht. Bunft, der bei einem Nervenleiden ganz besonders ins Gewicht Gamams, erklärt dazu: Die Patronenhülse enthielt ein folonialer Unkultur, das ung auch dieser Prozeß beim Kläger vorhandene Bulsschwankung wird in einer Weise er­Es ist ein geradezu schauberhaftes Bild fällt. Das wird mit feinem Worte auch nur erwähnt. Und die Bulber, das an eine 3iege verfuttert wurde. Zwei Tage aus Südwest wieder entrollt.' Bekanntlich hat man die Ein- wähnt, daß man meinen möchte, sie sei ganz unerheblicher Natur. Tang zeigten sich an der Biege Anzeichen eines Unwohlseins, geborenen nach ihrer Niederwerfung versklavt und den Dabei zeigte der Puls Schwankungen von 66 bis zu 124 Schlägen die jedoch am dritten Tage zurüdgingen. Er halte Farmern als 3 wangsarbeiter ausgeliefert. Sie in der Minute. Das wird nicht erwähnt und nicht erwähnt wird die Pflanze, von der das Pulver stamme, für eine Stro- dürfen nur ganz weniges Kleinvieh halten, sich niemals auch, daß das Reichsversicherungsamt der Charité die Frage selbst phantusart, die von den Eingeborenen möglicherweise benutzt selbständig machen und nur mit obrigkeitlicher Erlaubnis vorgelegt hatte, in welchem Grade- in Prozenten völliger Er­werde, um Magen- und Darmstörungen, vielleicht ihren Herrn wechseln. Diese Herrren aber haben werbsunfähigkeit ausgedrückt die etwa vorhandenen Unfalls auch erzaffertionen zu heilen. Eine Quantität dieses Pulvers wurde auf eine glühende Metallplatte ge- wie sie es ausüben, beweist ja dieser Prozeß und jener dem Abschluß. des Geilverfahrens wahrscheinlich beeinträchtigt das Recht der väterlichen Büchtigung! Und folgen die Erwerbsfähigkeit des Klägers beeinträchtigen und seit schüttet, jedoch hatten die Dämpfe keinerlei wirkung. andere, auf den der Staatsanwalt anspielte. Geht den haben". Die Wurzel wurde an eine Biege verfüttert, ohne daß gleich Farmern durch Schlangenbiß oder eine Krankheit Bieh ein, Das Reichsversicherungsamt hätte flüger getan, fich zu unserem

falls dauernde Nachteile für das Tier entstanden wären. so werden die Eingeborenen dafür verantwortlich gemacht Artikel nicht auszulaffen. Beffer, wie es in den beiden Schluß­evemo verhielt es sich mit dem Inhalt des Büchschens, einer und mit der Nilpferdpeitsche bearbeitet. Sogar ihr eigenes fäben feines Artikels geschehen, hätte nämlich die Berechtigung falbenartigen Masse. Auch diese Salbe halte er für ein Bieb wird, wie das im Prozeß Kramer festgestellt unserer Kritik nicht dargetan werden können, Die beiden Schluß­spite enthielt kein Gift, wie aus einem Tierversuch her- wurde, von einem Polizeifergeanten einfach ihrem Herrn als fäße lauten:" Im übrigen war festgestellt, daß der Verletzte vor borging, ebenso wenig fei Pfeilgift an den kleinen angeblicher Ersaz" zugewiesen. Es herrscht also mit einem dem Unfall vielfach trant gewesen war, auch schon an Nerven­borging, ebenso wenig sei Pfeilgift an den kleinen Wort die schändlichste Sklaverei, die sich denken läßt. Ein entzündung gelitten hatte, und daß er nach dem Unfall noch Jahr Pfeilchen festgestellt worden! Ferner wurde durch Befragen eines Missionars Bustand, wie er vor der Negerbefreiung in Amerita faum fe und Tag feiner Arbeit nachgegangen war. Die schließliche Arbeits­einstellung fonnte nach alledem nicht durch Arbeitsunfähigkeit in­Meyer festgestellt, daß eine sogenannte Dmugaigai- so schlimm bestanden haben kann.

werde.

medizin", deren sich die Eingeborenen angeblich bei ihren In Südwestafrika wird gerade jekt wieder von den folge des Unfalls erklärt werden; dieser hatte vielmehr nach der Vergiftungen bedient haben könnten, bei den Einge- Interessentenkreisen eine wilde Heze gegen die Absicht der Ueberzeugung des Refunsgerichts die Arbeits- und Erwerbsunfähig­borenen als Seilpflanze ungemein geschätzt und Regierung getrieben, die Schustruppe ein wenig zu ber- Beit nur in geringem Grade beeinflußt." gegen Erkältungen, Magenverstimmungen usw. angewendet jedes Giftmordammenmärchen wird dazu benutzt, die aber nur der Urteils verfasser geschrieben haben. Der aber kennt mindern. Jeder klare Raubanfall von der Grenze her und Im Urteil stehen diese Säße nicht. Dem Inhalt nach Tann sie Das war das ganze Ergebnis der Untersuchung des von drohende Gefahr eines Aufstandes der doch auch den Atteninhalt. Wie er aber bei dieser Stennénia folche Gäbe Kramer vorgelegten Vergiftungsmaterials! Es bot nicht den böllig zerstreuten und gänzlich waffenlosen Eingeborenen a t niederschreiben kann, ist unverständlich. Gie laffen auch nur die geringsten Anhalt dafür, daß es sich bei der ganzen Ver- die Band zu malen! Als ob nicht gerade die schändliche geringste Objektivität vermissen, bei einem Richter das elementarite giftungsaffäre um etwas anderes gehandelt hatte, als um Beriflabung und die rohen Mißhandlungen der Eingeborenen Erfordernis. Man muß nach bem ersten Gaze meinen, daß der einzelne Verzweiflungs- und Racheafte der getretenen Volks- Verletzte vor dem Unfall in erheblichster. Weise frank gewesen ist. törichte Einbildungen des Angeklagten. stämme hervorrufen müßten! Dabei steht aftenmäßig fest, daß die letzte Krankheit des Verletzten So aber sieht die Stultur" aus, mit der die weißen 1901 gewesen ist. Damala hab en fecha Wochen an Nerven­Ausbeuter durch ihre Kolonialpolitik die Wilden" beglücken! entzündung" an Ischias - gelitten. Seitdem i et night

Wie dagegen faben die Mikhandlungen aus, die Kramer an den Eingeborenen verübt hat. Dr. med. Holländer,