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Handelt. Unter feinen Umständen dürfen wir das Spiel der Großen zum die Option rechtswirksam werden zu lassen, und nahm an, daß mitmachen. der Vater somit Preuße sei, so daß auch der Sohn anzusehen sei als Preuße durch Abstammung. Das Oberlandesgericht sprach aus:" Nach dem Wiener Friedensvertrag soll der Optant sich zurückziehen" nach Dänemark . Das bedeutet, daß er seinen bis­herigen Wohnsiz aufgeben und mit seiner Habe und seiner Familie nach Dänemark gehen müsse, um sich dort niederzulassen und einen neuen Wohnsiz zu begründen." Diese Voraussetzung war nach den strafrichterlichen Feststellungen nicht erfüllt.

Naine wendet sich gegen Leute in unseren Reihen, die die nationalen über die Arbeiterinteressen stellen. Wenn man der Ar­beiterschaft die Waffen in die Hand gibt, dann sollen sie dieselben gegen ihre Feinde und nicht gegen ihre Arbeitsbrüder gebrauchen. Die Insurrektion würde er dem Generalstreit vorziehen.

Müller- Bern weist darauf hin, daß die Vertreter der aus­ländischen Bruderparteien immer ihre Vorbehalte machen, z. B. mil einem Angriffstrieg jeitens einer anderen Macht, wogegen sie das eigene Land mitverteidigen würden. Er beruft sich für die Ver­teidigung der Schweiz durch die Arbeiterschaft auch auf eine Aeuße­Sung Bebels, nach der er die militärische Verteidigung der schweize­rischen Neutralität als selbstverständlich erachtet. Nationalrat Graber wendet sich gegen den Gedanken der Insurrektion und empfiehlt den Generalstreit als Mittel zur Ver­hinderung von Kriegen.

damm befreten habe. Dr. B. eilte dorthin, ließ zunächst feststellen, daß der betreffende Herr ebensolchen Ulster und Hut, wie ihn der Ginbrecher getragen, bei der Garderobenfrau abgegeben habe und telephonierte an die Kriminalpolizei, daß der Einbrecher sich im Café befinde. Darauf soll ihm geantwortet worden sein:

Dr. B. hatte das Bedenken, daß der Fremde, der offenbar schon gemerkt hatte, daß er verfolgt werde, vielleicht in einem Auto ent­kommen könnte. Diese Befürchtung erfüllte sich sofort: der Ange­klagte sprang mit seiner Begleiterin in ein Auto und war bald verschwunden. Durch einen günstigen Zufall erhielt Dr. B. dann durch einen Kollegen den Hinweis, daß der Angeklagte wohl der Verbrecher sein müsse. Die Polizei wurde wieder benachrichtigt, aber so sagte der Zeuge Dr. Bluhm es dauerte eine Woche, bis wir die Kriminalpolizei dazu hatten, den Mann im Café Kut­schera zu verhaften."

,, Der Beamte, der die Sache bearbeitet, ist heute, am Sonntag, nicht hier; verfolgen Sie doch den Mann selbst!" Dies tat denn auch der Dr. B., als sich der Mann entfernte; Dagegen hat das preußische Oberverwaltungsgericht im Jahre 1909 die von J. Möller gegen seine bereits erwähnte Ausweisung er folgte deſſen Spuren durch die verschiedensten Straßen bis zur gerichtete Klage abgewiesen, weil er Ausländer sei. Es nahm eine Behrenstraße. Dort bat er einen an der Ede postierten Schußmann rechtswirksame Option des Vaters Philipp Hansen Möller für unter schneller Angabe des Tatbestandes um Festitung der Per­Dänemark an. Es nahm an, daß nur notwendig sei, daß die sönlichkeit des Verdächtigen, will aber die Antwort erhalten haben: Ueberwanderung des Optanten nach Dänemark in der Absicht er- Ich kann hier nicht von meinem Fled weg, fagen Sie es folge, die Option rechtswirksam zu machen. Eine solche Ueber­meinem Kollegen an der nächsten Ecke!" wanderung, wenn sie auch nur vorübergehend gewesen sei, wäre Grimm zeigt in kräftigen Zügen die Wandlung in den An- erfolgt. Die Begründung eines Wohnsitzes oder die Absicht, einen schauungen der Massen in den letzten Jahren im Sinne des Anti- solchen zu begründen, wären nicht erforderlich. militarismus, und zwar gegen die Stellung der Führer. Für die Demnach war nach der Entscheidung des preußischen Ober­Erhaltung der Demokratie treten wir ein, gewiß. Aber sie er- verwaltungsgerichts Jörgen Möller kein Preuße, nach der des scheint den Arbeitern in anderm Licht als manchem Genossen in Oberlandesgerichts Kiel aber nicht bestraft werden konnte, weil er gehobener Stellung. Unsere nationale Selbständigkeit werden wir Preuße sei und der Ausweisung nicht zu folgen brauche. am besten durch die internationale Aktion wahren können. Wenn Vor das Oberverwaltungsgericht kam die Frage jest wieder man auf dem Standpunkte des Militarismus steht, muß man dadurch, daß J. Möller auf Anfechtung eines Dritten durch Urteil logischerweise auch alle Konsequenzen tragen und alle militärischen des Kreisausschusses aus der Gemeindewählerliste für Scherrebeck Forderungen bewilligen. Weil er das nicht will, lehnt er auch gestrichen ist, ebenso sein Bruder Niels, weil sie feine Preußen jenen Standpunkt ab. Ebenso lehnt er die Festlegung des General- seien. Der Bezirksausschuß erkannte ebenso, wogegen die Brüder streifs wie des Marschierens an die Grenze ab bei kriegerischen Revision beim Oberverwaltungsgericht einlegten. Ueber diese hatte Der Angeklagte stritt Stein und Bein, mit der Sache etwas Verwickelungen. Uebrigens braucht das Ausland gar nicht mit den am 12. November das Oberverwaltungsgericht zu befinden. zu tun zu haben. Aber sowohl die beiden überfallenen Damen, als Waffen gegen die Schweiz aufzumarschieren, es braucht nur die Rechtsanwalt Wolfgang Heine vertrat die Revision. Er ver- auch das Dienstmädchen, das den Verbrecher beim Verlassen des Grenze abzusperren. Auch sind wir der Bourgeoisie feine wies auf den Gegensatz zwischen dem Standpunkt des Oberver- Hauses gesehen, glaubten mit einer an volle Gewißheit grenzenden Rechenschaft darüber schuldig, was wir in einem Kriegsfalle tun waltungsgerichts und dem des Oberlandesgerichts Kiel . In ein- Bestimmtheit den Angeklagten als den Verbrecher wieder zu cr= würden, sondern nur der Arbeiterschaft, deren fortschreitende gehenden staatsrechtlichen Ausführungen legte er insbesondere dar, kennen. Dazu kam noch, daß eine bei diesen Einbrüchen gestohlene organisatorische Erstarkung und Aufklärung sie befähigt, selbst zu daß angenommen werden müsse, eine Option werde erst rechts- Uhr von dem Angeklagten versetzt worden ist und auch ein bei der entscheiden, wie sie sich verhalten soll.( Anhaltender stürmischer wirksam, wenn der Optant dauernd nach dem Auslande auswan- Braut" des Angeklagten vorgefundenes Portemonnaie demjenigen Beifall.) dere und dort ein Domizil( Wohnsiz) begründe. Auf diesem Seidel empfiehlt ebenfalls Organisation und Aufklärung Standpunkt habe auch 1866 die preußische Regierung in Schleswig völlig gleicht, welches dem Verbrecher in der Wohnung der Frau der Arbeiterschaft als beste Mittel für die Vorbereitung zu Aktionen. gestanden und in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" habe Simon in die Hände gefallen war. Der Angeklagte blieb bis Brandler- Zürich führt aus, daß, vom Patriotismus mehr die preußische Regierung diesen Standpunkt im Jahre 1883 noch zum letzten Augenblick dabei, seine Unschuld zu beteuern und machte als genug die Bourgeoisie der Arbeiterschaft predigt, so daß nicht wiederholt. allerlei Winkelzüge. Er hoffte sich auch dadurch zu retten, daß eines auch noch wir es tun müssen. Er sucht dann aus den wirtschaft­schönen Tages ein offenbar zu diesem Zwede fabrizierter Brief beim lichen Veränderungen den Gegensatz der alten Parteiführer zu den Gericht einging, in welchem ein nicht auffindbarer Mann namens jüngeren und der Arbeitermasse zu erklären, das Versagen des Bernhardt versicherte, daß er selbst der Täter und der Angeklagte Kleinbürger- und Kleinbauerntums, die fortschreitende Klassen­scheidung und die Verschärfung des Klassentampfes. Kritisch unter unschuldig sei. Es half ihm nichts: der Staatsanwalt hielt ihn für die Arbeiterschaft, die nicht ausreichen für die Verwirklichung der das Treiben des Angeklagten für so gemeingefährlich, daß es ihn jucht er den Wert der freiheitlichen Einrichtungen der Schweiz für überführt und beantragte 3 Jahre Zuchthaus. Das Gericht hielt sozialdemokratischen Forderungen und ein Blutvergießen nur der zu 4 Jahren Zuchthaus verurteilte. ferneren Aufrechterhaltung dienen würde. Er erinnert an die Worte Brantings auf dem Stuttgarter internationalen Sozialisten­fongreß, daß die Militärausgaben Schwedens , Dänemarks und der Schweiz rein hinausgeworfen sind.

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Das Oberverwaltungsgericht bestätigte jedoch das Urteil des Bezirksausschusses mit folgender Begründung: Im vorigen Jahr­hundert sei man dazu übergegangen, in Kriegs-( Friedens-) ver­trägen die sogenannte Optantentlausel aufzunehmen, kraft deren den Untertanen des unterliegenden Staates, die von Gebiets­frühere Staatszugehörigkeit zu behalten durch eine Erklärung. abtretungen berührt werden, die Möglichkeit gegeben wurde, die Hinzugefügt wurde in den Verträgen, daß ein tatsächlicher Akt folgen müsse. Der Ausdruck dafür sei in verschiedenen Verträgen ein verschiedener. Im Züricher Frieden heiße es Niederlaffung, im Frankfurter Frieden Wohnungnahme" und im hier in Be­tracht kommenden Wiener Frieden heiße das Wort sich zurück­Inzwischenhinein werden die Thefen Greulich zur ziehen" in das dänische Königreich. Das sich zurückziehen" be­Bildungsfrage ohne Diskussion einstimmig angenommen, die deute nun nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts weiter planmäßige und energische Förderung des Bildungswesens für das nichts, als daß der Option eine tatsächliche Folge gegeben werden ganze Land durch Bildungskurse, Vorträge, Verbreitung belehrender müsse in dem Sinne, dieselbe in Wollzug zu sehen, nämlich in das Literatur, Förderung zweckmäßigen Bibliothekwesens und Ver- andere Land zu gehen. Wie lange der Aufenthalt dort dauere und mittelung fünstlerischer Darbietungen verlangen. Alle Partei- wie sich alles gestalte, darauf komme es nicht an. Entscheidend genossen werden verpflichtet, diese Bestrebungen moralisch und sei nur die Tatsache, daß der Aufenthalt genommen werde in der materiell zu unterstützen. Absicht, die Option zu vollziehen. Hier sei die Sache die gewesen: Trösch Bern hält es für selbstverständlich, daß auch wir an Der Vater habe 1870 nicht unter den preußischen Fahnen dienen die Grenze marschieren würden, wenn z. B. Italien die Schweiz wollen, und so habe er im letzten Moment von seinem Optionsrecht in gleicher Weise überfallen würde, wie es das mit Tripolis ge- Gebrauch gemacht und sich auch nach Dänemark begeben, also die tan hat. Option vollzogen. Der beste Beweis, daß der Uebertritt in der Präsident Dr. Studer teilt hier mit, daß nach einem soeben Absicht gemacht war, die Option zu vollziehen, finde fich darin, daß eingetroffenen Telegramm der internationale sozialer sich drüben zur dänischen Stammrolle anmeldete, um seine listische Kongreß in Basel auf den 24. November einbe- Pflicht wirklich zu erfüllen, die aus dem wiedergewonnenen Bater­rufen ist. land erwuchs. Damit lasse sich auch vereinigen die Absicht, später Greulich verteidigt sich gegen die von verschiedenen Rednern den väterlichen Hof zu übernehmen. Denn der Artikel 19 des an ihm geübte Kritik und weist die Vorwürfe zurück, dabei fest- Wiener Friedens garantiere, daß das Grundeigentum den Op­stellend, daß die schweizerische Sozialdemokratie sehr wohl den Ver- tanten erhalten bleiben sollte. Darum sei das Oberverwaltungs­gleich mit den Bruderparteien anderer Länder aushalten kann. Er gericht nicht in der Lage, seinen Standpunkt zu ändern. Es bleibe beantragt schließlich Uebergang zur Tagesordnung. dabei: Es sei nicht notwendig, daß ein Wohnsit in Dänemark be­gründet werde; es sei auch nicht notwendig die Absicht, einen Wohnsiz dort zu begründen. Es sei nur notwendig, daß die Ueberwanderung in der Absicht erfolge, der Optionserklärung Wirksamkeit zu verleihen.

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Pflüger Zürich würde sich sofort für den Generalstreik erklären, wenn dadurch ein blutiger Krieg zu verhindern wäre. Das hält er aber nicht für möglich, wenigstens nicht für die Schweiz . Etwas anderes wäre es mit einem Generalstreit in den großen Staaten. Ein schweizerischer Generalstreik würde in einem Kriege von Nachbarstaaten diesen sehr willkommen sein, denn sie können dann ohne Hindernis die Schweizergrenze überschreiten und die Entscheiden nun die dänischen Behörden, der Standpunkt des schweizerische Neutralität aus der Welt schaffen. Sodann wandte Oberlandesgerichts und nicht der des Oberverwaltungsgerichts sei er sich gegen die im Laufe der Diskussion beiläufig gestreifte der zutreffende, so ist Jörgen Möller weder Preuße, noch Däne, sondern sogenannter Weltfremder. Es ist höchste Zeit, daß in Sugglen Bern wendet sich gegen die einseitige Behandlung einem Gefeßentwurf über die Staatszugehörigkeit dem himmel der Frage von der einen wie der anderen Richtung, wobei er schreienden Unrecht, das mit der Anwendung der ungeheuerlichen namentlich die Argumentation mit Patriotismus und Demokratic Ausweisungspraxis verbunden ist, ein Ende gemacht wird. zurückweist, die für das Proletariat in der Luft schwebt. Es würde sich daher begreifen, wenn die Arbeiter die Waffen gegen ihre kapi­

Diktatur des Proletariats.

ialiſtiſchen Feinde und nicht gegen ihre proletarischen Arbeitsbrüder Gerichts- Zeitung.

ivenden würden.

wollen.

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Wäre die Polizei auch so untätig geblieben, wenn der Zahnarzt gemeldet hätte, ein anständiger Arbeiter habe einen Arbeitswilligen schief angesehen?

Konkurs des Geigenbauers Beyer.

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Die Millionenpleite" eines der bekanntesten Geigenbauer Deutschlands , welche seinerzeit in der Geschäfts- und Musikwelt großes Aufsehen verursacht hatte, hatte gestern vor der 1. Straf kammer des Landgerichts I ein gerichtliches Nachspiel. Angeklagt wegen schwerer Urkundenfälschung und Konkursvergehens war der Geigenbauer Robert Beyer, der früher Unter den Linden eine in der ganzen Musikwelt bekannte Geigenhandlung betrieben hatte. Der aus einfachen Verhältnissen hervorgegangene Angeklagte, der allgemein als ein sehr ingeniöser Kopf geschildert wird, hat sich durch ein von ihm erfundenes Verfahren beim Geigenbau cinen wirklichen Weltruf erworben. Wie ihm von Sarasate , Jsay, Mar­teau, Vecsey u. a. attestiert wurde, sollen die von ihm gebauten Geigen den Stradivarius- und Amatigeigen zum mindesten eben­bürtig sein. Durch seinen in verhältnismäßig furzer Zeit ge­wonnenen Ruf als Geigenbauer wurde er bald in die Lage ver­sett, sein bisher in der Nürnberger Straße gelegenes Geschäft zu vergrößern und sich unter den Linden zu etablieren. Das Geschäft nahm auch hier in furzer Zeit einen derartigen Aufschwung, daß er allein 20-25 000 M. Arbeitslöhne und zirka 18 000 M. Gehälter zu zahlen hatte. Sein Umsatz selbst ging in die Millionen, so daß er in einem Jahre allein eine Einnahme von zirka 300 000 M. hatte. Wie sich in der Beweisaufnahme ergab, ließ sich der Angeklagte aber in allerlei Geschäfte ein, denen er nicht gewachsen war. In höchster Geldklemme fälschte er einen Vertrag. Die Bücher waren so unordentlich geführt, daß sie teine Uebersicht über die Vermögens­lage gestatteten. Der Geh. Medizinalrat Prof. Dr. Eulenburg bekundete als psychiatrischer Sachverständiger, daß der Angeklagte als ein männlicher Hysteriter zu bezeichnen und in gewissem Grade als geistig minderwertig anzusehen sei. Das Gericht erkannte wegen der Urkundenfälschung auf 1 Monat Gefängnis und wegen des Konkursvergehens auf 200 Mark Geldstrafe.

Wer den Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuches zugebilligt erhält. Der Amtsgerichtsrat Hansen in Jena hatte sich dieser Tage vor dem Schöffengericht in Ilmenau , wo er früher bedienstet war, wegen Beleidigung zu verantworten, weil er in einer vom 17. Juni 1907 an das Landgericht in Eisenach abgegebenen dienstlichen Aeußerung den Bauunternehmer C. Pabst aus Ilmenau als den frechsten, verlogensten und händelwütigsten Gauner von Ilmenau bezeichnet und noch hinzugefügt hatte, daß solcher Mensch doch wohl keinen Anspruch auf Glaubwürdigkeit mehr habe". Als der Bauunternehmer von dem Inhalt dieses gewiß nicht schmeichel­haften Gutachtens über seine Person Kenntnis erhielt, strengte er gegen den Herrn Amtsgerichtsrat Hansen Privatbeleidigungsklage In der Urteilsbegründung hob der Vorsitzende hervor, daß die Aeußerungen des Herrn Amtsgerichtsrates zwar hart an der Grenze der Beleidigung hinliefen, daß aber eine Bestrafung nicht angängig jei, weil dem Angeklagten die Absicht der Beleidigung nicht nach gewiesen werden könne und weil er weiter in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt habe.

Sigg- Zürich als letter Redner lehnt die Anwendung von Schablonen in der schweizerischen Arbeiterbewegung ab. Würde in Wie die Polizei einen Einbrecher wiederholt laufen ließ. Deutschland die Demokratie mit Initiative und Referendum ein- Weit über die kühnste Operettenphantasie von einer Untätigkeit geführt werden, so würde die deutsche Sozialdemokratie sich auch der Polizei auf sicherheitspolizeilichem Gebiete hinaus geht das mit der Taktik beschäftigen müssen, die die schweizerische Sozial- Stück polizeilichen Sicherheitsdienstes", das gestern vor der demokratie befolgt und die so oft angegriffen wird. Die Gering- 1. Straffammer des Landgerichts III entrollt wurde. schätzung der schweizerischen Demokratie rührt wohl von der Recht­Wegen wiederholter schwerer Einbrüche in Charlottenburg an­Tosigkeit der Ausländer in der Schweiz her, die wir ja beseitigen geklagt war der mit Jahren Gefängnis vorbestrafte Techniker an mit dem Erfolge, daß er mit seiner Klage abgewiesen wurde. Es wird nun beschlossen, die Beneralstreiffrage auf Bruno Maske. die Tagesordnung des nächsten Parteitages zu In der Nacht vom 21. zum 22. August hatte die in der Ger­setzen, so daß die heutigen mehrstündigen Auseinandersetzungen nur vinusstraße 10 in Charlottenburg im Gartenhause wohnende Schau ein Vorgeplänkel waren. spielerin Frau Simon ein aufregendes Abenteuer. Sie erwachte gegen 3% Uhr aus dem Schlafe und sah zu ihrem Schreck einen baumlangen, feingekleideten Mann vor sich stehen, der eine Blend­laterne auf sie richtete. Auf ihre laute Frage: Wer ist denn da?" erklärte der Fremde nur: Bit! Ich bin es!" Darauf griff er in die Sachen der Zeugin, die auf dem Stuhle vor dem Bett lagen, ergriff die dort liegende Handtasche und verschwand eiligst durch die Wohnungstür. In der Tasche befand sich außer kleinem Geld ein Hundertmarkschein.

Zum außerordentlichen Kongreß in Basel wird die Schweiz 60 Delegierte entienden, je 30 die Partei und die Gewerk­schaften.

Die Situng wird mit einem begeisterten dreifachen Hoch auf die schweizerische und internationale Sozialdemokratie geschlossen.

Preuße? Däne? oder Weltfremder?

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Die weimarische Justiz ist sonst nicht so zimperlich, vor allem nicht, wenn es sich um sozialdemokratische Redakteure handelt. Um nur einen Fall herauszugreifen, hat sie den früheren Verantwort lichen der Weimarischen Volkszeitung", Genossen Pfeuffer seiner­Wortes Byzantinerrede", das man nach langem Suchen aus einem zeit mit einem Monat Gefängnis bedacht wegen des einzigen spaltenlangen Artikel herausgefischt hatte. Obwohl dieses Wort lange nicht die formell beleidigende Schärfe der Hansenschen Verbal­injurien hatte und Genosse Pfeuffer energisch die Absicht der Be­

leidigung bestritt und für sich den Schutz des§ 193 des Straf­gesetzbuches reklamierte, wurde ihm dieser Schuß nicht nur glatt abgesprochen, sondern auch die Beleidigungsabsicht aus dem satirisch gehaltenen Artikel und der republikanischen Gesinnung des Ver­fassers konstruiert.

fägen zu Rosenamen. beliebt, wird freigesprochen, der sozialdemo Der gelahrte, erfahrene Richter, der eine Hänfung von Gegena kratische Redakteur, der nur gesagt hatte, der Oberlandesgerichtsrat Börngen in Jena habe eine Byzantinerrede gehalten, wird zu einem Monat Gefängnis verknurrt. Aber Klassenjustiz oder Klassenz gesetzgebung gibt es in Deutschland heileibe nicht.

Ein ähnliches Abenteuer hatte in der Nacht zum 8. September Wie unsicher die Frage der Staatszugehörigkeit von ein in dem Hause Wilmersdorfer Straße , Ecke der Giesebrechtstraße Schleswig- Holsteinern ist, zeigte wieder ein am Dienstag vor dem bei dem Zahnarzt Dr. Bluhm wohnendes Fräulein Ruppin. Sie Oberverwaltungsgericht verhandelter Streitfall. Nach den Vorschriften des Wiener Friedensvertrages fonnten erwachte in der Nacht durch ein schmerzhaftes Gefühl am Halfe die durch die Einverleibung dänischer Landesteile in Preußen und sah einen sehr langen Menschen vor sich stehen, der einen grauen ( 1864) in Mitleidenschaft gezogenen bisherigen Dänen dadurch, Ulster und an den Füßen Lackstiefel trug, den Hut tief in das daß sie sich bis zu einem gewissen Zeitpunkt für Dänemark er- Gesicht gedrückt hatte und mit einer Taschenlaterne operierte. Der klärten und sich dann nach Dänemark zurückzogen"( Option), Eindringling erklärte der völlig Sprachlosen: Schreien Sie nicht, Dänen bleiben. Im anden Falle wurden sie Preußen, be- sonst passiert etwas; wenn Sie nicht schreien, geschicht Ihnen nichts!" ziehungsweise blieben Preuß was sie durch die Einverleibung ihres Heimatsgebietes in das Kunigreich Preußen geworden waren. Dabei eignete er sich die auf dem Nachttische liegenden Ringe und In einem Falle Jörgen Möller( Scherrebed) hat nun letzthin Wertsachen an und forderte Geld. Auf die Bemerkung ter Ueber­das Oberlandesgericht Kiel ein Urteil des Landgerichts endgültig fallenen, daß sie kein Geld habe, verlangte der Verbrecher den gebilligt, wodurch J. Möller freigesprochen worden war von der Schlüssel zum Schreibtisch und zerrte Frl. Ruppin aus dem Bett Anklage, trok Ausweifung aus Preußen( als" lästiger Ausländer") heraus nach dem Schreibtisch hin. In diesem Augenblick hielt ein nach Preußen zurückgekehrt zu sein. Die Strafgerichte gingen Auto vor der Tür. Der Einbrecher hörte dies und machte schleu­davon aus, daß J. Möller durch Abstammung Preuße sei. Ent- nigst, daß er aus der Wohnung herausfam. Als er die Treppe scheidend war dabei, daß angenommen wurde, daß der Vater hinablief, kam gerade ein Dienstmädchen herauf, die der Verbrecher Philipp Hansen Möller 1870 zwar eine Optierungserflärung für grüßte und dann zum Hause hinausstürmte. Als später Herr Dr. Dänemark abgegeben habe, daß die Option aber nicht rechtswirksam fei, weil der Bater in Dänemark , wo er sich vorübergehend auf- Bluhm nach Hause kam, hörte er mit Erstaunen, was in der hielt, teinen Wohnsitz begründet habe und auch nicht habe be- 3wischenzeit in seiner Wohnung passiert war. gründen ipollen. Das Oberlandesgericht in Kiel hielt den bloßen - Am nächsten Sonntag meldete Frl. Ruppin dem Dr. Bluhm, arbeitenden Parteigenossen auf diese Bersammlung hinzuweisen und für borübergehender Aufenthalt in Dänemark nicht für ausreichend, daß der nächtliche Einbrecher mit einer Dame das Café Kurfürsten - regen Besuch zu wirken.

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Lefes und Diskutierklub Paul Singer. Sizung jeden 1. und 3. Freitag im Monat, abends 8, Uhr, im Lokal des Genoffen Karl Bed, Samariterſtraße 17. Nächste Sizung: Freitag, den 15. November, Vortrag. Gäste willkommen. Wahlvercin Torgan Liebenwerda Wittenberg Schweinit. Lehmanns Festfälen, Schöneberg , Hauptstr. 5. Tagesordnung: 1. Vortrag Raubpolitit".

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Donnerstag, den 14. November, abends 8 Uhr: Agitationsversammlung in des Reichstagsabgeordneten Friz Zubeil über: Weltpolitik 2. Vereinsangelegenheiten.

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Alle Parteigenossen in den Betrieben und den Bauten werden ersucht, die in den betreffenden Wahlkreisen wohnenden und in Groß- Berlin Der Vorstand.