Nr. 273.
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Berliner Volksblatt.
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Freitag, den 22. November 1912.
Reichskanzler oder Reichstag? re der Zufſtimmung
übertragenen Befugnisse zu entziehen. Ebenso bedarf eine schaft um 286 853 M. schmälern, die Einnahmen der Bro Selbstauflösung der Gesellschaft innerhalb der ersten duktionsgesellschaften dagegen um 3,8( nicht 7,5) Millionen Mart des Reichskanzlers. Da erhöhen. Die Regierung legt übrigens nicht einen Konsum von das Gesetz überhaupt eine Uebertragung an Dritte vorsteht, 1000 Millionen Litern Leuchtöl, sondern nur von 900 Millionen Eine Erhöhung des Verkaufspreises von 20 auf Der vorgelegte Gesezentwurf über den Verkehr mit aber nur die an eine Vertriebsgesellschaft im einzelnen regelt zugrunde. Leuchtöl" will der privaten Vertriebsgesellschaft so außer- und auch nicht eine Uebernahme aller Einrichtungen durch das 21 Pf. würde demnach für die Produktionsgesellschaften, falls ordentlich weitgehende Befugnisse überlassen, daß selbst die Reich als Zwang vorsieht, bleibt immerhin die Möglichkeit, sie ein Drittel des Konsums bestreiten, einen Gewinn von drei Regierung eine gewisse Aufsicht durch das Reich für notwendig daß der Bundesrat ohne Zustimmung des Reichstages die Millionen bedeuten. hält. Allerdings läßt sich die Regierung bei der Abmessung Monopolbefugnisse wiederum an einen Dritten überträgt. Selbst dieser Kontrolle mehr von der Abficht leiten, die Gesellschaft ein Beschluß des Reichstages auf Aufhebung des ganzen Gesetzes müsse nach rein privatwirtschaftlichen privatwirtschaftlichen Grundsätzen be- würde das nicht hindern können, da der Bundesrat ja nicht Denn sonst hätte sich die Regierung an den Willen des Volkes gebunden ist. Der Reichstag wird selbst Attien der Ge- deshalb bei der Beratung des Gesezes seine dauernde Mitwenigstens das Recht gesichert, selbst Attien sellschaft zu erwerben und dadurch einen direkten wirkung um so mehr wahren müssen, wenn ihm nach eventueller Einflüß auf die Geschäftsführung zu erlangen. Selbst diese als Zustimmung nicht jede Handhabe fehlen soll, selbst das begemischter Betrieb" bezeichnete Form der Vereinigung absichtigte Ziel, die Entlastung des Konsums, in der zweckzwischen privaten und kommunalen bezw. staatlichen Aktionären, mäßigsten Form durchzusetzen. die sich bei der Gründung und Unterhaltung von Ueberlandzentralen, Gas- und Elektrizitätsanlagen einzubürgern scheint,
trieben werden.
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Die von der Regierung berechnete Gewinntabelle würde durch die Berücksichtigung der Tatsache, daß Produktionsgesellschaften und Vertriebsgesellschaft eins find, folgendes Bild erhalten: Gewinn der Vertriebs. Einnahme der ProduktionsVerkaufspreis 22 f.
21
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20
"
19
187
gefellichaft 546 279 M. 286 853
747.610
1 681 527
2 848 180
gesellschaften
+6 000 000 M. +8 000 000
-
3 000 000
B
-
6 000 000
GWG
9 000 000
In dem Leitartikel vom 20. d. Mts. Sichert ein Die Banten , die sowohl die Vertriebsgesellschaft als auch die fann natürlich nicht den Konsumentenschutz bieten, wie ein Petroleum monopol niedrige Breife?" hat sich ein Petroleumproduktionsgesellschaften finanzieren, haben also ein wesent bolles Staatsmonopol; aber gegen die vorgeschlagene Drudfehler eingeschlichen. Die Erhöhung des Verkaufspreises von lich größeres Interesie an hohen als an niedrigen Verkaufspreisen rein private Betriebsform bietet solch ein gemischter Betrieb 20 auf 21 Pf. würde den Gewinn der Aktionäre der Vertriebsgesell- troß der Gewinnstala des Gefeßentwurfes. immerhin fleine Vorzüge.
Wiederaufnahme des Kampfes.
Die Unterhändler.
Die im Gesezentwurf vorgesehene Aufsicht über die Vertriebsgesellschaft fann um so weniger genügen, als sie nur dem Bundesrat und dem Reichskanzler beziehungsweise seinem Kommissar vorbehalten bleiben soll. Der Hauptzweck des Gesetzes soll es doch sein, dem Konsumenten niedrigere Preise zu sichern Das Reich selbst ist aber ebenso wie die Gesellschaft an hohen Dienstag früh sind die Feindseligkeiten bei Tschataldscha| Friebensschluß wurde ber Berzicht auf Sie gange eurde Gewinnen interessiert. Die fistalischen Interessen laufen also eingestellt worden. Bulgarische und türkische Unterhändler päische Türkei , Konstantinopel ausgenommen, verlangt. mit denen der privaten Aktionäre parallel und es wird ganz besprachen die Bedingungen, die zum Abschluß des WaffenDie Bedingungen sind nicht endgültig. selbstverständlich eintreten, daß auch die staatlichen Aufsichts- stillstandes und dann zum Frieden führen sollten. Die Balkanorgane mehr die Einnahmen des Staates als die Wünsche der staaten forderten die Kapitulation von Adrianopel , Stutari petenter Seite sind die Bedingungen der Balkanstaaten Sofia , 21. November. Nach Mitteilungen von komVerbraucher berücksichtigen. Die vorgesehene Regelung, daß mit und der anderen befestigten Plätze der europäischen Türkei ; weder der Form, noch dem Inhalt nach intransigent und lassen höheren Verkaufspreisen die Gewinne und die Reichseinnahmen dafür sollte dieser Konstantinopel verbleiben. Die Pforte aber fogar eventuelle Modifikationen durch die Verhand finfen, bietet dagegen keinen genügenden Schuh. Zwar darf jett der schon recht hohe Verkaufspreis von 20 Bf. ab Tant bat die bulgarischen Borfoläge nicht angelungen zu, fo daß anzunehmen ist, daß die Türken sie ananlage nicht überschritten werden, ohne daß die Gewinne bon nommen und ihr Generaliffimus hat Befehl erhalten, den nehmen, und daß ein Waffenstillstand zustande Reich und Aftionären sinken. Aber nach§ 4 8iffer 4 ist der Kampf fortzufeßen. Es ist flar, daß der Mißerfolg kommt. Bundesrat befugt, diesen Durchschnittspreis der bulgarischen Angriffe bei Tschataldscha der türkischen Reheraufzusehen und damit auch die Gewinnmöglichkeiten gierung die Hoffnung gibt, doch noch mildere Bedingungen zu Konstantinopel , 21. November. Zu Bevollmächtig. zu erweitern. Gedacht ist wohl daran, eine solche Erhöhung erhalten. Und noch ein anderes scheint die Pforte in ihrem ten für die Verhandlungen über einen Waffenstillnur bei besonderen Verhältnissen in der Weltproduktion und Widerstand zu stärken: die Aussicht auf die Unterſtügung stand find ernannt worden: der Generalissimus der türkischen auf dem Weltmarkt vorzunehmen. Aber wer bietet den durch Rußland . In der Tat scheint die russische Regierung ftabes zzet Pascha und der Staatsrat Chadan Bey. Armee Nazim Pascha, der frühere Chef des General Verbrauchern die Garantie, daß sie nicht auch in anderer Ab- auch diesmal wieder, wie schon so oft vorher, einen allzu großen Biel bemerkt wird hier, daß Bulgarien in seiner Antwort sicht vorgenommen wird? Die Befugnis ist für die Ston- Sieg der slawischen Brüder verhindern zu wollen. In einer von der Ernennung von Bevollmächtigten zu Unterhandlungen sumenten von so großer Wichtigkeit, daß sie nur dem schwachen Türkei sieht es eine beffere Stüße für seine Pläne, nicht nur für den Abschluß eines WaffenReichstag überlassen werden kann. Nun soll zwar der Bundesrat erst nach Anhörung eines als in einem starken Balkanbund. Das gräßliche Maffen- stillstandes, sondern auch für den Abschluß des Sachverständigenbeirates von 20 Personen den morden soll also nochmals beginnen, die Cholera ihren schred- definitiven Friedens spricht. Durchschnittspreis, nachdem sich die Gewinnanteile gliedern, lichen Todeszug fortsetzen. Es ist wirklich grauenvoll. Oefterreich und Serbien . herauf oder herabsetzen. Aber dieser Beirat wird für die Was den österreichisch serbischen Sonflitt Dauer von drei Jahren von dem Reichskanzler selbst ernannt. anlangt, so steht es jetzt fest, daß um den Herrn Prochaska Der Konsul Prochaska. Es liegt kein Grund vor, daß nicht der Reichstag die Mittein Krieg geführt werden wird. All die Nachrichten, die Wien , 21. November. Die Neue Frete Preffe" erhielt glieder wählt. Der Beirat hat insbesondere Vor- die Wiener Offiziösen und namentlich die kriegshegerische aus Prizrend ein vom 17. November nachmittags schläge über die Ausbildung der Verkaufsorganisation sowie Reichspost" in die Welt gesetzt und die deutsche Preffe datiertes Telegramm des Konsuls Prochaska, in dem Beschwerden über die Vertriebsgesellschaft zu be gutachten. Erweitert man diese Pflicht der Begutachtung durch gläubig aufgenommen hat, haben sich als freche Lügen dieser mitteilt, daß er sich wohl befinde und nun nach das Recht eigener Wünsche, so stände die Vertriebs- und frivole Erfindungen herausgestellt. Herr Prochaska, den Die Vorstellungen in Belgrad . gesellschaft unter einer viel wirksameren Kontrolle. die Vossische Zeitung" bereits als ein Opfer serbischer Das Versprechen, die Beiratsprotokolle dem Reichstag zu- Mordgier betrauert hatte, lebt, ist völlig wohlbehalten Belgrad , 20. November. Der österreichisch- ungänglich zu machen, genügt dazu nicht. und befindet sich in der Tat auf dem Wege nach garische Gesandte von Ugron machte gestern beim Auch die übrigen recht weitgehenden Befugnisse der Uestüb. Die serbische Regierung hat zugleich nach freilich Ministerpräsidenten Pasitsch in sehr ernstem Lone nachAufsichtsorgane müßten diesem zweckmäßiger zusammen- viel zu langem Zögern die Forderung Desterreichs erfüllt ferbischen Militärbehörden gegenüber dem in dem besetzten drücklichste Vorstellungen wegen des seitens der gesetzten Beirat übertragen werden, soweit nicht eine direkte und einem österreichischen Kommissar die Möglichkeit gegeben, Gebiet befindlichen österreichisch- ungarischen Konsul beBeaufsichtigung durch den Reichstag geboten ist. Die Wahl von Aufsichtsrat und Vorstand sowie Sagungen und in Prizrend die gewünschte Untersuchung anzustellen. Sie hat obachteten Borgehens. Satzungsänderungen bedürfen nach dem Entwurf nur der Zu- zugleich erklärt, daß sie die völkerrechtliche Stellung der stimmung des Reichskanzlers. Der Reichskommissar, dem die Konsulen in den eroberten Gebieten respektieren werde. Es Teilnahme an Generalversammlungen, an Aufsichtsratssigungen, scheint auch, daß Serbien auf Albanien , dessen Undie Einsicht in sämtliche Geschäftsbücher und ein Vetorecht abhängigkeit bei der bevorstehenden Ankunft Jsmael Kemals beim Leuchtölbezug zusteht, wird ebenfalls nur vom Reichskanzler in Durazzo proflamiert werden soll, feine Ansprüche mehr erhebt. Dagegen bleibt es bei seiner Forderung eines Noch gefährlicher ist, daß eine Nethe von Vergünstigungen adriatischen Hafens und es heißt, daß serbische Truppen im an die Vertriebsgesellschaft und Entschädigungen an die auf Vormarsch auf Durazzo begriffen sind. Die österreichischen gelösten Unternehmungen dem Belieben von Kommiffar, Offiziösen versichern nach wie vor, daß ihre Regierung in Stanzler und Bundesrat überlassen bleiben. So ist nach§ 12 diefer Frage unnachgiebig bleiben werde und trotz aller der Reichskanzler gar befugt, zur Dedung der Entschädigungen, Dementis wollen die Gerüchte über Truppenverschiebungen in die eigentlich der Vertriebsgesellschaft zufallen, Einnahmen des Reiches aus dem Petroleumgesetz zur Verfügung zu Desterreich aber auch in Rußland nicht verstummen. stellen. Die für die Veteranen und andere Ablehnung der Waffenstillstandsbedingungen.
ernannt.
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Die Kampfpause.
lestüb abreise.
Pasitsch hat auf die energische Intervention von Ugrons diesem gestern mitgeteilt, daß die serbischen Militärbehörden der Entsendung eines Abgesandten des öfterreichisch- ungarischen Ministeriums zur Aufklärung der Affäre des österreichisch- ungarischen Konsuls Prochaska nach Prizrend teine Hindernisse mehr in den Weg legen.
Budapest , 20. November. In der Plenarsizung der ungarischen Delegation erklärte ein Regierungsvertreter, die ferbische Regierung habe gestattet, die direkte Verzustellen, so daß heute nachmittag ein österreichischbindung mit dem Konsulat in Prizrend wiederherungarischer Ronsulatsbeamter nach Priz.
rend reisen werde.
Die Rechte der Konsuln.
bische Regierung bezüglich der fremden Konsuln in den von den Serben besetzten Gebieten gefaßt hat, wird der Politischen Korrespondenz" aus Belgrad gemeldet, daß den Konsuln die durch die Militärbehörden bisher eingeschränkt geweſene Bewegungsfreiheit zwar wieder eingeräumt worden sei, die ihnen im Sinne der in der Türkei bestehenden Kapitulationen zustehenden Befugnisse jedoch auch weiterhin nicht zu. gestanden werden.
fozialpolitische Zwecke bereitgestellten Mittel Konstantinopel , 21. November. Die Pforte hatdie Wien , 21. Novbr. Ueber den Beschluß, den die ser. tönnen also durch den Kanzler ohne 8u- bulgarischen Vorschläge nicht angenommen. stimmung des Reichstags zugunsten der Ver- Nasim Pascha erhielt Anweisung, den Kampf triebsgesellschaft vermindert werden. Völlig ausgeschaltet ist der Reichstag auch bei der fortzusetzen. Auflösung der Vertriebsgesellschaft, Nach§ 1 des Gesezentwurfes steht die Einfuhr, die Herstellung Sofia , 20. November. Infolge Einleitung der und der Großhandel bon Leuchtöl ausschließlich erhandlungen zum Abschluß des von den Türken erdem Reiche zu. Sofern das Reich das Reich diese Befugnisse betenen Waffenstillstands haben die vor Tichataldicha operienicht selbst ausübt, tönnen sie durch den Bundesrat renden bulgarischen Truppen Befehl erhalten, die Feind an Dritte übertragen werden." Die gesetzliche Bestimmung, feligkeiten einzustellen und sich innerhalb der eindaß nur durch Gesetz, d. h. Bundesrat und Reichstag gemeinfam, eine Uebertragung möglich ist, würde die Klarheit über genommenen Stellungen zu halten.
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das Mitbestimmungsrecht des Reichstags bei der Auflösung der Vertriebsgesellschaft fördern. Nach§ 15 ist der Reichs
Die Bedingungen.
Konftantinopel, 21. November. In den von den vier Balkantanzler befugt, die Vertriebsgesellschaft aufzulösen oder ihr die staaten gestellten Bedingungen für einen Waffenstillstand und