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gudem nicht einzusehen, wie die Staatsanwaltschaft ihre Maßregel| ein geistig minderwertiger Mensch sei, der tatsächlich von einer zu begründen gedenkt. Es dürfte ihr schwer fallen, einen straf- Art Größenwahn befallen sei. Staatsanwalt Dr. Scherner be­baren Inhalt nachzuweisen. antragte eine Gefängnisstrafe von ein Jahr. Das Urteil lautete auf sechs Monate Gefängnis unter Freisprechung von der Anklage der Urkundenfälschung.

Soziales.

Freches, falsches Frauenzimmer.

in die Hand schlagen zu lassen, er müsse mit den Händen sein tägliches Brot verdienen. Der Lehrer zog ihn nun vor und züchtigte ihn mit einem dünnen Fliederstocke, wobei er ihn mit der linken Hand vorn an der Joppe festhielt. Infolge des Widerstandes er­hielt der Knabe einige Stöße vor die Brust, die später blaue Flecke und Schwellungen erkennen ließen. Auch einige Ohrfeigen gab Sechshundert Zeugen! der Angeklagte nachher noch dem Knaben, wodurch das linke Augen­Die Riesenbetrugsfache gegen Kubernuß und Genossen, die lid anschwoll. Gegen das milde Urteil legte der Angeklagte seinerzeit die Strafkammer des Landgerichts II an vielen Sigungs- Revision ein. Er behauptete, er habe die Vorschriften über das tagen beschäftigte, erlebt jest ihre lebte Auflage vor der zweiten Büchtigungsrecht nicht bewußt überschritten. Die Revision wurde Strafkammer des Landgerichts II unter Vorsiz des Landgerichts- am Freitag vom Reichsgericht verworfen. Es ist ausdrücklich fest­direktors Zimmermann. Nachdem die übrigen Angeklagten in gestellt, hieß es den Gründen, daß der Angeklagte nicht um der jenem Prozeß abgeurteilt worden sind, kommen jetzt nur noch die Schuldisziplin zu genügen, den Knaben geschlagen hat, sondern Geldverleiher August Antrop und Alfons Markus in Frage. um seinen persönlichen Zorn an ihm auszulassen.

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Christliche Duldsamkeit.

In der Norddeutschen Kamm- und Zelluloidwarenfabrit von Kudisch u. Redlich war das Frl. W. als Expedientin und Lageristen beschäftigt. Sie bezog ein Monatsgehalt von 80 M., die Dauer der Kündigung betrug einen Monat. Am 1. Oktober hatte sie die Kündigung eingereicht und wollte am 1. November den Betrieb ver­Laffen. Zur Lösung des Arbeitsverhältnisses kam es jedoch schon am 16. Oktober infolge eines Streites. Da Frl. W. das Gehalt Es wird den Angeklagten fortgesetter Betrug gegenüber Dar­nur bis zum Entlassungstage erhielt, klagte sie vor dem Gewerbe- lehnssuchern vorgeworfen, und zwar sollen sie in folgender Weise gericht auf Zahlung des Restgehalts für den Monat Oktober. In vorgegangen sein: Sie inserierten in Berliner und sehr zahlreichen der gestrigen Verhandlung vor der Kammer 4 gab die Klägerin an, Provinzblättern und kündigten an, daß gegen Sicherheit bezw. In Basel , einer Stadt des" wilden" Schweizer Landes, tagten daß sie am 16. Oktober mit ihrem ehemaligen Chef Herrn Redlich Bürgschaft Darlehen gegeben werden. Wenn sich Darlehnssucher unsere Genossen neulich in einer Kirche. In Preußen, dem Lande eine sehr erregte Auseinandersehung gehabt habe, weil sie Urlaub meldeten, so erhielten sie die Aufforderung, für Ginziehung einer der Gottesfurcht und frommen Sitte", macht man das so: Vor forderte, um sich nach einer anderen Beschäftigung umzusehen. Auskunft einen bestimmten Betrag einzusenden. Die mit den der Strafkammer in Halle a. S., so berichtet man uns von dort, Diesen Urlaub habe ihr der Beklagte anfänglich verweigert. Im Angeklagten in Verbindung stehenden Auskunfteien sollen dann bei stand der Baptistenprediger Hugo Lipke von Bitterfeld wegen Laufe der Unterredung habe er sie als freches, falsches Frauen- einer Person, die am Domizile des Darlehnssuchers ansässig war, Hausfriedensbruchs unter Anklage, weil er am 24. April d. J. zimmer bezeichnet. Auch habe Herr R. gesagt, er werde sie hinaus- oder bei dem Gemeindevorsteher, mitunter sogar bei dem betreffen auf dem Friedhofe in Bitterfeld eine Leichenrede halten wollte, werfen. Vom Tage der eingereichten Kündigung an sei sie vom den Darlehnssucher selbst nach ihren Verhältnissen angefragt haben. ohne die Genehmigung des Superintendenten , als Vorsitzenden des Beklagten schifaniert worden. Sie habe Arbeiten verrichten müssen, Die Auskünfte sollen in der Regel ohne jede Berechtigung angeblich Gemeindekirchenrats, nachgesucht zu haben. Am betreffenden Tage die sonst einem Lehrmädchen übertragen wurden. Der Beklagte ungünstig gelautet haben, insbesondere soll empfohlen worden sein, wurde ein Mitglied der Baptistengemeinde beerdigt und Lipke beantragte Abweisung der Klage. Die Klägerin habe die Ver- die Gewährung von Darlehen von Sicherheit oder Bürgschaft ab- hatte von seinen Gemeindemitgliedern den Auftrag erhalten, am anlassung zu dem Streit gegeben. Er habe Grund gehabt, sich über hängig zu machen. Die Angeklagten sollen daraufhin dann oft die Grabe einige Worte zu reden. Der Friedhofswärter forderte ihn das Verhalten der Klägerin zu beschweren. Als er ihr sagte, fie Singabe von Darlehen abgelehnt und ein Protest der Darlehns- auf, die Rede zu unterlassen, und als der Prediger sich darauf folle nicht so frech sein, habe ihm diese geantwortet: genau so wie er. sucher gegen die falsche Auskunft soll nichts genußt und auch nicht nicht einließ, wurde er aufgefordert, den Friedhof zu verlassen. Daraufhin habe er gesagt, sie sei ein ganz freches Frauenzimmer. zur Gewährung eines Darlehns geführt haben. Wenn Sicherheiten Das Gericht kam zu der Ansicht, objektiv liege wohl Hausfriedens­Das Gericht verurteilte den Beklagten, an die Klägerin 35 M. eingesandt wurden, sollen diese ohne Grund bemängelt und die bruch vor, aber ein subjektives Verschulden sei nicht nachweisbar Restgehalt für den Monat Oktober zu zahlen. Die Klägerin fei Darlehnesucher durch allerlei Ausflüchte dann häufig lange hin- gewesen, weshalb der Angeklagte freigesprochen worden sei. gröblich beleidigt worden und konnte daher zur Fortsetzung ihrer gehalten worden sein. Den Angeklagten wird ferner vorgeworfen, Wird man nun künftig auch die Subjektivität der sozialdemo­Tätigkeit nicht gezwungen werden. Es kam daher auf die Frage daß sie die Rückzahlung des eingesandten Vorschusses stets abgelehnt kratischen Grabredner respektieren? nicht an, ob nicht auch die schikanöse Behandlung der Klägerin nach haben. Die Anklage behauptet, daß schon aus der geringen Summe ihrer Kündigung ihr das Recht zum sofortigen Austritt gebe. der wirklich ausgeliehenen Gelder die Unreellität des Geschäfts­gebarens der Angeklagten hervorgehe. Beide Angeklagte bestreiten ihre Schuld auf das entschiedenste. Die Verhandlung wird vier bis sechs Tage in Anspruch nehmen.

Gerichts- Zeitung.

Der Polizeiagent als Raubmörber!

Ein kleiner Anarchistenprozek.

Zu dem Gerichtsbericht in Nr. 279 des Vorwärts" teilt uns Johannes Liskien mit, daß ein Brief, der seine Verfasserschaft des inkriminierten Artikels ergeben hätte, von der Behörde in den Redaktionsräumen der Zeitung" Der freie Arbeiter" nicht borgefunden worden ist.

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Spurlos

Hochstapeleien eines ehemaligen Seekadetten beschäftigten gestern den Strafrichter. Vor der 10. Straffammer Vom Breslauer Schwurgericht wurde nach gweitägiger Ver­des Landgerichts I hatte sich der frühere Seekadett Hans Scharen handlung der Bootsmann Josef Pufte wegen eines Raubes mit berg wegen Betruges und schwerer Urkundenfälschung zu berant­worten. Der aus guter Familie stammende Angeklagte, der nach tödlichem Ausgange zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe verurteilt. Freifarten für Sinfonies, Stammermusik, Absolvierung eines Gymnasiums die Seeoffizierkarriere einge- Bufte hat in Gemeinschaft mit einem anderen, jetzt für geistes- Solistentonzerte werden Interessenten schlagen hatte, war schon vor längerer Zeit auf die schiefe Ebene frank erklärten Komplizen, einen Handelsmann in dessen Laden auf Ansuchen( Freikouvert beizufügen) Konzertdir. W. 50. geraten. Er wurde in Hamburg und Göttingen wegen verschiedener überfallen und ausgeplündert. An den Verlegungen starb der zugesandt. Hochstaplerischer Betrügereien zu erheblichen Gefängnisstrafen ver. Ueberfallene wenige Stunden später. In der Verhandlung gegen Regensburger Straße 23a. urteilt, nach deren Verbüßung er nach Berlin kam. Hier lernte Buffe kam nun zur Kenntnis der Allgemeinheit, daß Bufte im er in einem Kellnerinnenlokal in der Friedrichstraße den Gold- Dienst der Polizei stand und für diese ehrenvolle Tätigkeit im warenhändler und Geldverleiher N. kennen, dem er sich als" Hans Durchschnitt wöchentlich 5 M. erhielt. Ja, für die Mitteilung von Freiherr von Sparenberg" vorstellte und angab, er sei Oberleutnant dem geplanten Verbrechen, wegen deffen Pufte jezt mit lebensläng­bei den Wandsbecker Husaren. Er erzählte dann weiter, daß er in Hödershausen bei Meiningen ein Rittergut befize, welches vor- lichem Zuchthaus bestraft wurde, das aber angeblich sein Romplize läufig noch von seiner Mutter verwaltet würde. Bei einer anderen allein ausführen wollte, erhielt er wenige Tage vor der schrecklichen Gelegenheit zeigte er dem N. auch ein mit dem Namen des Generals Mordtat von der Polizei sogar noch eine Entschädigung von 2 M. bon Löwenberg unterzeichnetes Offizierspatent vor, welches, wie Ein Kriminalkommissar, der über die Spißeltätigkeit Puftes als die Anklage behauptet, gefälscht sein soll. Nachdem er in dieser Beuge vernommen werden sollte, verweigerte hierauf unter Bezug­Weise das Terrain genügend borgearbeitet hatte, taufte er, natür- nahme auf seinen Diensteid die Aussage. Dabei ist es bekannt, lich auf Pump, von N. Goldsachen und Juwelen, die er angeblich daß Pufte im Polizeipräsidium ein- und ausging. seiner Braut, einer reichen Erbin, zur Hochzeit schenken wolle. Die Hochzeit selbst werde in dem Hotel Adlon gefeiert. Nachdem der angebliche Freiherr nach und nach Schmucksachen und Bargeld in Höhe von zirka 1900. erhalten hatte, schöpfte N. endlich Ber­dacht. Er erkundigte sich bei dem Husarenregiment in Wandsbek und erfuhr, daß ein Oberleutnant bon Sparenberg" überhaupt nicht existierte. Auf die Anzeige des Hereingefallenen hin wurde Scharenberg verhaftet.

Einen stärkeren Stoß und eine grellere Beleuchtung konnte das unmoralische System der Bespibelung wahrlich nicht erleben. Und trotzdem hütet sich unsere Polizei, es abzuschaffen, ganz gleich, ob man es mit gemeinen Verbrechern oder anderen sehr fragwürdigen Elementen zu tun hat ober nicht.

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