1. Den Magistrat um Beschaffung des Materials| genommen. Der Antrag ist außer bon Mitgliedern Der Neuen sicherungsanstalt bei dem Postschedamt in Berlin zu überweisen aus den Städten zu ersuchen, die solchen Vertrag abgeschlossen Linken auch von einigen Mitgliedern der sozialdemokratischen Hierfür sind besondere Zahlkarten und Ueberweisungsformulare haben; Fraktion unterschrieben. eingeführt, die der Arbeitgeber bei seiner Postanstalt erhält und 2. vom Berliner Gewerbegericht ein Gutachten Der Antragsteller bemerkt: Es handelt sich bei meinem zweckmäßig frühzeitig abhebt. Die Erläuterungen zur Ausfüllung darüber einzuholen, ob sich der Abschluß eines Tarifvertrages Antrage nur um die Wiederholung einer Abstimmung, die nach und Benuzung sind auf der Rückseite der Formulare angegeben. für die Stadtgemeinde empfiehlt; der Meinung meiner Freunde höchst zweifelhaft war. Auf der Rückseite der Abschnitte findet man eine Kontrollübersicht, Stadtbaurat Krause: In der Kommission, welche der Magistrat die zur Nachprüfung der Beitragssumme dient und auszufüllen ist. berufen hatte, haben Vertreter von drei Fraktionen der Versamm- 5. Für Lehrer und Erzieher aller Art, die bei mehreren Fa lung gesessen, und die Kommission ist einstimmig zu der Auffassung milien während eines Monats tätig sind, fönnen die fälligen Beigekommen, daß Entschädigungen nicht zu zahlen seien, da die be- träge nach vorheriger Anzeige an die Reichsversicherungsanstalt treffenden Anwohner durch das Vorjahr gewarnt waren, die Schäden vierteljährlich eingezahlt werden. In diesem Falle müssen die Postauch nicht entfernt so groß gewesen sind. Hiernach wird der Magi- kartenvordruce( Nr. 3) benutzt werden. strat nicht geneigt sein, dem Antrage stattzugeben. 6. Bei der zweiten und den folgenden Beitragszahlungen müssen Stadtv. Geride( Fr. Fr.): Derselbe Herr, der von der im die Veränderungen angegeben werden, welche die Abweichung gegen vorigen Jahre bewilligten Entschädigungssumme von 5000 M. den die vorherige Beitragssumme Klarstellen. Veränderungen sind Löwenanteil erhielt, ist diesmal wieder unter denen die dann gegeben, wenn Angestellte Entschädigungsansprüche erheben. Der hätte doch gewiß mehr Vorsicht üben sollen. Wir können wirklich auf diese Ansprüche nicht eingehen.
3. die Beratung des Ausschusses bis zum Erscheinen des neuen Regulative über die Arbeiterausschüsse zu vertagen. Der Magistrat bringt der Versammlung zur Kenntnis, daß er dem Wunsche zut 1 Folge leisten wird, den Beschluß zu 2 aber beanstandet, weil er materiellen Inhalts ist und zuvor der Zustimmung der Versammlung bedarf, der Magistrat auch das Gewerbegericht nicht für kompetent hält; die abgeänderten Bestim mungen über die Arbeiterausschüsse teilt er im Wortlaut mit.
Stadtv. Meyer( Soz.): Wir erklären unsere Zustimmung zum Antrag Schulz. Die Billigkeitsgründe für die Schönhauser- und Bappelallee sollte man auch den Anwohnern der Greifswalder Straße zuteil werden lassen. Die Hauswirte hätten sich ja wohl schüßen können; aber die Geschädigten sind auch vielfach kleine Mieter und kleine Geschäftsleute. Nach unseren Mietverträgen haben ja die Mieter so gut wie feine Rechte und fönnen die Hauswirte für die Schäden in den Kellern usw. nicht verantwortlich machen.
Stadtv. Rosenow bittet, den Geschädigten der Greifswalder Straße den Billigkeitsanspruch zuzugestehen und wenigstens den Antrag in einem Ausschuß zu beraten.
Stadtv. Mag Schulz:" Gewarnt" müßte in erster Linie die Tiefbauverwaltung gewesen sein, denn Ueberschwemmungen in dieser Gegend find Jahr für Jahr an der Tagesordnung gewesen. Der Antrag geht an einen Ausschuß.
a) aus dem Dienst ausscheiden( Abgang);
b) in den Dienst neu eingestellt werden( Zugang);
c) Gehaltsänderungen erfahren, die den Angestellten in eine andere Gehaltsklasse bringen.
In den Fällen der Nr. 3 sind Veränderungsanzeigen einzus senden: a) bei monatlicher Beitragszahlung, wenn es sich um den Wechsel in der Person des Angestellten handelt;
Stadtv. Saffenbach( Soz.): Der formelle Einwand des Magistrats mag berechtigt sein; wir schaffen ihn am besten dadurch aus der Welt, daß wir die Versammlung ersuchen, diesen Mangel zu ersetzen und formell einen solchen Beschluß zu fassen. Der Magistrat macht aber vor allem sachliche Gründe geltend; er hält das Gewerbegericht nicht für kompetent, sondern sieht die Gemeindebehörde als für die Entscheidung zuständig an. Diesen Einwand fönnen wir nicht als berechtigt gelten lassen. Wir entscheiden ja darüber nachher doch, nachdem das Gewerbegericht sein Gutachten abgegeben hat. Das Gutachten einer solchen Institution fann auch im Berliner Rathause gebraucht werden. Das Tarifvertragswesen b) bei vierteljährlichen Beitragszahlungen( für Lehrer und hat einen großen Umfang angenommen und ist eine SpezialwissenErzieher) nach Ablauf des Kalendervierteljahres vor oder bei schaft geworden. Man kann ein guter Geschäftsmann oder Ber Einzahlung der Beiträge, wenn in einem Kalendermonat des waltungsbeamter sein, ohne doch die Kenntnisse zu haben, die diese Vierteljahres ein Wechsel in der Person des Angestellten oder städtische Institution befißt, die ein hohes Ansehen genießt. Ich eine Aenderung in dem gezahlten Entgelt eintritt. bitte also nochmals, unseren Antrag anzunehmen. Mit dem neuen 7. Zu den Veränderungsanzeigen sind dieselben Vordrude wie Regulativ wird erfreulicherweise ein Fortschritt gegen den für die ersten Meldungen zu verwenden. Die Veränderungen sind jebigen Zustand herbeigeführt. Die Arbeiterausschüsse dürfen nach der Einteilung zu Nr. 6 unter a( Bugang), b( Abgang) und jetzt ihre Vorfizenden selbst wählen, bisher führten die Dirigenten c( Gehaltsänderung) gesondert aufzuführen. Sind keine Verände der einzelnen Werke den Vorsiz. Die Mitglieder der Aus rungen eingetreten, so ist dieses durch Berichtigung des auf den schüsse dürfen nur mit Genehmigung des Ma= Postscheckformularen unter der Kontrollübersicht( Nr. 4) vorgesehenen gistrats entlassen werden; auch das begrüßen wir mit Das Ortsstatut zum Schuhe der Stadt Berlin gegen Tertes zu vermerken.. Die Veränderungsanzeigen sind vor der Freuden. Einige weitere Bestimmungen sind aber nicht ganz klar. Verunstaltung soll einige Abänderungen und Erweiterungen nächsten Beitragszahlung, spätestens gleichzeitig mit ihr, an die Zunächst ist überall nur von Arbeitern, niemals von Arbeiterinnen erfahren. Insbesondere soll der Schutz des Ortsstatuts auf das so- Reichsversicherungsanstalt abzusenden. die Rede. Es darf aber wohl angenommen werden, daß man hier genannte Tiergartenviertel, begrenzt von Landwehrkanal, 8. Die Einzahlung der Beiträge an die Reichsversicherungs beide Kategorien verstanden hat, so daß auch den Arbeiterinnen das Potsdamer-, Königgräber-, Lenné, Tiergarten-, Stülerstraße und anstalt hat der Arbeitgeber in der Versicherungskarte durch Ginattive und paffive Wahlrecht zusteht. Eine Erklärung, daß das Lichtensteinallee, ausgedehnt werden. zutrifft, möchte ich gern haben. Weiter wünschen wir die Erklä Stadtv. Stapf( A. 2.) beantragt Ausschußberatung. In der tragung des Beitrags und Beischrift seines Namens oder seiner Firma handschriftlich oder durch Stempel zu vermerken. Arbeitrung, daß auch solche Anträge, die auf die Lohnberhält Vorlage sei nur eine ganz unzulängliche Begründung gegeben. geber, die bei ständig beschäftigten Angestellten(§ 176) Marken benisse Bezug haben, im Ausschuß vorgebracht werden können; Stadtv. Ladewig( N. 2.) schließt sich dem an. bisher ist dies vielfach verweigert worden. Die Bescheide auf die Stadto. Dupont ( Soz.): Wir sind mit Ausschußberatung nußen wollen, fönnen diese nach vorheriger Einzahlung der fälligen Beschlüsse der Ausschüsse sollten schriftlich gegeben werden. Bisher einverstanden. Man muß sehr verwundert sein, daß die Regierung Beiträge, tunlichst auf das Postschecktonto( Nr. 4) von der Reichsist das nicht geschehen und das hat vielfach zu Mißverständnissen uns in Berlin auf diesem Gebiete entgegenarbeitet. Die Eisenbahn- versicherungsanstalt beziehen. 9. Arbeitgeber, die Angestellte in mehreren Betrieben( Filialen) usw. geführt. Was unter„ Betrieb" verstanden wird, muß definiert verwaltung beabsichtigt, auf dem Potsdamer Plak, vor dem an demselben oder verschiedenen Orten beschäftigen, tönnen die Bei werden. Sind die Gaswerke ein Betrieb oder ist ein solcher jede Potsdamer Bahnhof eine Verschandelung vor- an demselben oder verschiedenen Orten beschäftigen, können die Bei einzelne Gasanstalt? Dann sollte statt Betrieb"" Verwaltung" zunehmen; durch ein neues Café, welches dort wegen der Nähe träge von dem Hauptbetrieb aus zahlen; sie müssen alsdann für gesetzt werden. Vermissen müssen wir leider einen gemein- bon Piccadilly gewiß nicht so notwendig ist. Dieses Projekt ist schon ieden Betrieb eine besondere Nachweisung(§ 181 a. a. O., f. Nr. 2) famen Arbeiterausschuß für sämtliche städtischen so weit gediehen, daß wir kaum noch etwas dagegen tun können. an die Reichsversicherungsanstalt einreichen. Betriebe. Wie der zusammengesetzt werden könnte, zeigt uns Es muß aber der Regierung von dieser Stelle gesagt werden, daß ein Antrag des Verbandes der städtischen Arbeiter, die Obleute sie uns entgegenwirkt, und zwar aus reinem Geldinteresse. Der Polizeiaffistentin Frau Dr. Schapiro sämtlicher Betriebe dazu zusammentreten zu lassen; event. da, wo Grundsak non olet" follte doch nicht allzu deutlich hier in den in Mainz , die bislang nur provisorisch tätig war, wurde am Mitt feine vorhanden sind, Vertreter dazu wählen zu lassen. Die Leitung Vordergrund geschoben werden.( Beifall bei den Sozialdemokraten.) woch in geheimer Sizung von der Stadtverordnetenversammlung hätte in den Händen des Oberbürgermeisters zu liegen.( An- Die Vorlage geht an einen Ausschuß von zehn Personen, der mit Rückwirkung vom 1. April 1910 ab definitiv angestellt. Das dauernde Unruhe.) Ein solcher zentraler Arbeiterausschuß ist eine sofort vom Vorstande ernannt wird und dem auch die sozialdemo- Gehalt bewegt sich von 2400 bis 3600 M. jährlich; außerdem erhält Notwendigkeit schon aus praktischen Gründen. Die Errichtung der kratischen Stadtverordneten Dr. Arons, Dupont und Ewald sie freie Wohnung in dem von ihr gemieteten Asyl für Mädchen. Ausschüsse für die städtischen Güter wird wieder hinausgeschoben. angehören. Die Anstellung wurde mit allen Stimmen der Bürgermeisterei und Die Arbeiter auf diesen Gütern haben schon seit Jahren darum Stadtverordneten gegen die des ultramontanen Stadtverordneten petitioniert, und es ist nicht einzusehen, warum es gerade ihnen Prof. Uebel beschlossen. Die Wirksamkeit der Frau Dr. Schapiro, verweigert werden soll. Behufs Prüfung dieser Bedenken bitten gegen die bekanntlich von gewisser Seite die Heze wegen ihrer Einwir um leberweisung dieser Vorlage an den Ausschuß. griffe in die Domänen der besseren Lebewelt erfolgte, wurde jetzt von allen Seiten in warmen Worten anerkannt. Der ZentrumsStadtverordnete Uebel wurde schließlich von seinen eigenen Parteis genoffen in scharfen Worten desavouiert.
Die Vergebung der Gestellung von Aktenwagen foll auch für die Zeit vom 1. April 1913 auf 3 Jahre an den Unternehmer Niehoff, Greifswalder Str. 200, erfolgen. Stadtv. Brückner( Soz.): Wir beantragen AusschußbeStadtrat Fischbed: Ich bitte auch materiell auf die Seite des ratung, weil noch verschiedene Fragen der Klärung bedürfen. Magistrats zu treten. Ob Tarifverträge ein richtiges Prinzip ent- Grundsätzlich sollten nach unserer Ansicht solche Dinge in städtische halten, das ist von feiner Seite bestritten worden. Der strittige Verwaltung genommen werden. Bis 1903 hatten wir 12 Aften Punkt, um den es sich hier handelt, ist der, ob die Verhältnisse des magen laufen, bon 1913 ab sollen es 23 werden; das bedeutet privaten Gewerbes auch für öffentliche Betriebe zutreffen. Das eine Vermehrung auf nahezu die doppelte Bahl. 1903 wurden Gewerbegericht ist eingesetzt, um sich um die Verhältnisse des Privat- 2080 2. pro Wagen gezahlt, jetzt werden 2550 M. gefordert. Wenn gewerbes zu fümmern; es fann für die Gemeinde nicht zuständig wir diese Höhe auch nicht bemängeln, so fehlt doch eine Ansein, das ist vielmehr die Gemeindebertretung selbst. Die Frage, gabe, wieweit der Fuhrherr gehalten sein soll, die in dem ob im öffentlichen Betriebe solche Verträge eingebracht sind, ist so- Gewerbe üblichen Löhne entsprechend einem früheren Be an die gar innerhalb der Parteien selbst bestritten. Die diesjährigen Ver- schluß der Versammlung Kutscher zu zahlen.
Gerichts- Zeitung.
Ein Studentenulf".
Das Betragen von drei Studenten lag einer Anklage wegen Handlungen des Verbandstages der Gemeinde- und Staatsarbeiter In dem Vertrage von 1910 ist die Rede von einem Rohn in München haben eingehende Gründe gegen solche Tarifverträge von 18 M. Jetzt wird lediglich auf diesen Vertrag Bezug ge- gefährlicher Körperverlegung zugrunde, welche gestern unter Vorsiz ins Feld geführt. Diese strittige Frage muß innerhalb der Ver- nommen. Ein solcher Lohn ist aber doch wahrlich nicht zum Leben des Amtsgerichtsrats Brestel das Schöffengericht Berlin- Mitte be waltung selbst gelöst werden. Die neuen Satzungen für die Ar- ausreichend. Wir sind es der Würde der Stadt schuldig, hier schäftigte. Angeklagt waren die Studenten Alfred Cohen, Arminius beiterausschüsse sind bereits in Geltung. Die Bedenken des Vor- Remedur zu schaffen. Die Arbeitszeit der Kutscher beginnt mor- Schubring und Walter Vermehren. Die drei Angeklagten saßen in der Nacht zum 11. Geptember redners fönnen zum größten Teil sehr leicht ausgeräumt werden. gens 8 Uhr; die Kutscher müssen also sehr früh aufstehen, anNatürlich sind unter den Arbeitern" auch die Arbeite- spannen, abfahren.( Ruf: Die armen Kutscher !") Jawohl, uns dieses Jahres in dem„ Rheinischen Winzerhaus" in der Friedrichrinnen verstanden. Wenn es sich um allgemeine Lohn- ist es nicht egal, wie die Kutscher entlohnt werden und wie ihre Ar- straße. Der genossene Wein und die sonderbaren Kapriolen des fragen, um Stalen usw. handelt, so können die auch den beitszeit ist. Wir machen ja immer wieder die Erfah- dort auftretenden Kapellmeisters" Mister Meschugge" erzeugten an Ausschuß beschäftigen; ganz anders wäre es allerdings mit der rung, wie wenig Ihr Interesse wachgehalten scheinend in den drei jungen Leuten eine gewisse Radauſtimmung. Frage des Lohnes für den einzelnen. In den neuen Sabungen ist wird, wenn es sich um Arbeiter handelt.( Lärm und Als sich der Angeklagte Schubring von einem am Nebentische ſizenja auch neu vorgeschrieben, daß die Ausschüsse vor Erlaß allge Bustimmung.) Was ich gesagt habe, entspricht den Tatsachen. Nach meiner Bestimmungen des Dienstvertrages und der Arbeitsordnung mittags 3 Uhr müssen die Kutscher wieder auf dem Rathaushofe gehört werden müssen. Die schriftliche Mitteilung der Bescheide sein, um Aften abzufahren; sie sind bis 18 Uhr und noch später halte ich für ganz selbstverständlich. Jede Gasanstalt ist ein Betrieb. unterwegs; wie lange ist also die Arbeitszeit? Ob man auch sämtliche Ausschüsse in einen gemeinsamen Gesamtaus- Der Antrag auf Ausschußberatung wird abgelehnt. schuß zusammenberufen soll, davon sind wir vorerst abgekommen, bei den Sozialdemokraten:" Sehr nobel! Wollen wir uns merien!") ster Weise am Kragen gepackt und gewaltsam hinausgeworfen. weil wir mit einem so weitschichtigen Apparat nichts Förderliches Die Vorlage wird angenommen. schaffen zu können glauben. Die städtischen Güter sind bisher nicht Nach Erledigung einiger weiterer Vorlagen von untergeordeinbezogen, weil dort die Verhältnisse eigenartig liegen und beretem Interesse schließt die öffentliche Sibung 49 Uhr. sonderer Regelung vorbehalten werden müffen. Nachdem diese wesentlichen Aenderungen eingetreten sind, ist auch ein großes Stück von dem geschaffen, was hier auf Grund des Antrages wegen der Tarifverträge verlangt worden ist. Der Arbeiter soll mitberaten bei der Festsetzung der Arbeitsbedin gungen. Dieser Gedanke hat uns bei der Festsetzung des neuen Statuts geleitet.
Soziales. Versicherungsgesetz für Angestellte.
den Herrn" firiert" glaubte, begannen alle drei diesen anzuulten", indem sie mehrmals" Juden raus!" riefen. Da sie diese Rufe fortsetten, wurden sie schließlich von dem Geschäftsführer aufgefor bert, das Lokal zu verlassen. Wie die Angeklagten vor Gericht ( Burufe behaupteten, wären sie von Angestellten des Lotals in rüdsichtslose Erst als man Miene machte, sie die Treppe hinunterzuwerfen,
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hätten sie Abwehrbewegungen" gemacht. Die als Zeugen ver nommenen Angestellten bekundeten jedoch, daß die Angeklagten sich sehr übel benommen und auf der Treppe mit einem Regenschirm und den Fäusten ohne weiteres auf sie eingeschlagen hätten, so daß fie mehrfach Berlegungen davontrugen. Der Amtsanwalt be= antragte eine Geldstrafe von je 150 M., während der Verteidiger als strafmildernden Umstand auf die in dem fraglichen Lokal allgemein herrschende Radaustimmung hinwies, von der die unbescholtenen und aus guter Familie stammenden Angeklagten offenbar angesteckt worden waren. Das Urteil lautete gegen Cohen auf 25 M. Geldstrafe und gegen Schubring und Vermehren auf 15 bezw. 10 M. Geldstrafe.
Der gestern abend erschienene„ Reichsanzeiger" macht darauf Stadtv. Dr. Kuhlmann( Fr. Fr.) hält die Einholung eines aufmerksam, daß das Versicherungsgesetz für Angestellte am Gutachtens für überflüssig. Ob Tarifverträge sich für die Gemeinde 1. Januar 1913 in Kraft tritt und daß die Arbeitgeber verpflichtet Berlin eignen, könne doch die Gemeindebehörde viel besser als das sind, die Beiträge für sich und ihre Angestellten an die ReichsverGewerbegericht beurteilen. Die Ueberweisung des neuen Regula- ficherungsanstalt zur Vermeidung von Strafe zu zahlen. Gleich beiter gewesen wären? tivs an den Ausschuß für den Antrag Arons könne höchstens zur zeitig veröffentlicht der Reichsanzeiger" nachstehendes Kenntnisnahme erfolgen. Merkblatt der Reichsversicherungsanstalt,
Stadtv. Galland( A. L.): Wir stehen formell und materiell
Wie hart hätte die Strafe gelautet, wenn die Angeklagten Ara
in der Gutachtenfrage auf dem Standpunkt des Magistrats. Das das alle Einzelheiten für die Entrichtung der Beiträge zur Anges oberbayerischen Richter zu haben. Eine Dienstmagd, die sich einem
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,, Affe",„ Rindvieh" feine Schimpfworte. Merkwürdige Ansichten über Dienstbotenehre scheinen manche Gewerbegericht hat Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeit- stelltenversicherung enthält: 1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beiträge für sich und Bauern in Petershausen bis Lichtmeß 1913 verpflichtet hatte, ver gebern zu schlichten, aber nicht auf die öffentlich- rechtlichen Beziehun= gen Einfluß zu nehmen. Die Versammlung und die sozialdemokra- feine Angestellten an die Reichsversicherungsanstalt zu zahlen(§§ 176, ließ schon im März d. J. nach voraufgegangener Kündigung den tische Fraktion würde sich mit dem Antrag ein Armutszeugnis 177 des Gesetzes). Zuwiderhandlungen find mit Strafe bedroht Dienst, weil der Bauer fie wegen angeblich zu langsamen Arbeitens mit Ausdrücken wie Mah, H .." Schlitten, Schlampen, Aff und ausstellen. Der Ausschuß hätte doch zunächst an die Versammlung(§ 340 a. a. D.). fommen müssen. 2. Der Arbeitgeber hat bei der ersten Beitragszahlung-erst. Rindvich belegt hatte. Der Bauer aber erstattete Strafanzeige eine Nach gegen sie wegen Dienstentlaufens. Vor Gericht stritt der Bauer Stadtv. Rosenow( N. 2.) spricht sich in gleichem Sinne aus. malig alsbald nach Ablauf des Monats Januar 1913 Es genüge, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen. weifung(§ 181 a. a. O.) über seine versicherungspflichtigen Ange- Die ärgften Schimpfworte ab mit der Klassischen Begründung, er Stadtv. Saffenbach( Soz.): Der Ausschuß des Gewerbe- stellten und die fälligen Beiträge aufzustellen und vorher oder bei glaube diese Ausdrücke schon deshalb nicht gebraucht zu haben, weil gerichts hat auch höhere sozialpolitische Arbeiten zu erfüllen; es der Einzahlung der Beiträge an die Reichsversicherungsanstalt, in seine Frau damals vor der Entbindung stand und er die Dienstboten ist eine paritätische Körperschaft, bestehend aus Unternehmern und Berlin- Wilmersdorf , Hohenzollerndamm, einzusenden. Hierzu sind zur Erntearbeit notwendig brauchte. Womit der Biedere zugibt, Arbeitern, und diese Körperschaft hat wohl die Kompetenz des sach- die Vordrucke bei der Ausgabestelle für die Angestelltenversicherung daß er zu anderer Zeit sich derartiger Umgangsformen gegenüber verständigen Urteils über allgemeine Fragen, und dazu rechne ich seines Sizes zu entnehmen. Bis zu 20 Angestellten dient der ein- seinen Dienstboten wohl für fähig halte! Das Schöffengericht Dachau verurteilte tatsächlich das Mädchen auch die Tarifverträge. Diese Körperschaft, die sich auftragsgemäß seitige Vordruck. Bei mehr als 20 Angestellten kommen mehrere mit diesen Fragen zu beschäftigen hat, versteht davon doch wohl einseitige Vordrucke oder Einlagevordruce, die gleichfalls von der wegen Dienstentlaufens zu vier Tagen Haft! Und das mit der mehr als wir. Für die Erklärungen des Stadtrate Fischbed bin Ausgabeſtelle abgegeben werden, zur Verwendung. In die Nach- sonderbaren Begründung, die Angeklagte babe feinen genügenden ich dankbar; es ist damit ein Teil unserer Bedenken geschwunden. weisung sind die Angestellten in der Reihenfolge der Gehaltsklassen, Grund zum Verlassen des Dienstes, denn Schimpfworte wie Affe, Rindvieh fielen bei den Bauern nicht ins Gewicht. Solche Ausdrücke Ich hoffe nur, daß der Magistrat auch der Frage der Errichtung mit der Klasse A beginnend, einzutragen. eines zentralen Ausschusses noch einmal nähertreten wird. 3. Beschäftigen mehrere Arbeitgeber den Versicherten während seien auf dem Lande üblich". Die Berufung der Angeklagten beim Landgericht München II Die Anträge Sassenbach auf Einholung eines Gutachtens und des Monats(§ 177 a. a. D.), so können an Stelle der Nachweise auf Ueberweisung des neuen Regulativs zur Vorberatung an den( Nr. 2) Postkartenvordrucke benutzt werden, die gleichfalls von der hatte den Erfolg, daß nur auf eine Geldstrafe von 3 Mark erkannt Ausschuß für den Antrag Arons werden abgelehnt. Das Regulativ Ausgabestelle ausgehändigt werden. wird zur Kenntnis genommen. 4. Statt der Verwendung von Marken hat die Reichsversiche- Der Zentrumsjurist Lerno hat einmal im Landtag den Sak Stadtv. Max Schulz( N. 2.) hat seine am 14. November cr. rungsanstalt mit Zustimmung des Reichskanzlers den Postiched- aufgestellt, daß Dienstboten ein weniger ausgeprägtes Ehrgeführ von der Mehrheit abgelehnte Anregung, auch den durch den Ge- verkehr für die Beitragseinzahlung für den Fall des§ 176 zugelaffen, haben als Dienstherrschaften. Dieser chriftliche Grundsaß scheint witterregen vom 2. Juli Geschädigten der Greifswalder für den Fall des§ 177 vorgeschrieben( siehe auch weiter unten Nr. 8). auch in Dachau zu herrschen. Oder nimmt man dort etwa an, da Straße Entschädigungen zukommen zu lassen, wie sie den Inter - Hiernach find die aus den Nachweisungen zu 2 und 3 sich ergebenden Rindvieder im Preise gestiegen sind, könne der Vergleich mit einem effenten der Schönhauser und der Pappelallee zugebilligt worden Beitragssummen bis zum 15. des auf den Monat, für den die Bei- Rindvieh keine Beleidigung sein? ( Siehe auch 1. Beilage),
find, in Form eines selbständigen Antrags wieder auf- träge zu zahlen sind, folgenden Monats dem Konto der Reichsver
wurde.