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Morgen, am 15. November, im Norden Stralsunderstr. 68, und shindert ja nichts, die 2. Klasse zu benutzen. Wollen sie die alle Beweisanträge ab mit der Begründung, daß es im Zentrum Klosterstr. 99. In jeder Anstalt sollen mehrere 3. Klasse benutzen, so soll von diesen Pomadenhengsten und ganz gleichgiltig sei, sei, ob der heilige Rock echt hundert Kinder mittags unentgeltlich gespeist werden, die, wegen Schmintdamen zwar nicht verlangt werden, daß sie sich zuvor unecht sei, denn zweifellos fei dessen Verehrung eine Krankheit oder Arbeitslosigkeit der Eltern, tagsüber fein warmes von ihrem unfauberen, die Geruchs- und Gehorgane der Mit- Einrichtung der katholischen Kirche  . Staatsanwalt Fiedler Effen erhalten können. Nähere Mittheilungen hierüber werden reisenden verlegendem Zubehör reinigen was bliebe denn dann hielt die Beschimpfung für so grober Natur, daß er gegen den im Bureau des Vereins, Alte Jakobstr. 57/59 1, gemacht. auch von ihnen übrig?- aber, daß sie sich darüber beklagen, Angeklagten eine Gefängnißstrafe von drei Monaten beantragte. Gewiß sind diese Hilfsmittel in guter Absicht angewendet, daß Arbeiter nicht in Giggerlanzügen und mit Giggerlbäumen, Der Vertheidiger wies darauf hin, daß der Angeklagte, der einen aber werden sie sich im kommenden Winter nicht wieder ebenso sondern im Arbeitsanzug mit ihrem Werkzeug fahren, ja, daß sie atheistischen Standpunkt vertrete, wohl berechtigt gewesen sei, in unzulänglich erweisen, wie vorher? Ausnahmebestimmungen gegen Arbeiter fordern, geht denn doch seinem Sinne aufklärend zu wirken. Es sei doch notorisch, daß weit selbst über das Maß der Unverschämtheit hinaus, das man angebliche Theile des heiligen Rockes in Moskau  , Petersburg bei Bummlern des Schlages der Leser des" Fremdenblatts" ge- und noch anderen Städten aufbewahrt würden und eines dieser wohnt ist. bia di un sie abrupt Kleidungsstücke könne doch nur echt sein. Außerdem falle mildernd ins Gewicht, daß der Angeklagte nicht der Ver fasser des inkriminirten Artikels sei, sondern nur die Ver­antwortung dafür übernommen habe.

Ohne Kommentar müssen wir leider folgende Notiz lassen, die jetzt die Runde durch die bürgerlichen Blätter macht: Die Kirchenbesuche der kaiserlichen Familie finden nach einer Nach richt der Allgem. evang.- lutherischen Kirchen- 3tg." auf Befehl Die Stadt Berlin   pleite geworden? Bei der Bau­des Kaisers, wenn irgend möglich, unter militärischer Ab- inspektion X ist u. a. am 11. November 1893 ein Arbeiter, der Sperrung statt. Wie schon früher den Residenzgarnisonen, so gegen täglich 2,10 m. 134 Jahre lang im städtischen Dienst als Der Borsigende, Landgerichts- Direktor Schmidt, verkündete ift neuerdings auch den Truppentheilen in der Provinz die Ordre Chauffee- Arbeiter fungirte, ohne Kündigung entlassen. Als er sich das Urtheil dahin, daß der Angeklagte zu einem Monat zugegangen, bei Anwesenheit kaiserlicher Familienmitglieder in erfundigte, weshalb er entlassen sei, ward ihm die Antwort zu Gefängniß zu verurtheilen sei. Die Beschimpfung sei zwar der Kirche alle Pläge mit Truppen zu befeßen, von wo aus jene Theil: weil tein Geld da ist. Der für 9 Tage bereits eine sehr gröbliche, aber es sei bei der Strafabmessung be= gefehen werden tönnen. Das Gebot der Truppenabsperrung rückständige Lohn wurde ihm mit der Begründung noch nicht rücksichtigt worden, daß die Tendens der von dem Angeklagten gilt auch für fonstige gottesdienstliche Feierlichkeiten, Grundstein- ausgezahlt: weil fein Geld da ist gezahlt würde nur herausgegebenen Zeitschrift im trassen Widerspruch zu den legungen u. f. w. am Zahlungstage"! Ein nettes Zeichen der Arbeiter- Gazungen der katholischen Kirche   stehe und daß die Frage in freundlichkeit unserer städtischen Verwaltung. Gie Krähwinkel- Berlin  . Die Brücke war aufgezogen!" ver Betreff der Echtheit des heiligen Rockes selbst die Gelehrten viel­langt Millionen aus dem allgemeinen Steuersäckel für fach beschäftigt habe. 13 Tautete früher im alten Berlin   oft die Entschuldigung, wenn Geschenke, Frühstücke u. s. m. und hat angeblich nicht einmal jemand zu spät in der Schule oder auf Arbeit" erschien. Aber soviel Geld in der Kaffe, um die lumpigen Mark rückständigen Hat ein Zeitungs- Redakteur in der Wahrnehmung nicht nur früher, auch jetzt noch herrschen in Berlin   recht alter Lohns eines Arbeiters zu bezahlen! Welche Fürsorge für Arbeiter, seiner persönlichen berechtigten Interessen thümliche Zustände und man kann sich in die Beiten des alten dieselben jetzt wegen Mangel an Geld" inmitten des Winters gegen einen vermeintlichen unbefugten Angriff, ehrverletzende Ritterthums mit ihren aufziehbaren Brücken versett glauben, zu entlassen! Giner der entlassenen Arbeiter will auf Bahlung Beröffentlichungen gegen einen Beamten gerichtet, so steht wenn man, wozu oft Gelegenheit ist, durch die Grünstraße zu bes verdienten Lohnes, auf Schadenersatz wegen Entlassung ohne ihm, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Straffenats, vom sehen hat und kurz vor der Brücke die Beobachtung machen muß, Einhaltung der Kündigungsfrist und auf Herausgabe seines 2. Juni 1893, der Schutz des§ 193 des Strafgesetzbuchs( ehr­daß zu beiden Seiten eine immer zahlreicher werdenden Menschen- Krankenkassenbuches Flagen. Zuständig wäre an sich das Ge- verlegende Aeußerungen zur Wahrnehmung berechtigter Inter­menge sich ansammelt. Was giebts hier? Die Brücke ist auf- werbegericht, nur könnte, da der Vorsigende als Magistrats essen sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Wer Beleidigung aus der Form der Aeußerung oder aus den Um­und zu warten, bis die Brücke durch Herablassen wieder an seine Stelle zu treten hätte, ist nicht leicht zu entständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht") zu, selbst wenn passirbar ist. Wie lange noch wird man sich im Herzen von scheiden. Der Gesetzgeber hat bei Erlaß seines Ge- er annehmen konnte, daß er durch Beschwerde bei der vor= Berlin  , der Hauptstadt des Deutsches Reiches  , der Stadt des werbegerichtsgesetzes wohl nicht angenommen, daß eine Stadt gese ten Dienstbehörde gleichfalls Genugthuung erlangen Verkehrs, in dessen Zeitalter mir bekanntlich leben, plötzlich nach gemeinde selbst sich ihrer ihr als Unternehmer obliegenden Ver- würde.at Krähwinkel versett glauben können? Die Reinigung der pflichtung entziehen würde. Was bei anderen Kommunen un­öffentlichen Bedürfnißanstalten wird zu einer Zeit vorgenommen, möglich was will das sagen für eine Stadt wie Berlin  ? Es an welcher der Verkehr gerade am stärksten ist, und der Verkehr ist höchste Zeit, daß endlich einmal ein Mitglied der Arbeiter­wird durch aufgezogene Brücken gewaltsam unterbrochen. partei in die Baudeputation kommt, damit dem in der Bau­verwaltung herrschenden gemeingefährlichen Bauschlendrian energisch auf dem Leib gerückt werde.

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Zur Warnung für Eltern. Ein frecher Gauner hat am Dienstag Vormittag eine arme Arbeiterfamilie um die paar Mark gebracht, die zu ihrem Durchkommen für die laufende Woche dienen sollte. Nach dem in der Adalbertstraße 94 befindlichen Bureau der Allgemeinen Ortskaffe gewerblicher Arbeiter und Urbeiterinnen war am Dienstag Morgen ein neunjähriges Kind von seinen Eltern geschickt worden, um das fällige Krankengeld für den Vater zu erheben. Nachdem ihm die entsprechende Summe ausgezahlt war, zählte das Mädchen aus irgend einem Grunde das Geld auf der Treppe nach. Während es die Geld: ftücke vor sich ausbreitete, tam nach seiner Beschreibung ein Mann mit einer Mappe unter dem Arm herauf und redete ihm zu, die Treppe wieder mit heraufzukommen, da der empfangene Geldbetrag zu niedrig sei. Das Kind folgte dem Mann, ließ sich das Geld von ihm abnehmen und wartete natürlich ver geblich auf dessen Wiederkommen. Auf irgend eine Weise hatte der Gauner sich davon gemacht. Den Eltern möge dieser Fall zur Warnung dienen, ihren Kindern Vorsicht einzuschärfen. Das ewig Eine. Die Nr. 46 des Sozialist" ist am Montag ebenfabs tonfiszirt worden. Gefunden wurden 18 Gremplare. Angeblich soll der Artikel" Die Todten des 11. November an die Lebenden" inkriminirt sein. D Preß freiheit! 47 Karl Paasch, welcher vor einiger Zeit aus der städtischen Anstalt Herzberge nach einer Nerven- Klinik übergeführt worden ist, läßt wieder einmal etwas von sich hören. Er läßt augen blicklich in vielen Taufenden Exemplaren Flugblätter vertheilen, welche die Ueberschrift Aus dem Irrenhause" tragen und die Vertheidiger Paasch's, Dr. Ivers und Dr. Hertwig, sowie einen Arzt heftig angreifen.

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Ein merkwürdiges Bittgesuch unterbreitete die Berliner  Stadtmission vorgestern einem Wohlthätigkeitsverein, dessen Mit glieder sich namentlich aus den Kreisen der Rechtspflege und des Strafvollzugs rekrutiren. Der Verein sollte einem wegen Ver­leitung zum Meineid und anderer schwerer Verbrechen bestraften Manne die Mittel gewähren, sich als Winkelkonsulent" hier niederzulassen. Der Mann wird zweifellos in seinem Fach Tüchtiges leisten.

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Bourgeoisfrechheit. Die lehte Nummer des für Sports, Mode-, Schminke- und Rowdiefreunde erscheinenden Berliner   Mit 1259 M. ist der Komptorist Arthur Koblih, der bei Fremdenblattes" enthält eine längere Klage darüber, daß auf der einem Klempnermeister in der Kanonierstraße in Stellung war, Stadt- und Ringbahn die unerhörte Unfitte" bestehe, daß Ar durchgegangen. Er sollte das Geld auf der Post einliefern, was beiter, Handwerker u. dgl."" Handwerkszeug, sonstige Arbeits- er indeß nicht gethan hat. Seinem Prinzipal hatte er angegeben, utensilien, Holzabfälle, Säcke u. f. w.", auch wenn sie schmuhig, daß er in der Niederwallstraße wohne, während er thatsächlich mit sich führen und rücksichtslos auf die Bänke legen". Das bei seinen Eltern in Weißensee wohnte. " Fremdenblatt" erbittet Hilfe von der Eisenbahnverwaltung

und schließt mit folgender Betrachtung: Alles in Leinwandnepper treiben in der Stadt und der Umgegend allem aber beweist auch dies wieder, daß es end wieder ihr betrügerisches Gewerbe. Diesmal muß es eine ganze lich an der Zeit wäre, die Arbeiter unter Bande sein. Hauptsächlich handeln dieselben mit prächtig aus sich zu lassen, die Arbeiterschaaren mit Arbeiterzügen" zu befehenden Handtüchern, welche sie zu so spottbilligen Preisen aus fördern". Die Eigenthümer und Leser des Fremdenblattes" bieten, daß von rechts wegen jede Hausfrau schon darüber stußig werden sollte. Man hüte sich also vor einem Reinfall.

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31 03

straße hatte an einem Sonntage während des vormittäglichen Der Inhaber einer Weinhandlung in der Potsdamer­Gottesdienstes sein Schaufenster, in dem leere, aber mit Etiketten erging gegen ihn ein Strafbefehl. Nachdem er dagegen auf versehene Flaschen standen, nicht verhängt. Aus diesem Anlaß richterliche Entscheidung angetragen, wurde er von dem Schöffen= gericht freigesprochen, von der Straffammer jedoch verurtheilt. Die gegen dieses Urtheil eingelegte Revision wies heute der Straffenat des Rammergerichts mit der Begründung zurück, daß der Angeklagte während der fraglichen Zeit verbotswidrig den öffentlichen Gewerbeverkehr beabsichtigt habe, da er das Publikum zur Bestellung der den Etiketten entsprechenden Weine habe auf­fordern wollen. riis agidan sid

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Eine große Mordgeschichte. Ein unerwartetes Resultat Ale Simulant ist der 17jährige Bursche Michael Wawro- haben die Maßnahmen der Charlottenburger   Polizei gegen die cziniat erkannt worden. Er hatte angezeigt, daß er am 29. Sept. vermeintlichen Anarchisten in Charlottenburg   gezeitigt. Zu An­um 6 Uhr Morgens auf dem Wege von Schönweide   nach Berlin   fang dieses Jahres ging die Nachricht durch die Presse, daß es von zwei jungen Leuten überfallen sei, wobei ihm ein Taschen- der Charlottenburger   Kriminalpolizei gelungen sei, eine tuch in den Mund gedrückt sei und man ihn in den Arm geheime anarchistische Gesellschaft" zu ermitteln. stochen habe. Er sei der Baarschaft von 15 M. beraubt worden. Diese Gesellschaft" bestand aus dem recht harmlosen Lese- und Die Kriminalpolizei verhielt sich der Darstellung von dem Raub- Diskutirklub" Mehr Licht!", deffen Hauptredner und Leiter heute anfall gegenüber sehr mißtrauisch; da W. aber eine Stichwunde por der 2. Straffammer am Landgericht Il standen. Es waren dies der am Arm hatte, so wurde der Sache näher getreten und der Ver- Zeitungsspediteur Karl Pirch, Schuhmacher Reinhardt Euler letzte in ein Krankenhaus gebracht, nachdem er aus dem Verbrecher- und Schuhmacher Karl Gerz, die Glasarbeiter Gustav album die beiden Räuber erkannt hatte. Es stellte sich aber die eupoldt und Gustav Witt   und endlich der Tanzlehrer Unschuld Beider gleich heraus, da sie sich in Saft befanden und Georg Wendisch. Was die polizeilichen Haussuchungen, die man ermittelte auch, daß W. sich eine Zeit lang arbeitslos umber- Berhaftungen und ein mehr als halbjähriges Untersuchungs­getrieben hatte. Bezüglich der 15 M. gab er an, das Geld von verfahren zutage gefördert hat, verdichtete sich im Eröffnungs seiner Mutter aus Ostrowo   als Geburtstagsgeschenk erhalten zu beschlusse über das Hauptverfahren in der gegen Pirch, haben. Dies ist erweislich falsch; die Mutter hat ihm im vorigen Euler, Leupoldt Leupoldt und Gerh gerichteten Beschuldigung, Winter nur 3 M. geschickt. Nun wollte der Bursche das Geld gegen§ 12 des Vereinsgesetzes dadurch verstoßenzu anonym aus Ostrowo   zugefchickt erhalten haben. Es unterliegt haben, daß sie als Unternehmer" bei Cinberufung von sonach wohl keinem Zweifel, daß der Ueberfall erdichtet ist, und Versammlungen fungirten, in denen öffentliche Angelegenheiten die Verlegungen aus einer Schlägerei herrühren. Damit erörtert wurden, oder erörtert werden sollten, ohne daß diese Ver wäre allerdings nicht aufgeklärt, warum W. die Anzeige er sammlungen polizeilich angemeldet waren. Euler, Witt und stattet hat. Luodit im Wendisch sollten sich der Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie ohne polizeiliche Genehmigung schuldig gemacht haben und end­lich war Guler bei welchem gelegentlich der Haussuchung ein 2003 der Gothaer Staatslotterie gefunden worden war wegen Spielens in einer ausländischen Lotterie angeklagt. Letzterer Punkt der Anklage schied bei der Beweisaufnahme ohne weiteres aus, weil Guler diese Uebertretung rückhaltslos eingestand. Die Veranstaltung einer öffentlichen Lotterie schrumpft auf einen Scherz zusammen. Der Klub Mehr Licht!" hatte in Gemeinschaft mit dem damals noch nicht aufgelösten gleichartigen Klub Maiwuchs" ein Vergnügen veranstaltet und dabei Scherzartikel wie ſaure Gurken, Bücklinge, Schnupftabaksdosen 2c. zur Verloosung ge­bracht. In dieser Beziehung erfolgte denn auch gänzliche Frei­sprechung. Der Schwerpunkt der Beweisaufnahme lag natur­gemäß in der Thätigkeit des Klubs. Dem Gerichtshofe lag ein langes Verzeichniß der Schriften vor, welche als Bibliothet" des Klubs polizeilich beschlagnahmt worden sind. Darin bes fanden sich zwar durchweg sozialistische und nationalökonomische, dagegen feine anarchistischen Schriften. Die Angeklagten be haupteten zunächst, daß der Klub im Dezember 1891 polizeilich angemeldet worden und seitdem vielfach polizeilich überwacht worden sei. Diese Behauptung wurde voll und ganz erwiesen. Die Angeklagten behaupteten ferner, daß niemals öffentliche An­gelegenheiten erörtert worden seien. Man habe Vorlesungen aus Büchern und Schriften gehalten und das Vorgelesene alsdann aus dem Gedächtnisse reproduzirt, ohne daß eine eigene Meinung dabei zur Geltung gebracht worden fei. Es habe sich nur um schulmäßige Belehrung und Stärkung des Gedächtniffes ge= handelt. Der Zeuge Polizeilieutenant Mundt hat zwar gefunden, daß der Zweck des Klubs die Ausbildung von Agitatoren fei, behauptet aber, daß der Klub anarchistische Zwecke verfolge. Als die Spaltung in der sozialistischen   Partei stattfand, fei der Klub sofort zu den ,, Unabhängigen" übergegangen. Das wichtigste Moment, mit welchem die Anklage stehen oder fallen mußte, konnte seitens der drei geladenen Polizeibeamten nicht aufgeklärt werden. Für den Gerichtshof wäre es die Hauptaufgabe gewesen, die Thätigkeit des Klubs zu prüfen, wenn der Nachweis geführt werden konnte, daß die Angeklagten noch innerhalb der Verjährungsfrist als Versammlungs Unternehmer" thätig gewesen sind. Die erste richterliche Handlung ist am 18. Januar d. J. erfolgt, die Ver­jährungsfrist reicht bis zum 18. Oktober v. J. zurück. Daß die Angeklagten noch nach dem 18. Oftober thätig gewesen sind, ließ sich nicht feststellen, sie wurden daher aus Gründen der Ver jährung fämmtlich freigesprochen und nur Euler wurde wegen Spielens in einer ausländischen Lotterie mit drei Mark Geldstrafe bestraft.

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Aus Oranienburg  . Nicht weniger als 23 Brände find im Laufe des Sommers in Oranienburg   vorgekommen. Auf die Ergreifung der bis jetzt unentdeckt gebliebenen Brandstifter hat die Oranienburger   Polizeiverwaltung 500 m., der Kreisausschuß des Kreises Nieder- Barnim 250 M. und die Direktion des Münchener Brauhauses 300 M. ausgesetzt.

genommen. Bernstein   zitirt für diese Ansicht Wagner's Borwort Charlottenburg wird bald seinen fünften Bahnhof er zum Briefwechsel Lassalle  - Rodbertus, und freilich steht es hier so balten. Außer den Bahnhöfen Westend  , Charlottenburg  , Boolo geschrieben, wie er zitirt. Aber Bernstein   hat übersehen, daß gischer Garten und Thiergarten wird noch ein neuer Bahnhof Wagner der Hauptmatador jenes glorreichen Staatssozialismus der Stadt- und Ringbahn da errichtet, wo die Geleise der Ring: ist, der die Worte von den großen wissenschaftlichen Sozialisten bahn, der Hamburger und Lehrter Bahn in der Nähe des borgt, um sie ihres Inhalts zu entledigen und ihre leere Hülle Schloßgartens den Tegeler Weg und die Spree überschreiten. dann zur befferen Begautelung der Bolksmaffen zu benußen. Der Bahnhof wird, der Boff. 3tg." zufolge Schleuse" heißen Jm vorliegenden Falle liegt die Sache so, daß Lassalle sein und ist so weit fertig, daß seine Eröffnung, zum 1. Januar 1894 Riesenwerk menschlichen Fleißes" vollbrachte, weil die Gesetz zu erwarten steht. geber fich meist durch politische und Billigteits­" rücksichten" über eine flare Bestimmung der Theorie der Grworbenen Rechte hinweggeholfen haben, während Wagner fiebe Grundlegung 1, 717 ff. zwar in den Noten Laffalle's Wert trefflich" u. f. w. nennt, aber im Texte lehrt, cuch wo fein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung für entzogene Rechte vor liege, fönne und werde es häufig der Billigkeit und der Politit entsprechen, eine Entschädigung zu geben". Wagner ührt die Frage wortwörtlich auf den alten, tonfusen, den Inter­Polizeibericht. Am 13. d. M. Morgens wurde in einer ffen der befizenden und herrschenden Klassen entsprechenden Fensternische des Bahnhofs Börse die Leiche eines etwa fünfzig Stand zurück, aus dem Lassalle sie endlich mit folossaler Geistes. Jahre alten, anscheinend am Herzschlage verstorbenen Mannes Vor dem Hause Schüßenstr. 26 wurde Vor­anstrengung gebracht hatte, und dann spielt er sich im Vor- aufgefunden. worte des Briefwechsels Lassalle  - Rodbertus als Lassalle's Beistes: mittags ein Arbeiter durch einen Bierwagen überfahren und an erben auf! Da loben wir uns noch den nationalliberalen Juristen beiden Beinen so schwer verletzt, daß seine Ueberführung nach und Manchestermann Lefse, der in der Sigung des preußischen der Charitee erforderlich wurde. Im Laufe des Tages fanden Abgeordnetenhauses vom 21. Januar 1869 in viel ehrlicherer fieben Brände statt. und würdigerer Weise Lassalle's Dialektik benutzte, um die feudalen Ehevorrechte des preußischen Landrechts zu stürzen. Wir wissen nicht, ob die unsterbliche Grundlegung" schon über den Kanal gedrungen ist, aber wenn Bernstein   einmal die ,, nationalökonomische Theorie der Enteignung" darin nachschlagen fann, fo wird sich ihm sicherlich bei Lesung der Lassalle'schen Noten und des Wagner'schen Textes das feltsame Bild auf drängen aus einem prachtvollen öwenfell hervorguckend ein graus und langes Dhr, daß im Luftzuge höherer Regionen ängst lich hin und herwackelt.

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Gerichts- Beitung.

Aus dem Mittelalter. Wegen Beschimpfung einer Ein­richtung der katholischen Kirche   hatte sich gestern der Herausgeber Ein Kriminalschuhmann a. D. Eine sonderbare Ge­der Wochenschrift Lichtstrahlen", Wilhelm Harnisch, vor der schichte beschäftigte gestern die 133. Abtheilung des Schöffen­ersten Straffammer des Landgerichts   I zu verantworten. In der gerichts. Aus der Untersuchungshaft wurde der frühere Kriminal­Märznummer der genannten Zeitschrift erschien ein Artikel, der schußmann Gustav Märder vorgeführt, welcher beschuldigt Und somit sei die neue Gesammtausgabe von Laffalle's heftige Angriffe gegen die Verehrung des heiligen Roces zu war, eine unerhörte Ausschreitung begangen zu haben. Märcker Reden und Schriften den Lesern dringlichst empfohlen. Sie darf Trier   enthielt. Der Artikel begann mit der Bemerkung, daß die ist wegen Betrugs zu vier Monaten Gefängniß verurtheilt in feiner Arbeiter- Bibliothek fehlen, und auch jeder einzelne Ar- heilige Lumpenausstellung und die Wunderwirkung des alten worden. Er wurde infolge dessen aus seinem Amte entlassen. helter, in deffen Kräften es irgend liegt, sollte dieses geistige Trödels noch in aller Gedächtniß sein dürften und hieran knüpften Nach Verbüßung der Strafe hat er einem Privat- Detektiv­Schattäftlein seiner Klasse zu erwerben suchen. Die Verlags- fich Ausführungen, die in ähnlicher Tonart gehalten waren. Institut Dienste geleistet. Wegen der jetzt vorliegenden yandlung hat dafür gesorgt. daß es auch außerlich, tros des im Der Angeklagte ließ durch seinen Vertheidiger, Rechtsanwalt Strafthat hat Märcker erft frät zur Verantwortung Rerhältnisse zum Umfange wohlfeilen Breises, gar sauber und Berg, einen Beweisantrag ftellen, woraus hervorgeben solle, daß gezogen werden können. Bei Feststellung seiner Persön stattlich sich darstellt. Den ersten Band schmückt ein Bild Lassalle'  s, der heilige Rock zu Trier   als echt" nicht bezeichnet werden lichkeit gab er eine falsche Wohnung an; erst nach ein Stahlstich nach der Büste von Reinhold Begas  . Die Büste könne, daß das betreffende Kleidungsstück nicht, wie fatholischer- längerer Zeit ermittelte in Charlottenburg  . selbst, ebenso eine Kreidezeichnung, zu. der Lassalle dem damaligen feits behauptet werde, schon seit dem Jahre 327, sondern erst im Er wurde verhaftet und sollte in's Untersuchungsgefängnis Maler und jetzigen Echriftsteller Ludwig Pietsch   geseffen hat, be- Jahre 1120 dem Dom zu Trier   einverleibt worden sei und daß gebracht werden. Unterwegs entsprang er seinem Transporteur. findet sich in unserem Besitze und beides wird später ins Partei die Urkunde, welche die erftere Jahreszahl bescheinige, Als man seiner nach längerer Zeit wieder habhaft wurde, ver­Archiv übergehen. F. Mehring. demnach gefälscht sein müsse. Der Gerichtshof lehnte suchte er es mit dem alten Verbrechertuiff, den wilden Mann small cum merudisi sd and all

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