Fn Set leffen Generalversammlung See KonsumgenossenschaftHat sich klar herausgestellt, daß die Berliner Genoffen es mit derDurchführung der Parteitagsbeschlüffe recht ernst nehmen und derVersuche satt sind, die„Konsumgenossenschaftliche Rundschau" zurVereklung der Genossenschaftsbewegung für Sozialdemokraten zumißbrauchen. Der neueste Erguß der„Rundschau" zeigt, wie not-wendig es ist, die Waffen in diesem aufgezwungenen Kamps mitden Herren von der„Rundschau" nicht niederzulegen.Mit Schmatzen druckt die„Rundschau" einen Artikel aus der„B u ch b i n d e r- Z e i t u n g" vom 7. Dezember ab, in dem ganzim Gedankengang der Partei- und genoffenschaftsschädlichen Hai-tung der von uns niedriger gehängten„Rundschau"°Artikel dem„Vorwärts" vorgeworfen wird, er verstehe es„meisterhaft, unterder Maske der Genossenschaftsfreundlichkeit geradezu destruktiveTendenzen zu propagieren". Die„Buchbinder-Zeitung" findet es„bedauerlich, d»ß auch niemals etwas davon gehört wurde, daß. dieAufsichtsinstanzen des„Vorwärts" zu dieser„genossenschaftsfreund-lichen" Haltung Stellung genommen haben. Wir weisen die haltlosen Verdächtigungen des genannten Organs als völlig unberechtigte zurück. Hält der Verfasser des Artikels eine Anrufung derAufsichtSinstanzen für notwendig— nichts hindert ihn, sie anzu-gehen. Wir wissen, daß die Haltung des„Vorwärts" in der Ge�nossenschaftsfrage diese gefördert hat, und wir werden uns ebenso-wenig durch die gegen Durchdringung der Konsumvereine mitsozialistischem Geiste gerichtete Schreibweise der„Rundschau", wiedurch die völlig ungerechtfertigten Liebenswürdigkeiten der„Buchbinder-Zeitung" davon abhalten lassen, im Sinne der Beschlüsseunserer Parteitage zu handeln. Die Genossenschaftsbewegung setztsich nicht aus den in der jeweiligen Leitung ihres Zentralorganswirkenden Personen zusammen, sondern aus' den gewerkschaftlichund politisch tätigen Genossen, die in ihrer ganz überwiegendenMehrzahl mit uns übereinstimmen.In derselben Nummer der„Konsumgenossenschaftlichen Rundschau"« die übrigens außer dem Müllerschen Elaborat noch eine' recht tendenziöse, schiefe Berichterstattung über die Berliner Gene-ralversammlung enthält, befindet sich endlich der stenographische Bericht über den ersten außerordentlichen Genossenschaftstag. Wirmüssen auf diesen aus folgendem Grunde zurückkommen. Der„Korrespondent für Deutschlands Buchdruckerund Schriftgießer" hatte am 30. November an der Handunseres Berichts über den Genossenschaftstag bemerkt:„Die Juaehörigkeit der Verlagsanstalt zum DeutschenBuchd ru ck er v e r e i n ist, wie zwei Vorstands- resp. Aus-schußvertreter mitteilten, von den maßgebenden Instanzen gutgeheißen worden, v. Elm machte einen geradezu peinlichen Ver-such, die Versteifung auf den besonderen Fonds zu rechtfertigen.Der Fonds sollte keinen Kampfzwecken dienen. Kaufmann habeimmer im gewerkschaftlichen Sinne im Deutschen Buchdrucker-verein gewirkt:„Ohne ihn wäre vielleicht ein neuerBuchdruckertarif gar nicht zu stände gekommen!"Wenn hier kein großer Irrtum oder grober Hörfehler des Be-richterstatters des„Vorw." vorliegt, dann müßten wir v. Elmdringend raten, nicht über Sachen zu reden, von denen er nichtsversteht—'s ist wegen der Blamage."Der„Korrespondent" teilte dann am 5. Dezember auf Grundeiner Zuschrift des Vorstandes des Zentralverbandes deutscher Konfumvereine mit,«ruf der Tagung habe sich„v. Elm mit der Erwähnung des Buchdruckertarifs— bezüglichKaufmanns Mitwirkung an dem Zustandekommen desselben—lediglich versprochen. Auf einen Zuruf Kaufmanns berichtete sichv. Elm sofort in„Buchbindertarif". Hiernach finden wir denLapsus des Pressevertreters und des Gewährsmannes des„Vor-wärts" etwas schwerwiegender. Man kann sich, namentlich alsFernstehender, in einem Falle, wo zwei Begrifte so nebeneinander liegen wie hier, gewiß verhören. Wenn aber ein Rednerauf einen Zuruf hin sofort die Sache selbst richtigstellt, dann istes nur schwer zu verstehen, wie so etwas überhört werden kann."Das„Hamburger Echo" hatte ebenso wie wir berichtet und danneine Zuschrift des Genossen Kaufmann mitgeteilt, nach der er denGenossen v. Elm durch Zuruf berichtigt habe. Nach der neuen vomVorstand gegebenen LeSart hatte v. Elm sich auch selbst verbessert.Wir erkundigten uns bei einem Teilnehmer d«S Genossenschafts-tags, ob v. Elm sich berichtigt habe, uns wurde erwidert, davon habeer nichts gehört, das sei auch nicht anzunehmen�, da ja nur von B u ch-d ruck er n die Rede war. Da immerhin ein Ueberhören nicht nurseitens unseres Berichterstatters möglich war, erwarteten wir eineAufklärung von dem offiziellen stenographischen Bericht in der„Rundschau". Und wie lautet dieser? Der betreffende Passusaus der Rede v. Elms lautet wörtlich:„ES bestehen ja Meinungsverschiedenheiten darüber, ob esrichtig ist, daß unsere Firma dem Buchdruckerverein(Prinzipalsverein) agchört oder nicht. Der Genosse Fräßdorf hatgesagt, seine Ansicht sei die, wir gehörten dort nicht hinein. Ichkann die g e g e n t e i l i g e Ansicht hier bekunden. Ich kann nursagen, daß angesichts der ganzen Situation im Buchdrucker-gewerbe, angesichts des Strebens eines Teils von Scharfmachern.das große Tarifwerk der Buchdrucker zu Fall zu bringen, esmeines Erachtens dringend notwendig ist, daß alle arbeiterfreund-lichen Firmen dem Buchdrucker verein angehören und Unheilzu verhüten suchen.(Zurufe.) Und ich kann hier nur erklären.daß bisher ine Tätigkeit des so viel geschmähten Heinrich Kauf-mann im Buchdruckerverein darin bestanden hat, daß erselbstverständlich im arbeiterfreundlichen, gewerkschaftlichen Sinnegewirkt hat, um eben die Tarife zustande zu bringen.. Und ohnesein Mitwirken würde hier in Hamburg ein Tarif überhausjt nichtabgeschlossen worden sein(Zuruf von Kaufmann: DerB u chbi n d e r tar i fl), der abhängig ist von den Beschlüssen,die dort gefaßt werden. Sie sehen, bisher hat die Mitwirkungder Firma Heinrich Kaufmann u. Co. bewirkt, daß eben Schlech-tcs für die Gewerkschaftsbewegung verhindert worden ist."Es ist unbegreiflich, wie gegenüber diesen« authentischen Wort-laut, der der Auffassung unseres Berichterstatters entspricht, derVorstand des Zentralverbandes dem„Korrespondenten" jeine Mitteilung zugehen lassen konnte, aus der der„Korrespondent" entnehmenmußte, unser Berichterstatter habe grolbfahrlässig die Korrektur, diev. Elm vorgenommen haben sollte, überhört oder sie gar absichtlichunterschlagen. Das Vorgehen des Vorstands des Zentralverbandesist um so verwerflicher, als weder er noch v. Elm uns eine Berichti-gung zugehen ließ �und als für die Verneinung der Frage, ob eineBeisteuerung zum Antistreikfonds im Interesse der Arbeiterklasseliegt, völlig irrelavant ist, ob Kaufmann für das Zustandekommeneines Buchbindertarifs gewirkt habe. Die durch die irreführendeZuschrift herbeigeführte Verdächtigung des„Vorwärts" und seinesBerichterstatters ist weder„sozialistisch" noch genossenschaftlich.Ebenso ivie nach der Angeiferung der in Berlin politisch orga-msierten Genossen durch die„Rundschau" möchten wir unsere Ge-Zossen, auch jetzt hoffentlich mit demselben Erfolg, dringend er-uchen, die Müllerschen anwidernden Ausführungen nicht mit derionsumvereinssache in einen Topf zu werfen. Gerade um der-irtigen Quertreibereien und Schädigungen der Konsumvereins-Bewegung, wie es die von uns wiederholt niedriger gehängtenLeistungen der„Rundschau" sind, entgegenzutreten, ist eifrige Be-ätigung in den Konsumvereinen erforderlich. Die reinliche Schei-sung auf der Kreuznacher Tagung im Jahre 1002 war ein TeilKlassenkampf. Sie wurde vollzogen, um die Arbeiter aus derjstrgerlidjey Dr. Crügerschen Vormundschaft zur Selbstverwaltungihrer Angelegenheiten zu führen, nicht um an Stelle SeS Dr.(Trügetund Genossen neue Vormünder in der Person des Dr. Müller undGenossen zu sehen, die sie von der sozialistischen Idee und ihrerBetätigung abdrängen sollen. Die Konsumvereine bestehen zumüberwiegenden Teile aus Arbeitern, und diese werden, unbeirrt umdie Lamentos des Dr. Müller und Genossen, der Forderung desMagdeburger Parteitags entsprechend die konsumgenossenschaftlicheBewegung mit sozialistischem Geist erfüllen.Die genossenschaftliche demokratische Organisationsform gibtihnen die Möglichkeit, ihre sozialistische Ueberzeugung die Pflichthierzu."Berlins Genossenschaftler haben auf ihrer letzten Gene-ralversammlung gezeigt, daß sie diese Pflicht erfüllen. Glaubendie Herren von der„Rundschau" über die Berliner die Naserümpfen zu müssen— mögen sie tun, was sie nicht lassen können.Die Berliner Genossenschaftler lassen sich ihr Recht nicht nehmen,als Sozialdemokraten die Genossenschaftsbewegung in dem Kampfum Befreiung der Arbeiterklasse zu unterstützen und die Mängelbloßzulegen, die vorhanden sind. Eine Spaltung in der BerlinerGenossenschaftsbewegung wird es trotz aller Quertreibereien vonDr. Müller und Genossen nicht geben. Trotz aller manchmal einemTeil unangenehmen Kritik achten die Berliner, ohne Unterschiedihrer Auffassungen im einzelnen, die höchste Instanz in der Ge-nossenschaft.' Die Generalversammlung hat gesprochen: mit frischerKraft, heißt es nun, für unsere Genossenschaft auf allen Seiten zuagitieren.Trotz Dr. Müller und den ihm Gesinnungsverwandten:Hinein in die Konsumgenossenschaft! Möge baldBerlin eine Mitgliedschaft von mehr als 100 000 Mitgliedern auf-weisenSoziales.Unfallverhütung in der Landwirtschafk.Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften haben in denletzten Tagen in München eine Konferenz abgehalten, die sich Haupt-sächlich mit der Unfallverhütung beschäftigte. Die Beratungenhierüber wurden eingeleitet durch eine Rede des Präsidenten desReichsversicherungsamtes, Dr. Kaufmann, die unter Hinweis aufdie bereits von mehreren Berufsgenossenschaften mit planmäßig undsachverständig durchgeführten Unfallverhütungsmahnahmen erzielten, in einem wesentlichen Rückgang der Zahl der Unfälle sich aus-prägenden Erfolge die Notwendigkeit der weiteren Ausgestaltungder Unfallverhütungsfürsorge und der Betriebsüberwachung mitNachdruck betonte. Bisher haben nur 24 von den 43 landwirtschaft-lichen Berufsgenossenschaften technische Aufsichtsbeamte eingeführtDie Hälfte der Berufsgenossenschaften kennt also noch keine Ueber-wachung der Betriebe. Die Zahl der Aufsichtsbeamten betrug 40Man denke: für rund 17)4 Millionen versicherte Personen! DieseArt der Unfallverhütung ist geradezu kläglich. Von den technischenAufsichtsbeamten muß auch noch eine große Anzahl sonstige Tätig-leiten, wie Ueberwachung der Rentenempfänger usw. ausüben. Erstim Jahre 1011 wurde es erreicht, daß wenigstens die dem Reichsversicherungsamt unterstehenden landwirtschafllichen Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften erlassen haben. DasReichsversicherungsamt hatte große Mühe, die betreffenden Berufsgenossenschaften zu dem Erlaß zu bringen. Während Hinsicht-lich der gewerblichen Berufsgenossenschaften Statistiken usw. überdie Kontrollen der technischen Aufsichtsbeamten vorhanden sind,fehlen solche bei den landwirtschaftlichen Genossenschaften gänzlich.Auf der Konferenz in München wurde eine Neubearbeitungder vorhandenen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere ihreAnpassung an die Reichsversicherungsordnung beschlossen. Die Aus'arbeitung von Entwürfen wurde einer Kommission übertragen.Sechzig Theaterdirektoren auf der«schwarzen Liste".Einen kleinen Einblick in das Theaterelend hinter den Kulissengewinnt man, wenn man die„schwarze Liste" der Bühnengenossen-schaft einsieht. Sie ist zwar immer recht ansehnlich, und eine ganzeAnzahl„unsicherer Kantonisten" spielt dort seit langer Zeit einenicht gerade sehr„dankbare" Rolle, aber so„geschwollen", wie inder letzten Nummer des Genossenschaftsblattes war die„Warnungs-tafel" schon lange nicht. An 60 Persönlichkeiten, die noch dasDirektionszepter führen, sind namentlich ausgeführt, bei denen„Vorsicht geboten" ist. Es finden sich darunter auch viele wenigergute als alte Berliner Bekannte, die meist längst der Reichshaupt-stadt den Rücken gekehrt haben; so Direktor Artur Peisker, dereine Zeitlang das ehemalige Zentraltheater leitete und jetzt inRio de Janeiro sein Theaterglück versucht. Auch die DirektorenNack, William Wauer, Alfred Halm und Rudolph Lothar stehen aufder Liste. Unter den aufgeführten Direktoren befinden sich viele,die außer ihrem Familien- oder Bühnennomen noch über mehrere„Pseudonyme" verfügen. Obgleich doch auch dem Bühnenleiter„derName Schall und Rauch" sein sollte, scheint mancher dennoch mitjedem Wechsel deS Glücks auch seinen nom de guerre zu wechseln.6encbt9-2cituii5.Ein Gaunerstreich.Wie erinnerlich sein dürfte, erregte seinerzeit der Gauner-streich des Viehtreibers Hermann Pelz in Schlächterkreisen großesAufsehen. Er hatte durch seinen Bruder Karl, der auf dem Mager-Viehhof beschäftigt war, erfahren, daß ein Waggon Schweine imWerte von etwa 8000 M. nach Bayern expediert worden war. Eswar ihm dann in überaus raffinierter Weise gelungen, mit Hilfeeiner an den Vorsteher des Güterbahnhofs Bitterfeld aufgegebenenDepesche den Wagyon Schweine nach Leipzig-Viehhof umzulenken.Er hatte sich dabei des Namens„Illing" bedient. � Unter diesemNamen rief er dann telephonisch den Viehkommissionär Beißwangerin Leipzig an, meldete ihm die bevorstehende Ankunft des Waggonsmit Schweinen und beauftragte ihn, letztere schleunigst zu verkaufen.Er fuhr dann mit seinem Bruder nach Leipzig, bekam von demKommissionär das Geld für die verkauften Schweine in Höhe vonzirka 8000 M. ausgezahlt und quittierte mit dem Namen Illing.Beide Brüder begaben sich dann auf die Flucht, zuerst nach England,dann nach Kopenhagen. Das erbeutete Geld hatten sie geteilt. AlsHermann Pelz seinen Anteil verbraucht hatte, stellte er sich selbstder Behörde. Er wurde seinerzeit zu 2 Jahren Gefängnis undEhrverlust verurteilt. Auch Karl Pelz hielt es, nachdem er seinenAnteil verausgabt hatte, für das zweckmäßigste, von Kopenhagennach Berlin zurückzukehren und sich der Staatsanwaltschaft zustellen. Er versuchte, die Hauptschuld auf seinen Bruder abzu-wälzen und sich als den völlig unbeteiligten Begleiter seines Brudershinzustellen. Dies gelang ihm nicht: der Gerichtshof, vor dem ergestern stand, verurteilte ihn zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängnis und5 Jahren Ehrverlust. �_Roheiten.Zwei Sittenbilder, in denen es sich um fast unbeschreiblicheVerhältnisse handelt, wurden in zwei Verhandlungen vor demMoabiter Strafrichter aufgerollt.In dem ersten Falle, welcher die 11. Straffammer des Landgerichts I beschäftigte, handelte es sich um einen Kaufmann BrunoWeidner, der von seiner eigenen Ehefrau beschuldigt wurde, sichder schweren Zuhälterei schuldig gemacht zu haben. Wie die An-klage behauptet, soll der Angeklagte schon am Abend seines Hoch-zeitstages seine Frau gezwungen haben, auf die Straße zu gehen.Nach der Behauptung der Frau habe ex sie unter schweren Miß-Handlungen gezwungen, in dieser Weise jahrelang hindurch dn»Lebensunterhalt zu verdienen. Der Angeklagte selbst behauptet»daß die ganze Beschuldigung seiner Frau nichts weiter wie einganz ungeheuerlicher Racheakt seiner Frau sei, die in Erfahrunggebracht habe, daß er ihr untreu geworden sei und ein Liebesver-hältnis angeknüpft habe.Das Gericht erkannte auf 1?� Jahre Gefängnis unter Anrech-nung von drei Monaten der erlittenen Untersuchungshaft.In dem zweiten Falle handelte es sich um einen brutalen Ehemann und Bater» der in der rohesten Weise Frau und Kind miß-handelt hatte. Es war dies der Arbeiter Paul Haupt, gegen dendie 5. Strafkammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Land»gerichtsdirektors Rohrmann eine Anklage wegen gefährlicher Körver-verlebung zu verhandeln hatte. Der wegen Fahnenflucht und Not»zucht schon mit 3 Jahren Zuchthaus vorbestrafte Angeklagte, derallgemein als ein sehr gewalttätiger Mensch gilt, wohnte mit seinerFrau und seinen zwei Kindern im Alter von 6 und 7 Jahren indem Hause Puttkamerstr. 4. Außerdem wohnten bei ihm auchnoch drei Schlafburschen. Der Angeklagte kam fast jeden Tag be-trunken nach Hause und mißhandelte dann seine Frau und dieKinder in der rohesten Weise. Zumeist schlug er mit seiuer Schnaps-flasche auf sie ein und zwar solange, bis die Flasche zersplitterte.Einmal schlug er ein Kind derartig gegen die Wange, daß diesequer aufplatzte. Schließlich wurde von den Hausbewohnern diePolizei benachrichtigt, die den rohen Patron sofort verhaftete. DasSchöffengericht erkannte unter Anwendung der neuen Novelle zumStrafgesetz, welche in einein Paragraphen„die grausame»der bos-hafte Mißhandlung von Kindern" besonders schwer ahndet, auf einsGefängnisstrafe von 1 Jahr und 7 M»naten.In der gestrigen Berufungsinstanz nahm die Strafkammer an,daß einige Fälle nicht kontrollierbar seien. Wegen der von denAugenzeugen bekundeten Mißhandlungen wurde der Angeklagteunter Aufhebung des ersten Urteils zu 1 Jahr Gefängnis unterAnrechnung von drei Monaten der erlittenen Untersuchungshaftverurteilt._Aus einer kleinen sächsischen Landgemeinde.Hungerlohn und Schlamperei waren die Ursachen der Unter»schlagungen, die viele Jahre lang der frühere GemeindedienerFriedrich der Landgemeinde Niederfrohna bei Limbach begangen hat,Wegen Unterschlagung von Geldern, und zwar von insgesamt1288,02 Mk., die er in amtlicher Eigenschaft empfangen hatte, stander vor dem Chemnitzer Landgericht. Seit 1805 bis zum Mai 1012war F. als Ortsdiener in Niederfrohna tätig. Am 16. Mai 1803wurde er als Beamter eidlich verpflichtet. Nach seinem AnstellungS-vertrag hatte er außer seinen anderen Dienstobliegenheiten auchdas Einkassieren der Gemeindeumlagen und der Schulgelder zubesorgen. Nach demselben Vertrage hatte er die einkassiertenGelder alle Tage abzurechnen und abzuliefern. Das ist aber nichtso gehalten worden, weil nach seiner Angabe der Gemeindevorstandgesagt habe, das mache zu viel Arbeit. F. lieferte alle Wochen einerunde Summe Geld ab, eine wirkliche Abrechnung fand gar nichtstatt. 12 M. betrug der Lohn wöchentlich, den dieser Beamte er-hielt. Im Laufe der Jahre erhielt F. auch noch das Einkassierenvon Licht- und Stromgeldern und der Versicherungsbeiträge über-tragen. Sein Einkommen erhöhte sich auf wöchentlich 20 M. Seitseiner Anstellung als Beamter, also seit Mai 1808 ist F. nicht eineinziges Mal kontrolliert worden! Als im Mai 1012 die Amts-hauptmannschaft eine Revision vornahm, wurde ein Defizit inHöhe des obengenannten Betrages festgestellt. Der Angeklagtewar geständig, daß er bis zum Jahre 1006 sich in seiner mißlichenLage an den amtlichen Geldern vergriffen habe. Schuld daran seider schlechte Lohn und seine Familienverhältnisse gewesen. Bessersei es erst geworden, als seine zweite Frau hätte mit verdienenkönnen und auch sein Lohn etwas höher geworden war. Er be-hauptete, daß er seit dem Jahre 1900 keine Unterschlagungen mehrbegangen habe, daß er aber auch nicht in der Lage gewesen sei.das Defizit zu decken. Er habe es die Jahre daher mit herum-geschleppt. Das sei ihm erleichtert worden dadurch, daß dieJahresabrechnungen erst im Februar oder März und noch spätererfolgten und er sich da immer wieder mit den aufs neue ein-genommenen Geldern habe helfen können, zumal, da eine Revisionüberhaupt nicht stattgefunden habe. Das alles konnte nicht wider-legt werden.Das Gericht erkannte nach dem Ergebnis der Beweisaufnahmeauf Freisprechung des Angeklagten. In der Urteilsbegründungwurde unter anderem gesagt, daß bezüglich der bis 1000 von F.begangenen Unterschlagungen Verjährung eingetreten sei; daß F.nach dieser Zeit noch Gelder unterschlagen habe; dafür fehle jederBeweis.In der Gemeinde scheint ja eine mustergültige Ordnung zuherrschen! Für solche Fälle müßte der Gemeindevorstand Haft-bar sein.Der verurteilte Fabrikdirektor.Als im Oktober in der Spinnerei-Aktiengesellschaft Schwarzen»bach a. d. S. in Oberfranken ein Streik ausgebrochen war, kamdem Fabrikdirektor KauSler zu Ohren, daß verschiedene Personenversucht hätten, die stehengebliebenen Arbeiter und Arbeiterinnendes Betriebes ebenfalls zur Niederlegung der Arbeit zu veranlassen.Insbesondere ward dies auch von dem Portier der Fabrik, Wolf,behauptet. Direktor Kausler geriet darüber so in Wut, daß erWolf zur Rede stellte, einen fürchterlichen Skandal anschlug undWolf unter anderem mit den Worten anschrie:„Sie Lump, SieSchuft, gemeiner Kerl, ich brauche Sie nicht mehr; machen Sie, daßSie fortkommen" usw. Als der so beschimpfte Arbeiter sich gegendieses Auftreten des gebildeten Herrn Direktors verwahrte undmit Beleidigungsklage drohte, schleuderte ihm dieser noch die be-kannte Einladung des Götz von Berlichingen entgegen. VomSchöffengericht Hof wurde Direktor KauSler nunmehr wegen dieserSache zu 100 M. Geldstrafe und in sämtliche Kosten verurteilt.Sitzungstage von Stadt- und Gemeindevertretungen.Wilmersdorf. Mittwoch, den t8. Dezember, nachmittag» 6 Uhr, inder Aula der Vlktoria-Lullenschule. Uhlaiidstraße. Aus der Tagesordnungsteht n. a. die Beratung eine» Antrages Schröder und Genossen aus Gr-richtung eines städtischen Arbeitsnachweises sowie die Beratung der Magistrat»-vorläge belrcssend Errichtung einer Landtrantenkasse.Charlottenburg. Dienstag, den 17. Dezember, nachmittag» S Uhr:Außerordentliche und Mittwoch, den 18. Dezember, nachmittagsS Uhr: Ordentliche Stadtverordnetenversammlung im Ratbausstzungssaale.Neuenhagen. Montag, den 18. Dezember, nachmittags 6 Uhr, imGemeindebureau.Diese Sitzungen sind öffentlich. Jeder Gemeindcangehörtge iß bc»rechtigt, ihnen als Zuhörer beizuwohnen.Marktbericht von Berlin am 13. Dezember ISIS, nach Ermitletnngende» tönigl. Polizeipräsidiums. 100.Kilogramm Welzen, gute Sorte 19,72bi» 19,80, mittel 19,68— 19,64, geringe 19,40— 19,48 Roggen, gute Sorte18,98— 17,00, mittel 16,94— 16,96, geringe 16,90— 16,92(ab Bahn), Futtter»erste, gute Sorte 18,20—18,70, miltel 17,60-18,10. geringe 17,00-17,60.baser, gute Sorte 19,00—20,40, mittel 17,20—18,90(stet Wagen und ab»ahn).Martthallenpreise. 100 Kilogr. Erbsen, gelbe, zum Kochen80,00—50,00. Speisebohnen, weiße, 36,00—60,00. Linien 35,00—60,00.kartofseln(Kleinhdl.) 5,00— 8,00. 1 Kilogramm Rindfleisch, von der Keule1,70-2,40. Rindfleisch. Bauch, leisch 1,50—1,80. Schweinefleisch 1,60-2,20.Kalbfleisch 1,40—2,40. Hammelfleisch 1,40—2,40. Butter 2,40—3,00. 60 StückEier 4,60— 7,20. 1 Kilogramm Karpsen 1,20—2,40. Aale 1,60—3,20. Zander1,40-3,60. Hechte 1.40—2,80. Barsche 0.80—2,40. SchUte 1,90—3.80.Bleie 0,80-1,40. 60 Stück Krebst 2,50-30,00.' �