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Gewerkschaftliches.

Am zweiten Weihnachtsfeiertag werden in fast allen größeren Städten Deutschlands   die Barbier- und Friseurgeschäfte geschlossen gehalten. Für Berlin  und Umgegend die gleiche Maßnahme auf Grund§ 41b der Gewerbeordnung herbeizuführen, scheiterte bisher an dem Widerstand des Barbierinnungsbundes. Die organisierten Gehilfen haben sich jedoch durch Tarifvertrag die Freigabe der drei zweiten Feiertage gesichert. Um den Tarifmeistern daraus feinen Nachteil erwachsen zu lassen und um dieser Reform zur Durchführung zu verhelfen, bitten wir dringend, die Barbier- und Friseurgeschäfte am zweiten Feiertag zu meiden.

Verband der Friseurgehilfen Deutschlands  , Zweigverein Berlin   und Vororte.

Berlin   und Umgegend.

Die Taubstummen und die freien Gewerkschaften. Unter den Laubstummen, soweit sie zur Arbeiterschaft gehören, hat sich in den letzten Jahren eine erfreuliche Bewegung bemerkbar gemacht, indem sie sich, unter der rührigen Leitung einiger Führer, immer mehr um die Fahne der freien Gewerkschaften scharten. Sie wollen nicht mehr verstreut umhergehen, abseits der großen Arbeiter­bewegung, sondern lernen allmählich einsehen, daß auch sie, denen die Natur Sprache und Gehör versagt, am besten in einer starten, modernen Gewerkschaft geborgen sind.

Am Sonntag hatten sich die Taubstummen Berlins   im Getverk schaftshaus versammelt, wo Siegfried Meyer, das Haupt der Berliner Bewegung, seinen Zuhörern Zweck und Ziele der freien Gewerkschaften auseinandersetzte. Bitter beklagte Redner auch, daß vielfach Taubstumme hinter anderen Arbeitern hinsichtlich der Ein­stellung zurüdgesetzt würden. Das sei ungerecht, da der taubstumme Arbeiter seine Arbeit ebenso gut ausführen fönne wie ein sprechender und hörender. Das sollten auch die Arbeitgeber einsehen. Des weiteren ermahnte Redner die Anwesenden, immer freimütig die Wahrheit zu sagen, wenn ein Unternehmer nach der Verbands­zugehörigkeit frage. Sie sollten ruhig sagen: Ja, ich bin organisiert, Sie sind ja auch in einer Dr= ganisation."

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Eindringlich legte Redner feinen gleichgearteten Genoffen ans Sera, sich der freien Arbeiterbewegung anzuschließen, um bessere und menschenwürdigere Zustände zu schaffen und auch das Los der Taubstummen günstiger zu gestalten. Er habe nichts dagegen, wenn die Taubstummen dem Allgemeinen Taubstummen- Unterſtügungs­berein beitreten, aber in erster Linie hätten sie sich ihrer Berufs­organisation anzuschließen, um so mehr, als sie von jenem Verein erst im späteren Alter etwas Nuzen haben. Um feinen Preis sollten sie aber bei Streits und Lohn­bewegungen ihren Arbeitsbrüdern in den Rücken fallen, sondern treu zu jenen stehen, da das, was erkämpft werde, auch den Taubstummen zugute fomme. In Deutschland  gebe es 50 000 Taubstumme. Es sei noch eine große Werbearbeit bon nöten. Deshalb empfehle es sich, der Generalfommission der freien Gewerkschaften eine Resolution zu unterbreiten, die auf die Not­wendigkeit einer intensiveren Agitation unter den Taubstummen hin­weise und um Mittel und Unterstützung ersucht, um der Propaganda unter dieser Schicht zum Erfolg zu verhelfen. Den Taubstummen werde dringend empfohlen, nicht unter den tarifmäßigen Löhnen zu arbeiten, aber die Unterstützung der Generalfommission der Ge­werkschaften sei dabei unumgänglich notwendig.

Dem Vortrag folgte eine furze Debatte im Sinne des Referats. Zum Schluß ermahnte der Referent die Anwesenden, in allen Fällen, wo sie Rat und Auskunft brauchten, sich an den Werkstattvertrauens­mann oder an ihn, den Redner, zu wenden.

Arbeiter, Raucher! Bei Weihnachtseinläufen in Zigarren beachte man, daß nur die grünen Plakate gültig sind, die mit Allwin Schulze unterschrieben sind. Sanft nur dort, wo das grüne Plakat aufgewiesen werden kann. Der Vertrauensmann der Tabatarbeiter. Deutfches Reich.

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Surch Verordnungen auf Grund 120 5er G.O. oder durch eine Aus Induftrie und Bandel.

Ausgestaltung des Binnenschiffahrtsgefeßes ein größerer Schuh der Schiffsmannschaft, insbesondere auch der Maschinisten und Heizer, gegen die Ausnußung ihrer Arbeitskraft durch übermäßig lange Arbeitszeit und Sonntagsarbeit gewährt wird."

Günstige Zuckererute.

Dem Mißwachs der Rübenernte im Jahre 1911 ist in diesem Bei dem Eingreifen des Bundesrats oder der Landespolizei Jahre eine erhebliche Mehrernte gefolgt. In Deutschland   betrug die behörden im Wege der Verordnung und der Gesetzgebung durch Zuckerernte 2 660 000 Tonnen, d. i. ein Mehr von 77 Proz. In Aenderung des Binnenschiffahrtsgefeßes wären vor allem folgende Desterreich betrug der Zuwachs 66 Proz., in Frankreich   90 Proz von der Konferenz empfohlenen Ansprüche zu berücksichtigen: Nur in Rußland  , dessen Rübenernte im vergangenen Jahre sehr Eine reichsgefeßliche Regelung der aus Maschinisten und reichlich war, in diesem Jahre aber unter Frost stark gelitten hat, Heizern bestehenden Bemannung der mit eigener Triebkraft aus­gerüsteten Fahrzeuge sowie Aufhebung der teilweise bestehenden ergab sich ein Minus von 33 Proz. Im ganzen beträgt die Ernte lokalen und polizeilichen Bestimmungen. Maßgebend soll dabei in den Ländern, die der Brüsseler Zuckerkonvention angeschlossen sein, die Größe der Heizfläche und die Maschinenstärke, unter ſind, 7 632 000 Tonnen oder ein Mehr von 30 Proz., in ganz Berücksichtigung der Schiffstypen und der Wasserverhältnisse. Europa   8 182 000 Tonnen oder ein Mehr von 30 Proz.

Die Hilfsbereitschaft, die in der Schiffahrt bei Unglücksfällen geleistet wird, sollte der gesamten Schiffsmannschaft Anspruch auf Berge- und Hilfslohn sicher stellen. Bei Havarien muß der Schiffsmannschaft die Entschädigung für ihr persönliches Eigen­tum einwandfrei zustehen.

Rückgang der Börsenspekulation.

Die Unsicherheit der politischen Situation und die allgemeine Geldknappheit und Geldteuerung haben im November d. J. zu einem erheblichen Rückgang der Börsenumfäße geführt. Während die Die bisherige Bestimmung des Binnenschiffahrtsgefeßes, daß Stempelsteuer, die bei jedem Börsenumsag erlegt werden muß, im die Gewährung des Landurlaubs zu allen 3eiten ganz in das freie Ermessen des Schiffsführers gestellt ist, hat zu einer Oftober insgesamt 3,08 Millionen brachte, betrugen diesmal die Das Er­Abhängigkeit der Schiffsmannschaft geführt, die weit über das Reichseinnahmen aus dieser Steuer nur 1,75 Millionen. Maß des Erforderlichen hinausgeht, vor allem aber zu einer Will- trägnis ist also um 1,33 Millionen zurückgegangen. Auch gegen den für der Schiffsführer wird, wenn das Schiff am festen Liegeplakt November des Vorjahres blieben die Einnahmen um 0,20 Millionen sich befindet. zurück.

Daß die im Gesetz vorgesehene Lohnzahlungsperiode von 14 Tagen durch Vertrag verlängert werden kann, ist bei dem ge­ringen Entgelt, das der Maschinist und Heizer erhält, ein großer Uebelstand; es ist ungerecht, zu verlangen, daß der Lohn für ge= beistete Arbeit der Mannschaft vorenthalten wird; billig wäre es, achttägige Lohnzahlungsfristen einzuführen.

Zur Verfolgung der Rechtsansprüche ist eine leichtere In­spruchnahme der Gewerbegerichte und schnelle Erledigung der Streitfälle notwendig.

Letzte Nachrichten.

Reichstagserfatwahl in Stolp  - Lauenburg  .

Stolp  , 23. Dezember.  ( W. T. B.) Bei der heutigen Reichs­tagserfahwahl im Wahlkreise Stolp- Lauenburg wurden für den konservativen Kandidaten von Boehm bisher 14 978 Stimmen abge­geben. Schwuchow( Fortschr. Vp.) erhielt 6395 und Sickfeldt( Soz.) Die Verordnung müßte auch Vorschriften enthalten über 2374 Stimmen. Aus ungefähr sieben ländlichen Wahlbezirken steht Mannschaftslogis und Einrichtungen zu Hilfeleistungen bei Un- das Ergebnis noch aus. Das Gesamtergebnis fann aber dadurch glücksfällen. nicht mehr beeinflußt werden. Zur Beachtung solcher Vorschriften wäre eine dauernde be­hördliche Kontrolle notwendig, an die sich auch die Schiffsmann­schaft mit ihren Beschwerden richten kann.

Zur Sicherheit des Betriebes und in Rücksicht auf den schweren verantwortungsvollen Dienst im Maschinenraum berlangen die Maschinisten und Heizer auf Schiffen, die sich in der Fahrt be­finden, eine durch Gesetz oder Verordnung festgelegte tägliche Mindestnachtruhe von 8 Stunden, die nur bei Havarien, Hoch­wasser, Sturm oder Eisgefahr unterbrochen oder verkürzt werden darf. Während der Ruhezeit, die zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens gelegt sein soll, muß die Fahrt eingestellt werden. Auf Schiffen, die sich im Hafen befinden, an Anlegestellen liegen oder sich außer Betrieb befinden, soll die Mindestruhezeit Die Forderungen der Verbündeten machten einen peinlichen Eindruck auf die türkischen Delegierten; gleichwohl aber hofft man zu einer befriedigenden Lösung zu kommen. Die Mehrzahl der Delegierten begibt sich während der Vertagung aufs Land. Danew soll nach dem Kontinent reisen. In der heutigen Sigung zogen die Türken endgültig ihre Einwendungen gegen die griechischen Delegierten zurüd.

Die Forderungen der verbündeten Balkanmächte. London  , 23. Dezember. Wie das Reutersche Bureau" erfährt, umfassen die Forderungen der Verbündeten folgende Punkte: erstens Abtretung des gesamten Gebietes westlich der Linie, die von einem Punkte östlich von Rodosto am Marmarameer   bis zur Bai von Ma­latra im Schwarzen Meer sich erstreckt mit Ausschluß der Halb­insel von Galipoli. Zweitens Abtretung der Inseln des Aegaeischen Meeres  . Drittens Verzicht der Türkei   auf alle Rechte auf die Insel Kreta  . Die Albanien   betreffende Frage überläßt man der Ent­scheidung der Mächte.

10 Stunden betragen.

Auf größeren Fahrzeugen oder soweit dies bei mangelhaften Anlagen der Kessel- oder Maschinenräume sonst notwendig er­scheint, muß eine Ablösung des Maschinenpersonals in Zeiträumen bon 3 bis 4 Stunden angeordnet sein.

Mit Ausnahme der Personenschiffahrt ist an Sonn- und Fest­tagen der Betrieb, das Beladen und Entladen der Schiffe zu untersagen.

Dem in der Personenschiffahrt tätigen Maschinenpersonal ist im Sommer, soweit der Sonntag aus betriebstechnischen Gründen nicht freigegeben werden kann, in der Woche eine Ruhetag zu ge­währen, während im Winter möglichst die Ruhetage auf den Sonn­tag verlegt werden sollten.

Türkisch- griechische Seegefechte.

Konstantinopel  , 23. Dezember.  ( W. T. B.) Ein offizielles Telegramm des Flottentonmmandanten von gestern besagt: Die ottomanische Flotte hat, um sichere Informationen über die feind liche Flotte zu erhalten, eine Refognoszierung unternommen. Sie Die Konferenz richtet das dringende Ersuchen an die Reichs- traf zwischen Tenedos und Imbros auf eine Division von regierung, diese notwendige Reform nicht länger zu verzögern, sechs feindlichen wurden in die Flucht ges

sondern im Interesse der Sicherheit des Betriebes und zunt Nußen eröffnete. Die Torrester gegen die sie das Feuer

der Arbeiter endlich die alten Uebelstände im Binnenschiffahrts- schlagen, ebenso ein feindliches Unterseeboot. Sodann näherte sich betriebe zu beseitigen."

Symptomatische Maßnahmen.

die ottomanische Flotte Tenedos   und richtete das Feuer gegen die An die Referate schloß sich eine vielstündige Diskussion, in der griechischen Positionen. Auch mit einer zweiten Flotte entspann das Material aur Beurteilung der Lage des Berufes beträchtlich sich auf eine Entfernung von 14 000 Yards ein Feuergefecht. Unsere ergänzt wurde. Es zeigte sich danach, daß die Verhältnisse noch be- Flotte verhinderte eine Annäherung der feindlichen Flotte. Da es deutend schlechter find, als sie sich aus den Erhebungen der Regie- bereits spät war, kehrte sie sodann, ohne irgendeinen Schaden er rung ergeben. Das ist auch kein Wunder; wurde doch aus den ver- litten zu haben, um. Wegen der großen Entfernung konnte der schiedensten Gegenden festgestellt, daß die vom Beirat für Arbeiter- dem Feinde zugefügte Schaden nicht festgestellt werden, aber der statistik vernommenen Arbeiter zum guten Teil von den Unter- Zweck der Regoknoszierung wurde vollkommen erreicht. Ausstand auf der Germaniawerft   in Kiel. nehmern bestimmt worden waren, während man die vom Verband Uus Stiel wird gemeldet, daß etwa 5000 von den 7000 auf der vorgeschlagenen zurückgewiesen hatte. Die Redner wiesen darauf Germaniwerft beschäftigten Arbeitern die Arbeit niederlegt hatten. hin, daß in der Oderschiffahrt Arbeitszeiten von 120-190 Stunden In einzelnen Fällen wird bei günstigen Der Grund war Unzufriedenheit mit den von der Direktion getroffenen feine Seltenheit seien. verschärften Strasbestimmungen, insbesondere mit der in Aussicht Wasserverhältnissen die Fahrt von Breslau   nach Stettin   und zurück gestellten Ausübung des Aufsichts- und Polizeidienstes durch Feuer- ohne längere Unterbrechung gemacht, was einer Arbeitszeit mit wehrleute der Werft. Die neu eingerichtete und mit Polizei- Dienstbereitschaft von etwa 600 Stunden ausmacht. Die Maschi­befugnissen versehene Berufsfeuerwehr ging unglaublich scharf und nisten kommen oft drei bis vier Wochen lang nicht aus ihren Klei­schifanös gegen die Arbeiter vor, so daß diese am Sonnabend zum dern heraus. Die sanitären Verhältnisse sind standalös. Auf dem Streit griffen. Die Arbeiter beauftragten in einer Sonnabendmittag Dampfschiff Krause III" starb im vorigen Herbst ein Heizer an abgehaltenen Versammlung Vertrauensleute mit der Anbahnung Typhus  , der als Erjah angenommene Heizer erkrankte gleich darauf Man hatte ihm den Strohjack und die von Verhandlungen mit der Direktion. Die gewählte Kommission ebenfalls an dieser Seuche. erstattete am Sonntag in einer Versammlung Bericht. Montag- Bettwäsche des Verstorbenen zugewiesen. Was für Unfälle die un­vormittag fanden weitere Verhandlungen mit der Direktion statt. geheuere Uebermüdung der Maschinisten zur Folge hat, zeigt ein Bei den Verhandlungen hatte die Direktion zwar zugesagt, daß die Fall auf der Oder, wo ein Maschinist beim Luftschöpfen an einer Feuerwehrleute die ihnen übertragene Befugnis einer Werftpolizei fleinen Lufe eingeschlafen war. Als das Schiff durch eine Brüde nicht so schroff ausüben sollen, die Forderung der Kommission der fuhr, wurde ihm der Kopf abgedrückt. Der Kopf fiel ins Wasser Das sind einige Arbeiter, der Feuerwehr die polizeiliche Befugnis zu nehmen, aber und der Körper sant in den Raum zurüd. abgelehnt. Auf der Werft war folgender Utas angeschlagen worden: Beispiele aus den reichen und so trüben Erfahrungen, die die Redner " Da ein großer Teil unserer Arbeiter die Werft verlassen hat, aus ihrer täglichen Praris berichteten. Die Resolution wurde einstimmig angenommen und die Konfe­ohne davon ihre Meister in Kenntnis zu sehen, fordern wir die Arbeiter auf, die Arbeit in der in der Arbeitsordnung vor- renz darauf geschlossen. geschriebenen Zeit wieder aufzunehmen, wiedrigenfalls fie als fontraftbrüchig entlassen werden."

Die Verhandlungen der Arbeiterkommission mit der Direktion wurden fortgesetzt.

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Keine Aussperrung im münsterländischen Textil­gewerbe.

Der Ausstand bei der Firma Sweering u. Co. in Ibbenbüren  Am Montagnachmittag beschloß dann eine stark besuchte Metallist beendet. Damit ist die für Januar angedrohte Aussperrung von arbeiterversammlung, Dienstag früh die Arbeit wieder aufzunehmen. etwa 10 000 chriftlichen Tertilarbeitern gegenstandslos geworden. In den Verhandlungen mit der Direktion hat diese zugestanden, daß die Polizeifunktionen der Feuerwehrleute sich nur auf die Ordnung und Ruhe auf der Werft beziehen sollen und nicht auf die Kontrolle

der Arbeitsverhältnisse. Ferner ist zugestanden worden, daß ein anderes Kontrollsystem eingeführt werden soll.

Reichskonferenz der Maschinisten und Heizer in der Binnenschiffahrt.

In Hamburg   tagte am 22. Dezember eine Konferenz der im Verband der Maschinisten und Heizer organisierten und in der Binnenschiffahrt beschäftigten Maschinisten und Heizer. Sie war besucht von etwa 75 Teilnehmern.

Zur Bergarbeiterbewegung im Saargebiet. Die Grubenverwaltungen machen große Anstrengungen, um die

Petersburg  , 23. Dezember.  ( W. T. B.) Heute ist ein Aller­höchster Grlaß veröffentlicht worden, nach dem die Berbreitung folgender militärischer Nachrichten verboten ist. Ueber die Kriegs­bereitschaft der Armee und der Flotte, über den Stand der Repa­raturarbeiten an Kriegsschiffen sowie über die Bewaffnung und die sonstigen Eigenschaften von im Bau begriffenen oder projek­tierten Striegsschiffen, über die Menge des Kriegsmaterials bei den Truppenteilen und an den befestigten Punkten sowie in Häfen oder auf Kriegsschiffen, über den eisernen Bestand an Vorräten der Armee und Flotte, über vermehrte Tätigkeit in Fabriken, die Be­stellungen der Armee- und Marineressorts übernommen haben, über den gegenwärtigen Stand bezw. die Bestimmung von Festungen, Forts, Kriegshäfen und Flottenbasen und die daselbst im Gange befindlichen Arbeiten, über die Ausdehnung befestigter Punkte bezw. der Basenpunkte und über die Absicht zur Anlegung neuer bezw. Beseitigung bestehender Festungen usw., über Kriegsmanöver und Schießübungen der Flotte, über Revisions- bezw. Probemobilisa­tionen von Armee- und Flottenteilen, über Einstellung, Beur­laubung und Zurückberufung von beurlaubten Militärs und Reser= visten zu ihren Truppenteilen, über Truppenbewegngen zur Grenze, Manöver in der Nähe von Grenzen, sowie über Befrachtung und Zusammenziehung von Schiffen in den Häfen, über Armee- und Flottenmaßnahmen Rußlands   im Auslande. Diese Anordnung hat Wirkungskraft für Jahresfrist vom Tage der Veröffentlichung ab.

Zusammenstoß eines Straßenbahnzuges mit einer Industriebahn.

Gin aus Hamburg   kommender aus zwei Wagen bestehender Straßen­bahnzug stieß mit einem Zuge der Wilhelmsburger   Industriebahn zusammen. Der Zusammenstoß erfolgte mit so großer Gewalt, daß der vordere Wagen des Straßenbahnzuges umgeworfen und völlig zertrümmert wurde. Auch ein vollbeladener Waggon der Industrie. bahn wurde auf die Seite geschleudert. Von den im Vorderwagen des Straßenbahnzuges befindlichen Personen wurden vier sehr schwer verletzt, und zwar haben sie sämtlich schwere Arm- und Bein­brüche babongetragen. Der Straßenbahnführer mußte durch die aus Hamburg   herbeigerufene Feuerwehr aus den Wagentrümmern herausgesägt und herausgemeißelt werden. Er ist so schwer verletzt, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. Schlagwettererplosion.

Bergleute von dem Streifbeschluß abzubringen. Wie die Saarpoſt" Hamburg  , den 23. Dezember.  ( P. C.) Ein folgenschwerer Zu zu melden weiß, sind für Grubenbeamte, die es fertig bringen, die sammenstoß ereignete sich gestern abend auf der Harburger Chaussee. Bergleute von der Arbeitsniederlegung abzuhalten, Prämien auss gesezt. Ein Fahrsteiger der Inspektion Reden soll erklärt haben, er hätte jeden Tag eine Mark mehr, wenn es ihm gelänge, seine Berg­leute zu bestimmen, die Arbeit nicht einzustellen. Tatsächlich sind die Steiger beauftragt, Unterschriften der Bergleute gegen die Arbeits­einstellung zu sammeln bezw. Erklärungen von den einzelnen Berg leuten entgegenzunehmen. Der Gewerkverein der christlichen Berg­Auf der Tagesordnung stand zunächst ein Vortrag des Reichs- arbeiter ersucht die Bergarbeiter in einem Aufruf, weder eine Unter­tagsabgeordneten Robert Schmidt über: Die gesehliche schrift noch eine Erklärung für oder gegen die Arbeitseinstellung ab­Regelung der Nacht- und Sonntagsruhe. Ueber die zugeben. Die Arbeiterausschußmitglieder hätten im Namen der Bemannungsfrage referierte a afe- Duisburg  . Schlien- Belegichaftsmitglieder die Arbeit zum 2. Januvr gekündigt; dabei Berlin   sprach darauf über das Binnenschiffahrtsgeses. bleibe es. Ob die Verwaltung die Kündigung anerkennt oder nicht, Schließlich sprach der Verbandsvorsißende Scheffel- Berlin über sei für den jezigen Kampf vollständig gleichgültig. die tarifliche Regelung der Lohn- und Arbeits- Der christliche Gewerfverein hatte beim Oberbergamt in Bonn  , berhältnisse in der Binnenschiffahrt. dem die staatliche Bergwerksdirektion des Saargebietes in berg­Bon den vier Referenten wird folgende Resolution borge- polizeilicher Hinsicht unterſtellt ist, eine Eingabe eingereicht, in der ersucht wurde, die neue Arbeitsordnung für die Saargruben für un- Aschaffenburg  , 23. Dezember.  ( W. T. B.) In dem Tonberg­schlagen: Die für Sonntag, den 22. Dezember d. J., vom Zentralverband gültig zu erklären, weil sie in verschiedenen Bestimmungen gegen werk zu Schippach   erfolgte heute mittag eine Schlagwetterexplosion, der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands   die guten Sitten verstoße. Das Oberbergamt hat diese Beschwerde bei der fünf Bergleute verlegt wurden. nach Hamburg   einberufene Reichskonferenz der in der Binnen- abgelehnt. schiffahrt beschäftigten Maschinisten und Heizer gibt der Meinung Die Regierung läßt sich über den Streit informieren. Der Ausdruck, daß im Hinblick auf die mangelhaft geregelten Rechts- Leiter der staatlichen Bergwerksverwaltung in Saarbrücken  , Geheimer Mobile( Nordamerika  ), 23. Oftober.( W. T. B.) Die britischen verhältnisse der im Binnenschiffahrtsbetriebe Beschäftigten eine Oberregierungsrat Fuchs, ist in Berlin   eingetroffen und alsbald vom Schoner Cartagena   und Georgiana" find im Golf von Merito, Reform dieser Rechtsverhältnisse dringend notwendig ist. Oberberghauptmann v. Velsen, dem Leiter der Bergabteilung im Diese Reform muß sich auf eine Aenderung der im gegen Handelsministerium, zu einem langen Vortrag über die Lage im während des letzten Sturmes gescheitert. Alle Personen an Bord wärtigen Binnenschiffahrtsgesetz für die Schiffsmannschaft ungün- Saarrevier empfangen worden. Oberberghauptmann v. Belsen er der beiden Schiffe, 22 an Zahl, sind ertrunken, darunter auch die Familie des Kapitäns der Georgiana". stigen Bestimmungen erstrecken und weiter dahin wirken, daß stattete dann dem Minister Sydow Bericht.

Schiffskatastrophe.

Berantw. Redatt.: Alfred Wielepp, Neukölln. Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u Berlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 2 Beilagen u. Unterhaltungsbl.