DerBekriebsfiHrer ist für eine derartige grobe Ueberschreikung derVergpolizeivorschriften(16 Meter fehlende Lutten ist eine der gröbsten�die im Einzelbetrieb möglich ist) immer verantwortlich. Sein Verhaltengrenzt im Falle, daß Lutten dagewesen wären, schon ans verbreche-Tische. Aber sie fehlten! Die Zechenverwaltung, die beim Fehlender Lutten die Hauptschuld trägt, wird, wenn es ihr gelingt, denAnschein zu erwecken, es seien Lutten dagewesen, entlastet, der Be-triebsführer und die Steiger dagegen belastet. Das ist ja auch derZweck der Uebung.Auf jeden Fall liegt bezüglich des„Lothringer" Unglücks einederartig schwere Verfehlung vor, daß die Behörde, wenn ihr einklein wenig an der Verhinderung von Unglücken gelegen ist, unbe-dingt Anklage gegen den Betriebsführer erheben muß. Wenn sie dieWahrheit erfahren will, stelle sie die verantwortlichen Steiger derMittag- und Nachtschicht und die Ortsältesten der anderen Drittelebenfalls uncr Anklage. Diese sollen ihr schon, wenn es um Kopfund Kragen geht, wahrheitsgemäße Angaben über die Ursachen des[Fehlens der Lutten vor dem Ouerschlag machen."Wird nun endlich Anklage erhoben werdend•Hus der frauenbewegung,Frauentag 1913. Auch im Jahre 1913 wird der Demonstrations-tag der Frauen für die Forderung des allgemeinen, gleichen, ge-Heimen und direkten Wahlrechts abgehalten werden. In Oesterreichist dafür der 9. oder 16. März in Aussicht genommen..Die Ge-nossinnen der Schweiz haben beschlossen, den Frauentag am 9. Märzabzuhalten. Die holländische» Genossinnen schlugen ebenfalls den9. März vor. In Deutschland wird die Beschlußfassung demnächsterfolgen._Leseabende.Britz-Buckow. Der Dezember- Leseabend fällt aus. Der Januar-Leseabend findet bei Becker. Chausseestr. 97, statt.Charlottenburg. Der Leseabend fällt aus.Soziales.Tauscht die Quittungskarten rechtzeitig um!Neulich wiesen wir darauf hin. daß Schwierigkeiten beim Um-tausch der Quittungskartcn auf Berliner Polizeiwachen gemachtsind und daß eine klare Anweisung zum Umtausch erforderlich sei.Inzwischen scheint solche Belehrung ergangen zu sein. Uns istwenigstens von mehreren Seiten bestätigt, daß dem Gesetz ent-sprechend in Berlin seitdem vorgegangen ist. Nicht so in Neukölln.Bon dort kommt die Klage, daß auf einem Revier der Umianschverweigert und der Ouittungskarteninhaber auf den Tag vor Ab-lauf der Fälligkeit vertröstet sei. Ein solches Hinausschieben istungesetzlich. Die Polizei ist zum Umtausch auch vor diesem Terminjederzeit verpflichtet, nur kann sie 5 Pf. für die neue Karte ver-langen. In den Fällen, wo trotzdem der Umtausch verweigert wird,ist der Beamte und, falls seine Ablehnung auf Weisung der Be-Hörde beruht, diese in vollem Umfange schadensersatzpflichtig. Es-liegt also im eigenen Interesse der Behörde, auch für Neukölln zu-treffende Nechtsbelehrung zu geben. Sollte der Umtausch abgelehntwerden, so ist zur sofortigen Beschwerde an das Polizeipräsidiumunter Hinweis auf die Schadensersatzpflicht zu raten.Die Ouittungskarten müssen innerhalb 2 Jahren umgetauschttverden. Ist die Karte z. B. vom 28. Dezember 1919 ausgestellt, sonruß sie spätestens bis am 27. Dezember 1912 umgetauscht sein. Esempfiehlt sich, nicht bis zum letzten Augenblick zu warten, sondernin dem letzten Vierteljahr vor dem Ablauf die Karte umzutauschen.Der Umtausch erfolgt tostenlos. Will jemand noch früher dieKarte umgetauscht haben, so muh seinem Begehr stattgegebenwerden; nur hat er dann 5 Pf. für di� neue Karte zu zahlen,Der«Vorwärts" und das Genossenschaftswesen.Der„Buchbinder-Zeitung" ist es nicht recht, daß wir ihren vierSpalten langen Erguß gegen-den„Vorwärts" nicht wörtlich zumA-bdruck gebracht baben. Sie lamentiert in ihrer Nr. 52 unter derUeberschrift„Der Vorwärts und das Genossenschaftswesen" darüber.Hierbei unterstellt sie dem„Vorwärts", er verfolge„die von ihmbeliebte Taktik, die ihm unbequemen Dinge einfach totzuschweigen"und schließt scheinbar wehmütig seinen Artikel mit dem ebensoalbernen wie persi-den Satz:„Es soll nach allem also dabei bleiben.daß der.Vorwä"S" nach wie vor eine Stellung gegenüber den Ge-«ossknjchaftcn einnehmen wird, durch die jene geschädigt werden."Dem Schreiber der Artikel in der„Buchbinder-Zeitung" kann,da er nicht in Wolkenkuckucksheim, sondern in Groß-Berlin wohnt,-nicht entgangen sein,-daß der Aufschwung der Genossenschaftsbewe--gung in Berlin wesentlich auf die Arbeit der politisch und gewerk-schaftlich organisierten Genossen in Berlin und des„Vorwärts"zurückzuführen ist. Freilich hat ein Teil dieser Arbeit leider sichgegen-die Richtung wenden müssen, die in der Meinung, die Ge-liossenschaftsbewegung zu heben, fast ein Jahrzehntlong durch ihreUeberneutralität und durch phantastische Bilder über die Wirkungs-Möglichkeit der Genossenschaften von der genossenschaftlichen Bewe-gung abgeschreckt hatten. Dem Verfasser der Artikel der„Buch-binder-Zeitung" kann ebensowenig unbekannt sein, daß viele Buch-binder mit seinen widerspruchsvollen Ergüssen keineswegs einver-standen sind. Er kommt mit Klagen darüber, daß der„Vorwärts"nicht alles abdruckt, was er verfaßt hat. Warum verschweigt er, daßaus Buchbinderkreisen ihm die Uebereinstimmung mit den von ihmangegrifscnen Ausführungen des„Vorwärts" mitgeteilt und erum Aufnahme dieser Ansicht ersucht ist? Uns ist aus Gowerkschafts-kreisen, nicht minder auch aus Buchbinderkreisen die Zustimmungzu unserer Stellung im Gegensatz zu der der„Buchbinder-Zeitung"ausgedrückt.Im Interesse der Genossen schaftsbewegung selbst liegt es, mitder Genossenschaftsbewegung und dem Grundsatz der freien Mei-nungsäußerung gleich abträglichen Artikeln, wie sie die„Buchbinder.Zeitung" veröffenllicht hat, nicht noch eingehender uns zu befassen.Nicht mit dem Eigenbrödler, der in den Spalten der„Buchbinder-zeitung" sein Rößlem tummelt, sondern mit-der Genossenschasts-oewegung und ihrer Förderung haben wir es zu tun. Die Genossen-schaftsbewegung wird dadurch gefördert, daß man Artikel des er-wähnten Kalibers aä acta legt und im Sinne der in Kopenhagenund in Magdeburg gefaßten Parteitagsbeschlllsse für die Genossen-schaftsbewegung weiter agitiert, damit sie ein wirksames Unter-stützungsmittel im Kampf um die Befreiung der Arbeiterklassewerden. Der Sozialdemokrat legt seine politische Ueberzeügung nichtin den Silberschrank, wenn er als Genossenschaftler wirkt. Erkämpft insbesondere für die Genossenschaftsbewegung, wenn er Miß-stände angreift, die durch Propagierung und Verletzung elemen-tarster politischer und gewerkschaftlicher Grundsätze und Verletzungder Meinungsfreiheit in die Genossenschaftsbewegung hineingetragenwerden. Mißfällt dem Verfasser in der„Buchbinder-Zeitung" dieseStellung des„Vorwärts" gegenüber Betätigungen in der„Genossen-schaftlichen Rundschau" und den Vorgängen vor dem außerordent-lichen Genossenschaftstag, und bringt er sein Mißfallen in der vonihm gewählten Weise zum Ausdruck, so charakterisiert ihn dasstärker, als die schärfste Kritik es vermöchte.Ein ungetreuer Kassenrendant.Der frühere Rendant Haverkamp der Bochumer Ortskranken-kassc, der von der Aufsichtsbehörde wegen angeblich unlautererManipulationen aus dem Amt entsetzt worden war. ist nunmehr inUntersuchungshaft genommen worden. Die Kasse war in Händend« Christen.Gerichts-Leitung.Der Revolver!Eine wüste Szene, die sich in der Nacht zum 26. August inder Koppenstraße abgespielt hat, fand gestern ihr Nachspiel vor der11. Strafkammer des Landgerichts I. Wegen schwerer Körper-Verletzung hatte sich der Schlosser Albert Scidler, ein im Anfang derzwanziger Jahre stehender, noch unbestrafter junger Mann zu ver-antworten.In der genannten Nacht erschienen etwa 12 junge Leute inder Destillation des Schankwirts Josef Maywaldt, Koppenstr. 33.Sie amüsierten sich durch Kartenspiel, an welchem auch außerihnen noch andere Gäste sich beteiligten. Dabei kam es zu Zwistig-leiten zwischen den jungen Leuten und einem Gast. Als dieser voneinem der Burschen beleidigt wurde, gab er ihm eine Ohrfeige.Darauf entwickelte sich eine große Schlägerei. Schließlich mußte derWirt, der seit vielen Jahren sein Geschäft ruhig und ordentlichführt, eingreifen. Es gelang ihm, die Schläger mit Hilfe andererPersonen zur Tür hinauszudrängen. Die Schlägerei setzte sich aufder Straße fort, da die Ruhestörer wieder in das Lokal zu dringensich bemühten. Im Verlaufe dieser Prügelei tat sich, wie mehrereZeugen bekundeten, der Angeklagte besonders hervor. Er soll einenVorstoß nach dem Innern des Lokals gemacht und plötzlich miteinem Revolver ans feine Gegner ge'chossen haben. Eine Kugeltraf den Gastwirt Maywald an der Stirn. Glücklicherweise wares nur ein Streifschuß und hat keine bösen Folgen gehabt.Der Angeklagte bestritt seine Täterschaft. Das Gericht hatteaber nach der Beweisaufnahme nicht den geringsten Zweifel, daßSeidler den Schuß abgefeuert habe. Mit Rücksicht einerseits aufdie bisherige Unbescholtenheit und die vorhanden gewesene Ange-trunkenhcit des Angeklagten, andererseits auf die Gemeingefähr-lichkeit eines solchen Treibens verurteilte der Gerichtshof den An-geklagten zu einem Jahre Gefängnis bei sofortiger Verhaftung.Zum Postregal.Sechsundzwanzig Personen standen gestern unter der An-klage des Vergehens gegen das Postgescy vor der 1. Strafkammerdes Landgerichts I. Es handelte sich um die beiden Inhaber derBerliner Paketfahrtgesellschaft, einen Betriebsvorsteher, eine An-zahl anderer Angestellter der Gesllschaft und fünf Geschäftsleute, dieder Gesellschaft Aufträge erteilt hatten. Sämtliche Angeklagtehatten postalische Strafmandate erhalten, die, zusammengerechnet,eine Gesamtsumme von etwa 39 666 M. ergeben würden, hattenaber dagegen Einspruch erhoben und gerichtliche Entscheidung be-antragt. Nach§ 1 des Postgesetzes ist es verboten, versiegelte Briefegegen Bezahlung von Orten mit einer Postanstalt nach anderenOrten mit einer Postanstalt des In- und Auslandes auf andereWeise als durch die Post zu befördern. Der§ 2 gestattet dagegeneine solche Beförderung durch expresse Boten oder Fuhren. DiePaketfahrtgesellschaft stellt nun aus Verlangen eines Reflektanten,der Avise, Preislurante u. dgl. in Massen in versiegelten Briefenverbreiten will, diesem einen expressen Boten zur alleinigen Ver-fügung und setzt dafür eine Pauschalentschädigung an. Um denErfordernissen des Postgesetzes zu entsprechen und die Beförderungvon einem Postort zum anderen herzustellen, wird wohl auch einAusweg derart genommen, daß der von dem Reflektanten gemieteteBote mit dem großen Paket von Briefen, die von einem Berlinerhier aufgegeben und für Berlin bestimmt sind, zunächst nach einemVorort fährt und dann von dort als expresser Bote die Briefe nachBerlin befördert und hier austrägt.Die Postbehörde erblickt hierin eine strafbare Umgehung desGesetzes. Oberinspektor Goctze vertrat als Sachverständiger gesterndiesen Standpunkt. Der von der Verteidigung als Sachverständigergeladene Postdirektor a. D. Rumler konnte sich den Ausführungenseines Kollegen nicht anschließen und gab ein abweichendes Gut-achten ab.Nach längeren rechtlichen Ausführungen des Justizrats Dr. vonGordon und der Rechtsanwälte Dr. OSkar Meyer und Hans Mcyererkannte das Gericht auf Freisprechung der sämtlichen Angeklagten.Bauernfänger.Zu je 4 Jahren Gefängnis wurden gestern zwei gewerbsmäßigeBauernfänger von der 133. Abteilung des Amtsgerichts Berlin-Mitte verurteilt. Angeklagt wegen Betruges waren der KellnerGustav Handtke aus Schöneberg und der aus der Haft vorgeführteHändler Willi Marx.— Am Abend des 9. Oktober d. I. war deraus einem kleinen Dörfchen in Schlesien stammende LandwirtMaretzki'gerade auf dem Lehrter Bahnhof ausgestiegen, um daserstemal in seinem Leben das Berliner Pflaster zu betreten. Erwurde von einem Manne angesprochen, der ihm im unverfälschtenschlesischen Dialekt fragte, ob er in Berlin nicht„ä bissel" Bescheidwisse. Er war sehr erfreut, gleich einen Landsmann gefunden zuhaben, den er auch sofort zu einem Glase Bier einlud. Der an-gebliche Landsmann schleppte den„Provinzonkcl" in ein Lokal inder Schwartzkopffstraße, wo er von einem„zufällig" hinzukommen-den Bekannten begrüßt wurde. Ebenso zufällig wurde dann einSpiel Karten gefunden und bald war ein Spielchen im Gange,bei dem der Landwirt anfänglich kolossales Glück hatte, bis sichPlötzlich das Blättchen wendete und er im Nu seine gesamte Bar-schaft verloren hatte, so daß er völlig mittellos in der fremdenStadt dastand. Er ging zur Polizei, wo ihm mitgeteilt wurde, daßer gewerbsmäßigen Bauernfängern in die Hände gefallen sei. Diebeiden Gauner wurden auch bald ermittelt, es waren die jetzigenbeiden Angeklagten.— Der AmtSanwalt beantragte je 2 JahreGefängnis. Das Gericht ging mit Rücksicht auf die außerordentlicheGemeingefährlichkeit derartiger Gaunereien weit über die bcan-tragte Strafe hinaus und erkannte auf je 4 Jahre Gefängnis,5 Jahre Ehrverlust, Handtke wurde außerdem sofort verhaftet.Solche Prellereien wären nicht möglich, wenn die Provinzleretwas mehr Zeitungen lesen würden.Zur Strafgesetznovelle.Nach der Strafgesetznovelle wird nicht nur die Entwendung,sondern auch die Unterschlagung von Nahrungsmitteln usw. in ge-ringer Menge und von unbedeutendem Werte zum alsbaldigen Ver-brauche lediglich als Uebertretung und nur auf Antrag bestraft. AmSonnabend hatte nun das Reichsgericht die Frage zu prüfen, obder Z 376,5 auch auf Beamte Anwendung finden kann, die solcheSachen unterschlagen.Das Landgericht Mülhausen i. E. hat am 5. Juli den Pack-meister Robert Niepage» wegen Unterschlagung im Amte zu 3 Mo-naten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte, während er einenZug begleitete, im Packwagen«in Faß Wein angezapft und seineFlasche gefüllt, um sie alsbald auszutrinken. Das Reichsgerichthob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück,aber nur deshalb, weil der Zeuge H. nicht beeidigt worden und derGrund der Nichtbeeidigung im Protokoll nicht augegeben ist. Imübrigen wurde ausgesprochen, daß der 8 376,5 in seiner jetzigenFassung auf Unterschlagung im Amte nicht anzuwenden ist, da derTatbestand der Amtsunterschlagung(8 356) als wesentliches Merk-mal noch die Pflichtverletzung enthält.(1 D. 825/12.)Hus aller Melt.Drama auf koker See.Der Dampfer„Florcnce" von der Furneß-Linie, dersich mit Fracht auf der Fahrt von Halifax nach St. Johnsbefand, wurde am Morgen des 20. Dezember bei CapR a c e im Sturme vollständig wrack. Der Kapitänund 21 Mann ertranken. Der zweite Offizier undvier Matrosen wurden gerettet, nachdem sie zwei Tage ineinem Boot umhergetrieben waren. Das Schiff ist gänzlichverloren.*Wie ein Telegramm aus Emden meldet, find tm EmdenerAußenhafen in der Nacht zum Sonntag vier Leute er»trunken. Drei von ihnen gehörten zur Mannschaft des schwedi-schen Dampfers. N y l a n d", der vierte Mann war von der Be-satzung des schwedischen Dampfers„Nordland". Das Unglückereignete sich durch Kentern eines Bootes. Die Leichenkonnten bereits geborgen werden.Panik im Kino-Theater.In dem flandrischen Weiler Baragues unweit Menln an derbelgisch-französischen Grenze brach am Sonntagabend in einemLiincmalographen-Theater während der Vorstellung Feuer aus.Es gelang zwar dem Operateur, das Feuer zu löschen, aber jemandaus dem Publikum hatte Alarm geschlagen, und die etwahundert Anwesenden drängten dem Ausgange zu. Es entstandeine entsetzliche Panik. Zwölf Personen wurdengetötet, zwanzig, darunter viele schwer, ver-w u n d e t. Unter den Getöteten befinden sich fünf Kinder imAlter bis zu acht Jahren. Die Gerichte von Courtraiund Lille begaben sich sofort nach der Unglllcksstelle, um eine Unter-suchung einzuleiten. Es stellte sich heraus, daß die meistenGetöteten erdrückt oder erschlagen wurden. Es solleneinige Personen von der Galerie heruntergesprungen sein und da-durch hauptsächlich die Verwirrung angerichtet haben.Aus der Finsternis.Einer grauenhaften Untat kam man dieser Tage in der stock-katholischen Ortschaft Bohnkirch bei Ebersberg in Oberbayernauf die Spur. Dort gebar am 15. September d. I. eine Dienst-magd heimlich. Ihr Geliebter nahm das Neugeborene und warfes den Schweinen vor, die es vollständig auf»fraßen. Die Geschichte wurde erst jetzt ruchbar. Das sauberePaar wurde verhaftet und nach München in das Untersuchungs-gefängniS eingeliefert._Die Spekulation auf die Dummheit.Das amtliche Siaristischc Bureau der Vereinigten Staaten ver-öffentlicht einen Bericht, aus dem hervorgeht, daß das amerikanischePublikum in den letzten zwei Jahren durch die Manipulationen be-rrügeriicher Bankiers und Hochstapler um nicht weniger als156 Millionen Dollars(über 666 Millionen Mark) betrogenworden ist, und daß 1266 Personen wegen Betrugaffären dieser Artvon der Polizei verhaftet wurden. Hierbei sind diejenigen nichtmitgerechnet, denen es gelang, sich den polizeilichen Nackiorschungenzu entziehen. Das Bureau veröffentlicht auch die Namen allerdieser Bcwüger sowie eine genaue Darstellung über Schwindel-manöver, um das Publikum zu warnen.Erdbeben.Im Küstengebiet des Schwarzen Meeres erfokgtenam Sonnabend mehrere aufeinanderfolgende Erdstöße, welche sichauf drei Werst ausdehnten und die Gestalt der in Mitleidenschaftgezogenen Küste veränderten. Der Meeresboden hob sich, es ent-stand eine Springflut, und mehr als 26 Häuser in der Um-gebnng von Otrada wurden beschädigt. In der Erdoberflächebildeten sich Risse bis zu 156 Meter Tiefe. Der Schadenist unbeschreiblich groß, allein der Verlust an dem durchRiffe zerstörten Grund und Boden beträgt mehrere MillionenRubel.Aus Rom wird gemeldet: Am Sonntagmorgen gegen 16 Uhrwurde in Reggio di Calabria ein heftiges Erdbebenverspürt. Unter der Bevölkerung entstand eine große Panik, dienach der Katastrophe vom 23. Dezember 1968 errichteten Barackenwurden von den Bewohnern fluchtartig verlassen. Weitere Einzel»heilen sind bisher noch nicht bekannt, da die Telegraphen-linienunterbrochen find.Grubenkatastrophe in Japan.Ein Telegramm aus Tokio meldet, daß in dem Kohlen-bergwerk Ubarei bei Sapporo— auf der japanischen InselJesso gelegen— sich eine folgenschwere Kohlenstaub-explosion zugetragen hat. Von etwa zweihundertin der Grube beschäftigten Bergleutenkonnten nur drei gerettet werden. Ueber dasfurchtbare Unglück liegen Einzelheiten noch nicht vor.Kleine Notizen.Vom Schlachtfeld der Arbeit. In der Werkzeugmaschinenfabrikund Eisengießerei von Hermann und, Alfred E scher in Chemnitzbrach Montag nachmittag 1� Uhr eine zum Transport von Guß-fand dienende gußeiserne Galerie zusammen und begrubeine Anzahl Arbeiter unter sich. Zwei Kernmacher erlitten Arm«und Beinbrüche; eine Anzahl anderer Arbeiter kam mitleichleren Verletzungen davon. Drei Hilfsarbeiter liegennoch unter den Trümmern; sie sind wahrscheinlich tot.Mord und Selbstmord. Ein blutiges Ehedrama setzte am Mon-tag die Bevölkerung von Krautze(Provinz Sachsen)� in Aufregung.In dem Orie erschlug der Hosbesitzer Busse seine Frau miteinem Hammer und erhängte sich darauf im Garten.Durch Starkstrom getötet. Auf der Funlenstation zu Nord»deich ist der Telegraphenassistent Emil Müller in der Nacht zumMontag infolge von Kurzschluß durch den sehr hochgespannten elek»irischen Strom getötet worden.Der Sturm auf dem Kaspischcn Meere. Nach neuerer Meldungsind bei dem Sturm auf dem Kaspischen Meere mehr alssechzig Fischerboote gekentert. Die Leute am Landemußten dem Unglück zuiehen, ohne Hilfe bringen zukönnen. Bisher sind zehn Leichen geborgen.KritfKaften der Redahtio«.Die juristische Sprechstunde fällt heute ans.O. IIS. Unter Umständen wird Ermögigung gewährt In der Charitä,in der Frauenklinik. Artilleiicstraye. und im siädlischcn Krankenhaus inMoabit.— Buch SS. Auslunst darüber erhalten Sie bei der Zentral-lommission der Kraiilenkasicn. Alexanderstr. 39/40— A. D. 166.1. Draht von angegebener Stärke gibt es. 2. Bezugsquellen uns nicht be-kannt.'— W. Ich.«S. Sind fast immer unlautere Anlockungen Er-kundigen Sie fich bei der Zentralstelle sür Auswanderer, Berlin. Kails-bad 9/16.— Dr. 15. Dazu sind die Etats ersorderlich, welche den je-»eiligen Parlamenten unterbreitet werden. Erhältlich durch die Bureau?der betreffenden Parlamente.— Hasclbnch®. M. Nein, nicht bekannt.Wttterungsüberfich, vom SS. Dezember ISIS.Wetterprognose für Dienstag, den S4. Dezember ISIS.Zeitweise heiter, aber veränderlich, am Tage mild bei mäßigen iüdwest-lichen Winden; keine erheblichen Niederschläge.Berliner Letterbnrean