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agrarischen Gesetzgebung, die ja Deutschlands Grenzen mit einer die aus der Untersuchungshaft vorgeführten Arbeiter Emil Ganschow[ abischen 4 und 5 Uhr, auf einem Felbstüd Sea Boegütetten Zollmauer umgibt und dem Bolte die notwendigsten Lebensmittel, und Eduard Brendenahl zu verhandeln. Am 24. Oktober d. J. Amtsrats und Amtsvorstehers Osterland in Salzfurth für ihr Vich besonders das Fleisch, verteuert. Die proletarische Mutter ist in- sollte bekanntlich zum erstenmal das von der Stadt Berlin einge- einige Disteln gestochen. Die armen Menschen hatten wahrlich folge der hohen Lebensmittel-, besonders der teuren Fleischpreise, führte ruffische Fleisch in der Markthalle am Wedding zum Ver- nicht aus Wollust, sondern aus Not gehandelt. Es entwickelte sich nicht imstande, die Stoffe in ihrem Organismus aufzunehmen, auf gelangen. Nachdem es bekannt geworden war, daß mehrere daraus ein Prozeß, der für die Beschuldigten" zunächst mit Straf deren die Milchdrüse zur Erzeugung der Milch bedarf. In vielen Schlächter, die sich bereit erklärt hatten, den Verkauf des russischen mandaten von je 15 M. einsetzte, dann das Schöffengericht im Fällen müssen die Säuglinge deshalb auf die Muttermilch ver- Fleisches zu übernehmen, ihre Zusage zurüdgezogen hatten und Bitterfeld und zweimal die Straffammer in Halle als Berufungs zichten, weil die Mütter an der Beschaffung des Lebensunterhalts infolge von Verhöhnungen durch Schlächter kam es schon in der instanz beschäftigte. für die Familie infolge Krankheit, Arbeitslosigkeit oder ungenügen Markthalle zu schweren Erzessen seitens der verhöhnten Frauen. Das Schöffengericht hatte 15 M. Strafe für die Proletarier den Verdienstes des Mannes teilnehmen müssen und in den Arbeits- Die vorhandene Stimmung setzte sich dann auf der Straße fort und nicht als ausreichend erachtet und je 20 M. also insgesamt stätten keine Zeit oder Gelegenheit fie liegen oft weit von der führte vor den Läden der Fleischermeister Morgenstern in der 120 M. für die entwendeten Disteln festgefeßt. Die Angeklagten Wohnung entfernt haben, ihren Lieblingen die Mutterbrust dar- Schererstraße und Menzel in der Pantstraße zu schweren Aus- mußten einmal die Reise nach Bitterfeld , zweimal nach Halle ans zubieten! schreitungen. An ihnen waren hauptsächlich junge Leute beteiligt. treten, sich mit einem Verteidiger versehen und zur letzten VerEin inniger Zusammenhang, besteht zwischen dem Thema: Diese riffen das Straßenpflaster auf und eröffneten mit den Steinen handlung waren sieben Zeugen aufgeboten. Der Herr Amtsvor Zahnpflege und Politik. Aber die Aerztekammer verbietet, mit ein Bombardement auf die Schaufensterscheiben. Ge wurden dann steher verteidigte sein Distelrecht so gut er konnte, während der Ver. einem Vortrage über Zahnpflege politische Dinge in Verbindung sämtliche Fleischwaren, die nur irgendwie zu erreichen waren, ge- teidiger geltend machte, die Distel sei im Sinne des Gesetzes kein zu bringen. Sind die Aerztekammern, die solche Verbote erlassen, raubt, so daß allein in dem Morgensternschen Geschäft ein Schaden Bodenerzeugnis und deshalb auch keine Feldfrucht. Der Erfolg" und die Aerzte, die sich dem fügen, nicht die Hauptschuldigen an von 4000 M. entstand. Nachdem die Menschenmenge von der Polizei des schönen Prozesses, der ein hübsches Schlaglicht auf die Gründ dem Schwinden an Vertrauen zu Aerzten und dem leidigen Empor- zerstreut worden war, trat auf einige Zeit Ruhe ein. Am Nach- lichkeit" unserer Rechtspflege und die Hochschäßung" unserer blühen einer bedenklichen Kurpfuscherschaft? mittag tam es von neuem zu Menschenansammlungen, und zwar Eigentumsbegriffe wirft, war die Freisprechung der sechs Angevor den Geschäften der Fleischermeister Ziehme und Lehmann in flagten. Wieviel Gehirnschmalz, Tinte und Papier werden wegen der der Müllerstraße. Als die Schuhleute Stoppel und Mahlow hinzutamen, bemerkten sie den Angeti. Ganschow, der gerade im Begriff Heiligkeit des Eigentums an den Disteln vergeudet worden sein? war, einen Stein in die Ladenscheibe zu werfen. Er wurde festgenommen. Auf der Polizeiwache ergab es sich, daß er die beiden Taschen mit Steinen bollgepfropft hatte. Gleichzeitig wurde auch der Angeklagte Brendenahl festgenommen, der sich unter den Krafeelern befand. Der Staatsanwalt beantragte mit Rücksicht darauf, daß es sich um einen sehr schweren Erzez handele, gegen Ganschow 3 Jahre und gegen Brendenahl 9 Monate Gefängnis. Das Urteil lautete auf 2 Jahre bzw. 6 Monate Gefängnis. Bei der Festsetzung der enorm hohen Strafe ist unberücksichtigt geblieben, daß zu den bedauerlichen Erzessen Vertragsbruch von Schlächtern und Verhöhnung der Armut durch Schlächter Weranlassung gegeben hatten.
Gerichts- Zeitung.
Schwurgerichtsperiode.
Bigamie.
Die erste Tagung des Schwurgerichts am Bandgericht I im neuen Jahre wird am 6. Januar unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Schmidt beginnen. Für den 8. Januar und folgende Tage ist ein neuer Termin zur Hauptverhandlung gegen den Schloffer Ernst Otto Trenkler angesetzt worden. Die Bluttat, der der Juwelier Schulze, dessen Frau und Tochter zum Opfer fielen, hat sich am 17. Januar im Hause Alte Jakobstr. 94/95 ereignet. Als Täter wurde Trenkler am 19. Februar in Zittau verhaftet und nach Berlin transportiert. Er stand am 6. Mai d. J. schon einmal vor den Geschworenen unter Anklage des dreifachen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub. Damals mußte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt werden, da der schwer lungenfrante Angetlagte nach dem Gutachten der ärztlichen Sachverständigen im Laufe Unter der Anklage der Bigamie hatte sich gestern der Bortier der Verhandlung verhandlungsunfähig geworden war. In der Hermann Winkler vor der 11. Strafkammer des Landgerichts I zu Zwischenzeit soll sich im Lazarett des Untersuchungsgefängnisses verantworten. Der 38jährige Angeklagte war im Jahre 1900 in ſein Gesundheitszustand so gebessert haben, daß man hoffen darf, Staffel eine Ghe eingegangen, die jedoch nicht von langer Dauer die diesmalige Verhandlung zu Ende führen zu können. Trenkler war. Die Eheleute gingen auseinander und fümmerten sich jahre. hat bekanntlich bei der ersten Verhandlung seine Verteidigung in lang nicht um den gegenseitigen Aufenthaltsort. Eine von dem der Richtung geführt, daß er bei der furchtbaren Bluttat nicht mit Ehemann eingereichte Ehescheidungsklage wurde zurüdgewiesen. Ueberlegung gehandelt, sondern seine Opfer nur niedergeschlagen Trotzdem er demnach noch in rechtsgültiger Weise verheiratet war, habe, um sich der Ergreifung zu entziehen. Bei dieser Behauptung ging er Ende August d. J. in Berlin eine neue Ehe ein. Die junge ist er bis jetzt verblieben. Da mehr als 50 Beugen zu vernehmen Frau erlebte jedoch eine bittere Enttäuschung, denn mitten in den sind, dürfte die Verhandlung drei bis vier Tage in Anspruch Flitterwochen wurde der Ehemann verhaftet, da sich inzwischen nehmen. herausgestellt hatte, daß er schon verheiratet war. Das Gericht erkannte auf 1 Jahr Gefängnis. Das Gefeß bedroht Bigamie mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren. Bei der AnDie Fleischtrawalle auf dem Wedding , die schon fürzlich ein- nahme mildernder Umstände tritt Gefängnisstrafe nicht unter mal den Strafrichter beschäftigten, hatten gestern nochmals vor 6 Monaten ein. Gericht ein Nachspiel.
Im Kampfe um einige Disteln.
Wegen Landfriedensbruchs mit dem erschwerenden Umstande der vorgenommenen Plünderung hatte die 1. Straftammer des Sechs dem Proletarierſtande angehörende Personen, Arbeiter Landgerichts III unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Bahr gegen und Arbeiterfrauen, hatten am Sonntag, den 5. Mai, morgens
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Marktbericht von Berlin am 28. Dezember 1912, nach Ermittelungen des fönigl. Polizeipräsidiums. 100 Stilogramm Weizen, gute Sorte geringe gute Sorte 17,08-17,10, mittel 17,04-17,06, geringe 17,00-17,02( ab Bahn). Futtter gerste, gute Sorte 17,70-18,30, mittel 17,00-17,60, geringe 16,40-16,90. Hafer, gute Sorte 18,80-20,40, mittel 17,10-18,70( fret Wagen und ab Bahn). Markthallenpreise. 100 Kilogr. Erbsen, gelbe, zum Rochen Linsen 35,00-60,00. 30,00-50,00. Speisebohnen, weiße, 36,00-50,00. Kartoffeln( Kleinhdl.) 5,00-8,00. 1 Kilogramm Rindfleisch, von der Reule 1,70-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,50-1,80. Schweinefleisch 1,60-2,20. Kalbfleisch 1,40-2,40. Hammelfleisch 1,50-2,40. Butter 2,40-3,00. 60 Stüd Gier 4,80-7,20. 1 Kilogramm Starpien 1,40-2,40. Male 1,60-3,20. Bander 1,40-3,60. Hechte 1,40-2,60. Barsche 1,00-2,40. Schlete 1,60-8,20. Bleie 0,80-1,50. 60 Stud Streble 3,00-24.00.
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