St. A
TA
in Anwendung; erst am 1. Januar 1914 werden die die Erschwerung des Fortkommens über Gebühr. Auch stehe die Höhe| Stöhnen der jungen Frau in die Tatte des Radetty- Marsches über. Krankenversicherung betreffenden Ausdehnungen praktisch. der Strafe in feinem Verhältnis zu dem Gehalt des Klägers: geht. Das Gericht hat die Grammophonplatte nicht als eine un Von den die Unfallversicherung betreffenden Aenderungen 6900 M. Ferner sei die Zeit von 5 Jahren zu lang. Denn der züchtige Schrift im Sinne des§ 184, 1 angesehen und deshalb die mögen heute zwei hervorgehoben werden, die für eine große Kläger sei ein technischer Angestellter und habe als solcher, um sich Angeflagte freigesprochen. Gegen das Urteil hatte die StaatsReihe von Arbeitern von Erheblichkeit sind. Die eine be- weiter zu bilden und stets auf der Höhe seines Faches zu stehen, anivaltschaft Revision eingelegt mit der Begründung, daß das Vorliegen einer„ unzüchtigen Schrift in der Darstellung" zu Unrecht trifft die Ausdehnung des Kreises der Versicherten, ein Interesse an ständiger praktischer Beschäftigung. Eine je län- verneint worden sei. Denn dieser Begriff sei nicht in seinen engen, die andere die Berechnung der Renten. gere Unterbrechung diese erfahre, um so mehr Schwierigkeiten wür- sondern in seinem weiteren Sinne zu fassen. Denn es komme Ausdehnung des Kreises der Versicher den ihm bei Bewerbungen um andere Posten erwachsen. Schließlich darauf an, daß der Tert unsittlich sei und dieser durch irgendwelche ten. Neu find der Unfallversicherung unterstellt: Apotheken, enthalte der Passus des Konkurrenzverbotes: oder sich an einem Manipulationen, wie hier durch mechanische Apparate, zur geistigen Dekorationsgeschäfte, Badeanstalten, Binnenfischereibetriebe, Konkurrenzgeschäft zu beteiligen", eine Unbilligkeit, denn nach Wahrnehmung des Menschen gebracht werde. Der Reichsanwalt dieser Bestimumng werde die Strafe schon fällig, wenn jemand zum beantragte, unter solchen Ausführungen das Urteil aufzuheben Beispiel von irgend einem. Konkurrenzunternehmen eine Attie und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen. Das Reichsgericht verwarf jedoch die Revision als unbegründet, da durch nichts erwürbe. erwiesen sei, daß eine Verbreitung dieses unzüchtigen Tegtes stattgefunden hat.
der gesamte Fuhrwerksbetrieb, der gewerbsmäßige Reittier- und Stallhaltungsbetrieb und das Halten von Reittieren ( auch außerhalb gewerblicher Betriebe, Luruspferde). Endlich ist die Versicherung noch auf eine Anzahl von Betrieben ausgedehnt worden, die der Beförderung von Personen oder Gütern oder der Behandlung und Handhabung der Ware dienen. Der Kreis der versicherten Personen ist durch die Hinaufschiebung der Gehaltsgrenze für die Verficherungspflicht der Betriebsbeamten von 3000 W. auf 5000 m. vergrößert.
Aerztestatistik.
11
Die Zahl der Aerzte in Deutschland beträgt im Jahre 1912 nach dem von Geheimrat Schwalbe herausgegebenen ReichsMedizinalkalender für Deutschland auf das Jahr 1912" 33 527. Es fommen auf 10 000 Einwohner 5,06 Aerzte. Die Zunahme ist beträchtlich größer als im Vorjahre. Die Entwickelung der Zahl der Aerzte in Deutschland gibt die folgende Zusammenstellung: Zunahme gegen Aerzte auf Zahl der Aerzte das Vorjahr 10 000 Einw. 4,92
1901
1902
27 978
28 860
882
5,00
1903
29 679
819
5,06
1904
30 071
392
5,06
1905
30 655
584
5,08
1906
30 931
276
5,06
1907
31 416
485
5,07
1908
31 640
224
5,04
1909
31 969
329
5,02
32 449
480
5,03
32 835
386
5,02
33 527
692
5,06
1910
1911
,, Der Fanatismus an der Arbeit".
Eine Lehrerin in Straßburg , Fräulein Grek, hatte gegen einen Lehrer wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen Anzeige erstattet. Von da an wurde sie in der fanatischsten Weise vom Pfarrer Beglin verfolgt. Dieser Schulinspektor hatte u. a. geäußert: Was wird nun kommen, der angezeigte Lehrer muß fort und ich bekomme vielleicht einen lobenden Lehrer. Die Heßerei gegen die arme Lehrerin ging so weit, daß schließlich ihr Bruder, der Arzt Dr. Gres, die Flucht in die Oeffentlichkeit ergriff. Er legte in einem Artikel der Straßburger Rundschau" die skandalöse Sache klar.
"
Nun strengte der Pfarrer Beglin wegen dieses Artikels und wegen eines Briefs, den der Arzt im Interesse seiner Schwester geschrieben hatte, Beleidigungsklage gegen Dr. Greß und gegen den verantwortlichen Redakteur Krisch an. Nach eingehender Beweisaufnahme sprach das Gericht die Angeklagten frei, weil der Wahrheitsbeweis in vollstem Maße geführt war.
Berechnung der Renten. Für die gewerblichen Arbeiter und für die Facharbeiter der Landwirtschaft ist die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes eine etwas bessere geworden. Der Jahresarbeitsverdienst soll in der Regel auf mindestens das Dreihundertfache des Arbeitslohnes für den vollen Arbeitstag festgestellt werden. Für die Rentenberechnung wird in Zukunft der Jahresarbeitsverdienst bis zu 1800 m.( bisher 1500 M.) voll angerechnet und der Ueberschuß mit einem Drittel. Das hat zur Folge, daß beispielsweise bei einem wirklichen Verdienste von 2400 M. der Jahresarbeitsverdienst, nach dem die Rente zu berechnen ist, auf 2000 m. festzuseßen ist, nämlich 1800 m. In der Urteilsbegründung führte der Vorsißende u. a. aus, voll und von dem Ueberschuß von 600 M. ein Drittel mit 1912.. daß der Angeklagte Greß den Wahrheitsbeweis geführt habe. Der 200 M. Nach dem früheren Rechte war bei einem wirklichen Die Zahl der Aerztinnen beträgt 151. 1908 waren 55, Geistliche sei in einer Weise, die seines Amtes durchaus unwürdig Verdienste von 2400 M. der anrechnungsfähige Jahres- 1909 69, 1910 102 und 1911 108 Aerztinnen verzeichnet. sei, gegen die Lehrerin vorgegangen und habe sich dabei unlauterer arbeitsverdienst nur 1800 M., nämlich 1500 M. voll und von In Groß- Berlin war während der letzten Jahre die Zu- und unsauberer Mittel bedient. Andererseits habe die Beweisaufdem Ueberschuß von 900 M. ein Drittel mit 300 M. Die neue nahme der Aerztezahl etwas kleiner als die Zunahme der Bevölke- nahme ergeben, daß an der Zeugin Greß kein Makel hafte, und daß Vorschrift hat eine Erhöhung der Renten zur Folge. Die rung, so daß die Verhältniszahl der Aerzte ein wenig zurückging. Vollrente, die bekanntlich zwei Drittel des anrechnungs- 1912 ist auch lettere wieder gestiegen. Die Zahl der Aerzte war in ihre Führung stets eine tadellose gewesen sei. Der Pfarrer sei zu seiner Stellungnahme gekommen, weil die Lehrerin die Verfehlunfähigen Verdienstes beträgt, macht nach den alten Vor- Groß- Berlin: überhaupt auf 10 000 Einw. gen ihres Kollegen, des Lehrers Florence, aufgedeckt habe. Der schriften nur zwei Drittel von 1800 M. 1200 M., nach den Pfarrer hätte die Anzeige gegen Florence weitergeben müssen. Er neuen zwei Drittel von 2000 r.- 13331 M. aus. habe dies aber nicht getan, anscheinend mit Rücksicht darauf, daß ein Sohn des Florence selbst Geistlicher ist und weil er verhindern wollte, daß durch das Bekanntwerden der Verfehlung indirekt das Ansehen des Standes beeinträchtigt werde. Der Pfarrer habe ferner die Lehrerin durch Frl. Florence wie durch einen Detektiv beobachten lassen. Es sei unbegreiflich, wie der Pfarrer den Aussagen dieser hysterischen Zeugin Glauben schenken konnte. Der Brief des Angeklagten Greß enthalte nicht die Absicht der Beleidigung, der dem Treiben gegen diese ein Ende zu machen; er handelte also aus Beklagte sei als Ehrenmann für seine Schwester eingetreten, um dem edlen Gefühl der Geschwisterliebe heraus. Wenn er in der Verteidigung seiner Schwester in der Form etwas zu weit gegangen sei, so könne er deswegen nicht verurteilt werden, denn der Schutz des§ 193 stehe ihm in vollem Umfange zu. Weiter wurde das Verhalten des Geistlichen mit scharfen Worten verurteilt.
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Die neuen günstigeren Vorschriften über die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes sind auch für Unfälle anzuwenden, die für die erste Rentenfeststellung am 1. Januar 1913 noch nicht rechtskräftig ist. In allen Fällen dieser Art muß also, soweit noch nicht Rechtskraft eingetreten ist, Berufung eingelegt werden, um die Vorteile der günstigeren Vorschriften zu erzielen. Auch wenn das Oberversicherungsamt schon entschieden hat, kann, falls die Nekursfrist noch nicht abgelaufen ist, mit dem Rekurs die Anwendung der neuen Vorschriften erlangt werden.
Ein Polizeispiel als Portier.
Eigenartige Verhältnisse tamen in der lebten Sißung auf Kammer 6 des Berliner Gewerbegerichts zur Sprache. Der Polizeiagent Willi Janotta, jest Christinenstraße 32, Hof I, wohnhaft, Hlagte gegen eine Hotelbefizerin auf Zahlung von Gehalt, die er als Portier zu beanspruchen habe. Er sei gegen ein Gehalt von 100 M. monatlich als Bortier engagiert worden. Die Beklagte dagegen wendete ein, der Kläger sei ohne Gehalt engagiert und auf die Trinkgelder der Hotelgäste angewiesen gewesen. Zum Engagement habe sie sich nur infolge der Verwendung des Kriminalbeamten Wild und aus Mitleid bewegen lassen. Ihr sei gesagt, Kläger habe in seinem Beruf als Polizeiagent sehr viel Prügel erhalten und sei infolge dessen arbeitslos geworden. Der Kläger behauptet, er fei gerade als bewährter und berühmter Polizeiagent angenommen, er habe im Hotel allerhand gefezwidrige Sachen aufdeden wollen. Dazu sei er aber der rechte Mann gewesen. Er sei die rechte Hand der Kriminalbeamten Nasse und Leonhard. Sein Honorar habe oft bis zu 500 M. monatlich betragen. Vor kurzem sei er erst unter der Maske eines Transportarbeiters als Detektiv bei der Berliner Batetfahrt- Gesellschaft gewesen. Eine besondere Spezialität von ihm sei die Dressur von Polizeihunden auf Menschen. Einer weiteren Darlegung des Beklagten über seine vermeintlichen Vorzüge wehrte der Vorsitzende ab. Die Beklagte gab noch an, sie habe den Kläger deshalb entlassen, weil es jetzt bekannt geworden sei, daß Kläger erst vor kurzem aus dem Zuchthaus entlassen sei. Darüber verschwieg sich Kläger aus. Die Hotelinhaberin bestritt entschieden, daß der Kläger als Polizeispion oder dergl. habe tätig sein sollen; sie traue ihm viel eher zu, daß er einen im Hotel ausgeführten Diebstahl begangen habe.
Ein vom Vorsitzenden gemachter Ginigungsvorschlag war er folglos. Es wurde deshalb beschlossen, in dem nächsten Termin den Kriminalbeamten Wild, der den Bolizeiagenten empfohlen hatte, als Zeugen zu vernehmen. Hierbei wird sich ja gleich herausstellen, ob Janotta in der Tat erst vor kurzem aus dem Zuchthaus ent
Tassen ist.
1909
. 3844
1910
3894
1911
3938
1912
4032
11,25
11,10
10,90
11,05
Gerichts- Zeitung.
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Ein internationaler Hoteldieb. der, wie erinnerlich sein dürfte, nach Verübung einer ganzen Reihe Gegen den internationalen Hoteldieb Alfred Loewh aus Wien , von Diebstählen in den vornehmsten Berliner Hotels verhaftet worden war, hatte gestern die 4. Straffammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Dr. Gayer zu verhandeln. Aus der Untersuchungshaft wurde der 1893 in Wien geborene Verkäufer Alfred Loewy vorgeführt. Die Anklage gegen ihn lautete auf versuchten und vollendeten schweren Diebstahl in mehreren Fällen, Bedrohung und versuchte Nötigung. Der Angeklagte ist ein kleiner, schmächtiger Jüngling, in dem man keineswegs den gefährlichen Hoteldieb vermuten konnte, der stets mit der scharfgeladenen Browningpistole bewaffnet herumläuft. Es ergab sich, daß er erst im November 1911 in Wien wegen mehrerer Hoteldiebstähle zu 5 Monaten Kerter und ferner wegen unbefugten Waffentragens bestraft worden ist. Bald nach Verbüßung dieser Strafe tam er nach Berlin , um hier sofort seine gefährliche Tätigkeit fortzusetzen. Am 23. Ottober 1912 schlich er sich in ein offenstehendes Zimmer des Zentralhotels ein und erbrach hier mehrere Koffer, ohne jedoch irgend etwas Wertvolles zu finden. Am 29. Oktober brang er in das Zimmer des Fabrikdirektors Wissmer im KaiserHotel ein, erbrach hier mehrere Koffer und entwendete eine Brillantnadel im Werte von 1200 M., die er an demselben Tage bei der Pfandleiherin Belz für 300 m. verkaufte. Wenige Tage später entwendete er in dem Kontinental- Hotel aus dem Zimmer des Barons von Knobel- Döberib Brillantschmucksachen im Werte von 650 M. Am 7. November gelang ihm in dem Elite- Hotel ein großer Schlag". Er entwendete aus dem Zimmer des Bankdirektors Biermann eine Attentasche mit 2000 M. in Wertpapieren sowie eine Kaffette mit Brillantschmucksachen und losen Brillantsachen im Werte von zirka 5000 m.
Als er einen Teil der erbeuteten Juwelen bei einem Pfandleiher in der Friedrichstraße verkaufen wollte, schöpfte dieser Verdacht. Er benachrichtigte die Kriminalpolizei, die einen ihrer auf das Wiedererscheinen des Verdächtigen zu warten. Als Loewy Beamten beauftragte, in einem Nebenzimmer in der Pfandleihe am Nachmittage nochmals erschien, wurde er von dem Beamten fiftiert. Loewy tat erst sehr entrüstet und hatte sogar die Frechheit zu erklären, daß so etwas ja auch nur in dem preußischen Polizeistaat" vorkommen könne. Als der Kriminalbeamte mit dem Angetlagten die Buttkammerstraße passierte, riß sich 2. plößlich los und ergriff mit langen Säßen die Flucht. Als er beim Laufen plöglich eine Browningpistole hervorzog und auf den Beamten anlegte, gab dieser aus seiner Dienstpistole einen Schuß ab, der den Dieb nicht traf, wohl aber einen zufällig des Weges kommenden Passanten. Loewy lief dann in die Hedemannstraße hinein, wo ihm Ein Konsumgenossenschaftsjubiläum in Wien mehrere Straßenpassanten entgegentraten, um ihn aufzuhalten. Er wurde aus Anlaß der zehnjährigen Arbeit des Konsumvereins« Vor- bedrohte auch diese mit der Browningpistole, so daß sie ihn weiter wärts" gefeiert. Er hat heute 39 000 Arbeiterfamilien zu seinen laufen ließen. Schließlich wurde er von einem Verkäufer Richter Vor der Kriminalpolizei Mitgliedern, jette 1902 bis 1912 Waren für 64 Millionen Kronen und einem Diener Hornborstel gestellt. um und vergütete den Mitgliedern 2,7 Millionen Kronen als Divi- gab der Angeklagte an, er habe die dem Bankdirektor Biermann gedende wieder. Er verwaltet 14 Millionen Spareinlagen seiner stohlene Staffette mit den Brillantschmucksachen in der Nähe der Mitglieder, hat eine Hinterbliebenenunterstützung bei einem be- Weidendammerbrücke in die Spree geworfen. Da er bei dieser Anstimmten Mindestkonsum eingeführt und den gemeinnützigen Woh- gabe blieb, beauftragte die Skriminalpolizei den Taucher Goldnungsbau in Angriff genommen. Der Verein hat 67 Filialen, schmidt, an der von dem Angeklagten bezeichneten Stelle den angebeine eigene Schuh- und Modemarenabteilung und eine eigene Selchlich versenkten Brillantschatz zu heben. Die Tauchversuche blieben warenfabrit. Das Brot liefern ihm die Hammerbrotwerke der jedoch erfolglos, trotzdem der auf einem Motorboot der Strompolizei untergebrachte Angeklagte mit Hilfe eines Ziegelsteins genau österreichischen Großeinkaufsgesellschaft. die Stelle bezeichnete, an der er angeblich die Kassette versentt haben wollte.
Eine ungültige Ronkurrenzllaufel.
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Vor Gericht gab der Angeklagte die Diebstähle zu, dagegen bestritt er, die Absicht gehabt zu haben, auf den Beamten und die Infolge von Differenzen war der technische Geschäftsführer Straßenpassanten zu schießen. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie einer Gesellschaft in Hameln ohne Kündigung entlassen worden. er überhaupt zu diesen Diebstählen gekommen sei, erklärte der Seiner durch Klage gegen die Gesellschaft erhobenen Gehaltsforde- Angeklagte, daß er durch einen Artikel des Professors Dr. Reißrung setzte diese eine zwischen ihnen abgemachte Konventionalstrafe Zürich , in welchem auf die leichte Ausführbarkeit derartiger Hotel bon 10 000 M. entgegen, die fällig geworden sei, weil T. in einem diebstähle hingewiesen worden sei, zu den Straftaten verleitet Konkurrenzgeschäft in Sehnde eine Stellung als Geschäftsführer worden sei.- Der Staatsanwalt Assessor Keusch beantragte eine angenommen habe. Die Konkurrenzklausel lautete:" T. verpflichtet Buchthausstrafe von 4 Jahren. Das Gericht ging jedoch noch über sich, nach Auflösung des Vertrages ohne Rücksicht auf die Gründe der diesen Antrag hinaus.. Das Urteil lautete auf 5 Jahre Zuchthaus, 10 Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht.. Auflösung innerhalb der nächsten fünf Jahre in einem Umkreise von 250 Kilometern von Hameln in fein Konkurrenzgeschäft in irgend einer Form bei Meidung einer Bertragsstrafe von 10 000 m. einzutreten oder sich daran zu beteiligen." Von der Anklage wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften, Diese Konkurrenzklausel erklärte das Oberlandesgericht Celle Darstellungen" im Sinne des§ 184, 1 St.G.B. hat das Landgericht für gegen die guten Sitten verstoßend und deshalb für nichtig. Gera am 15. Juli die Witwe Emma Horn freigesprochen. Die AnEin Verstoß gegen die guten Sitten liege zunächst deshalb vor, geklagte leitete die Gastwirtschaft ihres Echwiegerjohnes. In dieser weil die Strafe ohne Rücksicht auf die Gründe der Auflösung des befand sich u. a. eir Grammophon mit mehreren Platten. Eine Bertrages in Kraft trete, also auch dann, wenn der Kläger unberech Sie läßt im Marschtatte die Vorgänge in der Brautnacht, welche derselben hatte zum Text„ Die Entstehung des Radetzky- Marsches". tigterweise entlassen sei. Alsdann enthalte die Ausdehnung des Rebetta Lilienstengel mit Aron Veilchenstod miteinander verleben, Umkreises auf die übergroße Entfernung von 250 Stilometern eine vernehmen, bis ichließlich das deutlich erkennbare wollüftige
Ein unzüchtiges Grammophon.
fb un ments
Beitungs- Ausgabestellen
und Inseraten- Annahme. Zentrum: Albert a buisch, Ackerftr. 174, am Stoppenplay. 2. Wahlkreis, W.: Guiſt. Schmidt, Kirchbachstr. 14, hochparterre. 3. Wahlkreis: St. Fris. Prinzenstr. 31, Hof rechts part. 4. Wahlkreis: Often: Robert engels, Gr. Frankfurterstr. 120. Richard Hadelbusch, Petersburgerplak 4( Laden). 4. Wahlkreis, Südosten: Baul Böhm, Laufizerplaz 14/15. 5. Wahlkreis: Leo 3ucht, Immanuelfirchstr. 12( of). 6. Wahlkreis( Moabit ): Salomon Joseph. Salzwvedelerstr. 8. Wedding : I. Hönisch, Nazarethkirchstraße 49. Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt: Wilhelm Baumann, Rheinsbergerstr. 67, Laden. Gesundbrunnen : Fischer, Bastianstr. 6, Laden. Schönhauser Vorstadt: Karl Mars, Greifenhagener Str. 27. Adlershof : Karl Schwarzlose, Bismarditr. 50. Alt- Glienicke: Wilhelm Dürre, Köpenickerstr . 6. Baumschulenweg:. Hornig, Marienthalerstr. 13, I. Bernau, Röntgental, Zepernick , Schönow , Schönbrück und Buch: Heinrich Broje, Mühlenstr. 5. Laden. Bohnsdorf , Falkenberg und Falkenhorst: Baul Gensch,
Bohnsdorf , Genossenschaftshaus„ Baradies". Charlottenburg : Gustav Scharnberg, Sefenheimerstraße 1 Eichwalde, Schmöckwitz : Dstar Mahle, Stubenrauchstr. 99. Erkner , Neu- Zittau : Grust Hoffmann, Friedrichshagener Chnuffee. Fredersdorf - Petershagen , Eggersdorf: E. Höfelbarth, Friedenau , Steglitz , Südende, Groß- Lichterfelde, Lankwitz : H. Berniee, Alsenstr. 5 in Steglik. Friedrichshagen , Fichtenau , Rahnsdorf , Schöneiche , Kl.- Schönebeck: Ernst Bertmann, Köpenider Straße 18. Grünau: Franz Klein, Friedrichstr. 10. Johannisthal , Rudow : Mar Gonschur, Parkstr. 6. Karlshorst : Richard Küter, Rödelstr. 9, II. Königs Wusterhausen , Wildau : Friedrich Baumann, panik: Emil Bizler, Stiegerstr. 6, Laden.
Bahnhofstr. 13.
Lichtenberg , Friedrichsfelde , Hohenschönhausen: Otto Seitel, Wartenbergstraße 1( Laden).
Mahlsdorf , Kaulsdorf , Biesdorf : dorf, Ferdinandstraße 17.
. Heßberg , Kauls. Mariendorf : August 2eip, Chausseestr. 296, Hoj. Marienfelde: Emil Beinert, Berliner Str. 114 II. Neuenhagen , Hoppegarten : Gustav Ley, Wolterstraße. Neukölln: M. Heinrich, Neckarstr. 2, im Laden; Neukölln, Briz: Nieder- Lehme: Rarl Freitag. Rohr, Siegfriedstraße 28/29. Nieder- Schöneweide: Wilhelm Unruh, Brückenstr. 10, II. Nowawes : Wilhelm I appe , Friedrichstr. 7. Ober- Schöneweide: Alfred Bader, Wilhelminenhofstr. 17, II. Pankow , Niederschönhausen , Nordend, Frz.- Buchholz, Blankenburg : Rißmann, Mühlenstr. 30. Reinickendorf Ost, Wilhelmsruh und Schönholz: Rummelsburg , Boxhagen, Stralau: A. Rosenfranz, AltBorbagen 56. Schenkendorf b. Königs- Wusterhausen : Chr. Hantschke, DorfSchöneberg: Wilhelm Bäumler, Martin Lutherstr. 69, im Laden. Spandau , Nonnendamm, Staaken , Seegefeld und Falkenhagen: Stoppen, Breitestr. 64. Tegel , Borsigwalde , Wittenau , Waidmannslust , Hermsdorf , Hohen Neuendorf , Birkenwerder , Freie Scholle u. Reinickendorf - West: Baul Sienast, Borsigwalde , Näujchstraße 10.
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