Einzelbild herunterladen
 

glücklich zu machen, jedoch nur in dem Sinne, daß sie die teine| Stern, Ser gleichfalls vorgezogen hat, Berlin zu verlassen, die Haupt-| Wahrheit sagen solle.

Staatsanwalt Schwemann hielt auf Grund der Beweisauf nahme die Schuld des Angeklagten in jedem Punkte für erwiesen und beantragte eine Gesamtstrafe von 1 Jahr 8 Monaten Zucht haus. Das Gericht sprach den Angeklagten von der Verleitung zum Meineide frei und verurteilte ihn im übrigen zu 6 Monaten Ge­fängnis unter Anrechnung von 2 Monaten Untersuchungshaft. Der Angeklagte wurde aus der Haft entlasjen.

Gegen Reklamebilder.

Auf Grund des Gefeßes zum Schutze landschaftlich hervorragen­der Gegenden hat der Regierungspräsident zu Frankfurt a. D. unter dem 28. März 1912 eine Polizeiverordnung erlassen, durch die er für gewisse Strecken der Ostbahn unter anderem anordnet, daß in einer Entfernung von weniger als 300 Meter vom Bahnkörper Re­flameschilder, die das Landschaftsbild beeinträchtigen, nicht ange­bracht werden dürfen. Gegen die Verordnung sollte sich der Land­wirt Schulz vergangen haben. Er hatte innerhalb der angegebenen Entfernung vom Bahndamm auf seinem Grundstück ein sehr großes Reklameschild auf Pfählen stehen. Er bestritt, strafbar zu sein, da er nicht die Reklame errichtet habe, sondern die Reklamefirma Funk, an die er das fragliche Stückchen Land verpachtet habe.

Angeklagter wurde auch von der Straffammer Landsberg a. W. freigesprochen, weil die Verordnung sich nach ihrem Inhalt nur gegen den unmittelbaren Eigentümer der Reklame, nicht gegen den Berpächter des Grund und Bodens richte.

Das Kammergericht hob dieser Tage auf die Revision der Staatsanwaltschaft die Vorentscheidung auf und verivies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück. Begründend wurde ausgeführt: Das Landgericht irre, wenn es annehme, der Verpächter des Grund und Bodens sei nicht haftbar für die Uebertretung der Verordnung. Der Verpächter sei eben­falls haftbar, wenn er der Täter oder Mittäter sei. Er sei aber ein geduldet und ja das Grundstück überhaupt zu dem Zwede an die Reklamefirma Funk vermietet habe. Das Landgericht müsse sich nochmal mit der Sache beschäftigen. Es müsse bei der neuen Ver­handlung auch nachprüfen, ob die Voraussetzungen für die Gültig­feit der Verordnung gegeben seien. Nach der Auffassung des Rammergerichts genüge es nicht, daß der Regierungspräsident eine Gegend für landschaftlich hervorragend ansehe, um die Verordnung für die Gegend als rechtsverbindlich erscheinen zu lassen. Es sei vielmehr Sache des Richters, nachzuprüfen, ob es sich wirklich um eine landschaftlich hervorragende Gegend handele

Täter, da er die Aufstellung der Reklame auf seinem Grundſtüd

Schwindelbankier".

-

"

Zentralverband der Lederarbeiter.

Filiale Berlin I.

134/1 Sonntag, den 5. Januar, vormittags 10 Uhr, Prinzenallee 33:

Versammlung.

Tagesordnung: 1. Verbandsangelegenheiten. 2. Verschiedenes. Zahlreichen Besuch erwartet Der Vorstand.

ftüße des Sattlerschen Betriebes. Der Angeklagte Marcell Stern, der eine sehr umfassende Animiertätigkeit im Merkur " entwickelt haben soll, wird gleichfalls gesucht und von Wien wegen Betruges verfolgt. Farago hat nach seinem Austritt aus dem Sattlerschen Betriebe selbst einen bucketshop begründet und wird deswegen steckbrieflich verfolgt. Der Angeklagte Bruchhorst war seinerzeit erster Buchhalter im Merkur " und stellvertretender Direktor", Tonn hat die ganze Gründung mitgemacht, Marquardt war früher im Bankgeschäft F. W. Krause u. Co. tätig und hat sich dort Ünter­schlagungen zuschulden kommen lassen; in seinen Händen soll die ganze Geschäftsleitung der Merkur- Bant" gelegen haben. Hei­nide war zusammen mit Bidenbach Mitbegründer des Merkur ", die übrigen Angeklagten waren Reisende für Sattler. Staatsant. Schwickerath, der die riesige Anklage vertritt, macht ihnen allen zum Vorwurf, daß sie in voller Kenntnis der von der Anklagebehörde als betrügerisch angesehenen Geschäftspraktiken des Verwaltungsstelle Berlin . C. 54, finienftr. 83-85. Sattler die Sache mitgemacht, den bucketshop- Betrieb der Mer­fur- Bant" sowie der sogenannten Zweiggeschäfte als reellen Bank­betrieb hingestellt, Gewinnchancen und angebliche Informationen borgespiegelt und unerfahrene bezw. leichtsinnige Leute zu Börsen­spekulationen verleitet haben.

-

Deutscher Metallarbeiter- Verband.

Kassierer:

Amt Norden 185.

Arbeitsnachweis: Amt Norden 1239, 9714,

Verwaltung: Telephon: Amt Norden 1987. Montag, den 6. Januar 1913, abends 6% Uhr: Verfammlung

in Charlottenburg arbeitenden Klempner

im Volkshaus, Charlottenburg , Rosinenstr. 3. Die Tagesordnung wird in der Versammlung bekannt gemacht. Da wichtige Fragen erörtert werden, ist das Erscheinen aller, ins. besondere derjenigen Kollegen, die bei Klempnermeistern beschäftigt sind, notwendig.

In dem Anklagepunkt des Konkursbergehens wird behauptet, Sattler habe sich eines allzu großen Aufwandes schuldig gemacht. In furzer Zeit foul Sattler Unsummen für toftbare Strümpfe, für sämtlicher Leibwäsche, für Anzüge, Schmucksachen, Vergnügungsreisen, Unter­halt, für sein Automobil und seine Pferdeequipage, ferner für Bechen im Lindenkasino und Kneipereien in Weinrestaurants usw. verbraucht haben. Es soll berechnet worden sein, daß er in der furzen Zeit seiner Bankiertätigteit über 200 000. zu Privat­zwecken verausgabt hat. Interessant ist, daß Sattler in Gemein­schaft mit Pickenbach eine nur in einer Nummer erschienene Zeit­schrift Der Leuchtturm" herausgab und für diese Nummer einen Artikel Der Schwindelbankier" geschrieben und veröffent­dung stand, betrug 250. Da außer dem umfangreichen allgemeinen Teil der Anklage girta 120 Einzelgeschäfte mit Kunden erörtert werden müssen, so ist schon durch diese Tatsache die ungewöhnlich lange Dauer des Prozesses begründet. Da eine Hilfskammer für die Dauer dieses Prozesses nicht gebildet ist und somit die 10. Straf­fammer auch noch die laufenden Sachen zu erledigen hat, wird der Prozeß Sattler immer nur an drei Tagen der Woche verhandelt werden. Wir werden über den Ausgang des Prozesses berichten.

-

110/4

licht hatte. Die Zahl der Kunden, mit denen Sattler in Verbin Achtung! Vertrauensleute! Achtung!

Briefkaften der Redaktion.

Die furistische Sprechstunde finbet 2inden ftraße 69, born bier Treppen Fahrstuhl, wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends,

Dem am nächsten Dienstag vor der 10. Straffammer unter Borfiz des Landgerichtsdirektors Günther beginnenden Prozeß gegen Sattler und Genoffen wird eine Dauer prophezeit, die die jenige des feligen Bommernbankprozesses noch in Schatten stellen dürfte. Die Anflage gegen Otto Sattler beschuldigt diesen des vollendeten und versuchten Betruges, der Kommissionär- Untreue, der gewerbsmäßige Verleitung zum Börsenspiel, der Erpreffung und des Erpressungsversuches, darin bestehend, daß er Kunden zwin­gen wollte, nicht schuldige Geldbeträge auf Grund der Drohung, Mitteilungen an die vorgesetzte Dienstbehörde zu erstatten, ihm zustimmungen des Mietsvertrages find maßgebend. Ohne Einsichtnahme in zahlen, ferner des Konkursvergehens, der Urkundenfälschung und des Steuervergehens. Außer Sattler sind 16 Personen ehe­malige Angestellte bezt. Mitbegründer der Merkur- Bank " an geflagt. Es sind dies: 1. Kaufmann Baul Bruchhorst, 2. Kaufmann May Tonn, 3. Willi Marquardt, 4. Willibald Heinicke, 5. Leo Her­mann Hirsch, 6. May Bollad, 7. Paul Stern , 8. Marcell Stern, 9. Arthur Kalmann, 10. Alexander Justusz, 11. Georg Bauderer, 12. May Groß, 13. Simeon Bernstein, 14. Martin Farago, 15. Mar von Ameronge, 16. Wilhelm Pickenbach.

-

von bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Mertzeichen betzufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen teine Abonnementsquittung beigefügt ist, verden nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. H. M. 64. Ja. Spind 1. 1. Nein. 2. Die Auszahlung kann auch anderweit erfolgen. Jedoch muß beim Grundbuchamt die Löschung beantragt werden. Auf Grund einer löschungsfäbigen Quittung, die vom G. 5. 67. Ja, sofern sich dartun läßt, daß Sie erst jest bestimmte Gläubiger auszustellen und notariell oder gerichtlich zu beglaubigen ist. Kenntnis von dem Grund bekommen haben. P. M. 40. Die Be­denselben lassen sich Ihre Fragen daher niat beantworten.- D. 22. 1. In solchen Fällen fann der ganze Lohn beschlagnahmt werden. 2. Sofern der Borschuß vor Zustellung des Pfändungsbeschlusses gewährt ist, fann er zu­nächst gefürzt werden. 3. Sofern der Anwalt Ihnen beigeordnet ist, brauchen Sie nichts zu bezahlen und können auch Herausgabe der Schriftstüde ber­der Restkosten ablehnen. Eine Urteils ausfertigung erhalten Sie selber auf langen. Andernfalls tann der Anwalt die Herausgabe bis zur Bezahlung Antrag bei Gericht. 5. 5 Jahre. E. B. 73. Wenden Sie sich an den Borstand des sozialdemokratischen Wahlvereins für den sechsten Berliner Reichstagswahlkreis, Neue Hochstr. 43. 5. S. 35. 1. Ja. 2. 25 ẞf. Von den Angeklagten werden fünf nicht im Anklageraum er M. G. 103. Teilen Sie die Angelegenheit dem Vorstand Shres Ver­scheinen. Pollad, eine der Hauptträfte Sattlers im Betriebe der bandes mit, unseres Erachtens liegt Maßregelung vor. F. E. 7. Ja. " Merfur", der als Anerkennung für seine Tätigkeit seinerzeit von fiehlt sich aber zum Zwede der Aufrechterhaltung der Rechte aus der In­R. 23. 69. 1. Dem Angestelltenversicherungsgesetz. 2. Nein. Es emp Sattler ein Zigarettenetui mit Brillanten und eine Uhrtette mit validenversicherung die Weiterverficherung. Wittenau 8. Die Höhe des Berlen zum Geschenk erhalten ist, ist Berlin untreu geworden. Er Berdienstes ist nicht ausschlaggebend. Es tommt in der Regel darauf an, soll zurzeit zusammen mit dem Angeklagten Bernstein in Wien in welchem Umfange der Arzt Erwerbsunfähigkeit für vorliegend erachtet. einen florierenden bucketshop betreiben. Neben Pollack war Paul 2. Ohne Angabe der Höhe Ihres Verdienstes nicht zu beantworten.

Millionen gebrauchen gegen Husten

-

-

-

das von der Generalversammlung beschloffene Flug­In der Nr. 1 der Metallarbeiter- Zeitung" liegt blatt wegen der Hauskassierung bei. Wir ersuchen die Vertrauensleute und Mitglieder, davon Kenntnis zu nehmen und dafür zu sorgen, daß jedes Mitglied ein Flugblatt erhält. Die Ortsverwaltung.

Kaiser's Caramellen

3 Tannen'

6100 notariell beglaubigte Zeugnisse von Aerzten und Privaten verbürgen den sicheren Erfolg. Köstliches, feinschmeckendes Hustenmittel. Paket 30 Pf. Dose 60 Pf. Ausschließlich in Apotheken und Drogerien erhältlich und zwar nur in vernieteten Paketen, niemals lose ausgewogen.

Waldorf Astoria Cigarettes

Dockey 3 pf.

Clio 5 Pf.

AK

33/2

gegen Heiserkeit, Verschleimung, Brust- Kafarrh

PEEK& CLOPPENBURG

0

=

Gertraudtenstraße 25-26-27 BERLIN Roßstraße 1- la- 2

Montag, 6. Januar bis Montag, 20. Januar Inventur- Verkauf

zu vorteilhaften, niedrigen Preisen.

Zum Verkauf kommen fast nur tadellose Restbestände in besseren Qualitäten, welche trotzdem billig verkauft werden! Besonderes Angebot in Knaben- und Jünglings- Anzügen in besserer Ausrüstung. Herren- Sakko- Anzüge in modernen Farben und neuester Machart,

außerordentlich preiswert.