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Nr. 4. 30. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

glore Gerichts- Zeitung.

,, Sozialdemokratischer Terrorismus.

Unter dieser sensationellen Ueberschrift wurde Ende Ottober v. J. von der Scharfmacherpresse auch die fromme Germania " war dabei die Nachricht verbreitet, in einer Fabrit in Erfurt sei ein Arbeiter, weil er aus dem sozial­demokratischen Verbande ausgeschieden" sei, von seinen Mit­arbeitern in gehässigster Weise belästigt worden, Plakate ge­meinsten Inhalts, die den Mann verächtlich machten, jeien ausgehängt worden, sein Arbeitszeug fei ruiniert und sogar sein Tabat mit Sprengpulver ver­mischt worden, wodurch nicht nur das Leben des Arbeiters, sondern auch die Sicherheit der Fabrik bedroht wurde. Schließlich wurde gesagt, daß man einen der Uebeltäter er­wischt habe und gerichtliche Bestrafung in Aussicht stehe.

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Sonntag, 5. Jannar 1913.

Die Scharfmacherpresse wird mit diesem Terrorismus".| mobilunglück. Der Angeklagte, welcher einen großen Mercedes . Prozeß wohl kaum gute Geschäfte machen.

wagen lenkte, wollte noch vor einem vom Kurfürstendamm her die Wielandstraße kommenden anderen Privatauto über die Straßen­freuzung hinwegkommen. Er sowohl wie der Lenker des anderen Der Evangelisch- Kirchliche Anzeiger" als Angeklagter. Wagens, der Chauffeur Noack, hatten jedoch die Entfernung falfch Aus den Kämpfen um Pfarrer Traub ist eine Privatflage er- tagiert, so daß beide Wagen mit einem straßenweit hörbaren Krach standen, die gestern vor der 147. Abteilung des Schöffengerichts zusammenprallten. Die Wucht dieses Anpralls war so start, daß Berlin- Mitte unter Vorsiz des Amisrichters Wachler zur Verhand der eine viele Zentner schwere Wagen erit in einem großen Bogen lung anstand. Privatkläger ist Professor D. Baumgarten- Kiel gegen die Bordschwelle geschleudert wurde, dort abprallte und mehr­unter Beistand des Rechtsanwalts Dr. Kraemer, angeklagt ist der mals in einem großen Bogen um die Straßenede herumgeschleudert verantwortliche Redakteur des Evangelisch- Kirchlichen Anzeigers", wurde. Superintendent a. D. Th. Brandin, der von Justizrat Heimbach Hirschberg wurde von dem Wagen erfaßt, zu Boden geschleudert Der zufällig des Weges kommende Kaufmann Louis verteidigt wird. und buchstäblich zerquetscht. Der Chauffeur Noad wurde kürzlich von der Straffammer zu 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Da sich damals herausstellte, daß die Hauptschuld den jetzigen Angeklagten Killermann traf, wurde auch gegen ihn Anklage erhoben. Das Urteil gegen St. lautete auf 3 Monate Gefängnis.

Leichter Verdienst.

Wie leicht interessierte Personen ohne Tätigkeit in Afrifa Geld verdienen, zeigt ein am Freitag vor dem Reichsgericht ver. handelter Prozej.

Nach dem Traub- Prozeß hatte Prof. D. Baumgarten in einer Veröffentlichung in 5 Punkten des Urteils gegen Traub den Ober­firchenrat zu Berlin unwahrer Behauptungen beschuldigt. Darauf erschienen in den Nummern 39 bis 41 des Ev.-K. Anz." drei Artitel unter der Ueberschrift: Nachklänge zum Prozeß Traub", welche die Grundlage der Beleidigungsflage bilden. In den Am Freitag hatte sich nun das Schöffengericht Artikeln heißt es u. a.:" Professor Baumgarten fängt eine überaus tlägliche Rolle an zu spielen Seine törichte Verdächtigung des Erfurt mit dem schrecklichen Fall zu beschäftigen, und was Oberkirchen rats ist in ihrer völligen haltlosigkeit klar und einwand­fam dabei heraus? Allerdings hatte ein Arbeiter den Mälzer frei nachgewiesen Er wird wissen, wie man einen solchen Die Deutsche Kolonialgesellschaft für Deutsch- Südwestafrika in Karl Kneisel in der Malzfabrik von Eisenberg in Erfurt - Menschen nennt, der jemand andere Beweggründe unterschiebt, als Berlin hat die Lüderizbuchtgesellschaft S. u. Go. G. m. b. S. mit Nord durch Plakate, die dumme Redensarten und unschöne dieser angibt und zugibt. Baumgarten kann nicht verlangen, daß der Wahrnehmung ihrer Interessen in Südwestafrika vom Ausdrüde enthielten, gehänselt, aber nicht aus Aerger darüber, man seinen Halluzinationen folgt... Baumgarten glaubt, die 25. Breitengrad bis zum Oranjefluß beauftragt. Durch besondere daß Kneisel aus dem Verbande ausgetreten war, sondern als Wege Traubs in der Aufstellung leichtfertiger und unwahrer Be- Schriftstücke hat sie dem Geschäftsführer der Lüderitzbuchtgesell Erwiderung auf die ihm von Kneisel wider- hauptungen nachwandeln zu müssen. Als ob unwahrheiten da: schaft und später, für die Zeit dessen Abwesenheit, dem stellver­fahrenen Kränfungen. Sneisel bezeichnete das als durch, daß fie faustdick aufgetragen werden, wahrer werden! Bei tretenden Geschäftsführer für alle von ihrem Verwaltungsrat ge­der Masse macht man damit Gindrud, bei den Wissenden macht man nehmigten Zandverkäufe und Landverpachtungen eine Brovision freche Lüge", mußte sich dafür aber vom Vorsitzenden sich lächerlich. Er. verschweigt, er zitiert falsch, er behauptet, was von 10 Broz. der Bareingänge versprochen. Ende 1906 hat die zurechtweisen lassen. Auf die Frage des Amtsanwalts an die Behörde gar nicht gesagt hat, furz, alle feine Behauptungen find Solonialgesellschaft an die Lüderitzbuchtgesellschaft ein Grundstüc Aneisel, ob er über den Angeklagten oder dessen Familie be- unwahr. Alle fünf Punkte sind seine eigenen Unwahrheiten. So in Südwestafrika zum Preise von 96 000 m. verfauft; 36 000 M. leidigende Ausdrücke gebraucht habe, konnte sich der Zeuge jchen die von Baumgarten mit so großer Emphase in die Welt wurden bar gezahlt, 60 000 M. wurden als Stammeinlage der Stneisel ,, auf nichts mehr besinnen". Dem Verbande hineinposaunten unwahrheiten aus! Der giftige Pfeil, der dem Kolonialgesellschaft bei der Lüderitzbuchtgesellschaft aufgerechnet. habe er angehört, weil er dazu aufgefordert worden sei. Bogen entschnellt, kehrt sich gegen den leichtfertigen Schüßen. G3 Anfang 1909 faufte die Lüderitzbuchtgesellschaft ein weiteres Grund. Daß aber der beleidigte" Sneisel durchaus nicht zart be- it traurig, wie der blinde Eifer und fanatischer Haß gegen die stück von der Kolonialgesellschaft für den bar gezahlten Preis von saitet ist, geht aus den Bekundungen des Angeklagten Behörde den Charakter verdirbt usw. usw." Der Artikel enthält 16 866 M. Der stellvertretende Geschäftsführer der Lüderitzbucht­dann auch Angriffe gegen Jatho und Harnack sowie gegen die gesellschaft, während dessen Geschäftsführung die Verkäufe er­hervor. Als in dessen Familie einige Typhusfälle vor liberale Presse. folgten, verlangt von beiden Verkäufen die zugesicherte Provision tamen, sagte er zu den Kollegen, man brauche sich nicht zu Nach sehr lang ausgedehnten Ausführungen der Parteien und von 10 Proz wundern, wenn in der Familie des D.( des Angeklagten) die ihrer Vertreter erkannte das Gericht dem Antrage des flägerischen Während das Landgericht Berlin die Klage abwies, hat das Maul- und Klauenseuche ausbreche, denn der hole sich sein Vertreters entsprechend auf Verurteilung zu 500 M. Geldstrafe und Kammergericht die Beklagte zur Zahlung der beanspruchten 11 286 Fleisch von der Freibant. Das ist, wie der An- auf Publikationsbefugnis. Die Beleidigungen, hieß es in der Be- Mark verurteilt. Zur Begründung seiner Entscheidung führt das getlagte vor Gericht erklärte, wegen des geringen Verdienstes gründung, sind nach Ansicht des Gerichts außerordentlich schwer, Stammergericht aus: Da die Parteien darüber einig sind, daß allerdings der Fall gewesen, und deshalb habe er sich durch und da sie nicht bewiesen sind, so finde§ 185 und§ 186 Anwendung. der Kläger die Provision auch für Verkäufe erhalten sollte, bei Der Schutz des§ 193 sei dem Angeklagten verjagt, denn er habe denen er eine vermittelnde Tätigkeit nicht aufgewendet hat, ist der die Verhöhnung Kneisels erst recht gekränkt gefühlt. Aneisel weder als Redakteur noch als Geistlicher mehr Recht wie jeder Alageanspruch schlüssig begründet. Der Auffassung der Beklagten , habe fortwährend über die niedrigen Löhne bei der Firma undere, um die Interessen der Kirche wahrzunehmen. Außerdem daß die Tilgung der 60 000 M. aus dem ersten Kauf durch Ver­Eisenberg geklagt und die Fabrik eine Knochenmühle genannt. sei die Absicht der Beleidigung deutlich erkennbar. Aber anderer- rechnung auf die Stammeinlage der Beklagten nicht als Bar­Auf alle die Vorhaltungen wußte der Kronzeuge Kneiselseits habe der Gerichtshof dem Angeklagten ohne weiteres den guten zahlung aufzufassen sei, ist nicht beizutreten. Ein Grundsaz, daß nichts zu erwidern. Von Beschädigungen der Kleider, Ver- Glauben zugesprochen und erwogen, daß er in Erregung gehandelt es gegen die guten Sitten verstoße, wenn der Geschäftsführer einer mischung des Tabaks mit Pulver war in der Verhandlung habe. G. m. b. H. für Abschlüsse mit dieser Gesellschaft sich Provision. kaum die Rede. Jedenfalls war wegen dieser schweren Ver ausbedingt, ist in dieser Allgemeinheit nicht anzuerkennen. Nach dem Wortlaut und dem Sinn des Vertrages ist anzunehmen, daß gehen sonderbarerweise tein Strafantrag gestellt, sondern nur Der Zusammenstoß zweier Automobile an einer Straßen auch für solche Verkäufe Provision gezahlt werden sollte. Der wegen der mehr albernen, als ernst zu nehmenden Hänselei. Trogdem beantragte der Amtsanwalt zwei Monate freuzung, welcher den Tod eines Menschen verursacht hatte, be- Kläger war verpflichtet, seine Tätigkeit der Beklagten zu widmen. Gefängnis mit der Begründung, die Arbeits- Wegen fahrlässiger Tötung war der Kraftwagenführer Georg pachtungen zugesagt wurde, hatte dies den Zweck, ihn zu möglichst gestern die zweite Strafkammer des Landgerichts III . Wenn ihm noch eine besondere Vergütung für Verkäufe und Ver­willigen müßten gegen den Terrorismus Killermann angeflagt. zahlreichen Verkäufen anzuspornen. der organisierten Arbeiter geschützt werden. Am frühen Morgen des 13. September 1911 ereignete sich an Das Urteil lautete auf einen Monat Gefängnis. der Ecke der Mommsen- und Wielandstraße ein schweres Auto­

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Durch ein Auto zerquetscht.

Die Revision der Kolonialgesellschaft gegen das recht bedenk liche Urteil wurde vom Reichsgericht zurückgewiesen.

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