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Tacht man darüber, weil man weiß, daß außerhalb des Sperre 1stämme. Eine französische Kolonne vertrieb am 31. Dezember gebietes umfangreiche Milchangebote gemacht wurden, die gar nicht mehr berücksichtigt werden konnten.

In ihrer Wut laffen nun die Zentrumsbauern den Terror in einer Weise spielen, wie er bis jetzt noch selten beobachtet wurde. Dem Bürgermeister in Waafirchen wurden über 200 Liter Milch ausgeschütiet, einer Witwe Schaftnach wurde der Wagen umgeworfen. Das gleiche geschah am zweiten Tage auch dem borgenannten Bürgermeister, dann wurden ihm nicht nur die Fenster seiner Anwesens eingeschlagen, sondern auch seine Milchkühlanlage ruiniert. In Darching   haben die fanati­fierten Bauern die städtische Wasserleitung abgesperrt, damit die Bauern die Milch nicht fühlen können. In der Nähe von Dachau  

swurden einem Gutsbesiker über Nacht die Euter der jämtlichen

Kühe mit Terpentinöl bestrichen, um die Milch wegen ihres starten Geruchs ungenießbar zu machen.

Und kein Gendarm, fein Staatsanwalt rührt sich, um diesem Terror Einhalt zu tun, und die Zentrumspresse, die sich bei gewerk schaftlichen Kämpfen über den Terrorismus" der Arbeiterschaft nicht genug entrüsten kann, hat für diese Leistungen kein Wort der Entrüstung.

,, Moraltheologie".

Unter den Ordensverleihungen, die diesmal in Bayern  aus Anlaß des Neujahrsfestes ergangen find, fällt die Verleihung des Michaelsordens 3. Klasse an den Würzburger   Theologieprofessor Franz Adam Göpfert besonders auf. Das Hauptwerk dieses Ge­Lehrten" ist seine dreibändige Moraltheologie", ein Buch, für das er von der Kirche bereits vor einigen Jahren mit dem Titel eines päpstlichen Hausprälaten und nunmehr unter der Aera Hertling auch von staatswegen mit einem hohen Orden belohnt worden ist. Eine der köstlichsten Stellen in diesem Werke ist die folgende:

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Es ist verboten, dem Teufel neugierige Fragen vorzulegen, und es wäre eine schwere Sünde, sich mit dem Satan im Falle einer Besessenheit in ein längeres Gespräch einzulassen; dagegen ist es probabilius, nur lägliche Sünde, ihm nur die eine oder andere neugierige Frage vorzulegen."( 2. Aufl. Bd. I, S. 440.)

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Da es doch nur eine läßliche" Sünde ist und wir gerne a bissel fündigen, haben wir große Lust, dem Teufel die neugierige Frage vorzulegen, aus welchen Gründen der Herr Hausprälat eine staat liche Auszeichnung erhalten hat, obwohl in demselben Werke die Rechte des Staates von ihm in höchst sonderbarer Weise behandelt werden. So z. B. im 2. Band auf S. 270: Dagegen tann man es nicht als ungerechtes( wenn auch unerlaubtes) Mittel ansehen, wenn jemand, um der Steuer oder dem Zoll zu entgehen, Mangel an Zeit vorschüßt, ernstlich be­hauptet oder beschwört, er habe nichts Steuerpflichtiges, oder wenn er auf Fragen sagt, man habe nichts zu deklarieren; es liegt auch feine Ungerechtigkeit vor, wenn der Steuerbeamte die fehlende Summe ersetzen müßte; denn das hat er seiner eigenen Nach­lässigkeit und Leichtgläubigkeit zuzuschreiben."

Die Dekoration eines Universitätsprofessors der Moral, der so etwas lehrt und schreibt, mit einem höheren Orden ist wirklich charakteristisch für die Verhältnisse, die in Bayern   heute herrschen.

Sozialdemokratische Arbeiterfürsorge. Unter dieser Ueberschrift geht folgende Schwindelnotiz durch bie bürgerliche Presse:

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Interessant dürfte es aber sein, wie die Sozialdemo­fratie ihre weltbekannte Arbeiterfürsorge mit dem Verhalten in Einklang bringen kann, das sie gelegentlich des vorjährigen Streits bei der Aktiengesellschaft für Fabritation von Eisen bahnmaterial( vorm. Lüders) in Görlik" anzuwenden beliebte. Dort müssen nämlich die Arbeiter die Streitunter stüßung, die sie während der 16 Wochen, die der Ausstand dauerte, erhalten haben, auf eller und Pfennig zu ridzahlen, d. h. also, die Arbeiter, die zum großen Teile widerwillig und nur unter dem Zivange der roten Freiheitsfahne mitstreiften, haben während der 16 Wochen überhaupt nichts

verdient."

Auf den Blödsinn, die Sozialdemokratie mit dem Streit in Verbindung zu bringen, brauchen wir nicht einzugehen. Festgestellt fei nur, daß an dem achtzehnwöchigen Streit in Görlit nicht nur die freien. Gewerkschaften, sondern auch Hirsch- Dunderſche Gewerkvereine und eine Anzahl Mitglieder christlicher Gewerk­vereine beteiligt waren. Die Behauptung aber, daß die am Streit beteiligten Arbeiter die Streikunterstützung auf Heller und Pfennig zurückzahlen müßten, ist eine Lüge. Die freien Gewerkschaften haben weder in diesem noch in sonst einem Falle von ihren Mit gliedern die Zurüdzahlung auch nur eines Pfennigs Streifunter­stüßung verlangt; auch ist niemals freiwillig die Streitunter ftüßung zurüdgezahlt worden, so daß selbst jedes Mißverständnis ausgeschlossen und die Behauptung der Notiz als eine aus den Fingern gesogene Verleumdung der Gewerkschaften gelten muß. Die Arbeiter, die seinerzeit in Görlitz   streitten, haben zu der Streitunterstübung des Verbandes noch 3 M. pro Woche Lofalzuschlag bekommen; ferner ist den Streifenden von den freien Gewerkschaften zum Quartalswechsel am 1. Juli und 1. Of tober ein Mietszuschuß von 10 M. gewährt worden. Auch diese beiden Zuschüsse brauchen nicht zurückgezahlt zu werden. Die Verleumdung fennzeichnet sich als solche recht deutlich dadurch, daß fie bisher in der Presse des Görlizer Bezirks nicht zu finden war. Dort tennt man eben die Sachlage.

etwa 300 Marokkaner aus der Wüste Karkos bei Mogador, doch signalisierten zivei Militärflieger, die das Tagirdirttal überwachen, drei Tage später, daß die Aufständischen sich dem Lager der Franzosen   bis auf zwei Kilometer genähert hätten. Infolge der Unruhen wurde am 30. Dezember in Mogador der Belagerungszustand verhängt, am 2. Januar wurde er jedoch wieder aufgehoben.

Portugal  . Ministerkrise.

Soziales.

Gegen Ausbeutung der Mufiferlehrlinge.

Der Kapellmeister Henning hatte früher schon in verschiedenen Städten, so auch im Osten der Monarchie und zuletzt in Nauen   bei Berlin  , Musikunternehmen, die er Fortbildungsanstalten für Militär­musiker nannte. Er hatte auch im Laufe der Zeit von den ver schiedensten Behörden Kunstscheine erhalten. Zur Nauener Zeit ging nun der Allgemeine Musikerverband gegen ihn vor, der das Institut als eines derjenigen ansah, die nur das Musikerproletariat vermehrten. Darauf ließ ihm der Regierungspräsident zu Pots­Lissabon, 5. Januar. Ministerpräsident Duarte Zeite dam eröffnen, daß er den Kunstschein nicht mehr bekommen würde. hat dem Präsidenten Arriaga die Demiffion des Kabi- Senning wandte sich dann nach Weſtfalen und ſezte ſein Unter­netts angeboten, die vom Präsidenten angenommen wurde. nehmen in Hagen   fort. Die Polizeiverwaltung von Hagen   trat Arriaga hat den Führer der Evolutionspartei Almeida dem Justitut von vornherein mit Mißtrauen entgegen und warnte mit der Bildung des neuen Kabinetts betraut. davor. Sie sah es als ein gewerbliches Unternehmen an und er­Almeida ist der Führer der konservativen Richtung der ließ an Henning eine polizeiliche Verfügung, wodurch sie auf republikanischen Partei und steht als solcher im scharfen Gegen- Grund des§ 126b der Gewerbeordnung forderte, daß H. die Lehr­satz zu dem Haupt der Demokraten, Costa. Da er über berträge seiner damals bei ihm, neben 10 schon Ausgelernten, be­feine ausreichende Majorität in der Kammer verfügt, dürfte schäftigten 15 Lehrlinge einreiche, damit kontrolliert werden fönne, ob sie den Vorschriften der Gewerbeordnung entsprächen. seine Regierung kaum von langem Bestand sein.

China  .

Menternde Soldaten.

Henning klagte beim Bezirksausschuß zu Arnsberg   und bestritt, dazu verpflichtet zu sein. Er machte geltend, sein Institut diene erstens höheren Kunstinteressen und sei zweitens eine musikalische Tschifu, 6. Januar.  ( Meldung der Petersburger Telegraphen- Unterrichtsanstalt. Der Bezirksausschuß entschied, daß das Unter Agentur".) Infolge von Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung des nehmen als gewerbliches angesehen werden müsse. Von 25 Mit. Soldes fam es hier zu schweren Ausschreitugen der gliedern der Kapelle seien 15 Lehrlinge, und diese Soldaten, die in den Straßen schossen. Es wurden 32 Leute Kapelle führe nicht nur Konzerte aus, sondern spiele auch bei getötet und der General in schwer verwundet. Mehrere Leichenparaden, Schüßenfesten und Bällen von Vereinen. Daraus chinesische Barken wurden geplündert und einige Häuser in Brand beziehe der Kapellmeister seine Einnahmen, also auch aus Veran­staltungen minderer Musik, und nicht etwa aus Unterrichtsgeldern geſtedt. Amerika. von Musikschülern. Abgesehen von den Unterweisungen vorher lernten die Lehrlinge bei diesen, dem Kläger   vom Publikum bezahl ten Musiken, also lehrlingsmäßig. Das Institut unterfalle des­halb den Bestimmungen der Gewerbeordnung und die Lehrverträge müßten eingereicht werden.

Die Panamakanal  - Frage.

Washington  , 6. Januar. Zwar hat Präsident Taft sich gewillt erklärt, die Frage der Panamatanalzölle einem Schiedsspruch zu unterwerfen, doch wurde heute bekannt, Das Oberverwaltungsgericht wies dieser Tage als lehte Instanz daß er nicht dafür ist, die Frage dem Schiedsgerichtshof im Haag die Klage.'s endgültig ab. Es ging von der prinzipiellen Auf­zu überweisen. Wie es heißt, zieht er die Ernennung einer fassung aus, daß ein Institut, das zu einem erheblichen Teile auch Sonderkommission vor, die aus Amerikanern und Eng- die Erzielung von Gewinn durch Veranstaltung von Musik ohne ländern in gleicher Zahl bestehen würde. Taft soll auch privatim tünstlerisches Interesse bezwecke, zum mindesten insofern ein der seiner Ansicht dahin Ausdrud gegeben haben, daß im Haag ganz Reichsgewerbeordnung unterliegendes gewerbliches Unternehmen sei. Europa   gegen die Vereinigten Staaten sein Unter Anwendung des Prinzips auf den vorliegenden Fall erachtete würde. Der Umstand, daß ganz Europa   an der Zollfrage inter  - das Gericht die Einforderung der Lehrverträge durch die Polizei essiert sei, werde auf den Schiedsgerichtshof einen gewaltigen für gerechtfertigt. moralischen Druck ausüben.

Aus der Partei.

Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

Ein gerichtliches Nachspiel zum Grubenunglück auf der Zeche Osterfeld.

sich am Samstag der Vorsitzende des Steigerverbandes, Werner, Wegen Beleidigung der Reviersteiger von Zeche Osterfeld hatte vor dem Schöffengericht in Bochum   zu verantworten. Werner hatte in einem im Bochumer Boltsblatt" ver­öffentlichten Artikel die Zustände auf jener Beche geschildert, die als dirette oder indirekte Ursache des Unglücks zu betrachten feien: Große Ueberanstrengung der Steiger durch strafweise Doppel- und leberschichten, bei Minderförderung strafweisen Extradienst an der Besebant bei unreiner Kohle, Uebermüdung, ungenügende Kontrolle der Wetter. In diesem Zusammenhang war von modernem Stla­ventum gesprochen worden.( Die Gutehoffnungshütte, die Befizerin der Zeche Osterfeld, ist durch ihr rücksichtsloses Vorgehen gegenüber ihren organifierten Hütten- und Grubenbeamten ganz besonders be­tannt geworden.)

Dem Lehrlingsunwesen im Musikergewerbe ließe sich auf dem eingeschlagenen Wege in etwas entgegentreten.

Aus der Frauenbewegung.

Zur Frage der Arbeitslosenfürsorge hat die Borstandschaft des Bayerischen Städtetages, die Organi sation der unmittelbaren Städte Bayerns  , an das Ministeriume eine Eingabe gerichtet, über die das Städtische Nachrichtenamt in Nürnberg   einiges mitteilt. Wie die Eingabe betont, besteht in den Kreisen der Vertreter der unmittelbaren Städte völlige Einig wendigste Aufgabe sei, die die Sozialpolitik in ihrer weiteren Ent­feit darüber, daß die Arbeitslosenfürsorge die wichtigste und not­widelung zu lösen habe. In erster Linie sei die Arbeitslosigkeit durch Schaffung von Arbeits gelegenheit zu bekämpfen. Dabei dürfe der Staat den Städten seine Mitwirkung nicht versagen. Vielen Arbeitslosen könnte durch Bereitstellung von Winterarbeiten geholfen werden. Da die Verschiebung von Arbeiten auf die Zeiten größerer Arbeitslosigkeit erhebliche Mehrkosten verursache, wolle die Regierung vom Landtag Mittel bereitstellen lassen, aus denen die Mehrkosten in den einzelnen Verwaltungszweigen gedeckt werden können. Daneben müsse aber auch für ein einheitliches Wirtschaftsgebiet, wie es das Deutsche Reich sei, eine Arbeits­losenversicherung geschaffen werden, in welcher Richtung die Re gierung beim Bundesrat die erforderlichen Schritte tun wolle. Während sonst die Zechenverwaltungen bei jeder Gelegenheit Jedenfalls könne es nicht Sache der Gemeinden sein, die Versiche mit ebenso umfangreichen wie trampfhaften Berichtigungen aufzurung allein durchzuführen. Sollte das Reich untätig bleiben, so warten pflegen, waren es diesmal die Steiger, in deren Interesse müsse ein Reichs- oder Landesgesetz erlassen werden, das es den der Artikel in erster Linie geschrieben worden war, die mit einer Gemeinden ermöglicht, freiwillig und unter staatlicher Zuschuß­Berichtigung aufwarteten. Werner behandelte in einem weiteren leistung Fürsorgeeinrichtungen gegen Arbeitslosigkeit zu schaffen Artikel diese Berichtigungen und hob hervor, daß der Druck auf auf der Grundlage, daß Arbeiter und Unternehmer zwangsweise den Zechen ein so großer sei, daß dadurch die Steiger zu un- und mit Pflichtbeiträgen diesen Einrichtungen beizutreten haben. richtigen Berichtigungen und somit zur Unmoral gezwungen würden. Es ist also immer noch das alte Spiel, nach dem seit Jahren Reich, Darauf flagten 21 Steiger gegen Werner wegen Beleidigung. Staat und Gemeinden das Problem behandeln: Hannemann, geh Staatsanwalt und Gericht hatten ein öffentliches Interesse als von du boran! liegend erachtet. Und siehe da, die vier von der Verteidigung ge= ladenen Steiger sagten nach mancherlei Verlegenheiten aus, daß sie nicht wüßten, wodurch sie sich eigentlich beleidigt fühlten. Zwei fagten, daß sie die Berichtigung bezw. den Strafantrag für nötig gehalten, weil sie sonst in den Berdacht hätten kommen können, daß fie die Zuträger Werners gewesen seien. Der Steiger Schäfer, In ihrem Organ Frauenstimmrecht" versucht Anita Augs­der bei dem Unglüd schwer verlegt worden ist, sagte auf die Frage, purg eine Klärung" über die Motive, die für die Aenderung des wer denn die Berichtigung aufgesetzt habe, nach einigem Bögern,§ 3 der Sagungen des Frauenstimmrechtsverbandes maßgebend ge­das habe er sozusagen allein gemacht, nachdem sein Bruder ins wesen wären. Anita Augspurg   hat auf der Weimarer Beiratssitung Krankenhaus gekommen und ihm gesagt habe, daß er sich das" selbst den Antrag gestellt, eine Aenderung dahin herbeizuführen, nicht gefallen lassen dürfe. Alle sagten, daß das strafweise Ver- daß der Verband nicht mehr das allgemeine, gleiche, geheime, fahren von Doppelschichten und an der Lejebant teine Strafe sei, Schäfer sagte jogar, es sei sehr interessant. direkte, aktive und passive Wahlrecht, sondern nur das persönlich Damit im Ernstfalle" einmal alles flappt", so wird ums be- Das war selbst dem Vorsitzenden zuviel, der zwar diese Maß- auszuübende, gleiche Wahlrecht für Frauen" erstrebe. Die gc­richtet, besteht für das Infanterieregiment Nr. 93 in Dessau   die Vor- nahmen für ganz selbstverständlich hielt, weil sie doch im Interesse plante Aenderung ist für Augspurg   notwendig, um dem Grundsah schrift, fämtliche Musketiere müssen das Abendbrot, mit einer des Betriebes lägen, der aber meinte, daß sie doch immerhin als der parteipolitischen Neutralität des Bundes besser Genüge zu Schürze angetan, im Empfang nehmen. Als am 29. Oktober Strafe anzusehen seien. Und auch der Amtsanwalt kam einem leisten. Eine Opposition innerhalb des Verbandes behauptete, vorigen Jahres Abendbrot und Raffee an die Mannschaften verteilt 3eugen, der sich abmühte, glauben zu machen, daß diese ent- die Verfassung des Verbandes enthalte einen inneren Widerspruch, wurde, glaubte der Musketier Brinkmann von der 9. Kompagnie würdigende Behandlung nicht als solche oder als Strafe aufgefaßt sie erkläre auf der einen Seite parteipolitische Neutralität, auf feine Portion auch einmal ohne Schürze in Empfang nehmen zu würde, zu Hilfe, indem er sagte: Na, eine Strafe sei es ja wohl, der anderen stelle sie selbst eine parteipolitische Wahlrechts­fönnen. Als der Unteroffizier diese Buchtlojigleit" erblidte, jagte aber es läge doch im Intereſſe des Unternehmers, der konkurrenzforderung. Dem sei nun dadurch entsprochen, daß die Forderung er Br. weg mit der Aufforderung, ordnungsgemäß mit der Schürze er Br. weg mit der Aufforderung, ordnungsgemäß mit der Schürze fähig bleiben wolle. Bei der Vernehmung eines anderen Zeugen forderung. Dem sei nun dadurch entsprochen, daß die Forderung anzutreten. Br. nahm die Aufforderung aber nicht ernst, er ging über den gleichen Punkt entdeckte der Vorsitzende sogar, daß doch des Reichstagswahlrechts nur dem Wortlaut nach geändert, ihr in die Kantine, holte sich einen Bratisch und lehrte dann zurüd, um auch der pädagogische Wert solcher Maßnahmen beachtet werden Sinn aber in anderem Wortlaut vollinhaltlich erhalten bleibe". allerdings wieder ohne Schürze, seine Semmeln und Kaffee müsse.. Die Oppositionsdamen befunden damit eine höchst merkwürdige in Empfang zu nehmen. Der Unteroffizier erwischte ihn wieder und Einer der Zeugen, der die Sache der Berichtigung und des Auffassung. Steckt in der neuen Fassung des§ 3 wirklich noch die nun hatte das militärische Verbrechen" bereits starke Dimensionen Strafantrages in die Hand genommen, mußte zugeben, daß er alte Forderung des Reichstagswahlrechts, wie soll die bloße Form­angenommen. Es folgte eine Auflage wegen Ungehorsam gegen vorher mit einem Vorgesetzten über die Sache gesprochen, daß änderung den gerügten Widerspruch zwischen parteipolitischer Neu­einen Befehl in Dienstfachen und Beharrens im Ungebor dieser ihm den Entwurf für die Berichtigung gemacht und daß der tralität und parteipolitischer Forderung auflösen? Wir haben sam vor versammelter Mannschaft. Um dem Gesetz Betriebsinspektor ihm gesagt habe, es sei der Zechenverwaltung zwar genug Mangel an politischem Verständnis, politischer Klar­Genüge zu leisten, wurde der Attentäter gegen die Disziplin von angenehm, wenn etwas geschähe. dem Halleschen Kriegsgericht zu der niedright auräffigen rechtlerinnen gefunden, aber für so einfältig tönnen wir die heit, Entschiedenheit und Logit unter den bürgerlichen Frauen­Oppositionellen" doch nicht halten, daß sie durch eine bloße Na mensänderung dem Einwand parteipolitischer Bindung bc­gegnen wollen! Die Frauen, die seit langem auf eine Aenderung

Schürzendisziplin.

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Strafe von 43 Tagen Gefängnis verurteilt.

band austreten sollten, hielt der Vorsitzende für durchaus erklärlich. Auch das Verlangen der Zeche, daß die Steiger aus dem Ver­Its ein zweiter Zeuge der Frage des Verteidigers, weshalb er aus dem Verband ausgetreten sei, ausweichen wollte, sagte der Vor­sitzende zu dem Zeugen, er nehme ohne weiteres an, daß ihm der

Logik.

Werber für die französische   Fremdenlegion. Die Polizei hat gestern fünf Franzosen festgenommen, darunter austritt nahegelegt worden sei. Das gab dem Zeugen den Mut, des§ 3 und auf eine Verständigung mit den beiden( schlesischen eine Frau, die Werber für die Fremdenlegion waren. Die Werber zu sagen:" Wir sind ausgetreten, weil wir mußten!"- Obwohl und westdeutschen) reaktionären Frauenstimmrechtsgruppen drän­durchzogen als Seifen- und Barfümeriehändler hausierend Elsaß die Richtigkeit der tatsächlichen Angaben des ersten Artikels im Lothringen   und hatten in letzter Zeit ihr Absteigequartier in einer wesentlichen erwiesen worden ist, obwohl insbesondere erwiesen gen, verbinden andere Absichten mit dem angeblich so harmlosen Mezzer Wirtschaft. Sie boten deutschen Wehrpflichtigen 350 Fr. an, und vom Gericht und Amtsanwalt als wahr unterstellt wurde, daß Namenswechsel. Die neue Formel entspricht höchstens den Forde wenn sie sich verpflichteten, mit ihnen nach Frankreich   zu fahren und die beregten Maßregeln eine Strafe, daß der Austritt aus dem rungen des allgemeinen, gleichen, aktiven und passiven Wahlrechts; fich den nächsten Werbebureau zu stellen. Verband erzwungen, daß die Berichtigungen mit Hilfe von Zechen- wo bleibt aber das geheime und direkte? Alle Vorwürfe der Ver­beamten zustandegekommen, hielt das Gericht dennoch eine Beleidi- leumdung" vermögen es nicht hinwegzuleugnen, daß die Aenderung gung für vorliegend. Unter Versagung des Schußes des§ 193 tatsächlich als Verschleierung, Kompromiß und ein Schritt auf ( Werner war in den Berichtigungen angegriffen worden) verurteilte dem Wege zur Reaktion bezeichnet werden muß und auch beab= es Werner nach ganz kurzer Beratung dem Antrage des Amtsanwalts sichtigt worden ist. Gericht den Antrag der Verteidigung auf Ladung des Fahrsteigers gemäß zu 50 M. Geldstrafe. Es mag noch bemerkt werden, daß das und des Betriebsinspektors, die über ihre Mitwirkung an der Be­richtigung wie über die Kosten des von einem Rechtsanwalt ange­fertigten Strafantrages und ferner über die Mitwirkung der Preß­zentrale des Zechenverbandes aussagen follten, abgelehnt hat. Gegen das Urteil ist Berufung eingelegt.

frankreich  .

Die Kämpfe in Marokko  .

Paris  , 6. Januar. Zu dem neuerdings in der Gegend von Mogador ausgebrochenen Aufstande der na rokkanischen Stämme mieldet die Agence Savas", daß El Hiba   seinen Stellvertreter mit etwa drei bis viertausend Mann zu dem Kaid Anflus entsandt habe. Die Aufständischen lagerten im Gebiet der Mestufa­

Augspurg ihre im Novemberheit des Frauenstimmrechts" gegen Im übrigen konstatieren wir mit Vergnügen, daß Anita den Vorwärts" und frühere Witglieder des Verbandes, die den Rückschritt des Verbandes nicht mitmachten, erhobenen Anwürfe trot unserer Aufforderung nicht im mindesten zu beweisen versucht. Auch das ist uns Antwort genug.