Eine schivere Ratastrophe hat sich Mittwoch früh in der
Der als Zeuge bernommene Geschäftsführer befundete, die J auf 100 m. ermäßigt, sodaß das Urteil auf eine Gesamtstrafe von Klägerin habe sich geweigert, ihre Arbeiten zu verrichten. Auch 130 M. lautete. habe sie die Papiere und mithin ihre Entlassung gefordert. Die Klägerin bestritt dies ganz entschieden. Der Beklagte habe sie Harte Konkurrenzklausel in der Elektrizitätsbranche. vielmehr entlassen. Auch habe er gesagt, er ivolle mit den Weibern Der Ingenieur P. in Charlottenburg trat am 1. Februar 1901 Via del Tritone in Rom zugetragen. Aus bisher unnichts mehr zu tun haben, engagiere sich vielmehr einen Haus- in die Dienste der Aktiengesellschaft Kabelwerk Wilhelminenhof in bekannter Ursache stürzte eine große Mauer zusammen und diener. Der Beklagte verpflichtete sich, im Vergleichswege 10 M. Berlin gegen ein Gehalt von 375 M. monatlich. Sein Dienstvertrag fiel auf die hintere Seite eines benachbarten Hauses. Das an die Klägerin zu zahlen. Diese nahm dann die Klage zurück. 3. Bei der Zubereitung von Blumenkohl kam es in einer enthielt eine Konkurrenzklausel dahin, daß er drei Jahre nach Be- Haus kam dadurch zum Einsturz und begrub eine Anzahl Restaurationsküche zu einem Streit zwischen den beiden Angestellten, endigung des Vertrags in Deutschland und einer Anzahl anderen Personen unter sich. Die Rettungsarbeiten, zu denen Militär der mit der Entlassung der beschäftigten Mamsell endete. Aus europäischen Staaten weder selbständig, noch als Agent, Handlungs zur Hilfeleistung hinzugezogen wurde, gestalteten sich sehr diesem Grunde klagte Frl. S. gegen Frau Kunze als Inhaberin gehilfe oder Vertreter für ein Unternehmen tätig werden durfte, schwierig. Aus den Trümmern des Hauses wurden vier eines Weinrestaurants mit Nachtbetrieb. Die Klägerin forderte das sich mit der Kabelfabrikation beschäftigt. Im Zuwiderhand- Schwerverwundete und elf Tote ausgegraben. Es einen Restlohn in Höhe von 11 M. wegen Nichteinhaltung der ver- lungsfalle sollte P. in eine Vertragsstrafe von 10 000 m. verfallen steht noch nicht fest, ob damit die Liste der Verunglückten ercinbarten dreitägigen Kündigungsfrist. Die Beklagte gab an, die und für jedes weitere mit Konkurrenztätigkeit begonnene Viertel- fchöpft ist. Klägerin hätte ihren Anordnungen nicht Folge geleistet. Sie hätte jahr je 3000 M. Strafe zahlen. Im März 1908 trat B. als OberBlumenkohl zum Garnieren zubereiten sollen, habe ihn aber zur ingenieur in die Dienste der Bergmann- Elektrizitätswerke, einer Suppe verwandt. Auch sei sie mit einem anderen Mädchen in Streit geraten und habe dann die Papiere gefordert. Auch hier Konkurrenzfirma. Das Kabelwerk Wilhelminenhof erhob darauf schlossen die Parteien einen Vergleich, nach dem sich die Beklagte Klage gegen P. auf Unterlassung dieser Tätigkeit während der Zeit verpflichtete, 9,10 M. an die Klägerin zu zahlen. bis zum 1. März 1911 und ist mit diesem Anspruch auch in allen drei Instanzen durchgedrungen. In Vollstreckung dieses Urteils ist P. durch Beschluß des Kammergerichts zu einer fistalischen Strafe von 800 m. verurteilt und darauf am 13. Dezember 1910 von den Bergmann- Werken entlassen worden. Im Juli 1911 strengte nun das Kabelwerk Wilhelminenhof eine neue Klage gegen P. an auf Zahlung von 43 000 M. Vertragsstrafe mit der Begründung: durch gefegt die erste Zuwiderhandlung seien 10 000 m. und weiter für elf Vierteljahre je 3000 M. Strafe verfallen.
-
60
Bedauerlich ist, daß die mißliche wirtschaftliche Lage der Gastwirtsgehilfinnen sie so oft zu einem Vergleich und damit zu einem Aufgeben eines Teils ihres Rechtes veranlaßt.
und Zentrumsleute.
Sturmfahrt eines englischen Kreuzers. Botschafters Reids von England nach New York brachte, hat auf Der englische Kreuzer Natal ", der die Leiche des amerikanischen Botschafters Reids von England nach New York brachte, hat auf seiner Fahrt von England nach Amerika einen furchtbaren Sturm zu bestehen gehabt. Nach der Erzählung der Offiziere hat nicht viel gefehlt, daß das Schiff während eines außerordentlich heftigen Nordweststurmes untergegangen wäre. Der Kreuzer war bei seiner Ankunft in New York Laum noch wieder zuerkennen.
Sämtliche Ma sten waren über Bord worden. Der Apparat für drahtlose Telegraphie Ein Teil der Backbordseite war var zerstört worden. vollkommen aufgerissen, die Scheinwerfer waren zertrümmert, zwei Geschüße find verloren gegangen, verschiedene Panzerplatten wurden abgelöst. Aus dem Kielraum des Schiffes mußte eine ungeheure Wassermenge herausgepumpt werden.
Der christlich- nationale Krankenkassenverband, der sich„ Gesamtverband deutscher Krankenkassen" nennt( das sieht netter aus, wenn's auch unlauterer Wettbewerb ist), hielt in Essen Das Landgericht III Berlin hat die Klage abgewiesen, weil die am 1. Januar seine erste Mitgliederversammlung ab. Der Verband Klägerin, nachdem sie auf Erfüllung geflagt, nicht mehr die Ver foll Kassen mit annähernd einer halben Million Mitglieder um- tragsstrafe begehren könne. Dagegen hat das Kammergericht den fassen und gibt am 30. Januar die erste Nummer seiner Vereins- Klageanspruch dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und zur zeitschrift heraus. Vorsitzender des Verbandes wurde der mit Begründung ausgeführt: Es ist bereits im Vorprozeß auch vom Auch der Hapag- Dampfer" Präsident Lincoln" hatte auf seiner Aemtern noch nicht genug gesegnete Reichstagsabgeornete Behrens, Reichsgericht angenommen worden, daß die Konkurrenzklausel im Fahrt von New York nach Plymouth einen furchtbaren Geschäftsführer Beder- Berlin. Die weiteren Vorstandsmitglieder vorliegenden Falle nicht gegen die guten Sitten verstößt. Eine un- Sturm zu überstehen. Alles, was nicht niet- und nagelfest war, find Unternehmer, sowie eine Anzahl christlicher Gewerkschaftler billige Erschwerung des Fortkommens des Angeklagten liegt nicht ist von den Wellen über Bord geschwemmt worden. Wie Unter ihnen als weißer Rabe der Hirsch vor. Wenn auch eine gewisse Härte in der Höhe der Strafe liegen der erste Deckoffizier, der seit 27 Jahren zur See fährt, berichtet, ist Dundersche Gewerkschaftsbeamte Gzieslik. Wie sich die Zeiten mag, so reicht doch die Bestimmung des§ 343 des Bürgerlichen der vergangene Freitag der schlimmste Tag in seiner ganzen ändern! Es ist noch nicht gar viele Jahre her, als im Kölner Gesetzbuchs, wonach der Richter die Strafe herabseßen kann, zum feemännischen Laufbahn gewesen. Kristallpalast eine mörderische Schlacht der Christlichen gegen die Schuße des Angeklagten vollkommen aus. Von einer die wirtschaftunter Führung Czieslife bersammelten Hirsch- Dunderschen ge- liche Existenz des Beklagten vernichtenden und deshalb unfittlichen schlagen wurde, bei welcher in dem von den Christlichen plötzlich Vertragsbestimmung ist deshalb nicht die Rede. Auf§ 340 des verdunkelten Saal Stuhlbeine und Biergläser blutige Arbeit Bürgerlichen Gesetzbuchs kann sich der Beklagte nicht berufen. Nur lieferten. Und heute Arm in Arm! Arme Hirsch- Dunderschen! wenn die Klägerin Erfüllung verlangt hat und solche von ihr anDamit nicht der Anschein einer heimlichen Pfründenwirtschaft genommen ist, kann sie nicht die Vertragsstrafe fordern. Die Anerwedt werde, sollte die nächste Mitgliederversammlung über die nahme des Landgerichts, daß die Klägerin durch ihren Klageantrag Höhe der Tagegelder für Vorstandssitungen usw. beschließen. Dieser und das rechtsträftige Urteil im Vorprozeß Erfüllung verlangt und Antrag des Zentrumsmannes Died nimmt sich sehr komisch aus. Deshalb jedenfalls ihr Wahlrecht erloschen sei, findet im Geseb keine Denn man weiß, daß der Rendant Meyer- Effen der Schaumeister Stüße. Der Beklagte hat den Vertrag nicht erfüllt. Er hat seine der neuen Vereinigung ist. Herr Meyer ist derjenige Herr, auf vertragswidrige Stellung bei den Bergmann- Werken vom 11. März dessen Betreiben ihm und anderen Beamten der Effener Ortsfrankenkasse ein kleines Vermögen von 50 000 M. referviert wurde, für den Fall, daß die Reichsversicherungsordnung Nachteile für diese Herren Beamten brächte.
Diefe Leute haben allerdings nötig, sich sorgfältig gegen den Verdacht zu schützen, daß sie eine Pfründenwirtschaft etablieren wollen.
Gerichts- Zeitung.
Umfangreiche Butterfälschungen.
1908 bis zum 13. Dezember 1910 beibehalten. Für diese Zeit hat der Beklagte die Vertragsstrafe verwirkt, das sind 43 000 M.Der vom Beklagten geltend gemachte Anspruch auf Herabsehung der Strafe nach§ 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs , weil sie unverhältnismäßig hoch sei, ist dem weiteren Verfahren über den Betrag des Klageanspruchs vorbehalten.
Das Reichsgericht hat Dienstag die Revision des Beklagten zurückgewiesen!( Aktenzeichen: III. 234/12.)
Bfui!
Immer standesgemäß.
In der Begründung der sozialdemokratischen Interpellation über den Wagenmangel im Reichstage wies Genosse önig u. a. auch darauf hin, daß im westlichen Deutschland einzelne Bahnhofswarteräume für die adligen Grundbesitzer der Umgegend reserviert sind, beinahe diefe Behauptung erscheint, im Lande der Junker ist jedoch gewöhnlichen Sterblichen aber verschlossen bleiben. So unglaublich nichts unmöglich. So weiß die Warendorfer Sundschau" aus dem finfteren Münsterlande zu berichten:
"
Mersch bei Drensteinfurt , 4. Januar. Ein Warteraum für Adelige ist hier eingerichtet worden. Als ich abends in den Warteraum erster und zweiter Klasse gehen wollte, fand ich ihn verschlossen. Ich fragte einen Beamten, was das zu bedeuten habe. Der Warteraum wird geöffnet, wenn die hohen Herrschaften erscheinen", erhielt ich zur Antwort. Der Beamte gab mir auch zu verstehen, daß mit „ hohen Herrschaften" der Freiherr bon NagelIttlingen, die Familie Graf von Merveldt und Freiherr von Ascheberg gemeint feien. Herr v. Nagel führe sofort Beschwerde, wenn ein anderer den Warteraum betrete. Um unangenehmen Beschwerden vorzubeugen, wurde daher der Warteraum nur auf. gefchlossen, wenn die hohen Herrschaften" erscheinen.
Aus
eine Anf
St
"
Wie man ein Mädel küßt!
einigten Staaten schickt man der Frankf. 3tg."
mit folgendem bedruckten Tert:
3t du, wie man ein Mädel küßt?
Auge vor ihr.
Absichten nicht mit
um Erlaubnis, ob du sie küssen darfst, merisch ins Auge.
Wegen öffentlicher Beleidigung in zwei Fällen ist am 13. Mai Es wäre ja auch ein Standal, wenn die hohen Herrschaften" vom Landgericht Dortmund der Bergmann Anton Kagmierczak zu Se . Hoheit Gutsbesizer Freiherr v. Nagel war früher lagen einer Anklage wegen wissentlicher Nahrungsmittelfälschung zu- 2 Wochen Gefängnis verurteilt worden. Er soll einmal vom Abortürassierleutnant in Münster - mit g- beliebigen Schulzes grunde, welche gestern in der Berufungsinstanz die sechste Straf- aus, einmal vom Garten aus je einem Arbeitswilligen, der vorüber- oder Müllers den Warteraum teilen müßten. Tammer des Landgerichts I beschäftigte. Angeklagt waren der ging, das Wort: Pfui! zugerufen und beide dadurch beleidigt haben. Butterhändler Ernst Schwanebeck und deffen Tochter Else Sch. Die Sein Verteidiger hatte in der Hauptverhandlung den Antrag gebeiden Angeklagten sind schon mehrfach wegen Butterfälschung ver- stellt, noch Zeugen darüber zu vernehmen, daß er den beiden Anurteilt worden, und zwar zuletzt noch im Jahre 1911 zu Geldstrafen beitswilligen jenes Wort nicht zugerufen habe. Das Landgericht bon 600 bezw. 300 W. Anscheinend brachten die Fälschungen jedoch hatte diesen Antrag abgelehnt. Auf die Revision des Angeklagten soviel ein, um die hohen Geldstrafen bezahlen zu können. Denn hob am Dienstag das Reichsgericht das Urteil wegen Beschränkung die Angeklagten sekten ihr Fälscherhandwerk ruhig fort. Bei einer der Verteidigung auf und verwies die Sache an das Landgericht neuerlichen Probeentnahme bei verschiedenen Butterhändlern, die zurück. von den Angeklagten garantiert reine Naturbutter" bezogen hatten, wurde festgestellt, daß diese mit 20 Broz. Margarine verfälscht war. Das Schöffengericht verurteilte Schwanebeck zu drei Monaten Gefängnis und 300 M. Geldstrafe, die Tochter zu 1000 M. Geldstrafe. In der Berufungsinstanz machte der Verteidiger für den Angeklagten Schwvanebed geltend, daß dieser bei seiner Tochter lediglich das Gnadenbrot erhalte und mit dem Geschäft, welches der Tochter gehöre, so gut wie gar nichts zu tun habe, so daß ihm gar nicht die Hauptverantwortung für die Fälschungen treffe. Das Gericht hielt diesen Beweis für erbracht und erkannte gegen Schwanebed unter Fortlassung der Gefängnisstrafe auf 300 m. Geldstrafe. Die Berufung der Tochter wurde verworfen. Dagegen blieb es bezüglich beider Angeklagten bei der vom Schöffengericht angeordneten Publikation des Urteils an den Anschlagsäulen.
-
,, Leo" als Zeuge.
Vor dem Sizungsjaal der 8. Straftammer des Landgerichts I bot sich gestern den Vorübergehenden ein etwas ungewöhnlicher Anblid. Unmittelbar vor der Eingangstür zum Sizungsfaal lag
Aus der Frauenbewegung.
D
Versammlungen- Veranstaltungen. Berein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Montag, den 13. Januar, 8 Uhr, in Kellers Neue Philharmonie, Stöpenicker Straße 97/97: Vortrag des Reichstagsabg. 2andsberg über: Steglig. Heute, Donnerstag, den 9. Januar, abends 8½ Uhr, beHeinrich von Kleist . Gäste, Männer und Frauen willkommen. ginnt bei Heizmann, Floraftr. 2, der Vortragszyklus der Genoffin W. Kähler. Üm zahlreichen und regelmäßigen Besuch dieser acht Vorträge ersucht Der Vorstand.
200
Aus aller Welt.
Der abnungslofe Pfarrberr.
Arg hineingefallen ist dieser Tage ein wettluftiger katholischer Geistlicher, der Stadtpfarrer Dr. Glaser aus Neustadt
-
Cu
und e
Lege Teicht zurü
pillit, ergreife mit deiner Rechten ihre Rechte hase ist es angebracht, einige Male zu seufzen. sanft zu, daß ihre rosenroten Lippen dich an
cinnern.
wird sie bei diesen Worten ihre Augen senken
linke Hand unter ihr Kinn und biege ihren Kopf Biehe fie sanft an dich.
Beeile dich nicht.
Starre in die Liebesglut, die in ihren Augen glimmt, Seufze noch einmal.
doch
Neige deinen Kopf dem ihren zu, bis deine Lippen warte! Stüsse sie nicht, bis du gewiß bist, daß sie den Antiseptischen Kau- Gummi der Firma X. Y. gebraucht, den einzigen Gummi, der das Küssen ungefährlich macht.
Wenn sie ein antiseptisches Gummi- Girl ist, dann füsse sie." Hoffentlich beherzigen alle Außsüchtigen strikte die Vorschriften Kleine Notizen.
eine mächtige deutsche Dogge, die zähnefletschend jeden Vorbeigehen- a. d. Haardt. In der Zeit des Streites um Zulassung der Jesuiten Mysteriöser Leichenfund. Bei dem Aufräumen der Branda den mißtrauisch musterte. Mancher machte nach dem Grundfaße, nach Deutschland wollte auch er sein Teil beitragen, um der Ein- stätte einer Heumiete auf dem Terrain des Gutes dazz Vorsicht der bessere Teil der Tapferfeit sei, einen großen Bogen wanderung der jesuitischen Schwarzröcke freie Bahn zu schaffen. ingen to alde bei Batlow, Kreis Oberbarnim , wurde Mittwoch um diesen eigenartigen Wächter. Leo", die Dogge, schien sich ihrer Anlaß zu seinem Eingreifen gab ihm eine Notiz der liberalen Neu- früh eine männliche und eine weibliche Leiche aufwichtigen Rolle ,. die sie als vorgeladene Zeugin spielen sollte, nicht städter Bürgerzeitung", in der behauptet wurde, daß die Moral- gefunden. Die lettere trug noch efte eines Strides um recht bewußt zu sein. Denn nach einer kleinen Weile legte sie sich theorie des Jesuiten Gury) erkläre, desertierte Soldaten den Hals. Es wird vermutet, daß die Toten aus dem derbruch gemütlich auf den Rüden, zappelte mit den Beinen in höchst respektstammen, dort ermordet, mittels Wagen nach der Fundstelle vidriger Weise und begann unter vergnügtem Grungen sich den brauchen nicht zurückzukehren, wenn feine Gelegen geschafft und hierauf zur Verdeckung des Verbrechens die Heumiete Güden zu„ schuppen". Während sich„ Leo", das eigentliche Korpus- beit zur Beichte vorhanden ist, wenn sie von zu schweren in Brand gesteckt wurde. delitti, in dieser Weise amüsierte, hatte sich seine Herrin, die Strafen bedroht werden, oder wenn der Krieg ein un- Tragischer Ausgang einer Liebe. In Stuttgart tötete am Schantwirtin Joa leder, in dem Sigungssaal wegen der von Leo" gerechter ist. Auch ist, sich durch Selbstverstümmelung Mittwoch morgen der 34jährige Schieferdecker Georg Gebhardt verübten Schandtaten zu verantworten und zwar handelte es sich oder Betrug der Aerzte dem Kriegsdienst zu entziehen, nicht seine Geliebte, die 35 Jahre alte Verkäuferin Anna a ß. gleich unt zwei Anklagen wegen fahrlässiger Körperverlegung. Die unbedingt ein Verbrechen, und man soll die jungen Leute, welche bender durch mehrere Revolverschüsse und berübte darauf selbstAngeklagte, die in der Joachimstraße eine Schankwirtschaft betreibt, sich auf diese Weise befreit haben, nicht beunruhigen, zumal morb hatte sich dadurch strafbar gemacht, daß sie trob einer von dem Automobilunglück. Ein Automobil der Ueberlandzentrale HohenPolizeipräsidenten ausgehenden Verfügung ihre bissige Dogge„ Leo" fie den Ermahnungen in dieser Sache doch nicht folgen würden. lohe- Dehringen geriet in der vergangenen Nacht auf noch nicht aufohne Maultorb hatte herumlaufen lassen. Diese Unterlassungssünde Diese freilich wenig patriotischen Geist verratende Auffassung des geklärte Weise vom Wege ab und überschlug sich in voller hatte zur Folge gehabt, daß eine Frau Betty Müller und ein Fräu- Jesuitenpaters deuchte dem Herrn Stadtpfarrer jegt, wo das Ben Fahrt, da der Führer des Wagens allzu scharf bremste. Ingenieur lein Chaja Stein von der Dogge überfallen und nicht unerheblich trum Regierungspartei ist und natürlich für alle nationalen Güter Heinrichs von der Ueberlandzentrale wurde sofort getötet, verlegt worden war. Das Schöffengericht hatte die Angeklagte zu eintritt, so unmöglich, daß er in dem klerifalen Pfälzer Kurier" Ingenieur Sercher erlitt Berlegungen am Rücken und einer Gesamtstrafe von 330 m. verurteilt. Gegen dieses Urteil einen blauen Lappen dafür aussette, wenn jemand in der Lage am Fuß. ein dritter Insasse wurde im Gesicht verlegt. legte die Verteidigung Berufung ein und bot gleichzeitig den Be- sei, nachzuweisen, daß Gurh jemals so hochberräterische Gedanken Mißernte in Kalifornien . Wie ein Telegramm aus Los Angelos weis dafür an, daß„ Leo" offenbar geneckt worden sei, da er sonst dem Sinne nach niedergeschrieben habe. Es scheint aber doch noch meldet, ist infolge der strengen Stälte die Zitronen- und ein ganz gutmütiges und keinesfalls biffiges Tier jei. Der Vor- Leute zu geben, die in der jesuitischen Morallehre belesener find, fünfte Teil zu retten ist. Der Schaden wird auf zwanzig Orangenernte vernichtet worden. Man glaubt, daß nur der jizende der Berufungsstraftammer, Geb. Justizrat Qu a st, machte die beantragte persönliche Ladung"" Leos davon abhängig, daß als der katholische Stadtpfarrer es zu sein glaubt. Am Tage des millionen Dollar geschäßt, wovon die Eisenbahnen einen " Leo" mit einem träftigen Maultorb versehen und an einer noch Ablaufs der Wette erschien in dem liberalen Blatte ein offener Brief Verlust von acht Millionen durch verminderte Frachteinnahmen fräftigeren Leberleine vorgeführt werde. Zum Beweise, daß Leo" an den Stadtpfarrer Dr. Glafer, in dem ein Abfazz aus der haben. ein gutmütiges Tier sei, wurde Leo dann auch in den Saal geführt, Moraltheologie des Gury, Regensburg 1850, Was die Freiherrnwürde kostet. Der österreichische Kaiser hat wo er zuerst die beiden Verteidiger mit vergnügtem Schwänzeln" S. 387 ff. zum Abbrud kam, der alle die in der ersten Notiz be- den Finanzier Siegmund Springer, der dem österreichischen beschnupperte. Am Richtertisch richtete er sich in seiner ganzen haupteten Auffaffungen Gurys fast wortwörtlich bekräftigt. Roten Kreuze vor furzem 500 000 kronen spendete, in den imponierenden Größe auf und ließ sich streicheln. Ebenso ließ er fich von den Zeugen ruhig anfaffen und klopfen, sodaß der Beweis bleiben, als den blauen Lappen herauszurücken. Vielleicht wird er Dem wettluftigen Pfarrer wird nun wohl nichts anderes übrig Freiherrnst and erhoben. Selbstmord aus Furcht vor Strafe. In Sannover erfchok fich nach dieser Richtung als gelungen angesehen werden mußte. Der bei dem unangenehmen Ausgang der Wette einen kleinen Trost Walter Brun in dem Dienstzimmer des Untersuchungsrichters am Mittwochnachmittag der 30jährige Präparator und Staufmann " Beuge Leo" wurde dann aber schleunigst wieder abgeführt, um zu verhindern, daß auch bei ihm die bekannte Hundeleidenschaft für die darin finden, daß die 100 Mart geopfert wurden zur Weiß- Landgerichtsrat Meister mit einer Browningpistole. Brun war Gden in die sichtbare Erscheinung treten würde. In der Sache waschung eines Schwarzen und Wohrenwäsche stets un des Berbrechens gegen das keimende Leben beschuldigt und stand felbst wurde die in einem Falle verhängte Geldstrafe von 300 m, dankbar ist,
17
feine Berhaftung bevor