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ber Petitionskommission überwiesen. Der Bürgermeister feilte fund für die Auskunfterteilung werden Gebühren nicht erhoben. Das 1 Der Angeklagle ist ein fleiner Dreifäfchoch mit recht unschuldig alsdann mit, daß im Jahre 1912 von der Gemeinde an Schulkinder Auskunftsbureau befindet sich Kreuzstr. 15( Expedition der Branden blickenden Kinderaugen, in den man nichts von verbrecherischer Vers 2929( Fluß-) Badekarten zu ermäßigten Preisen und an Kinder burger Zeitung" und des" Vorwärts") und ist geöffnet werktäglich wegenheit lesen konnte. Um so größere Ueberraschung rief es her unbemittelter Eltern 1400 Freifarten abgegeben worden sind. Von außer Mittwochs von 6-8 Uhr abends. bor , als der Vorsitzende dem vor dem Zeugentisch stehenden Knirps der erst im August erwirkten Ermäßigung für Erwachsene ist in­Spandau. ein recht umfangreiches Sündenregister vorhielt. Es ergab sich, folge der eingetretenen tühlen Witterung nur viermal Gebrauch gemacht worden. Diese Einrichtung soll jedoch in diesem Jahre Keine Freigabe der Säle zu Parteiversammlungen. Der bürger- daß der jugendliche Angeklagte mit einer wirklich affenartigen beibehalten und schon mit Beginn der Badezeit benutzt werden. liche Saalbefizerverein hat das Ersuchen der Lokalkommission, ihre Behendigkeit Diebstähle ausgeführt hatte, indem er von seiner In den Sachverständigenbeirat gegen Verunstaltung der Straßen Säle allen Parteien zur Verfügung zu stellen, abgelehnt. Die Saal- Schlaffammer aus an dem Sims, entlang an der Außenseite des und Plätze wurden der Gemeindeverordnete Kröbel und die Archi- befizer hatten sonderbarerweise ein Gesuch an den Stadtkomman- Hauses, in andere Wohnungen geklettert war. Diese Diebstähle teften Schent- Treptow und Baurat Königsberger- Adlershof gewählt. danten und den Oberbürgermeister gerichtet, ihre Säle allen Parteien verübte er mitten in der Nacht in tiefster Dunkelheit, so daß jeder Sodann fand es der Gemeindevorsteher überflüssigerweise für not- zur Verfügung stellen zu dürfen, ohne daß der Militärboykott über Fehltritt für ihn der sichere Tod bedeutete. In anderen Fällen wendig, die Gemeindevertretung öffentlich zu einer privaten ihr 20tal verhängt würde. Sie wollten der Militärbehörde von der fletterte er aus den Bodenluken auf das Dach hinaus und dann Kaisergeburtstagsfeier einzuladen. Die Neuwahl eines Abhaltung sozialdemokratischer Versammlungen vorher Anzeige er Schöffen für den infolge Ablaufes der Amisperiode ausscheiden- statten, damit den Soldaten das Betreten des Lokals an dem Tage fam. Die Diebstähle blieben lange Zeit hindurch völlig unauf­an der Außenseite der Häuser entlang, bis er an ein offenes Fenster den Chemikers Dr. Genz brachte dem nunmehr 72jährigen Herrn verboten werden könnte. Weiter wollten sie dementsprechende eine Genugtuung in Form der einstimmigen Wiederwahl. Blakate an den Eingängen des betreffenden Lokals geklärt, da die Schlösser der Wohnungen in Ordnung waren und bringen, wie es in anderen Garnisonen auch schon niemand auf den Gedanken kam, daß der Dieb von der Außen­gehandhabt wird, worin den Soldaten das Betreten des seite aus in eine im dritten oder vierten Stodwerk gelegene Woh­Lokals während der Versammlung untersagt wird. Der Stadt- nung gelangt sein konnte. Der Staatsanwalt beantragte gegen kommandant hat aber alle diese Vorschläge abgelehnt und die Frei- den geständigen Angeklagten 6 Wochen Gefängnis. Das Gericht gabe der Säle zu sozialdemokratischen Versammlungen wieder mit trug jedoch verständigerweise Bedenken, den Angeklagten zu ver­dem Militärbontott bedroht. Jetzt scheint daher auch die Courage urteilen, da erhebliche Zweifel darüber beständen, ob dieses Nacht­der Saalbefizer zu Ende zu sein und sie halten nunmehr ihren alten Beschluß aufrecht, wonach auch weiterhin feiner Partei die Säle wandeln nicht auf irgend einen dunklen Tricb zurückzuführen sei. zu politischen Versammlungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Außerdem sei es zweifelhaft, ob der geistig und körperlich sehr Hiergegen könnte ja auch die Partei nichts unternehmen, wenn, wie zurückgebliebene Angeklagte, der mit Vorliebe abenteuerliche bei der Reichstagswahl, alle Parteien ihre Versammlungen in Schmöker gelesen und sich jetzt in einer Fürsorgeanstalt befindet, Pichelsdorf abbalten müßten; aber der Beschluß hat ein die zur Erkenntnis der Strafbarkeit erforderliche Einsicht besessen großes Loch. Paifig, der Bächter des Roten Adler", ist aus habe. Das Urteil lautete deshalb auf Freisprechung. dem Saalbefizerverein ausgeschieden und stellt den bürgerlichen Barteien seinen großen Saal zur Verfügung. Die bürgerlichen Parteien können zu der Landtagswahl also ihre Versammlungen in Spandau abhalten, während die Sozialdemokratie ihre großen Ver­sammlungen nach Pichelsdorf verlegen muß. Die organisierte Arbeiterschaft wird sich mit dem Beschluß der Saalbefizer wohl schwerlich zufrieden geben.

Die Eingemeindungsfrage, über deren Ausgang wir in der Sonntagsnummer bereits eingehend im lokalen Teil berichtet haben, brachte einmal ausnahmsweise viel Redner auf den Plan. Von den 23 stimmberechtigten Teilnehmern äußerten sich 14 zu diesem Punkte, und fast ausnahmslos in zustimmendem Sinne. Von den Gegnern der Eingemeindung wurde lediglich die Not­wendigkeit dieses Schrittes bezweifelt und Bedenken geäußert, daß in einer großen Gemeinde die Außenbezirke eher vernachlässigt werden könnten, auch würden die Wünsche der einzelnen Bürger micht im selben Maße wie in der kleinen berücksichtigt werden. In namentlicher Abstimmung wurde mit allen gegen die Stimmen der Sommerzienräte Beermann und Graeß und des Herrn Weigand und der Stimmenthaltung des Bauunternehmers Gadegast be­schloffen: dem Antrage der Stadt Berlin vont 11. Dezember 1912 auf Ver­einigung der Landgemeinde Berlin - Treptolo mit der Stadt­gemeinde Berlin vorbehaltlich der zu vereinbaren den Bedingungen zuzustimmen".

Berfaultes Fleisch.

Einen groben Verstoß gegen die Gesundheit seiner Mitmenschen hat der Schlächtermeister Hermann Gebert aus Schwerin begangen, gegen den gestern die 3. Straftammer des Landgerichts I eine An­flage wegen wissentlichen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesc zu verhandeln hatte.

Als Bedingungen sind von einzelnen örtlichen Vereinen auf­gestellt und wurden zum Teil auch unverbindlich genannt solche, die sich auf Ausbau des Schulwesens, Hebung des Verkehrswesens und Ein Jugendheim als Stiftung zum Regierungsjubiläum des für die Uebergangszeit auf ein Grundsteuerprivileg sowie eine be­Der Angeklagte betreibt in Schwerin ein größeres Schlächierei fondere Deputation für Treptower Angelegenheiten beziehen. Cha- Kaifers soll hier errichtet werden. Eine von der Stadtverordneten- geschäft und versendet auch große Posten Fleisch nach außerhalb versammlung eingesetzte Kommission hat nunt in ratteristisch war, daß in der ausgiebigen Diskussion auf die im vor­Ge- und insbesondere nach Berlin . Da es sich um fast auffällig billiges den aus ablehnende Haltung der Kreis- und Provinzialbehörden nicht meinschaft mit dem Magistrat beschlossen, Stadtver- Fleisch handelte, ließen sich zahlreiche Berliner Fleischermeister ver= ordneten folgende Borlage zu unterbreiten: mäher eingegangen wurde, ein Zeichen, daß man allgemein das Für " Es sollen leiten, bei dem Angeklagten dieses billige Fleisch zu bestellen, 50 000 Mart aus and Wider der Eingemeindungsfrage selbst für wichtiger als diese entnommen und mit dieser Summe ein Grundstock zur Errichtung auf dem Lehrter Bahnhof ein Posten dieses billigen Fleisches be= den Ueberschüssen des laufenden Jahres welches zur Wurstfabrikation dienen sollte. Vor einiger Zeit wurde äußeren Widerstände betrachtete. Mit diesem ersten ernsten Schritt zur Vereinigung mit der eines Jugendheims Kaiser Wilhelms II." gebildet werden. Die schlagnahmt, weil es einen Duft" ausströmte, der schon den Bahn­Muttergemeinde dürfte die Gemeindevertretung dem Willen der Anstalt wird zu dienen haben der Sammlung der Jugend. beamten aufgefallen war. Der Polizeitierarzt Dr. Nickel stellte seit, überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung entsprochen haben. Ab- Mit der Anstalt kann unter Umständen ein Spielplag, ein Sport- daß es sich um völlig in Fäulnis übergegangenes Fleisch handelte, plaz, eine Waisenanstalt verbunden werden." Es soll also aus den dessen Genuß schwere gesundheitliche Schädigungen hervorgerufen gesehen davon, daß sich fünf Treptower Vereine in Eingaben an den Gemeindevorstand jezt im gleichen Sinne geäußert haben, hat Steuergroschen der arbeitenden Bevölkerung eine Einrichtung zur hätte. Das Gericht erkannte, weil die höchst gemeingefährliche dies ja die frühere Abstimmung der Bevölkerung anfäßlich der Rig- selbstverständlich plant man, das Jugendheim nur dem Jung- Schädigungen hätte führen können, auf 4 Monate Gefängnis sowie Bekämpfung der freien Jugendbewegung geschaffen werden, denn Sandlungsweise des Angeklagten zu den schwersten gesundheitlichen dorfer Anschlußfrage deutlich gezeigt. Und die drei Gemeindever­oponeten, die sich jest dem Anschluß widersetzten, haben als Erwählte deutschlandbund und anderen patriotischen Jugendvereinen zur Ber- Publikation im Lotalanzeiger" und der Allgemeinen Fleischer­der ersten Klasse ganze 9 Wähler hinter sich, während in der dritten fügung zu stellen. zeitung". Klasse allein unsere Parteigenossen bei den letzten Wahlen in den bier Wahlbezirken 1453 Wähler auf sich vereinigten. Die Durch­führung der nun angebahnten Eingemeindung kann selbst bei bal. biger Ueberwindung der Widerstände sich noch lange hinausziehen. Karlshorft.

Eine neue nebenamtliche Kreisschulinspektion Strausberg III ( Siz Herzfelde) ist jetzt vom Landrat eingerichtet worden. Derselben find die Schulorte Herzfelde , Hennidendorf, Rüdersdorf , Werlfee Grünheide( sämtlich in Niederbarnim ), Hohenstein, Klosterdorf, Garzau , Werder , Zinndorf, Ragel, Kienbaum, Rehfelde , Lichtenow, überwiesen worden. Zum Verwalter dieser neuen Inspektion ist der Pfarrer Mag Leist in Herzfelde ernannt. Bernau .

Gerichts- Zeitung.

Die berechtigten Interessen der Gewerkschaftspreffe.

Schutz vor Schuhleuten. Vor dem Schöffengericht in Hannover wurde am Sonnabend gegen zwei Kellner, Unverzagt und Mühlhaus, wegen angeblicher Das Reichsgericht hat am Freitag sich gegen das schablonen- Beleidigung, Widerstandes, Körperverlegung und Sachbeschädigung verhandelt. Die Verhandlung ergab neben interessanten Be hafte Absprechen berechtigter Interessen der Gewerkschaftspresse ge- ziehungen eines Polizeibeamten zu einer Bar", daß, abgesehen wendet. von einer unerheblichen Beleidigung, die Mühlhaus einem Polizei­beamten gegenüber begangen hatte, nicht die Angeklagten, sondern die Polizei auf die Anklagebant gehörten.

Mit den bereits mehrfach erwähnten Mißständen beim Verkauf des russischen Fleisches beschäftigte sich eine außerordentlich stark be­Wegen Beleidigung des Vorsitzenden des Düsseldorfer Schieds­suchte Versammlung der Einwohner von Karlshorst . Nicht nur Ar­beiterfrauen, sondern auch eine beträchtliche Anzahl bürgerlicher Frauen gerichtes, des Geh. Regierungsrats Bohle, und des Sachverständi­Die Angeklagten hatten die Bar zum Rodensteiner" besucht. waren erschienen, um gegen das Verhalten der Schlächtermeister am gen Dr. med. Pieper war vom Landgericht Essen a. R. am 25. April Drt den Käufern gegenüber zu protestieren. Nach einem beifällig 1912 der Redakteur des Bergknappen", Heinrich Imbusch , zu einer Bei der Bezahlung kam es zum Streit, weil mehr als getrunken be­aufgenommenen Referat des Genoffen Bergmann wurde mehrfach Geldstrafe verurteilt worden. Wiederholt war, nach der Darlegung zahlt werden sollte. Die Barbesizerin rief darauf ihren Schwager. zum Ausdruck gebracht, daß die Schlächtermeister nur bestrebt seien, im Urteil, ihm von Mitgliedern über die allzu patriarchalische derte die Angeklagten zur Bezahlung auf, gab sich als Polizei­Als solcher entpuppte sich der Kriminalschuhmann Najork. Gr for­Durch allerlei Mittel den Hausfrauen den Einkauf russischen Fleisches Art geklagt worden, wie die Arbeiter, die vor dem Schiedsgericht beamter aus, lehnte aber ab, sich zu legitimieren. Mühlhaus machte zu berefeln. Am Schluffe der Versammlung wurde folgender Reso- Düsseldorf ihr Recht suchen, vom Vorsitzenden behandelt wurden. Da cine als Beleidigung aufgefaßte Bemerkung über diesen polizeilichen lution einmütig zugestimmt: Die am 10. Januar in Restaurant Fürstenbad" tagende Ver- fich die Klagen wiederholten und er weiterhin von Mitgliedern Schwager. Es tamen dann der Oberwachmann Baumgarten und fammlung verurteilt aufs schärffte das Verhalten der hiesigen aufgefordert wurde, ihre Interessen wahrzunehmen, veranlaßte er noch zwei Schußleute ins Lokal, um die beiden Angeklagten nach der Schlächtermeister beim Verkauf des russischen Fleisches. Gleichzeitig einen jungen Studenten der Philosophie, R., in Begleitung eines Wache zu bringen. Auf dem Wege zur Wache mishandelte Najork nimmt sie mit Genugtuung davon Kenntnis, daß der Gemeindevor- Arbeitersekretärs einer Verhandlung des genannten Schiedsgerichts ohne jeden Grund die Angeklagten. In der Wache wurden beide stand dazu übergegangen ist, den Verlauf des russischen Fleisches der von Anfang bis zu Ende beizuwohnen. R. schrieb dann auf Grund mit gefährlichen Werkzeugen so bearbeitet, daß sie beim Verlassen Konsumgenossenschaft zu übertragen. Die Versammelten verpflichten seiner sorgfältigen stenographischen Notizen einen Artikel, den er des Lokals völlig entstellt aussahen. Strafanzeige gegen die Schutz­leute wurde erstattet, Anklage aber zunächst gegen die Ange­fich, durch regen Einkauf dafür zu sorgen, daß der Bezug des russi- dem Angeklagten übergab. Dieser fand darin alle ihm schon früher klagten erhoben, denen die obenerwähnten Vergehen von Najort zur fchen Fleisches am Drte nicht ins Stocken gerät. vorgetragenen Klagen bestätigt. Dennoch trug er Bedenken, den Last gelegt wurden. In der Verhandlung gaben die Schußleute Herzfelde . Artikel, so wie er war, zu veröffentlichen. Er entfernte zunächst mit Ausnahme des Najork zu, daß die Angeklagten ruhig und ohne daraus alle Orts- und Personennamen und sodann noch alle Aus- Widerstand zur Wache gefolgt feien. Im Wachtlokalhause, be­drücke, welche ihm als zu scharf erschienen. Mit einer entsprechen- haupteten sie, habe aber ein Widerstand stattgefunden und dann eine den Vorbemerkung veröffentlichte er dann das Schriftstüd in Schlägerei, bei der die Schußleute nur in Ausübung ihres Amtes seinem Blatte. Für Sachkundige war aber dennoch leicht zu er- vorgegangen seien. Auf Grund der Beweisaufnahme mußte jedoch fennen, welches Schiedsgericht gemeint war. der Amtsanwalt selbst beantragen, die Angeklagten freizusprechen, Der Regierungs­Mühlhaus wegen Beleidigung zu der geringsten zulässigen Strafe präsident stellte sodann Strafantrag wegen Beleidigung der zu- von 3 M. zu verurteilen. Das Gericht folgte diesem Antrage. erst genannten Herren. Das Landgericht hat dem Angeklagten Es wird nunmehr gegen die Schußleute, gegen Najort, der in­nicht den Schutz des§ 193 zuteil werden lassen, weil das Reichs- zwischen aus dem Amt ausgeschieden, ist, wohl auch wegen Meineibs In gemeinschaftlicher Sigung mit dem Magistrat wählte die gericht ausgesprochen habe, daß ein Redakteur den Schuß des§ 193 das Verfahren fortgesetzt werden. Nette Schußleute". Stadtverordnetenbersammlung mit 23 Stimmen den Bürgermeister nur dann in Anspruch nehmen könne, wenn er berechtigte eigene Baebold zum Streistagsabgeordneten. Genoffe Werner erhielt Jatereffen wahrnehme. Im übrigen wurde festgestellt, taß der Im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. 8 Stimmen. Alsdann erfolgte die Einführung des als Ersaßmann Artikel Beleidigungen enthalte, obwohl zugegeben wurde, daß zu Gin über 60 Jahre altes Ehepaar hatte sich vor einiger Zeit gewählten Stadtverordneten Giesebart in sein Amt. Die Vor- einzelnen Berwürfen begründeter Anlaß vorlag. Den schroffen vor der Straftammer zu Göttingen unter der Beschuldigung zu standswahl ergab die Wahl des Stadtverordneten Schmeichel als Ton, mit welchem der Vorsitzende des Schiedsgerichtes einzelne verantworten, die 82jährige Mutter der angeklagten Frau in ihrer Vorsteher mit 13 Stimmen; der stellvertretende Vorsteher Bols Rechtsuchende anredete, und den Umstand, daß er ihnen das Prädi- Krankheit nicht genügend gepflegt zu haben. Die alte Frau, die erhielt nur 11 Stimmen. Zum stellvertretenden Vorsteher wurde fat Serr" vorenthielt, sucht das Urteil dadurch zu entschuldigen, lange Zeit bettlägerig war, soll infolge längeren Liegens fich Der Rechtsanwalt Dreßmann- Benning mit 14 Stimmen gewählt, auf den Genossen Werner entfielen 9 und auf den Stadtverordneten daß es meint, der Vorsitzende habe sein Verhältnis zu den Recht- Wunden am Rücken zugezogen haben. Das sogen. Durchliegen" Schulze 1 Stimme. Zum Schriftführer wurde Genosse Helbig mit suchenden als ein patriarchalisches aufgefaßt. Gegen das Urteil des Körpers sollte zu einer Bereiterung und Verstopfung von Blut­16 Stimmen wiedergewählt. Stadtverordneter Gruban erhielt hatte der Angeklagte Repifion eingelegt, die vor dem 5. Straffenat gefäßen geführt und dadurch den Tod der alten Frau verursacht 8 Stimmen. Als bereideter Protokollführer wurde der bisherige des Reichsgerichts burch den Verteidiger Dr. Drucker aus Leipzig haben. Die Straffammer erachtete die Angeklagten der fahrlässigen Protokollführer Bledmann einstimmig mit 24 Stimmen wieder vertreten wurde. Er rügte Verkennung des§ 193 und führte aus, Tötung für schuldig und verurteilte die Ehefrau zu einem Jahre, gewählt. In einer vorausgegangenen Besprechung über die Stan- er habe in sämtlichen Bänden der Reichsgerichtsentscheidungen den Ehemann, der weniger mit der Pflege zu tun hatte, zu drei Mo naten Gefängnis. Die eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht bibaten hatten die Bürgerlichen bereits betont, daß sie auf teinen fein einziges Urteil gefunden, welches den vom Landgericht dem verworfen. Die Verteidiger beantragten, darauf das Wiederauf­Fall den stellvertretenden Vorsteher Bols zum Vorsteher wählen Reichsgericht unterschobenen Grundjab aufgestellt hätte. Gerade nahmeverfahren. Dem praktischen Arzt Dr. Julius Löwenheim­wollten, weil derfelbe in der letten Sißung gegen Gen. Anöschte, der erkennende Senat habe vielmehr ausdrücklich ausgesprochen. Berlin gelang es, nach eingehender Untersuchung der ausgegrabenen der an den gesunden Menschenverstand der Stadtverordneten appellierte, nicht mit der nötigen Schärfe vorgegangen sein soll. daß unter Umständen auch ein Redakteur fremde berechtigte Inter- Leiche den Nachweis zu führen, daß die Todesursache der alten Frau Unserer Ansicht nach dürfte das wohl nicht der ausschließliche Grund essen vertreten könne. Der Angeklagte fei tatsächlich von Mit- nicht durch das Durchliegen", sondern durch eine Herzmuskel­gewesen sein, cher ist anzunehmen, daß Herr Bols deshalb nicht gliedern seines Vercins beauftragt worden, ihre Interessen wahr schwäche herbeigeführt worden sei. Diesem Gutachten schloß sich miebergewählt wurde, weil er bei manchen Abstimmungen mit zunehmen. Habe aber der Angeklagte berechtigte Interessen ver- bas Medizinalkollegium der Provinz Hannover und der Leiter der unseren Genoffen stimmte. Der Antrag unserer Genossen betreffend treten, dann müsse ihm der Schutz des§ 193 soll zugute kommen. Göttinger Universitätsklinik an. Das Göttinger Landgericht ent­sprach darauf dem Antrage auf Wiederaufnahme des Verfahrens. die Einführung der Grundsteuer nach dem gemeinen Wert soll in Das Urteil fage selbst, der Angeklagte habe nicht aus Sensations- Sturz vor der neuen Verhandlung starb der Ehemann infolge der ber nächsten Sigung verhandelt werden. In die Rechnungs­prüfungs- und Statskommission wurden die Genossen Helbig und lust, sondern in bester Absicht gehandelt. Das Gericht habe also erlittenen Aufregungen. Die Ehefrau wurde auf Grund des neuer Anöschte wiedergewählt. Der Magistratsvorlage betreffend die An- selbst keine Beleidigungsabsicht feststellen können. Der Vertreter Gutachtens freigesprochen. nahme eines Bermächtnisses von 3000 M. des Amtsgerichtsrats der Reichsanwaltschaft, Staatsanwaltschaftsrat Dr. Wiehen, bean­Schröder wurde zugestimmt. tragte die Verwerfung der Revision. Das Reichsgericht bob aber das Urteil auf und verwies die Sache nicht an das Landgericht Effen, sondern an das Landgericht Hagen . Zu Unrecht, so wurde Die Leiden der jungen Verkäuferinnen. Das Arbeiterauskunftsbureau wurde im vergangenen Jahre von ausgeführt, hat das Landgericht dem Angeklagten den Schuß des 820 Berfonen gegen 716 im Jahre vorher aufgefucht, hiervon waren§ 193 versagt. Das Landgericht hat selbst festgestellt, daß der An­Eine verdienstvolle und verhältnismäßig objektive Arbeit in bem Münchener 181 Besucher weiblichen Geschlechts. In den Nachbarorten wohnten geklagte von Bergarbeitern gebeten worden ist, ihre berechtigten fürzlich erschienenen Buche von Dr. Käthe Mende, 121 Perfonen. Die Auskünfte erstreckten sich auf Krankenversicherung jugendliche Ladnerinnen zu Hause und im Beruf", mit 72 Fällen, Unfall 69, Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenen Interessen wahrzunehmen und daß der Angeklagte gehandelt hat liegt jegt vor. Beziehen sich die Angaben auch nur auf München , versicherung 68, Arbeits- und Dienstvertrag 121, Bürgerliches Necht in Wahrnehmung d'efer berechtigten Interess: dritter Personen, fo find die Verhältnisse in den übrigen Großstädten nicht viel anders, und in kleinen Orten sind sie womöglich noch trauriger. Die große 254, Strafrecht 80, Gemeinde- und Staatsangelegenheiten 151, mit deren Wahrnehmung er betraut gewesen ist. Diveries 84 Fälle, zusammen 899 Fälle gegen 754 im Jabre vorher. Verschiedenheit des Milieus, aus dem die Mädchen stammen, das Krank oder strafbar? Die Auskünfte erforderten die Anfertigung von 512 Schriftfäßen gering entwidelte Klassengefühl, die durch den Beruf gegebene Jio­gegen 408 vorher. Von den männlichen Besuchern waren 541 gewerk­Als einen Kleiterkünstler ersten Ranges, der mit einer fast nicht lierung von der großen Menge der Arbeitsgenossen, die Hoffnung, fchaftlich und 178 von diesen außerdem politisch organisiert. 98 glaublichen Verwegenheit Diebstähle ausgeführt hatte, bezeichnete den Beruf nur vorübergehend auszuüben, all das läßt den Organi sationsgedanken nur sehr schwer unter den Mädchen Verbreitung männliche Personen gehörten gar feiner Organisation an; es wurden biefe, wo es angebracht erschien, über den Wert der gewerkschaftlichen der Vorsitzende den erst vierzehnjährigen, jezigen Fürsorgezögling finden. Es zeigt sich die Erscheinung, daß die Lehrmädchen im Das Auskunftsbureau besteht jetzt seit sechs Baul M., gegen den gestern die als Jugendgerichtshof unter Borjit Handelsgewerbe immer stärker aus dem Proletariat, immer weniger Drganisation belehrt. Jahren. Die Auskunft erfolgt an jedermann ohne Rüdficht auf des Landgerichtsdirektors Sdmister tagende 7. Straffammer des aus den bürgerlichen Ständen sich refrutieren. Nur 1 Prozent der Organisationszugehörigkeit. Für die Anfertigung von Schriftsäzen| Landgerichts I zu verhandeln hatte. Mädchen hatte eine höhere Mädchenschule besucht, die übrigen stammten

Potsdam .

Aus der Frauenbewegung.

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