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Bürgerliche Reichstagsmehrheit wird ja auch eine neue Marine- liebt, die Großstadt verachtend, in Berlin . Wo fann nun ein vorlage schlucken, wenn das arbeitende Volt dafür die Lasten zu tragen hat.

Heroen des Scharfmachertums.

Von den Scharfmachern und ihren journalistischen Kommis wird seit mehreren Jahren ein rüdsichtsloser, mit allen möglichen Berleumdungen und Verdächtigungen arbeitender. Feldzug gegen den bekannten Münchener Professor Lujo Brentano geführt angeblich, weil er das deutsche Unternehmertum wie auch die Ar­beitswilligen aufs schwerste beschimpft und für die freien Gewerk­schaften in einseitigster Weise Partei ergriffen habe. Die fort­währenden Angrffe bewogen schließlich Herrn Brentano, gegen einige der ärgsten Schreier Klage zu erheben. Vor einigen Tagen standen diese Herren in München vor Gericht, um sich wegen ihrer Beschuldigungen zu verantworten. Da sie ihre Behauptungen nicht im geringsten zu beweisen vermochten, verstanden sie sich fleinlaut zu folgendem, ihre Heldenhaftigkeit trefflich charakterisierenden Vergleich:

1. Shndifus Dr. Kuhle erklärt, daß er den Vorwurf, Geheimrat Brentano habe in feinen Schriften und Vorträgen die Arbeitswilligen beschimpft, als unbegründet unter dem Ausdruck des Bedauerns zurücknehme. Den Vorwurf, Geheimrat Dr. Brentano habe das Unternehmertum beschimpft, wolle er nicht erheben. Auch wolle er sich jene Vorwürfe gegen Geheimrat Dr. Brentano, die von Dr. Alexander Tille in seiner Broschüre Lujo Brentano und der akademische Klassen­moralismus" erhoben worden sind, in feiner Weise an­eignen und verpflichte sich, diese Broschüre und die darin nieder­gelegten Vorwürfe nicht mehr zu verbreiten.

verbrecher am leichtesten untertauchen? Die Ant­tvert könnte vielleicht je nach Interesse verschieden sein, deswegen geben wir in dem folgenden Bitate einem Manne das Wort, der felbst in Ostelbien wohnt. Dieser sagt:

Schulden zu geben. Der Bellagle Tonnte die Forderung des Klägers nicht bestreiten, behauptete jedoch, es sei keine Lohnforde= rung, sondern Kläger habe ihm die Summe geliehen. Beklagter erhob weiter den Einwand, daß er nicht alleiniger Inhaber des Geschäfts sei. Seine Frau wäre Mitinhaberin. Deshalb müßle die Klage abgewiesen werden oder könnte sich höchstens zur Hälfte gegen ihn richten.

In der Sache selbst verurteilte das Gericht den Beklagten zur Zahlung von 27,80. Es handelte sich nach Auffaffung des Ge­richts unt rückständigen verdienten Rohn, der nicht einbehalten werden durfte.

Wäre Sternicel im Norden Berlins , wo er das Verbrecher handwerk erlernt hatte, geblieben, so wäre er zweifellos der Polizei bei einer Razzia oder einem Einbruchsdiebstahl usw. gelegentlich in die Hände gefallen. Auch die Aus­ivanderung ohne große Barmittel fonnte ihm nicht glücken, denn an den Grenzstationen und in den Hafenstädten ist die Ueber­wachung besonders scharf. Sternickel fat also, was Hunderte Bei Verkündung des Urteils fiel der schon während der Ver­von Schwerverbrechern in Deutschland für das handlung wiederholt zur Ruhe ermahnte Beklagte dem Vorſizenden Sicherste und Einfachste halten, um den Nach for wiederholt ins Wort. Er sei bei seiner Verteidigung beschränkt schungen der Polizei zu entschlüpfen: er ging worden. Das Urteil wäre ungerecht. Ermahnungen zur Ruhe auf das platte 2and und wartete in der Rolle des fleißi- halfen nichts, und so verfügte das Gericht eine Ordnungsstrafe gen Landarbeiters ruhig, bis das Interesse der Kriminalbehörde von 3 M. über ihn. Herr Küster ließ sich hierdurch nicht beruhigen. an seiner Persönlichkeit wieder abflaute. Die Möglichkeit, Er lärmte weiter. Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und in bäuerlichen Dienststellen unterzufommen verhängte eine zweite Ordnungsstrafe in Höhe von 10 M. über und dabei der Polizei ein Schnippchen zu schlagen, ist infolge des den Ungebührlichen. Herr K. wurde nun zum Verlassen des Leutemangels auf dem platten Lande sehr groß. Ge- Sigungsjaales aufgefordert, leistete jedoch der Aufforderung nicht legenheit zur Beschaffung fremder Legitimationspapiere bietet Folge, sondern stellte weitere Fragen an den Vorsitzenden. Aber sich bekanntlich in jeder Herberge. Man kann ohne Uebertreibung Ermahnungen zur Ruhe blieben erfolglos. Und wenn's 100 9. behaupten, daß sich noch Hunderte bon schweren Ver- tostet, ich will mein Recht," schrie er in den Sibungssaal. Der Ge­brechernin dergleichen Weise verborgen halten richtshof zog fich abermals zur Beratung zurüd und verfügte über wie bisher Sternidel." den Widerspenstigen eine jofort zu vollstredende Haftstrafe von Und wo steht das geschrieben? In Nr. 3 vom 18. Januar 24 Stunden. Mit beiden Händen schlug Beklagter jetzt auf das 1913 des Bundes der Landwirte für Ostpreußen ", Bult. Ich verlange Schus, ich bin frank und befinde mich in ärzt dem amtlichen Blatt der Provinzialabteilung! Wir licher Behandlung," schrie er den Gerichtshof an. freuen uns, daß ein offizielles Bundesorgan der Landwirte Erst die Abführung durch den Gerichtsdiener beendete diese hier zugibt, was die Agrarier alles über sich ergehen lassen, nur unerquidliche Szene. um billiger und williger Landarbeiter willen! Der Deutschen Tageszeitung" feien die Bemerkungen ihres Kollegen besonders empfohlen.

Aus Schlesiens Gefilden.

Während dieses erregten Vorganges überfam den Kläger einen jungen schwächlichen und tränklich aussehenden Mann- ein Unwohlsein. Mühsam schleppte er sich auf den Korridor, wo er in Schreifrämpfe fiel und eine Zeitlang das Bewußtsein verlor. Bald erholte er sich jedoch wieder. Herr Küster war aber noch nicht zur Vernunft gefommen. Er geriet in ein Handgemenge mit de Gerichtsdiener und wollte diesem entweichen. Die Flucht mißlang den Beklagten dann nach der nächsten Polizeiwache. durch Dazwischentreten des Portiers. Zwei Schuhleute brachten nur äußerst selten verhängt erforderlich war, erscheint fraglich. Ob eine Haftstrafe- eine solche wird von dem Gewerbegericht zumal der Termin beendet war, hätte eine Entfernung des ner­vösen Herrn auch genügt.

2. Die Verlagsgesellschaft Otto GIsner verpflichtet sich, die Broschüre Lujo Brentano und der akademische Klaffen moralismus" aus dem Handel zu ziehen und alle noch in ihrer Berfügungsgewalt stehenden Exemplare dem Privatkläger zu Die fozialdemokratische Schlesische Bergwacht" brachte im geben. 3. Redakteur Wolff erklärt, daß er sich die in der vor. September 1912 einen längeren Artikel, der sich mit den Uria hen benannten Broschüre gegen Geheimrat Dr. Brentano erhobenen Schlesien beschäftigte. In der Schilderung famen ganz tolle Zu eines Landarbeiterstreits auf einem Gute bei Landshut in Vorwürfe nicht habe aneignen wollen und es bestände zur Sprache. Unser Barteiblatt berichtete, daß nicht nur bei dauere, sofern solche Vorwürfe durch die Veröffentlichung der Speisung den Leuten Wiehfutter, das sogenannte Strunt dieser Arbeit oder anderer Auffäße in seiner Zeitschrift" Handel traut, vorgesetzt wurde, sondern obendrein die Arbeiter auch und Industrie" doch geltend gemacht worden sein sollten. noch verprügelt wurden. Diese schlechte Behandlung führte 4. Redakteur Osenbrunner erklärt, er habe sich durch die gepflogene Beweiserhebung überzeugt, der von ihm einem Streit, der allerdings nur ganz furze Zeit währte. Nach dieses Streits der Beendigung wurden, wie die in Nr. 25 feiner Zeitschrift Die Wehr" erhobene Vorwurf: Bergwacht" berichtete, Ausführungsverordnung zur Angestelltenversicherung. Geheimrat Dr. Brentano habe in der Hauptverhandlung vor Arbeiter wurden mit Dorfeigen traftiert die Mißhandlungen noch ärger. Die Nach§ 200 des Versicherungsgesches für Angestellte bestimmt und dent Schöffengericht München vom 4. Juni 1912 eine früher mit Stöden der Bundesrat, wie die Beiträge für die Versicherungspflichtigen berprügelt. Als Täter wurden genannt der Oberamtmann

Fortschrittliche Parteifinanzreform.

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von ihm vertretene Anschauung abgeleugnet, sei unbegründet, Bugatich und sein Sohn, ein ehemaliger Offizier. Die Prügel erhoben werden, die bei einer amtlichen Vertretung im Ausland weshalb er ihn unter dem Ausdruck des Be- izenen müssen manchmal furchtbar gewesen sein, denn in einem Falle oder bei deren Leitern oder Mitgliedern beschäftigt sind. Der dauerns zurücknehme. 5. Die Beklagten tragen sämtliche Sosten. wurde durch das Gefchrei eines mißhandelten Invaliden das ganze gestern abend erschienene Reichs- Anzeiger" veröffentlicht eine 6. Dr. Kuhle, Wolff und Osenbrunner verpflichten sich, diese Zustände wurden nach eingehender Untersuchung in der Berg­Gutspersonal zusammengerufen und in Aufregung verfeßt. Alle hierüber erlassene Vorschrift des Bundesrats vom 11. Januar. diesen Vergleich binnen 14 Tagen in den von ihnen redi wacht" gefchildert. Prompt erfolgte darauf die Anlage gierten Blättern in der für amtliche. Bekanntmachungen öffentlichen Intereffe natürlich.. Kommunale Arbeitslosenunterstüßung in Mannheim . Die Vorunterfuchung üblichen Form im Inseratenteil zu veröffentlichen. Sämtliche war äußerst umfangreich. Sie hatte das Ergebnis, daß jest nach unterstüßung einzuführen, welche hinsichtlich der Behandlung der Der Stadtrat der Stadt Mannheim beschloß eine Arbeitslosens Beklagte ermächtigen außerdem den Privattläger zur Veröffent viermonatiger Tauer das Verfahren gegen den verantwort in Gewerkschaften gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit versicherten lichung des Vergleichs in der nämlichen. Form auf ihre lichen Redakteur 2usch eingestellt worden ist. Ueber die Arbeiter nach dem Muster des Genter Systems in Wirksamkeit Sosten in einer Anzahl von Tageszeitungen." Gründe der Aufhebung wurde dem Angeklagten eine Antwort ber- treten wird. Männliche Arbeitslose erhalten einen städtischen Bu= Nachdem sich die ehrenwerten Herren selbst in dieser Weise weigert. Dieie Verweigerung lag jedenfalls auch im öffentschuß von 70 Pf. pro Tag, weibliche Arbeitslose einen solchen von zum allgemeinen Ergößen so schön geohrfeigt haben, lohnt es sich lichen Juteresse". 50 Bf. Für bis zu 3 Kindern werden je 10 Pf. Zuschuß gewährt. nicht mehr, sich mit ihnen noch zu beschäftigen. Sie kommen nicht Im Höchstfall also gibt es einen Zuschuß von 1 M. pro Tag und mehr ernsthaft in Betracht. zwar auf die Dauer von 60 Tagen. Voraussetzung zum Bezug berechtigung werden die Erhebungen von den Gewerkschaften ge bes Zuschusses ist einjährige Seßhaftigkeit. Ueber die Bezugs Kontrolle der Arbeitslosen erfolgt auf dem städtischen Arbeitsamt. Kontrolle der Arbeitslosen erfolgt auf dem städtischen Arbeitsamt. Gleich hohe Unterstüßung wird auch an nichtorganisierte Ar sichert find. Die Entscheibung über die Bezugsberechtigung und bie beiter und an solche Arbeiter ausbezahlt, die zwar gewerkschaftlich organisiert, nicht aber gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit ber­sichert sind. Die Entscheidung über die Bezugsberechtigung und bie Auszahlung der Unterstüßungen erfolgt in diesen Fällen durch das Arbeitsamt. Die Vertreter der Industriellen stimmten unter der Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse an die gewerk. schaftlich organisierten Arbeiter, wenn die Vertreter der letteren Auf die an den Herrn Regierungspräsidenten in Liegnig ge- bamit die Wahrung völliger Barität seitens der Stadt gegenüber für die Unterstützung der Nichtorganisierten einteten. Es sollte richtete Beschwerde vom 29./30. Oftober 1912 gegen unsere Ver­fügung vom 16./19. Oftober 1912 Tab. Nr. 5592 teilen wir der Arbeiterschaft zum Ausdruck gebracht werden. Die Vertreter Ihnen mit, daß wir diese Verfügung zurüdziehen, der Arbeiter gingen darauf ein, um die Einrichtung einer städtischen da unsere weiteren Ermittelungen teinen sicheren unterstübung zu retten. Der Stadtrat glaubt, mit 40 000 bis 50 000 m. im Jahre auszukommen. Beweis für die Richtigkeit unserer Annahme ergeben haben, daß das artell ein politischer Verein im Die im Jahre 1911 gegründete Arbeitslosen- Sparversicherung Sinne des§ 8 des Reichsvereinsgefeges bom 19. April 1908 ist. wird wieder beseitigt, da die Arbeiterschaft für dieselbe fein Interesse Prohl. bekundet hat.

Ein polizeilicher Zurückzieher. Am 19. Oftober vorigen Jahres wurde dem Vorfizenden des Laubaner Gewerkschaftskartells durch ein Schreiben eröffnet, Zit 8 macht, welche auch die städtischen Zuschüsse zu verteilen haben. Die daß das ewertfchaftstartell ein politischer Verein Zu einer Sigung des Bentralausschusses der Fortschrittspartei im Sinne des§ 3 des Reichsvereinsgefeges fei. Bugleich wurde tourbe nach Referaten von Naumann und Mommsen folgende

Resolution angenommen:

rechnen, haben die Verpflichtung, im Laufe jedes Jahres die Babi 1. Alle Vereine, die fich zur Fortschrittlichen Bollspartei ihrer Mitglieder und die Höhe der eingegangenen Mitglieder Beiträge sowohl an den Landesverband, als an die Parteizentrale

zu melden.

2. Alle diese Vereine haben die Pflicht, mindestens ein Behntel ihrer gesamten Mitgliederbeiträge an die Parteizentrale zu

melden.

3. Den Vereinen wird empfohlen, den Mitgliederbeitrag tun­lichst nicht unter 2 M. zu halten, die Zahlung höherer Beiträge aber mehr als bisher durch Teilerbebungen zu erleichtern. Ferner wurde noch folgender Beschluß gefaßt:

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dem Vorsigenden aufgegeben, bis 2. November die Sagungen des Kartells fowie das Verzeichnis der Mitglieder des Vorstandes ein 2 Tage Saft genommen werden follte. Gegen diese Verfügung zureichen, widrigenfalls er in eine Zwangsstrafe von 10 M. oder wurde rechtzeitig Beschwerde beim Stegierungspräsidenten in Biegnis eingelegt und dann herrichte monatelang Ruhe über den Gewässern. Jetzt endlich, am 17. Januar, wurde dem Kartellvorsitzenden von der Bolizeiverwaltung in Lauban ein Schreiben zugestellt, in dem es heißt:

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Der Zentralausschuß ersucht den geschäftsführenden Ausschuß, die Zentralgeschäftsstelle dabin auszubauen, daß sie in der Lage ift, die Reorganisation der Parteifinanzen im Sinne der obigen Beschlüsse durchzuführen und mehr als bisber den ständigen Ber­fehr mit den Vereinen zu pflegen. Der Bentralausschuß beauftragt Der Polizeiverwaltung von Lauban wird es wohl recht schwer feine Mitglieder in den einzelnen Landesteilen, neben den be- geworden sein, diesen Zurückzieher zu machen, wenn man bedenkt, stehenden Vereinen Drganisationen ins Leben zu rufen, die daß der Erlaß auf Bemühungen beruht, die seit mehr als Jahres­Laufende größere Gelbmittel für Sie Bartei frist wahrnehmbar waren. gentrale fammeln und abführen."

Diese Beschlüiffe find begreiflich. In der Kaffe der Fortschritt­lichen Volksparter ist Ebbe und die preußischen Landtagswahlen stehen bevor. Folglich muß Geld beschafft werden. Fraglich ist nur, ob der Appell des Zentralausschusses nüßen wird.

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Karnevalsult.

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Ansichtspoftlarte.

Der Jesuit fommt.

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Bir Deutschen fürchten... nur die Jesuiten . Dargestellt ist in origineller Weise der Jefuit", der bei seinem Einherschreiten Furcht und Schrecken verbreitet, und selbst das Brandenburger Tor zum Wanken bringt. Dazu ein packendes Gedichtlein, beginnend:

Alien.

Ein Werkzeug Rußlands .

Bom unentgeltlichen nichtgewerbsmäßigen Berteilen von Druckschriften.

Zum unentgeltlichen nichtgewerbsmäßigen öffentlichen Ver­teilen von Plakaten, Aufrufen und Bekanntmachungen bedarf man wurde in Breslau am Sonnabend ein organisierter Fabritarbeiter laubnis. Biele Jahre nahm das Kammergericht an, daß mit dem Zu sechs Monaten Gefängnis nach§ 10 des preußischen Brezgesetzes in der durch§ 30 Abs. 2 des Reichspreßgefeßes erlangten Fassung einer polizeilichen Er­verurteilt, weil er durch grobe Rebensarten einen Unorganisierten laubnis. Viele Jahre nahm das Kammergericht an, daß mit dem zum Verlassen der Arbeit veranlagt haben foll. Die Unflage warf" unentgeltlich" hier gemeint sei, daß der Verteiler von seinem bem Befchuldigten feinerlei Tätlichkeiten, sondern nur grobe Worte Auftraggeber kein Enigelt erhalte. Von dieser Auffassung ist das bor . Der angeblich Bedrängte gab sich felbft fälschlich als organisiert Stammergericht vor einiger Beit abgegangen. Es steht jezt auf dem aus und hat nach der Meinung des Verurteilten nur nach einer Standpuntt, daß gemeint jei, daß der Verteiler vom Empfänger Ausrede für das Verlassen der Arbeit gesucht. Der( bom Publikum) nichts erhalte. Auf denselben Standpunkt stellte Der Verlag der Germania" ist vielleicht stammt die Idee Arbeitgeber der Beiden stellt bem Berurteilten das Beugnis eines sich das Landgericht III zu Berlin in Sachen gegen den Metall­von dem großen Talglicht von Buttenhausen auf den hübschen ruhigen und anständigen Mannes aus. Der Angeklagte arbeiter Stark aus Spandau . Dieser hatte, als er arbeitslos war, Gedanken verfallen, die ultramontane Agitation für die völlige Auf- war feiner Sache auch selbst so sicher, daß er sich nicht einmal einen gelegentlich, also nicht gewerbsmäßig, im Auftrage des Verbands­hebung des Jesuitengefeges entsprechend der jezigen Jahreszeit Anwalt beschaffte und den Verband unbegreiflicherweise von ber ekretär Richter vom Metallarbeiterverband vor dem Artillerie­depot in Spandau die Broschüre Die Lohn- und Arbeitsverhält farnevalistisch zu behandeln. Der Verlag hat nämlich eine Anllage nicht unterrichtete. nisse der Spandauer Staatswertstättenarbeiter vor dem Reichstag" humoristische Ansichtspostkarte zum Massenvertrieb( einzeln 10 f., 100 Stüd 5 M., 1000 Stüd 35 M.) herstellen lassen, die die ehrsame berteilt. Die Empfänger der Broschüre zahlten nichts. Angeflagter hatte aber von dem Verbandssekretär als Entgelt eine Mark er­" Germania " in folgender Weise anpreiſt: halten. Lezieres erklärte das Landgericht für unerheblich, indent Urga, 19. Januar. ( Meldung der Petersburger Telegraphenes den Angeklagten berurteilte, weil er feine Erlaubnis zum Ver­Agentur.) Der utuh tu hat jetzt das im Oktober 1912 an ihn teilen hatte. Da das Publikum nichts zahlte, so habe es sich um ergangene Telegramm Quanfchikais beantwortet und darin betont, ein unentgeltliches Verteilen im Sinne des§ 10 des preußischen es fönne von einer Vereinigung der Mongolei mit China , dem selbst Preßgefebes im Rahmen des§ 30 des Reichspreßgefeßes gehandelt. Der Angeklagte legte Revision ein, die durch Rechtsanwalt Dr. Bürgerkrieg in feinen füdlichen und nördlichen Provinzen drohe. Karl Liebknecht dieser Tage vor dem Kammergericht vertreten wurde. teine Rede sein. Das russisch mongolische Abkommen Der Anwalt legte dar, daß die neuere Auffassung des Stammer­hätten die Mongolen ganz selbständig zur Sicherung ihrer bifto- gerichts ganz verfehlt sei. Der Senat möge noch einmal die Ma­rischen Eigenart gegen ungefeßliche Eingriffe Chinas abgefchloffen. ferie nachprüfen. Entscheidend wäre, daß bei der gesamten gesek Der Hutuchtu warnt China ferner vor der etwaigen Abficht, die geberischen Regelung der Drudschriftenabgabe auf Straßen und Plägen von dem wirtschaftlichen Charakter der dabei entfalteten mongolische Frage mit Waffengewalt zu entscheiden. Tätigkeit ausgegangen werde. Die Reichsgesetzgebung habe zum Ausgangspunkt den§ 43 der Gewerbeordnung, der von gewerbs. mäßiger Berteilung spreche und damit unstreitig und unzweideutig zum Kriterium mache, ob die Verieilungshandlung von dem Ber feiler als ständige Gewerbequelle benutzt werde, während der Ge­Zu einer äußerst erregten Szene, die mit der Verurteilung des fichtspunkt einer Erwerbs- oder Gewinnabsicht im Berhältnis zu den endete, tam es gestern vor dem Gewerbegericht. Die Kammer 6 dieſer Basis des§ 43 der Gewerbeordnung sei der§ 30 des Reichs­Beklagten zu einer sofort zu vollstreckenden Haftstrafe von 24 Stun- dem Empfänger der Drudschriften geradezu eliminiert sei. Auf verhandelte unter Borsiz des Magistratsaffessors Dr. Löwenstein preßgesetzes aufgebaut. Es suche benjenigen Teil der Verteilungs. über eine Klage, die der Perückenmacher M. gegen den Kaufmann tätigteit zu regeln, der durch die Gewerbeordnung nicht bereits Süfter( Carmen- Sylvastraße) als Inhaber eines Ateliers für Saar - geregelt fei und habe das durch die Bestimmung über die unentgelt arbeiten angestrengt hatte. Kläger war vom April bis 16. No- liche Verteilung erreichen wollen. Wenn dabei übersehen sei, daß bember bei dem Beklagten mit einem Wochenlohn von 20 M2. als es zwischen der gewerbsmäßigen und der unentgeltlichen Verteilung Berrüdenmacher beschäftigt. Bei feinem Austritt blieb ihm der noch ein Drittes, nämlich die nichtgewerbamäßige entgeltliche Vertei Betlagte 27,80 m. schuldig. Diese forderte er durch Silage. Zwischen lung gebe, fo sei ein derartiges Verjehen durchaus teine Ginzelerschie dem Kläger und seinem Arbeitgeber muß ein recht idyllisches Ver- nung der Gesetzgebung. Es liege einfach eine der nicht seltenen hältnis" bestanden haben. Wie Kläger in der Verhandlung angab, Süden vor, die vom Gesetzgeber damals nicht als solche erkannt hat er feinem Chef oft mit Geldbeträgen ausgeholfen, damit dieser wurde. Deshalb sei die frühere Judikatur des Stammergerichts, seine Rohmaterialien insbesondere Haare bezahlen konnte. Die mit solcher Lüde gerechnet habe, die richtige. Den bereinbarten Lohn habe er öfter in ganz fleinen Beträgen und Das Kammergericht verwarf jedoch die Revision. Es führte an verschiedenen Tagen erhalten. Einmal habe Kläger sogar seine furz aus, daß es feinen Anlaß habe, von seiner neueren Judikatur goldene Uhr versetzt, um dem Beklagten Geld zur Bezahlung von abzugehen. ( Siehe auch 1. Beilage.)

fpottet.

Mit Dolch und Gift und Pferdefuß Stommt er daher geschritten,

So träumt der deutsche Fürchtenichts

Sich einen Jesuiten .

Es zittert bang der Kühnsten Schar

Bor diesen wen'gen Frommen.

Web dir, bu armes Deutsches Reich , So weit bist du gekommen.

Eine recht niedliche Idee! Niemand wird etwas dagegen ein­zuwenden haben, wenn die Germania " die Jesuitenagitation selbst als Karnevalsult betrachtet und sie dementsprechend satirisch ver Eine humorvolle Selbstverfiflage wirkt immer verföhnend, vor allem, wenn sie so berechtigt ist, wie in diesem Falle. Vielleicht bemächtigen sich die beiden hiesigen rheinischen Karnevalgesellschaften Alaaf und Helau" der hübschen Idee der Germania " und bringen fie in ihren nächsten Sigungen zur bildlichen Darstellung.

Das agrarische Paradies der Sternidel. Dertel spricht bei jedem Feiertagsartikel unendlich falbungs­bell von dem Gift und dem Verderben der Großstadt, um dann in u fo lichteren Farben von den Herrlichkeiten der agrarischen Pa. radiese zu schwärmen. Er selbst redigiert die Deutsche Tages­zeitung" nicht von den herrlichen Gefilden Bofemudels aus, sondern

Soziales.

Haftstrafe durch das Gewerbegericht.

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