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Das Ende des Schapiro- Prozesses.

Das Reichsgericht verwarf am Sonnabend die Revision des Redakteurs der Mainzer Neuesten Nachrichten" Heinrich Hirsch in Mainz  . Diefer war bekanntlich im Juli 1912 vom Landgericht Darmstadt   wegen, Beleidigung der früheren Polizeiassistentin Frau Dr. Schapiro und des Beigeordneten Berndt zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden war, nachdem ein früheres auf sechs Monate Gefängnis lautendes Urteil des Landgerichts Mainz  auf die Revision des Angeklagten vom Reichsgericht am 20. Januar 1912 aufgehoben worden war.

Leseabende.

Brit- Buckow  . Der Leseabend findet umständehalber am Donnerstag, den 30. d. M., abends 81%, Uhr, bei Becker, Chausseestr. 97, statt. Genosse G. Simon über: Die Frau in der bürgerlichen und in der sozialistischen   Weltanschauung. Johannisthal  . Heute Dienstag, 81 Uhr, im Arbeiterheim", Fräu­lein Dr. Wygodzinski über Kinderkrankheiten. Adlershof  . Heute Dienstag, abends 8 Uhr, Bismarckstr. 11: Vor­trag der Genoffin Siedel- Neukölln.

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Meinung, daß es sich um reine Rind- und Schweinewurst handelte sich durch intensive Bodenausnugung, Obst- und Gemüseberwertung.| lasse, Hinz, Prinzenflr. 66. 2. Unverständlich. J. R. 36. Stiftungs und zahlten den hierfür üblichen Marktpreis. Tatsächlich war Pferde- Kleintierhaltung usw. selbst Einnahmen verschaffen. Uns scheint die deputation des Magistrats, Boststraße 16, oder Altersheim in Sprembet. Jährlich 350 M. Nach Möglichkeit. P. B. 77. Städtisches Waisena fleisch   beigemischt. Es wurde Anklage gegen Grand wegen Ver- Juſtitution! mehr die Heranziehung billiger Arbeitskräfte, die sogar Alte Jakobfir. 33, oder Privatwaisenhort, Geschäftsstelle: Steinmeit gehens gegen das Nahrungsmittelgesez und Beihren Unterhalt noch bezahlen müssen, als die Förderung der weib­( 5-7 Uhr). E. B. 69. Fragen Sie unter Beifügung von Rüdeo: fruges erhoben. Das Schöffengericht Reutölln berlichen Jugend zu bezwecken. Die vorgeschriebene Maidenkleidung" beim Bureau des Abgeordnetenhauses an. Streithähne. Sie mit urteilte den Wurstfabrikanten zu 100 Mart Geldstrafe. soll dabei wohl über diese unentgeltliche Ausbeutung an den Frauen- schon angeben, bei welcher Gelegenheit die Bemerkung gefalle:: ist. dienstplägen hinwegtäuschen. Streitfrage 112. Nein. M. 3. 550. 1. und 3. Ja. 2. Nein. G. A. 9. Verein für Feuerbestattung, Berlin  , Breitestr  . 5.-M. S.   1697. Handelsschule und kaufmännische Fortbildungsschule für Mädchen unter 12-2 Uhr. M. F. Transportarbeiterverband, Sektion: Haus- und Zeitung der Staufmannschaft Berlin  , Direktor Dr. Knorr, Burgstraße 25, Geschäftsdiener, Berlin  , Alte Leipziger Str. 1. M. St. 10. Wir haben vor dergleichen Kassen so oft gewarnt, daß wir es ablehnen, noch im eins zelnen darauf einzugeben. Sind in der Regel Privatumernehmen, der fich Borstand oder Direktor nennende, Gründer dieser Kassen. .. 100. 1., 2. und 3. Reichen Sie eine Beschwerde beim Magistrat ein. 4. und 5. Für den Fall der Kürzung oder für den Fall, daß Sie Stellungen unterbunden werden. können Sie beim Gewerbegericht Klage erheben. K. 2. Nein, es empfiehlt sich in solchen Fällen die Weiter perficherung. R. P.   45. Derartige Handlungen reichen in der Regel zu gerichtlichen Schritten nicht aus. B. A. 303. Sie sind zahlungs pflichtig, die Gesellschaft kann den 28,85 M. pro Woche übersteigenden Be trag beschlagnahmen. Versicherung 13. Leider nicht.- G.. 86551. 1., 2. und 3. Für den Fall der Pfändung könnte Ihre Frau mit Aussicht auf Erfolg intervenieren. 4. Es ist das persönliche Vermögen anzugeben. 5 und 6. Wenn sich erhebliche Gesundheitsgefährdung nachweisen läßt, fann auf Vertragslösung geklagt werden. Der Eigentümer ist schadenersatzpflichtig. Troichte 23. 1. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres. 2. Nein. G. K. 53. 1. Die Maifeier ist 1889 in Paris   beschlossen worden. 2. Aus W. A. 200. Durch Miasmen an der Bibel ist dieses Zitat nicht. Salmiaklösung empfohlen. dunklen Stellen. Zur Beseitigung wird Lichtung und waschen mit leichter

Ferner verwarf das Reichsgericht die Revision desselben An­geklagten zu zwei Monaten Gefängnis. Diese Verurteilung war vom Landgericht Mainz   am 22. Mai 1912 verhängt, weil dem Beigeordneten Berndt Bruch seines Worts vorgeworfen war.

1912

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Verfammlungen.

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Briefkaften der Redaktion.

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nachweisen können, daß Ihnen durch eine ungünstige Auskunft anderweite

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Berliner   Afyl- Verein für Spezialarzt Obdachlose.

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Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße 69, vorn vier Treppen Fahrstuhl wochentäglich von 4% bis 7% Uhr abends, Sonnabends, bon bis 6 Uhr abends statt. Jeder für den Briefkasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Merkzetchen betzufügen. Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Anfragen, denen keine Abonnementsquittung betgefügt ist, Verband der Fabritarbeiter. Die Ortsverwaltung Berlin   verben nicht beantwortet. Eilige Fragen trage man in der Sprechstunde vor. Hielt am Sonntag ihre Generalversammlung ab. Den Geschäfts- H. H.   18. Wir raten zur Zahlung des Differenzbetrages, da wir den bericht erstattete Bruns, der eingangs seiner Ausführungen eine Reisenden zur Rüdgängigmachung der Bestellung ohne Zustimmung der Firma nicht für berechtigt balten. Uebersicht gab von der allgemeinen Lage des Berufs, sowie von den gegen wird sich nach Ihrer Darstellung nichts machen laffen. 3. Beim A. N. 100. 1. Nein. 2. u. 7. Da Streits, Lohnbewegungen und sonstigen Ereignissen, die im Laufe Amtsgericht, in dessen Bezirk der Bater verstorben ist. 4. Etwa 20 Mart. des letzten Quartals, bezw. des letzten Jahres zu verzeichnen waren. 5. Erscheint nicht notwendig. 6. Erscheint zu hoch berechnet. Die Hälfte Der Kassenbericht von der Hauptkasse vom dürfte angemessen sein. 8. Das könnte als Einverständnis ausgelegt IV. Quartal 1912 ist folgender: Einnahme und 9. Nein. Ausgabe werden. Mündliche Erklärung ist ohne Rechtsbedeutung. bilanzieren mit 48 309,45 M. Für Unterstügungen wurden. R. 700. 1. u. 2. 1. E. nein. 3. Die Stoften richten sich nach dem G. K. 35. Die Krankenver allein ausgegeben: Für Durchreifende 302,40 m., an Arbeits- Objekt, welches das Gericht feftsetzt. ficherungspflicht besteht nicht. Die Invalidenmarken sind nur dann zu vers Ioje 3 963,60 m., für Strante 8749,- M., für Rechtsschutz wenden, wenn die Frau nicht an den vorbergehenden Tagen der Woche 108,95 M., für Gemaßregelten- Unterſtügung 1 024,80 m., an Umzugs- anderweit arbeitet. Preuße. U. E. ja, stellen Sie einen Antrag beim geld 679,20 m., an Sterbegeld 810,-M., an Streit- Unterstügung Regimentskommandeur. A. G. 80. Falls die schriftliche Einwilligung 1851,50 M., für Notlagenunterstügung 25 M., zusammen 17 014,45 W. verweigert wird, ist nach Lage der Sache ein Antrag beim Vormundschafts­Einnahmen und Ausgaben der Lokaltasse betrugen 60 826,60 m. gericht ratsam. D. 33. Wenn der Sohn Eigentümer ist, nein. Der Markentonium vom 3. Quartal beträgt 106 501, der vom G. R. 100. 6 Wochen zum Quartal, wenn nichts anderes vereinbart ist. 4. Quartal 109 209, bleibt ein Mehr von 2708 Marken. Bei der 2. K. 1887. Berjährung liegt nicht vor. Ihre Frau ist zahlungs Lokaltasse betrug der Markenkonsum im B. Quartal 41 639, im pflichtig. Urteil wäre in 14 Tagen zu erwarten, falls die Firma jezt Klage erhebt. 68 450. Sowohl die Anzeige wegen Meineid, als auch die Anzeige 4. Quartal 46 968, bleibt ein Mehr von 5329 Marken. Im Jahres wegen wissentlich falscher Anschuldigung würde voraussichtlich zu keiner Ber­bericht sind folgende Ergebnisse festzustellen: Eintritte 1911 3465, urteilung führen. Pflicht 1. Zunächst soll Ihre Mutter beim Armen­3160, zusammen 6625. Markenkonium 1911= 379 821, porsteher die Erteilung eines Armenattestes beantragen, und nach Erhalt 1912= 419 116, ein Mehr für 1912 von 39 295 Marken. Unterstügungen desselben beim Landgericht, in dessen Bezirk Ihr Vater seinen Wohnsitz hat, für 1911 129 968,89 M., für 1912 81 533,75 m., insgesamt den Antrag auf Bewilligung des Armienrechts und Beiordnung eines 233 569,59 M.; darunter für Streif 98 637,21 M. Lokaltasse 1911 des Unterhaltsbetrages, den Ihr Vater zu zahlen verpflichtet ist, läßt sich Rechtsanwalts zum Zwecke der Erhebung der Unterhaltungsflage. Die Höbe = 30 905,03 m., 1912 46 968,20 m., Zunahme 16 063,23 M. erit beurteilen, wenn die Höhe seines Verdienstes bekannt ist. Wie der Referent erklärte, können diese Feststellungen als erfreu- G. M. 86. Steichen Sie Sie persönlich halten wir nicht für zahlungspflichtig. 60 M. Freiherr von Thielmann, Beschwerde ein, falls die W. Seeger- Steglit. 50 M. Karl Steuer von Ihnen persönlich, nicht von Ihrer Frau, erfordert ist. Seligjohn, Karl Stiebel, Heymann R. M. Die Kostenforderung ist verjährt. Erheben Sie bei dem Amts- Belter u. Co 40 m. A. C. 33,85 M. 30 M. Eine Uebersicht von den Bewegungen ergibt folgendes Bild: Es gericht, bei dem der Prozeß seinerzeit geschwebt hat, die Bollstreckungs- Sammelbüchse des Asyls. W. W. 1. 1 u. 4. Nein, da nur die wurden geführt insgesamt Bewegungen: 73. Davon entfielen auf gegenflage aus§ 767 8.-.-. linger, von den Kollegen des Werkes die Chemische Industrie 11  , auf die Gummi- Induſtrie 5, auf die Beit von Beginn des Steuerjahres ab in Frage kommt. 2. u. 3. Die Emilie Müller, Gibe. 25 M. G. Ezz Adresse befindet sich am Kopf des Bescheides. C. 2. 1. Nein, wohl der. E.-G. Baumstr., Abt. Latus. Kunststein- Industrie 7, auf die Schallplatten- Industrie 4, auf aber Strantenhaustosten. 2. Nein. 3. Der Arzt nicht, wohl aber die 20 M. Geh. Rat Lesser, Felix Misch, die Papierpappenindustrie 2, auf diverse Industrien 7, außerdem war Strantenhausverwaltung. G. 1852. Das ist nußlos. G. M. 30. Direktor Louis Henschel, Ungenannt, der Verband mitbeteiligt bei 37 Kämpfen anderer Industrien. Ins- Ohne Kenntnis des näheren Tatbestandes läßt sich die Frage nicht beurteilen. Elise u. Klara Davidson nebst 36 Baar gesamt waren an den Bewegungen beteiligt 3313 Personen, darunter P. G. 47. 1. Falls im Mietsvertrag nichts vermerft iſt, nein. Strümpfen. 10 M. A. von einem 668 Frauen respektive Mädchen. Die Gliederung der Bewegungen 2. 2 M. pro Kalenderjahr. 3. 3. Ja. Durch eigenhändige Niederschrift ehem. Ab. d. Neuesten Nachrichten", ist wie folgt: Angriffsstreifs 6, Abwehrstreits 3. Ohne Arbeits- mit Ortsbezeichnung, Datum und Unterschrift versehen. 2. Ja, die Kinder Frau Ch. Heinemann, Geh. Rat Dr. fönnen aber nach Ihrem Ableben ihr Pflichtteil fordern. 3. Abhängig von Georg Eger, Fr. Klara Meyer- Dres einstellung im Angriff 27, in der Abwehr 3. dem in Frage kommenden Güterrecht, für welches der Zeitpunkt der Ehe den, A. L. Michelsberg, Fr. Metters­37 Mitbeteiligungen find genaue Angaben über die schließung und der erste Ehewohnsiz maßgebend ist. G. R. 19. Nein. der Bewegungen, ob Angriff, ob Abwehr nicht zu machen. M. R. 70. Wenn möglich, suchen Sie Ihr Geld in Güte zu erhausen, G. Rogist, Frau 2. Reichard, fertig und nach Maß Patentanwalt Mar Wagner, Karl Ausnahme von 3 Bewegungen handelt es sich um Streits. halten, andernfalls bleiben nur gerichtliche Schritte übrig. G.. 64. Gernsheim  - München  . 7,50 M. Bier­Erreicht wurde durch Angriffsstreifs für 185 Beteiligte eine Lohn 1. Notar. 2. Kosten richten sich nach dem Objekt. R. 76. 1. Nur dann, d. Firma Krebs u. Co. erhöhung von 279,36. pro Woche, für den einzelnen 1,51 M. wenn ein Scheinvertrag vorliegt oder der Vertrag in betrügerischer Abficht wahlbert 739.6 9. G. St. 1. Ge­Durch Bewegungen ohne Arbeitseinstellung wurde erreicht: geschloffen ist. 2. Nein. Arbeitszeitverfürzung für 1218 Beteiligte um 5025 Stunden pro Woche, oder den einzelnen 4,1 pro Woche. Lohnerhöhungen: für 1327 Beteiligte eine Zulage von 1592,27 pro Woche, 1,20 M. für den einzelnen. Zuschläge für Ueberstunden für 962 Beteiligte. 11 Tarif abschlüsse, worunter 657 Beteiligte arbeiten. Von den Abwehrstreits find zwei völlig, einer teilweise verloren gegangen.

lich bezeichnet werden. Eine Neuerung im Verband find die Mahn­tommiffionen, die sich vorzüglich bewährt haben. Demnächst soll eine Konferenz dieser Kommissionen stattfinden.

Ueber die

Art

Mit

Insgesamt wurden für Unterstützungen in den Jahren 1911/12 rund/ Mill. M. ausgegeben, darunter für Streits 100 000 M. Jedenfalls zeigte sich, wie der Redner zum Schluß erklärte, daß die Organi­sation eine gute Entwickelung genommen hat, die hoffentlich auch in der kommenden Zeit anhalten wird.

Es folgte eine längere Diskussion, die sich im wesentlichen um Grenzstreitigkeiten drehte. Es wurde dabei zum Ausdruck gebracht, daß es genüge, wenn ein Arbeiter überhaupt in einer modernen Kampforganisation organisiert sei, man folle in dieser Frage möglichst weitherzig und nicht fleinlich sein. Ferner berichteten einige Redner über die gelben Gewerkvereine, deren Wirken man im Auge behalten müsse. In den Siemens- Werken hätten sie allerdings ihren Höhepunkt bereits erreicht. In solchen Betrieben jedoch, wo die Gelben noch nicht eingezogen seien, folle man auf der Hut sein. Einzelne Redner sprachen die Hoffnung aus, daß man im Fabrik­arbeiter- Verband mit der Zeit wohl noch zu Betriebsorganisationen

tommen werde.

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Nachdem sich noch die Versammlung gegen drei Stimmen für den Ausschluß des Mitgliedes Wolter ausgesprochen hatte, wurden die Wahlen vorgenommen. Es wurden gewählt: als erster Vor­fizender Bruns, als Staffierer Rühle, als Revisoren Lange, Wittstock   und Wolf. Als Beifizer für chemische Arbeiter Stäbiz, für Gummiarbeiter Briebe, für Seifenarbeiter och, für Spandau Strehlke, für Röpenick Schubert, für Char Lottenburg Pohl

Aus der Frauenbewegung.

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