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Nr. 26. 30. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt

Freitag, 31. Januar 1913.

Das Finanzwesen der Gemeinde.

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stübung ein halbjähriger Wohnsiz in Groß- Berlin verlangt wird. Es dürfte dadurch eine Verminderung von 10 Broz. eintreten, so Die kommunale Arbeitslofenversicherung daß der kommunale Buschuß an die Organisierten im Jahre 1911 gabe in einem 1½stündigen Vortrage, bem vir die folgenden Der Referent Düwell- Lichtenberg erledigte sich seiner Auf­sich auf etwa 900 000 m. stellen würde. wesentlichsten Gesichtspunkte entnehmen. Die Gemeinden sind in in Groß- Berlin. Wie die Erfahrungen in anderen Gemeinden gezeigt haben, der Hauptsache angewiesen auf die Zuschläge zur Staatsein­In den preußischen gesetzgebenden und Verwaltungs- Körper- find die Kosten der für die Nichtorganisierten bestimmten Fürsorge- tommensteuer. Ferner kommen in Frage Gebühren für Kanali­sation, Gas-, Wassers, Elektrizitätsmerke. Seit den Gemeinden schaften, wo die Liberalen in der Minderheit sind, beteuern fie mit zweige( Zuschüsse zu den Entnahmen der gesperrten Sparguthaben bie Mahl- und Schlachtsteuer durch Gesez, abgenommen ist, gehen sehr viel Zungenfertigkeit ihre Arbeiterfreundlichkeit. Dort, wound fakultative Arbeitslosenversicherungskasse) nicht erheblich. Es sie mehr und mehr zur Erhebung von Realsteuern   über. Gegen ihnen die Möglichkeit gegeben ist, diese in die Tat umzusetzen, ver- dürften dafür nennenswerte Aufwendungen nicht entstehen. diese wenden sich die sogenannten Hausbesitzer, die in Wirklichkeit fagen sie hoffnungslos. Der beste Beweis für das mangelnde Soweit über die Arbeitslosenversicherungskasse nichts anderes find, als die Verwalter des Kapitals ihrer Hypo­Wohlwollen der Liberalen den Arbeitern gegenüber ist die Schätzungen möglich find, läßt sich folgendes sagen: Die Nachthetengläubiger. Es wird geklagt, der Grundbesiz müsse infolge Frage der endlichen Einführung der Arbeitslosenversicherung auf weisungen des statistischen Amtes von Neukölln rechnen nach den der Steuerbelastung zusammenbrechen. Diese Klage ist nicht be­fommunaler Grundlage in Groß- Berlin. Erfahrungen anderer Städte, die nur als sehr bedingt gelten gründet. Der durch die Spekulation fünstlich gesteigerte Wert Vor etwa zwei Jahren brachten unsere Stadtverordneten und können, da die Groß- Berliner Verhälnisse nicht ohne weiteres mit der Grundstücke, die durch die Steuerpolitik des Reiches bedingte Einschränkung des Wohnungsbedürfnisses der Arbeiterbevölkerung Gemeindevertreter in fast allen Gemeinden, einschließlich Berlins  , anderen Städten verglichen werden können, mit einem Ausgabe- find die hauptsächlichsten Ursachen, die neben den Schwierigkeiten einen Antrag in Form eines Statuts der Arbeitslosen- Unter- poften von 50 000 M. für laufende Ausgaben und 400 000. für auf dem Geldmartt die Hausbefizer in der Möglichkeit, die Steuer ftügungsordnung der Gemeinde" ein. Damit war für alle Ge- einmalige Ausgaben. Der Beitrag ist auf wöchentlich 25 Pf. vor- abzuwälzen, stören. Eine Verringerung der Grundsteuer würde meinden Groß- Berlins eine einheitliche Grundlage zum Handeln gesehen, der sich bei zweijähriger Nichtinanspruchnahme der Kaffe die Grundbesitzer nicht entlasten. Ein Mangel des Kommunal­gegeben. Zu Zaten reichte die bürgerliche Arbeiterfreundlichkeit" auf 15 Pf. pro Woche verringert. Aufnahmeberechtigt find Arbeiter abgabengesetzes ist es, daß die Steuerpflicht physischer Personen nicht aus. Abgesehen von den prinzipiellen Gegnern dieser Ber  - beiderlei Geschlechts, die mindestens ein halbes Jahr am Orte woh- nicht am Ort ihrer gewerblichen Niederlassung, sondern am Wohn­ficherungsart und wie wenig Liberale gehören nicht dazu-, nen, während der letzten 2 Jahre regelmäßig beschäftigt waren( 1) ort erfüllt wird. Die Folge davon ist, daß in den Fabrikorten nur wurden hauptsächlich von allen bürgerlichen Gemeindevertretern und nicht dauernd arbeitsunfähig sind. Bei 26wöchentlicher Bei- die steuerschwachen Bevölkerungsschichten wohnen, wodurch die Ge­finanzielle Bedenken gegen die Durchführung vorgebracht. tragszahlung erwerben die Mitglieder der Kasse nach einer Warte- meinde geringe Einnahmen, aber große Ausgaben, insbesondere für Schullasten und andere soziale Einrichtungen hat. Die steuer­Es entsteht die Frage: Sind diese finanziellen Bedenken be- zeit von einer Woche Anspruch auf Tagegelder von 1 M. bis zur träftigen Fabrikbefizer dagegen wohnen im Billenort unter ihres­rechtigt? Die Kommission zur Prüfung und Vorbereitung der kom. Höchstzahl von 60 Tagen im Rechnungsjahr. Dazu soll dann noch gleichen. Diese Gemeinden haben nur geringe soziale Leistungen munalen Arbeitslosenversicherung in Neukölln hatte im Januar 0,50 M. tommen. Eine rege Inanspruchnahme dieser Staffenart zuschlägen aus, während die aus steuerschwachen Einwohnern be­ein Zuschuß aus dem kommunalen Arbeitslosenfonds von 50 Broz. nötig und kommen deshalb mit niedrigen Einkommensteuer­1912 den Beschluß gefaßt: Einen Organisationsplan auszuarbeiten stehenden Gemeinden weit höhere Zuschläge erheben müssen, wenn und bei dem Zwedverband zu beantragen, seine Kompetenzen be- dürfte in Groß- Berlin nicht zu erwarten sein. Nach den Berechnungen wird für das 1. Geschäftsjahr der Groß- sie ihren Aufgaben gerecht werden wollen. Auf diese Weise hat hufs Einführung einer kommunalen Arbeitslosenversicherung in Berliner   Arbeitslosenversicherung in Ansas gebracht werden fich in Groß- Berlin eine weitgehende Verschiedenheit in der Höhe der Gemeindesteuersäge herausgebildet. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der beseitigt werden müßte durch Vereinbarungen der Gemeinden untereinander, am besten aber durch Zusammenlegung Die Gin der wirtschaftlich zusammengehörenden Gemeinden. fommensteuer leidet.an dem Uebelstand, daß sie zuweit nach unten, auf die niedrigen Einkommen greift, die Progression nach oben aber zu schwach ist.

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seinem Geltungsbereich zu erweitern. Der Organisationsplan sowie der Verteilungsplan über, die Kosten soll von der Kom­mission aufgestellt und dem Zweckverband zur Beratung über­wiesen werden. Ausschlaggebend für diesen Beschluß war folgende Erwägung: Würde für einen einzelnen Ort eine Ansässigkeitsfrist als Bedingung vorgeschrieben werden, fämen bei der ständigen Umsiedelung der Groß- Berliner Arbeiter von einer Gemeinde in die andere viele um den Genuß dieser Einrichtung. Ebenso wenn bestimmt werden sollte, daß nur jene Arbeiter bezugsberechtigt wären, die am Orte wohnen und arbeiten. Dieser Beschluß ist ge= faßt worden im Anschluß an den§ 3 des von unseren Genossen vor­geschlagenen Statuts, in dem es heißt:" Bedingung für den Be­zug. ist, daß der Arbeitslose mindestens sechs Monate in der Gemeinde wohnt.... Auf diese sechsmonatige Frist ist diejenige Beit anzurechnen, die unmittelbar vorher in einer Gemeinde Groß­Berlins ohne Unterbrechung zugebracht worden ist, falls diese Ge­meinde in gleichartiger Weise eine solche Arbeitslosenunterstüßung gewährt und auch in gleicher Weise die Wohnzeit in anderen Ge­

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meinden anrechnet."

Der Leiter des statistischen Amtes der Stadt Neukölln, Dr. Büchner, hat dem Auftrage der Kommission entsprechend diese statistischen Unterlagen zur Einführung einer kommunalen Arbeits­Iosenversicherung für Groß- Berlin als Material unterbreitet. Die Untersuchungen erstreckten sich über Umfang und Zahl der zu Ver­sichernden und über die Höhe der anteiligen Kosten der einzelnen oping prod spring pred se Diese statistischen Nachweisungen beanspruchen nur als Schähungen angesehen zu werden, sie haben jedoch weit über den Rahmen Neuköllns hinaus allgemeine Bedeutung.

Gemeinden.

Schon die Feststellungen über die Zahl der invalidenversiche rungspflichtigen Arbeiter beiderlei Geschlechts in Groß- Berlin fann nur eine Schäßung sein. Für die Aufstellung sind statt der Berufszählung die Mitgliederzahlen der einzelnen Krantentassen zugrunde gelegt. Für die einzelnen Gemeinden Groß- Berlins ver­bietet sich die Benutzung der Krankenkassenzahlen deshalb, weil diese Zahlen nur die am Orte selbst Beschäftigten angeben. Für Groß- Berlin findet dagegen unter den einzelnen Gemeinden ein Ausgleich statt, so daß in der gesamten Mitgliederzahl auch die Ge­samtheit der in Groß- Berlin wohnenden Krankenkassenpflichtigen enthalten ist. Hiernach sind in der Mitte des Jahres 1911 1 066 000 ( 655 000 männliche und 411 000 weibliche) Krankenkassenmitglieder ermittelt worden.

Für den Kostenanschlag einer Groß- Berliner Arbeitslosen­versicherung ist das Jahr 1911 zugrunde gelegt. Der Beschäftigungs­grad war in dem Jahre nach den Nachweisungen nicht ungünstig. Arbeitslos waren 4,4 Proz.( im Vorjahre 4,2 Proz.) der Gewerk­schaftler, von denen etwa 44,7 Arbeitslosenunterstützung erhalten haben.

Die Kosten einer Gesamtarbeitslosenunterstützung für Groß­Berlin find wie folgt berechnet:

Zuschuß zur Selbstversicherung der organisierten Arbeiter, Es find im Jahre 1911 verausgabt worden:

a) Von den freien Gewerkschaften Groß- Berlins bei 296 795 Mitgliedern und 265 283 gegen Arbeitslofig­feit versicherten Mitgliedern b) Von den christlichen Gewerkschaften Groß- Berlins bei 5162 Mitgliedern und 1818 gegen Arbeitslosigkeit bersicherten Mitgliedern.

o) Von den Deutschen  ( Hirsch- Dunderschen) Gewerkvereinen bei 7366 Mitgliedern und 7288 gegen Arbeitslosigkeit bersicherten Mitgliedern

d) Bom Allgemeinen Deutschen Metallarbeiterverband bei girta 2300 Mitgliedern und 2000 gegen Arbeitslosig­feit berficherten Mitgliedern

e) Vom Katholischen Arbeiterverein bei 5231 Mitgliedern und 1968 gegen Arbeitslosigkeit versicherten Mit­gliedern

1) Bom Verein der Deutschen   Kaufleute bei 7110 Mit­gliedern und 6500 gegen Arbeitslosigkeit versicherten Mitgliedern

g) Vom Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband bei 9296 Mitgliedern und 8686 gegen Arbeitslosigkeit ver­ficherten Mitgliedern

b) Vom Verband Deutscher Handlungsgehilfen bei 6745 Mitgliedern und 5059 gegen Arbeitslosigkeit ver­sicherten Mitgliedern

Bom Deutschen Technikerverband bei 1816 Mitgliedern und 1525 gegen Arbeitslosigkeit versicherten Mit­gliedern.

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müssen:

1. als laufende Ausgabe

a) Zuschuß zur Selbstversicherung der orgas nisierten Arbeiter

b) Zuschuß zur Entnahme von gesperrten Sparguthaben

c) Zuschuß zu den von der Arbeitslosen­versicherungskasse ausgezahlten Beträgen Als laufende Ausgabe überhaupt.. 2. Als einmalige Ausgabe zur Errichtung einer Arbeitslosenversicherungskasse.

900 000 M. 10 000 50 000 960 500 M.

400 000

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10

Unsere grundfäßliche Forderung geht dahin, daß die Einkom­men unter 3000 M. steuerfrei bleiben, die großen Einkommen aber progressiv stärker als jekt herangezogen werden. Wenn wir diese grundsäßliche Forderung zurzeit nicht durchsetzen können, so müssen wir doch bei den Etatsberatungen in Form von Resolutionen un seren grundsätzlichen Standpunkt zum Ausdruck bringen. Unsere Die Verteilung der Lasten der Groß- Berliner kommunalen Steuerpolitik muß dahin gerichtet sein, daß wir solche Steuern, Arbeitslosenversicherung wird für die einzelnen Gemeinden sicher welche die finanziell Schwachen belasten, abschaffen oder ihre Ein­nicht ohne Interesse sein. Folgende Maßstäbe kamen für die Be- führung verhindern, daß wir aber für solche Steuern eintreten, die rechnung in Betracht, nämlich nach Maßgabe 1. der Bevölkerung, möglichst auf starte Schultern abgewälzt werden können. Die Ver­2. der Mitgliederzahl der Krankenkassen, d. h. der am Orte woh- teilung der Realsteuern auf bebaute und unbebaute Grundstüde denen Arbeitsgelegenheit, 3. der Einkommensteuerkraft, 4. der ge lichen Berhältnisse berücksichtigt werden. Im allgemeinen ist zu läßt sich nicht nach einem Schema regeln. Dabei müssen die ört­samten Steuertraft( d. h. Steuerkraft aus Einkommen-, Grund- beachten, daß der unbebaute Grundbesiß, wenn er nicht nach dem und Gebäude- sowie Gewerbesteuer), 5. des Mittels aus Bevölke- gemeinen Wert besteuert wird, fein Interesse an der Bebauung hat. ung und Einkommenssteuerkraft, 6. des Mittels aus Bevölkerung Eine solche Besteuerung unbebauten aber für die Bebauung und gesamter Steuerkraft. Davon ist der Maßstab nach der Be- geeigneten Grundbesizes mag mancher als ungerecht emp­völkerungsziffer deswegen ausgeschieden worden, weil sie nicht im finden, der vielleicht ein Stüdchen Laubenland sein eigen richtigen Verhältnis zur Arbeitslosigkeit steht. Aber auch, wenn nennt und nicht die Absicht hat, damit zu spekulieren. Aber die Mitgliederzahl der Krankenkassen zugrunde gelegt wird, wäre in solchem Falle müssen die Interessen des einzelnen zurüdtreten eine einseitige Belastung einzelner Gemeinden die Folge. Da z. B. hinter die Intereffen der Allgemeinheit. Hinsichtlich der Ges meindeeinkommensteuer sind viele unserer Parteigenossen der An­in Berlin die Zahl der vorhandenen Arbeitsgelegenheiten eine seht sicht, wir müßten uns gegen die Erhöhung derselben wehren, weil große ist, würden die westlichen Vororte zu wenig und Berlin   zu jeder Steuerpflichtige ohne Ausnahme durch sie belastet wird; man sehr belastet werden. Auch der Wohnort der Arbeiter kann mit ist deshalb mehr für Erhöhung der Grundsteuer, in der Meinung, Rücksicht auf die Ueberbürdung der wenig finanzkräftigen Arbeiter. fie belaste nur den Grundbesiz. Dies ist nicht ganz richtig, denn wohnsihgemeinden nicht maßgebend sein. Als geeignet berbleibt die Grundbesitzer wälzen die Steuer nach Möglichkeit auf die somit nur der Maßstab auf die Steuerkraft allein oder auf Steuer­fraft und Bevölkerungszahl. Und von diesen erscheint der Maß­stab der gesamten Steuerkraft als der geeignetste. Nach diesem Maßstab würde sich der Beitrag für die einzelnen Gemeinden für das Jahr 1911 folgendermaßen verteilen:

1. Berlin  . 2. Charlottenburg  3. Grunewald 4. Schmargendorf 5. Berlin- Wilmersdorf 6. Schöneberg

7. Berlin- Friedenau  

Einmalige Ausgaben zur Errichtung einer

Laufende Ausgaben Arbeitslosen

versicherungs­taffe

713

Ueberhaupt

874 458 155 644 12 243

2424

60 122 69 896 13 263 19 782

8340

15 099

2 830

617 265 109 866

257 193 45778

8642

3 601

1711

42 439

17683

49 838

20558

9 362

3.901

8.

"

9.

"

Steglitz  . Behlendorf  .

13 964

5818

5 887

2453

10.

Lichterfelde  .

10 658

4 441

"

M.

11.

"

Lankwiz

1998

832

12.

"

Mariendorf  

3484

1452

13.

"

1968 955 14.

Tempelhof Brig  .

4424

1 843

4936 6267

1555

28 874

5799

648 12 031 2416

2 203 40 905 8215

12 620 17.

"

Nieder- Schöne weide.

1580

18.

"

Ober- Schöne­

32 142

4 618

19.

805

5616

638 1924 335 2 340

2168

2923

1218

Lichtenberg  Weißensee  .

9 790

4.079

4662

1942

186

77

7463

3110

2.277

4.864

15. Neukölln 16. Berlin  - Treptowo

weide. Stralau. 20. Borhagen- Rummelsb.

18 696 21. Berlin  - Friedrichsfelde  

22. 23.

"

5 342 24. Heinersdorf 25. Pankow

26. Nieder- Schönhausen

15 244 27. Reinickendorf  

9847

960 000

949 2027 1400 000

6542 1140 7.956

4 141 13 896 6 604 263 10 573 3 226 6 891 1360.000

Groß- Berlin. Wie der Verteilungsplan deutlich zu erkennen gibt, sind die erforderlichen Kosten für eine fommunale Arbeitslosenversicherung in Groß- Berlin auf der Grundlage des von unseren Genossen zur 5 192 Beschlußfaffung eingebrachten Statuts feine so erheblichen, daß der Plan daran scheitern fönnte, wenn ein Wille dazu vorhanden ist.

9 863

14 393

Gemeindevertreterkonferenz.

k) Bom Bund technisch industrieller Beamter bei 5076 Mitgliedern und 4320 gegen Arbeitslosigkeit ver­ficherten Mitgliedern. Won den 10 größten Organisationen oder Organisations gruppen mit 346 897 Mitgliedern und 304 447 gegen Arbeitslosigkeit versicherten Mitgliedern insgesamt 2 087 294 Nach den von unseren Genossen beantragten 50 Proz. Zuschuß zu dem Unterstützungssatz der Gewerkschaften würde der zu leistende Zuschuß der Gemeinden Groß- Berlins für das Jahr 1911 rund 1000 000 M. betragen. Dieser Betrag verringert sich indeffen, weil als Borbedingung für den Genuß der städtischen Arbeitslosenunter- Der erste Punkt der Tagesordnung lautetes

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Die in den Gemeindeverwaltungen des Kreises Nieder­ barnim   tätigen sozialdemokratischen Gemeinde berg   eine Konferenz ab, an der auch Funktionäre der Kreisorgani­vertreter hielten am Mittwoch im Café Bellevue in Lichten­fation teilnahmen. Es waren 156 Teilnehmer aus 49 Crten an­wesend, und zibar 39 Stadt-, 88 Gemeindeverordnete, 21 Bezirks­leiter und 8 Mitglieder des Kreisvorstandes.

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Mieter ab. Unser grundsäglicher Standpunkt ist der, daß die Aus­gaben der Gemeinden möglichst aus der Einkommensteuer zu decken sind, diese aber, wie schon gesagt, gerechter geregelt werden muß als es nach dem gegenwärtigen Gesek möglich ist. Wenn, wie es oft geschieht, bürgerliche Gemeindevertreter sich gegen Aufwen­dungen zu notwendigen sozialen Einrichtungen wehren, weil dazu fein Geld vorhanden ist, dann müssen wir für Erhöhung der Ge= meindeeinkommensteuer eintreten, falls ein anderer Weg, die er­forderlichen sozialen Einrichtungen zu schaffen, nicht vorhanden ift. Uebrigens belastet ja die Einkommensteuer die starken Schul­tern doch mehr als die schwachen. Weiter ist nach Möglichkeit dahin zu streben, daß Gas- und Elektrizitätsmerke sowie Berkehrsmittel für die Gemeinde nußbar gemacht werden. Natürlich darf dabei nicht hinausgegangen werden über die Preise, welche die gleich­artigen Privatunternehmungen fordern. Oft entsteht in den Ge­meinden die Frage, wie wir uns zur Anleihepolitik zu stellen haben. Wenn Ausgaben für Verbesserung der Schulen, Straßen, Kanalisation, Krantenpflege und andere soziale Einrichtungen nicht anders gedeckt werden fönnen als durch eine Anleihe, dann sollen wir für Anleihen eintreten. Eine Gemeinde, welche Schulden und gute soziale Einrichtungen hat, ist reicher als eine schuldenfreie Gemeinde ohne oder mit unzulänglichen sozialen Einrichtungen. Unter allen Umständen muß es unsere Aufgabe sein, für soziale Verbesserungen in der Gemeinde zu arbeiten und die bürgerlichen Bertreter zu veranlaffen, auf diesem Wege mit uns zu gehen. Aber nie dürfen wir vergessen, daß wir unter allen Umständen, auch in der Gemeinde, Sozialdemokraten sind.( Beifall.) In der

Diskussion

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wies Fuhrmann- Weißensee   darauf hin, daß das Elektrizitäts­wert der Gemeinde Weißensee seine jekt zum erstenmal erzielten Ueberschüsse zur Herabseßung des Strompreises verwenden müsse, um die Konkurrenz des städtischen Elektrizitätswerts Neukölln be­itehen zu fönnen. Wie solle man sich in solchem Falle verhalten, wo das Elektrizitätswert der Gemeinde infolge der Konkurrenz einer anderen Gemeinde keinen Ueberschuß abwirft. Wenn die pro­gressive Einkommensteuer, nach oben verstärkt, eingeführt werden sollte, dann würde das den Gemeinden mit einer steuerschwachen Einwohnerschaft wenig helfen. Wenn die Einkommen unter 3000 Mart steuerfrei blieben, was sollten dann die Gemeinden machen. in denen es nur wenige Einkommen über 3000 Mt. gibt. Un­gerecht sei die Steuer, welche die Gemeinde an den Kreis zu zahlen hat. Die Eingemeindung der fleinen, leistungsunfähigen Gemein­den müsse angestrebt werden, bis wir schließlich zu einer Gemeinde Groß- Berlin tommen. Unsere Partei habe sich nicht genug damit beschäftigt, wie die gemeinsame Einziehung und Verteilung der Steuern in allen Gemeinden Groß- Berlins durchgeführt werden

fann.

Frenzel Friedrichsfelde fragt, wie wir uns zur Hunde­steuer zu stellen haben.

H

Rubig Pankow meint, in manchen Gemeinden fei die Rück­ständigkeit größer als im preußischen Staat. In Pankow   fei manches Gute erst durch Erleuchtung von oben, auf Veranlassung des Landrats durchgeführt worden, weil die Gemeindeverwaltung sich darauf berief, daß sie kein Geld habe. Es dürfte sehr schwer fein, unsere grundsäßliche Steuerpolitik mit einer erfolgreichen Gemeindepolitik zu vereinen. Mermeren Gemeinden sei es nicht möglich, ihre Schullasten aus den laufenden Einnahmen zu decken. alle Berliner   Vorortgemeinden Ursache, diese Forderung zu erheben. Da müßte der Staat eingreifen. Mit wenigen Ausnahmen hätten Die Erhöhung der Zuschläge zur Einkommensteuer stoße immer auf den heftigsten Widerspruch bei den Vermögenden, die bei solchen Gelegenheiten immer mit dem Fortzug drohen. Sollte das ein­treten, dann müßten wir aber die zurückbleibenden steuerschwachen