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( Lebhaftes Bravo! bei den Nationalliberalen und rechts. Ab­Kanalisation der Weser ein.

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Jugendbewegung.

Unwürdig, tauglich Landsturn.

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denn unsere Eisenbahnen sind genug Arbeit für ein Ministerium und tete er und schlug sich zu Fuß bis nach Böhmen durch, wo er sich, für die Wasserstraßen muß mehr geschehen. Auch uns scheint landes­mit Revolver und Dolchmesser bewaffnet, einer Räuberbande an gesetzliche Regelung des Wohnungswesens besser. Der bundesstaatliche schloß, die dort das Land unsicher machte. Als 14jähriger Junge Charakter des Reichs muß aufrecht erhalten bleiben. Es ist nicht zu kam er dann völlig verwildert wieder nach Hause. Hier bekam er bezweifeln, daß der preußische Landtag von demselben Im vergangenen Jahre brachten unsere Genossen Schulz und nach wenigen Tagen mit einem Freunde wegen einer Kleinigkeit fozialen Geist erfüllt ist wie die Reichsämter. Dr. Frank im Reichstage eine Angelegenheit zur Sprache, die den Streit. Er zog einen Revolver hervor und schoß den Freund nieder. Terrorismus und die Engherzigkeit der preußischen Schul- und Er wurde wegen dieser Tat zu 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis ver­geordneter Hoffmann: Aber!!) Der Redner tritt dann für Militärbehörden drastisch beleuchtete. Es handelte sich um den urteilt. Diese Strafe wurde später in einem Wiederaufnahmever­Sohn unseres Genossen Düwell. Der junge Mann hatte als fahren in 3. Monate Gefängnis umgewandelt. Auch die Verbüßung Abg. Rosenow( Vp.): Die Trennung der Bau- von der Eisen- gründet. Unter dem bekannten scharfen Wind, der Ende 1909 gegen anstalt überwiesen, aus der er bald wieder ausbrach. Er verübte Raufmannslehrling einen Bildungsverein für Jugendliche ge- biefer Strafe wurde ausgesetzt und der Jugendliche der Erziehungs. Bahnverwaltung wäre für Handel und Verkehr, die sich erfreulich die proletarische Jugendbewegung einsetzte, wurde auch dieser Verein zahlreiche Einbrüche, jedoch wurde auch die hierfür gegen ihn er­heben, verderblich, weil jest zwischen Kanälen und Bahnen ein für politisch erklärt. Gegen Düwell wurde ein Verfahren wegen fannte Strafe ausgesetzt. Raum in die Erziehungsanstalt zurüc Tarifausgleich stattfindet. Graf Kanit hat im Reichstag kanal­Uebertretung des Reichsvereinsgefeßes eingeleitet. Das Urteil freundlich gesprochen. Nun, Sie haben den Mittellandkanal bei lautete auf 6 M. Geldstrafe. In der Begründung des Urteils wird gebracht, brach er wieber aus, verübte Einbrüche und zündete drei Hannover trotz einem Königswort und Ihrer Königstreue an die auch die politische Stellung des Vaters des Angeklagten betont. Strohmieten an. Leine gelegt laffen Sie ihn jetzt endlich los und bauen Sie ihn Der Vater sei ein bekannter Sozialdemokrat, daraus sei zu schließen, taten begangen habe, da er lieber ins Gefängnis als in eine Er­Bor Gericht erklärte der Angeklagte, daß er alle diese Straf bis nach Magdeburg . Was geichieht aber mit den seither baß der vom Sohn gegründete Verein ebenfalls politische Zwede ziehungsanstalt wollte. In der Anstalt werde nur geschlagen und avanzierten Kanalrebellen? Werden die dann wieder auf die alten Stellen verfekt?( Sehr gut! links.) Berlin hat für 12 Millionen verfolge. Mit der Berurteilung war die Sache aber noch nicht dies habe ihn in seiner Ehre zu tief getränkt. Er habe sich deshalb ein Hafenterrain am Stettiner Großichiffahrtsweg errichtet, aber rientenexamen vorbereitet. Sein Gesuch um Bulaffung zur Prüfung in die Erziehungsanstalt gebracht werden könne. Tatsächlich erledigt. Der junge Düwell hatte fich privatim auf das Abitu vorgenommen, so lange Straftaten zu begehen, bis er nicht mehr die Regierung stellt unmöglich zu erfüllende Anforderungen und wies die Schulbehörde zurück, zunächst, weil ein Strafverfahren gegen brach der Angeklagte dann bald wieder, zum vierten Male, aus der verzögert die ganze Sache ungemein. Der Redner bespricht dann ihn schwebe und später endgültig, weil er wegen Hebertretung des Erziehungsanstalt aus und wanderte zu Fuß bis an die franzöſiſche einzelne Ressortangelegenheiten. Vereinsgefezes bestraft worden sei. Hieraus ergebe sich ein Mangel Grenze, um sich für die Fremdenlegion anwerben zu laffen. Hierzu Minister v. Breitenbach: Die Hafenverhandlungen mit Berlin an sittlicher Reife, der ihn der Zulaffung zum Abiturienteneramen tam es jedoch nicht, da er wegen verschiedener in Lothringen ver­find abgeschlossen. Eine Trennung der Kanals von der Eisenbahn - unwürdig mache. Beschwerden gegen den Entscheid waren erfolglos. übter Einbrüche gefaßt und in Babern verurteilt wurde. Aus dem verwaltung ist unmöglich. Die staatlichen Baubeamten dürfen Nebenarbeiten nur übernehmen, wenn dienstliche Interessen darunter Düwell an der Handelshochschule immatrikuliert wurde. Um nun Gefängnis kam er wieder in die Erziehungsanstalt in Strausberg , nicht leiden. Die Regierungspräsidenten trachten, eine Beeinträchtigung hier sein Studium beenden zu können, beantragte er auf Grund bon der aus er zu dem Landwirt Henze in Zinndorf bei Strausberg der Intereffen der Privatarchitekten zu vermeiden. Den Arbeitern eines wissenschaftlichen Befähigungsnachweises bei der Militär- gebracht wurde. Am Abend des 2. Oktober v. J., wenige Stunden der Wasserbauverwaltung ist die Möglichkeit gegeben worden, der behörde die Ausfertigung eines Berechtigungsscheines zum ein- nach feinem Dienstantritt, lieh er sich von einem Stnecht eine Eisenbahnpensionskasse beizutreten. Auf eine Anfrage des fortschritt- jährig- freiwilligen Dienst und Zurückstellung vom Militärdienst Schachtel Streichhölzer, zündete die Scheune an und flüchtete von neuem. Vor Gericht erklärte der Angeklagte, daß er die Brand­lichen Redners erklärt der Minister noch, daß die Verwaltung gegen auf 3 Jahre. Unter Berufung auf die Entscheidung des Provinzial- stiftung nur begangen habe, um auf möglichst lange Zeit ins Ge­den Beitritt der Arbeiter zu Hirsch- Dunderschen Gewert- Schulfollegiums verweigerte die Militärverwaltung die Ausstellung fängnis zu kommen, da er in der Erziehungsanstalt furchtbar ge­schaften nichts einzuwenden habe. des Scheines. Die vorgefeßten Instangen und auch der Kriegsschlagen worden sei. Der Gerichtsarzt Dr. Marg befundete, daß Abg. Lippmann( Vp.) behandelt nochmals die Differenzen mußte sich zur Stammrolle melden und wurde sofort als tauglich ralische Defette aufweise, die man früher mit dem jetzt nicht mehr minister bestätigten die Maßnahme der Militärbehörde. Düwell der geistig etwas minderwertige Angeklagte ganz erhebliche mo zwischen den Interessen Stettins und denen der oberschlesischen zur Infanterie ausgehoben. Sein erneutes Gesuch um zurück­Montanindustrie. Bon einem Großschiffahrtsweg Berlin - Stettin stellung zweds Beendigung seines Studiums wurde dann auch von angewendeten Begriff moral insanity" bezeichnete. Dem Wahr­kann man gar nicht ſprechen, denn er kann nur von 600- Tonnen- der Königlichen Ersakkommission des zuständigen Bezirks Lichten- spruch der Geschworenen gemäß, wurde der Angeklagte zu 4 Jahren Schiffen befahren werden, dagegen können von Hamburg nach Berlin berg prompt zurückgewiesen. Kurz vor der General musterung Gefängnis verurteilt. fam 800- Tonnen- Kähne, auf der Elbe sogar von 1500 und auf dem Rhein die Angelegenheit im Reichstag zur Sprache. Der Kriegsminister bon 3000 Tonnen fahren. zog es damals vor, die ganze Verantwortung für das Vorgehen gegen Düwell dem Provinsial- Schulfollegium zuzuschieben. Als ist in einem Betrugsprozeß mobilgemacht worden, der gestern bor das geschah, hatte er selbst schon eine Beschwerde Düwelle zurüd- der 1. Straftammer des Landgerichts I unter Vorsiz des Land­gewiesen. Bei der kurz darauf abgehaltenen Generalmusterung gerichtsdirektors Delteskamp seinen Anfang nahm. Die Anklage wurde Düwell ohne törperliche Untersuchung auf 1 Jahr zurück- unter dem Rubrum Jacobs u. Gen. richtet sich gegen 6 Personen: Die Bauräte und Geheimen Bauräte laffen es häufig genug an gestellt. Das war im Sommer 1912. Anscheinend war die Militär- den Inhaber eines Detektivbureaus Friz Jacobs, deffen Ehefrau Wohlwollen gegen die Arbeiter fehlen. Sturz vor verwaltung aber schon zur Ansicht gekommen, Düwell sei überhaupt Hedwig Jacobs, den Zeichner Karl Jaegler und drei Angeklagte, Weihnachten sind von der Swinemünder Strombauverwaltung militäruntauglich. Am 4. Januar 1913 wurde der Vater des Delin die in der Form falscher Auskunfterteilung Beihilfe zu einigen 40 Arbeiter entlassen worden und am 4. Januar weitere 16, alles quenten, Genoffe Düwell, von der Königlichen Landwehrinspektion Betrugsfällen es handelt sich um mehrere hundert Einzelfälle, Familienväter mit mehreren Kindern und mit jahrelanger Beschäf- Berlin I ganz plötzlich telephonisch gebeten, seinen Sohn doch sofort geleistet haben sollen. Ein siebenter Angeklagter, der Kaufmann tigung bei der Stromhauverwaltung. Die Arbeitszeit ist eine zu einer außerterminlichen Musterung in das Landwehrbezirks- Hans Dube, der in dem Strafverfahren eine hervorragende Rolle lange, die 2ohnberechnung können die Arbeiter nicht ton- gebäude zu senden. Der Bitte wurde entsprochen. Nach kurzer spielt, ist nicht erschienen. Wie es heißt, soll er sich in einer Frren­trollieren, Arbeiterausschüsse bestehen anch nicht, und das ist untersuchung fand der Arzt, Düwell sei dienstuntauglich; er wurde anstalt befinden. die Ursache, daß solche Härten vorkommen können. Wir er dem Landsturm ohne Waffe überwiesen. warten von dem Staat als Arbeitgeber, daß er künftig nicht Familienväter, die 5, 10 und 15 Jahre im Dienst stehen, zwischen Weihnachten und Neujahr aufs Pflaster setzt. Der fortschrittliche Redner beklagte sich hier, daß Arbeiter, die Hirsch- Dunckerschen Gewerkschaftsorganisationen angehören, entlassen werden, als ob fie sozialdemokratischen Gewerkschaften angehörten. Wir stehen nicht auf dem Standpuntt: Heiliger Florian , verfchon' mein Haus, zünd' andere an", sondern wir verlangen, daß den Arbeitern überhaupt nicht das Recht der Vereinigung ber. fümmert werde. Wir schmunzeln nicht, wenn es gegen christe liche oder Hirsch- Dunckersche Gewerkschaften geht, bitten Sie aber auch, nicht zu schmunzeln, wenn gegen freie Gewerkschaften vor­gegangen wird, wie es leider alle Tage der Fall ist.

Damit ist die allgemeine Besprechung beendet.

In der Einzelberatung spricht über Arbeiterverhältniffe Abg. Hoffmann( Soz.):

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Abg. Hoffmann( Soz.):

Ich bin dem Regierungsvertreter dankbar, wenn er erklärt, daß berartige Entlassungen nicht vorkommen sollten; aber es ist Tat­sache, daß diese Entlassungen vorgekommen sind, und daß die entlassenen Familienväter, fünf, zehn und fünfzehn Jahre dort ge­arbeitet hatten. Die Entlassung wurde ihnen nicht einmal borher angekündigt, auch der Restlohn wurde ihnen nicht einmal ausgezahlt, das sind gewiß Härten, denen abgeholfen

werden könnte.

Nach weiterer unwesentlicher Debatte vertagt sich das Haus. Abg. v. Arnim- Büsedom( f.) ersucht als Vorsitzender der Budget Tommission, den Mittwoch für ihre Arbeiten freizugeben, da sie erst in sechs Wochen mit dem Etat fertig werden fönnte, wenn sie weiter, wie bisher, an drei Abenden in der Woche bis 1/12 Uhr nachts arbeitet, was auch eine große Anstrengung ist.

Abg. v. Pappenheim ( t.) ersucht, den Mittwoch nicht ſigungsfrei Die Vertreter aller Fraktionen stimmen dem Wunsch des Abg. b. Arnim zu.

zu lassen, da das Plenum noch sehr viel zu tun habe.

Nun hat der Berechtigungsschein für Düwell natürlich keinen praktischen Wert mehr. Daß der untersuchende Arzt bei der außer terminlichen Musterung für Düwells förperliche Mängel, die man bei der ersten Musterung durchaus nicht finden konnte, ein ver­ständnisvolleres Auge hatte, ist sehr erfreulich, aber für die Schul­und Militärbehörde ist die ganze Affäre wohl taum erfreulich. An­sehen haben sie nicht dabei erworben.

Aus Industrie und Bandel.

Burbach Eschweiler .

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Ein Aufgebot von 680 Zeugen

Jacobs betrieb früher in Neukölln, später in der Reichenberger Straße, ein Darlehns. und Hypotheken- Vermittelungsgeschäft. Auch Dube betrieb ein solches Geschäft zuletzt in der Prenzlauer Straße. Jacobs hatte außerdem in der Besselstraße das Finanzgeschäft Cito" eröffnet, das später von Dube übernommen wurde. Jacobs begründete dann in der Friedrichstraße eine Auskunftei und er­teilte für Dube Auskünfte über die Vermögenslage der Dar­lehenssucher. Bei dem jezigen Strafverfahren handelt es sich um zahlreiche Darlehensschwindeleien, bei denen Jacobs, Dube und Jaeger Hand in hand gearbeitet haben und von den übrigen Ange­flagten unterstützt sein sollen. Jacobs und Dube erließen in Hun­derten von Zeitungen Inferate, wonach sie Kapital zu vergeben hätten. Sie stellten auch den sich Meldenden die Beschaffung von Geldern in ziemlich sichere Aussicht, obgleich sie nach den Ermitte lungen der Anklagebehörde weder selbst Gelder besaßen, noch Geld­männer an der Hand hatten. Die Hauptsache war, daß die Dar­lehnssucher einen bestimmten Betrag für Porto und Auskunfts­gebühr einzuzahlen hatten. War dies geschehen, so hatten die Darlehnssucher das Nachsehen; sie wurden dann unter allerlei Ausflüchten hingehalten, manchmal wurde ihnen mitgeteilt, daß die Auskünfte über ste schlecht ausgefallen seien, es wurde die Stellung eines Bürgen verlangt und dann eine nochmalige Gebühr für den Bürgen erhoben. In den sämtlichen zur Anklage gestellten Fällen des vollendeten bezw. versuchten Betruges soll es nicht zur Aus­zahlung von Geld gekommen sein. Verschiedene Grundstücksbesitzer, namentlich Landwirte, die Gelder für Hypotheken suchten, sollen von Der Prozeß Jacobs um erhebliche Beträge geprellt worden sein. dürfte etwa 6 Wochen für die Verhandlung in Anspruch nehmen. Ueber das Urteil werden wir berichten.

Der Schnapsteufel.

Unterstaatssekretär Coels van der Brügghen: Es kann sich bei Die bereits früher von uns angekündigte Intereffengemein der Entlassung doch wohl nur um Saisonarbeiter gehandelt haben, schaft zwischen der Burbach- Eich- Düdelinger Aktiengesellschaft und denn wir nehmen auf unsere Arbeiter die größte Rücksicht und ver- dem Eschweiler Bergwertsverein ist jest in allen finanziellen bessern ihre Lage andauernd. Wir haben sogar eine Erhöhung der Einzelheiten festgelegt. Am Anfang dieses Monats haben die Unterstügungen ins Auge gefaßt und die Zulage der Eisenbahn - Aufsichtsräte beider Gesellschaften Plänen zugestimmt, die dahin­arbeiter nach längerer Dienstzeit eingeführt. Unseren Arbeitern gehen: Der Vertrag soll auf 30 Jahre, beginnend mit dem 1. Juli geht es durchaus nicht schlecht. 1912, abgeschlossen werden. Den Aktionären des Eschweiler Berg­wertsvereins foll bis 1916 eine zehnprozentige Dividende, bis 1920 eine solche von 12 Broz. und für den Rest der Dauer des Vertrages, also bis 1942, eine Dividende von 14 Broz. gewährleistet werden. Die Burbach- Eich- Düdelinger Aktiengesellschaft ist verpflichtet, auf Verlangen die Aftien des Eschweiler Bergwertsvereins bis zum Juli 1942 zum Kurse von 250 Proz. zu übernehmen. Der Auf­fichtsrat des Eschweiler Bergwerksvereins soll um sechs Mitglieder aus den Reihen des Burbacher Verwaltungsrates vermehrt wer­den, während aus dem Eschweiler Aufsichtsrat drei Mitglieder zur Wahl in den Burbacher Verwaltungsrat vorgeschlagen werden, Der Konzern Burbach ist erst vor zwei Jahren durch Ver­Ueber die Bluttat, die sich in der Nacht zum 30. September 1913 schmelzung des Luxemburger Bergwerks- und Saarbrückener Eisen­hüttenvereins mit dem Eicher Hüttenverein und dem Eisenhütten in der Lütticher Straße ereignete und anfänglich als Mord ange­Attienverein Düdelingen entstanden. Er befizt große Walzwerks-, sehen wurde, soll nun am 11. Februar vor dem Schwurgericht des Stahlwerks- und Hochofenanlagen. Nach Fertigstellung neuer, Landgerichts III berhandelt werden. Unter der Anklage der Körper­bereits im Bau begriffener Anlagen wird der Konzern die höchste verletzung mit Todeserfolg wird der bislang unbestrafte Arbeiter Beteiligungsziffer im Stahlwerksverband haben. Um den erforder. Hermann Ackermann sich zu verantworten haben. Einem von ihm lichen Brennstoffbedarf für immer sicher zu stellen, schließt er die begangenen Roheitsakte ist die Frau Emma Klarner, die einen Interessengemeinschaft mit dem Eschweiler Bergwerks - üblen Lebenswandel geführt hat und dem Schnapsteufel verfallen berein, der bei einer jährlichen Förderung von 2,6 Millionen war, zum Opfer gefallen. Der Angeklagte hatte in start ange­Tonnen Kahlen gerade den Bedarf Burbachs decken kann. trunkenem Zustande mit zwei anderen jungen Leuten die Klarner an der Ecke der See- und Amoumer Straße getroffen. Sie war so betrunken, daß sie sich allein nicht von der Stelle bewegen konnte. Syndikatssorgen in der Braunkohlenindustrie. Es fand dann ein fortgefestes Schnapstrinken statt, in dessen Ver Nachdem vor nicht langer Zeit das Mitteldeutsche Braunkohlen- lauf der Angeklagte in rohester Weise die Klarner mit den Fäusten syndikat zerfallen ist, droht auch dem Niederlausiber Bri- ins Gesicht schlug und schließlich eine schnapsgefüllte Flasche auf Nächste Sigung: Dienstag 10 Uhr vormittags: Weiter- Fettsyndikat die Auflösung, und zwar durch den Austritt der ihrem Kopf zertrümmerte. Die S. trug eine stark blutende Wunde beratung des Panetate. " Ilse Bergbau- Aktiengesellschaft". Die Produzentin der be- am Hinterkopf davon, sie fiel zu Boden und wurde von Ackermann Saluß 4 Uhr. fannten" lje"-Briketts hatte von jeher eine Sonderstellung im in hilfloser Lage liegen gelaffen. Am nächsten Morgen wurde ihre Syndikat: sie durfte ihre Erzeugnisse unter eigenem Namen, nicht Leiche auf einem Bauplaße vorgefunden. Die Wunden in der als Syndikatsmarte verkaufen; für den Berliner Markt war ihr Gegend des Hinterhauptes waren an und für sich nicht allzu schwer, außerdem eine besonders große Absatziffer eingeräumt worden; nach dem Gutachten der Sachverständigen ist anzunehmen, daß die schließlich behielt sich die Ilse" eine kurze Kündigungsfrist vor. Gesamtheit der Mißhandlungen in Verbindung mit der auf die Den vom Syndikat beschlossenen Produktionseinschränkungen will Trunksucht der K. zurückzuführenden Erkrankung des Herzens und sich die Ilse- Gesellschaft nun nicht mehr fügen; auch scheint sie ihre der Nieren den Tod der K. zur Folge gehabt hat. Lage am Berliner Markt durch die niedrigeren Angebote mittel- Das Milieu, in dem sich diese scheußliche Nachtszene abgespielt deutscher Brikettfirmen, die mit der Auflösung des Mitteldeutschen hat, ist ein so widerwärtiges, daß die Verhandlung unter Ausschluß Synditats auftraten, für gefährdet zu halten. Welche Bedeutung der Oeffentlichkeit stattfinden wird. der Austritt der Ilse" für das Niederlaufiber Syndikat haben würde, geht daraus hervor, daß Jlse" über 25 Proz. der Syndi fatsbeteiligungen besitzt. Bei einem so bedeutenden Außenseiter scheint der Bestand des Syndikats gefährdet, obgleich die Ilfe- Ge­sellschaft gemäß ihrem Vertrage auch nach ihrem Austritt bis zur Auflösung der Gesellschaft( spätestens aber bis 1923) au den Syndi tatsuntoften mit 2 M. pro 10 Tonnen beitragen muß.

Abg. Hoffmann( Soz.): Auch wir sind diesmal in der glüc lichen Lage, Herrn v. Arnim zustimmen zu können.( Allgemeine Heiterkeit.)

Vizepräsident Dr. Krause: Das Haus wird am Schluß der morgigen Sigung darüber entscheiden.

Aus der Partei.

Ausschluß aus der Partei.

Vom Bezirksvorstand in Frankfurt a. M. wurde der Modell­schreiner Ludwig sentner, geb. 28. März 1885 in München , zurzeit wohnbaft in Hamburg , aus der fozialdemokratifchen Partei ausgeschloffen. Rentner bat im vorigen Jahre in Nied a. M neben anderen Manipulationen Parteigelder beinmireut. Der Vorwärts" hat bereits vor Monaten nor Kentner gewarnt.

Delizeiliches, Gerichtliches usw. Staatsanwalt und sozialdemokratischer Redakteur.

In einer Verhandlung gegen den Redafteur Genossen Bruno Kühn vom Gothaer Volksblatt" vor der Straftammer des Land­gerichts in Gotha erklärte der Erste Staatsanwalt Stiefe wetter, daß eine Gefängnisstrafe für den Angeklagten deshalb angebracht fei, weil er das Beleidigen als ein Ges werbe betreibe und leichtfertig Berichte ber. öffentliche, die Beamtenbeleidigungen enthalten, In einem Bericht aus Dbrbruf waren einige unrichtigkeiten ent halten, so daß Kühn wegen Beleidigung eines Schußmanns, der einen rabiaten Bettler verhaftet hatte, zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt wurde. Das Gericht hatte teinen besonderen Wert auf das Strafregister des Angeklagten gelegt. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde aber Bause gemacht, damit die Vorstrafen genau ermittelt werden konnten, worauf der öffentliche Ankläger sich dann stüßte, obwohl die Strafen auf Grund von Breßprozessen bis zwölf Jahre zurücklagen. Die Aeußerungen des Herrn Staatsanwalts warfen ein be zeichnendes Licht auf seine Objektivität".

Gerichts- Zeitung.

Folgen der Fürsorgeerziehung.

Weil er in das Gefängnis wollte, hat ein 20jähriger Fürsorge­aögling eine vorsätzliche Brandstiftung begangen, die ihn nun gestern vor das Schwurgericht des Landgerichts II führte, vor welchem gestern eine neue Tagung begann.

Aus der Untersuchungshaft wurde der Fürsorgezögling Willi Freund vorgeführt. Der Angeklagte hatte faum das Straf­mündigkeitsalter erreicht, als er zum ersten Male vor dem Straf­richter stand und wegen mangelnder Erkenntnis der Strafbarkeit seiner Handlungsweise freigesprochen wurde. Bald darauf wurde er zu einem Verweise und dann zu 14 Tagen Gefängnis verur­teilt. Diese Strafe tam jedoch nicht zur Verbüßung, da er der Fürsorgeerziehung überwiesen wurde. Nach wenigen Tagen flüche

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