Ar. 39. 30. Jahrgang.
Sonnabend, 15. Februar 1913.
Die Pfleglingsverhältnisse der städtischen Schönerlinde bei Schulz- Schönwalde, es wird sich hieran ein ge- und Bfingitfeiertagen 1913 betrifft folgende Berordnung: 1. Gemäß
Trrenanstalten vor Gericht.
Unseren Lefern wird aus mehreren Artikeln des vorigen Jahres die Leidensgeschichte des chemaligen Austaltspfleglings Paul Donnerstag noch in Erinnerung sein, der, nachdem ihn mit dem 14. Lebensjahre seine uneheliche Mutter in die Frrenanstalt Dalldorf abgeschoben hatte, hier zwölf Jahre festgehalten wurde, mehrfach in Pflege fam, zulegt anfangs 1911 zu dem Fuhrherrn Tönies, Soldiner Str. 11. Tönies ließ den Pflegling, für den er von der Stadt Berlin ein monatliches Pflegegeld von 25 M.
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sehen sei, und wies die Sache zur anderweiten Entscheidung an das Gewerbegericht zurück.
mit einem Vortrage über„ Literatur und Bildung" für Schönwalde = Die Sonntagsruhe und die Beschäftigungszeit an den Oftermütliches Beieinandersein anschließen. Parteigenossen, die an der§§ 105b Absatz 2, 105e und 41a der Reichsgewerbeordnung und Veranstaltung teilnehmen, benußen den Zug ab Rosenthal- Wil- Nr. 134 und 137 der Ausführungsanweisung zur Reichsgewerbehelmsruh 7.10. ordnung vom 1. Mai 1904 wird für die Stadtkreise Berlin , Chareine öffentliche Versammlung mit dem Thema„ Ein nicht eingelöstes Berlin- Lichtenberg sowie für den Gemeindebezirk Berlin- Stralau Am Sonntag, den 16. Februar, findet für Wandlik- Basdorf lottenburg, Berlin- Schöneberg , Neukölln, Berlin- Wilmersdorf und Sönigswort" statt. Parteigenossen benutzen den Zug 1.05 Wilhelms- folgendes bestimmt und hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht: ruh- Rosenthal .
Im Handelsgewerbe dürfen am ersten Oster- und Pfingstfeiertage 1913, soweit der Gewerbebetrieb in offe nen Verkaufsstellen stattfindet, Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und während folgender Zeiträume beschäftigt werden: 1. Im Milchhandel: von 5 bis 10 Uhr vormittags und 12 bis 2 Uhr nachmittags; 2. i m Der Teltower Kreistag hat in seiner kürzlich abgehaltenen Handel mit Bad- und Konditorwaren einschließbezog, ein ganzes Jahr lang in seinem Fuhrbetriebe als Stallmann Sigung beschlossen, von der Errichtung einer allgemeinen lich Konfitüren und im Handel mit Fleischwaren arbeiten und zahlte dafür wöchentlich gab sich damit vorläufig nur deshalb zufrieden, weil ihm von dem Oberversicherungsamte vorzuschlagen, die gemeinsamen und Wein, mit Tabak und Zigarren: von 8 bis, 10 he weit gab sich damit vorläufig nur deshalb zufrieden, weil ihm von Driskrankenkasse und einer Landkrankenkasse abzusehen und und Roheis: von 5 bis 10 1hr vormittags; 3. im Handel mit Kolonialwaren, mit Vorkost waren, mit Bier den Anstaltsärzten ſeine völlige Entlassung nach Jahresfrist Drtskrankenkassen für Adlershof , Mariendorf , Zehlendorf , vormittags; 4. in den Zeitungsspeditionen: von 4 bis in Aussicht gestellt war. Als D. furz vor Ablauf des Jahres ohne eigene Schuld mit dem Pflegebater in Differenzen geraten offen, Königswusterhausen , Mittenwalde Teltow, Trebbin , 9 Uhr vormittags; 5. im Blumen handel nach den bestehenden Blumenhandel ohne eigene Schuld mit dem Pflegevater in Differenzen geraten Leupis, Klausdorf und für die Rittergüter bei Trebbin zu all- Vorschriften: am ersten Osterfeiertage: von 9 bis 10 1hr von demselben in die Frrenanstalt zurückgeschoben, aber schon nach drei Wochen durch Vermittelung des Berliner gemeinen, Ortskrankenkassen, umfassend alle nach der R. V. D. vormittags und von 12 bis 2 Uhr nachmittags; am ersten von 8 bis 10 Uhr vormittags. Bundes für Jrrenrecht und Irrenfürsorge befreit worden war, flagte versicherungspflichtigen Personen, auszugestalten und die Mit- fingitfeiertage: er beim Gewerbegericht zu Berlin auf 686 M. rückständigen Lohn glieder der besonderen Ortskrankenkassen in Zossen und 6. Die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern für ein Jahr. Der beklagte Fuhrherr erhob den Einwand der Ge- Trebbin , die aufgelöst werden, den allgemeinen Kassen in a) im ambulanten Milchhandel, b) in Molkereien zum Zwecke der schäfts- und Prozeßunfähigkeit, worauf das Gewerbegericht, nachdem 3ossen und Trebbin zuzuweisen; die Gemeinde Müggelheim Oster- und Pfingstfeiertage wie an den übrigen Sonn- und Feſtauch die Anstaltsdirektion die Geschäftsfähigkeit verneint hatte, die wird von der Köpenicker Kasse abgetrennt und der fünftigen tagen gemäߧ 2 der Verordnung vom 14. Mai 1910( Amtsblatt Ortskrankenkasse in Adlershof angegliedert. G. 268) von 5 1hr morgens bis 1 Uhr nachmittags ohne Unter Klage abwies. In der Berufungsinstanz folgte die 8. Zivillammer allgemeinen Ortsfrankenkasse des Landgerichts I Berlin dem Antrage des Prozeßbevollmächtigten Gerner wird aus den Gemeinden Schmargendorf , Grunewald , brechung durch die Hauptgottesdienstpause stattfinden. 7. Im Geden Gutsbezirken Dahlem und Ruhleben , den Gutsbezirks- werbebetriebe der Bierbrauereien und Gisfabriken nach Rechtsanwalt Dr. Ehrenfried, erklärte durch Urteil vom 20. De- teilen von Grunewald- Forst , Pichelsberge und Schildhorn und§ 1 Abs. 3 der für den Landespolizeibezirk erlaffenen Berordning zember 1912, daß der Kläger als gefchäftsfähig anzu dem Bahnhof Grunewald mit dem Sitz in Schmargendorf von 2. Auguſt d. J. behuſs Versorgung der Stundschaft nac, bent und Roheis während derselben Stunden, während deren dem vom 1. Januar 1914 ab eine allgemeine Ortskrankenkasse geVerkaufsstellen zugelassen ist. II. Am zweiten Oster- und Er würde die Prozeßfähigkeit gemäߧ 53 der Zivilprozeß- bildet. Die Ausgestaltung der Ortskrankenkasse Berlin- Brig obigen( 2 und 3) ein Handel mit Roheis und mit Bier in offenen Pfingstfeiertage finden lediglich die allgemeinen Vorschriften ordnung nur dann berloren haben, wenn sein geseglicher Vertreter, soll der Gemeinde überlassen bleiben. also der Gebrechlichkeitspfleger, den Rechtsstreit für ihn übernommen Wer ist Nicßbraucher im Sinne des Hausbesitzerprivilegs der über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe Anwendung, wie sie hätte, was aber nicht geschehen sei. Städteordnung? Zu dieser Frage hatte das Oberverwaltungsgericht an den gewöhnlichen Sonntagen gelten. In der gestrigen erneuten Verhandlung vor dem Berliner Ge- am 14. Februar Stellung zu nehmen. Wie in verschiedenen anderen Die Untergrundbahnarbeiten am Alexanderplak find in ein neues terbegericht wurde der klagende Pflegling von einem Redakteur G. Städteordnungen( Westfalen, Rheinland ) wird auch im§ 16 der Stadium getreten. Seit einigen Tagen sind zahlreiche Stellen des vertreten. Der Vorsitzende, Magistratsassessor Dr. Berthold, er- Städteordnung für die sieben östlichen Provinzen bestimmt, daß die Platzes und der Bahntrace bis zur Kaiser- Wilhelm- Straße aufgedeďt, flärte nach einstündiger Beratung mit den Beisitzern, daß es Hälfte der zu wählenden Stadtverordneten Hausbesitzer( Eigentümer, wodurch der Wagen- und Fußgängerverkehr wieder recht erschwert fraglich sei, ob ein Anstaltspflegling überhaupt irgend einen worden ist. Man hat die Bodenöffnungen mit leichten Holzgittern Die Stadtverordnetenversammlung von Wilmersdorf hatte die Rechtsanspruch aus Arbeit während der Beschäftigung beim Pflege- Wahl des Kaufmanns Lazarus zum Stadtverordneten, die im No- umstellt, um die sich der riesige Verkehr mit fortwährenden Stockungen bater habe, da der Pfleglingsvertrag den Pflegenden verpflichte, für bember 1910 im 9. Bezirk der 3. Abteilung erfolgt war, für un- herumwinden muß. Das mag ja bautechnisch nicht anders zu machen Beichäftigung des Pflegers zu sorgen. Das Urteil des Landgerichts gültig erflärt, weil hier ein Hausbefizer( Eigentümer, Nieß- fein. Den vergrößerten Verkehrsschwierigkeiten scheint aber die spreche zudem nicht aus, von welchem Zeitpunkte ab der Kläger als braucher usw.) hätte gewählt werden müssen, das ihm vorläufig für Polizei, wie schon früher moniert wurde, nicht die erforderliche Selbst in den Abendstunden, wenn das geschäftsfähig anzusehen ist. Man müsse den Tag der endgültigen zwei Jahre auf ein Hausgrundstück eingetragene alleinige Nieß- Beachtung zu widmen. Entlassung aus dem Anstaltsverbande oder den Tag der Urteils- brauchrecht aber nicht als solches im Sinne des Hausbesizer- Ueberschreiten des Alexanderplates jetzt wieder lebensgefährlich ist, sieht man hier nur zwei Beamte an der König- und Landsberger fällung annehmen. Der Klagevertreter bekämpfte diese Auffassung paragraphen anerkannt werden könne. und ließ sich eingehend über die Mißstände im Pfleglingswesen aus Lazarus angestrengte Klage ab, erklärte also die Wahl ebenfalls für Straße, die den Verkehrsfluten nicht gewachsen sind. Sonst ist doch, Der Wortlaut des landgerichtlichen Urteils, besonders der Hinweis ungültig. Das Gericht hielt ein Nießbrauchrecht im Sinne wo es wahrhaftig nicht nötig wäre, eine leberfülle von Beamten auf auf die schon seit 1908 bestehende gesetzliche Pflegschaft lasse erkennen, der fraglichen Bestimmung deshalb nicht für vorliegend, den Straßen zu bemerken. daß die Geschäftsfähigkeit dem Kläger auch schon für die Zeit des weil es sich nur um ein, wenn auch eingetragenes, so doch nur auf Ein schwerer Unglücksfall ereignete sich am Dienstag bei der Anstaltsaufenthaltes zustand. Wolle man die Beschäftigung des zwei Jahre beschränktes Nießbrauchbrecht bandele, und weil dies auch Firma Gebr. Hammer beim Transportieren eines etwa 40 Zentner Familienpfleglings mit oder ohne Entgelt von dem Willen des nur eingetragen sei, um einer Subhastation des Grundstücks vor schweren Herdes. Dort verunglückte der 28jährige Helfer Johann Pflegenden abhängig machen, so würde das einer völligen zubeugen. Herr Lazarus hatte nämlich 10 000 M. hergegeben und Arendt, Gubenerstr. 22. Der Herd sollte aus dem Lager ChausseeRechtlosmachung des Pfleglings gleichkommen. Es müsse auch be- dadurch herbeigeführt, daß die Besitzer einer Hypothek von 40 000 W., straße 8 transportiert werden; er wurde auf hohe Stante gestellt. Rechtlosmachung des Pfleglings gleichkommen. Es müsse auch be- die sie gefündigt hatten und für die tein Ersatz zu beschaffen war, als Arendt eine Walze unterlegen wollte, kam der Herd zu Fall stritten werden, daß der Pfleglingsvertrag zu einer so weitgehenden dem Grundbesizer die übrigen 30 000 wt. stundeten. Auch war er Arendt konnte nicht so schnell ausweichen, weil der Raum an dieser Beschäftigung im eigenen Betriebe des Pflegenden verpflichte, wie dem Grundbesiger gegenüber weitere materielle Verpflichtungen ein- Stelle zu eng war. Dabei wurde ihm das linke Bein bis auf die ja in der Praxis fast durchweg auch ganz andere Arbeitsverhältnisse gegangen. Dafür war ihm dann das Nießbrauchrecht auf zwei Sehnen durchschlagen. Der Verunglückte wurde nach der Charits bestehen. Darüber, daß der Pflegling umfangreich wie ein Stall Jahre eingetragen worden. ( Luisenstraße) gebracht. mann beschäftigt worden ist, war das Gewerbegericht nicht im Zweifel. Intereffant war auch die Erklärung des Beklagten, daß der Pfleglingsarzt der Anstalt Dalldorf während des ganzen
haben.
mit
und einem Grundstück
Auf die Berufung des Herrn Lazarus verhandelte am 14. Februar Um den Globus. Der Neubau des Warenhauses Tieß an der das Oberverwaltungsgericht zum zweitenmal in der Sache. Es waren noch Materialien zur Entstehungsgeschichte der Städte Leipziger Str. und Dönhoffsplab hat zu einem eigenartigen Prozeß ordnungen eingeholt worden. Ein Kommissar des Mi- geführt. Auf dem Dach des Gebäudes von Tietz sind auf Untergestellen Pflegejahres nicht ein einziges Mal die Wohnung des Beklagten niiters des Innern war erschienen. Dieser trat für Aufrecht- eine größere Zahl von Erdglobuskugeln angebracht. Diese dienen aufgesucht hat. Er soll sich nur in der Nachbarschaft erfundigt" erhaltung der Entscheidung des Bezirksausschusses ein. Als Haus- wenn sie abends erleuchtet sind, als Lichtreklame. Nach der bei befizer im Sinne der Städteordnung tönnte dem Eigentümer Gröffnung des Hauses von Hermann Ties herausgegebenen Druds Das Gewerbegericht fam abermals zur Abweifung der gleichgestellt werden nur ein solcher Nießbraucher, welcher durch schrift sollen diese Globuskugeln das Kennzeichen der Firma darKlage mit der Begründung, daß die Arbeitsbeschäftigung während ein festes Band dadurch mit stellen. Auch auf den anderen Geschäftsgebäuden der Firma, wie der Familienpflege eine erweiterte Anstaltspflege darstelle und in den den Gemeindeinteressen verbunden sei. Ein formales zivilrechtliches am Alexanderplatz in Berlin , und in Stuttgart , Straßburg , wird der Globus als Wahrzeichen der Firma verwendet. Die Firma Konzern des Anstaltsbetriebes gehöre, somit der Pflegling für diese Besitzrecht könne nicht genügen. Zeit einen Rechtsanspruch aus Arbeit nicht habe. Dabei müsse die Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Vor- A. Wertheim erblickt hierin eine unerlaubte Nachbildung ihres entscheidung und damit die ungültigerklärung der Wahl. bekannten, ihr seit langen Jahren patentamtlich geschützten WarenFrage, ob in der Abschließung der Pfleglingsverträge Mißstände be- Gründe: Der Senat stehe im wesentlichen auf dem Standpunkt zeichens, das aus einem Globus besteht, der ebenfalls auf einem stehen, offen bleiben. des Bezirksausschusses. Der Inhalt der Klammer im angezogenen Gestell, einem lateinischen" W" ruht. Die Firma A. Wertheim Selbstverständlich wird gegen dieses Urteil abermals Berufung Gesetzesparagraphen( Eigentümer, Nießbraucher usw.) bedeute nichts hat dieses überall in ihren Geschäften, ihren Annoncen, an ihren beim Landgericht eingelegt werden. Wäre die Auffassung des Gewerbe- anderes, als als eine Erläuterung des Begriffs Hausbesizer im Waren und deren Verpackung verwendet und es dadurch als ihr gerichts zutreffend, so müßte jeder Pflegling, der während der Sinne der Städteordnung. Danach sei aber Hausbesizer der Warenzeichen allgemein bekannt gemacht. Das Patentamt hat beFamilienpflege Geld verdient, dieses Geld an die Familie abliefern. jenige, der durch sein Verhältnis zu dem Grundstück zugleich an die reits in einem Falle ais Warenzeichen, das dem Globus mit dem Er hatte also Recht auf Arbeit, aber fein Recht auf Gemeinde gefeffelt sei und an dem Wohl und Wehe der Gemeinde Untergestell auf dem Dach des Liebschen Neubaues gleicht, wegen Bezahlung! Auf jeden Fall beweist dieser Prozeß, daß die ein besonderes Interesse habe. Hier lägen nun bei dem Nießbrauch - feiner Aehnlichkeit mit dem Wertheimschen Warenzeichen für unzuDamals hatte das Pfleglingsverhältnisse und besonders die Pfleglingsverträge der recht die Dinge tatsächlich so, daß es sich im wesentlichen um ein lässig erklärt. Aus ähnlichem Anlaß hatte bereits vor Jahren ein Pfandverhältnis handle und daß außerdem der Nießbrauch nur auf Prozeß zwischen beiden Firmen geschwebt. städtischen Frrenanstalten dringend der Revision und Abänderung zwei Jahre eingetragen sei. Unter diesen Ilmständen könne nicht Gericht erkannt, daß der über dem Mittelportal des älteren Tietbehauptet werden, daß es sich um einen Hausbesitzer handle, der schen Baues angebrachyte Globus nicht mit dem Wertheimschen wirklich derart, wie es die Städteordnung erfordere, mit dem Wohl Warenzeichen follidiert, weil dieser Globus nicht zu Reklamezwecken der Gemeinde verbunden sei. diene und ausschließlich als ein Teil der Architektur der Fassade wirke. Die jetzige Sachlage ist, so wird in der Wertheimschen Slage geltend gemacht, davon verschieden, weil die große Zahl von Leuchtförpern in Verbindung mit der eigenen Angabe von Tiek den Beweis erbringt, daß sie nicht lediglich zur architektonischen Verzierung, sondern als Warenzeichen dienen sollen.
bedürfen.
Partei- Angelegenheiten.
Zweiter Kreis, 6. Abteilung. Morgen, Sonntag, abends 6 Uhr, in Habels Brauerei, Bergmannstr. 5-7: Familien- Abend. Vortrag der Genossin Schipfmann über Freiligrath. Dritter Kreis, 9. Abteilung. Die Besichtigung der ständigen Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt findet am Sonntag, den 16. Februar 1913, nachmittags 1 Uhr, statt. Treffpunkt um 12% Uhr am
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Automobilomnibus zum Birchowkrankenhaus. Eine Automobilverbindung mit dem Virchowkrankenhaus stellt die Omnibusgesell fchaft am Sonnabend, den 15. Februar, her. Sie kommt dadurch zustande, daß die Linie 4 B( Hallesches Tor- Müllerstraße) durch die Triftstraße bis zum Krankenhaus verlängert wird. Der erste Wagen geht vom Virchowkrankenhaus 5.03 Uhr, der letzte 1.15 Uhr; Sonntags von 6.05 bis 1.55 Uhr. Teilstreden zu 10 Pf. werden: Birchowkrankenhaus- Oranienburger Tor und Triftstraße- BahnZehlendorf( Wannseebahn ). Am Sonntag, den 16. Februar, hof Friedrichstraße . Ein Deckplatz koſtet nach wie vor für die ganze
morgens 8 Uhr, Flugblattverbreitung von den Bezirkslokalen aus. Treptow - Baumschulenweg. Morgen, Sonntag, früh 8 Uhr, Flugblattverbreitung von den Bezirkslokalen.
Friedrichsfelde . Sonntagvormittag, 8 Uhr, wichtige Flug blattverbreitung von den bekannten Stellen aus.
Strede 10 Pf.
Um die Tegeler Juselu.
Eine Einbrecherbande, die seit längerer Zeit den Westen und Nordwesten der Stadt unsicher machte und es hauptsächlich auf Juweliere und Goldwarengeschäfte abgesehen hatte, wurde von Der Kriminalpolizei hinter Schloß und Riegel gebracht. Die Einbrecher gingen in den meisten Fällen durch die Decke, und zwar nicht, wie es üblich ist, vom ersten Stock, sondern durch die Stellerdecke. In mehreren Fällen wurde die Bande bei der Arbeit überZwischen der Stadt Berlin und der Frau Hofmarschall von Heina rascht und mußte unter Zurüdlassung der Werkzeuge und sonstigen zu Schloß Tegel schwebt seit längerer Zeit ein Prozeß um die Inseln Sachen die Flucht ergreifen. Bei einem Einbruch in Moabit ließen Scharfenberg, Baumwerder und Lindwerder im Tegeler See . Die sie unter anderem ein Aktenkuvert zurück, auf dem in einer Ede Schmargendorf. Morgen, Sonntag, den 16. d. M., früh 8 Uhr, Stadt hatte die Inseln von Herrn Bolle erworben, um sie als ganz klein der Name Paul Werber und darunter ein zweiter Name mit Adresse verzeichnet stand. Durch dieses Kuvert gelang vom Restaurant„ Waldkater", Warnemünder Str. 14/15, wichtige Stüßpunkt für die Verlegung von Druckrohren ihres neu zu es der Kriminalpolizei auf die Spur der Verbrecher zu kommen. Flugblattverbreitung. errichtenden Wasserwerts in Heiligensee zu benügen, im übrigen Die untere Adresse war die einer Familie, in die sich Werber, wie Lichtenrabe. Heute, Sonnabend, abends 8½ Uhr, Zahlabend sollten die wegen ihres Bestandes an feltenen Bäumen berühmten sich später ergab, einer der Einbrecher, als junger harmloser KaufInseln in ihrem gegenwärtigen Zustand dauernd erhalten werden. für beide Bezirke im Lofal von Th. Jantfe, Hohenzollernstraße. Mariendorf . Sonntag, den 16. Februar, früh 8 Uhr, Flug- Frau von Heinz hatte der Stadt die Jufeln auf Grund eines alten tann eingeführt und um die Hand der Tochter angehalten hatte. Borkaufsrechts streitig gemacht. Bisher hatte die Stadt, die dieses Sein Benehmen war so, daß er nicht nur die Zuneigung der junblattverbreitung von den Bezirkslokalen aus. Recht bestritt, den Prozeß verloren. Nun ist in legter Stunde, vor- gen Dame, sondern auch die Einwilligung ihrer Eltern erhielt. Adlershof . Einen Reuter- Abend veranstaltet der Bildungs- behaltlich der Zustimmung der Stadtverordneten, ein Bergleich zu- Das Attentubert stammte aus deren Wohnung und war von Ausschuß am Sonntag, den 16. d. M., abends 6 Uhr, bei Staul, stande gekommen, bevor das Reichsgericht sprechen fonnte: Die erber vor einiger Zeit mitgenommen worden. Die Kriminal Bismardstr. 16. Rezitator Herr Karl Jagenow. Nachher Freitanz. Infeln Scharfenberg und Baumwerder sollen der Stadt Berlin polizei beschäftigte sich jetzt näher mit dem jungen Manne und nahm eine Durchsuchung von dessen Wohnung in der KastanienZur Dedung der Unkosten wird ein Eintrittspreis von 10 Pf. cr- erhalten bleiben. allee vor. Zuerst stieß man an seinem Bett an eine Flasche, die hoben. Jugerdiche unter 18 Jahren frei. In Ergänzung der Droschtenhalteplakliste für das Winterhalb Werber als Wärmeflasche benutzt haben wollte. Merkwürdigerweise Kgs.- Wusterhausen u. Umg. Sonntag, den 16. Februar, frühjahr 1912/13 erlägt der Polizeipräsident die Bestimmung, daß die stimmte diese Flasche mit anderen Flaschen überein, die die Ein7½ Uhr, Flugblattverbreitung von den bekannten Bezirkslokalen durch Schilder mit der Aufschrift„ A. D. A." gekennzeichneten Straft- brecherbande verschiedentlich zurückgelassen hatte. Sie waren mit aus. Die Parteigenossen, welche den Außenbezirk zu bearbeiten droichten- Haltepläge nur von solchen Kraftdrofchlen befahren werden Wasser gefüllt und dienten zur Befeuchtung der Dede, damit sich haben, treffen sich früh 7% Uhr am Bahnhof Kgs.- Wusterhausen. dürfen, welche die durch die Firma„ Auto- Droschfen- Anruf( A. D. A.)" bei ihrer Arbeit kein Staub entwidelte. Sodann fand man aber Reinidendorf- Dit. Sonntag, 16. Februar, früh 8 Uhr, Flug übermittelten Bestellungen zur Vornahme von Fahrten auszuführen auch noch verschiedene Schmudsachen, die aus diesen Einbrüchen blattverbreitung zu der am Dienstag, den 18. Februar, stattfinden- bereit sind. Führer, die an solchen Halteplägen die Annahme der herrühren. Auf dem Boden endlich fand man noch ein vorzüg den öffentlichen Versammlung. Bestellung verweigern, werden auf Grund der§§ 85 und 107, liches Einbrecherwerkzeug. Werber wurde daraufhin verhaftet. Auf Absatz 30, der Droschkenordnung wegen Fahrtverweigerung zur einer Postkartenphotographie, die man bei ihm beschlagnahmte, strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden. mar er mit amet anderen Männern abgebildet, beren Namen en
Bankow. Am Sonnabend, den 15. Februar, abends 8 Uhr, ver anstaltet der Bildungsausschuß eine Bücherausstellung, verbunden