Einzelbild herunterladen
 
' eiiiaufdjüätcrn und zur Dufgnbe der Produktion zu bewegen, kurz tu vielen Hunderten von Fällen Praktiken geübL, die das Trustgesetz mit schweren Strafen bedroht. Dafür sind ihre Vertreter jetzt ver- urteilt worden. Freilich mit der Berkünduug des Urteils spazieren die Direktoren des mächtigen Trusts noch nicht wirklich ins Ge- fängnis, sie werden alle juristischen Spitzfindigkeiten anwenden, um das Urteil vor ein höheres Gericht zu bringen, um dort auch frei- gesprochen zu werden. Soziales. Der verklagte Hofmaler. Auf die Auestellung eines Zeugnisses sowie 42 M. Lohn für die vereinbarte Kündigungsfrist �klagte der Arbeiter P. vor dem Geiverbegericht gegen den Hofmaler Fischer. Wie der Kläger   in der gestrigen Verhandlung vor der Kammer 8 angab, war er im Gewerbebetriebe des Beklagten als Diener angestellt. Bei der Ein- stellung am 1. Februar 1911 habe er 45 M. Monatslohn erhalten, der inzwischen auf 99 M. erhöht worden sei. Am 15. Februar sei er ohne gesetzlichen Grund entlassen ivorden. Da ihm am 12. Fe- bruar, entgegen den sonstigen Gepflogenheiten, das Krankengeld vom Lohn« abgezogen wurde, sei es zu einem Wortwechsel mit dein Geschäftsführer des Beklagten und ihm gekommen. Der Ge- schäftsführer habe ihm dann die Uniform abgefordert und gesagt: er wäre entlassen. Da mit ihm eine vierzehntägige Kündigungs­frist vereinbart war, habe er Anspruch auf 14 Tage Lohn im Betrage von 45 M. Das ihm ausgestellte Zeugnis sei ihm in seinem weiteren Fortkommen hinderlich. Deshalb fordere er die Bescheinigung über Führung und Leistung. Der Vertreter des Beklagten   wandte ein: dem Kläger sei gar nicht gekündigt worden. Er habe an dem fraglichen Sonnabend gesagt: ob er am folgenden Tage wiederkomme, wisse er nicht. Er habe dann auch sein Geld verlangt. Zum Abzüge des Krankengeldes sei der Chef berechtigt. Der Kläger   habe sich oft nicht so benommen wie eS wünschenswert wäre. Er sei nurans Mitleid" so lange beschäftigt worden. Das Gericht gelangte zu der Ueberzeugung, daß der Kläger  ohne genügenden Grund entlassen wurde. Das Zurückfordern der Uniform komme der Entlassung gleich. ES verurteilte daher den Beklagten zur Zahlung von 45 M. und zur Ausstellung eines Zeug- nisses, in dem Führung und Leistung im gangen als zufrieden. ftcÜcnd bezeichnet werden müssen. Nach der Verkündung des Urteils wurde der Vertreter des Beklagten, ein Geschäftsführer Bannccke, sehr erregt. Er schlug auf das Pult und verlangte die Vereidigung deS Zeugen. Nachdem ihn der Vorsitzende, Magistratsrat v. Schulz, darauf aufmerksam gemacht hatte, daß er derartige Anträge während der VerHand- lung hätte stellen müssen, erklärt« er in barschem Tone: einige Herren des Richterkollegiums seien befangen. Das Gericht lieg sich eine derartig« Beleidigung nach Ver- kündung des Urteils nicht gefallen. Es zog sich zur Beratung zurück und verhängte über Herrn B. eine Ungebührstrafe von 19 M. Sclbstherrlichkeit in einer Betriebskasse. Vetriebskrankenkassen haben unter der Arbeiterschaft ganz allgemein deswegen einen schlechten Ruf, weil die Arbeiterschaft selbst in den besten Betriebskassen mehr oder weniger entrechtet sind. Da, wo die Arbeiterbewegung schon genügend erstarkt ist, kommt die Entrechtung weniger zum Ausdruck, weil die Kontrolle der Oeffentltchkeit bis zu eine« gewissen Grade gefürchtet ist. Anders in Gegenden, wo diese Vorbedingungen noch nicht iw dem Maß« vorhanden sind. Ueber den Schlendrian, der dort herrscht, liefert die Betriebskrankenkasse von F. Seyffert u. Co. in Eisen- ipaltcrei bei Ebrrswalde ein Beispiel. Der Direktor der Firma, Herr O. Seyffert, liefert den Beweis, wie unter seiner Leitung manchem Kranken die Erlangung seines ihm zustehenden Kranken- geldes erschwert wird. Auch jetzt wieder. Ein Arbeiter war an schweren Rheumatismus erkrankt. Er war Anfang Dezember 1912 zu dem Vertrauensarzt des.Herrn Seyffert zur Nachuntersuchung geschickt worden. Dieser Herr kon- statierte auch ein rheumatisches Leiden; meinte aber prophetisch, daß eS nach dreiwöchiger Schonung erledigt sein würde, so daß der Kranke dann wieder erwerbsfähig sei. Jedenfalls bei einem solchen Leiden eine recht nennenswerte ärztliche Leistung. Aber Herr Seyffert als Leiter der Krankenkasse ging noch weiter: er verweigerte dem Schwerkranken nach 14 Tagen die Weiterzahlung des Krankengeldes. Vom 21. Dezember 1912 an hat der Kranke kein Krankengeld bekommen, obwohl der behandelnde Arzt ihn für noch völlig erwerbsunfähig hielt und dies auch bekundete. Der Kranke beschwerte sich beim LandratSamt als Aufsichtsinstanz, be­kam aber keinen Bescheid. Er richtete anfangs Januar noch einmal eine Karte an den Landrat und bat um Erledigung der Angelegen- heit. Auch darauf ging ein Bescheid nicht ein. Am IS. Januar wurde er von dem behandelnden Arzt für erwerbsfähig erklärt. Am 17. Januar richtete er erneut eine Beschwerde an den Landrat, die er der Vorsicht halber eingeschrieben einschickte. Am 31. Januar bekam er nun endlich einen Bescheid. Dieser ging dahin, die Bc- scheinigung deS behandelnden Arztes sei der Kasse zur Prüfung eingereicht. Die Kasse war nach dem Bescheid des Landrats auch zur Beschciderdeilung an den Beschwerdeführer veranlagt. Wurde nun vom Kassenvorsitzenden die Angelegenheit auf dem schnellsten Wege erledigt? Mit nichten. In der zweiten Februarwoche richtete darauf der Arbeiter eine Karte an den Herrn Direktor, in der er einen endlichen Bescheid verlangte. Er bekam keinen. Am 48. Fe- bruar ging er selbst hin. Der Herr Direktor eröffnete ihm, datz der Vorstand beschlossen habe, dem Kreisausschuh zu schreiben, daß er erst prüfen müsse, ob das Attest deS Arztes auch glaubwürdig ausgestellt sei. Eine telcphonische Anfrage bei dem Arzt hätte zwar genügt, um festzustellen, ob dieser das Attest selbst geschrieben habe und die darin gemachten Feststellungen aufrechterhalte. Nach zwei Monaten befindet sich der Kran!« also noch nicht im Besitz des Krankengeldes. Diesem Schlendrian gegenüber wäre neben einer nochmaligen Beschwerde an die Aufsichtsbehörde eine Klage auf Schadenersatz gegen den Vorsitzenden der Kasse, Direktor Seyffert, am Platze. Das Beispiel illustriert neben vielem an- deren, welch Schlendrian und antisoziales Empfinden in manchen Betriebökrankenkassen herrscht. Serickts- Leitung. Schulfeier mit Burenhüten. Die immer noch strittige Frage: Was sind Schulfeiern und sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder zu solchen Schulfeiern zu schicken? beschäftigte wieder einmal das. Hallesche Schöffengericht. In dem Dorfe Dölau,>vo die Jungdeutschlandbündelei von oben herab sehr protegiert wird, wurde zum Sonnabend, den 21. De- zembcr, nachmittags 4 Uhr, eine offizielle Schul. Weihnachtsfeier veranstaltet. Da die Feier nicht in der Schule, sondern in xinem Gasthof, der den Arbeitern nicht zu Versammlungen zur Verfügung stand, abgehalten wurde, und die Schüler aufgefordert worden waren, sich mit ihren Burenhüten zu putzen, hielten die Genossen Nietballa und Schmeil ihre Kinder von der Feier absichtlich zurück. Sie meinten, man könne Eltern nicht zwingen, ihre Kinder in Gasthöfen zu Weihnachtsfeiern zu schicken; das seien nicht Schul- feiern im Sinne des Gesetzes. Nektar und Amtsvorstehcr beriefen sich aber auf Kabiuettsordcr von 1835 uud Regierungspolizeiper. oednung von 1806 und sandten den Vätern Strafmandate� von je 2 Mark wegen SchulversaumniS. DaS Schöffengericht bestätigte die Drafen, weil es die Weihnachtsfeier im weitesten Sinne als Schulunterricht ansah. Seit wann gehören Maskeraden mit Burenhüten zur Weih- nachtsfeier und was hat dieser Aufzug mit dem Schulunterricht zu tun? DaS Urteil ist ganz unhaltbar. Oberst, Oberleutnant und Obermusiker. Die seinerzeit viel besprochene Affäre des Obermusikmeisters a. D. Gustav Offency in Spandau   bildete die Grundlage eines um- fangreichen Beleidigungsprozesses, der gestern vor der 4. Straf- kammer des Landgerichts I   unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hofmeister begann. Wegen Beleidigung durch die Presse hatte sich der seit dem Juli 1919 pensionierte ehemalige Direktor der Kapelle des 5. Garde- regiments in Spandau  , Obermusikmeister a. D. Offenry, zu verant- Worten. Wegen eines RenkontreS, den der Angeklagte seinerzeit in einem Abteil eines nach Spandau   gehenden Zuges mit dem Oberleutnant Lorenz gehabt hat und das auch in dem jetzigen Prozeß eine Hauptrolle spielt, ist der Angeklagte seinerzeit vom Kriegsgericht zu 299 M. Geldstrafe und 14 Tagen gelinden Arrest verurteilt worden. Zur Anklage steht eine von dem Angeklagten in Nr. 13 des .Kleinen Journals" vom 23. März 1912 veröffentlichter Artikel unter der UeberschriftOberst, Oberleutnant und Obermusik- meistcr". Er behandelt darin die Stellung des Obermusikmeisters im allgemeinen und die Geschichte seiner Pensionierung, sowie seinen Zusammenstoß mit dem Oberleutnant Lorenz im Eisen- Vahnabteil und daS kriegsgerichtliche Verfahren, in welchem er ver- urteilt worden, im besondern. Er behauptete in seinen Darlegun- gen, daß der Oberst von Hönisch seine Penstomerung nicht aus sachlichen Gründen betrieben habe. Er habe sich seinerzeit eine Villa gebaut und dadurch die Mißgunst gewisser Kreise erregt. Dem Baumeister, der ihm die Villa gebaut, habe er als geschäfts- unkundiger Mann einige Gefälligkeüsakzepte gegeben und habe dann zu seinem Bedauern entdecken müssen, daß sein Name so und so oft gefälscht worden war. Aus diesen Wechselfälschungen, die. der Baumeister Woitschek eingestanden, haben sich allerlei Psändun- gen ergeben, die ihn schließlich veranlaßt hätten, Strafantrag gegen den Fälscher zu stellen. Die erste gegen ihn selbst gerichtete Klage wegen Vollstreckung eines gefälschten Wechsels in Höhe von 2599 M. habe der Rechtsanwalt Graf Bredow ganz unvorschriftsmäßig beim Regiment eingereicht und der Oberst v. Hönisch habe ihm in seinem Geschäftszimmer den Befehl erteilt, sofort die Klage aus der Welt zu schaffen, bei weiteren vorkommenden Fällen müßte er das Regt- ment verlassen. Er fei also in die Zwangslage gebracht worden, die gefälschten Wechsel fort und fort einzulösen. Außer dieser Wechselafsäre habe der Borfall im Eisenbahnabteil, bei welchen er mit dem Oberleutnant Lorenz zusammengeraten war, den Grund zu seiner Pensionierung abgegeben. Eines Abends sei er in Uni- form von Berlin   nach Spandau   gefahren; in dasselbe Abteil sei der ihm bis dahin unbekannte Oberleutnant Lorenz in Zivil mit seiner Frau gestiegen. Im Abteil sei er eingeschlafen und im Schlaf soll er versehentlich die ihm gegenüber sitzende Frau Oberleutnant Lorenz mit dem Fuß berührt haben. Der Oberleutnant soll ihm dann, wie in dem Artikel behauptet wird, in unsanfter Weise ge- weckt und unter Vermeidung des Prädikats.Herr" ihm Vorwürfe gemacht haben. ES sei darüber zu höchst erregten Auseinander- setzungen gekommen. Als er das Abteil verlieh, sei der ihm bis dahin unbekannte Herr gefolgt, habe mit den Fingerspitzen an die Hutkrempe gefaßt und ihm ziemlich geharnischt über die Schulter zugerufen:Ich stelle mich Ihnen vor, ich bin Offizier, Ober- leutnant!" Da habe er geantwortet:Ob Sie Offizier sind oder nicht, jedenfalls haben Sie sich nicht so benommen!" Der inkrimi- inerte Artikel schildert diesen Vorgang nach der Auffassung des Angeklagten noch weiter, ebenso das kriegsgerichtliche Verfahren, welches sich daran schloß und durch alle Instanzen zu Ungunsten deS Angeklagten durchgeführt wurde. Seine Lage habe sich noch durch die für ihn günstigen Aussagen verschlechtert. Als er seinem Anwalt, Herrn Ulrich, mitgeteilt, daß ein Spandauer   Zahnarzt, der zufällig im Abteil zugegen gewesen sei und sich über die V>-- urteilung in erster Instanz empört habe, sich als Zeuge angebe n Hab, habe ihm Herr Ulrich gesagt:Ach, lassen Sie doch den Herrn aus dem Spiele, was geben denn schon die Offiziere auf die Aus- sage eines Juden!" Die Aussage dieses Zeugen habe denn auch wirklich gleich Null gegolten, ebenso die Aussage einer Zeugin, welche aussagte, daß er sich im Eisenbahnabteil durchaus korrekt be- nommen habe. Schließlich behauptet der Arftkel, daß der Zahnarzt stillschweigend boykottiert worden sei, ebenso sei seine Tochter' boy« kottiert worden, die sich der Tanzkunst gewidmet hatte und. dem Wunsche vieler Personen nachkommend, in Spandau   eine Soiree unter Mitwirkung einer Regimentskapelle veranstalten wollte. In dem Artikel wurde die Behauptung aufgestellt, daß in dem kriegs- gerichtlichen Verfahren die als Zeugen vernommenen damaligen Oberleutnants von Minkwitz und von Stüwer einen Meineid ge- leistet hätten und die Ereignisse auf dem Perron in Spandau   falsch von ihnen dargestellt worden seien. Der Vorgang im Eisenbahnabteil und auf dem Spandauer  Perron hat sich im Jahre 1919 ereignet, der Artikel imKleinen Journal" erschien etwa IVt Jahre später. Durch den Artikel fühlen sich Oberst v. Hönisch und die Haupt- leute v. Minkwitz und v. Stüwer beleidigt. Es fand eine lang ausgedehnte Beweisaufnahme statt. Auf Grund derselben ging das Urteil des Gerichts dahin: Der Ange- klagte wird wegen Beleidigung nach§ 189 St.-G.-B. zu einer Strafe von 999 M. event. für je 15 M. 1 Tag Gefängnis verurteilt. Deu Beleidigten und dem Generalkommando wurde die Publi- kationsbefugnis zugesprochen. Die Anwendung des§ 193 hat das Gericht verneint. Die Tatsache, daß die Vorgänge, um die es sich handelt, schon etwa IM Jahre vor dem Erscheinen des Artikels sich-abgespielt hätten, lassen die Annahme berechtigt erscheinen, daß den Angeklagten nicht die Wahrnehmung berechtigter Interessen, sondern das Gefühl der Rache getrieben hat. Bei dieser Sachlage habe das Gericht von einer Gefängnisstraf« nur mit Rücksicht auf das Alter des Ange- klagten und die frühere langjährige tadelsfreie Dienstzeit desselben Abstand genommen._ Hus aller Weit. In Callew Spuren. Der Rubin, den der nationale Heldendarsteller der Berliner 'Stadtverordnetenversammlung mil seiner rührseligen Krone» ordenrede dritter Klasse bei allen wahren Patrioten geerntet hat, läßt andere be- währte Vorkämpfer für vaterländische Gesinnung njcht ruhen. Es ist auch eine Niederträchtigteil ersten Ranges, daß die Vertreter der Sozial- demokxatie es ablehnen gemeinsam mit dem Synagogenvorstand in der evangelischen Nikolaikirche den Christrngott zu loben für die Freiheiten und Rechte, die wir seit hundert Jahren in Preußen dank der Einsicht der Hohenzollern   genießen. Die Entrüstung über die religiöse Abstinenz der Sozialdemokratie wird daher immer all« gemeiner. Der evangelischen.Kreuzzeitung" und der fortschrittlichen Vossin" kommt nun auch die katholische Presse zu Hilfe. Unser großer Mitbürger Oskar Cassel   hat alle Konfessionen unter einen Hut gebracht. Wenn früher gesagt wurde, der Katholizismus fei ultra- montan, beziehe seine Direktiven von dem Oberhirten jenseits der-Berge, so ist daS natürlich unwahr. Den Beweis dafür bringt ein strammes Zentrumsblatt, dasZentral-VolkSblatt für den Re- gierungSbezirk Arnsberg  ". Es erläßt in einem Artikel.Die Sozial- 'dcmokratie am Pranger" folgenden flammenden Aufruf: Auf die Erbebung gegen die ftanzösische Fremdherrschaft vom ; Jahre 1813 wird und muß eine Erhebung' pegen die Fremdherrschaft der Sozialdemokratie im Jahre 1913 erfolgen. Die Jahrhundertfeier de; deutschen Volkes muß der Anfang einer starken und' einigen Volkserhebung gegen die Tyrannei der Sozialdemokratie sein. Sie ist der Zerstörer unserer Volkskraft, sie raubt dem Volke Glück und Zufriedenheit, sie reißt ihm den Glauben an Gott aus dem Herzen und läßt es sich vollsaugen von Haß, Verbitterung und Rachsucht. Ein viel gefährlicherer Feind bedrängt und bedrückt das deutsche Volk heute, als es vor hundert Jahren unter der Herrschaft des Korsen der Fall war. Nicht mit Blut und Eisen kann und darf setzt der Kampf geführt werden, sondern durch die Kraft der Idee und Sitten. DaS deutsche Volk muß sich selbst besiegen, ein neues Volk muß werden, in dem kein Platz mehr ist für Leute, die kein Vater« land haben und denen die Tugenden fehlen, die uns Deutsche groß und stark gemacht haben. Die Sozialdemokratie hat sich an den Pranger gestellt, sie soll dort bleiben. Da» deutsche Noll soll endlich zur Erkenntnis gelangen, daß die Sozialdemö- kratie nicht ein Feind der Regierung, sondern noch-weit mehr der Feind des Volkes ist. Wer sich weigert, an der VolkSseicr für die Freiheitshelden teilzunehmen, der ist nicht wert, dem Volke beigezählt zu werden, den wird unser ganzes deutsches Volk an den Pranger stellen. Da wird eS Herrn Cassel schwer werden, die Begeisterung zu überbieten. Aber möglich erscheint eS uns doch, denn der neuliche Ausbruch nationaler Gefühle bei Herrn Cassel war ja eine un« vorbereitete Eruption!_ Nationaler f�estgesang. Auf einem landwirtschaftlichem Stiftungsfeste in Reuß ä. L. wurde folgender Hymnus gesungen: Es braust ein Ruf durch Reußenland, Uns allen gar noch wohl bekannt, Der Ruf zur lieben Reichstagswahl, Weil Försters Antlitz wurde fahl. Er sauste ab mit Extrapost. Da an ihm fraß des Wahnsinns Rost, Weil er selbst nicht wußte, was er sprach, Zog er zurück sich in sein Schlafgemach. Der Roten Trauer war gar groß, Weil einer starb von ihrem Troß; Doch starke Hoffnung machten sie Der Sozialdemokratie. Doch ohne weiteres sprach man nicht: Herr Sozi, o setz bitte dich Wieder zum Rater für das Reußenland, Da du zu unL warst stets so sehr galant.(!) Es gab ein Kampeln und Geschrei, Auch viele Autos fuhr'n herbei, Zu hohlen Wähler ins Lokal. Daß sie erfüll'» die Pflicht der Wahl. Doch leider siegte wieder Rot, Herr Coh'n, verhaßt uns bis zum Tod. Doch geb' auch ich ihm nur die gute Lehr', Daß bald Herrn Für st er folg' in Kürze er. Anständige Leute, unsere Herren Gegner! Die englische   Südpolar-Expeditiou. Der Generalgouverneür in Melbourne   erhielt ein draht- loses Telegramm von dem englischen Südpolarforscher M a w s o n, das den Tod des Leutnants Ninnes und des Dr. M e r tz von der Expedition bestätigt und hinzufügt, daß die Schlitten- expeditionen von großem Erfolg gewesen seien. Man habe östlich und westlich von der Commonwealth-Bucht neue Gebiete in weiter Ausdehnung erforscht und wichtige Einzelheiten auf zahl- reichen Stationen ganz nahe beim magnetischen Pol festgestellt. Es sei wahrscheinlich, daß Mawson selbst und sechs Mitglieder der Expedition noch für ein weiteres Jahr nicht zurückkehren könnten. Kleine Notizen. Im Kampf mit Wilderern. Bei Teutschenthal   überraschte am vergangenen Sonnlag ein Flurschütze den Bergmann August Treiber und seine beiden Söbne beim Wildern. In der Nor« wehr erschoß der Flurschütze den Vater und ver« wundete beide Sobnc. Er selbst wurde leicht ver« w u n d e t. Die beiden Söhne wurden verHaftel. Panik im Kinotheatcr. In einem Kinematograpdentheater in Teteghem bei Dünkirchen   entzündete sich ein Film- Es ent« stand eine Panik, bei der zahlreiche K in d e r und Frauen im Gedränge zu Boden geworfen und mit Füßen ge« treten wurden. An zwanzig Personen erlitten erhebliche Verletzungen. Attentat auf einen Eiscnbahnzng. Im russischen Gouvernement T u l a risten sich auf der Uzlowaja Jalctz-Bahn infolge bös« williger Loslösung einer Schiene die Postwagen von der Lokomotive los und stürzten den sechs Faden hohen Badndam», hinab. Dabei wurde ein Mädchen getötet. Drei Passagiere und der Schaffner erlitten Knochenbrüche. Achtzehn Per- fönen wurden leicht verletzt. Tödlicher Fliegersturz. Aus Hangelar  (Siegkreis) wird telegraphisch   berichtet, daß der Flieger Bruno Wtzrntgcn Dienstag abend aus 99 Meter Höhe abgestürzt ist. Wcrntgcn war sofort tot._ eingegangene Druefcrebriften. Wilhelm Rabe  . Von E, Eoerth. l M. Zenien-Verlag. Leipzig  - Bewegungslehre. Hest 1418. Von Vollmaim. 95 S. F- Huth, Charlottenburg   4. Die Rnsienmerkmalc der Inden. Bon Dr. Maurice Fishberg. Preis 4,59 M. Verlag von Ernst Ztetnbardt. München  . viehcime Wilsenschaften. Herausaegeben von Dr. F. Maack 4M., geb. 5,50 M. H. Barsdon, Berlin   W. 30. Der Strom. 2. Jahrg. Är. 11. Organ der Wiener Freien Bolls. bühne. Monatsschrift. Herausgegeben von E. Perncrswrscr, St. Groß. mann u. A. Rundt. Jährl. 3 M. Oestcrhcld u. Co., Wien   Berlin  . Vlarktpretsc von Berlin   am 24. Februar l«l3, nach Ermittelungen deS kömgl. Polizeipräsidiums. 100 Kilogramm Weizen, gute Sorte 19,02 bis 19,70, mittel 19.4019.54. geringe 19,80-19,38 Roggen, gute Sorte 00,00 16,60, mittel 00,0000,00, geringe 00,00 00,00(ab Bahn). Futter« «erste, gute Sorte 16,9017,50, mittel 16,2016,80, geringe 15,0016,10. Hai  't, gute Sorte 18,3020,20, mittel 16,6018,20(frei Wagen und ab Bahn), Atarlthallenpreise. 100 jiilozr. Erbsen, gelbe, zum Kochen 30.00 50,00, Speisebohnen, weiße 35,00 60,00. Linsen 35,0060.00. Kartoffeln(Kleinhdl.) 6,00 rlO.OO. 1 Kilogramm Rindfietsch, von der Keule 1,702,40. Rindi.cisch, Bauchfleisch 1,30 1,80. Schweinefleisch 1,60 2,10. Kalbfleisch l.40 2,40. Hammettlcisch ILO 2,40. Butter 2,40 3,00. 60 Stück Eier 4,206,00. I Kilogramm Karpien 1.402.40. Aale 1,603,20. Zander t. 40-3, 60. Hechte 1,602,80. Barsche 1,00-2,40. Schiele 1,603,20. Bleie 0,801,60. 60 Stück Krebse 4,0024.00. WitternngSübersicht vom 25. Februar 1913. Wetterprognose für Mittwoch, den 29. Februar 191?. Trocken und viclsach heiter, nachts wieder Frost, am Tage Mild bei mäßigen südlich cu Winden. Berliuer W etterbureau.