'eiiiaufdjüätcrn und zur Dufgnbe der Produktion zu bewegen, kurztu vielen Hunderten von Fällen Praktiken geübL, die das Trustgesetzmit schweren Strafen bedroht. Dafür sind ihre Vertreter jetzt ver-urteilt worden. Freilich mit der Berkünduug des Urteils spazierendie Direktoren des mächtigen Trusts noch nicht wirklich ins Ge-fängnis, sie werden alle juristischen Spitzfindigkeiten anwenden, umdas Urteil vor ein höheres Gericht zu bringen, um dort auch frei-gesprochen zu werden.Soziales.Der verklagte Hofmaler.Auf die Auestellung eines Zeugnisses sowie 42 M. Lohn fürdie vereinbarte Kündigungsfrist �klagte der Arbeiter P. vor demGeiverbegericht gegen den Hofmaler Fischer. Wie der Kläger inder gestrigen Verhandlung vor der Kammer 8 angab, war er imGewerbebetriebe des Beklagten als Diener angestellt. Bei der Ein-stellung am 1. Februar 1911 habe er 45 M. Monatslohn erhalten,der inzwischen auf 99 M. erhöht worden sei. Am 15. Februar seier ohne gesetzlichen Grund entlassen ivorden. Da ihm am 12. Fe-bruar, entgegen den sonstigen Gepflogenheiten, das Krankengeldvom Lohn« abgezogen wurde, sei es zu einem Wortwechsel mitdein Geschäftsführer des Beklagten und ihm gekommen. Der Ge-schäftsführer habe ihm dann die Uniform abgefordert und gesagt:er wäre entlassen. Da mit ihm eine vierzehntägige Kündigungsfrist vereinbart war, habe er Anspruch auf 14 Tage Lohn imBetrage von 45 M. Das ihm ausgestellte Zeugnis sei ihm inseinem weiteren Fortkommen hinderlich. Deshalb fordere er dieBescheinigung über Führung und Leistung.Der Vertreter des Beklagten wandte ein: dem Kläger sei garnicht gekündigt worden. Er habe an dem fraglichen Sonnabendgesagt: ob er am folgenden Tage wiederkomme, wisse er nicht. Erhabe dann auch sein Geld verlangt. Zum Abzüge des Krankengeldessei der Chef berechtigt. Der Kläger habe sich oft nicht so benommenwie eS wünschenswert wäre. Er sei nur„ans Mitleid" so langebeschäftigt worden.Das Gericht gelangte zu der Ueberzeugung, daß der Klägerohne genügenden Grund entlassen wurde. Das Zurückfordern derUniform komme der Entlassung gleich. ES verurteilte daher denBeklagten zur Zahlung von 45 M. und zur Ausstellung eines Zeug-nisses, in dem Führung und Leistung im gangen als zufrieden.ftcÜcnd bezeichnet werden müssen.Nach der Verkündung des Urteils wurde der Vertreter desBeklagten, ein Geschäftsführer Bannccke, sehr erregt. Er schlugauf das Pult und verlangte die Vereidigung deS Zeugen. Nachdemihn der Vorsitzende, Magistratsrat v. Schulz, darauf aufmerksamgemacht hatte, daß er derartige Anträge während der VerHand-lung hätte stellen müssen, erklärt« er in barschem Tone: einigeHerren des Richterkollegiums seien befangen.Das Gericht lieg sich eine derartig« Beleidigung nach Ver-kündung des Urteils nicht gefallen. Es zog sich zur Beratungzurück und verhängte über Herrn B. eine Ungebührstrafe von 19 M.Sclbstherrlichkeit in einer Betriebskasse.Vetriebskrankenkassen haben unter der Arbeiterschaft ganzallgemein deswegen einen schlechten Ruf, weil die Arbeiterschaftselbst in den besten Betriebskassen mehr oder weniger entrechtetsind. Da, wo die Arbeiterbewegung schon genügend erstarkt ist,kommt die Entrechtung weniger zum Ausdruck, weil die Kontrolleder Oeffentltchkeit bis zu eine« gewissen Grade gefürchtet ist.Anders in Gegenden, wo diese Vorbedingungen noch nicht iw demMaß« vorhanden sind. Ueber den Schlendrian, der dort herrscht,liefert die Betriebskrankenkasse von F. Seyffert u. Co. in Eisen-ipaltcrei bei Ebrrswalde ein Beispiel. Der Direktor der Firma,Herr O. Seyffert, liefert den Beweis, wie unter seiner Leitungmanchem Kranken die Erlangung seines ihm zustehenden Kranken-geldes erschwert wird. Auch jetzt wieder.Ein Arbeiter war an schweren Rheumatismus erkrankt. Erwar Anfang Dezember 1912 zu dem Vertrauensarzt des.HerrnSeyffert zur Nachuntersuchung geschickt worden. Dieser Herr kon-statierte auch ein rheumatisches Leiden; meinte aber prophetisch,daß eS nach dreiwöchiger Schonung erledigt sein würde, so daßder Kranke dann wieder erwerbsfähig sei. Jedenfalls bei einemsolchen Leiden eine recht nennenswerte ärztliche Leistung. AberHerr Seyffert als Leiter der Krankenkasse ging noch weiter: erverweigerte dem Schwerkranken nach 14 Tagen die Weiterzahlungdes Krankengeldes. Vom 21. Dezember 1912 an hat der Krankekein Krankengeld bekommen, obwohl der behandelnde Arzt ihn fürnoch völlig erwerbsunfähig hielt und dies auch bekundete. DerKranke beschwerte sich beim LandratSamt als Aufsichtsinstanz, bekam aber keinen Bescheid. Er richtete anfangs Januar noch einmaleine Karte an den Landrat und bat um Erledigung der Angelegen-heit. Auch darauf ging ein Bescheid nicht ein. Am IS. Januarwurde er von dem behandelnden Arzt für erwerbsfähig erklärt.Am 17. Januar richtete er erneut eine Beschwerde an den Landrat,die er der Vorsicht halber eingeschrieben einschickte. Am 31. Januarbekam er nun endlich einen Bescheid. Dieser ging dahin, die Bc-scheinigung deS behandelnden Arztes sei der Kasse zur Prüfungeingereicht. Die Kasse war nach dem Bescheid des Landrats auchzur Beschciderdeilung an den Beschwerdeführer veranlagt. Wurdenun vom Kassenvorsitzenden die Angelegenheit auf dem schnellstenWege erledigt? Mit nichten. In der zweiten Februarwoche richtetedarauf der Arbeiter eine Karte an den Herrn Direktor, in der ereinen endlichen Bescheid verlangte. Er bekam keinen. Am 48. Fe-bruar ging er selbst hin. Der Herr Direktor eröffnete ihm, datzder Vorstand beschlossen habe, dem Kreisausschuh zu schreiben, daßer erst— prüfen müsse, ob das Attest deS Arztes auch glaubwürdigausgestellt sei. Eine telcphonische Anfrage bei dem Arzt hättezwar genügt, um festzustellen, ob dieser das Attest selbst geschriebenhabe und die darin gemachten Feststellungen aufrechterhalte.Nach zwei Monaten befindet sich der Kran!« also noch nichtim Besitz des Krankengeldes. Diesem Schlendrian gegenüber wäreneben einer nochmaligen Beschwerde an die Aufsichtsbehörde eineKlage auf Schadenersatz gegen den Vorsitzenden der Kasse, DirektorSeyffert, am Platze. Das Beispiel illustriert neben vielem an-deren, welch Schlendrian und antisoziales Empfinden in manchenBetriebökrankenkassen herrscht.Serickts- Leitung.Schulfeier mit Burenhüten.Die immer noch strittige Frage: Was sind Schulfeiern undsind Eltern verpflichtet, ihre Kinder zu solchen Schulfeiern zuschicken? beschäftigte wieder einmal das. Hallesche Schöffengericht.In dem Dorfe Dölau,>vo die Jungdeutschlandbündelei von obenherab sehr protegiert wird, wurde zum Sonnabend, den 21. De-zembcr, nachmittags 4 Uhr, eine offizielle Schul. Weihnachtsfeierveranstaltet. Da die Feier nicht in der Schule, sondern in xinemGasthof, der den Arbeitern nicht zu Versammlungen zur Verfügungstand, abgehalten wurde, und die Schüler aufgefordert wordenwaren, sich mit ihren Burenhüten zu putzen, hielten die GenossenNietballa und Schmeil ihre Kinder von der Feier absichtlich zurück.Sie meinten, man könne Eltern nicht zwingen, ihre Kinder inGasthöfen zu Weihnachtsfeiern zu schicken; das seien nicht Schul-feiern im Sinne des Gesetzes. Nektar und Amtsvorstehcr beriefensich aber auf Kabiuettsordcr von 1835 uud Regierungspolizeiper.oednung von 1806 und sandten den Vätern Strafmandate� von je2 Mark wegen SchulversaumniS. DaS Schöffengericht bestätigtedie Drafen, weil es die Weihnachtsfeier im weitesten Sinne alsSchulunterricht ansah.Seit wann gehören Maskeraden mit Burenhüten zur Weih-nachtsfeier und was hat dieser Aufzug mit dem Schulunterricht zutun? DaS Urteil ist ganz unhaltbar.Oberst, Oberleutnant und Obermusiker.Die seinerzeit viel besprochene Affäre des Obermusikmeistersa. D. Gustav Offency in Spandau bildete die Grundlage eines um-fangreichen Beleidigungsprozesses, der gestern vor der 4. Straf-kammer des Landgerichts I unter Vorsitz des LandgerichtsdirektorsHofmeister begann.Wegen Beleidigung durch die Presse hatte sich der seit demJuli 1919 pensionierte ehemalige Direktor der Kapelle des 5. Garde-regiments in Spandau, Obermusikmeister a. D. Offenry, zu verant-Worten. Wegen eines RenkontreS, den der Angeklagte seinerzeitin einem Abteil eines nach Spandau gehenden Zuges mit demOberleutnant Lorenz gehabt hat und das auch in dem jetzigenProzeß eine Hauptrolle spielt, ist der Angeklagte seinerzeit vomKriegsgericht zu 299 M. Geldstrafe und 14 Tagen gelinden Arrestverurteilt worden.Zur Anklage steht eine von dem Angeklagten in Nr. 13 des.Kleinen Journals" vom 23. März 1912 veröffentlichter Artikelunter der Ueberschrift„Oberst, Oberleutnant und Obermusik-meistcr". Er behandelt darin die Stellung des Obermusikmeistersim allgemeinen und die Geschichte seiner Pensionierung, sowieseinen Zusammenstoß mit dem Oberleutnant Lorenz im Eisen-Vahnabteil und daS kriegsgerichtliche Verfahren, in welchem er ver-urteilt worden, im besondern. Er behauptete in seinen Darlegun-gen, daß der Oberst von Hönisch seine Penstomerung nicht aussachlichen Gründen betrieben habe. Er habe sich seinerzeit eineVilla gebaut und dadurch die Mißgunst gewisser Kreise erregt.Dem Baumeister, der ihm die Villa gebaut, habe er als geschäfts-unkundiger Mann einige Gefälligkeüsakzepte gegeben und habedann zu seinem Bedauern entdecken müssen, daß sein Name so undso oft gefälscht worden war. Aus diesen Wechselfälschungen, die.der Baumeister Woitschek eingestanden, haben sich allerlei Psändun-gen ergeben, die ihn schließlich veranlaßt hätten, Strafantrag gegenden Fälscher zu stellen. Die erste gegen ihn selbst gerichtete Klagewegen Vollstreckung eines gefälschten Wechsels in Höhe von 2599 M.habe der Rechtsanwalt Graf Bredow ganz unvorschriftsmäßig beimRegiment eingereicht und der Oberst v. Hönisch habe ihm in seinemGeschäftszimmer den Befehl erteilt, sofort die Klage aus der Weltzu schaffen, bei weiteren vorkommenden Fällen müßte er das Regt-ment verlassen. Er fei also in die Zwangslage gebracht worden,die gefälschten Wechsel fort und fort einzulösen. Außer dieserWechselafsäre habe der Borfall im Eisenbahnabteil, bei welchen ermit dem Oberleutnant Lorenz zusammengeraten war, den Grundzu seiner Pensionierung abgegeben. Eines Abends sei er in Uni-form von Berlin nach Spandau gefahren; in dasselbe Abteil sei derihm bis dahin unbekannte Oberleutnant Lorenz in Zivil mit seinerFrau gestiegen. Im Abteil sei er eingeschlafen und im Schlaf soller versehentlich die ihm gegenüber sitzende Frau OberleutnantLorenz mit dem Fuß berührt haben. Der Oberleutnant soll ihmdann, wie in dem Artikel behauptet wird, in unsanfter Weise ge-weckt und unter Vermeidung des Prädikats.Herr" ihm Vorwürfegemacht haben. ES sei darüber zu höchst erregten Auseinander-setzungen gekommen. Als er das Abteil verlieh, sei der ihm bisdahin unbekannte Herr gefolgt, habe mit den Fingerspitzen an dieHutkrempe gefaßt und ihm ziemlich geharnischt über die Schulterzugerufen:„Ich stelle mich Ihnen vor, ich bin Offizier, Ober-leutnant!" Da habe er geantwortet:„Ob Sie Offizier sind odernicht, jedenfalls haben Sie sich nicht so benommen!" Der inkrimi-inerte Artikel schildert diesen Vorgang nach der Auffassung desAngeklagten noch weiter, ebenso das kriegsgerichtliche Verfahren,welches sich daran schloß und durch alle Instanzen zu UngunstendeS Angeklagten durchgeführt wurde. Seine Lage habe sich nochdurch die für ihn günstigen Aussagen verschlechtert. Als er seinemAnwalt, Herrn Ulrich, mitgeteilt, daß ein Spandauer Zahnarzt,der zufällig im Abteil zugegen gewesen sei und sich über die V>--urteilung in erster Instanz empört habe, sich als Zeuge angebe nHab, habe ihm Herr Ulrich gesagt:„Ach, lassen Sie doch den Herrnaus dem Spiele, was geben denn schon die Offiziere auf die Aus-sage eines Juden!" Die Aussage dieses Zeugen habe denn auchwirklich gleich Null gegolten, ebenso die Aussage einer Zeugin, welcheaussagte, daß er sich im Eisenbahnabteil durchaus korrekt be-nommen habe. Schließlich behauptet der Arftkel, daß der Zahnarztstillschweigend boykottiert worden sei, ebenso sei seine Tochter' boy«kottiert worden, die sich der Tanzkunst gewidmet hatte und. demWunsche vieler Personen nachkommend, in Spandau eine Soireeunter Mitwirkung einer Regimentskapelle veranstalten wollte. Indem Artikel wurde die Behauptung aufgestellt, daß in dem kriegs-gerichtlichen Verfahren die als Zeugen vernommenen damaligenOberleutnants von Minkwitz und von Stüwer einen Meineid ge-leistet hätten und die Ereignisse auf dem Perron in Spandau falschvon ihnen dargestellt worden seien.Der Vorgang im Eisenbahnabteil und auf dem SpandauerPerron hat sich im Jahre 1919 ereignet, der Artikel im„KleinenJournal" erschien etwa IVt Jahre später.Durch den Artikel fühlen sich Oberst v. Hönisch und die Haupt-leute v. Minkwitz und v. Stüwer beleidigt.Es fand eine lang ausgedehnte Beweisaufnahme statt. AufGrund derselben ging das Urteil des Gerichts dahin: Der Ange-klagte wird wegen Beleidigung nach§ 189 St.-G.-B. zu einerStrafe von 999 M. event. für je 15 M. 1 Tag Gefängnis verurteilt.Deu Beleidigten und dem Generalkommando wurde die Publi-kationsbefugnis zugesprochen.Die Anwendung des§ 193 hat das Gericht verneint. DieTatsache, daß die Vorgänge, um die es sich handelt, schon etwaIM Jahre vor dem Erscheinen des Artikels sich-abgespielt hätten,lassen die Annahme berechtigt erscheinen, daß den Angeklagtennicht die Wahrnehmung berechtigter Interessen, sondern das Gefühlder Rache getrieben hat. Bei dieser Sachlage habe das Gericht voneiner Gefängnisstraf« nur mit Rücksicht auf das Alter des Ange-klagten und die frühere langjährige tadelsfreie Dienstzeit desselbenAbstand genommen._Hus aller Weit.In Callew Spuren.Der Rubin, den der nationale Heldendarsteller der Berliner'Stadtverordnetenversammlung mil seiner rührseligen Krone» ordenrededritter Klasse bei allen wahren Patrioten geerntet hat, läßt andere be-währte Vorkämpfer für vaterländische Gesinnung njcht ruhen. Es ist aucheine Niederträchtigteil ersten Ranges, daß die Vertreter der Sozial-demokxatie es ablehnen gemeinsam mit dem Synagogenvorstandin der evangelischen Nikolaikirche den Christrngott zu loben für dieFreiheiten und Rechte, die wir seit hundert Jahren in Preußen dankder Einsicht der Hohenzollern genießen. Die Entrüstung über diereligiöse Abstinenz der Sozialdemokratie wird daher immer all«gemeiner. Der evangelischen.Kreuzzeitung" und der fortschrittlichen„Vossin" kommt nun auch die katholische Presse zu Hilfe. Unsergroßer Mitbürger Oskar Cassel hat alle Konfessionen unter einenHut gebracht.Wenn früher gesagt wurde, der Katholizismus fei ultra-montan, beziehe seine Direktiven von dem Oberhirten jenseitsder-Berge, so ist daS natürlich unwahr. Den Beweis dafür bringtein strammes Zentrumsblatt, das„Zentral-VolkSblatt für den Re-gierungSbezirk Arnsberg". Es erläßt in einem Artikel.Die Sozial-'dcmokratie am Pranger" folgenden flammenden Aufruf:Auf die Erbebung gegen die ftanzösische Fremdherrschaft vom; Jahre 1813 wird und muß eine Erhebung' pegen dieFremdherrschaft der Sozialdemokratie im Jahre1913 erfolgen. Die Jahrhundertfeier de; deutschen Volkes mußder Anfang einer starken und' einigen Volkserhebung gegendie Tyrannei der Sozialdemokratie sein. Sie istder Zerstörer unserer Volkskraft, sie raubt dem Volke Glück undZufriedenheit, sie reißt ihm den Glauben an Gott aus demHerzen und läßt es sich vollsaugen von Haß, Verbitterungund Rachsucht. Ein viel gefährlicherer Feind bedrängtund bedrückt das deutsche Volk heute, als es vor hundertJahren unter der Herrschaft des Korsen der Fall war.Nicht mit Blut und Eisen kann und darf setzt der Kampf geführtwerden, sondern durch die Kraft der Idee und Sitten.DaS deutsche Volk muß sich selbst besiegen, ein neues Volk mußwerden, in dem kein Platz mehr ist für Leute, die kein Vater«land haben und denen die Tugenden fehlen, die unsDeutsche groß und stark gemacht haben. Die Sozialdemokratiehat sich an den Pranger gestellt, sie soll dort bleiben. Da» deutscheNoll soll endlich zur Erkenntnis gelangen, daß die Sozialdemö-kratie nicht ein Feind der Regierung, sondern noch-weit mehr derFeind des Volkes ist. Wer sich weigert, an der VolkSseicrfür die Freiheitshelden teilzunehmen, der ist nicht wert, dem Volkebeigezählt zu werden, den wird unser ganzes deutsches Volk anden Pranger stellen.Da wird eS Herrn Cassel schwer werden, die Begeisterung zuüberbieten. Aber möglich erscheint eS uns doch, denn der neulicheAusbruch nationaler Gefühle bei Herrn Cassel war ja eine un«vorbereitete Eruption!_Nationaler f�estgesang.Auf einem landwirtschaftlichem Stiftungsfestein Reuß ä. L. wurde folgender Hymnus gesungen:Es braust ein Ruf durch Reußenland,Uns allen gar noch wohl bekannt,Der Ruf zur lieben Reichstagswahl,Weil Försters Antlitz wurde fahl.Er sauste ab mit Extrapost.Da an ihm fraß des Wahnsinns Rost,Weil er selbst nicht wußte, was er sprach,Zog er zurück sich in sein Schlafgemach.Der Roten Trauer war gar groß,Weil einer starb von ihrem Troß;Doch starke Hoffnung machten sieDer Sozialdemokratie.Doch ohne weiteres sprach man nicht:Herr Sozi, o setz bitte dichWieder zum Rater für das Reußenland,Da du zu unL warst stets so sehr galant.(!)Es gab ein Kampeln und Geschrei,Auch viele Autos fuhr'n herbei,Zu hohlen Wähler ins Lokal.Daß sie erfüll'» die Pflicht der Wahl.Doch leider siegte wieder Rot,Herr Coh'n, verhaßt uns bis zum Tod.Doch geb' auch ich ihm nur die gute Lehr',Daß bald Herrn Für st er folg' in Kürze er.Anständige Leute, unsere Herren Gegner!Die englische Südpolar-Expeditiou.Der Generalgouverneür in Melbourne erhielt ein draht-loses Telegramm von dem englischen Südpolarforscher M a w s o n,das den Tod des Leutnants Ninnes und des Dr. M e r tzvon der Expedition bestätigt und hinzufügt, daß die Schlitten-expeditionen von großem Erfolg gewesen seien. Man habe östlichund westlich von der Commonwealth-Bucht neue Gebiete inweiter Ausdehnung erforscht und wichtige Einzelheiten auf zahl-reichen Stationen ganz nahe beim magnetischen Pol festgestellt. Essei wahrscheinlich, daß Mawson selbst und sechs Mitglieder derExpedition noch für ein weiteres Jahr nicht zurückkehren könnten.Kleine Notizen.Im Kampf mit Wilderern. Bei Teutschenthal überraschteam vergangenen Sonnlag ein Flurschütze den Bergmann AugustTreiber und seine beiden Söbne beim Wildern. In der Nor«wehr erschoß der Flurschütze den Vater und ver«wundete beide Sobnc. Er selbst wurde leicht ver«w u n d e t. Die beiden Söhne wurden verHaftel.Panik im Kinotheatcr. In einem Kinematograpdentheater inTeteghem bei Dünkirchen entzündete sich ein Film- Es ent«stand eine Panik, bei der zahlreiche K in d e r und Frauen imGedränge zu Boden geworfen und mit Füßen ge«treten wurden. An zwanzig Personen erlittenerhebliche Verletzungen.Attentat auf einen Eiscnbahnzng. Im russischen GouvernementT u l a risten sich auf der Uzlowaja— Jalctz-Bahn infolge bös«williger Loslösung einer Schiene die Postwagen vonder Lokomotive los und stürzten den sechs Faden hohen Badndam»,hinab. Dabei wurde ein Mädchen getötet. Drei Passagiereund der Schaffner erlitten Knochenbrüche. Achtzehn Per-fönen wurden leicht verletzt.Tödlicher Fliegersturz. Aus Hangelar(Siegkreis) wirdtelegraphisch berichtet, daß der Flieger Bruno WtzrntgcnDienstag abend aus 99 Meter Höhe abgestürzt ist. Wcrntgcn warsofort tot._eingegangene Druefcrebriften.Wilhelm Rabe. Von E, Eoerth. l M. Zenien-Verlag. Leipzig-Bewegungslehre. Hest 14—18. Von Vollmaim. 95 S. F- Huth,Charlottenburg 4.Die Rnsienmerkmalc der Inden. Bon Dr. Maurice Fishberg.Preis 4,59 M. Verlag von Ernst Ztetnbardt. München.viehcime Wilsenschaften. Herausaegeben von Dr. F. Maack 4M.,geb. 5,50 M. H. Barsdon, Berlin W. 30.Der Strom. 2. Jahrg. Är. 11. Organ der Wiener Freien Bolls.bühne. Monatsschrift. Herausgegeben von E. Perncrswrscr, St. Groß.mann u. A. Rundt. Jährl. 3 M. Oestcrhcld u. Co., Wien— Berlin.Vlarktpretsc von Berlin am 24. Februar l«l3, nach ErmittelungendeS kömgl. Polizeipräsidiums. 100 Kilogramm Weizen, gute Sorte 19,02bis 19,70, mittel 19.40—19.54. geringe 19,80-19,38 Roggen, gute Sorte00,00— 16,60, mittel 00,00—00,00, geringe 00,00— 00,00(ab Bahn). Futter««erste, gute Sorte 16,90—17,50, mittel 16,20—16,80, geringe 15,00—16,10.Hai't, gute Sorte 18,30—20,20, mittel 16,60—18,20(frei Wagen und abBahn),Atarlthallenpreise. 100 jiilozr. Erbsen, gelbe, zum Kochen30.00— 50,00, Speisebohnen, weiße 35,00— 60,00. Linsen 35,00—60.00.Kartoffeln(Kleinhdl.) 6,00— rlO.OO. 1 Kilogramm Rindfietsch, von der Keule1,70—2,40. Rindi.cisch, Bauchfleisch 1,30— 1,80. Schweinefleisch 1,60— 2,10.Kalbfleisch l.40— 2,40. Hammettlcisch ILO— 2,40. Butter 2,40— 3,00. 60 StückEier 4,20—6,00. I Kilogramm Karpien 1.40—2.40. Aale 1,60—3,20. Zandert. 40-3, 60. Hechte 1,60—2,80. Barsche 1,00-2,40. Schiele 1,60—3,20.Bleie 0,80—1,60. 60 Stück Krebse 4,00—24.00.WitternngSübersicht vom 25. Februar 1913.Wetterprognose für Mittwoch, den 29. Februar 191?.Trocken und viclsach heiter, nachts wieder Frost, am Tage Mild beimäßigen südlich cu Winden.Berliuer W etterbureau.