eine Erklärung abgegeben hätte, deren Wortlaut er nicht mehr
Beschimpfung der Kirche? wüßte, deren Sinn er aber dahin aufgefaßt hätte, daß Wels, ob- Wegen Beschimpfung von Einrichtungen der christlichen Kirche gleich er die Kenntnis vom Flugblatt zur Zeit der Verbreitung war seinerzeit eine Anklage gegen die Rezitatorin Marie Langers Der Beleidigungsprozeß des Wahrheits- Bruhn gegen den bestritte, doch eine juristische Berantwortung für den Inhalt über- Fröhlich aus Hamburg erhoben worden. In einer zur WeihnachtsReichstagsabgeordneten Wels tam am 25. Februar zur neuen Ver- nähme. Ihm wäre dies sofort aufgefallen, und er hätte sich ge- geit 1911 von dem Schriftsteller Karl Schneidt nach Kellers Fefthandlung vor der 9. Straffammer des Landgerichts I . Er endete fagt, daß eine solche Erklärung recht überflüssig wäre, weil es eine sälen in der Koppenstraße einberufenen Volksversammlung hatte solche Uebernahme der Verantwortung durch den Verleger rechtlich die Angeklagte unter stürmischem Beifall ein Gedicht vorgetragen, mit Abweisung der Klage und Freisprechung des Angeklagten. Anlaß der Klage war ein Flugblatt, das im Herbst 1909 furz gar nicht gebe. welches sich„ Christnacht" betitelt und das von den Geistlichen zur Die Verteidiger erörterten ausführlich die Tat- und Rechts- Weihnachtszeit als Thema benutzte Wort„ Ehre sei Gott in der nach Abschluß des Prozesses gegen Dahsel wegen Erpressung und während des Untersuchungsverfahrens gegen Bruhn namens der fragen. Heine führte u. a. aus, er fände es durchaus begreiflich, Höh' und Friede auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen" Agitationstommission für die Provinz Brandenburg im Wahlkreise das Wels vor allen Dingen den Anschein vermeiden wollte, als ob in Gegensatz bringt zu den Leiden und Nöten der Armen und Friedeberg- Arnswalde verbreitet worden war. Auf dem in der er die Kritik des Flugblattes an dem Verhalten des Bruhn, wie Glenden. Am Schluffe jeder Strophe hieß es:" So sagt der Pfaffe." Offizin des„ Borwärts" gebrudten Flugblatt war der Vorsitzende es der Dahsel- Prozeß ergeben hätte, mißbilligte. Wels mußte ge- Nach der Ansicht zweier Beamten der politischen Polizei, die der Offizin des„ Vorwärts" gedruckten Flugblatt war der Vorsitzende radezu eine derartige Erklärung abgeben. Das Flugblatt enthielte Versammlung beigewohnt hatten, hat die Angeklagte bei diesem der Agitationskommission, Genosse Wels, als Verleger angegeben. wohl formell einige Schärfen, die man als beleidigend bezeichnen Vortrage durch Gesten und die nachahmenden Bewegungen eines Das Flugblatt enthielt eine recht scharfe Kritik der im Dahsel- tönnte, fachlich aber müßte es den Beifall aller Kenner der Ver- Pfaffen" gezeigt, daß es ihr darauf angekommen sei, die Prediger Brozez festgestellten Haltung der Bruhnschen Wahrheit" und die Bemerkung, daß die Ermittelungen noch ergeben würden, welche hältnisse finden. Die Behauptung von Bruhn, daß die ganzen und die Einrichtungen der christlichen Kirche zu verhöhnen. Die Rolle Bruhn persönlich bei der Erpresseraffäre gespielt hätte. Anschuldigungen gegen ihn auf Aeußerungen des Rechtsanwalts Angeklagte hatte seinerzeit vor der 4. Straffammer des LandBruhn wurde als schon jett moralisch verurteilt" bezeichnet. Werthauer im Dahsel- Prozeß zurückzuführen wären, entspräche gerichts I diese Absicht ganz entschieden bestritten und um zu zeigen, Bruhn erhob wegen dieses Flugblattes durch Rechtsanwalt nicht den Tatsachen. Lange vor dem Dahsel- Prozeß wäre das daß es sich um ein ernstes und poetisch wertvolles Gedicht handele, Bredered am 25. Februar 1910 Privatklage gegen Wels und den Treiben der Grpresser, welche mit Artikeln der Wahrheit" und dieses in derselben temperamentvollen Weise vorgetragen, durch Leiter der Vorwärts"-Druderei, Richard Fischer. Das Schöffen- Androhungen solcher Artikel gearbeitet hätten, in den Juristen die sie in der Volksversammlung auf ihre Hörer gewirkt hatte. Leiter der„ Vorwärts"-Druckerei, Richard Fischer. Das Schöffent- freisen weit bekannt gewesen, und zum Beispiel im Anwaltszimmer Der Staatsanwalt hielt damals den Tatbestand des§ 166 für gericht verurteilte am 17. Oftober 1912 Wels als Verleger zu wäre mehrfach die Frage erörtert worden, wie lange die Wahr - vorliegend und beantragte drei Monate Gefängnis. Das Gericht 100 M. Geldstrafe, sprach dagegen Richard Fischer frei, weil nicht heit" eigentlich noch unangefochten so weiter wirtschaften dürfte. sprach aber die Angeklagte frei, weil es nicht für überzeugend darerwiesen war, daß er von dem Flugblatt vor seiner Ausgabe Ob Bruhn persönlich von den Erpressungen Kenntnis gehabt hätte, getan erachtete, daß es der Angeklagten darauf angekommen war, Kenntnis erhalten hatte. Hiergegen legte Wels, vertreten durch die Rechtsanwälte Wolfgang Heine und Dr. Hugo Heinemann Be- müßte man nach dem Ausgang des Verfahrens gegen ihn natürlich die Einrichtungen der christlichen Kirche zu verspotten und zu be= rufung ein. Am 21. Januar war in der Berufungsinstanz Be- offen lassen. Jedenfalls aber begründe der Charakter, den Bruhn schimpfen. Auf die eingelegte Revision hob das Reichsgericht das seinem Blatte gegeben habe, namentlich die Aufnahme der sen- erste Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht II. sationellen Artikel, die Behandlung intimster Skandalaffären und Die gestrige Verhandlung vor der 2. Straffammer des Landdie ganze Art der Verbreitung des Blattes seine moralische Mit- gerichts II endete mit der Verurteilung der Angeklagten zu vierschuld an dem Treiben der Erpreffer. Diese würden niemals ihr zehn Tagen Gefängnis. Handwerk haben ausüben können, wenn die Wahrheit" ihnen nicht als Instrument dazu gedient hätte, und wenn nicht das Publikum sich in einer erklärlichen Angst vor diesem Standalblatt befunden hätte. Es sei durchaus nicht zuviel gesagt, wenn man die Wahr- rat Dr. Adler in Schöneberg , der gestern als Belastungszeuge gegen heit" als eine der widerlichsten Erscheinungen und als ein Zeichen den Arbeiter Carl Haupter vor der 2. Straftammer des Landgerichts fürchterlichster Korruption in der Presse bezeichne.
weis beschlossen,
"
Der Falsche.
Die Gefahren einer Verwechselung hat der Geheime Sanitäts
G3 handelte sich im wesentlichen um zwei Fragen: erstens darum, ob der Strafantrag rechtzeitig gestellt ist? Der Strafantrag ist am 25. Februar gestellt. Bruhns hatte zu beweisen, daß der Strafantrag in der dreimonatlichen Antragsfrist gestellt war. Er behauptete, er habe erst nach dem 29. November 1909 von dem Flugblatt Kenntnis erhalten. Dies bestätigte auch der Tischlermeister Gamin aus Driesen. Er befundete, daß an seinem Geburtstage, dem 29. November 1909. sein Freund Bael ihm dieses Flugblatt gebracht hätte, welches damals in Driesen verbreitet worden wäre. Etta fünf Tage später hätte er dann das Flugblatt an Bruhn geschickt. Camin und Pael betonten mit Bestimmtheit, daß ein Irrtum ausgeschlossen wäre, und dass es sich gerade um diese Flugblätter und diesen Tag gehandelt hätte. Tatsächlich kann, wie uns bekannt ist, das Flugblatt erst um die Weihnachtszeit herum berbreitet sein. Die Zeugen haben sich also geirrt, ohne daß ihr zutage getretene Momente dirett erwiesen, daß seine Kenntnis wendigkeit vor, die Untersuchung nicht nur auf ben Zustand seiner
Irrtum für Wels böse Folgen hätte haben können.
Das Urteil lautete auf Freisprechung.
Bruhn habe den ihm obliegenden Beweis, daß Wels vor dem Erscheinen des Flugblattes Kenntnis davon gehabt hätte, nicht geführt. Im Gegenteil wäre durch die ganzen Umstände der Tätigkeit des Angeklagten Wels und andere in der Verhandlung vom Inhalt des Flugblattes vor dessen Veröffentlichung ausgeSchloffen wäre.
Berdorbene Bücklinge.
wurde.
Berlin II bernommen wude, in schmerzhafter Weise kennen gelernt. Der Angeklagte H. hatte im Arbeitsbetriebe einen Unfall erlitten, und erhielt eine Unfallrente. Nach geraumer Zeit war die Frage aufgetaucht, ob nicht die Arbeitsfähigkeit des S. wieder zugenommen babe und die Unfallrente entsprechend zu vertürzen sei. Der Angeklagte wurde zum Zwede feiner förperlichen Untersuchung zum und Notbei dem Unfall verlegten Sände, sondern auch auf seinen Kopf zu erstrecken. Als Geh. Rat Dr. Adler diese Untersuchung borZweitens tam in Frage, ob Wels das Flugblatt vor seiner nehmen wollte, versette ihm der Angeklagte plötzlich Fauftschläge Verbreitung gekannt habe und deshalb als Täter zu betrachten seit ins Gesicht, die so heftig waren, daß das Nasenbein zertrümmert Wels bestritt dies. Er wies bereits in erster Instanz auf den wurde und Dr. A. auch noch andere Kopfberlegungen davon trug. großen Umfang der Tätigkeit hin, die ihm aus verschiedenen FunkEin Jahr Gefängnis wegen Verkaufs verdorbener Nahrungs- Der Angeklagte mochte wohl geglaubt haben, daß Geh. Rat Adler tionen erwachse, und auf die Unmöglichkeit, alle von der Agita tionskommission herausgegebenen Drudschriften, auf welchen sein mittel verhängte gestern die 6. Strafkammer des Landgerichts I die Schmälerung der Rente betreibe, während der Antrag von einem Der Angeklagte hatte bei Name als Verleger figurierte, vor ihrer Verbreitung zu kennen. gegen den iegen eines gleichen Vergehens schon mit einem Monat ganz anderen Arzte ausgegangen war. Gefängnis vorbestraften Kaufmann Friedrich Saager. Mit ange- feiner Festnahme nach der Tat so tonfuse Behauptungen aufgestellt, Das Urteil des Schöffengerichts enthält die Bemerkung, Wels habe flagt wegen Berkaufs gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel war baß er zur Beobachtung seines Geisteszustandes der Anstalt Wuhlam Schlusse der Hauptverhandlung zugegeben, von dem Inhalt der Kutscher Paul Daubis. garten überwiesen werden mußte. Die Beobachtung hatte das des Flugblattes Kenntnis gehabt zu haben". Als Bruhn hieraus Der Angkelagte Saager betreibt in der Berliner Zentralmarkt. Ergebnis, daß der§ 51 St. G. B. nicht für anwendbar erklärt ableiten wollte, Wels hätte zugegeben, vor der Verbreitung Kennt- halle einen Handel mit Räucherwaren. Am 31. August v. J. verDer Angeklagte wurde vom Schöffengericht zu zwei Monaten nis gehabt zu haben, belehrte ihn der Vorsitzende, daß das aus taufte er an eine Handelsfrau Kube einen größeren Bosten Büddem Urteil nicht hervorgeht. Wels erklärte, er hätte nicht daran linge, die diese aber sofort nach Empfang als vollständig verdorben Gefängnis berurteilt, legte aber Berufung ein. Für ihn machte gedacht, die tatsächlich unrichtige Behauptung Bruhns, daß er selbst davon überzeugt hatte, daß es sich um vollständig verdorbene zu hoch erscheine, da der Angeklagte offenbar in einem krankhaften erkannte und dem Angeklagten zurüdschickte. Trotzdem sich Saager Rechtsanwalt Dr. Mag Kantorowicz geltend, daß die Strafe doch vorher von dem Flugblatt Kenntnis gehabt hätte, zugeben zu ware handelte, welche die schwersten Vergiftungserscheinungen her. Erregungszustande gehandelt habe. Der Angeklagte deutete feine wollen. Er hätte bei seiner Aeußerung lediglich an die Zeit nach vorrufen konnte, verkaufte er die Büdlinge an den Mitangeklagten Erregung äußerlich dadurch an, daß er sich während der Verhandder Veröffentlichung gedacht und hätte Bruhn gegenüber zum Aus- Daubitz als sog. Kreuzware, d. h. als beim Räuchern beschädigte lung nasse Lappen auf den Kopf legte. Das Gericht verwarf aber die Berufung. drud bringen wollen, daß er den Inhalt des Flugblattes feineswegs Ware. Daubiz bot die lebensgefährlichen Bücklinge auf dem Wochenpreisgäbe, sondern durchaus für richtig hielte. Er habe deshalb markt auf dem Boghagener Platz in Lichtenberg zum Preise von Wigauch noch gesagt, daß er sich, als er den Inhalt gelesen habe, bar- 10 Pf. für 4 Stück zum Kaufe an und erzielte infolge der über gefreut hätte und die volle Verantwortung dafür übernähme. teit einen reißenden Absatz. Bufällig hatte die Händlerin St., die Damit wäre natürlich eine politische und moralische Verantwor- auerst den Kauf der Büdlinge abgelehnt hatte, in der Nähe einen Stand. Sie machte sofort der Polizei Anzeige, durch welche dann tung für den Standpunkt des Flugblattes, nicht aber eine juristische der gesamte Vorrat des D. beschlagnahmt wurde. Die Untergemeint gewesen. Wenn er diese tatsächlich hätte zugeben müssen, suchung ergab, daß sich die Büdlinge innen schon in einem breidann würde er es von Anfang an getan haben. artigen Zustande befanden, der von vielen Leuten in der Unkenntnis für das Zeichen eines besonderen Fettgehaltes angesehen wird. Der Genuß dieser Fische hätte die schwerwiegendsten Folgen gehabt. Der Staatsanwalt beantragte Gefängnisstrafen von 6 beat. 3 Monaten. Das Gericht ging jedoch erheblich über diesen Antrag Heute und morgen hinaus, da gegen derartig skrupellose Geschäftsleute, die eines geringen Gewinnes halber das Leben und die Gesundheit ihrer Mitmenschen auf das Spiel sehen, mit aller Schärfe des Gesetzes vorgegangen werden müsse. Das Urteil lautete deshalb gegen Saager garant, junge, beste Leger, 22 M. auf 1 Jahr Gefängnis bei sofortiger Verhaftung und gegen Daubis Berlin SO., Mariannenstr. 34. berlauft F. Wegner, auf 6 Monate Gefängnis.
Der Amtsrichter Wachler, welcher dem Schöffengericht vorgefeffen hatte, sagte als Beuge aus, daß er die Aeußerung von Wels so aufgefaßt hätte, wie er es im Urteil zum Ausdrud gebracht hätte, aber die Möglichkeit zugebe, daß Wels sich so wie er behauptete, ausgelassen habe.
Der Abgeordnete Richard Fischer konnte über die Einzelheiten der Schöffengerichtsverhandlung, soweit sie Wels betrafen, wenig sagen, weil er in seinen Gedanken mit seiner eigenen Angelegen heit beschäftigt gewesen war. Er erinnerte sich jedoch, daß Wels
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