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Nr. 58. 30. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Gerichts- Zeitung.

Elend unehelicher Kinder.

Sonntag, 9. März 1913.

gespuckt; das ist eine Beleidigung." Ich ersuchte ihn um Angabe stellt, daß der Angeklagte sich der unrichtigen Angaben in dem In­jeines Namens, erhielt aber zur Antwort: Dazu haben Sie keine serat bewußt gewesen sei.

Ablehnung der Werklohnforderung wegen mangelhafter Her stellung der Eisenkonstruktion.

Nase; Sie haben mir nichts zu sagen." Als ich später bei den Auftritten vor dem Rathaus zugegen war, wich mir P. nicht von Ein bestialischer Roheitsakt, dem ein 2½jähriges Kind zum Schnaut notiert worden, und nun wollte er wissen, warum dies der Seite; sein Name war mittlerweile von dem Polizeisergeanten Der im Mai 1908 erfolgte Einsturz der Görliger Musikhalle, Opfer gefallen war, wurde dem Chauffeur Alfred Schenk aus Steglitz zur Last gelegt, der sich gestern vor dem Schwurgericht geschehen sei. Gr verlangte die Feststellung von Zeugen und fragte der den Tod mehrerer Arbeiter zur Folge hatte, hat schon einmal des Landgerichts II unter der Anklage der Körperverlegung mit mich unter höhnischen Berbeugungen, wann ich zu sprechen wäre. anläßlich der Strafverfolgung des Ingenieurs Martini, der die zu­tödlichem Ausgange zu verantworten hatte. Der Angeklagte be- Ich erwiderte, ich hätte jetzt für ihn feine Zeit, vermochte ihn aber fammengebrochene eiserne Dachkonstruktion hergestellt hatte, das nicht los zu werden. Erstaunt war ich, als P. sich plötzlich erbot, Reichsgericht beschäftigt. Die Straffammer Görlik hatte M. zuerst fand sich im Dezember v. J. in Geldverlegenheit, da er ſeit seine Kommilitonen zu ruhigem Verhalten zu ermahnen. Weil ich wegen Verstoßes gegen die Regeln der Baukunst und dadurch ver­längerer Zeit außer Stellung war. Wie die Auflage behauptet, feinen Zweifel in die Ernsthaftigkeit seines Anerbietens setzte, ursachter fahrlässiger Tötung verurteilt. Vom Reichsgericht ist foll er folgendes Mittel angewendet haben, um sich in den Besitz von Geld zu sehen. Er antwortete auf eine Annonce, nach der ein ließ ich ihn gewähren. Seine Absicht jedoch war, die anderen noch dieses Urteil aufgehoben worden, und dann hat die Straffammer den unchcliches Kind gegen eine einmalige Abfindung an kinderlose weiter aufzustacheln; in einem Ton, der die Antwort voraussehen M. freigesprochen, weil sie annahm, daß die betreffende Bauart zu Gheleute zu vergeben sei, daß er bereit sei, das Kind aufzunehmen. lich, schrie er: Kommilitonen, wollen wir gehen?" Die allge- der fraglichen Zeit nicht allgemein als fachwidrig galt. Jetzt handelt Zwischen ihm und der Mutter des Kindes, einer Arbeiterin Gloded, meine Antwort war: Nein, wir gehen nicht!" Während der es sich um Ansprüche der Firma Kalesky in Sorau , die durch Ab­fam ein Vertrag zustande, nach welchem sich der Angeklagte ver- Szene vor dem Rathaus erhielt der Polizeisergeant Schnaut, als tretung Rechtsnachfolgerin der Firma Martini u. Co. geworden ist. pflichtete, gegen eine in drei Raten zu zahlende Abfindungssumme er den Studenten G. festnehmen wollte, von einem anderen einen Lettere hatte den Bau der eisernen Dachkonstruktion der Musik­von 300 M. das Kind, den 2% jährigen Bruno Gloded, als eigen Fauftschlag ins Gesicht, daß ihm der Helm von Kopfe flog. Einer halle für den Unternehmer Sehring in Charlottenburg übernommen, anzunehmen. Nachdem der Angeklagte die letzte Rate von 100 M. bei mit einem Stod auf die Steine. Polizeiwachtmeister Gnau Die Klägerin macht im wesentlichen geltend, daß das Werk zur der Tumultuanten schrie unausgescht Silentium! und schlug da- der den Bau im Auftrage der Stadtgemeinde Görlitz ausführte. erhalten hatte, begann für das Kind ein wahres Martyrium. Täg sprang hinzu und entriß ihm den Stod. Plößlich wandte er sich Zeit des Zusammenbruchs abgenommen worden sei und daß die lich hörten Hausbewohner das Geräusch flatschender Schläge und das jämmerliche Geschrei des Kindes. Wie die Beweisaufnahme Frage, warum er dies getan, erflärte er, der Student habe ihm S., der für den Bau der Deckenkonstruktion der Stadt Görliz um und schlug mit dem Stock nach einem Studenten. Auf meine Firma Martini eine Schuld an dem Zusammenbrüch nicht treffe. ergab, zwang der Angeklagte in Gegenwart eines Arbeitskollegen einen Tritt versetzt. Noch nach drei Tagen Hagte er über 29'000 M. in Rechnung gestellt habe, sei darauf ausgegangen, die das Kind, Preßkohlenstücke und den eigenen Kot zu essen. Außer Schmerzen. Mittlerweile murden sämtliche Fensterscheiben ein- Konstruktion so billig als möglich zu erhalten. Nachdem Martini dem mußte das bedauernswerte Kleine Wesen unter dem Bett auf geschlagen; ein Stein flog durch das Wachtstubenlofal gegen die u. Co. den billigsten Kostenanschlag von 20 000 M. eingereicht ge­dem bloßen Fußboden schlafen. Der brutale Mensch setzte schließ lich am 13. Januar d. I. seiner Roheit dadurch die Krone auf, daß jenseitige Wand. Auch Revolverschüsse wurden abgefeuert. Ich habt habe, habe er durch Korrespondenz die Belastungsfrage be­er das Kind, als es sich infolge mangelnder Erziehung und Be- selbst wurde wiederholt mit Kies beworfen. Gegen halb vier Uhr handelt. Er sei dann, um eine billigere Herstellung zu erzielen, aufsichtigung wieder beschmußt hatte, in einem Wutanfall an den rief einer der Studenten, nachdem noch einige weitere Polizei- von 350 Kilogramm Belastung auf 150 Kilogramm herunter­Beinen padte und es mit aller Wucht mit dem Kopf auf den Fuß- gehen, wir richten doch nichts mehr aus!" Unter Gesang zog die Konstruktion für 14 000 M. auszuführen. Der Beklagte, der schon beamte auf dem Schauplas erschienen waren: Wir wollen jest gegangen, wofür die Firma Martini sich bereit erklären mußte, die boden aufschlug. Die Folge dieses vichischen Roheitsaktes war, vor dem Einsturz Streitigkeiten mit der Firma Martini u. Co. daß das Kind bald darauf an einer Gehirnerschütterung verstarb. Menge darauf von dannen. Vor Gericht bestritt der Angeklagte, sich jener Tat schuldig ge- 300 M. Geldstrafe oder 30 Tage Haft, wegen Ruhejtörung auf und daß er nach den§§ 633 und 634 des Bürgerlichen Geſetzbuchs Das Urteil lautete gegen P. wegen Beamtenbeleidigung auf hatte, beruft sich darauf, daß das Werk mangelhaft gewesen sei macht zu haben, trotzdem er durch die Beweisaufnahme start be= lastet wurde. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage im Sinne 50 M. Geldstrafe, gegen H. auf 50 M. Geldstrafe oder 5 Tage Haft. vom Vertrage zurüdtreten kann und nichts zu zahlen braucht. Das Landgericht und Kammergericht zu Berlin haben im Sinne der Anklage, billigten dem Angeklagten aber mildernde Umstände In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, daß es sich bei den zu, um ihn mit Rücksicht auf seine bisherige Unbescholtenheit und Standalszenen um Erzesse gehandelt habe, die mit Zuchthaus ge- der Einwände des Beklagten erkannt und die Klage auf die Werk­die Tatsache, daß er ein nervöser, leicht erregbarer Mensch ist, noch andet werden könnten und die den einen oder anderen der Be- lohnforderung abgewiesen. Denn die mangelhafte Ausführung der vor dem Zuchthause zu bewahren. Das Urteil lautete auf 3 Jahre teiligten noch vor die Strafkammer oder das Schwurgericht führen Deckenkonstruktion habe den Einsturz veranlaßt. und 6 Monate Gefängnis. Während der Angeklagte H. sich nur durch einige un­Das Reichsgericht hat die Revision der Klägerin am Freitag bedachte Worte schuldig gemacht, habe P. die übrigen Beteiligten zurückgewiesen. geradezu angereizt. Immerhin würde eine Gefängnisstrafe für den bisher noch unbescholtenen Angeklagten eine zu harte Gühne sein; ein Denkzettel genüge, aber unglücklich soll er nicht gemacht werden. Zu berücksichtigen sei mildernd die Wirkung des Alkohols und der suggestive Einfluß der Masse.

Studentenexzesse in Marburg vor dem Gericht. Ob Studenten bei Erzessen rücksichtsvoller als Arbeiter be handelt werden? Der Studententrawall, der sich in der Nacht zum Aschermitt­moch vor der Polizeiwache des Rathauses abspielte, fand am Donnerstag sein erstes gerichtliches Nachspiel. Die Verhandlung, in der die beiden Studenten P. und H. unter Anklage standen, fand vor dem Schöffengericht in Marburg statt.

würden.

Kasseler Rippespeer im Warenhause.

Unmenschen.

Ein umfangreicher Prozeß wegen Berbrechen gegen die Sitt­lichkeit spielte sich vor dem Königsberger Schwurgericht ab. Unter Anklage standen nicht weniger als zehn Personen, die sich sämtlich

an einer Frauensperson vergangen hatten. Das Opfer der Burschen war eine Wirtschafterin, die nach Stönigsberg gekommen war, um sich eine Stellung zu suchen. Zu diesem Zwed suchte sie cine Stellenvermittlerin auf, bei der aber zurzeit feine Stellung ge­meldet war. Da das Mädchen in der Stadt fremd und unbekannt war, fragte sie einen der Angeklagten nach dem Weg. Dieser war anscheinend bereit, das Mädchen zu führen. In Wirklichkeit ver­schleppte er sie mit den übrigen Angeklagten auf die Landstraße und von dort in eine einzelstehende Scheune, wo die Straftaten trob der verzweifelten Rufe der Ueberfallenen geschahen. Die Burschen ergriffen dann die Flucht, nachdem sie ihrem Opfer noch das Portmonnaie gestohlen hatten.

Wegen unlauteren Wettbewerbs ist vom Landgericht I in Berlin Kurz vor Fastnacht war eine Polizeiverordnung erlassen der Einkäufer Emil Philipp zu einer Geldstrafe von 50 M. ver­worden, wonach sämtliche öffentlichen Lokale in der Nacht zum urteilt worden. Er ist Leiter der Abteilung Fleischwaren im Aschermittwoch um 1 Uhr zu schließen waren. Die Krabsche Wein- Warenhause H. Tick und hatte in den Zeitungen eine Anzeige stube( Marktgasse) hatte dieser Anordnung nicht Folge leisten über Ausnahmetage veröffentlicht. Darin war Kasseler Rippespeer können, da der Oberfellner die studentischen Gäste zum Verlassen zum Preise von 70-75 Pf. das Pfund angeboten. Als nun ein des Lokals nicht zu bewegen vermochte; die Polizei war daraufhin Dr. St. 4 Pfund Rippespeer und zwar Mittelstück verlangte, wurde eingeschritten, hatte Rotierungen vorgenommen und das Lokal ge- ihm gesagt, hiervon toste das Pfund 90 Pf. Hieraus entstand ein schlossen. Zwist, der dann die Anzeige seitens eines Konkurrenten wegen Den Vorfall schilderte als Zeuge der Polizeikommissar Knauf unlauteren Wettbewerbs zur Folge hatte. Das Landgericht hat Die Verhandlung gegen die Angeklagten fand unter Ausschluß wie folgt: Er habe in Begleitung des Polizeiwachtmeisters Gnau angenommen, daß der Angeklagte, der selbständig die Preise fest- der Oeffentlichkeit statt. Bei zwei Angeklagten fahen die Ge­das Krabsche Lokal räumen wollen, da der Oberkellner um polizei- seßen und die Anzeigen veröffentlichen konnte, unwahre Angaben schworenen die Schuld nicht als erwiesen an, sie wurden daher liche Hilfe nachgesucht hatte. Seine Mahnung, das Lokal zu ver- über die feilgehaltenen Waren gemacht und dadurch den Anschein freigesprochen. Die übrigen Angeklagten wurden von den Ge­lassen, sei in ruhigem und sachlichem Tone erfolgt, von den Stu- eines besonders günstigen Angebots erwedt habe. Gegen das schivorenen schuldig gesprochen. Darauf verurteilte der Gerichts­denten aber überschrien worden. Der Angeklagte P., der vor ihm Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Das Reichsgericht hof den Hauptschuldigen zu einer Zuchthausstraße von drei Jahren gestanden, habe ihn derart angeschrien, daß ihm dessen Speichel hob am Freitag das Urteil auf und verwies die Sache an ein und fünf Jahren Ehrverlust. Die übrigen Angeklagten erhielten ins Gesicht geflogen sei. Als ich mir dies verbat, so etwa fährt anderes Gericht, nämlich an das Landgericht II in Berlin zurück. Gefängnisstrafen von drei Jahren, zwei Jahren sechs Monaten der Zeuge fort, schrie P. mich weiter an:" Ich habe Sie nicht Das Reichsgericht war der Ansicht, es sei nicht genügend festge- und ein Jahr sechs Monaten.

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