Einzelbild herunterladen
 

Wanzen und Hotelpachtvertrag.

Die Behaftung von Miet- oder Bachträumen mit Ungeziefer, namentlich mit Wanzen, ist zweifellos als ein erheblicher Mangel der Miet- oder Pachtsache anzusehen. Hat der Verpächter beim Abschluß des Pachtvertrages das Vorhandensein des Ungeziefers in argliftiger Weise verschwiegen, so ist der Pächter nicht nur nach § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Anfechtung des Pacht­bertrages, sondern auch nach§ 826 B. G. B. zur Forderung von Schadensersatz berechtigt. In diesem Sinne hat das Reichsgericht fürzlich den nachstehend mitgeteilten Rechtsstreit entschieden:

Die Gheleute Gastwirt P. in München haben am 9. Septem­ber 1909 von der Gasthofsbesizerin B. deren in München gelegenen Gasthof auf die Dauer von drei Jahren gepachtet. Sie fechten den Pachtvertrag wegen Arglist der Verpächterin an und machen außerdem eine erhebliche Schadensersatzforderung geltend, weil die Berpächterin den Bächtern beim Abschluß des Vertrages argliftig verschwiegen habe, daß das Pachtobjekt mit Wanzen behaftet ist.

-

ber Herstellung dieser Werke für den genannten Zwed, ins- Süd- Australien hat das schärfte Kinderschuhgeseh der Welt. besondere zur Einrichtung geeigneter Unterkunftsräume, aus Elternlose, verwahrlofte und verbrecherische Seinder werden nicht Meiner Schatulle ein Gnadengeschenk von 10 000 m. bewilligen. in Anstalten, sondern in Familien untergebracht. Man hat hier Mögen diese Beweise meines besonderen Wohlwollens der Jugend mit der Familienerziehung ausgezeichnete Erfolge erreicht, nicht Schlesiens ein neuer Ansporn sein, ihre körperlichen und geistigen nur bei den Waisenkindern, sondern auch bei Kindern, die in Für­Kräfte für die hohen Aufgaben zu stählen, die ihr dereinst im sorgeerziehung gegeben wurden, weil sie entweder selbst gegen Ge­staatlichen Leben gestellt sein werden. Möge die schlesische Jugend fete verstießen, oder weil ihre Eltern Verbrecher, Säufer oder sich immerbar ihrer Väter würdig zeigen in Gottesfurcht, Königs- sonstwie zur Erziehung ungeeignet waren. Bis zum 13., in manchen treue und hingebender Baterlandsliebe. Fällen bis zum 21. Lebensjahre, stehen Fürsorgesöglinge unter Staatsaufsicht. Bis zu ihrem 13. Lebensjahre werden sie vollständig vom Staat erhalten, von da ab sorgt zwar der Staat ebenfalls für ihren Unterhalt, er zieht aber die Böglinge zu Arbeiten heran, so daß sie einen Zuschuß zu den Staatsfosten verdienen müssen. Ein Mind unter 18 Jahren kostet dem Staat durchschnittlich in der Woche 5% M., die älteren knapp 2 M. Nicht nur Humanitäts. gründe, sondern auch solche der Bevölkerungspolitik beranlaßten Diesen weitgehenden Kinderschuß. Südauftralien hat aber auch ers reicht, daß hier die Kindersterblichkeit die geringste der ganzen Welt ist.

Berlin , den 10. März 1913.

Wilhelm R.

von Bethmann Hollweg.

So leuchtet die Gnadensonne auf die nationalen Jugendbünde herab. Die proletarische Jugend aber muß im Jahre 1913 die felben Verfolgungen über fich ergehen lassen, wie die Jugend, die nach 1815 die innere Freiheit Deutschlands erstrebte.

Soziales.

Verfammlungen.

Landgericht und Oberlandesgericht München haben den Bacht­vertrag für unwirksam und den Schadensanspruch der Kläger dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt. Die hiergegen eingelegte Revision der Beklagten ist vom Reichsgericht zurückgewiesen. Die Die Steigerung bes Arzthonorars bei den Krankenkassen. Urteilsbegründung des Reichsgerichts führt aus: Gegenstand des In dem Streit mit den Krankenkassen behaupten die Aerzte be­Rechtsstreits ist die Frage, ob die Kläger den Pachtvertrag wegen tanntlich, daß der Aerztestand durch die Krantenversicherung geschä­argliftigen Verschweigens der Tatsache, daß das Pachtobjekt zur bigt werde. Dieser Einwand sowie der, daß die Aerzte von den Der Kampf um Gehaltserhöhung. Zeit des Vertragsabschlusses mit Wanzen behaftet war, anfechten Krankenkassen nur Dienstmannslöhne" erhalten, wird auch von Die Anwaltsangestellten Hörten Donnerstagabend in öffent­fönnen. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Kläger etwa Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Konrad Weymann in seiner fürzlicher Versammlung einen Vortrag des Reichstagsabgeordneten Dr. irgendwelche Pflichten, die sie aus dem Pachtvertrag gegen die fich erschienenen Schrift über die deutsche Reichsversicherung fchla- Mar Quard über obiges Thema. Redner begrüßte es zunächst, Beklagte als Verpächterin hatten, schuldhaft verletzt haben. Was gend widerlegt. Weymann stellt fest, daß die Strantenversicherung daß in den Kreisen der Angestellten jetzt ein reges Leben herrsche zunächst den Zustand des Hotels zur Zeit des Pachtvertrages be- bie Ginnahmen der Aerzteschaft sehr bedeutend gesteigert hat. Sie und man versuche, aus eigener Kraft die Lebenslage zu verbessern. trifft, so stellt das Oberlandesgericht auf Grund einer großen hat an Arzthonorar gezahlt 1885 9 Millionen, 1910 76,4 Millionen Die bestehenden Verhältnisse in den Anwaltsbureaus seien aber Anzahl von Zeugen, deren Aussagen fich lediglich auf den Zustand oder auf den Kopf des Mitgliedes 1885 2,15 m., 1910 5,85 M.! auch gang unhaltbar. Jugendliche und weibliche Arbeitskräfte fuche zur Besitzeit der Beklagten beziehen, fest, daß bereits seit Jahren Die Steigerung hat in fortschreitend schnellerem Maße zugenommen; man immer mehr in den Beruf hineinzuziehen, um sie als Aus­eine größere Anzahl von Zimmern mit Wanzen behaftet gewesen fie beträgt in den vier Jahren von 1906 bis 1910 über 19 millionen beutungsobjekt zu benußen. Man müsse schon sehr weit zurüd­ist und daß es sich hierbei nicht nur um ein gelegentliches Vor- oder 95 Pf. pro Mitglied. Nimmt man der Einfachheit halber an, blicken, wenn man in Fabritbetrieben derart verrottete Zustände kommen von Wanzen, etwa infolge Einschleppung, gehandelt hat. baß seit 1906 die Entwickelung in der Zahl der Aerzte im Reich und Verhältnisse antreffen wolle, wie sie heute noch in den Anwalts­Daß dieser Zustand des Pachtobjektes beim Vertragsabschluß der dieselbe wie in Preußen gewesen sei, und daß die Zahl für das bureaus anzutreffen seien. Nedner leuchtete an der Hand der vom Beklagten bekannt gewefen ist, folgert das Oberlandesgericht aus Reich im Jahre 1910 32 000 betragen habe, so ergibt sich, daß die Verband der Bureaubeamten aufgenommenen statistischen Grhebun­der Tatsache, daß fie mehrere Jahre hindurch den Uebelstand auf Krantenversicherung auf den Kopf des Arztes( einschließlich der gen hinein in das Dunkel der Anwaltsbureaus. Rund 40 Proz. der die mannigfachste Art vergeblich bekämpft habe; das einzige Mittel, jenigen, die feine Kaffenpragis haben) 1906 1830., 1910 2389 M., Angestellten hätten ein Alter unter 17 Jahren, 45 Prog. ein Alter welches vielleicht Erfolg versprochen habe, nämlich die chemische also nach vier Jahren 559 M. mehr gezahlt hat. zwischen 17 und 30 Jahren und nur ein verschwindend kleiner Teil Desinfektion durch einen erfahrenen Desinfektor, habe sie nicht Der Anteil, der auf den einzelnen Kaffenarzt entfällt, ist natür habe das 30. Lebensjahr überschritten. Diese Zahlen bewiesen angewandt. Butreffend führt das Oberlandesgericht weiter aus, lich sehr verschieden. Bei den Stassen mit sogenannter freier Arzt schon, daß der Beruf ein solch elendes Dasein biete und viele ihn daß eine Wanzeninfektion eines Gasthofes in dem hier angegebenen wahl beziehen einige wenige Kaffenlöwen riesige Honorare, wäh- nur als Durchgangsstation benutten. Zu der grenzenlosen Aus­Umfange als ein erheblicher Mangel im Verkehr betrachtet werde, rend auf den Rest der Aerzte nur ein verhältnismäßig fleiner Teil beutung der jugendlichen und weiblichen Arbeitskräfte tämen dann der von der Entschließung eines Pachtliebhabers von der größten entfällt. Dafür können aber die Krankenkassen nichts. Das ist die geringen Gehälter, die gezahlt würden. Wenn auch der An­Erheblichkeit sei, so daß die Kläger nach Treu und Glauben das eine Sache, die die Aerzte unter sich zu regeln haben. waltsangestellte eine besondere Vorkenntnis zum Beruf nicht Offenbaren dieses Mißstandes von der Beklagten hätten erwarten brauche, so falle auf ihn doch ein großes Teil, ja ein lebermaß von dürfen. Auch der Umstand, daß der Mißstand durch eine gründ= Verantwortlichkeitsgefühl. Die Bezahlung sei eine gana erbärm­liche chemische Desinfektion vielleicht dauernd zu beseitigen war, liche zu nennen, denn 62 Prog. der Anwaltsangestellten hätten ein rechtfertigt feine andere Beurteilung der Offenbarungspflicht der Die Sozialdemokratie dringt immer weiter vor und findet Gintommen von 100 Mart und weniger im Monat. Auch die Beklagten, da der Vertrag nur auf drei Jahre abgeschlossen war immer neue Gelegenheit zur Agitation. Sogar im Provinzial- amtlichen Erhebungen, die über Lage der Anwaltsangestellten vor­und der Ruf eines Hotels, welches mit Wanzen behaftet ist, der- landtage zu Kassel konnte dieser Tage ein leibhaftiger Sozialdemo- genommen worden seien, müßten von der elenden Bezahlung ge­geſtalt leidet, daß es auch nach der Beseitigung der Wanzen wittert haben, denn die Enquete gehe in großem Bogen über die auf längere Zeit nach Möglichkeit von dem reisenden Publikum gemieden wird. Arglift" der Beklagten würde allerdings aus­Gehaltsverhältnisse hinweg. Hätten die Gebälter die Oeffentlich­geschlossen sein, wenn sie bei den Klägern die Kenntnis von der feit nicht zu scheuen, so wären die Zahlen doch sicherlich im großen Glorienschein der staunenden Mitmelt unterbreitet worden. Wanzeninfektion voraussetzte, und letzteres fonnte sie, wenn in Die Herren Anwälte gehörten in den meisten Fällen den libe den beteiligten Kreiſen allgemein befannt war, daß alle Hotels ralen Parteien an. As Politiker führten sie das große Wort, aber giveiten und dritten Ranges in München mit Wanzen behaftet sie dächten nicht daran, durch Einführung besserer Verhältnisse in feien. Allein lettere Tatsache sieht das Oberlandesgericht aus ihren eigenen Bureaus mit guten Beispielen voranzugehen. Selbst eigener Sachkunde für widerlegt an. Weiter führt das Berufungs­leberstunden weigere man sich zu bezahlen. Von 90 Proz. der An­gericht aus, daß der Kausalzusammenhang zwischen dem arglifti­gestellten berlange man die unentgeltliche Leistung der Ueber gen Verschweigen und dem Vertragsabschluß bestehe, denn weber hätten die Kläger die verschwiegene Tatsache gelannt, noch würden ſtunden. Dies feien doch Verhältnisse, wie sie in einem liberalen" sie bei Kenntnis dieser Tatsache den Vertrag abgeschlossen haben. Beruf nicht mehr angetroffen werden dürften. Jetzt weigerten fich die Herren Anwälte jogar, die vollen Beiträge zur Privatbeamten­Auch der auf§ 826 B. G. B. gestüßte Schadensanspruch ist be­versicherung zu bezahlen. Man benute das Privileg, das der An­gründet. Denn das Oberlandesgericht stellt einwandfrei fest, die waltsberuf befize, zur Verschlechterung der sozialen Lage der An­Beklagte habe beim Vertragsabschluß das Bewußtsein gehabt, daß gestellten, zur Verschlimmerung, zur Berböserung der Verhältniffe. fie durch ihr argliftiges Schweigen die Kläger schädigen werde, und Die Schulb an diesen erbärmlichen Verhältnissen liege jedoch an den fie habe durch betrügerische Verleitung der Kläger zum Vertrags­Angestellten selbst. Mehr Mannes- und für die weiblichen Ange­abschluß dieſen in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise stellten mehr Damenmut tönne diese Zustände mit einem Male vorsätzlich Schaden zugefügt.( III. 285/12.) Die vom Reichsgericht hier entwickelten Rechtsgrundsätze sind hebe die Angestellten auf ein höheres Kulturniveau. Das große auch auf Mietsverträge anwendbar. Feld der Agitation müsse noch viel mehr bearbeitet werden. Wenn jeder einzelne ein befferer Agitator werde, würden sich auch bie Verhältnisse bessern.( Lebhafter Beifall.)

-

-

Ein Anwalt der Kleinbauern.

frat sich zum Worte melben. Das sollte man nicht für möglich halten. Im ehrwürdigen Ständehause zu Staffel, in dem doch bis. her mur die Junker der Provinz Hessen- Nassau sich alle drei Jahre zum fröhlichen Tun versammelten, ein Roter auf die Tribüne. und das kam so: Unsere Frankfurter Genossen fißen jett 23 Mann start im Stadtparlament und haben von der freifinnigen Mehrheit auch entsprechende Bertretung im Kommunallandtage gefordert. Gewählt wurden vor zwei Jahren dann die Genossen Gräf und Bieborsti, die jetzt zum ersten Male in Staffel zum Provinzialland. tage einer Versammlung der Kommunallanbtage von Wiesbaben und Stassel geladen worden waren. Zwei Note unter 168 " Braven", die zwei Abende hintereinander große Festessen ver tragen konnten. Auch in puncto" Festessen" sind die Landjunker leistungsfähig, die wieder ihren Herrn von Pappenheim zum Vor­fißenden erwählten. Stundenlang redeten die Agrarier zum wich. tigsten" Punkte der Tagesordnung: Dechengfte" und ließen den vom Landwirtschaftsminister eigens entsandten Geheimrat schön auffizen. Lauter Kraftgestalten, mit dem Einglas im Gesichte, meldeten sich da zum Worte, um ja kein Jota alter Rechte abzu­geben. Der Staat soll für Sengste sorgen, zahlen usw. Weniger ,, Die luftige Witwe" vor dem Reichsgericht. wichtig erschien nach dieser Redeschlacht den Junkern der zweite Mit der Frage, ob die bekannte Operette Die luftige Witwe" Punkt: Bericht der land und forstwirtschaftlichen Berufsgenossen- In der Diskussion steuerte Lehmann vom Verbanb ber ein Plagiat ist und deshalb thre Aufführung verboten werden kann, schaft in Hessen- Nassau " zu sein. Referent war wieder Kammer- Bureauangestellten aus einer großen Fülle von Material noch hatte sich am 8. März das Reichsgericht zu beschäftigen. Herr von Heimburg , dessen Ausführungen kaum beachtet wurden. einiges über die miserable Lage der Anwaltsangestellten bei. Ein Der französische Dichter Henry Meilhac hat im Jahre 1861 Da meldete sich ein Sozialdemokrat zum Worte. Allgemeines weiterer Redner ersuchte, mit Gehaltserhöhung und der Forderung ein Lustspiel" L'Attache d'Ambassade" geschrieben, das 1871 in Staunen: was will dieser hierzu sagen? und der leergewordene immer wieder an die Anwälte heranzutreten. auf Zahlung der ganzen Beiträge zur Angestelltenversicherung deutscher Uebersehung von Förster im Reclamschen Verlag erschien. Das Lustspiel wurde am 21. April 1882 am Hamburger Stadt- Saal war im Nu wider gefüllt. Unser Genosse E. Gräf sette mit theater zum ersten Male in Deutschland aufgeführt, verschwand seiner Kritik ein und zeigte sich als Stemmer der ganzen Materie: dann aber bald von der Bildfläche. Meilhac starb im Jahre 1907. Bemängelte die Betriebsrevisionen, die doch zur Verhütung der Un­Sein Erbe, der Schriftsteller Louis Ganderag in Paris , behauptet fälle dienen sollen, jedoch nur von einem Bureaubeamten und von nun, der von Victor Leon und Leo Stein geschriebene Tert der Gendarmen ausgeführt würden. Fachleute und nicht Gen­Lèharschen Operette Die lustige Witwe " stelle sich als eine un- darmen müßten revidieren. Unter größter Nuhe schildert dann Deutscher Bauarbeiterverband. Die in der Gips- und befugte Benutzung der deutschen Uebersehung des Meilhacfchen Gräf das Elend der Kleinbauern, die in den ersten 13 Wochen 3ementbranche beschäftigten Mitglieder des Bauarbeiter Lustspiels dar. Die Firma Felig Bloch Erben in Berlin hat von ihres Unfalls auf eigene Hilfe angewiesen sind, die Kuh verkaufen bericht des Sektionsvorstandes entgegen. Der Bericht bildet einen berbandes nahmen in einer Versammlung am Sonntag den Jahres­den Dichtern und dem Komponisten der lustigen Witwe das aus­schließliche Aufführungsrecht erworben." Ganberar strengte nun müßten, um die Spitalfoften usw. zu decken. Und dann die Höhe Teil des vom Vorstand des Zweigvereins gebrudt herausgegebenen zunächst vor den Pariser Gerichten einen Rechtsstreit gegen der Unfallrente selbst, die oft 3 bis 4mal niedriger als die der ge- allgemeinen Geschäftsberichts. Troß der im verflossenen Jahre die Firma Bloch an. Dieser Prozeß endete mit einem Vergleichwerblichen Arbeiter, wie diese auch noch kürzlich herabgedrückt arg daniedergelegenen Bautätigkeit wurde eine umfassende Agita­bezüglich der Aufführung an der Operette in Frankreich , der wurde, weil man die Leistungsfähigkeit des Verletzten vor dem tion zur Gewinnung neuer Mitglieder betrieben, die auch von Er­Schweiz, Belgien und Monaco , wonach 3/12 des Gewinnes dem Unfall auch begutachte, der Kampf um die Rente, die verschlechterte folg getrönt war. Am Schluß des Jahres waren 2420 Mitglieder Meilhacschen Erben,/ 1 dem Uebersetzer der Operette und 12 der Rechtsprechung, Fortfall der einst zugesprochenen Dauerrenten, der gegen 2210 Ende 1911 zu verzeichnen. Davon sind: Rabißputer Firma Bloch zufließen sollten. Später erhob dann Ganderar vor Aerztemangel auf dem Lande usw. bildete den Schluß der Jung- 635, Rabibspanner 285, Träger 242, Bementierer 255, Einschaler dem Landgericht I zu Berlin eine Klage gegen die Firma Bloch fernrede unseres Genossen. mit dem Antrage: der Beklagten zu untersagen, einer deutschen Zuerst peinliches Schweigen im 570 und Hilfsarbeiter 533. Die ungünstige Konjunktur kommt am besten in der Tätigkeit des Arbeitsnachweises zum Ausdruck. Bühne die Erlaubnis zur Aufführung der Operette Die lustige Rokokosaale. Dann meldete fich ein Junter nach dem andern zum 5035 Arbeitslose ließen sich im Laufe des Jahres einschreiben, für Witwe" zu erteilen, ferner dem Kläger für die bisherige unbe- Worte, um möglichst den Eindruck der gehörten Rede zu vermischen! die nur 1646 offene Stellen zur Verfügung standen. 1640 Stellen rechtigte Aufführung Schadenersatz zu zahlen und über die bisher Gigenartig hörte es sich an, daß z. B. zwei Junker, die Kammer- wurden besetzt. Am Schlusse des Jahres betrug die Zahl der erzielten Gewinne Rechnung zu legen. Herren von Dittfurth und von Keudell, ihre Nede mit den Worten Arbeitslosen 243 gegen 206 im Vorjahre. Inzwischen ist die Zahl

Ein soziales Wunderland.

"

Mit dem Rufe: Vorwärts zum Stampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung! Auf zur Agitation für den Verband der Bureau­angestellten! schloß der Vorsitzende die Versammlung mit einem begeistert aufgenommenen Hoch.

Der Bericht führt auch Klage über das im Gipsbau­sewerbe sich immer mehr breit machende Zwischenunternehmer­tum, auch eine Folge der großen Arbeitslosigkeit. Hierdurch wird jedoch nur die Schmuzkonkurrenz gezüchtet und der Pfuscharbeit werden die Wege geebnet. In sieben Fällen mußte die Sektions­leitung Bau- bezw. Firmensperren verhängen, um Verschlechte­rungen abzupehren und Forderungen durchzudrücken. Eine große Bahl von Differenzen wurde durch die Unterkommission der Schlichtungskommission erledigt.

Das Kammergericht hat die Klage mit folgender Begründung begannen: wir unterschreiben vieles von den Ausführungen des der Arbeitslosen weiter gestiegen und hat in der ersten Märzwoche abgewiesen: Nach dem Gutachten der Sachverständigenkommission Herrn Abg. Gräf. Aber". Und dann das Aber", welches barin die erschreckende Bahl von 572 erreicht. Durch eine umfassende steht die Bearbeitung des Textbuches der Luftigen Witwe" hart bestand, daß die Mittel fehlten, mehr Bauernschutz zu treiben, Bautenkontrolle wurden statistische Erhebungen über die Lohn. an der Grenze des Plagiats. Nicht nur der Stoff und der Haupt- da dessen Wohl ja allen Junkern so sehr am Herzen liege. Etwas sten liegen die Verhältnisse im Tiefbaugewerbe, dem Schmerzens­sächlichste Teil der Handlung, sondern auch einige Figuren der Operette sind ohne wesentliche Aenderung der Charakterisierung aus der Rolle fiel Herr von Neudell, als er unserem Genossen find für den Bauberuf. Arbeitszeiten von täglich 14 und 16 Stun dem Meilhacschen Lustspiel entnommen, sogar einige Dialogstellen Gräf entgegenhielt, daß die Kleinbauern eigentlich ja gar nicht ben, sowie Stundenlöhne von 35 Pf. find teine Seltenheiten. Die find wörtlich übernommen. Aber das Wert Meilhacs ist höchst versicherungspflichtig wären; wurde jedoch vom Genossen Gräf im Tiefbau beschäftigten Arbeiter stehen den Organisations fompliziert, es enthält eine Fülle von Personen, das Grundmotiv später gründlich abgeführt. Kurzum, die Rede unseres Genossen bestrebungen noch sehr indifferent gegenüber. wird vom Beiwert erdrückt. Die Verfasser der Operette haben es Gräf über die Lage der Kleinbauern und Arbeiter war der Höhe­dagegen in ausgezeichneter Weise verstanden, die Sache zu ver- punkt des ganzen Kommunallandtages zu Staffel. Das fühlten auch einfachen. Ihre Ausarbeitung, Zusammendrängung und Zu­spitzung der ganzen Handlung überwiegt bei weitem den Gedanken- die Junker, die darauf gar nicht eingerichtet" waren. gang des Meilhacschen Wertes. Deshalb ist das Textbuch der Operette der Ausfluß einer eigenen schöpferischen Tätigkeit und fann immerhin noch als eine felbständige dichterische Leistung an- In dem Buch: Jns Land der sozialen Wunder" von Alfred gesehen werden. Nach§ 13 des Urheberrechtsgesetes ist die freie Manes finden sich auch Ausführungen über Kinderarbeit und Benutzung eines anderen Werkes zulässig, wenn dadurch eine Jugendfürsorge, deren Ausgestaltung in Australien so verständnis. eigentümliche Schöpfung hervorgebracht wird. Dieser Fall liegt voll geregelt ist, daß sie Deutschland als Vorbild bienen dürfte. hier vor. Das Reichsgerichts hat das Urteil des Kammergerichts Betreffs Kinderarbeit ist in Australien bestimmt, daß ein Knabe bestätigt. oder Mädchen unter 14 Jahren grundsäßlich überhaupt nicht be­schäftigt werden darf. Eine Ausnahme ist nur statthaft, wenn der Generalinspektor die Genehmigung erteilt. Die Erlaubnis ist aus geschlossen, wenn es sich um eine Arbeitsstätte mit mehr als drei Arbeitern handelt. Keine Person unter 16 Jahren darf ohne be­sondere Bescheinigung, daß fie die betreffende Arbeit zu leisten im­ftande ist, und ohne die Feststellung, daß sie eine gewisse Schul­bildung genossen hat, beschäftigt werden. In einer ganzen Reihe von Betrieben ist die Anstellung von Personen unter 16 Jahren, teilweise sogar unter 18 Jahren, verboten. Die ungefeßliche Be­schäftigung von jugendlichen Personen wird nicht nur an den Ar beitgebern, sondern auch an den Eltern bestraft. Frauen und Kindern muß Sonnabends von 1 Uhr ab freigegeben werden, neben der bollkommenen Ruhe am Sonn- und Feiertagen,

Jugendbewegung.

Ein allerhöchstes Jubiläumsgeschenk. Der Reichs- Anzeiger" bringt folgenden Erlaß: Der begeisterten Anteilnahme der schlesischen Jugend an dem vor nunmehr 100 Jahren begonnenen Werke der Befreiung Preißens dankbar gedenkend, will Ich gern genehmigen, daß die zu der ehemaligen Festung Silberberg gehörenden Werte des Forts Spitberg sowie der Großen und der Kleinen Strohaube den Be­ftrebungen der auf nationaler Grundlage stehenden Jugendbereine Schlesiens mußbar gemacht werden, Auch will Ich zu den Kosten

Jm Betonbaugewerbe ist infolge der ungünstigen Kon junttur die Zahl der Beschäftigten nicht unerheblich zurückgegangen. Das Angebot überstieg bei weitem die Nachfrage nach Arbeits­träften, so daß viele unter einer langen Arbeitslosigkeit zu leiden hatten. Einige Unternehmer versuchten, sich diesen Umstand gu nuße zu machen und die ihnen unbequemen Bestimmungen des Tarifs zu umgehen. Neben einer ganzen Reihe von Verstößen gegen die Vertragsbestimmungen, mit denen sich die Schlichtungskommis­fion zu beschäftigen hatte, mußte die Sektionsleitung in 127 Fällen zweds Erledigung von Differenzen und Streitigkeiten einschreiten. Allein in 30 Fällen mußte gegen die Ueberschreitung der Arbeits­zeit Stellung genommen werden.

Eine besondere Agitation wurde auch unter den italienischen Arbeitern betrieben und gelang es bei einigen Firmen, die noch Stundenlöhne von 40 und 42 Bf. zahlten, die Löhne für Beton- und Terrazzoarbeiten auf 50 BE an erhöhen