H e n s ck e I �Schlußwort): 5lcch der Diskussion kann ich michsehr kurz fassen. Es hat kein Mensch daran gedacht, Cohen ehrloszu machen. In der Maifeierangelegenheit ist für uns das Materialdes. Parteivori'tandes maßgebend. Das Urteil der FeststellungS-kommission des Metallarbeiterverbandes ist für uns ohne Bedeuwng,denn die Partei war bei dem Schiedsgericht ausgeschaltet. Leidhat sehr gut dargelegt, welche Gründe gegen Cohen sprechen. ImInteresse der Agitation wäre eS wünschenswert, wenn Cohen jetztvon der Kandidatur zurücktreten würde, da sonst die Kandidaten-ftreitigkciten bis zur Generalversammlung Groß-JBerlinS dauern,wodurch die Stoßkraft der Agitation gelähmt werden muß.Cohen erklärt in seinem Schlußwort zunächst, daß er bei derVergebung der Bauarbeiten für den Metallacheiterneubau keinenEinfluß hatte. Die Acheitcn, die er zu vergeben hatte, sind von or-ganrsiertcn Arbeitern ausgeführt Wochen. Genosse L e i d hat strengsachlich gesprochen: aber seinen Schlußfolgerungen kann ich michnicht anschließen. Es gibt keinen Menschen, der nicht irgendwomit irgendeiner Handlung Anstoß erregt. Ich kann mich nur ineinem Bezirk aufstellen lassen, in dem ich bekannt bin. MeineStellung zu den Protesten habe ich bei meinen vorigen AuSführun-gen dargelegt. Die Kandidaiensrage muß dann eben der Ent-scheidung von Groß-Bevlin überlassen bleiben.Der nunmehr zur Abstimmung gelangende Antrag hat folgen-den Wortlaut:„Die Generalversammlung hält die Aufstellung des Genosse«Adolf Cohen als Kandidaten für den zehnten LandtagSwahlkreiSim Interesse i!cr Werbearbeit für die Partei nicht für eineglückliche."Der Vorsitzende konstatiert, daß dieser Antrag mit übepMehrheit angenommen ist und daß die Kandidatur Cohenfür den sechsten ReichStagSwahlkrei» erledigt ist.wegen Betruges verurteilt: die Angeklagten Kaufmann AdolfBrumby in Duisburg und Kaufmann Emil Fricke in Essen zu je1000 M. Geldstrafe eventl. 100 Tagen Gefängnis; der KaufmannHermann Bach in Ruhla zu 2000 M. Geldstrafe eventl. 200 TagenGefängnis; der Kaufmann Walter Mocller wegen Beihilfe zu0000 M. Geldstrafe eventl. für je 10 M. 1 Tag Gefängnis, jedochnur bis zum Höchstbetrage von 2 Jahren Gefängnis. Die Ange-klagten Schwalm-Danzig, Wendefeier-Danzig und Dargah-Stolpwerden freigesprochen. Auf Grund der Beweisaufnahme hat derGerichtshof die Ueberzeugung gewonnen, daß die drei ersten Ange-klagten von vornherein nicht die Absicht gehabt haben, das gesamteihnen von den Bernsteinwerken überlassene Rohmaterial zur Fabri-kation zu verwenden, sondern gewisse Mengen dieses Materialsunter Täuschung der Bernsteinwerke nach Wien zu verkaufen.Moellers Tätigkeit hat nach Ansicht des Gerichts dahin gezielt, inperamltGeincbrs- Reitling.Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage.Tics anerkannte dieser Tage dag Kammergericht gegenüber einerAnklage, die in der Tat behauptete, ein Bürger sei straffällig,weil erdurch Fortwerfen einci StraßenbahnbillettS die Straße verunreinigthabe.Me Tilsiter Strafkammer klammerte sich an den Wortlaut derStraßenpolizeiverordnung und bestrafte einen Bürger Spangehlwegen„Verunreinigung der Straße".Gegen die wie ein Scherz oder Ironie klingende Verurteilunglegte der Angeklagte Revision ein.Der Oberstaatsanwalt am Kammergericht hielt die Anklageund die Verurteilung für unhaltbar. Er meinte, wenn�man demTatrichter folgen wollte, könnte man sich ja kaum auf der Straßebewogen. Es müßte ja dann auch das Wegwerfen eines Zigarren-stummelS, ja selbst das Abschlagen der Asche von der Zigarre straf-bar sein. Er bitte den Senat auch zu dieser Frage Stellung zunehmen, obwohl di« Freisprechung des Angeklagten schon wegenformeller Ungültigkeit der Verordnung erfolgen müßte.TaS Kammergericht hob die Borentscheidung auf und sprachden Angeklagten frei, indem es auch dessen bare Auslagen der»Staatskasse auferlegte. Es führte auS: Gegen di« Anficht des Land-gerichts sprächen ganz erhebliche Bedenken. Die Frage, ob hiereine Verunreinigung der Straße durch das weggeworfene Billetterfolgt fei, könne aber dahingestellt bleiben, weil die ganz« Straßen-Polizeiverordnung formell ungültig sei. Nach den vom Regierung?-Präsidenten für die formelle Gültigkeit von Polizeiverordnungen imJahre 1888 erlassenen Vorschriften müßte die Polizeiverordnung,um gültig zu sein, ausdrücklich auf den ß 143 des LandeSver-ivaltunasgesetzes Bezug nehmen. Da sie dies nicht tue, sei sie un-gültig, woraus sich schon die Freisprechung ergebe. Aber nach Lageder Sache erscheine es angezeigt, der Staatskasse auch die notwendi-gen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen.So ist's recht, die„interessante" Frage, ob das Wegwerfeneines zerrissenen Billetts, vielleicht auch das Gehen auf der Straßeeine strafbare Verunreinigung darstelle, muß noch„dahingestellt"bleiben. Es könnten ja sonst gleich schöne Anklagen nicht erhobenwerden. Und dem Staatsbürger mutz das Recht auf Drangfalievungund Belästigung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht erhalten bleiben, wozu zahlt er denn seine Steuern? Außerdem hatnun endlich die Tilsiter Polizei ein großes Betätigungsfeld. Wasdem einen recht ist, ist dem anderen billig. Wird Spangehl ange-klagt, so müssen auch die übrigen„Verunreiniger" unter Anklagegestellt werden. Zunächst freilich muß eine formell einwandSfreiePolizeiverordnung erlassen werden.Urteil im Bernsteinprozeß.Ter seit ö Wochen vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Iverhandelte große Bernsteinprozeß ist nun gestern nachmittag zuEnde gegangen. Nach mehrstündiger Beratung verkündete der Bor-sitzende, Landgerichtsdirektor Schmidt, das Urteil dahin: Es werdendaß sein verstorbener Schwiegervater ihm die Erlaubnisauf Paketadressen seinen Namen zu setzen, ist nicht widerlegt. Auchist nichts davon erwiesen, daß ihm die Nachkommen de? Verstorbenendiese Erlaubnis etwa entzogen hätten. Gr hat also Kon» kicke ge-handelt. Moeller hat Geldanweisungen unter dem Namen Arndtabgesandt, letzterer hat aber als Zeuge bekundet, daß tzr ihm dieGenehmigung hierzu erteilt hat.— Was das Strafmaß betrifft, sohat das Gericht erwogen, daß die Angeklagten nicht als gemeineVerbrecher anzusehen sind, eS sind unbestrafte Männer und diesist ihnen zugute gehalten worden. Unter Zubilligung mildernderUmstände mußte aber die Strafe nach dem Umfange des Vergehenshoch bemessen werden. Bei Moeller liegt die Sache so, daß er indrei Fällen am Betrug« mitgewirkt hat und da hat der Gerichtshofdie höchste zulässige Geldstrafe von je 3000 M. eingesetztauf insgesamt 9000 M. Geldstrafe erkannt.und somitKlus aller AI dt.Das Militärluftschiff„L. Z. I" vollständig zerstört.Au» Karlsruhe bringen telegraphische Meldungen die Nach-richt, daß da» Militärlustschift L. Z. I bei der Landung, die e?gestern nachmittag nach einer zwanzigstündigen Fahrt auf demExzerzierplatz In Karlsruhe unternehmen wollte, von demherrschenden Sturmwind erfaßt, hochgehoben und dann so heftigauf den Boden geschleudert wurde, daß eS mitten auSeinanderbarst.Das Luftschiff ist durch den Sturm vollständig zerstört.Der Rumpf ist in zwei Teile geborsten, die Spitze ist abgeknickt.Die Militärmannschasten wurden, als sie die Hintere Hälfte desLuftschiffes mit Tauen festhielten, durch Emportreiben de»Kreuzers beträchtlich in die Höhe getrieben und mußten daherschleunigst die Leine loslassen. Unfälle sind, soweit bis jetzt bekannt,nicht vorgekommen.Ersatz L. Z. I machte seine erste Probefahrt am 16. Januar1013 zunächst in Friedrichshofen und wurde später nach Oos bezw.nach Baden-Baden übergeführt, wobei es eine stürmische Schwarz-waldfahrt zu überstehen hatte. Vom 24. bis 26. Januar wurdeunter Führung des Oberingenieurs Dürr eine löstündige Dauer-fahrt ausgeführt, der sich am 1ö. Februar eine achtstündige Höhen-fahrt anschloß, die über 2000 Meter führte. Dann erfolgte dieAbnahme de» Luftschiffes durch die Militärbehörde. Seitdem hatdas Luftschiff eine Reihe wohlgelungener Flüge unter der Führungde» Hauptmanns Horn ausgeführt, der auch die Leitung bei dieserFahrt hatte.Ein Ballonunglück.In Bremen ist gestern mittag der Freiballon„Malkasten",der vormittags in Düsseldorf aufstieg, bei dem Versuch, auf demWerder zu landen, mit der Gond«l aus die Telegraphendrähte ge-raten und vom Winde gegen ein Haus gedrückt worden. Der Ballonriß einen Teil eine? Schornsteines um. Insassen des Ballonswaren zwei Herren und eine Dame. Die Dame und ein,Herr wurden verletzt und ins Krankenhaus geschafft. Vondem herabstürzenden Schornstein wurde ein achtjährige?Mädchen ziemlich erheblich verletzt.Die Namen der Kaffern im Transvaal.Ein Freund unseres Blattes schreibt unS: Ein Kaffer, der indie Stadt übersiedelt, muß sich in einem besonderen Bureau desEinwohneramts registrieren lassen, was dadurch geschieht, daß ereine Nummer sauf einer Blechplatte) erhält, die ihm amFuß oder sonstwo befestigt wird. Sein Name ist also dielaufende Nummer. Geht er in Stellung bei einem Weißen und lebter sich ein, so wählt er sich selbst einen Namen, und zwar mit Vor-liebe die Bezeichnung einer Münze: Mister Penny,Halfpenny shalber Penny) und dergl. Zum Schilling wagt er sichselten heran, er ist schon stolz, wenn er sich Mister Sixpence(halberSchilling) nennt. Kulturhistorisch sind diese Namen außerordentlichbezeichnend für unsere kapitalistisch« Erziehung der.Wilden". EinMister Sixpence, dem eS gut geht, bekommt große Vorliebe fiir'vunteWesten— er kauft sich von diesen ein halbes Dutzend und zieht siealle an, eine auf die andere, sonst aber auch nichts.... Dabeiwären die Kaffern durchaus bildungsfähig, wenn man eS nicht vor«zöge, sie im Zustande grotesker Halbbarbarei zu erhalten. MancherKaffer legt ziemlich große Intelligenz an den Tag. Schreiber dieserZeilen weiß z. B. von einem Jim(Dschim), der in der PeacokschenApotheke zu Prätoria angestellt ist und seine Sache Keffer versteht,als so mancher diplomierte Pharmaceut.ISN ovo Mark auf der Strafte gefunden.Einen recht wertvollen Fund machte am Dienstag derBuchbinder Regenstein aus Brandenburg. Als R. nach-mittags von einer Radtour nach G e n t i n zurückkehrte, ent-deckte er auf der Chaussee nicht iveit von Brandenburg eineAktentasche. Er nahm sie an sich und fand in der TascheWertpapiere für 120 000 Äark. Kurz vorher wardem Buchbinder ein Automobil begegnet, dessen Insassenoffenbar die Verlierer waren. Da in der Mappe jier Namedes Besitzers verzeichnet war, konnte der Verlierer, einFabrikant aus Magdeburg, noch an demselben Tage ermitteltund benachrichtigt werden. Noch am gestrigen Abend trafdieser in Brandenburg ein, um die Wertpapiere in Empfangzu nehmen. Der Finder erhielt eine angemessene Belohnung.Kleine Notizen.Fünf Manu in Erstickungsgefahr. Auf der Zeche«Präsident"der B o ch u m e r Bergwerksaktiengesellschaft entstand in der Nachtzum Mittwoch infolge Selbstentzündung ein Flötzbranb. Bei denAbdämmungsarbeiten gerieten durch ausströmende Gase fünfMann in Erstickungsgefahr. Sie wurden zutage gebrachtund befinden sich mit Ausnahme eines Beamten, der v e r st a r b»außer Gefahr.Zwei Steinbrucharbeiter durch einen Spreng schuß getötet. Ineinem Steinbruch auf der K e t t w i g e r Landstraße beiEssen a. R. explodierte vorzeitig ein Sprengschuß. Hierdurchwurden der Schießmeister und zwei Arbeiter getötet.Tödlicher Jagdunfall. Auf tragische Weise hat in Kolbergder Hauptmann Amman vom 44. Jnfanterie-Regimenl sein Lebeneingebüßt. Als er während der Jagd im Kösliner Buchen»w a l d die Jagdkanzel besteigen wollte, stürzte diese plötzlich unterder Last zusammen. Das Gewehr deS Hauptmannsentlud sich und die Ladung drang ihm in den Kops und hatteseinen sofortigen Tod zur Folge.Opfer der letzten Stürme.' Von dem A l t o n a e r Ftschdampfer„Hansa" wurden in der Nordsee drei Matrosen, WilhelmStührk aus Glückstadt, Friedrich Schmidt auS Rosenhagen undGustav Menslow auS Schmachtenhagen durch eine Sturzsee überBord gespült. Alle drei sind ertrunken.Ferner wird au« Geestemünde vom Mittwoch gemeldet:In der letzten Sturmnacht find auf der Weser zwei Schiffe gesunken.zwei gestrandet und sechs von ihren Plätzen vertrieben.Explodierte Petrolcumquclle. Mehrere Bohranlagen in dempetroleumhaltigen Gebiet von Maren in Rumänien, die bereit«Petroleum zu Tage förderten, gerieten in Brand. Ein Ingenieurund mehrere Arbeiter wurden schwer verletzt; einige Arbeiter werdenvermißt.Verhaftung einer Sinbrecherbande.«m 18. März überrascht«die Polizei New Korks eine Berbrecherbande, die seit geraumer Zeitganz New Kork in Schrecken versetzt hatte. Der Führer der Bandelegte«in Geständnis ab. Er gab zu, daß die Bande seit Monateneine ganze Reihe Geschäfte ausgeraubt und Personen auf den Straßenangefallen habe. Man schätzt den Wert der geraubten Güter ausüber 100 000 Dollar, ohne auch die Automobile abzuschätzen, die zumZwecke der Ausübung der verbrecherischen Handlungen der Banditengestohlen wurden. Die Bande, die 12 Mitglieder zählt, wurde ineinem Keller festgenommen, woselbst ein ganzes Waffenarsenal auf»gefunden wurde.Tödlicher Fliegersturz.■ Mittwoch vormittag stürzte der Kcnn-Mandant der Militärfliegerschule in Somina Lombarda(Italien),Hauptmann Mvreno, während eines Gleitfluges au« der Höhe von200 Metern ab und blieb unter den Trümmern der Hlugmaschinetot liegen.Marktpreise von verli» am 1«. MSrz 1913, nach ErmittelungendeS tönigl Polizeipräsidiums. 100 Kilogramm Weizen, gute Sorte 19,60bis 19,60, mittel 19,80—19,40, geringe 19,10—19,20. Roggen, ante Sötte16,09—16,10, mittel 16,07—16,08, geringe 16,08—16,06(ab Bahn). Futter.gettte. gute Sorte 16,20—16.80, mittel 18,60-16,10, gering« 18,00—18.80.gute Sorte 17,80-19,70, mittel 16,00-17,20(stet Wagen und abHaler,Bahnj.100 Kllogr. Trbs«n, gelbe,Linsearlthallenpretse.30.00—80,00. Speisebohnen, weiße 88,00—60,00.'Kattossein'Kalbfleischm Kochen,00— 60,00.der Keule,60— 2,00.60 StückEier 3,60—8,40. 1 Kilogramm Karpsen 1,20— 2,40. Aale 1,00— 3,20. Zander1,60-8,60. Hechte 1,60-2,80. Barsch- 1,00-2,40. Schleie 1,60-8,80,Bleie 0.80-1,60. 60 Stück Krebse 4,00-24.00.MTWHerren-,«W- m Uen-BeltlcliWjeder Art, fertig und nach Maaszum Selbstkostenpreis+10% UmsatzgebührBedeutende I Bei einem Lagerbestand im Werte von ca. 600 000 Mark bieten wir in allen Abteilungen unsererErsparnisse j 4 Verkaufshäuser eine nicht zu übertreffende Auswahl in allen Artikeln, Preislagen und GrössenWir s*nd«nihnen unserenKatalog gratisHerren» Kleider■ Vertriebs• Ges. iNeue Schönhauser Str. 1 I Neukölln, Kottbuser Damm 72 I Charl., Wilmersdorfer Str. 165| Moabit, Turmstrasse 73Ecke Münz- u. Weinmeietentrasse I Ecke Leoau-Struse I Ecke Berliner und Sdiarten-Straaze I viel- vis der Emdener Strasse