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H e n s ck e I �Schlußwort): 5lcch der Diskussion kann ich mich sehr kurz fassen. Es hat kein Mensch daran gedacht, Cohen ehrlos zu machen. In der Maifeierangelegenheit ist für uns das Material des. Parteivori'tandes maßgebend. Das Urteil der FeststellungS- kommission des Metallarbeiterverbandes ist für uns ohne Bedeuwng, denn die Partei war bei dem Schiedsgericht ausgeschaltet. Leid hat sehr gut dargelegt, welche Gründe gegen Cohen sprechen. Im Interesse der Agitation wäre eS wünschenswert, wenn Cohen jetzt von der Kandidatur zurücktreten würde, da sonst die Kandidaten- ftreitigkciten bis zur Generalversammlung Groß-JBerlinS dauern, wodurch die Stoßkraft der Agitation gelähmt werden muß. Cohen erklärt in seinem Schlußwort zunächst, daß er bei der Vergebung der Bauarbeiten für den Metallacheiterneubau keinen Einfluß hatte. Die Acheitcn, die er zu vergeben hatte, sind von or- ganrsiertcn Arbeitern ausgeführt Wochen. Genosse L e i d hat streng sachlich gesprochen: aber seinen Schlußfolgerungen kann ich mich nicht anschließen. Es gibt keinen Menschen, der nicht irgendwo mit irgendeiner Handlung Anstoß erregt. Ich kann mich nur in einem Bezirk aufstellen lassen, in dem ich bekannt bin. Meine Stellung zu den Protesten habe ich bei meinen vorigen AuSführun- gen dargelegt. Die Kandidaiensrage muß dann eben der Ent- scheidung von Groß-Bevlin überlassen bleiben. Der nunmehr zur Abstimmung gelangende Antrag hat folgen- den Wortlaut: Die Generalversammlung hält die Aufstellung des Genosse« Adolf Cohen als Kandidaten für den zehnten LandtagSwahlkreiS im Interesse i!cr Werbearbeit für die Partei nicht für eine glückliche." Der Vorsitzende konstatiert, daß dieser Antrag mit übep Mehrheit angenommen ist und daß die Kandidatur Cohen für den sechsten ReichStagSwahlkrei» erledigt ist. wegen Betruges verurteilt: die Angeklagten Kaufmann Adolf Brumby in Duisburg   und Kaufmann Emil Fricke in Essen zu je 1000 M. Geldstrafe eventl. 100 Tagen Gefängnis; der Kaufmann Hermann Bach in Ruhla   zu 2000 M. Geldstrafe eventl. 200 Tagen Gefängnis; der Kaufmann Walter Mocller wegen Beihilfe zu 0000 M. Geldstrafe eventl. für je 10 M. 1 Tag Gefängnis, jedoch nur bis zum Höchstbetrage von 2 Jahren Gefängnis. Die Ange- klagten Schwalm-Danzig  , Wendefeier-Danzig und Dargah-Stolp werden freigesprochen. Auf Grund der Beweisaufnahme hat der Gerichtshof die Ueberzeugung gewonnen, daß die drei ersten Ange- klagten von vornherein nicht die Absicht gehabt haben, das gesamte ihnen von den Bernsteinwerken überlassene Rohmaterial zur Fabri- kation zu verwenden, sondern gewisse Mengen dieses Materials unter Täuschung der Bernsteinwerke nach Wien   zu verkaufen. Moellers Tätigkeit hat nach Ansicht des Gerichts dahin gezielt, in per amlt Geincbrs- Reitling. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage. Tics anerkannte dieser Tage dag Kammergericht gegenüber einer Anklage, die in der Tat behauptete, ein Bürger sei straffällig, weil er durch Fortwerfen einci StraßenbahnbillettS die Straße verunreinigt habe. Me Tilsiter Strafkammer klammerte sich an den Wortlaut der Straßenpolizeiverordnung und bestrafte einen Bürger Spangehl wegenVerunreinigung der Straße". Gegen die wie ein Scherz oder Ironie klingende Verurteilung legte der Angeklagte Revision ein. Der Oberstaatsanwalt am Kammergericht hielt die Anklage und die Verurteilung für unhaltbar. Er meinte, wenn�man dem Tatrichter folgen wollte, könnte man sich ja kaum auf der Straße bewogen. Es müßte ja dann auch das Wegwerfen eines Zigarren- stummelS, ja selbst das Abschlagen der Asche von der Zigarre straf- bar sein. Er bitte den Senat auch zu dieser Frage Stellung zu nehmen, obwohl di« Freisprechung des Angeklagten schon wegen formeller Ungültigkeit der Verordnung erfolgen müßte. TaS Kammergericht hob die Borentscheidung auf und sprach den Angeklagten frei, indem es auch dessen bare Auslagen der »Staatskasse auferlegte. Es führte auS: Gegen di« Anficht des Land- gerichts sprächen ganz erhebliche Bedenken. Die Frage, ob hier eine Verunreinigung der Straße durch das weggeworfene Billett erfolgt fei, könne aber dahingestellt bleiben, weil die ganz« Straßen- Polizeiverordnung formell ungültig sei. Nach den vom Regierung?- Präsidenten für die formelle Gültigkeit von Polizeiverordnungen im Jahre 1888 erlassenen Vorschriften müßte die Polizeiverordnung, um gültig zu sein, ausdrücklich auf den ß 143 des LandeSver- ivaltunasgesetzes Bezug nehmen. Da sie dies nicht tue, sei sie un- gültig, woraus sich schon die Freisprechung ergebe. Aber nach Lage der Sache erscheine es angezeigt, der Staatskasse auch die notwendi- gen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen. So ist's recht, dieinteressante" Frage, ob das Wegwerfen eines zerrissenen Billetts, vielleicht auch das Gehen auf der Straße eine strafbare Verunreinigung darstelle, muß nochdahingestellt" bleiben. Es könnten ja sonst gleich schöne Anklagen nicht erhoben werden. Und dem Staatsbürger mutz das Recht auf Drangfalievung und Belästigung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht er­halten bleiben, wozu zahlt er denn seine Steuern? Außerdem hat nun endlich die Tilsiter Polizei ein großes Betätigungsfeld. Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. Wird Spangehl ange- klagt, so müssen auch die übrigenVerunreiniger" unter Anklage gestellt werden. Zunächst freilich muß eine formell einwandSfreie Polizeiverordnung erlassen werden. Urteil im Bernsteinprozeß. Ter seit ö Wochen vor der 1. Strafkammer des Landgerichts I  verhandelte große Bernsteinprozeß ist nun gestern nachmittag zu Ende gegangen. Nach mehrstündiger Beratung verkündete der Bor  - sitzende, Landgerichtsdirektor Schmidt, das Urteil dahin: Es werden daß sein verstorbener Schwiegervater ihm die Erlaubnis auf Paketadressen seinen Namen zu setzen, ist nicht widerlegt. Auch ist nichts davon erwiesen, daß ihm die Nachkommen de? Verstorbenen diese Erlaubnis etwa entzogen hätten. Gr hat also Kon» kicke ge- handelt. Moeller hat Geldanweisungen unter dem Namen Arndt abgesandt, letzterer hat aber als Zeuge bekundet, daß tzr ihm die Genehmigung hierzu erteilt hat. Was das Strafmaß betrifft, so hat das Gericht erwogen, daß die Angeklagten nicht als gemeine Verbrecher anzusehen sind, eS sind unbestrafte Männer und dies ist ihnen zugute gehalten worden. Unter Zubilligung mildernder Umstände mußte aber die Strafe nach dem Umfange des Vergehens hoch bemessen werden. Bei Moeller liegt die Sache so, daß er in drei Fällen am Betrug« mitgewirkt hat und da hat der Gerichtshof die höchste zulässige Geldstrafe von je 3000 M. eingesetzt auf insgesamt 9000 M. Geldstrafe erkannt. und somit Klus aller AI dt. Das MilitärluftschiffL. Z. I" vollständig zerstört. Au» Karlsruhe   bringen telegraphische Meldungen die Nach- richt, daß da» Militärlustschift L. Z. I bei der Landung, die e? gestern nachmittag nach einer zwanzigstündigen Fahrt auf dem Exzerzierplatz In Karlsruhe   unternehmen wollte, von dem herrschenden Sturmwind erfaßt, hochgehoben und dann so heftig auf den Boden geschleudert wurde, daß eS mitten auSeinanderbarst. Das Luftschiff ist durch den Sturm vollständig zerstört. Der Rumpf ist in zwei Teile geborsten, die Spitze ist abgeknickt. Die Militärmannschasten wurden, als sie die Hintere Hälfte des Luftschiffes mit Tauen festhielten, durch Emportreiben de» Kreuzers beträchtlich in die Höhe getrieben und mußten daher schleunigst die Leine loslassen. Unfälle sind, soweit bis jetzt bekannt, nicht vorgekommen. Ersatz L. Z. I machte seine erste Probefahrt am 16. Januar 1013 zunächst in Friedrichshofen und wurde später nach Oos bezw. nach Baden-Baden   übergeführt, wobei es eine stürmische Schwarz- waldfahrt zu überstehen hatte. Vom 24. bis 26. Januar wurde unter Führung des Oberingenieurs Dürr eine löstündige Dauer- fahrt ausgeführt, der sich am. Februar eine achtstündige Höhen- fahrt anschloß, die über 2000 Meter führte. Dann erfolgte die Abnahme de» Luftschiffes durch die Militärbehörde. Seitdem hat das Luftschiff eine Reihe wohlgelungener Flüge unter der Führung de» Hauptmanns Horn ausgeführt, der auch die Leitung bei dieser Fahrt hatte. Ein Ballonunglück. In Bremen   ist gestern mittag der FreiballonMalkasten", der vormittags in Düsseldorf   aufstieg, bei dem Versuch, auf dem Werder zu landen, mit der Gond«l aus die Telegraphendrähte ge- raten und vom Winde gegen ein Haus gedrückt worden. Der Ballon riß einen Teil eine? Schornsteines um. Insassen des Ballons waren zwei Herren und eine Dame. Die Dame und ein, Herr wurden verletzt und ins Krankenhaus geschafft. Von dem herabstürzenden Schornstein wurde ein achtjährige? Mädchen ziemlich erheblich verletzt. Die Namen der Kaffern im Transvaal  . Ein Freund unseres Blattes schreibt unS: Ein Kaffer, der in die Stadt übersiedelt, muß sich in einem besonderen Bureau des Einwohneramts registrieren lassen, was dadurch geschieht, daß er eine Nummer sauf einer Blechplatte) erhält, die ihm am Fuß oder sonstwo befestigt wird. Sein Name ist also die laufende Nummer. Geht er in Stellung bei einem Weißen und lebt er sich ein, so wählt er sich selbst einen Namen, und zwar mit Vor- liebe die Bezeichnung einer Münze: Mister Penny, Halfpenny shalber Penny) und dergl. Zum Schilling wagt er sich selten heran, er ist schon stolz, wenn er sich Mister Sixpence(halber Schilling) nennt. Kulturhistorisch sind diese Namen außerordentlich bezeichnend für unsere kapitalistisch« Erziehung der.Wilden". Ein Mister Sixpence, dem eS gut geht, bekommt große Vorliebe fiir'vunte Westen er kauft sich von diesen ein halbes Dutzend und zieht sie alle an, eine auf die andere, sonst aber auch nichts.... Dabei wären die Kaffern durchaus bildungsfähig, wenn man eS nicht vor« zöge, sie im Zustande grotesker Halbbarbarei zu erhalten. Mancher Kaffer legt ziemlich große Intelligenz an den Tag. Schreiber dieser Zeilen weiß z. B. von einem Jim(Dschim), der in der Peacokschen Apotheke zu Prätoria angestellt ist und seine Sache Keffer versteht, als so mancher diplomierte Pharmaceut. ISN ovo Mark auf der Strafte gefunden. Einen recht wertvollen Fund machte am Dienstag der Buchbinder Regenstein   aus Brandenburg  . Als R. nach- mittags von einer Radtour nach G e n t i n zurückkehrte, ent- deckte er auf der Chaussee nicht iveit von Brandenburg   eine Aktentasche. Er nahm sie an sich und fand in der Tasche Wertpapiere für 120 000 Äark. Kurz vorher war dem Buchbinder ein Automobil begegnet, dessen Insassen offenbar die Verlierer waren. Da in der Mappe jier Name des Besitzers verzeichnet war, konnte der Verlierer, ein Fabrikant aus Magdeburg  , noch an demselben Tage ermittelt und benachrichtigt werden. Noch am gestrigen Abend traf dieser in Brandenburg   ein, um die Wertpapiere in Empfang zu nehmen. Der Finder erhielt eine angemessene Belohnung. Kleine Notizen. Fünf Manu in Erstickungsgefahr. Auf der Zeche«Präsident" der B o ch u m e r Bergwerksaktiengesellschaft entstand in der Nacht zum Mittwoch infolge Selbstentzündung ein Flötzbranb. Bei den Abdämmungsarbeiten gerieten durch ausströmende Gase fünf Mann in Erstickungsgefahr. Sie wurden zutage gebracht und befinden sich mit Ausnahme eines Beamten, der v e r st a r b» außer Gefahr. Zwei Steinbrucharbeiter durch einen Spreng schuß getötet. In einem Steinbruch auf der K e t t w i g e r Landstraße bei Essen   a. R. explodierte vorzeitig ein Sprengschuß. Hierdurch wurden der Schießmeister und zwei Arbeiter getötet. Tödlicher Jagdunfall. Auf tragische Weise hat in Kolberg  der Hauptmann Amman   vom 44. Jnfanterie-Regimenl sein Leben eingebüßt. Als er während der Jagd im Kösliner Buchen» w a l d die Jagdkanzel besteigen wollte, stürzte diese plötzlich unter der Last zusammen. Das Gewehr deS Hauptmanns entlud sich und die Ladung drang ihm in den Kops und hatte seinen sofortigen Tod zur Folge. Opfer der letzten Stürme.' Von dem A l t o n a e r Ftschdampfer Hansa" wurden in der Nordsee   drei Matrosen, Wilhelm Stührk aus Glückstadt  , Friedrich Schmidt auS Rosenhagen und Gustav Menslow auS Schmachtenhagen durch eine Sturzsee über Bord gespült. Alle drei sind ertrunken. Ferner wird au« Geestemünde   vom Mittwoch gemeldet: In der letzten Sturmnacht find auf der Weser   zwei Schiffe gesunken. zwei gestrandet und sechs von ihren Plätzen vertrieben. Explodierte Petrolcumquclle. Mehrere Bohranlagen in dem petroleumhaltigen Gebiet von Maren in Rumänien  , die bereit« Petroleum zu Tage förderten, gerieten in Brand. Ein Ingenieur und mehrere Arbeiter wurden schwer verletzt; einige Arbeiter werden vermißt. Verhaftung einer Sinbrecherbande.«m 18. März überrascht« die Polizei New Korks eine Berbrecherbande, die seit geraumer Zeit ganz New Kork in Schrecken versetzt hatte. Der Führer der Bande legte«in Geständnis ab. Er gab zu, daß die Bande seit Monaten eine ganze Reihe Geschäfte ausgeraubt und Personen auf den Straßen angefallen habe. Man schätzt den Wert der geraubten Güter aus über 100 000 Dollar, ohne auch die Automobile abzuschätzen, die zum Zwecke der Ausübung der verbrecherischen Handlungen der Banditen gestohlen wurden. Die Bande, die 12 Mitglieder zählt, wurde in einem Keller festgenommen, woselbst ein ganzes Waffenarsenal auf» gefunden wurde. Tödlicher Fliegersturz. Mittwoch vormittag stürzte der Kcnn- Mandant der Militärfliegerschule in Somina Lombarda(Italien  ), Hauptmann Mvreno, während eines Gleitfluges au« der Höhe von 200 Metern ab und blieb unter den Trümmern der Hlugmaschine tot liegen. Marktpreise von verli» am 1«. MSrz 1913, nach Ermittelungen deS tönigl Polizeipräsidiums. 100 Kilogramm Weizen, gute Sorte 19,60 bis 19,60, mittel 19,8019,40, geringe 19,1019,20. Roggen, ante Sötte 16,0916,10, mittel 16,0716,08, geringe 16,0816,06(ab Bahn). Futter. gettte. gute Sorte 16,2016.80, mittel 18,60-16,10, gering« 18,0018.80. gute Sorte 17,80-19,70, mittel 16,00-17,20(stet Wagen und ab Haler, Bahnj. 100 Kllogr. Trbs«n, gelbe, Linse arlthallenpretse. 30.0080,00. Speisebohnen, weiße 88,0060,00.' Kattossein' Kalbfleisch m Kochen ,00 60,00. der Keule ,60 2,00. 60 Stück Eier 3,608,40. 1 Kilogramm Karpsen 1,20 2,40. Aale 1,00 3,20. Zander 1,60-8,60. Hechte 1,60-2,80. Barsch- 1,00-2,40. Schleie 1,60-8,80, Bleie 0.80-1,60. 60 Stück Krebse 4,00-24.00. MTW Herren-,«W- m Uen-BeltlcliW jeder Art, fertig und nach Maas  zum Selbstkostenpreis+10% Umsatzgebühr Bedeutende I Bei einem Lagerbestand im Werte von ca. 600 000 Mark bieten wir in allen Abteilungen unserer Ersparnisse j 4 Verkaufshäuser eine nicht zu übertreffende Auswahl in allen Artikeln, Preislagen und Grössen Wir s*nd«n ihnen unseren Katalog gratis Herren» Kleider Vertriebs Ges. i Neue Schönhauser Str. 1 I Neukölln, Kottbuser Damm 72 I Charl., Wilmersdorfer Str  . 165| Moabit  , Turmstrasse 73 Ecke Münz  - u. Weinmeietentrasse I Ecke Leoau-Struse I Ecke Berliner und Sdiarten-Straaze I viel- vis der Emdener Strasse