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Die Fe st ste II ung des Vermögenszuwa chies erfolgt| tommen ganz verbraucht oder sein Vermögen nicht vermehrt hat. I Weiter wird in dem Schreiben empfohlen, Schmiergelder erstmals zum 1. April 1916 für den in der Zeit vom 1. Januar 1914 Die Vermögenszuwachssteuer berücksichtigt wenigstens indirekt die nicht zu sparen, denn je höher diese seien, desto größer sei bis zum 31. Dezember 1915 entstandenen Zuwachs, späterhin in Ertragsfähigkeit des Vermögens insofern, als durch die Besteuerung der Gewinn der Firma: betrugen die Schmiergelder 2 Proz., so Zeitabständen von zwei zu zwei Jahren für den in den voran- jeder Vermögensvermehrung zu Lebzeiten des Inhabers das sich war der Gewinn der Firma 12 bis 15 Proz., bei 5 Proz. Schmier­gegangenen zwei Kalenderjahren entstandenen Zuwachs. schneller vermehrende Vermögen schärfer erfaßt wird als das Ver- geldern stieg der Gewinn auf 16 bis 30 Proz. In besonderen mögen, das sich infolge seiner geringeren Ertragsfähigkeit nicht oder Fällen zahlte die Firma auch 10 Proz. Schmiergelder. Das war nicht in gleichem Maße vermehrt. Durch die progressive Ge- der Sah, den die Herren Twardowski erhielten; der eine diente staltung der Steuer( vgl.§ 24 des Entwürfs) werden die großen auf der Transbaikalbahn, der andere auf der Sibiri . Vermögen entsprechend der höheren Leistungsfähigkeit ihrer Träger schen Bahn. stärker belastet als die kleinen und mittleren Vermögen, und gegen über der Erbschaftssteuer bietet die Vermögens zuwachssteuer den weiteren Vorteil, daß die Steuersäge nicht nur nach der Höhe des Vermögensanfalls, sondern auch nach der Höhe des Gesamtvermögens des Erwerbers abgestuft werden können.

Als Vermögenszuwachs gilt der Unterschied zwischen dem reinen Werte des steuerbaren Gesamtvermögens am Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums(§ 18) und dem reinen Werte des steuerbaren Gesamtvermögens am Anfang dieses Zeitraums, soweit in den§§ 20, 21 nichts anderes bestimmt ist.

Die Stener beträgt für den Erhebungszeitraum( zwei Jahre) bei einem steuerpflichtigen Vermögenszuwachs von nicht mehr als 25 000 M. 0,5 Proz. des Zuwachses. Sie steigt dann für je weitere 25 000 m. 0,1 Proz., so daß bei einem Zuwachs von 200 000 bis 300 060 m., 1 Proz., bei einem Zuwachs von 1 000 000 M. fie 1,5 Broz. beträgt. Eine weitere Progression findet nicht statt.

Ein Ingenieur der Nikolaibahn bezog in den Jahren 1904 bis 1911 von der Firma G. List 20 000 Rubel, mas 15 Proz. des Wertes der Aufträge ausmachi e. Solche Kommissionsgelder sind ein Gegenstand gewerbsmäßiger Vermittelung geworden; es gibt besondere Vermittlek, die zivtschen den Agenten der Bahnen und den Firmen Geschäftsab lebersteigt der Gesamtwert des steuerbaren Ver schlüsse und Schmiergelder vereinbaren und dabei selbst gut profi­tieren. Firmen, die keine Schmiergelder zahlen, mögens eines Steuerpflichtigen den Betrag von 100000 M., so erhöht sich der Steuersatz um 0,1 Proz. des Zuwachses. werden bei der Lieferung der Bestellung so schi. faniert, daß sie auf weitere Lieferungen ver Für jede weiteren 100 000 m. des Vermögens steigt der Steuersatz Der Entwurf sieht bei Aktiengesellschaften für die zichten oder sich zur Zahlung von Provisionen um ein weiteres Zehntel, so daß bei einem Vermögen von Beurkundung von Gesellschaftsverträgen einen Steuersas von entschließen. 10 Millionen der zusätzliche Steuersatz 1 Proz. erreicht. Wenn also 41% Proz. des Grundkapitals bezw. seiner Erhöhungen vor. Nur

Jahren sein Vermögen um eine weitere Million Mark vermehrt, so hat er davon 2,5 Proz., die Summe von 25 000 M. zu zahlen. Die Besitzsteuererklärung ist ähnlich geordnet wie in dem Gesetz über die Vermögensabgabe. Aus der beigegebenen

Begründung

Die Henderung des Reichsitempel­

gefetzes.

der Besizer von 10 Millionen oder mehr Mark in zwei die Reichsbant, die deutschen Kolonialgesell- Aus dem amerikanischen Ueberschwemmungsgebiet. fchaften und die ihnen gleichgestellten deutschen Gesellschaften Erfreulicherweise geht in den Staaten Ohio und Indiana werden wie die Gesellschaften mit beschränkter das Hochwasser andauernd zurück, so daß die Bergung der Haftung nur mit 3 Proz. belegt. Einbegriffen sind auch im durch die Flut abgeschnittenen Personen möglich ist. Aus vielen Auslande abgeschlossene Gesellschaftsverträge, wenn diese Gesell- Orten treffen noch Nachrichten von furchtbaren Leiden durch schaften oder eine Filiale davon ihren Sitz im Inlande haben. Wasser, Kälte und Hunger ein. Die Zahl der Toten ist jedoch Sehr verschieden gestaltet sich die Besteuerung der Versicherungen. übertrieben. In Dayton schreitet das Rettungswerk durch Dabei ist der Grundsatz befolgt, daß die beweglichen Ver- Juhilfenahme von Motorbooten und unter militärischer Leitung ficherungswerte stärker herangezogen werden als die unbeweglichen. rustig fort. Die Bahnverbindungen im Flutdistrikt sind zum Teil Die Regierung schäßt aber den Betrag der Stempelsteuern auf wiederhergestellt worden. Die Truppen find angewiesen worden, das Aktienkapital usw. auf etwa 23 Millionen Mark für das Reich, jeden Plünderer sofort niederzuschießen. den Betrag aus der Besteuerung der Versicherungen auf etwa 36 Millionen Mart.

des Vermögenszuwachsgesetzes sei folgendes hervorgehoben: Der Vermögenszu wachs ist im weitesten Sinne gemeint als der Betrag, um den sich der Gesamtwert des Vermögens einer Person erhöht hat. Dieser Vermögenszuwachs umfaßt:"

a) den Vermögenserwerb auf Grund von Rechtstiteln, die dem Erbrecht angehören, sowie auf Grund von unentgeltlichen Zuwendungen unter Lebenden,

b) den Vermögenserwerb durch Spekulationsgewinne und infolge sonstiger Glückszufälle( z. B. 2otteriegewinn),

c) die Erhöhung des Vermögenswerts durch eine Wertsteige rung einzelner Vermögensgegenstände, z. B. Grundstücke, Wertpapiere( Konjunkturgewinn, Wertzuwachs im engeren Sinne),

Der Gesetzentwurf über das Erbrecht mädchen einen achtfachen Giftmord. Das bei einem Groß­

des Staates.

Schweres Grubenunglück in Südfrankreich . Ein schweres Unglüd ereignete sich in den Bergwerken von Osses. Unbegreiflicherweise wurde dort der einfahrenden Nacht­schicht nicht mitgeteilt, daß eine von den Arbeitern der Tagschicht gelegte Dynamitpatrone noch nicht explodiert sei. Staum hatten die eingefahrenen Bergleute ihre Arbeit aufgenommen, als plöglich eine furchtbare Explosion erfolgte, die den Tod von vier in der Nähe arbeitenden Bergleuten zur Folge hatte. Drei­weitere Grubenarbeiter erlitten schwere Vera 3chn Iehungen.

Achtfacher Giftmord wegen schlechter Behandlung. In dem russischen Städtchen Falun verübte ein Dienst grundbesizer bedienstete Mädchen mischte unter die Speisen seiner Herrschaft Gift und die ganze aus acht Personen bestehende Familie Die entscheidenden Bestimmungen lauten: Sind nach den Vor- starb daran, obschon ärztliche Hilfe rasch zur Stelle war. Das d) die Vermögensbildung aus eripartem Einkommen schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Abtömmlinge von Mädchen wurde verhaftet und gab an, sich auf diese Weise wegen ( Umwandlung von Verbrauchsvermögen in Gebrauchsvermögen). Großeltern des Erblassers in der Seitenlinie oder Ver- der schlechten Behandlung, die es erdulden mußte, gerächt Die Vermögenszuwachssteuer enthält sonach auch eine Be- wandte der vierten Erbrechtsordnung oder der zu haben. steuerung des Erbschafts -( und Schenkungs-) Erwerbes. Wollte man ferneren Ordnungen zur gesetzlichen Erbfolge berufen, so tritt an den Erbschaftserwerb, vor allem also das Kindeserbe, von der Ver- ihre Stelle als gefeglicher Erbe der Fistus. mögenssteuer ausnehmen, so würde dieser Steuer der Charakter Der Fiskus ist ferner gesetzlicher Erbe, wenn zur Zeit des Erbfalls einer allgemeinen Besizsteuer genommen, insofern weder ein Verwandter noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden große Teile des Voltsvermögens der Besteuerung dauernd entzogen ist. Gesetzlicher Erbe ist der Fiskus des Bundesstaats oder des blieben. Andererseits stellt die steuerliche Erfassung des Kindeserbes Schutzgebiets, in welchem der Erblasser zur Zeit seines Todes seinen durch eine allgemeine Vermögenszuwachssteuer eine wesentlich wohnsitz gehabt hat. mildere Form der Belastung dar als die Besteuerung Ist der Fistus neben Großeltern des Erblassers ge­durch Ausdehnung des Erbschaftssteuergesetzes auf Abkömmlinge. sezlicher Erbe, so hat er ihnen bei der Erbauseinander Die allgemeine Vermögenszuwachsstener fann sich mit erheblich fegung Haushaltsgegenstände, soweit sie nicht Zubehör niedrigeren Sägen begnügen als die Erbschaftssteuer. Sie eines Grundstücks find, sowie Gegenstände des persönlichen Gebrauchs wird außerdem nicht alsbald beim Ableben des Erblaffers erhoben, auf Antrag unentgeltlich zu überlassen. Das gleiche gilt sondern erst zu Beginn des nächsten Veranlagungszeitraums, fie von Schriftstücken, die sich auf die persönlichen Verhältnisse des Erb­ist nicht auf einmal zu entrichten, sondern verteilt sich auf den dem lassers oder auf deffen Familie beziehen, sowie von Familienbildern. Veranlagungszeitraum folgenden Erhebungszeitraum und erfaßt vor Mehrere Miterben sind nach Verhältnis ihrer Erbteile berechtigt. allem nur die Bereicherung, die am Ende des Veranlagungs­zeitraums tatsächlich noch vorhanden ist. Gegenüber der Erbschaftssteuer hat die Vermögenszuwachsstener, den weiteren Vor­Sind Verwandte der dritten Erbrechtsordnung zug, daß bei ihr Steuerhinterziehungen durch Schen­fungen infolge der vorzuschreibenden allgemeinen periodischen durch den Fiskus als Alleinerben von ihrem geseglichen Erbrecht Vermögensanzeigen nicht oder jedenfalls in weit geringerem ausgeschlossen worden, so sind ihnen die in§ 4 Abs. 1 bezeichneten Maße zu befürchten sind und daß aus diesem Grunde auch Nachlaßgegenstände auf Antrag unentgeltlich zu überlassen. das mobile Kapital steuerlich möglichst vollständig erfaßbar Zum Nachlaß gehörige bewegliche Sachen und Grundstücke, welche ist. Die Vermögenszuwachssteuer ergreift auch das Vermögen, in ihrem wesentlichen Bestande von einem Großvater oder einer das der Besteuerung nach dem Erbschaftssteuergeseze vom 3. Juni Großmutter des Erblassers herrühren, sind deren Abkömmlingen auf 1906 unterlegen hat. Die Erbschaftssteuer bedeutet demnach Antrag käuflich zu dem im Verwaltungswege festzustellenden eine reichsgefeßliche Vorausbelastung des Erbschaftserwerbes der Werte zu überlassen. Unter mehreren Berechtigten hat der dem entfernteren Verwandten und Nichtverwandten. Eine solche Voraus- Grade nach nähere, unter mehreren dem Grade nach gleichnahen belastung ist fachlich wohl begründet, da dieser Erwerb im all- Verwandten der ältere den Vorzug. gemeinen als ein Glückszufall anzusehen und daher zweifellos belastungsfähiger ist als der Erbschaftserwerb der Abkömmlinge und Ehegatten.

Bei der Auseinanderjegung in Ansehung des übrigen Nach Tasses muß sich der Fiskus die A5 findung für seinen Erbteil in Geld gefallen lassen.

Die Begründung

Wilde Sitten.

Die Nachrichten für Handel und Industrie" bringen in ihrer lebten Nummer einen Auszug aus dem siamesischen Budgetbericht für das Jahr 1912/13. Uns interessiert vor allem folgende Stelle: Auf der Ausgabenseite beansprucht im neuen Budgetjahre hauptsächlich die Armee eine Erhöhung, und zivar um rund 1 013 000 Tifal; die Gesamtausgabe für Armeezwede stellt sich damit für das Jahr 1912/13 auf 12 102 186 Tital.( Ein Tifal ist 1,56 M.) Beachtenswert ist, daß, wie schon im Budget des Jahres 1911/12, so auch in demjenigen des Jahres 1912/13, die Zivilliste des Sönigs um Millionen Tifal( 2 340 000 m.) ge= ringer dotiert ist als im Jahre 1910/11. Ohne diese Kürzung würde die Balancierung des Budgets wohl sehr erschwert wor­den sein."

Soweit der Bericht der vom Reichsamt des Jnnern heraus­gegebenen Nachrichten für Handel und Industrie".

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Während man bei uns alle Militär- und Marineausgaben dem

Volke aufhalit und die Zivillisten der Fürsten und Könige an= dauernd erhöht, nehmen die Siamesen, um den Etat zu balan­cieren, eine Lohnkürzung ihres Potentaten vor. So etwas bringen auch nur die Wilden" fertig.

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Was ist ein Agrarier?

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stellt zunächst den zu erwartenden Betrag auf 15 Millionen Mark In gleicher Weise würde das neben der in den einzelnen fest und fährt dann fort: Bundesstaaten in Kraft tretenden allgemeinen Vermögenszuwachs- Wesentlich höhere Erträgnisse würden sich aus einem Szene: Ein Gerichtssaal. Vor Gericht erscheint ein Herr, der steuer bestehenbleibende Reichs zu wachssteuergesez vom Erbrecht des Staates erst dann erzielen lassen, wenn die Ent­14. Februar 1911 eine. Vorausbelastung des bei Grundstüden ent- 3iehung des gesetzlichen Verwandtenerbrechts auch sich bitter über ein vor furzem getauftes Pferd beklagt, dem Richter aber nicht in genügender Weise die Gründe auseinandersezen kann, standenen Wertzuwachses bewirken. Die größere steuerliche auf die Verwandten der zweiten Erbrechtsordnung ausgedehnt würde. weshalb er das Pferd nicht behalten möchte. Er bittet den Richter, Belastungsfähigkeit des unverdienten Wertzuwachses bei Grund- Diesen Schritt zu tun, hat sich auch der vorliegende Entwurf nicht seinen Knecht vernehmen zu wollen, der sich besser darüber äußern stücken fann damit gerechtfertigt werden, daß diese Wert- entschließen fönnen. fönne. Das geschieht. Der Richter fragt den Knecht:" Warum steigerung im wesentlichen ohne Zutun des Besizers gerade Daß den Geschwistern des Erblassers das gesetzliche können Sie das Pferd nicht behalten? Was ist mit dem Ja, Herr Richter, dat Pierd, dat is en Agrarier, sin infolge von Maßnahmen der Allgemeinheit, durch die Zunahme der Erbrecht zu belassen ist, wird ernstlich der Erörterung nicht bedürfen. Pferd?" Der Richter fragt verwundert: Bevölkerung und aus ähnlichen, in dem durch die Rechts- Steht man aber auf diesem Standpunkt, so wird man nicht davon Abfunft fenn wie nich." ist mit dem Pferd?"" Ja, Herr Richter, dat ordnung geregelten und geschüßten Zusammenleben der Menschen abjehen können, auch den Aɓkömmlingen der Geschwister Pierd is en Agrarier." " Dummes Zeug", sagt der liegenden Gründen entstanden ist. Wenn indes die allgemeine Ver- ihr gesetzliches Erbrecht zu lassen. Richter, was soll das heißen? Was nennen Sie Agrarier?" mögenszuwachssteuer die steuerliche Belastung des Wertzuwachses Außer den Verwandten der ersten und zweiten Ordnung wird Worauf der Knecht schlagfertig antwortet:" Ja, Herr Richter, wenn an Grundstücken infolge des Zuwachssteuergesetzes vom 14. Februar man auch den Großeltern noch ein gesegliches Erbrecht ein- Se dat Pierd sehn, dann frög'n( freuen) Se sich über em( darüber). 1911 nicht berücksichtigte, so würden sich hieraus doch kaum zu er- räumen müssen. Sie sind den Enkeln gegenüber, wenn schon nicht et seht snuck ut, et fret good, et fuupt( trinkt) good, aber wenn tragende Härten ergeben. Deshalb gibt§ 28 des Entwurfs die pflichtteilsberechtigt, so doch unterhaltsberechtigt. Auch werden die Se von dat Pierd wat hebben( haben) woll'n, denn springt et in die Möglichkeit, daß der noch nicht realisierte Konjunkturgewinn bei Fälle, in denen die Berufung der Großeltern zur gefeßlichen Erb- Hicht( Höhe), denn imet et( schmeißt es) fich hen und sleibt( schlägt) Grundstücken der steuerlichen Erfassung entzogen bleist. folge in Frage kommt, besonders häufig zu denen gehören, in mit de Been'. Wat mag dat Beest woll fehl'n? Et is nig mit em Ferner sieht§ 17 Abs. 1 des Entwurfs zur Vermeidung einer denen der Erblasser in einem Alter verstorben ist, in welchem er to maken! Seh'n Se, Herr Richter, dat nenn' wie Agrarier!" Doppelbesteuerung vor, daß der Betrag der steuerpflichtigen Wert zur Errichtung eines letzten Willens noch rechtlich unfähig war. steigerung(§ 28 des Zuwachssteuergesetzes) abzüglich der erhobenen Die Begründung rechtfertigt sodann den Ausschluß der ent­Wertzuwachssteuer von dem nach diesem Gesetze berechneten Ver- fernteren Verwandten damit, daß das Gefühl ver­mögenszuwachs abzurechnen ist, daß also ein Vermögenszuwachs in wandtschaftlichen Zusammenhangs unter den heutigen dieser Höhe nicht noch einmal der Besteuerung unterliegen soll. Verhältnissen häufig verblaßt und völlig verloren ge­Während der Ausdehnung der Steuer von Wertzuwachs im gangen ist. Sie verweist schließlich darauf, daß die Testier engeren Sinne auf das bewegliche Kapitalvermögen, freiheit in vollem Umfange erhalten bleibt, so daß das Erbrecht vor allem auf Effekten, in ihrer Ausgestaltung als einer Objektsteuer des Fiskus nur dann eintritt, wenn kein Testament vorhaben beschlossen, ihm künstliche Nahrung zuzuführen, um ihn die gewichtigsten wirtschaftlichen Bedenken entgegenstehen, bereitet die handen ist. steuerliche Erfassung dieses Wertzuwachses bei der Vermögenszuwachs­stener, die den Charakter einer Personalsteuer trägt, feine erheblichen Schwierigkeiten.

Hus aller Welt.

Der rollende Rubel.

Der Bericht eines russischen Senators, der die sibirische Eisen­

Kleine Notizen.

Hungerstreit eines Defraudanten. Der wegen Unregelmäßig feiten bei der ruthenischen Reichseisenbahnkasse verhaftete Aassierer Ogrodnik ist in den Hungerstreit eingetreten, um seine Haftentlassung zu erzwingen. Der Häftling hat schon seit einer Woche keine Nahrung zu sich genommen. Die Aerzte weiter in Saft behalten zu können.

Eisenbahnunfälle. Am Freitagabend ist in der spanischen Hafenstadt Bilbao ein Personenzug mit einem Güterzug zu­sammengestoßen. Dreiundzwanzig Personen wurden berlebt, drei von ihnen schwer. In der Nähe der russischen Eisenbahnstation Kaminst ist ein Personenzug auf einen aus­einandergerissenen Güterzug aufgefahren. Zahlreiche Waggons wur den zertrümmert. Der Maschinist wurde getötet, sechs Eisen­bahnbeamte schwer und 20 Passagiere leichter berlegt.

Eine Wildereraffäre. In Rotthaus bei Dessau ist eine große Wildereraffäre aufgedeckt worden, worin verschiedene an gesehene Bürger verwickelt sind. Sieben Personen sind bereits verhaftet worden. Als gestern mittag der Gastwirt von dem Aus­flugsort Schanzenhaus" verhaftet werden sollte, erschoß er sich vor den Augen der Gendarmen.

Das Bedenken, daß der Konjunkturgewinn steuerlich er­faßt werden soll, bevor er im Wege der Veräußerung realisiert ist, erledigt sich bezüglich der Grundstücke schon durch die Vorschriften, die bei diesen zur Vermeidung einer gleichzeitigen Erfassung des bahn einer amtlichen Revision unterzogen hat, gibt auch eingehende durch das Grundwertzuwachssteuergesetz steuerlich vorbelasteten Wert- Schilderungen über das Bestechungswesen auf den Eisen­juwachses an Grundstücken vorgesehen sind. Bei dem mobilen bahnen Sibiriens . Aus dem Bericht veröffentlichen russische Blätter Stapit; fait dieses Bedenken weniger schwer ins Gewicht. unter anderem folgende Einzelheiten: Ein Vertreter der Kolomnaer Eine Vermögenszuwachssteuer weist atveifellos noch andere Maschinenbaufabrik erklärt in einem an den Direktor der Fabrik unleugbare Vorzüge auf. Die Steuer entspricht einmal in gerichteten Schreiben: Dank der Unterstützung, die wir auf den hohem Maße den Anforderungen steuerlicher Ge- Eisenbahnen genießen, haben wir bei den Wettbewerben stets Fliegerunfall. Auf dem Flugplatz Gelsenkirchen - Rotthausen­rechtigkeit, insbesondere dem Grundfaz der Besteuerung nach Erfolg. Würden wir nicht die Förderung der Eisenbahnagenten Effen ereignete sich Sonnabend vormittag ein schwerer Unfall. Der der Leistungsfähigkeit. Wer in der Lage ist, sich ein Vermögen zu genießen und wollten wir kommissionsgelder sparen, Flugschüler Riemer flog mit einem Otto- Doppeldeder mit voller erwerben oder das vorhandene zu vermehren, der ist durch den so gelänge es uns kaum, bei den verhältnismäßig hohen Prei- Tourenzahl gegen eine Wand des Flugplatzes. Der Apparat Vermögenserwerb oder durch die Bermehrung seines Vermögens sen unserer Erzeugnisse im Vergleich zu denen unserer Kon- wurde hierbei vollständig zertrümmert, Riemer selbst schwer aweifellos leistungsfähiger geworden als ein anderer, der sein Ein- turrenten, auch nur den vierten Teil der Bestellungen zu erhalten." verlegt.