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wohl noch imftande sei, mehr als das übliche ,, Lohndrittel" verdienen zu können. Die Frage der Wartezeit prüfte es überhaupt nicht.

Im Jahre 1911 wiederholte G. feinen Antrag auf Invaliden­rente. Er wurde indessen wieder aus denselben Gründen abge­wiesen. G. wandte sich wiederum an dasSchiedsgericht. Er machte geltend, daß seine Tätigkeit als Portier bei R. bis 1906 eine ber­ficherungspflichtige gewesen sei. Denn der Arbeitgeber habe auf Beranlassung der Landesversicherungsanstalt die Beitragsmarken nachtleben müssen. Nun kam das Schiedsgericht bei der Beurteilung der Sachlage zu einer entgegengesetzten Begründung. Erstlich er­klärte es den Kläger für völlig erwerbsunfähig seit dem März 1910, ferner jei die Wartezeit nicht erfüllt, denn die Tätigkeit bei St. bis 1906 sei als versicherungspflichtige nicht anzusprechen. Die Be­rufung wurde zurückgewiesen. Das Urteil wurde im Revisions­verfahren beim Reichs- Versicherungsamt angefochten. Die Revision hatte Erfolg. Der erkennende Senat hob das Urteil des Schieds­gerichts für Arbeiterversicherung auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Schiedsgericht zurück. Gleich­zeitig wurde die Landes- Versicherungsanstalt verurteilt, dem G. eine vorläufige Rente von monatlich 11,50 M. zu zahlen.

Aus dem Urteil des erkennenden Senats sei das Wichtigste hier angeführt. Es heißt da:

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..... Wenn das Schiedsgericht diesen drei leztgenannten Gutachten gegenüber der auf einmaliger Untersuchung in einem früheren Verfahren gestützten Ansicht des Dr. B. den Vorzug ge­geben hat, so erscheint das um so weniger gerechtfertigt, als das Schiedsgericht in seinem das frühere Verfahren abschließende Urteil vom 21. Dezember 1910 die Invalidität des Klägers ent­gegen dem damals bereits vorliegenden Gutachten des Dr. B. vom 30. April 1910 unter anderem auch auf Grund des persönlichen Eindrucks des Klägers berneint hatte. Wenn nach dieser Sach­lage begründete zweifel über den Beginn der Invalidität hervor getreten find, so hätte das Schiedsgericht Veranlassung gehabt, nach der von Dr. Bl. festgestellten Verschlechterung weitere Gutachten bom Dr. B. und Dr. Sch. einzuholen. Insofern leidet die ange­fochtene Entscheidung auch an mangelnder Aufklärung." Für die nochmalige Prüfung und Entscheidung stellte das Reichs- Versicherungsamt folgende Grundsäße auf: " Stellt sich heraus, daß die Invalidität am 30. 4. 10 einge­treten ist, so erscheint der Umstand erheblich, daß die Beklagte den Kläger früher veranlagt hat, für seine Beschäftigung als Portier bei A. Beitragsmarken zu verwenden. Sofern hierin ein Aner­fenntnis der Versicherungspflicht seitens der Beklagten liegt(§ 1445 Abs. II d. R.V.O.) fann es jedenfalls nach dem Eintritt des Ver­ficherungsfalles nicht mehr widerrufen werden( zu vergleichen Re­visionsentscheidung 1599. Amil. N. d. R.V.A. 1912 S. 676). Der in dem Bescheid, vom 26. August 1910, also nach dem am 30. April 1910 eingetretenen Versicherungsfall, liegende Widerruf wäre daher unwirksam. Demnach würden dem Kläger die im Dienst des K. verwendeten Beiträge als Pflichtbeiträge zugute kommen können und die Wartezeit erfüllt sein.

1912 anzuordnen."

Es waren unter 21 Jahre von 21-30 Jahren.

e

31-40

41-50

51-60 von über 60

P "

7621

13 392 5773

1 583

246 8

Summa 28 623

porter" bezeichnet usw. Nachdem biele eine Winzer wegen Ba­gatellfachen bestraft worden sind, geht die Staatsanwaltschaft nun auch an die großen Sünder heran, die sich strafbar gemacht haben follen.

Unter den beanstandeten Weingutsbesizern befindet sich Herr v. Schorlemer- Liefer, seines Zeichens- preußischer Landwirtschafts­minister. Der Verwaltung seiner Weinländereien wird es von der eingestellt worden sind. Wer über 40 Jahre alt ist, der gilt bei Der Herr Landwirtschaftsminister befindet sich aber in guter Ge­Man sieht hieraus, daß ältere Leute nur noch ausnahmsweise Staatsanwaltschaft verdacht, daß sie ihre Wintricher Weine als " Ohligsberger" zum Verkauf oder zur Versteigerung gebracht hat. dem Großunternehmertum als verbraucht und wird nicht gestellt. Das ausbeuteriſche und unjogial empfindende Unternehmer- ſellſchaft. Ein gleiches Verfahren schwebt nämlich auch gegen die tum will immer frischen Nachwuchs; es ist sehr für die Hebung Freunde eines guten Tropfens zum Vorwurf, daß sie ohne einen Königliche Domänial- Verwaltung in Trier . Ihr machen die der Geburtenziffer, damit ihm immer genügend junge Arbeitskräfte Schein von Berechtigung ihre Offener Weine als Bocksteiner" zur Verfügung stehen.

30 804 im Jahre 1911, Arbeit nachgewiesen, die sich auf die einzelnen Von den 35 229 Arbeitsuchenden erhielten nur 28 623 gegen Industrien wie folgt verteilten: Metallindustrie

Chemische Industrie

Schiffahrt, Kohlen, Getreide Holzindustrie Mühlenindustrie.

Handwerk. Berschiedene

·

11 631

B

9 130

2027

3 651

175

273

1736

Summe 28 623

versteigere.

wird, darauf ist man in den Kreisen der rheinischen Weinbauern Wie die preußische Justitia die hochmögenden Herren behandeln und Weintrinker recht gespannt.

Wenn christliche Staatsstüten bersten.

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In Gr.- Ramsau( Ostpreußen ) hatte der Hauptlehrer und Or­ganist Kulbakki die Sterbekasse des katholischen Arbeitervereins ver­waltet und schließlich 6840 M. unterschlagen. Mitglieder des Ar­beitervereins haben dem Mann auch ihre Ersparnisse gebracht, da= mit er sie auf die Sparkasse bringe. Auch an diesen Geldern hat er fich vergriffen. Dieser Tage hatte er sich wegen Unterschlagung vermittelte im Jahre 1912 nur 17 817 Stellen. Bringt man hier- daß er zeitweise an Gedächtnisschwäche leide. Vom Gefängnis aus Die städtische Zentralanstalt für Arbeitsnachweis in Mannheim vor der Allensteiner Strafkammer zu verantworten. Er erklärte, von die in der Ziffer enthaltenen Arbeiterinnen von 5647 in Ab- bat er an einen Arzt einen Brief geschrieben, in dem er anführte, zug, weil der Arbeitsnachweis der Industrie" Arbeiterinnen über- daß das Vaterland in Gefahr sei, und daß er für das Vaterland haupt nicht vermittelt, so zeigt sich erst recht das Uebergewicht, tämpfen wolle wenn möglich unter einem adligen Namen. Er welches der Unternehmerarbeitsnachweis gegenüber dem städtischen wurde als Trinker geschildert, der seine Frau und auch die Schul­besikt. Von dem ersteren wurden für Mannheim ( ohne Ludwigs- finder unter dem Einfluß des Alkohols heftig geschlagen hätte. hafen) 21 603 männlichen Arbeitern Stellen bermittelt, während Ginige Zeugen halten den Angeklagten für geistig nicht normal. der städtische Arbeitsnachweis nur 11 670 derartige Vermittelungen Ein Amtsrichter erklärte ihn für einen Simulanten. Ein Arzt als zu verzeichnen hatte. Dieser Mannheimer Vorgang hat in Unter- Sachverständiger bekundete, daß er keinen geistigen Defekt an dem nehmerkreisen starke Beachtung gefunden, und es ist anzunehmen, Mann habe entdecken können. Sein Brief fei der eines Simulanten. - soweit das nicht schon geschehen ist- auch in anderen Die andern Sachverständigen äußerten sich in ähnlicher Weise über Industrieorten seitens der Unternehmer starte Anstrengungen ge- den Angeklagten. Das Gericht erkannte auf Bertagung der Ver­macht werden, um das Mannheimer System einzuführen oder aus- handlung und beschloß, den Angeklagten erst sechs Wochen in einer zubauen. Der Bericht konstatiert nämlich ausdrücklich:" Zahlreiche Frrenanstalt beobachten zu laſſen. Besuche, auch solche von führenden Personen im öffentlichen Leben ( felbst aus dem Auslande) zum Studium unserer Einrichtungen, fanden im Berichtsjahre statt."

daß

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Die organisierte Arbeiterschaft wird gut tun, diesen Vorgängen die größte Aufmerksamkeit zu schenken und ihr eigenes Arbeits­nachweiswesen und, wo die Vorbedingungen dazu gegeben sind, die städtischen paritätischen Arbeitsnachweise auszubauen.

Löhne und Unternehmergewinne.

Bezeichnend sind die lebhaften Bemühungen, den Mann als geisteskrant hinzustellen und ihn so vor dem Gefängnis zu retten. Hätte er nicht die Unterschlagung begangen, wäre er wohl heute noch in Amt und Würden", und jeder, der ihn für geistesfrank erklärt hätte, wäre wegen Verleumdung vor Gericht zitiert und ganz gehörig verknart worden.

Sympathiekuren.

und Leberleiden heilen können.

M.

Die Mittel, die er gebrauchte,

Ein sonderbarer Heiliger, der Schuhmacher Georg Mend in Stellt sich dagegen heraus, daß der Versicherungsfall nach dem Bon Jahr zu Jahr steigt die Goldflut, die sich in die Kassen Würzburg wurde seinerzeit vom Schöffengericht Würzburg wegen 26. Auguſt 1910, etwa Mitte November 1910, wie es nach der der gewerblichen Unternehmen ergießt, immer größer werden die Betrug zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt, die das Landgericht auf Aeußerung des Dr. Schm. vom 27. 4. 11 den Anschein hat, einge- Dividenden. Gleichzeitig erschallt aus den Reihen der Stapitalisten 3 Monate erhöhte. Mend wollte unter Garantie Wassersucht, Herz­treten ist, so würde der Kläger auch schon mit den nach der Be- ein Lamento über die angeblich wachsende Unfruchtbarkeit ihrer waren höchst sonderbar. Einem Schausteller, der ihn wegen Leber­fchäftigung bei. wirksam entrichteten Marken die Wartezeit er- industriell tätigen Kapitalien. füllt haben. Nach der Sachlage erschien es angezeigt, gemäߧ 117 Wie steht es in Wahrheit? Die kapitalistischen Gewinne sind leidens konsultierte, schnitt er die Fingernägel und band ihm einen Abs. III d. Inv.- Verf.- Gesetzes(§ 1715 d. N.V.D.) die Gewährung in einem steten Wachstum begriffen. Gin Blid auf die Geschäfts- Sering auf die Fußsohlen. Diese Kur kostete die Kleinigkeit von einer borläufigen Leiſtung zugunsten des Klägers in der ange ergebnisse der deutschen Attiengesellschaften lehrt bas: thre purch- 120 W. Ginen rüdenmarkleidenden Tapezierer riet Mend, ein messenen Höhe einer Monatsrente von 11,50 M. seit dem 1. Juli schnittsdividende stieg von 7,38 Proz. des gesamten bividendenberech- Stück Schweinefleisch dreimal in Urin zu kochen und das Fleisch tigten Aktienkapitals im Jahre 1908/09 auf 8,09 Proz. im Jahre einem Hund vorzuwerfen, der dann verende und die Krankheit Das Oberversicherungsamt Groß- Berlin mußte fich nun mit per 1910/11! Jm Hochkonjunkturjahre 1907 betrug die Durchschnitts- mit sich nehme. Das Mittel versagte; der Heilfünstler meinte: Sache von neuem beschäftigen. Es wies aber die Berufung des G. dividende 8,07 Proz. Sie war also schon vor zwei Jahren wieder weil der Tapezierer nicht dumm genug war, den geforderten Be­zurüd. Nach einem ärztlichen Gutachten sei G. schon im April 1910 überholt, und nach den bisher.borliegenden Geschäftsberichten für handlungspreis zu zahlen. Mend hatte gegen das landgerichtliche im Sinne des Gesetzes völlig und dauernd erwerbsunfähig gewesen. das Jahr 1912 wird die Durchschnittsdividende zweifellos wiederum Urteil Revision ergriffen, diese wurde jetzt verworfen. Das Anerkenntnis der Versicherungspflicht bis zum Jahre 1906 mächtig in die Höhe gegangen sein! feiein irrtümliches gewesen. Natürlich sind auch die Arbeiterlöhne nominell gestiegen. Aber Wieder ein agrarischer Nahrungsmittelverfälscher. Gegen dieses Urteil legte der Kläger das Rechtsmittel der Re- gleichzeitig begann in Deutschland eine ganz außerordentliche Teue- Außergewöhnlich milde Richter hat der Direktor der von vision beim Reichsversicherungsamt ein. Im mündlichen Verhand- rung aller Waren, besonders der Lebensmittel, ihr Schredensregi- Agrariern gegründeten Molkerei in Haynau in Schlesien gefunden. lungstermin, der kürzlich vor dem Reichsversicherungsamt statt der Mieten. Die kleinen Lohnerhöhungen, welche durch gewerkschaft- daß der Herr Direktor wöchentlich 5 bis 6 Tonnen ausländische ment, das sich noch immer verschärft. Hierzu tritt die Steigerung Troßdem ein früherer Molkereigehilfe unter seinem Gide bestätigte, fand, machte der Vertreter des G. geltend: Aus den Akten der liche Kämpfe usw. erzielt wurden, waren bei weitem nicht so be- Butter der heimischen Molkereibutter beimengen ließ und diese dann Landesversicherungsanstalt geht zweifelsfrei hervor, daß, infolge beutend als wie die allgemeinen Preissteigerungen. Mußte doch als gute Molkereibutter zu hohen Preisen verkaufte, verurteilte ihn der beiden Notizen des Kontrollbeamten der Landesversicherungs- selbst die Nordd. Allg. 3tg." konstatieren, daß die Aufbesserung der das Schöffengericht nur zu 25 M. Geldstrafe. Der Amtsanwalt anstalt die Versicherungspflicht des G. ausgesprochen ist, und daß Arbeiterlöhne nicht im geringsten der furchtbaren Lebensmittel- beantragte 100 M. Eine weitere unter Anklage stehende Nahrungs­fich der Kontrollbeamte auch überzeugt hat, ob die Marken nach- teuerung entspräche! geflebt worden sind. Die Anerkenntnis der Versicherungspflicht mittelverfälschung durch Vermischung der Gahne mit erheblichen des G. bei dem Arbeitgeber N. ist damit durch die Versicherungs - gehende und genaue Lohnstatistik befißen wir leider noch nicht. Wir nachgewiesen werden, daß es zu einer Verurteilung ausgereicht hätte. Wie sieht es mit den ruinös hohen" Löhnen aus? Eine ein- Mengen Magermilch konnte dem betriebsamen Direktor nicht so Die Revision des Klägers hatte Erfolg. Der erkennende Senat laffen, deren Geschäftsergebnisse alljährlich vom Reichsversicherungs- des Publikums vor Nahrungsmittelverfälschungen. Bezeichnend ist müssen uns daher auf die Angaben der Berufsgenossenschaften ber- So geringe Strafen bieten natürlich keinen wirksamen Schuh berurteilte die Versicherungsanstalt Berlin , dem Kläger vom 22. De- amt bearbeitet und veröffentlicht werden. Im folgenden geben wir es auch, daß zur Zeit des Milchkrieges in Haynau die Molkerei ant zember 1910 ab die Invalidenrente zu zahlen. eine Uebersicht über die Zahl der bei den 66 gewerblichen Berufs- allerlängsten auf hohe Butterpreise hielt, obwohl damals schon ihre genossenschaften versicherten Vollarbeiter, d. h. solcher mit 300 ge- Molkereibutter mit ausländischer Ware vermischt war. leisteten Arbeitsschichten oder-tagen im Jahre, ferner ihrer Gesamt­lohnsumme und ihrem durchschnittlichen Arbeitsverdienst pro Tag. Dieses Bild entsteht:

anstalt erfolgt.

Begründend führte der Präsident des erkennenden Senats aus: Aus den Arten der Landesversicherungsanstalt geht zweifelsfrei hervor, daß die Beschäftigung des G. bei A. als versicherungspflich fig angesehen wurde und daß infolgedessen die Marken nachgeflebt merden mußten. Ist indessen die Versicherungspflicht einmal durch Organe der Anstalt ausgesprochen worden, dann kann sie nach­träglich nicht widerrufen werden. Der Beginn der Invalidität sei auf den 22. Dezember 1910 zu verlegen.

So ist denn dem jest 70 Jahre alten Manne endlich die In­balidenrente auteil geworden.

Unternehmerterrorismus.

1908 1909

1910

1911

Vollarbeiter

Gesamt lohnsumme

Jahr

Tagesdurch schnittsverdienst

M.

in M.

7 868 531

8 447 580 140

3,58

7 945 797

8 567 302 496

3,59

8 291 936

9 187 641 823

8 653 302

9 932 507 985

3,69 3,82

Von 1908 bis 1911 stieg also der Durchschnittstagesverdienst um netto 24 Pf., das ist etwa 6,7 Proz. Diese horrende Lohn­Die Mannheimer und Ludwigshafener Großindustriellen haben steigerung wird aber erst dann ins rechte Licht gerüdt, wenn man bor fünf Jahren einen Arbeitsnachweis gegründet und sich gegen bedenkt, daß in derselben Zeit die Durchschnittsdividende der deut­feitig verpflichtet, nur solche Arbeiter einzustellen, die von dem fchen Aktiengesellschaften von 7,38 Proz. auf 8,09 Proz., also um Arbeitsnachweis der Unternehmer empfohlen wurden. Die Arbeiter 9,6 Proz. wuchs. Es stiegen also die Durchschnittsgewinne der haben sich damals gegen den Versuch, sie in ein noch größeres Ab- deutschen Aktiengesellschaften bei meist sehr reichlichen Abschreibun­hängigkeitsverhältnis zum Unternehmertum zu bringen, gewehrt, gen um die Sälfte rascher als wie die durchschnittlichen wenn sie auch nicht direkt zum Streit dieserhalb gegriffen haben. Tagelöhne jedes Industriearbeiters. Nach den bis jetzt erschienenen Berichten hat der Arbeitsnachweis Zu beachten ist noch, daß der Durchschnittslohn von 3,82 M. der Juduſtrie", wie die Einrichtung offiziell heißt, eine nicht zu für den Tag rein rechnerisch ermittelt wurde. In Wirklichkeit be­unterschätzende Bedeutung erlangt. Es wurden im verflossenen ziehen natürlich sehr viele Arbeiter einen höheren Lohn dafür

-

Jahre 35 229 Arbeitsuchende gezählt, wobei zu bemerken ist, daß aber ebenso biele einen solchen, der noch weit unter diesem Durch

Gerichts- Zeitung.

jeder der sich meldenden Arbeitsuchenden nur einmal im Jahre schnittssak bleibt. gezählt wurde, gleichgültig, wie oft er um Arbeit vorsprach. Nach ciner anderen Methode wurde jeder Arbeitsuchende so oft gezählt wie er sich meldete, jedoch nicht öfter denn einmal pro Tag. Nach dieser letzteren zutreffenderen Zählung, die auch gleichzeitig eine Vorstellung von der Dauer der Arbeitslosigkeit gibt, betrug die Zahl der Meldungen 204 839. Das sind fast sechsmal mehr, als arbeitslose Personen nach der ersten Zählung vorhanden waren. Das bedeutet, daß im Durchschnitt jeder Arbeitslose den Arbeits­nachweis sechsmal in Anspruch genommen hat.

Bon besonderem Interesse ist die Feststellung, in welchem Alter die Eingestellten sich befanden.

Der Landwirtschaftsminister und das Weingeses. Die Staatsanwaltschaft in Trier hat gegen eine große Anzahl bon Weingutsbesizern ein Strafverfahren wegen Vergehens gegen die§§ 6 und 7 des Weingeseßes eingeleitet. Diese Herrschaften sollen sich über die Bestimmungen, die die Ursprungsbezeichnung der Weine betreffen; hinwegseßen. So werden Graacher Weine als " Josefshöfer", Niederemmeler, Mysterter und Dhroner als Pies­

Eingegangene Druckfchriften.

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