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Nr. 80. 30. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Gerichts- Zeitung.

Der Borwärts" vor dem Reichsgericht.

eines

Sonntag, 6. April 1913.

"

Die fleine Köpenidiabe, Kreisen eine Rolle spielte. Tatsächlich tamen auch noch zwei Duz­die kürzlich von dem Schuhmacher Robert Lange in der Maske freunde" jenes Herrn hinzu. Die beiden Damen wurden schließ " Staatsanwalts König" ausgeführt wurde, sollte gestern lich noch zu einer Tasse Tee in der Wohnung eines der Herren ein­ihr Nachspiel vor der 4. Straffammer des Landgerichts I erhalten. geladen. Hier kam es zu einer dem Wesen jener geschloffenen Der Rentier und Ratsherr Peters in Königswalde ( Kreis Der in Sträflingskleidung vorgeführte Schuhmacher Lange stand Gesellschaft" entsprechenden Szene, bei der die beiden Damen die Oftsternberg) ging gegen ein zwölfjähriges Mädchen, das in seinem unter der Anklage der Amtsanmaßung, des Hausfriedensbruchs Rolle der Zuschauer spielen mußten. Dieser unerwartete Ausgang Haushalt beschäftigt war, mit unsittlichen Handlungen vor. Das und der Beseitigung von Akten. Der Angeklagte ist fürzlich wegen ihres Abenteuers führte dazu, daß beide aus Leibeskräften um Kind sträubte sich, unterlag aber schließlich den Berlockungen und seiner Beteiligung an Fuhrbertsdiebstählen zu 1 Jahr 3 Monaten Hilfe riefen. Sie wurden schließlich durch einen an die Wohnung Drohungen des Wüstlings. Durch Eingreifen Dritter wurde Buchthaus wegen Hehlerei verurteilt. Durch diese Verurteilung angrenzenden Parfümerieladen herausgelassen. Als Frau W. einige Strafverfolgung, Verhaftung und Bestrafung des Verführers her- hatte er den Anflageraum betreten, da führte er eine wüste Szene einem der Herren, der sich an jener Orgie beteiligt hatte, bem ift er in einen gewaltigen Erregungszustand versetzt worden. Kaum Tage später über den Nollendorfplatz ging, wurde sie plötzlich von beigeführt. Nun begann eine Hezjagd gegen das arme Kind. Es auf. She er noch vom Vorsitzenden nach seinen Bersonalien gefragt Inhaber des Parfümeriegeschäfts, festgehalten und des Diebstahls wurde wegen Diebstahls angeklagt, mußte aber freigesprochen wer- werden konnte, brüllte er mit einer Stimme, die weit hin durch an irgendwelchen Toilettegegenständen bezichtigt. Als gegen Frau den. Das Kind wurde mit Fürsorgeerziehung bedroht. Das vom das ganze Gebäude schallte, dem Gerichtshofe und der Rechtspflege P. auf diese Beschuldigung hin Anklage wegen Diebstahls erhoben Lehrer ausgestellte, vom Paftor Lehmann in Königswalde als seine ganze Verachtung entgegen. Er redete sich immer mehr in wurde, verübte site Selbstmord. Schulinspektor bestätigte Schulzeugnis enthielt den Passus: 3u Wut, gestikulierte mit den Händen, schlug auf die Schranke und In der Verhandlung gegen Frau W. beantragte der Amts­tadeln wegen sittlicher Vergehen", weil es schließlich den rohen An- mit donnernder Stimme schrie er:" Genügt Ihnen noch nicht, daß anwalt 3 Wochen Gefängnis, während Rechtsanwalt Dr. Halpert griffen des Ratsherrn unterlegen war. Sie mich ins Zuchthaus gebracht haben? Wollen Sie mich noch die Freisprechung beantragte, da es sich offenbar um eine fälsch= an den Galgen bringen? Sie freuen sich ja, wenn Sie einen armen liche Bezichtigung handele. Das Gericht tam diesem Antrage ge­Arbeiter mit Gewalt zugrunde richten! Ich pfeife auf das mäß auch zu einer Freisprechung der Angeklagten. Gesez und die Propheten, mir können Sie alle den Budel runter­rutschen! Die Sachverständigen sind bestochen! Die Beamten gehören auf die Anklagebant und nicht ich! Ich verlange, sofort entlassen zu werden, ich habe mit dem ganzen Gericht nichts zu So randalierte der Angeklagte noch eine ganze Weile weiter, bis ihn der Vorsitzende abführen ließ. der Anstalt Herzberge, daß der Angeklagte ein Mensch ist, der auf Als Sachverständiger befundete Oberarzt Dr. Falkenberg von der Grenze zwischen Gesundheit und Krankheit steht und zurzeit infolge seiner Verurteilung zu Zuchthausstrafe in einem Zustande großer Erregung sich befindet, bei der eine Reihe von krankhaften Momenten mitspielt, so daß er zurzeit nicht verhandlungsfähig erscheint. Infolge dieser Verhandlungsunfähigkeit mußte der Termin vertagt werden.

Diese Sittlichkeitsschändung kritisierten wir. Das Konfiftorium Diese Sittlichkeitsschändung kritisierten wir. Das Konfiftorium nahm nun keineswegs von Amts wegen eine Korrektur des Schul­zeugnisses vor, sondern stellte Strafantrag wegen Beleidigung des Bastors Lehmann. Das Landgericht verurteilte am 29. März 1912 unſeren verantwortlichen Redakteur, Genossen Wachs, zu einem Monat Gefängnis.

Seine Revision wurde wider Erwarten am 19. November 1912 vom Reichsgericht verworfen. Das Gericht fand nichts Bedenkliches darin, daß dem Kind zum Vorwurf gemacht war, daß es den An­griffen unterlegen war. Das Reichsgericht hob aber das Urteil auf die Revision des Staatsanwalts insoweit auf, als dem Pfarrer ( statt dem Konsistorium) die Publikationsbefugnis zugesprochen war. Am 13. Jamuar befaßte sich das Landgericht mit der Sache nochmals. Es erkannte nun auf Antrag des Staatsanwalts dahin, daß der Vorwärts" ein ganzes Buch abdrucken solle. Er sollte nämlich nicht nur das landgerichtliche Urteil vom 29. März 1912 abdrucken, sondern auch das reichsgerichtliche Urteil vom 19. No­vember 1912, sowie das Urteil vom 13. Januar, wonach die Publi­kationsbefugnis dem Konsistorium in Berlin und der Regierung in Frankfurt a. D. zugesprochen wurde.

"

Der

Dagegen legte der Angeklagte wiederum Revision ein. Reichsanwalt trat der Revision im vollen Umfang bei. Wenn das Landgericht sage, die Veröffentlichung aller drei Urteile sei des­halb nötig, weil sonst der Zusammenhang nicht erkennbar sei, so fei dies unzutreffend. Die Publitation solle sich nur auf die Be­strafung beziehen, deshalb könne das reichsgerichtliche Urteil nicht veröffentlicht werden. Denn das Reichsgericht habe nicht auf Strafe erkannt. Die Ansicht des Landgerichts würde nach seiner Ansicht zu merkwürdigen Konsequenzen führen. Wenn z. B. jemand wegen Diebstahls und Beleidigung berurteilt worden sei und das Land gericht versehentlich die Publikationsbefugnis auch auf den Dieb­stahl ausgedehnt habe und das Reichsgericht das Urteil deshalb auf. gehoben habe, so würde ja durch die Veröffentlichung der in Frage tommenden drei Urteile gerade das herbeigeführt, was vermieden werden sollte, nämlich doch öffentlich bekanntgemacht, daß der An­geflagte wegen Diebstahls verurteilt worden ist. Das Reichsgericht hob am Freitag das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück, damit es munmehr endgültig die richtige Publi­tationsbefugnis feſtſetzt.

tun!"

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Beamten- und Arbeitswilligenehre.

Zwei Beleidigungsprozesse, die am Donnerstag vor dem Schöffengericht in Breslau verhandelt wurden, zeigen so recht deutlich die Wertschäzung der Arbeitswilligen durch Breslauer Richter. Angeklagt war ein seit Mitte Februar in Untersuchungs­haft fizender organisierter Schiffer, der einen Arbeitswilligen beleidigt haben soll. Urteil: Eine Woche Gefängnis. Am gleichen Tage stand ein Arbeiter wegen Beleidigung eines Gendarmen vor dem Schöffengericht. Urteil: 30 Mart Geldstrafe.

In Breslau scheint es demnach vorteilhafter zu sein, sich wegen Beamten, als wegen Arbeitswilligenbeleidigung vor den Richtern zu verantworten.

Ein nächtliches Abenteuer,

welches einen sehr tragischen Ausgang genommen hatte, spielte in ein Strafverfahren hinein, welches das Schöffengericht Schöneberg beschäftigte.

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Briefkaften der Redaktion.

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Strubbin. R. W. 69. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt. Nein. Sch. 26. Eine Verpflichtung zum Erscheinen in dem Ver­land geboren ist, bestellt das deutsche Vormundschaftsgericht einen Bor­steigerungstermin besteht nicht. Schweiz 99. Wenn das Kind in Deutsch­mund. Schenkendorf 99. Der Gutsarbeiter ist invalidenversicherungs­Gesetze sind uns nicht bekannt. pflichtig. Schlesische Straße 36. Die in Frage kommenden rumänischen Ihre Frage ist unverständlich. Abonnent 1902. Ja. A. 5. 11. O. G. 3. Sie bleiben für die Vertrags­dauer, also zunächst bis zum 1. Oftober haftbar. A. 62. In der Regel ist im Mietsvertrag die Ersatzpflicht festgelegt. Ist dies auch in ihrem Fall geschehen, so find fie ersatpflichtig. Friedelstraße. Nein. G. P. 100. Nein. A. S. 1913. Ja, da es sich um öffentlich bemerkbare" Arbeiten handelt. A. 102. 1. und 2. Die Behörde ist

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zur Verweigerung berechtigt. 3. Werden Sie fich an die dortige Behörde unter Darstellung des Sachverhalts. P. S. Sie müssen sich alsdann eine neue Starte mit der fortlaufenden Nummer ausstellen lassen. Leffer 29. Die fraglichen Arbeiten gehören mit zur vollständigen Reno­bierung. Wenn Sie das Versprechen beweisen können, erscheint eine Klage nicht aussichtslos. 100 Tischler. Sie können beim Bersicherungsamt den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. land 29. Die Gesellschaft ist zu ihrem Verlangen befugt, sofern in Ihrer Che die güterrechtlichen Vorschriften des B. G. B. Anwendung finden. Db dieses der Fall ist oder nicht, läßt Shr Schreiben nicht erkennen.

Stationen

München

Witterungsübersicht vom 5. April 1913.

763D

763D 754 ND

752D 761 SSW

Better

Stationen

4 mollig

Betersburg 76828

759 DRD

4 bedeckt

6 Haparanda 765

5

4halb bd. 3beiter

6

Scilly

10

5 bedeckt

7 Paris

2halb bd. 8

Aberdeen 774

7529

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Aus­

F. 9. Ja.

Better

2mollig-1

1 bededt 0

4bebedt 8

2wollent 5

4bebedt 8

Eine Frau W. und eine Frau P., zwei gute Freundinnen, Swiftemde. 765 ND faßen am Abend des 27. Februar v. J. im Restaurant" Fürstenhof". Hamburg Sie gerieten mit zwei Herren, die sich an ihrem Tische nieder- Berlin ließen, ins Gespräch. Die angeregte Unterhaltung wurde bei Franti. a. Wein und Sekt in der Nollendorfbar fortgesezt. Dann streďte einer Wien der beiden Begleiter, der allzu reichlich ins Glas geguckt hatte, die Wetterprognose für Sonntag, den 6. April 1913. Der trintfestere zweite Herr lub die Damen zu einer geschlossenen frischen nordöstlichen Binden; feine erheblichen Niederschläge. Waffen und mußte in einer Droschte nach Hause geschafft werden. Nachts fühl, am Tage mäßig warm bei veränderlicher Bewölkung und Gesellschaft" im Bülow- Kasino ein, welches seinerzeit noch in gewissen Berliner Wetterbureau.

Deutche Englische& Amerikanische

Amelia Herren Moden 1913

0000000000

Neuheit: A

Neuheit: B

Jackett- Anzüge, 1reihig

Nr. 502. Gemusterter Buckskin, fein 18 M.

gestreift und kariert.

Nr. 504. Fein gestreifter kammgarn­artiger Stoff mit hellen Effekten

24 M.

Nr. 506. Mittelgrau, braun und oliv 30 M. Cheviot mit farbigen Effekten Nr. 508. Spezial- Marke BS Cheviot in

16 verschiedenen Farbenstellungen.. 36 M. Nr. 510. Echt englische Cheviots" in den schönsten Mustern. Direkter Import 50 M.

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70M.

Neuheit: C

Neuheit: D

Neuheit: E

Jackett- Anzüge, 2reihig

Nr. 3. Haltbarer Buckskin in gestreift. 21 M.

und karierten Mustern.

Nr. 5. Dunkle Kammgarnart in vielen 27 м.

Mustern, sehr haltbar

Nr. 7. Spez.- Marke BS sehr fein gemust. 36 M.

Chev. in 16 verschied. Farbenstellung. Nr. 8. Braun, grau oder grünlicher Cheviot, sehr elegantes Aussehen. Nr. 10. Marengo- Cheviot, eleg. strei­fige Hose, hochmodern

40 M. 50M.

Nr. 11. Aachener u. Kottbuser Kamm- 60 M.

garne u. Cheviots in vornehm. Ausführ.

Neuheit: F

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Frühjahrs- Paletots

Neuheit: H

Neuheit: J

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Nr. 558. Dunkel- und mittelgrau ge- 18 M.

zwirnte Stoffe

Nr. 560. Fein gemusterte Cheviots, 24 M.

gutes Sergefutter.

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Nr. 568. Marengo od. schwarzer Mel- 70 M.

ton- Cheviot, auf Atlas gearbeitet.

Frühjahrs- Ulster

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21 M. 30 M.

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Cheviots, ganz besond. empfehlenswert Nr. 553. Echt englischer Cheviot, das Neueste in Mustern und Verarbeitung Nr. 555. Grau, oliv und bräunlicher Cheviot, vornehme Ausstattung.... Nr. 556. Ia Stoffe u. Ausführung dem verwöhntesten Geschmack entsprech.

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