Nr. 84. 30. Jahrgang.
3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Tehmt Einlicht in die Wählerliste!
Sharlottenburg.
Die Arwählerlisten liegen am Sonntag, den 18. April, von 10 Uhr Sormittags bis 3 1hr nachmittags, am Montag, den 14., und Dienstag, den 15. April, von 10 Uhr vormittags bis 8 Uhr abends, öffentlich aus und zwar
a) für die Stadtbezirke Westend , Spandauerberg, Schloßviertel, Liezensee, Kalowswerder, Nonnendamm, Königsdamm nördlich und südlich, Martinikenfelde, Lügow, Halbinsel und Innere Stadt ( Urwahlbezirke 1 bis 147) im Statistischen Amt, Süßower Str. 8a, 1. Eingang, 3 Treppen, Zimmer 40; b) für die Stadtbezirke Hochschulviertel, Kurfürstendamm und Oftviertel( Urwahlbezirke 148 bis 212) im Feuerwehrdienstgebäude Ranteftr. 10. Für Neukölln
liegen die Wählerliften aus am Sonnabend, den 12. April, von 8 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends; am Sonntag, den 13. April, von 12 Uhr mittags bis 5 Uhr abends; am Montag, den 14. April, von vormittags 8 Uhr bis abends
Donnerstag, 10. April 1913.
Der geschäftsführende Ausschuß.
Zur Lokalliste.
In Erwägung, daß das religiöse und das firchliche Interesse Diese Auffassung entspricht dem§ 2 des Organisationsstatuts Berlins am Beerdigungswesen voll nur durch Anlegung firchlicher der Partei, nach welchem die Wahlvereine der Reichstagswahltreise Begräbnispläge gewahrt werden kann; in Erwägung, daß die resp. die Bezirksverbände die Grundlage der Partetorganisation Berliser Stadtfynode durch die Stefagnahme der aatlichen bilden. Aufsichtsbehörden in der Frage der Einzelfriedhöfe gedrängt worden ist, Zentralfriedhöfe anzulegen; in fernerer Erwägung, daß durch die Anlage dieser Friedhöfe die evangelische Kirche Berlins der ihr durch Kirchen- und Staatsgesetz auferlegten Ver pflichtung für Begräbnisplätze in Berlin zu sorgen, auf lange Zeit In Nowawes hat das Lofal„ Zur schönen Aussicht" den Besizer hinaus in vollem Umfange nachgekommen ist, sieht die Stadt- gewechselt; der jetzige Inhaber, Bruno Herms, stellt uns sein Lokal synode für den Fall, daß die Nachricht von der Genehmigung zu allen Beranstaltungen zur Verfügung. eines großen städtischen Friedhofes in Buch durch die Staats- In Neue- Mühle- Niederlehme sind die Lokale von Robert behörden sich bewahrheiten sollte, darin eine Beeinträchtigung des Riedel und Domschte nach wie vor für die organisierte Arbeiterschaft religiösen und kirchlichen Interesses. Sollte indessen die endgültige gesperrt. Genehmigung durch die zuständigen Staatsbehörden noch nicht erfolgt sein, so bittet die Stadtfynode die Königliche Staatsregierung, von neuem erwägen zu wollen, ob die Anlegung des städtischen Friedhofes in Buch in dem geplanten Umfange eine unumgängliche Notwendigkeit ist."
In Zeuthen find die Lokale Ernst Künzel und Karl Fischer, Ge sellschaftshaus, nicht frei.
Das bisher freie Lokal zur Mühle", Inh. Frl. Kappel in Miersdorf , steht uns nicht mehr zur Verfügung.
Auf wiederholte Anfragen teilen wir mit: Das Lokal von Fischer Man sieht, mit welcher Dreistigkeit unsere Frommen arbeiten. in Ahrensfelde N.-B. am Friedhof wird deshalb nicht in der Lokalweil die Stadtfynode sich durch Anlegung der großen Bentralfried- liste geführt, weil fein Saal vorhanden ist und alle Lokale, die höfe verspekuliert hat, soll die Staatsregierung den städtischen Be- feinen Saal haben, frei find. Differenzen bestehen nicht. Die Lotalfommission. hörden bei der Anlegung eines städtischen Friedhofes Schwierigkeiten machen. Im religiösen und firchlichen Interesse" soll das liegen, Zweiter Wahlkreis. Unterhaltungsabend der 1. und 2. AbTurnhalle der 17., 33. und 84. Gemeindeschule, Weserstr. 12/18; heißt es in der Resolution. In erster Linie muß das öffentliche teilung am Sonnabend, den 12. April, von abends 8 Uhr ab, in Stadtteilung 8½ Turnhalle des Kaiser Friedrich Realgymnasiums, Kaiser- Interesse gewahrt werden. Und das verlangt von der StadtNißles Festsälen, Dennewigstr. 13. Rezitationen, Lieder zur Laute, gemeinde, daß fie tonfessionslose Friedhöfe zu schaffen hat. Friedrichstr. 209/10; Turnerische Aufführungen, Tanz, Bücherverlosung. Garderobe 10 f. Eintrittstarten a 30 Bf.( einschließlich Tang) sind bei den Bezirksführern zu haben.
7 Uhr in der
Turnhalle der Realschule, Boddinſtr. 34/41; Turnhalle der Albrecht Dürer - Oberrealschule, Emferstr. 188/84; Turnhalle der 19. und 20. Gemeindeschule, Stuttgarter
Straße 35/38.
Ganz konnte man auch auf der Synode das Recht der Stadt Berlin , Friedhöfe zu errichten, nicht bestreiten. Deshalb erklärte auch der Generalsuperintendent Lahusen: Was den Friedhof in Buch betrifft, so hat die Stadt Berlin gewiß das Recht, Friedhöfe anzulegen, hard- Rose- Theater stattfindenden Theatervorstellung Die größte Lichtenberg . Zu der am Sonnabend, den 12. April, im Bern da sie nicht bloß für die Armen, sondern auch für die Dissidenten Sünde", von Otto Ernst , sind noch Billetts zum Preise von 75 f. Schöneberg . Hier erfolgt die Auslegung der Listen gleichfalls am Sonnau sorgen hat, es ist bloß die Frage, ob bei Anlegung dieser Fried- einschließlich Garderobe in folgenden Verkaufsstellen zu haben: abend, den 12. April, nachmittags von 1-7 Uhr, Sonn- höfe das Recht der Kirche gewahrt wird. Der Generalsuperintendent Wilhelm Schulz, Kronprinzenstr. 47; Ostar Blume, Alt- Boghagen 56; tag, den 13. April, vormittags von 9-1 Uhr, und Montag, fezte dann ausführlich auseinander, daß, wenn Berlin die städti- trüger, Türrschmidt, Ede Lessingstr.; Erdmann, Wilhelmstr. 86; den 14. April, nachmittags von 1-7 Uhr, im neuen Rathause, schen Kirchhöfe für alle Evangelische, auch für die Mitglieder der Mielke, Möllendorfstr. 14; Rosenblatt, Grünberger Str. 13; Franz Gergs, Wilhelmstr. 54. Freiherr vom Stein- Str. 1, Stadtpartseite, Erdgeschoß, Zimmer 38. Stirchengemeinden bestimmt, die Stadtfynode aus inneren und Am Freitagabend von den bekannten Stellen aus: Wichtige Außerdem können die Urwählerlisten eingesehen werden für den äußeren Gründen das Recht hat, eine Auslösungsgebühr vor An Flugblattverbreitung über den ganzen Ort. 1. Bezirk bei Sterat, Neue Winterfeldtstr. 35; 2. Bez.: Folger, nahme der Beerdigungen zu zahlen. Es sei au hoffen, daß es in Kyffhäuserstr. 26, und Schmidt, Martin- Luther- Str. 78; 3. Bez.: dieser Beziehung zu einer Verständigung komme. Jürgens, Barbarossastr. 5a; 4. Bez.: O. Schulz, Merseburger Straße 7, und Henkel, Meininger Str. 8; 5. Bez.: Pich Straße 7, und Hentel, Meininger Str. 8; 5. Bez.: Piehl, Mühlenstr. 8, und Sobotsinsti, Ebersstr. 35; 6. Bez Wandtke, Bahnstr. 25, und Weinberg, Hauptstr. 4; 7. Bez Hauser, Rönigsweg 42, und Bartnid, Siegfriedstr. 3; 8. Bez. Knobloch, Sedanstr. 53, und Weltner, Gothenstr. 51; 9. Bez.: Andreas, Feurigstr. 16, und Dombroto si, Cherusterstr. 28; 10. Bez.: Neumann, Gбersstr. 36, und Rathmann, Tempelhofer Str. 18a; 11. Bez.: Krause, Rubens, Ede Begasstraße, und Nevi, Sachsendamm.
Wilmersdorf- Halensee.
Hier liegen die Urwählerlisten noch bis Freitag, den 11. April, im Wahlbureau des Magistrats, Gasteiner Straße 11, 2 Treppen, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Außerdem liegt eine Abschrift der Wählerliste bis zum gleichen Tage in folgenden Lokalen aus:
Für Halensee östlich der Eisenbahnbrücke beim Restaurateur Biche, Paulsborner Str. 26; westlich von der Eisenbahnbrüde beim Restaurateur Schwachenwald, Kurfürstendamm 137.
Für den alten Ortsteil( im Süden von der Mecklenburgischen Straße und der Wilhelmsaue, im Norden von der Günzelstraße begrenzt), östlicher Teil der Uhlandstraße und die östlich hiervon gelegenen Straßen beim Restaurateur Schilling, Lauenburger Str. 20, westlicher Teil der Uhlandstraße und die westlich hierbon gelegenen Straßen beim Restaurateur Selte, Brandenburgische Straße 60.
Für den Stadtteil nördlich der Güngelstraße, östlicher Teil der Uhlandstraße und die östlich hiervon gelegenen Straßen beim Restaurateur Gröschte, Kaiser- Allee 209; westlicher Teil der Uhlandstraße und die westlich hiervon gelegenen Straßen beim Restarateur Adam, Pfalzburger Straße 27.
Diesen Ausführungen gegenüber möchten wir bemerken, daß die sollte es hinführen, wenn die Stadt vor Aufnahme von Zeichen auf ihre Stadt nicht als Gerichtsvollzieher für die Kirche da sein kann. Wo Friedhöfe prüfen soll, welcher Konfession der Verstorbene angehört hat und ob Auslösungsgebühren gezahlt find. Selbst wenn die Stadtgemeinde auf dieses kirchliche Anfinnen eingehen wollte, wäre fie gar nicht in der Lage, diese Verpflichtungen zu erfüllen. Wir haben in Berlin zahlreiche religiöse Selten und Religionsgemeinschaften, von denen nicht flar ist, zu welcher firchlichen Gemeinschaft fie gehören. Selbst unter den Evangelischen finden wir verschiedene Berzweigungen, wie die evangelisch- reformierte u. a. Die Stadt würde in arge Berlegenheit tommen, wenn fie da eine Nachprüfung der Religionszugehörigkeit vornehmen wollte. Selbst die evangelische Stadtfynode fönnte eine solche Prüfung taum ausführen. Aus diesen Gründen und weil es gar nicht Sache der Stadt sein kann, die Geschäfte der Kirche zu beforgen, muß das firchliche Anfinnen, die Stadt solle der Kirche die Auslösungsgebühren zahlen, einstweilen als eine ganz ungehörige Zumutung zurückgewiesen werden.
Das Vorgehen der firchlichen Organe in Sachen der Errichtung eines städtischen Friedhofes ist aber kaum wie ein zweites geeignet, weite Kreise über das Wesen der Kirche aufzuklären und sie zu veranlaffen, einer Institution den Rücken zu fehren, die sich nicht scheut, selbst noch nach dem Tode ihrer Kirchenangehörigen einen Kampf um die Leichen zu führen lediglich aus rein materiellen Rücksichten.
Für den Südbezirk, östlicher Teil der Weimarischen Straße und die östlich hiervon gelegenen Straßen beim Restaurateur Das Sekretariat des Verbandes sowie das Sekretariat Stramm, Durlacher Straße 7; westlicher Teil der Weimarischen des Bezirksbildungsausschusses, das Jugendsekretariat und Straße und die westlich hiervon gelegenen Straßen beim Restaurateur die Geschäftsstelle der Kinderschutzkommision befinden sich vom Pottschieß, Barezer Straße 2. Freitag, den 11, April, ab
Reklamationen sind von den in Betracht kommenden Wählern persönlich in der Zeit vom 9. bis zum 11. April im amtlichen Wahlbureau, Gasteiner Str. 11, 2 Treppen, an zubringen.
Die Urwählerlisten für die 88 Urwahlbezirke liegen Sonnabend, den 12. April, und Montag, den 14. April, in der Zeit von 8 Uhr früh bis 7 Uhr abends, und Sonntag, den 18. April, bon 10 bis 3 1hr mittags im Rathause, Möllendorffstraße, und im Stadthause, Türrschmidtstraße, zur Einsicht aus. Auch können. Abschriften der Listen vom Sonnabend ab in jedem Urwahlbezirk in den durch Plakate fenntlich gemachten Stellen eingesehen werden.
Von den Wählern wird erwartetet, daß jeder der Pflicht, Einficht in die Liste zu nehmen, nachkommt. Bisher hat sich stets herausgestellt, daß die Aufstellung der Listen nicht immer mit der nötigen Sorgfalt vor sich gegangen ist. Wer daher fich das Wahlrecht sichern will, überzeuge sich, ob er auch in der Wählerliste vermerkt ist. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste gebe man sofort im amtlichen Wahlbureau zu Protokoll.
Um Leichen.
Die
Berlin SW. 68, Lindenstraße 2, L Fernsprecher: Amt Moritplatz Nr. 14 629.
Alle Briefe und Mitteilungen für den Verband der Wahlbereine sind zu richten an
Theodor Fischer , Berlin SW. 68, Lindenstraße 2, I. Alle Wert- und Geldsendungen an
Friedenau . Das X. Stiftungsfest des Wahlvereins findet am Sonnabend, den 12., abends von 81%, Uhr an im großen Saale des Kaiser- Wilhelm- Gartens, Rheinstr. 65, statt. Mitwirkende find u. a. Die Festrede hält Genoffe Baul Richter. Eintritt 30 Pf. Frl. Elia Colmann, Lieder zur Laute, Herr Albert Bürger , Rezitation.
Ober- Schöneweide. Freitag, den 11. April, morgens 9 Uhr: Bahlmorgen bei Prochowski( Neue Post).
Schenkendorf bei Königswusterhausen . Am Sonnabend, den 12. April, abends 8 Uhr, bei Otto Paetsch: Fortsetzung der General. bersammlung. Tagesordnung: 1. Bericht von der Kreisgeneralbersammlung; 2. Reorganisation und Wahl eines Haustaffterers; . Landtagswahl und Wahl der Kandidaten; 4. Wahl zur Verbands generalversammlung von Groß- Berlin; 5. Bericht der Gemeindevertreter; 6. Vereinsangelegenheiten; 7. Verschiedenes.
Röntgental. Heute abend 8 Uhr: Bahlabend bei Marg. Buch. Freitag, den 11. April, abends 81 Uhr: Zahlabend bei Starte. abend bei Bandermann. Zepernid. Sonnabend, den 12. April, abends 81%, Uhr: Bahl
Waidmannsluft, Hermsdorf und Glienice. Sonnabend, ben 12. April, abends 8 Uhr, findet im Schweizerhaus" in Waidmannsluft ein Vortrag statt über: Die Wahltechnik bei den preußischen Landtagswahlen. Referent: Genosse Lehmann. Ins besondere sind die Funktionäre verpflichtet zu erscheinen.
Schildow( Bezirk Nieder- Schönhausen). Sonntag, den 18. April, nachmittags 3 Uhr: Deffentliche Versammlung unter freiem Himmel auf dem Grundstück des Genossen Brigtow, Hauptstr. 25. Tagesordnung: 1." Die bevorstehenden Landtagswahlen." Referent: Genosse Otto Braun . 2. Distusfion. Die Einwohner der Drtschaften Blankenfelde, Schönfließ, Mühlenbed und Summt sind zu dieser Versammlung eingeladen. Die Mühlenbecker Genossen treffen sich um 2 Uhr bei A. Bärsch.
Reinickendorf . Freitag abend 7 Uhr: Flugblattverbrei tung von den bekannten Stellen aus.
Bernau . Der Bahlabend fällt am Donnerstag aus. Staaten. Sonnabend, den 12. April, abends 8 Uhr, in Gnädigs Gasthof: Generalversammlung des Wahlvereins. Tagesordnung: 1. Abrechnung vom ersten Duartal; 2. Bericht des Borstandes und Neuwahl desselben; 3. Parteiangelegenheiten.
Emil Boeske, Berlin SW. 68, Lindenstraße 2, I. Briefe und Mitteilungen für den Bezirksbildungsaus- fach schuß sind zu adressieren an
Nichard Seidel, Berlin SW. 68, Lindenstraße 2, I. Die Adresse des Jugendsekretariats ist: Richard Weimann, Berlin SW, 68, Lindenstr. 2, Seitenfl. I. Alle für die Kinderschutzkommission bestimmten Sendungen richte man an
Emil Boeske, Berlin SW. 68, Lindenstraße 2, I. Am Donnerstag, den 10. April, ist das Bureau des Verbandes der Wahlvereine geschlossen.
Auf Beschluß des Zentralvorstandes findet am Sonntag, den 13. April, vormittags 9 Uhr, eine
in
Außerordentliche Verbands.Generalversammlung den„ Germania- Brachtsälen", Chauffe estr. 110, statt.
Tagesordnung:
1. Stellungnahme zu dem Beschluß der Verbands. Generalversammlung vom 20. August 1911 betreffend die Aufstellung der Kandidaten zur Landtagswahl. 2. Der Kampf der Berliner Polizei gegen die proletarische Jugendbewegung. Referent: Genosse Dr. Kurt Rosenfeld.
Der sechste Reichstagswahlfreis unterbreitet der Ver
Auf der zurzeit tagenden Berliner Stadtsynode führte der zur Beratung stehende Kirchenhaushalt auch zu einer Erörterung über die firchlichen Friedhöfe und ihre finanzielle Sicherstellung. Kirchengemeinden ziehen aus den firchlichen Friedhöfen erhebliche Einnahmen und sie sind mit einem wahren Feuereifer darauf be dacht, daß ihnen feine Leiche entgeht. Die Stirchengemeinden stehen auf dem Standpunkt, daß alle verstorbenen Personen, die bei Lebzeiten der Kirche angehört baben, unter alfest Umständen auf den firchlichen Friedhöfen beerdigt werden müssen. Die Gründe find rein materieller Natur. Die Sucht nach Erhebung von Gebühren ist hier der allein treibende Faftor. Lassen Angehörige ihre Verstorbenen einem städtischen Friedhofe Beerdigen, so verlangen bands- Generalversammlung folgende Resolution: die Kirchengemeinden sogenannte Auslösungsgebühren; also eine Gebühr für Nichtbenutzung des firchlichen Friedhofes. Diese Tatsache ist so recht kennzeichnend für den wahren Charakter der Kirche, daß nicht oft genug darauf hingewiesen werden tann. Sie ist aber auch der Grund, warum die Kirche mit scheelen Augen auf die Errichtung städtischer Friedhöfe blidt. Der reine Konkurrenzneid ist die innere freise beteiligt, und kann unter diefen eine Einigung über die Stan Sind an einem Landtagswahlbezirk mehrere ReichstagswahlTriebfeber, daß die Kirche der Stadt auch im Augenblicke Schwierig bidatur nicht erzielt werden, so hat die Verbands- Generalversamm feiten bereitet. Das geht aus einer Resolution hervor, die auf der lung als letzte Instanz zu beschließen. Behnt diese die strittige Tagung der Stadtfynode von dem pofitiven Pfarrer Roch gestellt Standidatur ab, so hat der Landtagswahlbezirk einen andern Manunb bon der Mehrheit angenommen wurde. Die Resolution lautet: dibaten vorzuschlagen.
auf
Die ant 13. April 1913 tagende Generalversammlung GroßBerlins erklärt:
Bei Aufstellung der Kandidaten für den preußischen Landtag bleibt das Vorschlagsrecht den Landtagswahlbezirken. Die Entscheidung hat jedoch der Reichstagswahlkreis.
Die Folgen der Luftbarkeitssteuer.
Recht unangenehm machen sich die Folgen der Luftbarkeitssteuer bemerkbar. Die Unternehmungen, welche die städtische Steuer einauf den Billettpreis aufschlagen und sie somit auf das Publikum abwälzen, müssen erleben, daß der Besuch ihrer Etablissements start nachläßt. Das zeigt sich in auffälliger Weise am Wintergarten. Das Metropoltheater, das besonders fest angefaßt werden sollte, erklärt in einem Schreiben folgendes:
" Wie Ihnen bekannt sein dürfte, wurde auch das Metropol theater zu der von der Kommune Berlin geschaffenen Luftbarfeitssteuer herangezogen. Wir haben es zunächst eine Woche ber sucht, diese Steuer selbst zu bezahlen, um das Publikum vor dieser Kontribution zu bewahren. Infolgedessen hatten wir in der vergangenen Woche, die durch das eingetretene Frühjahrswetter nicht zu ben besten gehörte, an Billettsteuer 4253 M. abzuführen, das ist pro Vorstellung 607,50 m. bei einem relativ schwachen Geschäftsgang. Wir haben berechnet, daß die Luftbarkeitssteuer sich durchschnittlich pro Jahr auf etwa 270 000 bis 280 000 Mart für das Metropoltheater belaufen dürfte, und sind somit selbstverständlich nicht in der Lage, diefe Steuer zu tragen. Es ist auch vollständig unrichtig, wenn die Herren Stadträte annehmen, daß das Publikum diese Steuer auf sich abwälzen ließe. Der Besuch des Wintergartene und der übrigen von der Luftbarkeitssteuer betroffenen Gtablissements liefert schon jetzt den Beweis, daß jedes Unternehmen, das die Luftbarkeitssteuer auf das Bublifum abwälzen will, erleiden schwere petuniäre Verlufte 1. Allert dieser Umständen Rechnung trend, haben wir Den einzigen in Betracht kommenden Ausweg beschritten, unser Publikum vor der Lustbarkeitssteuer zu bewahren und gleichzeitig felbst von dieser Steuer befreit zu werden. Wir haben bemnach die Verfügung getroffen, daß von heute, den 8. April, ab, im Zuschauerraum bes Metropoltheaters nicht mehr geraucht und auch teine Speisen und Getränke mehr ferbiert werden dürfen. Jm Foyer des Theaters werden aber natürlich nach wie vor in der Zwischenatten Speisen und Getränke verabfolgt, ebenso wie auch hier in den Pausen geraucht werden darf. Wir glauben, durch diese Maßregel das Publikum vor einer schweren und lästigen Besteuerung zu schüzen und geben uns der angenehmeen Hoffnung hin, daß dies den Beifall des Publikums finden wird."
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Durch diese Maßnahme dürfte das Metropoltheater vorläufig der Zahlung der Steuer entgehen, aber nur deshalb, weil dort zurzeit eine Operette aufgeführt wird. bie nicht gut unter der Rubrik: Varieté oder Revue geführt werden kann.