nicht zu.
urteilt.
Presprozesse.
wieder imftande ist, sich an ausgiebigen Bewegungen seiner Wirbel-| vom Reingeivinn unabhängig sein sollte, sie ist vom Fakturabetrag Bolizeiliche Willtürherrschaft in der münsterländischen Stadt säule und an den Verzicht auf das Stüktorsett zu gewöhnen, und zu berechnen und deshalb mit 8152 M. anzusetzen. Buer war Gegenstand einer Verhandlung, die am Mittwoch daß er jetzt schon zu leichterer Arbeit, soweit sie zunächst im Siben vor dem Schöffengericht Bochum gegen den verantwortlichen Rebat- erledigt werden kann, fähig ist und bald, je mehr er veranlaßt Berantwortlichkeit für Arbeiterschuhvorschriften. teur des Bochumer Boltsblatt", Genossen Pieren wird, seiner Wirbelsäule wieder zu vertrauen, auch Arbeit aller Wegen Uebertretung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gefämper, stattfand. Es wurde erwiesen, daß zwei österreichische Art wird tun können... Berücksichtigt man die Schwere der werbeordnung war Herr Pelzinger, der Besizer einer Gänsemästerei Bergleute grundlos verhaftet, auf der Straße und in der Wache anfänglichen Erkrankung, die Langsamfeit, mit welcher gerade nach in Weißensee, angeklagt worden, weil in seinem Betriebe Frauen schwer mißhandelt worden sind. In einem anderen Falle waren zwei Schuyleute nachts in die Wohnung eines Bergmannes ein berartigen Erkrankungen der Ausgleich einzutreten pflegt und die an verschiedenen' Tagen während der Nacht mit dem Rupfen gegedrungen und hatten den Mann geschlagen und gewürgt. Die lange Dauer der Arbeitsentwöhnung, so wird man besonders zu schlachteter, für den Handel bestimmter Gänse beschäftigt worden Beweisführung über weitere schwere Angriffe ließ das Gericht Anfang mit der Herabsetzung der Rente besonders vorsichtig vor- feien. Der Angeklagte bestritt, daß er mit dem Rupfen der Gänje, Es hielt den Wahrheitsbeweis für erbracht, erkannte gehen müssen. Ich möchte deshalb vorschlagen, zunächst nicht weiter foeit jene Frauen in Frage kamen, überhaupt etwas zu tun habe. Es wurde festgestellt, daß Angeklagter das Rupfen der zum Verkauf aber trotzdem auf 50 M. Strafe. als etwa auf 75 Broz mit der Rente herabzugehen und den Patienten fertig zu machenden Gänse, von einer fleinen Ausnahme abgesehen, Wegen Beleidigung der Schußtruppe wurde Genosse Fischer in einem Jahre wiederum untersuchen zu lassen. Es wird dann dem Arbeiter Vetter zum Preise von 15 Pfennig pes Stüd überals verantwortlicher Redakteur der Straßburger Freien die inzwischen eingetretene Gewöhnung an die Arbeit auch bei tragen hatte. Vetter beschäftigte aber in den Räumen des Betriebes Presse" von der dortigen Straffammer zu 100 M. Strafe ver- sonst gleichbleibendem Befund berechtigen, voraussichtlich eine wei- des Angeklagten mit dem Rupfen der Gänse etwa 10 Frauen, denen tere Einschränkung der Rente vorzunehmen.. er 10 Pfennig pro Stück gab, so daß auf ihn ein Gewinn von 5 Pf. Auf Grund dieses Gutachtens beantragte die Berufsgenossen- pro Gans entfiel. Der Arbeiter Better hatte auch einen eigenen Im preußischen Landtag wurde kürzlich bei der Beratung schaft Herabfehung der Vollrente auf 75 Pros. Die Vollrente be- selbständigen Gänserupfbetrieb bei der Behörde angemeldet. Auch des Etats des Polizeiministers u. a. auch das Verhalten des Land- trägt pro Monat 54 M., bei 75 Broz. der Vollrente 40,50 M. Das meldete er die Frauen zur Krankenversicherung auf seinen Namen an und zahlte die Beiträge. rats b. Trotha in Wittenberg von unseren Genossen Schiedsgericht feste die Rente auf 85 Broz., gleich 45 M. im Monat, Das Landgericht III verurteilte jedoch als Berufungsinstanz einer scharfen Kritik unterzogen. Aus Anlaß des vorjährigen Ge- herab. Das Gericht nahm auf Grund des Gutachtens des Prof. den Angeklagten Belzinger, den Inhaber der Gänsemästerei, wegen mertschaftsfestes planten die Gewerkschaftler des Städtchens Ke m- Dr. W. an, daß der 69 Jahre alte Verletzte bei der langen Zeit, Uebertretung der Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung. Beberg einen Umzug, der aber vereitelt wurde, weil der Bürger- welche der Unfall zurückliegt, durch Gewöhnung ein gewisses Maß gründend wurde ausgeführt, daß Vetter nicht als selbständiger. meister und auf erfolgte Beschwerde der genannte Landrat die Ge- bon Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hat; aber eine Kürzung bis auf Gewerbetreibender, sondern nur als Akkordeur anzusehen sei. Better nehmigung bersagten. In dem ablehnenden Bescheide wurde der den Satz von 75 Proz. sei zu weitgehend, denn für den Verletzten sei nach wie vor vom Angeklagten Pelzinger abhängig gewesen und geplante Gewerkschaftsumzug furzweg als eine sozialdemokratische tonne nur eine leichte Handarbeit im Sigen in Btracht kommen. habe seinen Anordnungen unterlegen. Angeklagter habe bestimmt, Demonstration bezeichnet und dann weiter ausgeführt: wieviel Gänse zu rupfen seinen, auch habe er Vetter angewiesen, denn Demonstrationen, wie die in Rede stehende, be- Gegen diese Entscheidung wurde Rekurs beim Reichsverfiche daß und welche Weihnachtsgratifitationen er den Frauen zahlen zwecken stets die Förderung der verbrecheri- rungsamt eingelegt und geltend gemacht, daß es doch eine Verken solle. Auch komme hinzu, daß die Arbeit des Gänserupfens nach ichen, auf den gewaltsamen Umst urz der bestehenden nung der Tatsachen ist, bei einem bald 70jährigen Manne Gewöh- wie vor in den Räumen des Angeklagten erfolgte. Unerheblich wäre Staats- und Gesellschaftsordnung, auf die Beseitigung des nung an Unfallfolgen anzunehmen. F. sei bei der Schwere der bei dieser Sachlage, daß Better einen eigenen Betrieb als Gewerbe Königtums und die Wehrlosmachung des VaterUnfallfolgen und seines hohen Alters wegen nicht imstande, seine angemeldet und die Krankenversicherung besorgt habe, das könne ihn I andes gerichteten Bestrebungen der Sozialdemo= tratie. Es muß deshalb auch mit der Möglichkeit gerechnet etwa verbliebene Arbeitsfähigkeit im Grade von 15 Proz. praktisch nicht zum selbständigen Gewerbeunternehmer machen. Somit hafte der Angeklagte Pelzinger als der eigentliche Betriebsunternehmer werden, daß sie infolge der berechtigten, tiefen Erbitterung, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verwerten. strafrechtlich für die Nachtarbeit der Frauen. Das Rupfen der sie bei dem ehrenhaften, fönigstreu und patrioDer Rekurs hatte Erfolg. Das Reichsversicherungsamt entschied Gänse falle auch nicht in den kaufmännischen Betrieb, sondern in tisch gesinnten, durch sie dreist herausgeforderten vor kurzem, daß dem F. die Vollrente weiter zu zahlen sei. Das einen gewerblichen Betrieb, in dem in der Regel mehr als und verhöhnten Teil der Bevölkerung hervorrufen müssen, zu Reichsversicherungsamt hat bei dem hohen Lebensalter des Ver- 10 Personen beschäftigt wurden. Denn die Tätigkeit des GänseStreitigkeiten zwischen dieser und den sozialdemokrati- letzten und nach dem persönlichen Eindruck, den er in dem Ver- rupfens diene dazu, der Ware erst die Gestalt zu geben, die sie schen Glementen führen, welche den öffentlichen Frieden handlungstermin auf dieses gemacht hat, nicht die Ueberzeugung für den Handel verkehrsfähig mache. in der von der Polizeiverwaltung befürchteten Weise stören." Der Redakteur, Genosse Kasparet, der im Halleschen Bolksblatt" den utas fritisiert hatte, wurde, wie wir seinerzeit mitteilten, von der Halleschen Straffammer unter Verfagung des Schutzes des§ 193 zu 300 m. Geldstrafe verurteilt.
gewonnen, daß in seinem Zustande eine wesentliche Besserung eingetreten ist. Mag auch im Laufe der Jahre eine geringe Ausbeilung der Unfallfolgen stattgefunden haben, so tann doch der jebt 70jährige Verletzte sich an diese nicht derartig gewöhnt haben, daß dadurch eine wesentliche Besserung bedingt wird."
tatsächlich nicht in Betracht. Aber, wenn eben eine Besserung in den Unfallfolgen nicht fonstatiert werden kann, muß bei einigen Aerzten der Begriff„ Gewöhnung" herhalten, um die Rente zu brüden.
Das Kammergericht verwarf am Donnerstag die vom Angeflagten gegen das Urteil eingelegte Revision.
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das
,, Ehrenämter" in der Berufsgenossenschaft. Dieser Tage hatte sich das Wittenberger Gericht gleichfalls Am 5. Mai v. J. hatten wir auf die eigenartigen Liquidationsmit der Angelegenheit zu beschäftigen. Angeklagt war der früher F. erhält also die Vollrente weiter. Der Fall illustriert, was methoden hingewiesen, deren sich der Maurer- und Zimmermeister in Neukölln, jetzt in Halle wohnhafte Barteisekretär Genosse es mit der Rebensart:" Für den Arbeiter sei bis an sein Lebens- berr Stadtrat Busscher in Eberswalde in seiner Eigenschaft als Hildebrandt, der in einer zur Abwehr des LandratsVorstandsmitglied der Nordöstlichen Baugewerks- BerufsgenossenWelche Verkennung des wirklichen schaft bediente. Wir haben damals festgestellt, daß Herr Busscher entscheides einberufenen Protestversammlung diesen Heren in die ende gesorgt", auf sich hat. Schranken wies. Herr v. Trotha fühlte sich schon durch das auf Lebens gibt sich in dem Gutachten des Prof. Dr. W. kund! Jedem ce fertig gebracht hat, bis zu 45 M. Tagesdiäten zu liquidieren und den Einladungszetteln enthaltene Thema:„ Darf der Landrat die Arbeiter ist bekannt, daß schon der gesunde Arbeiter, besonders daß er durch diese Fertigkeit seine Ehrenamter zu recht einträglichen Mehrheit der Bevölkerung von Kemberg in der Zeit der Teuerung in Beiten des wirtschaftlichen Niederganges, schwer Arbeit findet; als Verbrecher beschimpfen?" in seiner Ehre gekränkt und stellte wieviel weniger ein Arbeiter in dem hohen Lebensalter des F., Nun entsandte der Landrat extra einen stenographiekundigen Gen-. noch theoretisch als fähig anzusehen wäre, geringe Arbeiten zu Strafantrag. Der Staatsanwalt verhielt sich jedoch ablehnend. der noch dazu schwer an Unfallfolgen zu leiden hat. Selbst wenn darmen nach der Versammlung, damit er feststelle, ob der Redner leisten praktisch kommt er für den allgemeinen Arbeitsmarkt beleidigende Aeußerungen mache. Nach dem Gendarmenberichte soll nun Genosse Hildebrandt, der Reichstagskandidat des Kreises ist, dem Landrat den Vorwurf der Feigheit gemacht haben. Ferner soll er noch die Bildung des Landrats angezweifelt und ihm den Vorwurf gröblichster Pflichtverleßung gemacht haben. Der Angeklagte bestritt, sich in dieser Weise ausgedrückt zu haben. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Rosenfeld Berlin, nahm sich den landrätlichen Bescheid gehörig vor und stellte fest, daß selbst ein preußisches Gericht, nämlich die Torgauer Straffammer, gang entschieden von dem Bescheide des Landrats abgerückt sei. Obwohl das Torgauer Gericht festgestellt hat, daß der Landrat die Anhänger der Sozialdemokratie schwer beleidigt hat, wurde gegen ihn die Alageerhebung abgelehnt, dafür aber der Genosse Hildebrandt wegen Landratsbeleidigung zu 200 M. Geldstrafe verurteilt. Doch billigte das Gericht in diesem Falle dem Angeklagten den Schutz des§ 193 zu, weil zugegeben werden müsse, daß er sich in ge= reizter Stimmung befunden habe und auch ein gewisses Recht hatte, sich gegen die nach seiner Meinung schweren Beleidigungen zu wehren.
Jugendbewegung.
Provisionsanspruch des Handlungsagenten für ein nachträglich geändertes Geschäft.
Kann eine Maklerprovision auch dann verlangt werden, wenn das Geschäft zwar zustande kommt, die Auftraggeberin aber später zurücktritt und eine Entschädigung bezahlt? Das Reichsgericht hat am Mittwoch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm betätigt, das der Maklerfirma die Provision von 1 Proz. nicht nur von der gezahlten Entschädigungssumme auspricht, sondern vom Fakturawert des Geschäfts. Im einzelnen handelt es sich um folgendes:
Posten gestaltete. Ein Artifel der Baugewerkszeitung" und seine Berichtigung" waren Abschwächungsversuche unserer Darlegung, bort zwar betont, daß sein Verhalten nicht strafbar sei bestätigten sie aber lediglich. Auch die Genossenschaftsversammlung in Kottbus vermochte Herrn Busscher nicht zu helfen. Es wurde Gegenteil war von uns nicht behauptet worden aber der inzwischen verstorbene Vorsitzende der Berufsgenossenschaft, der Landtagsabgeordnete Felisch, mußte doch zugeben, daß die Liquidationen über doppelte Diäten nicht dem guten Geschmack entsprächen. Herr Stadtrat Busscher zahlte versehentlich doppelt liquidierte Fahr gelber zurüd, die übrigen, durch die Doppelliquidation auf jährlich 6000-8000 M. gesteigerten Diäten behielt er aber ungeschmälert. Man hätte annehmen sollen, daß die Berufsgenossenschaftsmitglieder an dem teuren Stadtrat nicht hängen würden. Das ist, wie aus der Nummer 27 der Baugewertszeitung" vom 2. April d. J. Hervorgeht, aber doch der Fall. Es werden darin die Vorschläge des Wahlborstandes zur Wahl der Vertreter zur Genossenschaftsversammlung und auch die Vorschläge zur Neubildung des Vorstandes der Sektion II veröffentlicht und unter den vorgeschlagenen Ge hat also den Anschein, als wolle die Sektion II Herrn Busscher Bersonen steht beide Male Herr Stadtrat Busscher an erster Stelle. auch fernerhin Gelegenheit geben, seine ehrenamtliche Tätigkeit in der bisherigen Weise auszuüben. Das charakterisiert die Herren, die trotz der Ausführungen von Felisch den Stadtrat von neuem in Vorschlag bringen, ungemein. Sie heißen damit die dem„ guten Geschmad" nicht entsprechende Umgestaltung von Ehrenposten in fette Pfründen ganz ausdrücklich gut. Es charakterisiert aber auch von neuem das in den Berufsgenossenschaften herrschende System.
Die Aktiengesellschaft für Bergbau- und Hüttenbetrieb Phönig, Abteilung Hörder Verein in Hörde, stand seit Jahren mit der Firma Sch. u. B. in Berlin in der Weise in Verbindung, daß die Berliner Firma für den Phönig Aufträge vermittelte. Als im Der Politifparagraph gegen die Arbeiterjugend. Jahre 1899 die Schiffswerft„ Bulkan " von der Hamburg - AmerikaVom Schöffengericht Teuchern war der Bergmann Walter Linie einen großen Dampfer zum Staten übernommen hatte, wen Marktpreise von Berlin am 10. April 1913, nach Ermittelungen Richter wegen angeblicher Uebertretung des„ liberalen" Vereins- dete sie sich an die Berliner Maklerfirma, die ihr jemanden begefeges zu 20 M. Geldstrafe verurteilt worden, weil er als Vorstand sorgen sollte, dem sie den Auftrag weitergeben fonnte. Die Ber - bes fönigl. Polizeipräsidiums. 100 Stilogramm Weizen, gute Sorte 20,24 bis 20,40, mittel 19,92-20,08, geringe 19,60-19,76. Roggen, gute Sorte des angeblich politische Biele verfolgenden Jugendvereins zu Trebniz liner Firma gab das Geschäft an den Phönig. Nachdem bereits 16,22-16,25, mittel 16,16-16,19, geringe 16,10-16,13( ab Bahn). Futterfeine Sagungen an die Polizei eingereicht und Mitglieder unter alle Vorbereitungen getroffen waren, teilte der Vulkan mit, daß gerfte, gute Sorte 16,20-16,80, mittel 15,60-16,10, geringe 15,00-15,50. 18 Jahren in dem Verein geduldet haben soll. Da dem Ver- die, Hamburg- Amerika- Linie den Auftrag wieder zurückgezogen afer, gute Sorte 17,50-19,70, mittel 16,40-17,40( fret Wagen und ab urteilten von der Eristenz eines Vereins, wie sich ihn der Amts- habe. Der Phönig erwähnte, daß die beteiligten Firmen die Auf- Sorte 15,30-15,60. Richtstroh Bahn). Mais( mired), gute Sorte 14,70-15,00. Mais( runder), gute Heu vorsteher gedacht hat, nicht das geringste bekannt war, legte er Martthallenpreise. 100 Stilogr. Erbsen, gelbe, zum Kochen gegen das Urteil Berufung ein. Nach zweimaliger, umfangreicherträge bereits in ihr Walzprogramm aufgenommen hätten und Spelfebohnen, weiße 35,00-60,00. Linsen 35,00-60,00. Berhandlung. mußte die Naumburger Berufungskammer auf begehrte deshalb eine Entschädigung. Man einigte sich auf eine Freisprechung erkennen, aber nicht, weil sie sich von der Halt- Entschädigung von 86 000. Der Phönig behauptet, daß er selbst foftgleit der Antlage überzeugte, sondern weil die angeblichen nur 18 129 M. erhalten habe und wollte deshalb nur von diesem Straftaten des Angeklagten inzwischen verjährt waren. Das Ge- Betrage die Provision bezahlen. Die Berliner Firma begehrte richt würde, so hieß es in der Begründung, ohne diesen Umstand zu als Handlungsagentin die Provision von 1 Proz. für das ganze dent gleichen Ergebnis wie das Schöffengericht gefommen sein, Geschäft bon 800 000 bis 900 000. denn bon den als Beugen vernommenen Jugendlichen sei, obwohl sie dem Worte Verein" so viel als möglich auswichen, immer von eintretenden und austretenden Mitgliedern gesprochen
worden.
Soziales.
80,00-50,00.
Startoffeln( seleinhol.) 5,00-8,00. 1 kilogramm Rindfleisch, von der Keule 1,60-2,40. Rindfleisch, Bauchfleisch 1,30-1,80. Schweinefleisch 1,60-2,00. stalbfleisch 1,40-2,40. Sammelfletic 1,50-2,40. Butter 2,40-3,00. 60 Stüd Gier 3,00-5,00. 1 Stilogramm Starpien 1,20-2,40. Male 1,60-3,20. Bander Bleie 0,80-1,60. 60 Stud Strebje 2,40-45,00. 1,40-3,60. Hechte 1,40-2,60. Barfche 1,00-2,40. Schleie 1,60-3,20,
Stationen
Witterungsübersicht vom 11. April 1913.
Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte ihn zur Zahlung von 8152 M. In den Entscheidungsgründen führt das Oberlandesgericht unter anderem aus: Die Pflicht zur Zahlung der Provision an sich ergibt sich aus den§§ 84 und 88 des Handelsgesetzbuches. Jm§ 88 Abfab 1 ist zwar bestimmt, daß die Provision für jedes zur Ausführung" gelangte Geschäft zu zahlen ist. Im vorliegenden Falle ist jedoch anzunehmen, daß das Geschäft im Sinne Gewöhnung" an Unfallfolgen bei einem 70jährigen Verlegten. dieser Gesetzesstelle ausgeführt ist. Nicht ausgeführt ist es nur, Swinemde. 748 WNW Hamburg 7559 Der am 13. August 1842 geborene Stallmann F. erlitt am wenn es vollständig aufgehoben worden ist. Anders aber ist es, 5. Oftober 1898 einen Betriebsunfall, bestehend in einer Verlegung wenn nur eine Aenderung eintritt und durch den Auftrag ein Gedes 12. Bruſtwirbels, des Rüdenmarts und Quetschung der linken winn erzielt wird. Im vorliegenden Falle ist der einmal abge Seite. Für die Folgen des Unfalles erhielt F. von der Fuhrwerks- schlossene Vertrag geändert und gleichzeitig eine Entschädigung von Berufsgenossenschaft die Vollrente. Im August 1911 ließ die Be- 86 000 m. gezahlt worden. Es ist nicht abzusehen, weshalb der rufsgenossenschaft den F. von Herrn Prof. Dr. W. begutachten. Klägerin die Provision für dieses lukrative Geschäft vorenthalten Derselbe erklärte:„ Es tann demnach kein Zweifel sein, daß F. werden sollte. Hier kommt außerdem in Betracht, daß die Provision
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Stationen
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bebedt
2 bedeckt
Wetterprognose für Sonnabend, den 12. April 1913. Biemlich fühl, vielfach heiter, aber noch unbeständig mit geringen Niederschlägen und etwas schwächeren nordwestlichen Winden. Berliner Wette
ureau.
Lassen Sie sich nicht beirren:
Kreuz stern
MAGGI Suppen sind die besten!