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antrag, um aus dem Schiffbruch zu retten, was zu Das Urteil geht fehl. Der Anspruch ftüßt sich auf die Begehandelt habe, weil er geglaubt habe, der borbeigehende Kläger retten ist. Lehnen Sie( nach rechts) die Vorlage ab, so tragen hauptung, der Arbeitgeber habe eine ihm aus dem Arbeitsverhält- wolle sich in die Streitereien einmischen und ihn angreifen. Den Sie alle Verantwortung für die jedem Kulturstaat hohnsprechenden nis obliegende Pflicht verlegt. Deshalb ist das Kaufmannsgericht Kläger treffe auch ein Mitverschulden, weil er den Weg so gewählt Zustände auf den Berliner Stadtbahnen und für alle daraus ent- zuständig. habe, daß der Schuhmann den Verdacht der gewollten Mithilfe be stehenden Unglücksfälle. Vielleicht muß das Volk erst durch furcht­fommen mußte. bare Prüfungen gehen, ehe dieses reaktionäre Haus beseitigt wird! ( Lebhaftes Bravo! bei den Sozialdemokraten. Lachen rechts.) Montag 11 Uhr: Weiterberatung, fleine Vorlagen. Schluß 5 Uhr.

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Raubanfall auf einen Geldbriefträger.

Denn

Haftung des Theaterdirektors. Das Landgericht M.- Gladbach und das Oberlandesgericht Die Opernsängerin Fräulein Fladnizer ist seit 1908 Mitglied Düsseldorf haben die Ansprüche als berechtigt anerkannt und dem des Stadttheaters zu Leipzig . Am 24. Juni 1910 wirkte fie in Kläger auch ein Schmerzensgeld zugesprochen. Obgleich die Klage einer Vorstellung der Oper Die lustigen Weiber von Windsor " auf den im rheinischen Gebiet geltenden code civil gestützt ist, mit; im letzten Att kam sie als Titania in einem Wagen auf die der einen Anspruch auf Schmerzensgeld nicht fennt. Das Ober­Bühne gefahren. Beim Sprung aus dem Wagen blieb sie mit landesgericht führt zur Begründung aus, daß der F. die Verlegung ihrem langen weiten Gewand an einer hölzernen Verzierung des des Klägers in schuldhafter Weise herbeigeführt hat. Tatsächlich Der Raubanfall auf einen Geldbriefträger, der am 4. Dezember Wagens hängen, kam dadurch zu Fall und erlitt eine erhebliche ist festgestellt, daß zwischen dem Schuhmann und den Arbeitern ein vorigen Jahres im Stadtteil Moabit großes Aufsehen erregte, stand Verlegung am rechten Knie. Sie erhob gegen den damaligen solcher Raum frei war, daß eine Person bequem vorübergehen Der Kläger hat auch nach der weiteren Feststellung die gestern vor dem Schwurgericht des Landgerichts Berlin I unter Theaterdirektor Voffner eine Klage auf Schadenersat, mit der sie fonnte. Vorsitz des Landgerichtsdirektors Hofmeister zur Verhandlung an. Bahlung von 8000 M. und Feststellung begehrt, daß der Beklagte Richtung gehabt, daß er zwischen F. und den anderen hindurch­Die auf versuchten Raub lautende Anklage richtete sich gegen den ihr allen weiteren aus dem Unfall noch entstehenden Schaden zu gegangen wäre. Daß der Kläger Anstalten gemacht hätte, als Diener Johannes Freiholz und den Arbeiter Robert Wolff. Gegen ersehen habe. Der Beklagte wendete ein: es treffe weder ihn, noch wenn er sich in den Streit einmischen, oder den Schuhmann an­den Hauptschuldigen, den Kellner Franz Rost fonnte nicht verhan- seinen Regiffeur Marion, der die fragliche Aufführung geleitet greifen wolle, ist nicht dargetan. F. hatte deshalb keinen Anlaß, delt werden, da er inzwischen in Geisteskrankheit verfallen ist. Der hat, ein Verschulden an dem Unfall; die Klägerin habe dieselbe ben Kläger plötzlich gegen die Brust zu stoßen. Diese Handlung Angeklagte Freiholz, ein noch ziemlich junger Mann, war eine Rolle schon sechs- bis siebenmal vor dem Unfall in der gleichen hat der Schuhmann auch bei Gelegenheit der ihm von der beklagten Zeitlang bei der Post in Greifswald beschäftigt und lernte dort den Weise durchgeführt; es sei ihre Sache gewesen, auf die durch die Stadtgemeinde aufgetragenen Dienstverrichung ausgeübt. ganzen Betrieb, auch den Bostanweisungsbetrieb, kennen. Nach spißen Verzierungen des Wagens etwa drohende Gefahr aufmert- er hat den Stoß gegen den Kläger deshalb ausgeführt, um an der Festnahme der Arbeiter nicht berhindert zu werden. Ein Mit­seinem Abgang von der Post im Jahre 1909 war er eine Zeitlang sam zu machen. beschäftigungslos, kam dann nach Berlin und besuchte hier eine Vom Landgericht Leipzig ist die Klage abgewiesen worden. berschulden ist in dem Verhalten des Klägers nicht zu erbliden. Dienerschule. Später ging er nach Wiesbaden zu einem Grafen Dagegen hat das Oberlandesgericht Dresden den Beklagten ver. Denn da noch Raum frei war und der Kläger die Richtung bei­Radolin, kurze Zeit nachher war er als Aushilfstellner in Oranien- urteilt, drei Viertel des Schadens zu tragen, mit einem Viertel behielt um zwischen den Parteien hindurchzugehen, konnte er nicht burg tätig. Er wurde dann wegen Meineids zu 2 Jahren Zucht- aber die Klägerin abgewiesen. Zur Begründung dieser Entschei- darauf kommen, daß der Schuhmann annehmen werde, Kläger wolle haus verurteilt. Als nach ihm wegen des Meineides gefahndet dung führt das Oberlandesgericht aus: Der der Klägerin zur Ver- ihn angreifen. Die Haftung der Stadt ist somit auf Grund des wurde, fand er hier Unterschlupf bei dem Angeklagten Wolff, der fügung gestellte Wagen war zur gefahrlosen Ausführung des§ 1384 code civil gegeben. Die Haftung des F. folgt aus§ 839 B. G. B. mit seiner Ehefrau in Scheidung lebt und im Hause Alt- Moabit 54 Sprunges nicht geeignet. Er hatte eine Höhe von 64 Zentimeter Das Reichsgericht hat den Anspruch auf Schmerzensgeld ab­im vierten Stock des Seitenflügels eine aus einem Zimmer und und an beiden Seiten ziemlich spite hölzerne Schnörkel; die Ab­Korridor bestehende Wohnung inne hatte. Dort beherbergte er den sprungsöffnung betrug nur 30 Zentimeter. Das ist kaum aus- gewiesen, im übrigen aber das Urteil des Oberlandesgerichts be­stätigt und zur Begründung ausgeführt: Die Feststellung des Ober­Freiholz, ohne ihn polizeilich anzumelden. Freiholz traf eines reichend, um mit gewöhnlicher Kleidung einen Absprung zu ge- Landesgerichts, daß der Polizeisergeant schuldhaft und rechtswidrig Lages den Kellner Rost, den er von Greifswald her fannte und der statten. Hier kommt aber noch in Betracht, daß die Klägerin mit den Stoß ausgeführt hat, sei einwandfrei getroffen. Dagegen stellenlos war. Auch dieser hielt sich vielfach bei Wolff auf und soll einem langen weiten Gewand bekleidet war, und daß sie deshalb dort mit Freiholz in einem anormalen Geschlechtsverkehr gestanden um so leichter an einem der Schnörkel hängen bleiben fonnte. Die sei der Anspruch auf Schmerzensgeld nicht anzuerkennen.( Aften­haben. Rost sollte sich binnen kurzem in Greifswald wegen einer Gefahr für die Klägerin war um so größer, als die für den Sprung zeichen: III. 513/12.) Straftat verantworten. Er entfloh nach Berlin und trieb sich hier zur Verfügung stehende Zeit nur ganz kurz war. Daß der Wagen Betrügerische Manipulationen gegen Gäfte im Café Abazzia arbeitslos und ohne Mittel umher. Gr faßte nun mit Freiholz den unter diesen Umständen zum Abspringen nicht geeignet war, fonnte Plan, einen Geldbriefträger mittels einer fingierten Postanweisung dem Regisseur Marion nicht entgehen. Auch der Umstand, daß die kamen am 6. Januar in einem Privatbeleidigungsprozeß vor dem über 1 M. in die Wohnung zu locken, ihn dann zu überfallen und Klägerin in der Generalprobe sich selbst erboten hatte, den Sprung Schöffengericht zur Sprache. Es wurde festgestellt, daß mit Wissen in der Weise zu berauben, daß Freiholz dem Briefträger öffnen, auszuführen, enthob den Regisseur nicht der Pflicht, zu prüfen, ob des Lokalinhabers Mandel und seiner Frau minderwertige Schaum­dann Rost sich auf ihn stürzen, würgen und Freiholz in dieser das Abspringen von dem fraglichen Wagen ohne Gefahr war. weinsorten zu hohen Champagnerpreisen an Gäste verkauft worden Situation die Geldtasche des Briefträgers mit einer bereit gehaltenen Andererseits trifft aber auch die Klägerin der Vorwurf eines find, daß einem Gast mehr Wein in Rechnung gestellt wurde, als er Schere abschneiden sollte. Der Plan wurde zwischen den beiden in eigenen mitwirkenden Verschuldens. Ihrer eigenen Darstellung bekommen hat und daß einem anderen Gast eine Flasche Sett" allen Einzelheiten besprochen und sollte schon am 23. November nach hat sie die ungeeignetheit des Wagens zur Verwendung bei borgesetzt wurde, der zur Hälfte aus Selterwasser bestand, Diese ausgeführt werden. Rost gab eine Bostanweisung über 1 M. an den der Aufführung der Luftigen Weiber" im allgemeinen erkannt. Geschäftspraktiken tamen durch den im Café Abazzia beschäftigt fingierten Adressaten Werner auf, der angeblich bei Wolff wohnen Ob ihr damals gerade die Schnörkel als das Gefährliche zum Be- geweſenen Kellner Jesse zur Kenntnis weiterer Streise, als Herr follte. Als der Geldbriefträger erschien, öffnete ihm Freiholz; der wußtsein gekommen sind, ist unerheblich. Sie trifft eine Fahr- Mandel mehrere organisierte Kellner gemaßregelt hatte. Die Be­Plan konnte aber nicht ausgeführt werden, da Rost noch nicht zur lässigkeit, weil sie den Regisseur nicht auf die ungeeignetheit des leidigungsklage, welche Herr und Fraa Mandel aus diesem Anlaß Stelle war. Nun wurde der 4. Dezember zur Tat bestimmt. Es Wagens aufmerksam machte. Immerhin ist dieses Mitverschulden gegen Jesse erhoben, endete in erster Instanz mit der Freisprechung wurde wiederum eine Bostanweisung auf den Namen Werner auf der Klägerin geringer zu bewerten als das Verschulden des Re- Jeſſes, weil ihm der Wahrheitsbeweis für seine Angaben voll­gegeben, Rost stellte sich neben der Tür im Dunkel des Korridors giffeurs. Es erschien deshalb angemessen, dem Beklagten drei fommen gelungen war. auf und wartete auf das Erscheinen des Briefträgers. Viertel des Schadens aufzuerlegen, mit einem Viertel aber die Klägerin abzuweisen.

Als der 53 Jahre alte Geldbriefträger Adam Hoffmann, der seit vielen Jahren bei dem Postamt 87 tätig ist, flingelte, öffnete ihm Rost und ersuchte ihn, näher zu treten, da Herr Werner noch im Bette liege. Der Briefträger blieb jedoch, einer früheren Wei­fung der Postbehörde folgend, vor der Tür stehen. Da er aber nur cinen Menschen vor sich sah, trat er schließlich doch ein. In dem­selben Augenblick wurde die Tür geschlossen, der Beamte wurde von hinten gewürgt, und zwar fühlte er, daß zwei Hände ihn würgten. Da er außerdem gleichzeitig auf dem Kopf geschlagen wurde, so müssen zwei Leate den Ueberfall ausgeführt haben. Es entspann sich ein Ringen. Der Beamte tam dabei zu Fall und be­gann nun laut um Hilfe zu schreien. Da wurde ihm von Rost der Mund zugedrückt; er biß den Rost mit allen Kräften in den Finger, so daß er sich auf diese Weise von seinem Angreifer befreite. Als er dann weiter um Hilfe rief, entfloh Roſt und der Beamte sah auch den Freiholz davonlaufen. Beide entkamen.

Das Reichsgericht hat die Revision am Freitag zurückgewiesen. Die Haftung des Theaterdirektors folgt aus den§§ 618 und 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches .

Ein Opfer der Fürsorgeerziehung.

,, Patentgebi Gaumenlos".

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Die Kläger hatten gegen dies Urteil Berufung eingelegt und mehrere Zeugen geladen, die sie von dem Matel, der ihnen durch Das Urteil erster Instanz angehängt wird, befreien sollten. Anderer­feits hatte auch Jesse sich auf neue Beugen berufen, um durch sie noch weitere Fälle, in denen Gäste des Café Abazzia geneppt wurden, zu erweisen. So war für die Berufungsinstanz ein Apparat von mehr als 20 Beugen aufgeboten. Gestern sollte die Verhandlung stattfinden. Aber zum größten Erstaunen der Prozeß­Der 16 Jahre alte Arbeiter Richter aus Furth, der trok seiner beteiligten waren die Kläger ausgeblieben, obgleich das Gericht ihr Jugend schon wiederholt und erheblich bestraft ist, wurde nach Ver­persönliches Erscheinen angeordnet hatte. Frau Mandel blieb ohne büßung der letzten Strafe in Fürsorgeerziehung gegeben. Da ist er jede Entschuldigung dem Gericht fern. Herr Mandel gab an, er fehr streng gehalten worden. Dieser Umstand führte den jungen fei trant. Der Kreisarzt, durch den das Gericht Herrn Mandel am Mann wieder auf den Weg des Verbrechens. Wegen dreier Dieb- Tage vor dem Termin untersuchen ließ, fonnte teine objektiven stähle hatte er sich jetzt vor der Chemnizer Straftammer zu ver- Strankheitsmerkmale an Herrn Mandel entdecken. Das Gericht hielt antworten. Ein altes Binkrohr, 5 M. bares Geld und von zwei hiernach nicht für festgestellt, daß Mandel frant sei. Da weder er Gräbern hatte er die zum Schuße der Denksteine dienenden Bint- noch seine Frau zur Stelle war, so wurde die Berufung der Kläger fästen gestohlen. Er war geständig. Auf Befragen erklärte der An­verworfen. geflagte, er sei zu einem Wertmeister in Fürsorgeerziehung ge­Anscheinend ist dieser Ausgang des Prozesses Herrn Mandel Freiholz, der den ganzen Plan auf eine Anregung des Rost geben worden, Lohn habe er nicht erhalten, auch keinen Pfennig nicht unerwünscht. Nach unserer Kenntnis der Verhältnisse würde schob, hatte auf dessen Rat vor dem Ueberfall sich die Stiefel aus- Taschengeld; feinen Eltern sei es verboten worden, ihm etwas zu die zweite Beweisaufnahme noch viel ungünstiger für Herrn Mandel gezogen und Filzpantoffel angezogen, damit jedes Geräusch mög- geben, und ihm habe man verboten, die Eltern zu besuchen. Die und die Geschäftspraktiken in seinem Café gewesen sein wie die Er­lichst vermieden würde; er lief man barhäuptig und in den Ban- Mutter habe ihm nur das Essen gebracht. Wenn er geklagt habe, hebungen in erster Instanz. Man kann es deshalb verstehen, wenn toffeln davon und eilte zunächst zu seinem Onfel, wo er sich mit sei ihm gesagt worden, daß er aushalten müsse, sonst käme er in Serr Mandel einer erneuten Beweisaufnahme aus dem Wege zu Hut und Stiefel bersah. Er hatte mit Rost ein Zusammentreffen an die Anstalt, und da hätte er es dann noch viel schlechter. Hierauf gehen sucht. einer bestimmten Stelle verabredet; er traf ihn aber erst abends bemerkte der Vorsitzende: Das wäre ja nicht richtig, wenn das so zufällig auf dem Wedding wieder und erhielt von Rost Vorwürfe gemacht worden ist; ein junger Mann muß doch auch etwas Geld darüber, daß er nicht die Geldtasche abgeschnitten hatte. Freiholz in die Hände bekommen, sonst fällt er der Versuchung anheim. Ich Der Dentist Gerhard Koppe in Neukölln hatte sich bor der begab sich dann zu seiner Matter nach Ladeburg bei Greifswald , kann es gar nicht glauben, daß ein Werkmeister so handeln könnte. 3. Straffammer des Landgerichts II zu verantworten. der er auf Befragen sagte, er habe in Berlin etwas Schweres be- Ich kann die Angaben jezt nicht kontrollieren. Sie bringen das Er hatte Zettel verteilen lassen, in denen er Patentgebiz gangen. Die Mutter riet ihm, sich der Polizei zu stellen und Frei wohl bloß vor, um ihre Straftaten in milderem Lichte erscheinen Gaamenlos" und fünstliche Bähne ohne Platte von 3 M. an holz befolgte diesen Rat und stellte sich in Hamburg . Bald darauf zu lassen." Der Angeklagte beteuerte, daß man ihn so behandelt, pries. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß der Angeklagte wurde auch Rost zufällig in Berlin gesehen und hier festgenommen. wie er es geschildert habe. Das Urteil gegen den jungen Mann ein Patent nicht besitzt, daß ferner gaumenlose Gebisse für nur Er hat bei seiner ersten Vernehmung ein volles Geständnis abgelegt, lautete wiederum auf 4 Monate Gefängnis. In der Urteilsbegrün- 3 M. lediglich aus unechtem Metall hergestellt werden könnten und aber behauptet, daß der ganze Plan von Freiholz ausgegangen sei, dung wurde gesagt, daß der Angeklagte gewußt habe, daß er wieder deshalb die schwersten gesundheitlichen Folgen nach sich ziehen was von diesem entschieden bestritten wird. Der Angeklagte Wolff bestraft werden würde. Zu seinen Gunsten sei berücksichtigt worden, tönnen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen unlauteren bestritt im gestrigen Termin, irgendwie an dem Ueberfall beteiligt daß er unwiderlegt ohne Geld gelassen und dadurch in Versuchung Wettbewerbes und Verstoßes gegen das Patentgesez zu 50 M. Geld­gewesen zu sein. geraten sei, durch Straftaten sich Geldmittel zu beschaffen. Straf strafe. Dem Vertreter des Vereins Neuköllner Dentisten, der Straf­In der Beweisaufnahme bekundete der überfallene Geldbrief- fchärfend aber habe berücksichtigt werden müssen, daß der An- antrag gestellt hatte, warde die Publikationsbefugnis zugesprochen. träger Hoffmann unter anderem: Nach seiner festen Ueberzeugung geflagte trok seiner Jugend schon so oft und schwer habe bestraft sei der Ueberfall nicht bloß von Rost, sondern auch noch von einer werden müssen; eine ganz gemeine Handlung sei aber die Be­Der Schlüffelbund als Wurfgeschoß des Fabrikanten. zweiten Person ausgeführt worden. Das gehe schon daraus hervor, raubung der Gräber. Es sei vielleicht möglich, daß bei dem Ver­daß, während ihm Rost mit beiden Händen am Halse gewürgt, er urteilten durch systematische Einwirkung in der Strafanstalt eine Vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte hatte sich gestern der gleichzeitig Faustschläge auf den Kopf erhalten habe. Die Behaup- Besserung erwirkt werde. Schließlich gab der Vorsitzende dem Ver- Hutfabrikant Zechelius aus der Köpenider Straße wegen Körper­fung des Angeklagten Freiholz, daß er sofort weggelaufen fei, ale urteilten noch zu bedenken, daß er dem Zuchthaus verfalle, sobald berlegung zu verantworten. Der Angeklagte soll dem Hutmacher­Rost sich auf ihn( Hoffmann) stürzte, sei auch nicht richtig, denn er nach der Zurüdlegung des 13. Lebensjahres wieder Diebstähle gehilfen Kuhld einen Schlüsselbund mit solcher Wacht an den Kopf tatsächlich habe sich dieser erst zur Flucht gewandt, als Roit schon begehe. Diese Schande solle er seinen Eltern nicht machen; er solle geworfen haben, daß der Gehilfe 19 Wochen lang arbeitsunfähig auf der Flucht begriffen war. Der Ueberfallene hat bei dem Ringen in sich gehen und einen ehrlichen Lebenswandel führen und immer war. Der Angeklagte bestreitet das. Ihm sei der Schlüsselbund mehrere Kopfbeulen davongetragen; es ist ihm, als er auf den arbeiten, dann werde ihn die Versuchung, Straftaten zu begehen, bersehentlich entfallen. Die Verletzungen habe der Gehilfe sich durch Finger des Rost biß, durch die Kraftanstrengungen des Rost, den nicht wieder ankommen. Daß er das tun wolle, darüber nahm der einen Fall auf die Türklinke zugezogen. Finger wieder aus dem Mund herauszubekommen, ein Bahn heraus- Vorsitzenden dem Angeklagten das Versprechen ab. Rechtsanwalt Theodor Liebknecht richtete als Rechtsbeistand gebrochen worden, außerdem hat er einen Nervenchot davongetragen Der letzte Teil nach der Verurteilung wirkte theatralisch. Der des Kuhld an den Angeklagten die Frage, ob er nicht schon mehr und befindet sich noch jetzt auf Krankenurlaub. junge Mann mag sicher den guten Willen haben, nicht wieder Zusammenstöße mit Arbeitern gehabt habe. Solche noch nicht, Nach den Ergebnissen der Beweisaufnahme sprachen die Ge- straffällig zu werden, wie er jedenfalls auch bisher bestrebt gewesen erwiderte der Angeklagte. Kuhld, der als Nebenkläger zugelassen schworenen den Angeklagten Freiholz des Raubversuchs unter Ver- jein mag, nicht vor die Strafrichter zu kommen. Waren es aber war, und zwei Zeugen bekundeten: Der Angeklagte habe dem fagung mildernder Umstände, den Angeklagten Wolff der Begünsti- nicht die besonderen Verhältnisse, die besondere Art der sogenannten Kuhle die Lampe ausgedreht. Daraus habe sich dann ein Wort­gung schuldig. Das Gericht verurteilte den Angeklagten Freiholz Fürsorgeerziehung, die ihn diesmal dem Verbrechen in die Arme wechsel entwickelt, in dessen Verlauf der Angeklagte dem Kuhle zu­zusätzlich zu der in Greifswald gegen ihn erkannten zweijährigen| getrieben haben? rief, er solle sofort aufhören. Der Gehilfe habe hierauf sein Geld Zuchthausstrafe zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehr­und seine Papiere gefordert und sei hinausgegangen, um sich um­verlust. Der Angeklagte Wolff wurde zu neun Monaten Gefängnis zutleiden. Da habe ihm der Angeklagte eine Tür mit voller Wucht verurteilt und drei Monate Untersuchungshaft auf die Strafe an­entgegengeschleudert und gleich hinterher sei ihm der Schlüffelbund an den Kopf geflogen. Kuhld war infolge der Verlegung 19 Wochen gerechnet. lang arbeitsunfähig.

Soziales.

Gerichts- Zeitung.

Der Amtsanwalt beantragte wegen vorsätzlicher Körperber legung 30 M. Geldstrafe.

Schadenersatz für Pflichtwidrigkeit eines Schuhmanns. Der einzige erfolgreiche Weg zur Vorbeugung gegen Pflicht widrigkeiten von Beamten ist meist die Schadenersazllage. Auch Das Urteil lautete mit Rücksicht auf die bisherige Unbescholten Diese ist leider aussichtslos, wenn das Oberverwaltungsgericht eine heit und auf die Gereiztheit des Angeklagten auf nur 10 M. Geld­Pflichtwidrigkeit berneint. Eine erfolgreiche Klage gegen einen Obgleich die Berufungsinstanzen wiederholt Urteile des Kauf- Schußmann und die ihn anstellende Behörde beschäftigte am Diensstrafe. mannsgerichts, nach welchen sich dieses für Klagen wegen Verlegung tag das Reichsgericht. der Fürsorgepflicht für unzuständig erklärt, umgestoßen haben,

Fehlurteil des Kaufmannsgerichts.

Stationen

Witterungsübersicht vom 19. April 1913.

Die Polizei in M.- Gladbach steht unter städtischer Verwaltung. bleibt die I. Kammer des Berliner Kaufmannsgerichts auf ihrem In der Nacht vom 13. zum 14. März 1909 hatte der Polizei­falschen Standpunkt unverändert stehen. Sie hat das am Freitag fergeant F. zwei lärmende Arbeiter auf der Straße angehalten, wieder gelegentlich einer gegen das Bankhaus S. Bleichröder ge- um ihre Namen festzustellen. Er verhandelte mit den Leuten und richteten Klage ausgesprochen. Ein früherer Angestellter erhob fehrte der Straße den Rücken. Zwischen ihm und den angehaltenen einen Anspruch auf eine lebenslängliche Rente, weil er sich durch Arbeitern befand sich soviel Zwischenraum, daß eine Person zwischen die Zugluft, die in seinem ihm zugewiesenen Arbeitsraume ge- den sich streitenden Parteien bequem borübergehen fonnte. Zur herrscht habe, ein chronisches rheumatisches Leiden zugezogen haben felben Zeit kam der Kläger M., der sich auf dem Nachhausewege Swinemde. 757 GGD will. Die verklagte Bank ließ durch ihren Vertreter bestreiten, daß befand, auf die Gruppe zu. Er wollte zwischen dem Polizei- Hamburg 751 SSD Stläger durch die Schuld der Bank erkrankt sein könnte. sergeanten und den Arbeitern hindurchgehen. Als er in die Nähe Frantj. a.M 757 des Schuhmanns gekommen war, erhielt er von diesem einen kräftigen München Stoß gegen die Brust, so daß er zu Boden fiel und dabei beide Wien Knöchel brach. F. ist deshalb wegen vorsätzlicher Körperverlegung bestraft worden. Der Kläger hat gegen F. sowie gegen die Stadt­gemeinde M.- Gladbach Klage auf Schadenersaß erhoben. Die Be­Hlagten wenden zu ihrer Entschuldigung ein, daß der F. in Notwehr

Das Kaufmannsgericht erklärte, daß es im Gegensatz zu ent­gegenstehenden Urteilen des Landgerichts an seiner Auffassung festhalte und den Kläger wegen Unzuständigkeit abweise. Derartige Klagen wegen Verlegung der Fürsorgepflicht, die auf eine lebens­längliche Rente abzielen, gehören nicht vor das Kaufmannsgericht, sondern vor die ordentlichen Gerichte.

Berlin

758 S

Better

Stationen

2Better

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HOP BO 26944

5 wolfent 6Regen 4 balb bd. 4 Regen 763 SSW 4 heiter 763 NW2wolfen! Wetterprognose für Sonnatag, den 20. April 1913. Etwas kühler, vielfach heiter, jedoch sehr unbeständig mit wiederholten Regenfällen und frischen westlichen Wirden. Berliner Wetterbureau